Empfehlung 22 von 72 · Stand der Umsetzung
Ein gemeinsames Lagezentrum für ein umfassendes Bild der Lage
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Es sollte ein vernetztes Lagezentrum zur Erstellung ressortübergreifender strategischer Lagebilder, Analysen und Vorausschau eingerichtet werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 28 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn ein vernetztes Lagezentrum besteht (laut Umsetzungsteil am Bundeskanzleramt), das Informationen aus den Lagezentren und Fachreferaten u. a. von AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI zu ressortübergreifenden strategischen Lagebildern, Analysen und Vorausschau zusammenführt und die Ergebnisse den Ressorts und ressortübergreifenden Gremien bereitstellt.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Vor dem Bericht gab es ressortspezifische Lage- und Früherkennungsstrukturen, aber kein ressortübergreifendes Lagezentrum im Bundeskanzleramt. Die Stabsstelle des NSR mit dem Referat „Integriertes Lagebild“ entstand erst nach dem Bericht (Beleg 2, Beleg 13).
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es ein ressortübergreifendes Lagezentrum mit festgelegtem Auftrag, laut Umsetzungsteil am Bundeskanzleramt?
Antwort: Teilweise
Teilweise. Ein Referat „Integriertes Lagebild“ in der Stabsstelle NSR im Bundeskanzleramt erstellt Lagebilder; nach GPPi umfasst die gesamte Stabsstelle 13 Stellen. Ein eigenständiges Lagezentrum mit eigenem Auftrag, wie im Umsetzungsteil beschrieben, ist öffentlich nicht dokumentiert.
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Fließen Informationen von AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI ein, und gehen die Ergebnisse an die Ressorts und an ressortübergreifende Gremien?
Antwort: Teilweise
Teilweise. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dem NSR alle erforderlichen Informationen bereitstellen und nachgeordnete Behörden einbeziehen; BND, BfV und MAD sind über ihre Präsidenten in den Sitzungen vertreten, das BSI nur anlassbezogen. Die Protokolle gehen an die Mitglieder; ob Lagebilder an Ressorts und weitere Gremien verteilt werden, ist nicht öffentlich.
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Wurde die Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung für die strategische Vorausschau gestärkt (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Unklar
Keine Angaben zur Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung gefunden. Im Auswärtigen Amt wurde die Abteilung S (Stabilisierung, humanitäre Hilfe) aufgelöst und ihre Kompetenzen auf Regionalabteilungen und eine Abteilung Internationale Ordnung verteilt.
Beleg: 6
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Verbessert das neue Gremium die Abläufe tatsächlich, oder werden sie nur verlagert? Die Schaffung einer Institution allein gilt nicht als Umsetzung.
Antwort: Unklar
Nicht belegbar. Der NSR übernimmt die Aufgaben von Bundessicherheitsrat und Sicherheitskabinett. Er wird in akuten Lagen genutzt: nach Beginn der Militärschläge gegen Iran am 28.02.2026, telefonisch drei Tage nach dem Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle (07.08.2026) und erneut am 14.09.2026 mit Lagebild und Bestandsaufnahme des Aktionsplans gegen hybride Bedrohungen. Die Erklärung der Bundesregierung vom 01.09.2026 zum Angriff in Leipzig beruhte nach eigener Angabe auf Beratungen im NSR und im Kabinett. Damit ist belegt, dass Krisenfragen im NSR beraten werden, nicht aber, dass Abstimmung oder Entscheidungen schneller oder besser ablaufen als vor seiner Einrichtung. Eine Evaluierung ist nicht veröffentlicht, Sitzungsinhalte und Tagesordnungen sind geheim eingestuft. Eine wissenschaftliche oder fachpublizistische Auswertung der Arbeit des NSR in einer konkreten Krise wurde nicht gefunden.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 27. August 2025 Beschluss Geschäftsordnung des NSR mit Aufgabe „gemeinsame Lagebewertung“ und „strategische Vorausschau“ beschlossen Belege: 11, 12
- 14. November 2025 Antwort auf eine Anfrage Bundesregierung: Stabsstelle des NSR hat ihre Arbeit aufgenommen Beleg: 13
- 12. Dezember 2025 Antwort auf eine Anfrage Auswärtiges Amt: Auflösung der Abteilung S, Kompetenzen werden überführt Beleg: 6
- 30. April 2026 Antwort auf eine Anfrage Frage nach Evaluierung der NSR-Arbeit ohne Angabe zu einer Evaluierung beantwortet Beleg: 8
- 17. Juni 2026 Bericht GPPi-Analyse zur Stabsstelle (13 Stellen, drei Arbeitseinheiten) Beleg: 3
- 7. August 2026 Sonstiges Telefonische Beratung des NSR zum Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle Beleg: 14
- 1. September 2026 Stellungnahme Erklärung der Bundesregierung zum hybriden Angriff in Leipzig auf Grundlage von Beratungen im NSR und im Kabinett Beleg: 15
- 14. September 2026 Beschluss NSR-Sitzung mit Lagebild zu hybriden Bedrohungen und Bestandsaufnahme des Aktionsplans Beleg: 16
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Kernelemente der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Abschnitt IV
„Sie ist entlang der Zweckbestimmung des NSR in drei Referate gegliedert: Integriertes Lagebild; Strategische Vorausschau und Planung sowie Geschäftsstelle. Die Stabsstelle fungiert als Schnittstelle für die Ressorts zur Vorbereitung der Sitzungen des NSR.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/2876, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 (Frage 49)
„Im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) werden Informationen und Wissen der Bundesregierung gebündelt und zu einem umfassenden Lagebild aufbereitet. Dabei können Mitglieder des NSR die Ergebnisse ihrer Analysen einbringen.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 3 Ergänzende Quelle (Presse, Wissenschaft oder Fachorganisation)
Der „Faktor Mensch“ im Nationalen Sicherheitsrat (Policy Brief von Christoph O. Meyer und Daniel R. Neumann)
„Stabsstelle: 13 Stellen im Bundeskanzleramt in drei Arbeitseinheiten (Geschäftsstelle, Lagebild, Strategie und Vorausschau).“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, § 1 Abs. 3 GO NSR
„Sie stellen dem Nationalen Sicherheitsrat alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/2387, Schriftliche Fragen: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025 (Frage 28)
„In der gegenwärtigen Fassung der Geschäftsordnung ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 eine Hinzuziehung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anlassbezogen möglich.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/3236, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. Dezember 2025 (Frage 60)
„Wesentliche Kompetenzen der Abteilung S werden in die gestärkten Regionalabteilungen und die künftige Abteilung Internationale Ordnung überführt.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 7 Amtliche Quelle
Kernelemente der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Abschnitt IV
„Die Aufgaben des Bundessicherheitsrates (insbesondere im Bereich der Rüstungsexportkontrolle) sowie des Sicherheitskabinetts gehen in den Nationalen Sicherheitsrat über.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 8 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5661, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 (Frage 1, u. a. nach der Evaluierung des NSR)
„Der Nationale Sicherheitsrat hat bereits mehrfach getagt. Er erfüllt damit die in der am 28. August 2025 in Kraft getretenen Geschäftsordnung ausgeführten Aufgaben. Ein Vorbereitungsausschuss des Nationalen Sicherheitsrats koordiniert den Stand der Gesamtarbeiten.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 9 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5846, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Mai 2026 (Frage 1, Sitzungen des NSR)
„Die Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 10 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/7573, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 11. August 2026 (Fragen 1 und 2)
„Der Nationale Sicherheitsrat tagt grundsätzlich geheim. Der Nationale Sicherheitsrat kann anlassbezogen entscheiden, Informationen zu einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Beschlüsse zu veröffentlichen.“
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Beleg 11 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates
„Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2025 die Einsetzung des Kabinettausschusses „Nationaler Sicherheitsrat“ sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen. Der Bundessicherheitsrat wird zum 1. Januar 2026 aufgelöst.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 12 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GO NSR
„bündelt die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und nimmt eine gemeinsame Lagebewertung vor, 3. leistet Strategieentwicklung und strategische Vorausschau“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 13 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/2817, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 10. November 2025 (Frage 4)
„Die konstituierende Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates hat am 5. November 2025 stattgefunden. Im Rahmen dieser Sitzung wurde u. a. ein „Aktionsplan zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ beschlossen. Die Stabsstelle des Nationalen Sicherheitsrates hat ihre Arbeit aufgenommen.“
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Beleg 14 Amtliche Quelle
Beratung des Nationalen Sicherheitsrates am 7. August 2026 (Pressemitteilung 146)
„Der Nationale Sicherheitsrat ist heute unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers telefonisch zusammengetreten und hat sich zu dem Ereignis am Flughafen Leipzig/Halle am 4. August 2026 ausgetauscht.“
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Beleg 15 Amtliche Quelle
Was tut die Bundesregierung gegen hybride Angriffe und Drohnenvorfälle? (Fragen und Antworten; Seite ohne Datumsangabe, Stand nach dem 01.09.2026)
„Die Bundesregierung hat sich am 01. September 2026 auf Grundlage eingehender Beratungen im Nationalen Sicherheitsrat und im Bundeskabinett unter Leitung des Bundeskanzlers zum hybriden Angriff in Leipzig geäußert.“
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Beleg 16 Amtliche Quelle
Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates im September 2026 (Pressemitteilung 168)
„Nach dem hybriden Angriff Russlands in Leipzig am 4. August befasste sich der NSR heute erneut mit hybriden Bedrohungen und knüpfte damit an intensive Abstimmungen der NSR-Ressorts in den letzten Wochen an. Der NSR verschaffte sich ein umfassendes Lagebild. […] Zudem nahm der NSR eine Bestandsaufnahme der im Rahmen des entsprechenden Aktionsplans vereinbarten Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen vor.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 17 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5661, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 (Frage 2, Lage im Nahen Osten und Energiesicherheit)
„Der Nationale Sicherheitsrat hat in unmittelbarer Folge der am 28. Februar 2026 begonnenen Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran getagt. Der Nationale Sicherheitsrat hat sich am 20. April 2026 mit den Auswirkungen der Lage im Nahen Osten auf die Energiesicherheit befasst.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 18 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/7434, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 28. Juli 2026 (Frage 1, Themen des NSR zu Klimakrise und Versorgungssicherheit)
„Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über Sitzungen und Beratungsgegenstände des Nationalen Sicherheitsrates. Eine darüberhinausgehende öffentliche Auskunft zu den erfragten Sitzungsinhalten kann nicht erteilt werden, da Erörterungen im Nationalen Sicherheitsrat, einschließlich der Tagesordnungen, geheim eingestuft sind.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (13)
- AA
- Auswärtiges Amt
- Abs.
- Absatz
- BfV
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- BMI
- Bundesministerium des Innern
- BMVg
- Bundesministerium der Verteidigung
- BMZ
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- BND
- Bundesnachrichtendienst
- BSI
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- BT-Drs.
- Drucksache des Bundestags
- GO
- Geschäftsordnung
- GPPi
- Global Public Policy Institute, eine Denkfabrik in Berlin
- MAD
- Militärischer Abschirmdienst
- NSR
- Nationaler Sicherheitsrat