Empfehlung 48 von 72 · Stand der Umsetzung
Längere Aufbewahrung wichtiger Regierungsdokumente zu Einsätzen ermöglichen
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn eine Regelung besteht, nach der der Bundestag die Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zu vernetzten IKM-Einsätzen verlängern kann (laut Umsetzungsteil fallbezogen nach Art, Umfang und Dauer).
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Das Bundesarchivgesetz wurde zuletzt 2022 geändert (Beleg 1).
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der der Bundestag Aufbewahrungs- und Löschfristen für solche Dokumente verlängern kann?
Antwort: Nein
Eine Regelung, nach der der Bundestag Aufbewahrungs- und Löschfristen für solche Dokumente verlängern kann, besteht nicht. Das Bundesarchivgesetz wurde zuletzt im Dezember 2022 geändert; in DIP ist kein Gesetzentwurf dazu verzeichnet.
Beleg: 1
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Hat der Bundestag davon fallbezogen Gebrauch gemacht?
Antwort: Nein
Da keine Regelung besteht, konnte der Bundestag davon keinen Gebrauch machen.
Beleg: 1
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Ist der Zugang zu den Datenbeständen für beschlossene Evaluationen geregelt (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Unklar
Eine Regelung des Datenzugangs für beschlossene Evaluationen ist nicht gefunden worden.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt mit, dass die Handlungsempfehlungen des Enquete-Berichts ressortübergreifend auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit geprüft werden; über Folgemaßnahmen sei noch zu entscheiden. Beleg: 2
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Bundesarchivgesetz (BArchG) vom 10. März 2017, Stand der letzten Änderung
„geändert durch Art. 26 G v. 20.12.2022 I 2759“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Schriftliche Fragen, Drs. 21/2141, Frage 75 (Gambir): Auswertung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (3)
- BArchG
- Bundesarchivgesetz
- DIP
- Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats