Empfehlung 68 von 72 · Stand der Umsetzung
Mehr Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und kleine Projekte mit Gemeinden
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sollte verstärkt werden. Kleinere, vor Ort umsetzbare Projekte in Partnerschaft mit den Gemeinden sollten gezielt gefördert und implementiert werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 53 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren nachweisbar verstärkt wird und kleinere, vor Ort umsetzbare Projekte in Partnerschaft mit den Gemeinden gezielt gefördert und umgesetzt werden.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Humanitäre Kleinprojekte der Auslandsvertretungen (seit mindestens 2021) und der Kleinprojektefonds im BMZ-Titel private Träger (Richtlinie 1.1.2025) bestanden schon vor dem Bericht (Beleg 4, Beleg 6). Das ist Ausgangslage.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
-
Wie entwickeln sich die Mittel für Vorhaben mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und für gemeindebasierte Projekte in Krisenkontexten?
Antwort: Unklar
Aggregierte Zahlen zu Mitteln für Vorhaben mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und für gemeindebasierte Projekte in Krisenkontexten wurden nicht gefunden. Der Haushaltstitel für humanitäre Hilfe des AA wurde 2025 laut Wissenschaftlichen Diensten um rund 1,18 Mrd. Euro auf 1,048 Mrd. Euro gekürzt. Der Anteil lokal umgesetzter humanitärer Mittel lag 2024 bei 21,9 Prozent; der Anteil der Mittel der VN-Länderfonds, die an lokale und nationale Organisationen gehen, stieg nach Angaben der Bundesregierung von 47 Prozent (2024) auf 55 Prozent (2025).
-
Gibt es Förderinstrumente gezielt für kleinere gemeindebasierte Projekte?
Antwort: Nein
Ausgangslage: Auslandsvertretungen können humanitäre Kleinprojekte direkt vergeben (2021 bis Februar 2026 rund 6,6 Mio. Euro, unter 1 Prozent der humanitären Mittel); im BMZ-Titel private Träger besteht ein Kleinprojektefonds für deutsche Träger. Seit dem Bericht sind nur eine stärkere Zusammenarbeit mit lokalen NGOs (Reformplan) und die Zusammenlegung der Titel angekündigt. Ein Förderinstrument gezielt für gemeindebasierte Projekte wurde nicht gefunden.
-
Werden Schulungen und Kapazitätsaufbau für lokale Akteure angeboten und Frauen gleichberechtigt beteiligt (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Teilweise
Die Bundesregierung nennt kapazitätsstärkende Maßnahmen für lokale Partner in der humanitären Hilfe, etwa über die VN-Länderfonds und einzelne Förderungen; die AA-Richtlinie sieht die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern vor, um deren Kapazitäten zu stärken. Zur gleichberechtigten Beteiligung von Frauen liegen der Bundesregierung zum gesunkenen Anteil der Mittel für frauengeführte Organisationen keine abschließenden Erkenntnisse vor, und das BMZ hat dafür keine Finanzierungsziele festgelegt.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 2. September 2025 Bericht Die Wissenschaftlichen Dienste dokumentieren die Kürzung des Titels für humanitäre Hilfe im Haushalt 2025 um rund 1,18 Mrd. Euro. Beleg: 1
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine Schriftliche Frage mit, dass der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet wird und sie danach über Folgemaßnahmen entscheidet. Beleg: 10
- 17. Dezember 2025 Erlass Die neue AA-Richtlinie für humanitäre Hilfe sieht die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern zur Stärkung ihrer Kapazitäten vor. Beleg: 8
- Januar 2026 Strategie Der BMZ-Reformplan kündigt eine deutlich stärkere Zusammenarbeit mit lokalen NGOs im Krisenengagement an. Beleg: 5
- 10. März 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung beschreibt Kapazitätsaufbau für lokale Partner und beziffert die Kleinprojekte der Auslandsvertretungen. Belege: 4, 7
- 24. April 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung kündigt die Zusammenführung der BMZ-Titel für Sozialstruktur und private Träger an. Beleg: 9
- 10. Juni 2026 Bericht Bericht der Bundesregierung über die humanitäre Hilfe 2022 bis 2025: Lokalisierungsanteil 2024 bei 21,9 Prozent. Beleg: 2
