Empfehlung 21 von 72 · Stand der Umsetzung
Eine feste Runde, die die Arbeit aller Ministerien in Krisen abstimmt
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu verbessern, sollte (Option a) ein neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet werden oder (Option b) die Arbeit des Sicherheitspolitischen Jour Fixe der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiter ausgeweitet und intensiviert werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 26 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn entweder (a) ein Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement besteht, der wie im Umsetzungsteil beschrieben Kabinettsentscheidungen vorbereitet, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler und die relevanten Ministerinnen und Minister beteiligt und über einen integriert arbeitenden, aus den Ressorts besetzten Verwaltungsunterbau unter Leitung eines nationalen Sicherheitsberaters im Bundeskanzleramt verfügt, oder (b) der Sicherheitspolitische Jour Fixe der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beauftragt und befähigt wurde, den Einsatz ressorteigener Instrumente gemeinsam abzustimmen, und häufiger (im Grundsatz zweiwöchentlich) tagt.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Zählt nicht als Umsetzung
Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab
Vor dem Bericht bestanden Bundessicherheitsrat, Sicherheitskabinett und der Sicherheitspolitische Jour Fixe der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Option b) (Beleg 1). Der NSR wurde erst nach dem Bericht eingesetzt.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Option (a): Wurde ein Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet oder der Bundessicherheitsrat dafür genutzt, mit der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den relevanten Ministerinnen und Ministern, und bereitet er Kabinettsentscheidungen vor?
Antwort: Ja
Ja. Der NSR ist ein Kabinettausschuss mit dem Bundeskanzler als Vorsitzendem und neun Mitgliedern der Bundesregierung. Er trifft Vorentscheidungen oder bereitet Entscheidungen des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung vor. Die Aufgaben des Bundessicherheitsrats und des Sicherheitskabinetts sind in ihm aufgegangen.
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Option (a): Verfügt der Ausschuss über einen aus den Ressorts besetzten Verwaltungsunterbau unter Leitung eines nationalen Sicherheitsberaters im Bundeskanzleramt?
Antwort: Teilweise
Teilweise. Eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt mit drei Referaten bereitet die Sitzungen vor; die Ressorts können Verbindungsbeamte und Verbindungsoffiziere entsenden. Nach einer Analyse des GPPi (K3) umfasst sie 13 Stellen; eine amtliche Stellenzahl wurde nicht gefunden. Ein nationaler Sicherheitsberater wurde nicht eingesetzt. Seit Juni 2026 leitet der Leiter der Abteilung für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik des Bundeskanzleramts die Stabsstelle zusätzlich zu seiner Abteilung. Das GPPi hatte im selben Monat empfohlen, die Leitung nicht als Nebenaufgabe zu vergeben (K3).
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Option (b): Ist der Sicherheitspolitische Jour Fixe beauftragt, den Einsatz ressorteigener Instrumente gemeinsam abzustimmen, und tagt er im Grundsatz zweiwöchentlich mit halbjährlich rotierender Leitung?
Antwort: Unklar
Option (b) wurde nicht gewählt. Ein Vorbereitungsausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unter Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramts ist Teil der NSR-Struktur; zu einer zweiwöchentlichen Tagung mit rotierender Leitung liegen keine Angaben vor.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 13. Juni 2025 Antwort auf eine Anfrage Bundesregierung: Grundlagen für die Errichtung des NSR werden geschaffen Beleg: 12
- 27. August 2025 Beschluss Kabinettsbeschluss zur Einsetzung des Kabinettausschusses NSR und zu dessen Geschäftsordnung (in Kraft ab 28.08.2025) Belege: 1, 13
- 5. November 2025 Beschluss Konstituierende Sitzung; Stabsstelle hat Arbeit aufgenommen Beleg: 14
- 1. Januar 2026 Erlass Auflösung des Bundessicherheitsrats; seine Aufgaben gehen auf den NSR über Beleg: 1
- 8. Mai 2026 Antwort auf eine Anfrage Bundesregierung: Entscheidung über die Leitung der Stabsstelle wird zu gegebener Zeit getroffen Beleg: 8
- 8. Juni 2026 Sonstiges Regierungssprecher: Leiter der Abteilung für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik des Bundeskanzleramts hat die Leitung der Stabsstelle NSR übernommen Beleg: 15
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates
„Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. August 2025 die Einsetzung des Kabinettausschusses „Nationaler Sicherheitsrat“ sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen. Der Bundessicherheitsrat wird zum 1. Januar 2026 aufgelöst.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (PDF auf bundesregierung.de, Dateiname datiert 09.02.2026)
„(1) Der Nationale Sicherheitsrat ist ein Kabinettausschuss der Bundesregierung.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 3 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, § 1 Abs. 2 GO NSR
