Bridge the Gap.

Empfehlung 66 von 72 · Stand der Umsetzung

Prüfen, ob Prozesse statt einzelner Projekte finanziert werden können

In Arbeit

Es laufen konkrete Schritte, zum Beispiel ein Gesetzentwurf, eine Arbeitsgruppe oder Geld im Haushalt.

Status freigegeben am
7. November 2026
Zuletzt geprüft
7. November 2026
Nächste Prüfung geplant
15. Januar 2027

Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen

Empfehlung · Wortlaut

Was die Kommission empfohlen hat

„Für das integrierte Krisenmanagement sollten Möglichkeiten einer finanziellen Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung geprüft werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 52 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025

Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · Prüfmaßstab der Redaktion

Woran wir die Umsetzung messen

Als umgesetzt gilt, wenn die Bundesregierung Möglichkeiten einer finanziellen Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung im integrierten Krisenmanagement nachweisbar geprüft hat und das Ergebnis vorliegt, laut Umsetzungsteil einschließlich längerer Förderzeiträume, einer Überprüfung der Innovationsanforderung bei Folgeanträgen und eines verbindlichen Verfahrens, aus Wirkungskontrollen Konsequenzen zu ziehen.

Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.

Zählt nicht als Umsetzung

Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab

Die BMZ-Richtlinie für private Träger mit Laufzeiten bis zu fünf Jahren gilt seit 1.1.2025, also vor dem Bericht (Beleg 6). Das ist Ausgangslage.

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · geprüft am 7. November 2026

Was wir geprüft haben

Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.

  1. Liegt ein Prüfergebnis der Bundesregierung zu Prozess- statt Projektfinanzierung vor?

    Antwort: Unklar

    Ein Prüfergebnis zu finanzieller Prozessunterstützung anstelle von Projektfinanzierung wurde weder in DIP noch auf den Seiten von AA und BMZ gefunden. Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 mitgeteilt, die Empfehlungen ressortübergreifend auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Für die strukturbildende Übergangshilfe gibt das BMZ an, dass über Umsetzungspartner jeweils im laufenden Haushaltsjahr entschieden wird.

    Belege: 1, 5

  2. Wurden Förderrichtlinien oder Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P) geändert, etwa zu Förderzeiträumen oder fremdsprachigem Antrags- und Berichtswesen?

    Antwort: Teilweise

    Die AA-Richtlinie für humanitäre Hilfe vom 17.12.2025 regelt überjährige Verausgabung und erlaubt Anträge, Logframes und Prüfberichte auf Englisch; laut Bundesregierung waren 2025 vorläufig 53 Prozent der humanitären Förderungen mehrjährig. Die BMZ-Richtlinie für private Träger (Fassung 1.1.2025, kurz vor dem Bericht) erlaubt Laufzeiten bis zu fünf Jahren. Der BMZ-Reformplan kündigt verschlankte Beauftragungsverfahren und integrierte Vorhaben an. Für die Stabilisierungsförderung des AA (Kapitel 0501 Titel 687 34) wurde keine neue Förderrichtlinie mit Regeln zu Förderzeiträumen gefunden. Änderungen an den ANBest-P mit Bezug auf Förderzeiträume wurden nicht gefunden.

    Belege: 2, 3, 4, 6

  3. Gibt es ein verbindliches Verfahren, aus Wirkungskontrollen und Portfolioreviews Konsequenzen zu ziehen?

    Antwort: Teilweise

    Die AA-Richtlinie verlangt, dass Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus früheren Vorhaben, etwa aus Evaluierungen, in Folgeprojekte einfließen; der BMZ-Reformplan sieht Standardwirkungsmodelle für GIZ und KfW vor. Ein ressortgemeinsames, verbindliches Verfahren, aus Wirkungskontrollen und Portfolioreviews im integrierten Krisenmanagement Konsequenzen zu ziehen, wurde nicht gefunden.

    Belege: 7, 8

Stand der Umsetzung · eigene Recherche

Was wann geschah

  1. 1. Januar 2025 Erlass · Ausgangslage Überarbeitete BMZ-Richtlinie für private Träger tritt in Kraft (Laufzeiten grundsätzlich bis zu fünf Jahren); sie liegt kurz vor dem Abschlussbericht. Beleg: 6
  2. 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
  3. 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine Schriftliche Frage mit, dass der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet wird und sie danach über Folgemaßnahmen entscheidet. Beleg: 1
  4. 17. Dezember 2025 Erlass Neue Richtlinie des AA für die Förderung humanitärer Hilfe im Ausland mit Regeln zu überjährigen Projekten und deutsch- oder englischsprachigen Formularen. Belege: 2, 7
  5. Januar 2026 Strategie Der BMZ-Reformplan kündigt verschlankte Beauftragungsverfahren, integrierte sektorale Vorhaben und Standardwirkungsmodelle an. Belege: 4, 8
  6. 10. März 2026 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung beziffert den vorläufigen Anteil mehrjähriger humanitärer Förderungen 2025 auf 53 Prozent. Beleg: 3
  7. 21. Oktober 2026 Antwort auf eine Anfrage Für die strukturbildende Übergangshilfe gibt das BMZ an, über Umsetzungspartner jeweils im laufenden Haushaltsjahr zu entscheiden. Beleg: 5

Belege

Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.

  1. Beleg 1 Amtliche Quelle

    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch, AA, vom 8. Oktober 2025), Drs. 21/2141

    Deutscher Bundestag (Antwort der Bundesregierung) ·

    „Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
  2. Beleg 2 Amtliche Quelle

    Richtlinie des Auswärtigen Amts (AA) für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) vom 17.12.2025

    Auswärtiges Amt ·

    „Bei überjährigen Projekten, die nach dem 31.03. eines Haushaltsjahres enden, können mit Fälligkeit zum Jahresende angeforderte Mittel für Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums noch bis Ende März (3 Monate nach Fälligkeit) des Folgejahres verausgabt werden. […] Antragssteller verwenden die Formulare für die Projektskizze, den Antrag, den Finanzierungsplan und den Logframe usw. (siehe Anlagen) jeweils in der aktuell geltenden deutsch- oder englischsprachigen Fassung.“
  3. Beleg 3 Amtliche Quelle

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Humanitäre Hilfe in der globalen Krise“, Drs. 21/4705

    Deutscher Bundestag (Antwort der Bundesregierung, federführend AA) ·

    „Ein Großteil der humanitären Projektförderungen wird bereits jetzt mehrjährig und flexibel aufgesetzt. Daten für 2025 sind vorläufig: danach betrug der Anteil der mehrjährigen Förderungen 53 Prozent“
  4. Beleg 4 Amtliche Quelle

    Zukunft zusammen global gestalten. Reform- und Strategieplan des BMZ

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ·

    „Im Beauftragungsprozess werden Verfahrensschritte verschlankt und entbürokratisiert. Künftig soll die Beauftragung von integrierten sektoralen Vorhaben – nach Möglichkeit und abhängig vom Länderkontext – erfolgen“
  5. Beleg 5 Amtliche Quelle

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Strukturbildende Übergangshilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsperspektiven in den Palästinensischen Gebieten“, Drs. 21/8755

    Deutscher Bundestag (Antwort der Bundesregierung, federführend BMZ) ·

    „Konkrete Entscheidungen über die geografische Fokussierung sowie über die Auswahl der Umsetzungspartner werden jeweils im laufenden Haushaltsjahr für das laufende Haushaltsjahr getroffen.“
  6. Beleg 6 Amtliche Quelle

    Richtlinien für entwicklungswichtige Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76), überarbeitete Fassung vom 1. Januar 2025

    BMZ (veröffentlicht durch Engagement Global, bengo) ·

    „Gefördert werden nur Projekte, deren klar definierte Ziele innerhalb des vorgesehenen Mittelrahmens nach einer Laufzeit von grundsätzlich bis zu fünf Jahren erreicht werden können und die eine Erfolgskontrolle ermöglichen.“
  7. Beleg 7 Amtliche Quelle

    Richtlinie des Auswärtigen Amts (AA) für die Förderung von Vorhaben der humanitären Hilfe im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) vom 17.12.2025

    Auswärtiges Amt ·

    „Schließt sich das Projekt an ein früheres Vorhaben der humanitären Hilfe an, so müssen die dort gewonnenen Erfahrungen und Schlussfolgerungen (z. B. aus Evaluierungen) nachvollziehbar in die Projektgestaltung einfließen.“
  8. Beleg 8 Amtliche Quelle

    Zukunft zusammen global gestalten. Reform- und Strategieplan des BMZ

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ·

    „Standardwirkungsmodelle einzuführen und diese strategischer zu nutzen“
Abkürzungen auf dieser Seite (8)
AA
Auswärtiges Amt
ANBest
Allgemeine Nebenbestimmungen für Fördergelder des Bundes
BMZ
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
DIP
Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags
Drs.
Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
GIZ
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
KfW
staatliche Förderbank (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau)
StS
Staatssekretärin oder Staatssekretär