- 9. September 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung nennt steigende Anteile lokaler Organisationen an den VN-Länderfonds und keine Finanzierungsziele für frauengeführte Organisationen. Beleg: 3
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
-
Beleg 1 Amtliche Quelle
Mittelkürzungen für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in Deutschland, Großbritannien und den USA, WD 2 - 042/25
„Im Etat des Auswärtigen Amtes beträgt der Haushaltstitel 68 732 „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ (humanitäre Hilfe) im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 1,048 Mrd. Euro, wurde also im Vergleich zu 2024 um rund 1,18 Mrd. Euro gekürzt.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 2 Amtliche Quelle
Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2022 bis 2025, Drs. 21/6500 (Vorabfassung)
„Das Auswärtige Amt hatte sich zum Ziel gesetzt, 25 Prozent seiner Mittel „so lokal wie möglich“ zu verausgaben. 2024 wurden 21,9 Prozent erreicht.“
Quelle: Original (neues Fenster)
-
Beleg 3 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe“, Drs. 21/7953
„Im Jahr 2024 wurden global 47 Prozent der CBPF-Mittel direkt und indirekt an lokale und nationale Organisationen geleitet, 2025 waren es 55 Prozent. […] Der Bundesregierung liegen dazu keine abschließenden Erkenntnisse vor. […] Konkrete Finanzierungsziele hat das BMZ nicht festgelegt.“
Quelle: Original (neues Fenster)
-
Beleg 4 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Humanitäre Hilfe in der globalen Krise“, Drs. 21/4705
„Ferner hat die Bundesregierung über humanitäre Projekte der deutschen Auslandsvertretungen in Krisenregionen von 2021 bis Februar 2026 insgesamt 6.606.484 Euro bereitgestellt. […] Der Anteil dieses Instruments der direkten Zuwendung an lokale oder nationale Organisationen an den jährlichen Gesamtmitteln der humanitären Hilfe betrug in den letzten fünf Jahren weniger als 1 Prozent.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 5 Amtliche Quelle
Zukunft zusammen global gestalten. Reform- und Strategieplan des BMZ
„Neu ist, dass das BMZ noch viel stärker mit lokalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeitet, insbesondere auch mit NGOs, die von Geflüchteten geführt werden.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 6 Amtliche Quelle
Richtlinien für entwicklungswichtige Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76), überarbeitete Fassung vom 1. Januar 2025
„Klein- und Erstantragsteller werden über den Private Träger-Kleinprojektefonds (KPF) betreut“
Quelle: Original (neues Fenster)
-
Beleg 7 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Humanitäre Hilfe in der globalen Krise“, Drs. 21/4705
„Die Bundesregierung unterstützt gezielt kapazitätsstärkende Maßnahmen für lokale Partner, u. a. im Rahmen der Beiträge für CBPF und folgender Förderungen:“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 8 Amtliche Quelle
Richtlinie des Auswärtigen Amts (AA) für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) vom 17.12.2025
„Soweit möglich, sollen die Zuwendungsempfänger bei der Projektimplementierung mit lokalen gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Projektträgern der humanitären Hilfe im Projektland zusammenarbeiten (lokale Partner), um lokale humanitäre Kapazitäten zu stärken.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 9 Amtliche Quelle
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ‚Zukunft zusammen global gestalten‘“, Drs. 21/5641
„Vor diesem Hintergrund soll die Förderung der Sozialstruktur und der privaten Träger in einem gemeinsamen Titel zusammengeführt werden.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 10 Amtliche Quelle
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch, AA, vom 8. Oktober 2025), Drs. 21/2141
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (8)
- AA
- Auswärtiges Amt
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- Mio.
- Millionen
- Mrd.
- Milliarden
- NGOs
- Nichtregierungsorganisationen
- StS
- Staatssekretärin oder Staatssekretär
- VN
- Vereinte Nationen