Empfehlung 48 von 72 · Enquete-Kommission
Längere Aufbewahrung wichtiger Regierungsdokumente zu Einsätzen ermöglichen
Wichtige Unterlagen der Regierung zu Einsätzen werden oft zu früh gelöscht. Der Bundestag soll beschließen können, dass sie länger aufbewahrt werden.
Wie lernt Deutschland aus Fehlern? Zuordnung der Redaktion · unklar
Betrifft Aufbewahrungsfristen; Bezug zur Lehre über die Begründung, wonach Lücken in den Dokumenten die Aufarbeitung erschwerten (S. 42).
Welche Empfehlung zu welcher großen Frage gehört, hat die Redaktion festgelegt. Die Kommission selbst hat keine solche Zuordnung getroffen.
- Befund · Bericht · was die Berichte festgestellt haben
Warum die Kommission das empfiehlt
Laut Begründung erschweren eine teilweise uneinheitliche Archivierungspraxis und zu kurze Aufbewahrungsfristen die strategische Bewertung langer Einsätze. Die Arbeit der Kommission habe mehrfach Lücken in den Dokumenten zum Afghanistan-Einsatz gezeigt, die für die Analyse wichtig gewesen wären.
Zusammenfassung der Redaktion
Begründung der Kommission · Originalstelle „Begründung: Die strategische Bewertung sowie Evaluation von langanhaltenden IKM-Einsätzen wird zurzeit durch eine teilweise uneinheitliche Archivierungspraxis innerhalb der Bundesregierung und vor allem insgesamt zu kurzen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Begründung: Die strategische Bewertung sowie Evaluation von langanhaltenden IKM-Einsätzen wird zurzeit durch eine teilweise uneinheitliche Archivierungspraxis innerhalb der Bundesregierung und vor allem insgesamt zu kurzen Aufbewahrungsfristen erschwert. Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in den Dokumenten zum 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatz auf, welche für die tiefergehende Analyse wichtig gewesen wären.“
Belege aus den Berichten:
Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20-jährigen Afghanistan-Einsatzes
Feststellung
Originalstelle „Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in den Dokumenten zum 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatz auf, welche für die tiefergehende Analyse wichtig gewesen wären.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
- Empfehlung · Wortlaut
Was die Kommission empfiehlt
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
An wen sich die Empfehlung richtet
- Deutscher Bundestag
steht im Wortlaut, S. 42
Wortlaut: „… sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
- Deutscher Bundestag
- Stand der Umsetzung · eigene Recherche
Was daraus wurde
Nicht begonnen
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
Zuletzt geprüft am 7. November 2026. Eigene Recherche von Bridge the Gap, keine Aussage der Kommission.
- Stimme · Fraktionen im Untersuchungsausschuss
Ähnlich in den Voten der Fraktionen
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Löschstopp für Beweismittel gesetzlich regeln
Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle „Wir empfehlen, dass ein Löschmoratorium gesetzlich im PUAG geregelt wird, was bislang nicht der Fall ist. Dabei sollte ein Moratorium zur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir empfehlen, dass ein Löschmoratorium gesetzlich im PUAG geregelt wird, was bislang nicht der Fall ist. Dabei sollte ein Moratorium zur Sicherstellung der relevanten Unterlagen auch schon möglich sein, bevor ein Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt wird.“
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dienstkalender von Regierungsmitgliedern aufbewahren
Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle „Wir empfehlen, Regelungen zu prüfen, wonach Dienstkalender nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern auf Bundesebene für eine noch zu definierende Übergangszeit aufzubewahren sind.“
- FDP: Löschstopp für Beweismittel gesetzlich regeln
Votum FDP · Originalstelle „Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, Zeitpunkt und Umfang von Löschmoratorien ergänzend einfachgesetzlich auszugestalten, wobei das Datenschutzrecht zu berücksichtigen ist.“
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Löschstopp für Beweismittel gesetzlich regeln