Bridge the Gap.

Empfehlung 71 von 72 · Stand der Umsetzung

Einheitliche Regeln für Ortskräfte und offene Zusagen zur Verantwortung

Keine öffentliche Information

Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.

Status freigegeben am
7. November 2026
Zuletzt geprüft
7. November 2026
Nächste Prüfung geplant
15. Januar 2027

Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen

Empfehlung · Wortlaut

Was die Kommission empfohlen hat

„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025

Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · Prüfmaßstab der Redaktion

Woran wir die Umsetzung messen

Als umgesetzt gilt, wenn eine für alle beteiligten Ressorts geltende Regelung zum Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere Ortskräften, besteht (laut Begründung u. a. zu Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen, Nachweisen und Abstufungen je Szenario) und den Betroffenen das Maß der Verantwortung Deutschlands nachweislich transparent mitgeteilt wird.

Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · geprüft am 7. November 2026

Was wir geprüft haben

Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.

  1. Gibt es eine ressortübergreifend geltende Regelung zum Umgang mit lokalen Beschäftigten, die Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen, Nachweise und Abstufungen je Szenario festlegt?

    Antwort: Unklar

    Eine solche allgemeine, für künftige Einsätze geltende Regelung ist in den durchsuchten Quellen nicht veröffentlicht. Die Bundesregierung verweist für das Ortskräfteverfahren zu Afghanistan auf Erläuterungen aus dem Jahr 2021 (Drs. 19/31236) und beschreibt Ortskräfte als ehemalige Mitarbeiter deutscher Ressorts, bei denen sie eine besondere Verantwortung sieht. Nach Angabe der Bundesregierung wird der Enquete-Bericht ressortübergreifend ausgewertet; ein Ergebnis zu dieser Empfehlung ist nicht veröffentlicht.

    Belege: 1, 4, 5

  2. Wird den lokalen Beschäftigten das Maß der Verantwortung Deutschlands transparent mitgeteilt, etwa in Verträgen oder Merkblättern?

    Antwort: Unklar

    Veröffentlichte Verträge, Merkblätter oder Musterklauseln für lokale Beschäftigte wurden nicht gefunden. In Antworten an den Bundestag erklärt die Bundesregierung, Aufnahmeerklärungen stünden stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens und fehlender entgegenstehender Erkenntnisse; dies gelte auch für das Ortskräfteverfahren. Personen, deren Aufnahmeerklärungen aus anderen Verfahren für erloschen erklärt wurden, wurden laut Bundesregierung über einen beauftragten Dienstleister informiert. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2026 zum Programm Menschenrechtsliste entschieden, dass nach Mitteilung einer Aufnahmeerklärung eine Abkehr eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der individuellen Belange erfordert. Der Beschluss betrifft nicht Ortskräfte, berührt aber die Frage, welche Bindung eine gegenüber Betroffenen mitgeteilte Zusage entfaltet.

    Belege: 2, 3, 5, 6

  3. Wurden die Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan für die Einsatzplanung aufgearbeitet (laut Umsetzungsteil)?

    Antwort: Unklar

    Eine veröffentlichte Auswertung des Bundesaufnahmeprogramms mit Blick auf künftige Einsatzplanung wurde nicht gefunden. Die Antworten der Bundesregierung aus den Jahren 2025 und 2026 befassen sich mit Rechtsgrundlagen, Abwicklung und Beendigung der Aufnahmeverfahren. Die Bundesregierung hat entschieden, Fälle mit Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm und mit Aufnahmeerklärung im Ortskräfteverfahren weiter zu prüfen und Aufnahmeerklärungen aus der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm für erloschen zu erklären.

