Empfehlung 28 von 72 · Stand der Umsetzung
Ein Ausschuss im Bundestag, der Einsätze über alle Ministerien hinweg kontrolliert
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten Schwerpunkteinsätzen, eingerichtet werden, der insbesondere eine politisch-strategische Kontrolle solcher Einsätze gewährleistet.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 31 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn der Bundestag einen Einsatzausschuss eingesetzt hat (laut Umsetzungsteil als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss nach § 55 Abs. 4 GO-BT), der aus Mitgliedern der Ausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, Entwicklung sowie Menschenrechte besteht und vernetzte Schwerpunkteinsätze ressortübergreifend und politisch-strategisch begleitet und auf ihre Wirkung kontrolliert.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
-
Hat der Bundestag einen Einsatzausschuss als Fachausschuss oder gemeinsamen Unterausschuss nach § 55 Abs. 4 GO-BT eingesetzt?
Antwort: Nein
Nein. Die Ausschussübersicht des Bundestages führt keinen Einsatzausschuss; beim Auswärtigen Ausschuss bestehen Unterausschüsse, darunter der Unterausschuss Krisenprävention.
-
Setzt er sich aus Mitgliedern der Ausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, Entwicklung sowie Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zusammen?
Antwort: Nein
Nein. Der Unterausschuss Krisenprävention ist ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses; eine Zusammensetzung aus fünf Fachausschüssen ist nicht vorgesehen.
Beleg: 2
-
Begleitet und kontrolliert er Schwerpunkteinsätze politisch-strategisch, mit regelmäßigen Unterrichtungen der Ressorts und wissenschaftlicher Unterstützung?
Antwort: Nein
Nein. Laut Aufgabenbeschreibung liegt der Schwerpunkt des Unterausschusses auf strategischer Vorausschau und der Begleitung des NSR, nicht auf der Kontrolle von Einsätzen.
Beleg: 3
-
Ist eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter als Anlaufstelle für Hinweise nichtstaatlicher Kräfte benannt (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Unklar
Keine Angaben zu einer Anlaufstelle für nichtstaatliche Kräfte gefunden.
-
Wird der Ausschuss tatsächlich gehört und seine Arbeit berücksichtigt? Bei einem Unterausschuss besteht die Gefahr, dass er zu wenig Gewicht hat.
Antwort: Unklar
Mangels Einsatzausschuss nicht prüfbar.
Was wann geschah
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
-
Beleg 1 Amtliche Quelle
Ausschüsse des Deutschen Bundestages (Übersicht), abgerufen am 07.11.2026
„Auswärtiges Unterausschuss Kultur- und Bildungspolitik Unterausschuss Rüstungs- und Proliferationskontrolle Unterausschuss Vereinte Nationen Unterausschuss Krisenprävention“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 2 Amtliche Quelle
Peter Beyer leitet Unterausschuss „Krisenprävention“ (Einsetzung und Zusammensetzung)
„Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
-
Beleg 3 Amtliche Quelle
Peter Beyer leitet Unterausschuss „Krisenprävention“
„Die neue Fokussierung resultiert aus einer der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ der vergangenen Wahlperiode und unterstützt den Bundestag dabei, sicherheitspolitische Entscheidungen künftig auf einer realistischen Wissensbasis und mit klaren Zielsetzungen zu treffen. Zugleich übernimmt der Unterausschuss eine parlamentarische Begleitrolle zum neu eingerichteten Nationalen Sicherheitsrat (NSR) im Bundeskanzleramt.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (3)
- Abs.
- Absatz
- GO
- Geschäftsordnung
- NSR
- Nationaler Sicherheitsrat