Empfehlung 4 von 72 · Stand der Umsetzung
Kurzfristige Bündnisse einzelner Staaten („Koalitionen der Willigen“) mit Chancen und Risiken ernst nehmen
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Ad-hoc-Koalitionen („Koalitionen der Willigen”) außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit sind angesichts neuer umfassender Herausforderungen in den vergangenen Jahren Realität geworden und sollten mit ihren Interessen, Chancen und Risiken ernstgenommen werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 16 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn die Bundesregierung Ad-hoc-Koalitionen außerhalb von Systemen kollektiver Sicherheit nachvollziehbar mit ihren Interessen, Chancen und Risiken bewertet, etwa in Strategiedokumenten oder in Kriterien für eine deutsche Beteiligung, und laut Umsetzungsteil zur Aktivierung von Artikel 44 EUV als möglichem Kompromiss Position bezieht.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Gespräche auf EU-Ebene über die Nutzung von Art. 44 EUV liefen schon 2023 (Beleg 5), ohne belegte deutsche Position.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Enthalten Strategiedokumente oder Leitlinien der Bundesregierung Aussagen zum Umgang mit Ad-hoc-Koalitionen und Kriterien für eine Beteiligung?
Antwort: Teilweise
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, in geeigneten Fällen intergouvernementale Formate wie E3, auch mit Nicht-EU-Staaten, zu nutzen. Kriterien für eine Beteiligung an Ad-hoc-Koalitionen sind darin nicht formuliert; ein entsprechendes Strategiedokument wurde nicht gefunden.
Beleg: 1
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An welchen Ad-hoc-Koalitionen hat sich Deutschland beteiligt, und wie wurden Rechtsgrundlage, Interessen und Risiken dabei gegenüber dem Bundestag begründet?
Antwort: Teilweise
Der Irak-Antrag begründet die Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition mit Art. 51 VN-Charta und Art. 24 Abs. 2 GG. Zur Koalition der Willigen nannte der Bundeskanzler am 06.01.2026 Bedingungen (rechtlich bindende Sicherheitsgarantien, Waffenstillstand, innerstaatliche Verfahren) und kündigte eine Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag an; ein Antrag liegt nicht vor.
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Hat Deutschland sich in der EU für oder gegen eine Anwendung von Artikel 44 EUV ausgesprochen oder an entsprechenden Ratsbeschlüssen mitgewirkt?
Antwort: Unklar
Auf EU-Ebene werden Gespräche über die Nutzung von Art. 44 EUV geführt (EAD, 2023). Eine deutsche Position oder Mitwirkung an Ratsbeschlüssen nach Art. 44 EUV wurde nicht gefunden.
Beleg: 5
Was wann geschah
- 18. April 2023 International · Ausgangslage EAD berichtet dem Europäischen Parlament über Fortschritte in den Gesprächen zur Nutzung von Art. 44 EUV. Beleg: 5
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 5. Mai 2025 Ankündigung Koalitionsvertrag nennt intergouvernementale Formate, auch mit Nicht-EU-Staaten, als außenpolitisches Handlungsformat. Beleg: 1
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine schriftliche Frage mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet und die Empfehlungen nach rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Umsetzbarkeit bewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 6
- 10. Dezember 2025 Beschluss Irak-Fortsetzungsantrag mit Unterstützung der Anti-IS-Koalition. Beleg: 2
- 6. Januar 2026 Stellungnahme Bundeskanzler nennt nach dem Treffen der Koalition der Willigen Bedingungen einer deutschen Beteiligung. Beleg: 4
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Koalitionsvertrag 2025, Abschnitt Außenpolitik (PDF-S. 128)
„Darüber hinaus werden wir in geeigneten Fällen intergouvernementale Formate, wie zum Beispiel das E3-Format (Frankreich, Vereinigtes Königreich und Deutschland), gegebenenfalls auch unter Einschluss von Nicht-EU-Staaten, als außenpolitisches Handlungsformat anwenden.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Drs. 21/3206, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Ziffer 2)
„Die über den Fähigkeitsaufbau hinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Irak, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen den IS“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 3 Amtliche Quelle
Drs. 21/3206, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Ziffer 2)
„Die gegen den IS gerichteten Maßnahmen werden daher auch weiterhin in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen fortgeführt. Verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
Pressekonferenz mit Bundeskanzler Merz nach dem Treffen der Koalition der Willigen (Paris)
„Über Art und Umfang eines deutschen Beitrages müssen und werden Bundesregierung und Deutscher Bundestag entscheiden, sobald die genannten Bedingungen geklärt sind.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
EP plenary: The way forward of EU Rapid Deployment Capacity, EU Battlegroups and Article 44 TEU (Rede von Kommissar Hahn für den Hohen Vertreter)
„discussions have advanced on the use of Article 44 of the Treaty of the European Union“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
Drs. 21/2141, Schriftliche Fragen, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025) zur Auswertung des Enquete-Berichts 20/14500
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (15)
- Abs.
- Absatz
- Art.
- Artikel
- CDU
- Christlich Demokratische Union Deutschlands
- CSU
- Christlich-Soziale Union in Bayern
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- EAD
- Europäischer Auswärtiger Dienst
- EP
- Europäisches Parlament
- EU
- Europäische Union
- EUV
- Vertrag über die Europäische Union
- GG
- Grundgesetz
- IS
- Terrormiliz „Islamischer Staat“
- Dateiformat für Dokumente
- SPD
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- StS
- Staatssekretärin oder Staatssekretär
- VN
- Vereinte Nationen