Empfehlung 69 von 72 · Stand der Umsetzung
Partner vor Ort sorgfältig und mit Kenntnis des Umfelds auswählen
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Jede Partnerauswahl sollte die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Grundlage eines umfassenden und regelmäßig zu überprüfenden Kontextverständnisses getroffen werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 53 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn die Auswahl von Partnern vor Ort auf einem umfassenden, regelmäßig überprüften Kontextverständnis beruht, laut Umsetzungsteil gestützt auf ein institutionelles Kontext- und Partnermonitoring und eine systematische Prüfung potenzieller Partner einschließlich der Folgen für die Legitimität des Engagements.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Die BMZ-Richtlinie für private Träger mit erhöhten Fördersätzen in Ländern mit eingeschränkter Zivilgesellschaft gilt seit 1.1.2025, also vor dem Bericht (Beleg 7). Das ist Ausgangslage.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es in den Ressorts verbindliche Verfahren zur Prüfung potenzieller Partner vor Ort?
Antwort: Ja
Die AA-Richtlinie für humanitäre Hilfe vom 17.12.2025 verpflichtet Zuwendungsempfänger, Eignung, Vorerfahrungen und Registrierung lokaler Partner zu prüfen und bei erstmaliger Zusammenarbeit Referenzen einzuholen. Laut Bundesregierung wird die Eignung lokaler Partner vor der Förderentscheidung unter Einbeziehung des AA und der Auslandsvertretungen geprüft; für Syrien gelten verstärkte Due-Diligence-Prüfungen. Die Prüfungen betreffen nach den Belegen Eignung, Zuverlässigkeit, Compliance und außenpolitische Unbedenklichkeit; eine Prüfung des Rückhalts in lokalen Gemeinschaften ist nicht beschrieben.
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Gibt es ein institutionelles Kontext- und Partnermonitoring, das regelmäßig wiederholt wird?
Antwort: Teilweise
Die Bundesregierung unterzieht Programm- und Compliance-Daten von Partnern regelmäßigen Prüfungen, und Partner mit Qualitätsprofil im AA durchlaufen eine regelmäßige Kerndatenabfrage. Der BMZ-Reformplan kündigt eine neue Arbeitseinheit für Analyse und strategische Vorausschau an. Ein regelmäßig wiederholtes, institutionelles Kontext- und Partnermonitoring im Sinne der Empfehlung wurde nicht gefunden; Berichte des Bundesrechnungshofs oder Evaluierungen dazu wurden nicht gefunden.
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Wurden die Bedingungen für die Beteiligung von NGOs vereinfacht, laut Umsetzungsteil etwa im BMZ-Titel „Private Träger“?
Antwort: Nein
Ausgangslage: Die BMZ-Richtlinie für private Träger (Fassung 1.1.2025, vor dem Bericht) erlaubt erhöhte Fördersätze bis 90 Prozent in Ländern mit stark eingeschränkter Zivilgesellschaft. Seit dem Bericht ist nur angekündigt, die Titel für Sozialstruktur und private Träger zusammenzuführen und Förderinstrumente zu vereinfachen; eine neue Fassung lag zum Stichtag nicht vor.