    Beleg: 5

Stand der Umsetzung · eigene Recherche

Was wann geschah

  1. 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
  2. 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 1
  3. 8. Dezember 2025 Sonstiges Das BMI erklärt Aufnahmeerklärungen aus der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm gegenüber dem Auswärtigen Amt für ungültig und erloschen; für das Ortskräfteverfahren und das Bundesaufnahmeprogramm werden die ausstehenden Prüfschritte fortgesetzt. Beleg: 5
  4. 17. Dezember 2025 Antwort auf eine Anfrage Schriftliche Antwort des BMI im Plenarprotokoll: Ortskräfte seien ehemalige Mitarbeiter deutscher Ressorts, für die die Bundesregierung eine besondere Verantwortung sehe; Aufnahmen könnten in jedem Verfahrensstadium aufgehoben werden. Beleg: 2
  5. 20. Januar 2026 Antwort auf eine Anfrage Antwort der Bundesregierung zu Humanitären Aufnahmen aus Afghanistan: Im Ortskräfteverfahren erfolgten bei der Aufhebung von Aufnahmeerklärungen keine Rücknahmen im rechtlichen Sinn; Statistiken lägen nicht vor. Beleg: 4
  6. 28. Januar 2026 Antwort auf eine Anfrage Schriftliche Antwort des BMI: Aufnahmeerklärungen stünden stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens; dies gelte auch für das Ortskräfteverfahren. Beleg: 3
  7. 6. Juli 2026 Antwort auf eine Anfrage Antwort der Bundesregierung zu Rechtsgrundlagen der Afghanistan-Aufnahmeprogramme mit Darstellung der Entscheidungen zu Ortskräfteverfahren, Bundesaufnahmeprogramm, Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm. Beleg: 5
  8. 22. Juli 2026 Gericht Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Verfassungsbeschwerde gegen die pauschale Abkehrerklärung zur Menschenrechtsliste statt (2 BvR 319/26). Beleg: 6

Belege

Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.

  1. Beleg 1 Amtliche Quelle

    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 75 (Auswertung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2141 (Antwort des Auswärtigen Amts vom 8. Oktober 2025) ·

    „Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
  2. Beleg 2 Amtliche Quelle

    Plenarprotokoll 21/49, Anlage: Schriftliche Antworten auf Mündliche Fragen (Ortskräfte in Pakistan)

    Deutscher Bundestag (Antwort der Parl. Staatssekretärin beim BMI) ·

    „Bei Ortskräften handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter deutscher Ressorts, bei denen die Bundesregierung eine besondere Verantwortung und ein besonderes politisches Interesse an deren Aufnahme sieht. […] Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahme führen können. Dies gilt auch für das Ortskräfteverfahren.“
  3. Beleg 3 Amtliche Quelle

    Plenarprotokoll 21/55, Anlage: Schriftliche Antworten auf Mündliche Fragen (Rücknahme von Aufnahmezusagen für afghanische Ortskräfte in Pakistan), S. 6640

    Deutscher Bundestag (Antwort der Parl. Staatssekretärin beim BMI) ·

    „Die Aufnahmeerklärungen in den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan stehen stets unter dem Vorbehalt, dass das Visumverfahren erfolgreich abgeschlossen wird und sich keine Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme entgegenstehen. Dies gilt auch für das Ortskräfteverfahren.“
  4. Beleg 4 Amtliche Quelle

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Humanitäre Aufnahmen aus Afghanistan“ (Drs. 21/3435)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/3720 ·

    „Im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erfolgen bei der Aufhebung der Aufnahmeerklärungen keine Rücknahmen im rechtlichen Sinn. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.“
  5. Beleg 5 Amtliche Quelle

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rechtsgrundlagen, parlamentarische Legitimation und politische Zielsetzung der Afghanistan-Aufnahmeprogramme der Bundesregierung“ (Drs. 21/6434)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6874 ·

    „Bei diesen Personen liegt eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage vor (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan) beziehungsweise es handelt sich bei den Ortskräften um ehemalige Mitarbeiter deutscher Ressorts, bei denen die Bundesregierung eine besondere Verantwortung und nach wie vor ein besonderes politisches Interesse an deren Aufnahme sieht.“
  6. Beleg 6 Amtliche Quelle

    Pressemitteilung Nr. 46/2026: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale Abkehrerklärung vom Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“ (Beschluss vom 22. Juli 2026, 2 BvR 319/26)

    Bundesverfassungsgericht ·

    „Dieses verlangt nach der Mitteilung einer Aufnahmeerklärung, dass die Abkehrerklärung in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange des betreffenden Ausländers ergeht.“
Abkürzungen auf dieser Seite (3)
BMI
Bundesministerium des Innern
BvR
Aktenzeichen für Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht
Drs.
Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats