Empfehlung 2 von 72 · Stand der Umsetzung
Weltweite Sicherheitslage dauerhaft beobachten, mit Blick auf Konflikte und die Lage vor Ort
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Die Vorbereitung komplexer vernetzter Einsätze und deutschen Engagements verlangt strategische Vorausschau mit Hilfe kontinuierlicher Beobachtung und Bewertung der weltweiten sicherheitspolitischen Lage. Sie sollte konfliktsensibel gemäß den lokalen Gegebenheiten erfolgen.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 15 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn die Bundesregierung die weltweite sicherheitspolitische Lage kontinuierlich beobachtet und bewertet und dazu regelmäßig ressortübergreifende Lagebilder, Analysen und Produkte der strategischen Vorausschau erstellt, in die laut Umsetzungsteil die Erkenntnisse von AA, BND, militärischem Nachrichtenwesen und weiteren Ressorts schon bei ersten Krisenanzeichen gemeinsam einfließen und über die die zuständigen Gremien des Bundestages frühzeitig informiert werden.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Gibt es regelmäßig erstellte Lagebilder und Analysen zur weltweiten sicherheitspolitischen Lage, in die Erkenntnisse mehrerer Ressorts und des BND einfließen?
Antwort: Teilweise
Laut Geschäftsordnung bündelt der Nationale Sicherheitsrat die Erkenntnisse der Bundesregierung und nimmt eine gemeinsame Lagebewertung vor; die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes nehmen an den Sitzungen teil. Die Bundesregierung beschreibt, dass Informationen zu Lagebildern verdichtet werden. Ob solche Lagebilder regelmäßig zur weltweiten Lage erstellt werden, ist nicht öffentlich.
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Gibt es ein festgelegtes Verfahren, nach dem diese Erkenntnisse bei ersten Anzeichen einer Krise ressortübergreifend gemeinsam ausgewertet werden?
Antwort: Teilweise
Die Geschäftsordnung regelt Einberufung auf Antrag eines Mitglieds und einen Vorbereitungsausschuss, aber kein besonderes Verfahren bei ersten Krisenanzeichen. Der Koalitionsvertrag kündigt ein Nationales Lagezentrum mit ressortübergreifendem Gesamtlagebild an; im November 2026 setzte der Nationale Sicherheitsrat den Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeit fort. Eine Einrichtung des Lagezentrums ist nicht belegt.
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Werden die zuständigen Ausschüsse und Gremien des Bundestages frühzeitig in diesen Informationsfluss einbezogen?
Antwort: Nein
Die Geschäftsordnung sieht eine Unterrichtung des Bundestages nur über Rüstungsexportentscheidungen vor. Eine frühzeitige Einbindung der Ausschüsse in Lagebewertungen ist nicht geregelt.
Beleg: 6
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Stützen sich die Bewertungen auf Konflikt- und Kontextanalysen zu den lokalen Gegebenheiten im jeweiligen Land?
Antwort: Unklar
Zu Konflikt- und Kontextanalysen als Grundlage der Lagebewertungen wurden keine öffentlichen Angaben gefunden.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 5. Mai 2025 Ankündigung Koalitionsvertrag kündigt Nationalen Sicherheitsrat mit gemeinsamer Lagebewertung und strategischer Vorausschau sowie ein Nationales Lagezentrum an. Belege: 7, 4
- 27. August 2025 Beschluss Kabinett beschließt Einsetzung und Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (Unterrichtung des Bundestages am 02.09.2025). Beleg: 1
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine schriftliche Frage mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet und die Empfehlungen nach rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Umsetzbarkeit bewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 8
- 24. März 2026 Ankündigung Bundesregierung kündigt eine Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie an. Beleg: 3
- 3. November 2026 Sonstiges Nationaler Sicherheitsrat setzt den Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeit der Bundesregierung fort. Beleg: 5
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Drs. 21/1460, Unterrichtung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung (§ 1 Abs. 2)
„2. bündelt die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und nimmt eine gemeinsame Lagebewertung vor, 3. leistet Strategieentwicklung und strategische Vorausschau“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 2 Amtliche Quelle
Drs. 21/1460, Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (§ 3 Abs. 1)
„An den Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates nehmen neben dessen Mitgliedern sowie den hinzugezogenen Mitgliedern der Bundesregierung teil: [...] 3. die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 3 Amtliche Quelle
Fragen und Antworten: Der Nationale Sicherheitsrat
„Informationen und Wissen der Bundesregierung werden zusammengeführt und zu Lagebildern verdichtet. [...] Dazu zählt eine Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 4 Amtliche Quelle
Koalitionsvertrag 2025, Abschnitt Kohärenz im Außenhandeln (PDF-S. 128)
„Für eine ganzheitliche Bewältigung von Krisen braucht Deutschland einen Bund-Länder- und ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung und ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt, in dem ressortübergreifend ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 5 Amtliche Quelle
Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates im November 2026 (Pressemitteilung 197)
„Ausbau der Krisenreaktionsfähigkeit der Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der KI-Sicherheit – fort“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 6 Amtliche Quelle
Drs. 21/1460, Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates (§ 8 Abs. 1)
„Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen im Bereich der Rüstungsexportkontrolle, denen eine Befassung des Nationalen Sicherheitsrates vorangegangen ist.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
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Beleg 7 Amtliche Quelle
Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, 21. Legislaturperiode, Abschnitt Kohärenz im Außenhandeln (PDF-S. 128)
„Er soll die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, Strategieentwicklung und strategische Vorausschau leisten, eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen und somit das Gremium der gemeinsamen politischen Willensbildung sein.“
Quelle: Original (neues Fenster)
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Beleg 8 Amtliche Quelle
Drs. 21/2141, Schriftliche Fragen, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025) zur Auswertung des Enquete-Berichts 20/14500
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (9)
- AA
- Auswärtiges Amt
- Abs.
- Absatz
- BND
- Bundesnachrichtendienst
- CDU
- Christlich Demokratische Union Deutschlands
- CSU
- Christlich-Soziale Union in Bayern
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- Dateiformat für Dokumente
- SPD
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- StS
- Staatssekretärin oder Staatssekretär