Empfehlung 5 von 72 · Stand der Umsetzung
Zusammenarbeit mit Verbündeten und Partnern regelmäßig überprüfen
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Deutschlands internationale Koordinierung mit Verbündeten, Partnern und Stakeholdern sollte fortlaufend geprüft und angepasst werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 17 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn Deutschland seine internationale Koordinierung mit Verbündeten, Partnern und Stakeholdern regelmäßig und nachvollziehbar überprüft und anpasst und dafür laut Umsetzungsteil die Kohärenz von Interessen und Zielen, Bündnissolidarität und Lastenteilung, Effizienz der Abstimmung sowie die Akzeptanz bei lokalen Stakeholdern als Maßstab heranzieht.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Vor dem Bericht evaluierte die Bundesregierung 2024 ihre Beteiligung an multilateralen Einsätzen und nannte die Beendigung der ATALANTA-Beteiligung als Anpassung (Beleg 1, Beleg 2, Beleg 5). Das ist Ausgangslage; gewertet wird nur, was seit 27.01.2025 belegt ist.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es dokumentierte Überprüfungen der Koordinierung mit Partnern bei multilateralen Einsätzen, etwa in Evaluierungen oder Fortschrittsberichten?
Antwort: Teilweise
Ausgangslage: Die Evaluierung von 2024 untersucht die deutsche Beteiligung an sieben Einsätzen in NATO, EU und VN und stellt fest, dass die Komponenten teilweise nicht ausreichend abgestimmt sind. Seit dem Bericht belegt ist nur der Verweis des EUFOR-Antrags 2026 auf jährliche Überprüfung und multinationale strategische Überprüfungen; eine neue Überprüfung der Koordinierung wurde nicht gefunden.
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Wägen Mandatsanträge und Entscheidungen über eine Teilnahme an multilateralen Einsätzen die im Umsetzungsteil genannten Parameter erkennbar ab?
Antwort: Teilweise
Die Anträge der WP 21 begründen Interessen, Bündnisbezug und Rolle Deutschlands (z. B. Berlin-Plus-Zusammenarbeit bei EUFOR ALTHEA). Eine ausdrückliche Abwägung von Lastenteilung, Effizienz der Abstimmung und Akzeptanz bei lokalen Stakeholdern wurde nicht gefunden.
Beleg: 4
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Hat die Bundesregierung ihre Koordinierung aufgrund solcher Überprüfungen nachweisbar angepasst, etwa durch neue Abstimmungsformate oder geänderte Beiträge?
Antwort: Nein
Ausgangslage: Die Evaluierung von 2024 nennt die Beendigung der ATALANTA-Beteiligung als Anpassung. Anpassungen der Koordinierung als Folge von Überprüfungen seit 27.01.2025 wurden nicht gefunden.
Beleg: 5
Was wann geschah
- 26. Juni 2024 Bericht · Ausgangslage Evaluierungsbericht der Bundesregierung zu den laufenden mandatierten Auslandseinsätzen. Belege: 1, 2
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine schriftliche Frage mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet und die Empfehlungen nach rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Umsetzbarkeit bewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 6
- 22. April 2026 Beschluss EUFOR-ALTHEA-Fortsetzungsantrag verweist auf jährliche Überprüfung und multinationale strategische Überprüfungen. Beleg: 3
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Drs. 20/12075, Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Zusammenfassung) (S. 2)
„Deutschland wird im Rahmen der NATO, der EU und den VN als verlässlicher Alliierter und Partner geschätzt, der hochwertige militärische Fähigkeiten und gut ausgebildetes Personal in Einsätze einbringt.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Drs. 20/12075, Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Zusammenfassung) (S. 2)
„Allerdings sind die einzelnen Komponenten teilweise nicht weitreichend genug aufeinander abgestimmt, um die von Deutschland verfolgte Politik der Integrierten Sicherheit besser als umfassende Querschnittsaufgabe umzusetzen.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 3 Amtliche Quelle
Drs. 21/5512, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA (Begründung)
„Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
Drs. 21/5512, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA (Begründung, Abschnitt II)
„Im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen greift die EU zur Durchführung von EUFOR ALTHEA auf Fähigkeiten der NATO zurück.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
Drs. 20/12075, Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Zusammenfassung) (S. 3)
„Die deutsche militärische Beteiligung an der maritimen EU-Operation EUNAVFOR ATALANTA am Horn von Afrika wurde im Evaluierungszeitraum beispielsweise beendet, auch wenn die EU-Operation weiterhin besteht.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
Drs. 21/2141, Schriftliche Fragen, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025) zur Auswertung des Enquete-Berichts 20/14500
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (9)
- ALTHEA
- Einsatz der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
- ATALANTA
- Marineeinsatz der Europäischen Union gegen Piraterie vor Somalia
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- EU
- Europäische Union
- EUFOR
- Militäreinsatz unter Führung der Europäischen Union
- NATO
- Nordatlantisches Verteidigungsbündnis
- StS
- Staatssekretärin oder Staatssekretär
- VN
- Vereinte Nationen
- WP
- Wahlperiode