„Der Nationale Sicherheitsrat trifft Vorentscheidungen, soweit sie möglich sind, oder bereitet die einschlägigen politischen Entscheidungen des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung vor.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
Kernelemente der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Abschnitt IV
„Die Aufgaben des Bundessicherheitsrates (insbesondere im Bereich der Rüstungsexportkontrolle) sowie des Sicherheitskabinetts gehen in den Nationalen Sicherheitsrat über.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, § 5 Abs. 2 GO NSR
„Eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt, für die die Angehörigen des Nationalen Sicherheitsrates Verbindungsbeamte und Verbindungsoffiziere entsenden, bereitet unter der Leitung des Leiters der Stabsstelle die Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates vor.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
Kernelemente der Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (NSR), Abschnitt IV
„Sie ist entlang der Zweckbestimmung des NSR in drei Referate gegliedert: Integriertes Lagebild; Strategische Vorausschau und Planung sowie Geschäftsstelle. Die Stabsstelle fungiert als Schnittstelle für die Ressorts zur Vorbereitung der Sitzungen des NSR.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 7 Ergänzende Quelle (Presse, Wissenschaft oder Fachorganisation)
Der „Faktor Mensch“ im Nationalen Sicherheitsrat (Policy Brief von Christoph O. Meyer und Daniel R. Neumann)
„Stabsstelle: 13 Stellen im Bundeskanzleramt in drei Arbeitseinheiten (Geschäftsstelle, Lagebild, Strategie und Vorausschau).“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 8 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5846, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 5. Mai 2026 (Frage 2)
„Den Vorsitz des Nationalen Sicherheitsrates führt der Bundeskanzler. Die abschließende Entscheidung über die Leitung der Stabsstelle Nationaler Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt wird zu gegebener Zeit getroffen.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 9 Ergänzende Quelle (Presse, Wissenschaft oder Fachorganisation)
Der „Faktor Mensch“ im Nationalen Sicherheitsrat (Policy Brief), Executive Summary
„Der Nationale Sicherheitsrat und seine Stabsstelle sollten von einem Nationalen Sicherheitsberater geleitet werden. Die Leitung der Stabsstelle ist zu wichtig, um als Nebenbeschäftigung Teil eines größeren Portfolios zu sein.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 10 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/1460, Unterrichtung durch die Bundesregierung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, § 6 Abs. 2 GO NSR
„Ein Vorbereitungsausschuss, dem in der Regel je ein Staatssekretär der am Nationalen Sicherheitsrat beteiligten Bundesministerien (§ 2 Absatz 2) angehört, erörtert die für den Nationalen Sicherheitsrat relevanten Fragen vorab“
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Beleg 11 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5661, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 30. April 2026 (Frage 1, u. a. nach der Evaluierung des NSR)
„Der Nationale Sicherheitsrat hat bereits mehrfach getagt. Er erfüllt damit die in der am 28. August 2025 in Kraft getretenen Geschäftsordnung ausgeführten Aufgaben. Ein Vorbereitungsausschuss des Nationalen Sicherheitsrats koordiniert den Stand der Gesamtarbeiten.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 12 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/469, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 11. Juni 2025 (Frage 2)
„Die Bundesregierung schafft derzeit die Grundlagen für die Errichtung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Sicherheitsrats. Dementsprechend ist das Gremium bis dato noch nicht zusammengetreten.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 13 Amtliche Quelle
Deutschland bekommt einen Nationalen Sicherheitsrat
„Er soll eine Brücke zwischen den Ressorts bilden, um übergreifende Fragestellungen sowie Wissen und Kompetenzen aus innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheitspolitik zusammenzuführen.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 14 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/2817, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 10. November 2025 (Frage 4)
„Die konstituierende Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates hat am 5. November 2025 stattgefunden. Im Rahmen dieser Sitzung wurde u. a. ein „Aktionsplan zur Abwehr hybrider Bedrohungen“ beschlossen. Die Stabsstelle des Nationalen Sicherheitsrates hat ihre Arbeit aufgenommen.“
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Beleg 15 Amtliche Quelle
Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates im Juni 2026 (Pressemitteilung 103), letzter Absatz
„Zudem teilt der Regierungssprecher mit, dass der Leiter der Abteilung für Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik des Bundeskanzleramtes die Leitung der Stabsstelle Nationaler Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt übernommen hat.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (6)
- Abs.
- Absatz
- BT-Drs.
- Drucksache des Bundestags
- GO
- Geschäftsordnung
- GPPi
- Global Public Policy Institute, eine Denkfabrik in Berlin
- NSR
- Nationaler Sicherheitsrat
- Dateiformat für Dokumente