Bridge the Gap.

Empfehlung 71 von 72 · Enquete-Kommission

Einheitliche Regeln für Ortskräfte und offene Zusagen zur Verantwortung

Menschen aus dem Einsatzland, die für Deutschland arbeiten, sollen wissen, woran sie sind. Alle Ministerien sollen dafür die gleichen Regeln haben und offen sagen, wie weit Deutschland Verantwortung für sie übernimmt.

Was schulden wir den Menschen, die für Deutschland gearbeitet haben? Wer holt die Menschen raus, wenn es ernst wird?

Welche Empfehlung zu welcher großen Frage gehört, hat die Redaktion festgelegt. Die Kommission selbst hat keine solche Zuordnung getroffen.

  1. Befund · Bericht · was die Berichte festgestellt haben

    Warum die Kommission das empfiehlt

    Die Kommission stellt fest, dass Deutschland beim Abzug aus Afghanistan nicht ausreichend auf den Schutz der zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen vorbereitet war. Es wäre entscheidend gewesen, früher festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten und welche Nachweise nötig sind, und Abstufungen für verschiedene Szenarien vorzusehen. Deutschland werde auch künftig auf Ortskräfte angewiesen sein.

    Zusammenfassung der Redaktion

    Begründung der Kommission · Originalstelle
    „Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn Deutschland erwies sich als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn Deutschland erwies sich als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihren Angehörigen. Es wäre von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten Abstufungen für unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren zu regeln.“

    Quelle: Drs. 20/14500, S. 54–55 (Original, neues Fenster)

    Belege aus den Berichten:

    Deutschland war beim Abzug aus Afghanistan nicht ausreichend auf den Schutz der Ortskräfte vorbereitet

    Feststellung

    Originalstelle
    „Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn Deutschland erwies sich als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihren Angehörigen.“

    Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    Trotz „im Großen und Ganzen gelungener” Zusammenarbeit: keine Einigung beim Ortskräfteverfahren über sieben Monate Debatte

    Feststellung

    Originalstelle
    „Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 272–273 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  2. Empfehlung · Wortlaut

    Was die Kommission empfiehlt

    „Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

    Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    An wen sich die Empfehlung richtet

    • Bundesregierung
      laut Umsetzungsteil, S. 55Umsetzungsteil: „Die Bundesregierung sollte auf jegliche Szenarien einer Einsatzbeendigung vorbereitet sein …“.

    Wer anderer Meinung war

    • CDU/CSU-Fraktion sowie Sachverständige Dr. Ellinor Zeino und Jörg Vollmer: Unterscheidet zwischen lokalen Mitarbeitenden, die mit der Partnerregierung zusammenarbeiten, und Ortskräften im engeren Sinn; hält es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet war, und schlägt vor, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.
      Sondervotum · Originalstelle
      „Die Empfehlung sollte daher wie folgt formuliert sein: Art und Umfang der Fürsorge gegenüber lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Die Empfehlung sollte daher wie folgt formuliert sein: Art und Umfang der Fürsorge gegenüber lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und den Betreffenden bei Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden.“

      Quelle: Drs. 20/14500, S. 64–65 (Original, neues Fenster)

    • Abgeordnete Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie Sachverständiger Reiner Haunreiter: Unterstützt die Position, das Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung hätte fortgeführt werden können, und verweist auf abweichende Aussagen aus der CDU/CSU-Fraktion in einer Plenardebatte.
      Sondervotum · Originalstelle
      „Die AfD-Bundestagsfraktion möchte ausdrücklich den folgenden Satz des Sondervotums unterstreichen, den sie uneingeschränkt teilt: „Das bis August …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Die AfD-Bundestagsfraktion möchte ausdrücklich den folgenden Satz des Sondervotums unterstreichen, den sie uneingeschränkt teilt: „Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“ Allerdings spricht die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in dieser von ihr hier selbst thematisierten Frage jedoch offensichtlich nicht mit einer Stimme.“

      Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

    • Abgeordnete Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Sachverständige Dr. Katja Mielke: Fordert frühzeitige Festlegungen zu Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen, Nachweisen und Triggerpunkten, eine vorrangige Gewichtung von Leib und Leben, Verantwortung auch für über Subunternehmen Beschäftigte sowie eine an das regionale Verständnis angepasste Definition der Kernfamilie.
      Sondervotum · Originalstelle
      „Es bedarf einer ressortübergreifenden Übereinkunft, dass auch für lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Subunternehmen angestellt werden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Es bedarf einer ressortübergreifenden Übereinkunft, dass auch für lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über Subunternehmen angestellt werden oder deren Beschäftigungsverhältnis bereits in der Vergangenheit endete, Verantwortung übernommen wird und dass die Definition von Kernfamilie dem regionalen Verständnis angepasst wird. Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden.“

      Quelle: Drs. 20/14500, S. 65–66 (Original, neues Fenster)

    • Abgeordnete Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie Sachverständiger Reiner Haunreiter: Lehnt die vorgeschlagene erweiterte Definition der Kernfamilie und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ab.
      Sondervotum · Originalstelle
      „Dass hier ferner noch für das gescheiterte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der geplatzten Ampel-Koalition geworben wird, obwohl es zwischenzeitig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Dass hier ferner noch für das gescheiterte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan der geplatzten Ampel-Koalition geworben wird, obwohl es zwischenzeitig schon aufgrund von Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt mehrere Monate gestoppt wurde und wenngleich es im Rahmen der letztlich nicht finalisierten Haushaltsverhandlungen 2024/2025 in der Finanzierung deutlich zusammengestrichen werden sollte, lehnt die AfD-Bundestagsfraktion entschieden ab.“

      Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

  3. Stand der Umsetzung · eigene Recherche

    Was daraus wurde

    Keine öffentliche Information

    Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.

    Zuletzt geprüft am 7. November 2026. Eigene Recherche von Bridge the Gap, keine Aussage der Kommission.

    Was wir geprüft haben, mit allen Belegen →

  4. Stimme · Fraktionen im Untersuchungsausschuss

    Ähnlich in den Voten der Fraktionen

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fürsorgepflicht für Ortskräfte in den Mittelpunkt stellen
      Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle
      „Im Mittelpunkt der Erwägungen zum Ortskräfteverfahren muss die Einhaltung der Fürsorgepflicht für die Ortskräfte stehen. Um Schutzbedürftige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Im Mittelpunkt der Erwägungen zum Ortskräfteverfahren muss die Einhaltung der Fürsorgepflicht für die Ortskräfte stehen. Um Schutzbedürftige rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, müssen pragmatische Verfahren etabliert werden, die die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Ziel muss es sein, ein handhabbares, transparentes und humanitäres Verfahren zu etablieren, das der tatsächlichen Gefährdung gerecht wird.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 857 (Original, neues Fenster)

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine zentrale Stelle für alle Ortskräfte
      Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle
      „Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt werden, dass die Identität der Ortskräfte sowie deren Gefährdungslage jederzeit nachvollziehbar ist. Wir empfehlen, dass diese Stelle dem Parlament gegenüber berichtspflichtig ist.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alle Ministerien sollen Ortskräfte in Schutzkonzepte aufnehmen und offen informieren
      Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle
      „Die anderen Ministerien sollten dies für ihre Ortskräfte ebenfalls tun. Der Schutz sollte auch umfassen, dass bereits bei der Einstellung alle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Die anderen Ministerien sollten dies für ihre Ortskräfte ebenfalls tun. Der Schutz sollte auch umfassen, dass bereits bei der Einstellung alle relevanten Informationen zu möglichen Gefährdungen transparent gemacht werden und regelmäßige Aktualisierungen über die sicherheitsrelevante Lage erfolgen.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eigene gesetzliche Regelung für das Ortskräfteverfahren prüfen
      Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle
      „Es wird empfohlen zu prüfen, ob eine eigene Rechtsgrundlage für das Ortskräfteverfahren geschaffen werden kann.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

    • FDP: Ortskräfte von Anfang an informieren, Kontakte pflegen, Ausweise vorbereiten
      Votum FDP · Originalstelle
      „Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung eingeschätzt wird und wie im Falle einer sich entwickelnden Gefährdung verfahren wird. Über die Lokalbeschäftigten sollte zudem ein Informationsmanagement betrieben werden, um in Krisensituationen kurzfristig auf Kontaktdaten zurückgreifen zu können. Darüber hinaus ist ein Konzept zu entwickeln, wie Ortskräfte sich als solche im Krisenfall ausweisen können.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 983 (Original, neues Fenster)