Bridge the Gap.

Empfehlung 1 von 72 · Stand der Umsetzung

Eine klare Strategie mit Zielen und Wirkungen für jeden Auslandseinsatz

Keine öffentliche Information

Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.

Status freigegeben am
7. November 2026
Zuletzt geprüft
7. November 2026
Nächste Prüfung geplant
15. Januar 2027

Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen

Empfehlung · Wortlaut

Was die Kommission empfohlen hat

„Zukünftige Auslandsengagements der Bundesregierung (ob integriert oder ressortspezifisch) bedürfen einer klaren, ausformulierten Strategie, die neben einem inhaltlich abgesteckten Ziel auch die beabsichtigten Wirkungen definiert, die im angestrebten Zielzustand eingetreten sein sollen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 14 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025

Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · Prüfmaßstab der Redaktion

Woran wir die Umsetzung messen

Als umgesetzt gilt, wenn für neue Auslandsengagements der Bundesregierung jeweils eine ausformulierte Strategie vorliegt, die neben dem Ziel auch die im Zielzustand beabsichtigten Wirkungen festlegt.

Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.

Zählt nicht als Umsetzung

Ausgangslage: Was es schon vor dem Bericht gab

Vor dem Bericht legte die Bundesregierung 2024 eine Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze vor (Beleg 4). Sie ist Ausgangslage und kein Umsetzungsschritt.

Stand der Umsetzung · eigene Recherche · geprüft am 7. November 2026

Was wir geprüft haben

Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.

  1. Liegt für neue Auslandsengagements eine ausformulierte Strategie vor?

    Antwort: Unklar

    Seit 27.01.2025 wurde kein neues Auslandsengagement der Bundeswehr mandatiert; die vorliegenden Anträge sind Fortsetzungen. Für eine mögliche Beteiligung an Sicherheitsgarantien für die Ukraine hat der Bundeskanzler eine Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag angekündigt, eine Strategie dazu ist nicht veröffentlicht. Der Nationale Sicherheitsrat soll laut Geschäftsordnung Strategieentwicklung leisten.

    Belege: 1, 2

  2. Definiert die Strategie neben dem Ziel auch die Wirkungen, die im Zielzustand eingetreten sein sollen?

    Antwort: Nein

    Der Fortsetzungsantrag für Irak (Dezember 2025) beschreibt als Ziel einen Beitrag zur Stabilisierung im integrierten Ansatz; im Zielzustand eingetretene Wirkungen werden nicht definiert. Die Evaluierung der Auslandseinsätze von 2024 stellt fest, dass die langfristige Wirkung noch nicht abschließend bewertet werden kann.

    Belege: 3, 4

Stand der Umsetzung · eigene Recherche

Was wann geschah

  1. 26. Juni 2024 Bericht · Ausgangslage Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung der laufenden mandatierten Auslandseinsätze an den Bundestag. Beleg: 4
  2. 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
  3. 27. August 2025 Beschluss Kabinett setzt den Nationalen Sicherheitsrat mit Auftrag zur Strategieentwicklung und strategischen Vorausschau ein (Unterrichtung vom 02.09.2025). Beleg: 1
  4. 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine schriftliche Frage mit, der Enquete-Bericht werde ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet und die Empfehlungen nach rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Umsetzbarkeit bewertet; danach entscheide sie über Folgemaßnahmen. Beleg: 5
  5. 10. Dezember 2025 Beschluss Fortsetzungsantrag Irak mit Zielbeschreibung im integrierten Ansatz. Beleg: 3
  6. 6. Januar 2026 Ankündigung Bundeskanzler kündigt nach dem Treffen der Koalition der Willigen an, über einen deutschen Beitrag entschieden Bundesregierung und Bundestag. Beleg: 2

Belege

Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.

  1. Beleg 1 Amtliche Quelle

    Drs. 21/1460, Unterrichtung: Einsetzung des Kabinettausschusses Nationaler Sicherheitsrat und Geschäftsordnung (§ 1 Abs. 2)

    Deutscher Bundestag (Urheber: Bundesregierung) ·

    „2. bündelt die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und nimmt eine gemeinsame Lagebewertung vor, 3. leistet Strategieentwicklung und strategische Vorausschau“
  2. Beleg 2 Amtliche Quelle

    Pressekonferenz mit Bundeskanzler Merz nach dem Treffen der Koalition der Willigen (Paris)

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ·

    „Über Art und Umfang eines deutschen Beitrages müssen und werden Bundesregierung und Deutscher Bundestag entscheiden, sobald die genannten Bedingungen geklärt sind.“
  3. Beleg 3 Amtliche Quelle

    Drs. 21/3206, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern (Ziffer 3)

    Deutscher Bundestag (Urheber: Bundesregierung) ·

    „Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes in Irak, beizutragen.“
  4. Beleg 4 Amtliche Quelle

    Drs. 20/12075, Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr (Zusammenfassung) (S. 3)

    Deutscher Bundestag (Urheber: Bundesregierung) ·

    „Die langfristige Wirkung der untersuchten Auslandseinsätze lässt sich im Rahmen dieser Evaluierung noch nicht abschließend bewerten.“
  5. Beleg 5 Amtliche Quelle

    Drs. 21/2141, Schriftliche Fragen, Frage 75 (Antwort StS Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025) zur Auswertung des Enquete-Berichts 20/14500

    Deutscher Bundestag (Antwort der Bundesregierung) ·

    „Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Abkürzungen auf dieser Seite (4)
Abs.
Absatz
Drs.
Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
IS
Terrormiliz „Islamischer Staat“
StS
Staatssekretärin oder Staatssekretär