Empfehlung 46 von 72 · Enquete-Kommission
Eine Meldestelle für zivile Einsatzkräfte bei Missständen
Zivile Helferinnen und Helfer sollen Probleme und Fehler bei Einsätzen melden können, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Wie lernt Deutschland aus Fehlern?
Welche Empfehlung zu welcher großen Frage gehört, hat die Redaktion festgelegt. Die Kommission selbst hat keine solche Zuordnung getroffen.
- Befund · Bericht · was die Berichte festgestellt haben
Warum die Kommission das empfiehlt
Laut Begründung gibt es für zivile Einsatzkräfte, Durchführungsorganisationen, NGOs, Ortskräfte und andere zivile Betroffene bislang keine benannten Ansprechpartner. Missstände würden teils aus strukturellen Gründen, teils aus Sorge vor Nachteilen nicht gemeldet; organisationsinterne Verfahren reichten oft nicht aus.
Zusammenfassung der Redaktion
Begründung der Kommission · Originalstelle „Begründung: Bislang gibt es für zivile Einsatzkräfte, Durchführungsorganisationen, NGOs und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ortskräfte und andere zivile Betroffene keine benannten Ansprechpartner. Die Gründe dafür, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Begründung: Bislang gibt es für zivile Einsatzkräfte, Durchführungsorganisationen, NGOs und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ortskräfte und andere zivile Betroffene keine benannten Ansprechpartner. Die Gründe dafür, dass Missstände in Einsätzen nicht gemeldet werden, sind teils struktureller Art (Mangel an lernprozessfördernden Instrumenten und Anreizsystemen) und teils persönlicher Natur (Sorge vor beruflichen oder anderweitigen Nachteilen durch geäußerte Kritik). Bestehende organisationsinterne Verfahren reichen in vielen Fällen nicht aus, insbesondere wenn Missstände innerhalb einer Organisation erkannt werden.“
Belege aus den Berichten:
Kritische Rückmeldungen aus Afghanistan in Berlin unzureichend berücksichtigt; keine objektive ressortübergreifende Kontrolle
Bewertung
Originalstelle „Gesammelte Informationen aus Afghanistan wurden durch die deutschen Ministerien zwar bis in die zivilen, militärischen und politischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gesammelte Informationen aus Afghanistan wurden durch die deutschen Ministerien zwar bis in die zivilen, militärischen und politischen Entscheidungsebenen weitergeleitet; kritische und mahnende Rückmeldungen von vor Ort wurden jedoch in der Regierung unzureichend berücksichtigt. Es fand keine objektive ressortübergreifende Kontrolle des bundesdeutschen Engagements bzw. Einsatzes in Afghanistan statt. Jedoch gab und gibt es die Verpflichtung, dass alle Ressorts, die im Ausland arbeiten, ihre Aktivitäten mit dem Auswärtigen Amt abstimmen müssen. Umgekehrt gibt es keine Pflicht der reziproken Abstimmung, noch nicht einmal der Information über eigene Aktivitäten.“
Quelle: Drs. 20/10400, S. 18 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
Keine offene Fehlerkultur; Evaluierungsberichte wurden teils nicht weitergegeben oder vorab überarbeitet
Feststellung
Es gab weder in Deutschland noch in Afghanistan eine offene Fehlerkultur; Erkenntnisse über Misserfolge wurden verschwiegen. Die ersten kritischen Evaluierungen kamen erst 2018. Ein Grund war der hohe Gruppenzwang unter den Gebern, gute Ergebnisse zu liefern. Außerdem wurden Evaluierungsberichte teils nicht an das BMZ weitergegeben oder vorab überarbeitet.
Originalstelle „Doch die ersten kritischen Evaluierungen kamen auch erst 2018. Ein Grund dafür war der sehr hohe Gruppenzwang unter den Gebern, gute Ergebnisse zu liefern. Außerdem wurden Evaluierungsberichte teils nicht an das BMZ weitergegeben oder vorab überarbeitet.“
Quelle: Drs. 20/10400, S. 147 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
- Empfehlung · Wortlaut
Was die Kommission empfiehlt
„Zur Förderung einer konstruktiven Fehler- und Lernkultur sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass zivile Einsatzkräfte gezielt über Missstände oder wahrgenommene Fehlentwicklungen in den Einsätzen informieren.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 40 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
An wen sich die Empfehlung richtet
- Deutscher Bundestag
laut Umsetzungsteil, S. 41 · unklar
Laut Umsetzungsteil „könnte“ die Meldemöglichkeit im Bundestag (Berichterstatter für Ausschüsse) oder in einer neuen Struktur angesiedelt werden; der Bericht legt sich nicht fest.
- Deutscher Bundestag
- Stand der Umsetzung · eigene Recherche
Was daraus wurde
Nicht begonnen
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
Zuletzt geprüft am 7. November 2026. Eigene Recherche von Bridge the Gap, keine Aussage der Kommission.