Empfehlung 46 von 72 · Stand der Umsetzung
Eine Meldestelle für zivile Einsatzkräfte bei Missständen
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Zur Förderung einer konstruktiven Fehler- und Lernkultur sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass zivile Einsatzkräfte gezielt über Missstände oder wahrgenommene Fehlentwicklungen in den Einsätzen informieren.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 40 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn zivile Einsatzkräfte eine benannte Stelle haben, an die sie Missstände oder Fehlentwicklungen in Einsätzen gezielt melden können, mit gewährleisteter Anonymität und Hinweisgeberschutz (laut Umsetzungsteil in bestehenden oder neuen Strukturen).
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit Juli 2023 allgemein für Meldungen über Rechtsverstöße (Beleg 1). Es ist Ausgangslage und nicht einsatzspezifisch.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es eine benannte Stelle, an die zivile Einsatzkräfte Missstände in Einsätzen melden können?
Antwort: Nein
Eine eigens benannte Stelle, an die zivile Einsatzkräfte Missstände oder Fehlentwicklungen in Einsätzen melden können, wurde nicht gefunden; der Bundestag hat dazu keinen Beschluss gefasst. Allgemein gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, das Meldestellen für Rechtsverstöße vorschreibt, nicht aber für Fehlentwicklungen ohne Rechtsverstoß.
Beleg: 1
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Sind Anonymität und Hinweisgeberschutz für diese Meldungen geregelt?
Antwort: Nein
Ausgangslage: Für Meldungen über Rechtsverstöße regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (seit 2023) Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien. Eine Regelung seit 27.01.2025 für Hinweise auf Fehlentwicklungen in Einsätzen ohne Rechtsverstoß gibt es nicht.
Beleg: 1
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Gibt es ein Verfahren, nach dem eingehende Hinweise verarbeitet und fallweise umgesetzt werden (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Nein
Ein Verfahren zur Verarbeitung und Umsetzung solcher Hinweise ist nicht dokumentiert.
Was wann geschah
- 2. Juli 2023 Gesetz · Ausgangslage Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft (allgemeine Regelung, nicht einsatzspezifisch). Beleg: 1
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt mit, dass die Handlungsempfehlungen des Enquete-Berichts ressortübergreifend auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit geprüft werden; über Folgemaßnahmen sei noch zu entscheiden. Beleg: 2
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), § 2 Abs. 1
„Dieses Gesetz gilt für die Meldung (§ 3 Absatz 4) und die Offenlegung (§ 3 Absatz 5) von Informationen über 1. Verstöße, die strafbewehrt sind,“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Schriftliche Fragen, Drs. 21/2141, Frage 75 (Gambir): Auswertung des Abschlussberichts der Enquete-Kommission
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (3)
- Abs.
- Absatz
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- HinSchG
- Hinweisgeberschutzgesetz