Bridge the Gap.

Empfehlung 65 von 72 · Stand der Umsetzung

Militär schützt zivile Hilfe, mehr Zusammenarbeit von Militär und zivilen Helfern

Keine öffentliche Information

Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.

Status freigegeben am
7. November 2026
Zuletzt geprüft
7. November 2026
Nächste Prüfung geplant
15. Januar 2027

Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen

Empfehlung · Wortlaut

Was die Kommission empfohlen hat

„Das Militär sollte bei Bedarf den notwendigen Schutz gewährleisten, um ziviles Engagement erst zu ermöglichen. Mechanismen und neue Anreize sollten geschaffen werden, um die Zusammenarbeit von zivilen und militärischen Akteuren zu stärken.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 51 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025

Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · Prüfmaßstab der Redaktion

Woran wir die Umsetzung messen

Als umgesetzt gilt, wenn das Militär in Einsätzen bei Bedarf den Schutz gewährleistet, der ziviles Engagement erst ermöglicht, und Mechanismen und Anreize für die Zusammenarbeit ziviler und militärischer Akteure geschaffen wurden, laut Umsetzungsteil etwa wechselseitige Kontaktstellen im Einsatzgebiet und ein permanenter Kommunikationsmechanismus zwischen Bundesregierung und Durchführungsorganisationen.

Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.

Zählt nicht als Umsetzung

Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab

Schutzaufträge für Zivilpersonen und humanitäre Hilfe in VN-Mandaten mit deutscher Beteiligung und zivil-militärische Kooperation als Fähigkeit bestanden schon vor dem Bericht (Beleg 1, Beleg 2). Das ist Ausgangslage.

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · geprüft am 7. November 2026

Was wir geprüft haben

Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.

  1. Sehen Mandate und Einsatzplanungen den Schutz ziviler Akteure als Aufgabe vor?

    Antwort: Nein

    Ausgangslage: Die Mandatsanträge zu UNMISS (September 2026) und UNIFIL nennen den Schutz von Zivilpersonen, förderliche Bedingungen für humanitäre Hilfe und zivil-militärische Kooperation; diese Aufträge bestanden schon vor dem Bericht. Ein ausdrücklicher Auftrag zum Schutz deutscher ziviler Akteure oder ein neuer Schutzmechanismus seit 27.01.2025 findet sich nicht.

    Belege: 1, 2

  2. Gibt es wechselseitige Kontaktstellen zwischen Streitkräften und zivilen Durchführungsorganisationen im Einsatzgebiet?

    Antwort: Unklar

    In den durchsuchten Quellen (DIP-Titelsuche nach zivil-militärisch und Durchführungsorganisationen ab 27.01.2025, Mandatsanträge WP 21) wurden keine Angaben gefunden.

    Beleg: 3

  3. Gibt es einen einsatzbezogenen permanenten Kommunikationsmechanismus zwischen Bundesregierung und Durchführungsorganisationen auf strategischer Ebene?

    Antwort: Unklar

    Keine öffentlichen Angaben gefunden. Die Bundesregierung teilt allgemein mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend ausgewertet.

    Beleg: 3

  4. Wurden Anreize für die zivil-militärische Zusammenarbeit geschaffen, etwa gemeinsame Ausbildung oder Übungen?

    Antwort: Unklar

    Keine öffentlichen Angaben zu neuen Anreizen gefunden. Gemeinsame Vorbereitungsangebote für zivile, polizeiliche und militärische Kräfte werden unter Empfehlung 64 betrachtet.

    Beleg: 3

Stand der Umsetzung · eigene Recherche

Was wann geschah

  1. 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
  2. 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend ausgewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 3
  3. 6. Mai 2026 Beschluss UNIFIL-Mandatsantrag mit zivil-militärischer Kooperation unter den bereitgehaltenen Fähigkeiten. Beleg: 2
  4. 30. September 2026 Beschluss UNMISS-Mandatsantrag mit Schutz von Zivilpersonen und förderlichen Bedingungen für humanitäre Hilfe als Aufträge der Mission. Beleg: 1

Belege

Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.

  1. Beleg 1 Amtliche Quelle

    Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8293 ·

    „UNMISS beauftragt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um folgende Aufträge umzusetzen: a) Schutz von Zivilpersonen; b) Schaffung förderlicher Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe“
  2. Beleg 2 Amtliche Quelle

    Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5778 ·

    „Einzusetzende Fähigkeiten […] sanitätsdienstliche Versorgung; zivil-militärische Kooperation.“
  3. Beleg 3 Amtliche Quelle

    Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 75 (Auswertung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission)

    Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2141 (Antwort des Auswärtigen Amts vom 8. Oktober 2025) ·

    „Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Abkürzungen auf dieser Seite (5)
DIP
Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags
UNIFIL
Friedenstruppe der Vereinten Nationen im Libanon
UNMISS
Mission der Vereinten Nationen im Südsudan
VN
Vereinte Nationen
WP
Wahlperiode