Was wann geschah
- 1. Januar 2025 Erlass · Ausgangslage Überarbeitete BMZ-Richtlinie für private Träger mit erhöhtem Fördersatz für Länder mit eingeschränkter Zivilgesellschaft tritt in Kraft; sie liegt kurz vor dem Abschlussbericht. Beleg: 7
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine Schriftliche Frage mit, dass der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet wird und sie danach über Folgemaßnahmen entscheidet. Beleg: 9
- 17. Dezember 2025 Erlass Neue AA-Richtlinie für humanitäre Hilfe mit verbindlicher Prüfung lokaler Partner und regelmäßiger Kerndatenabfrage. Belege: 1, 5
- Januar 2026 Strategie Der BMZ-Reformplan kündigt eine Arbeitseinheit für Analyse und Vorausschau an und strafft die Analyseinstrumente. Beleg: 6
- 24. April 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung kündigt die Zusammenführung der BMZ-Titel für Sozialstruktur und private Träger und vereinfachte Förderinstrumente an. Beleg: 8
- 27. Mai 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung beschreibt verstärkte Due-Diligence-Prüfungen von Partnerorganisationen bei Vorhaben in Syrien. Beleg: 3
- 22. Juni 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung erläutert die Einzelfallprüfung lokaler Partner unter Einbeziehung der Auslandsvertretungen. Beleg: 2
- 21. Oktober 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung nennt die Prüfung der außenpolitischen Unbedenklichkeit lokaler Partner und regelmäßige Compliance-Prüfungen. Beleg: 4
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Richtlinie des Auswärtigen Amts (AA) für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) vom 17.12.2025
„Vor der Weiterleitung von Mitteln an lokale Partner muss der Zuwendungsempfänger neben deren Eignung und Vorerfahrungen auch die unter Nr. 4.2 genannten Kriterien sowie die Registrierung im Projektland prüfen. Sollte das beantragte Projekt die erste Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner sein, sind Referenzen von anderen Hilfsorganisationen einzuholen“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Restriktionen und Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen in Israel und den palästinensischen Gebieten“, Drs. 21/6594
„Die Eignung lokaler Partnerorganisationen wird vor der Förderentscheidung unter Einbeziehung des Auswärtigen Amts und der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen im Einzelfall geprüft.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 3 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Finanztransfers nach Syrien, Kontroll- und Sorgfaltsmaßstäbe der Bundesregierung sowie politische Einordnung der Zusammenarbeit mit der syrischen Regierung“, Drs. 21/6199
„Im Rahmen von Förderprogrammen werden verstärkte Due-Diligence-Prüfungen angewendet, insbesondere im Hinblick auf die Einzelfallprüfung von Partnerorganisationen und Zahlungsflüsse. […] Die Bundesregierung behält sich vor, die anwendbaren Regelungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und anzupassen.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten“, Drs. 21/8755
„die Bundesregierung prüft vor Bewilligung zudem die außenpolitische Unbedenklichkeit von Projekten und lokalen Partnerorganisationen der Zuwendungsempfänger. Weiterhin unterzieht sie deren Programm- und Compliance-Daten regelmäßigen Prüfungen.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
Richtlinie des Auswärtigen Amts (AA) für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) vom 17.12.2025
„Um die Qualitätsstandards aufrecht zu erhalten, unterziehen sich Partner nach Erhalt des Qualitätsprofils einer regelmäßigen Kerndatenabfrage (Schritt 3)“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
Zukunft zusammen global gestalten. Reform- und Strategieplan des BMZ
„Das BMZ schafft eine neue Arbeitseinheit, die Analyse und strategische Vorausschau (inklusive Krisenfrüherkennung) bündelt. […] BMZ-Analyseinstrumente werden gestrafft“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 7 Amtliche Quelle
Richtlinien für entwicklungswichtige Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76), überarbeitete Fassung vom 1. Januar 2025
„Das BMZ kann höhere Förderungen bis maximal 90 Prozent zulassen, soweit ein erhöhtes Förderinteresse besteht. Das ist insbesondere für Maßnahmen in solchen Ländern der Fall, in denen die Zivilgesellschaft besonders unter Druck steht.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 8 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ‚Zukunft zusammen global gestalten‘“, Drs. 21/5641
„Vor diesem Hintergrund soll die Förderung der Sozialstruktur und der privaten Träger in einem gemeinsamen Titel zusammengeführt werden. […] Zugleich sollen Strukturen und Förderinstrumente vereinfacht werden.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 9 Amtliche Quelle
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch, AA, vom 8. Oktober 2025), Drs. 21/2141
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (5)
- AA
- Auswärtiges Amt
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- NGOs
- Nichtregierungsorganisationen
- StS
- Staatssekretärin oder Staatssekretär