Empfehlung 19 von 72 · Stand der Umsetzung
Geldflüsse von Terror und Kriminalität international kontrollieren
Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„In Einsatzkontexten mit einer hohen Aktivität von transnational agierendem Terrorismus und/oder organisierter Kriminalität sollte eine internationale Koordinierung im Bereich der Finanzkontrolle, eine Durchsetzung von Standards der Financial Action Task Force (FATF) sowie die Befähigung der lokalen Ermittlungsbehörden erfolgen.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 24 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn in Einsatzkontexten mit hoher Aktivität von transnationalem Terrorismus oder organisierter Kriminalität die Finanzkontrolle international koordiniert, FATF-Standards durchgesetzt und lokale Ermittlungsbehörden befähigt werden (laut Begründung von Beginn an unter Beteiligung von BMF und BaFin).
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Sind BMF und BaFin in solchen Einsatzkontexten von Beginn an an der Überwachung von Finanztransfers beteiligt?
Antwort: Unklar
Der Mandatsantrag für den Irak-Einsatz (Drs. 21/3206) beschreibt Ziel und Aufgaben im integrierten Ansatz, nennt aber weder BMF noch BaFin noch die Überwachung von Finanztransfers. Weitere öffentliche Angaben wurden nicht gefunden.
Beleg: 1
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Unterstützt Deutschland die Umsetzung der FATF-Standards und die Befähigung lokaler Ermittlungsbehörden im Einsatzland, etwa durch Trainings und Projekte?
Antwort: Unklar
Keine öffentlichen Angaben der Bundesregierung aus der 21. Wahlperiode zu Projekten zur Umsetzung von FATF-Standards oder zur Befähigung von Ermittlungsbehörden in Einsatzländern gefunden.
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Setzt sich Deutschland in den VN für eine Ausweitung der Risk Management Units auf alle VN-Missionen in Krisengebieten ein (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Unklar
Keine öffentlichen Angaben zu deutschen Initiativen in den VN für eine Ausweitung der Risk Management Units gefunden.
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 10. Dezember 2025 Sonstiges Mandatsantrag Irak ohne Aussagen zur Finanzkontrolle oder zu FATF-Standards Beleg: 1
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/3206, Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern
„Ziel des deutschen Engagements ist es, durch einen integrierten Ansatz zu einer umfassenden und nachhaltigen Stabilisierung der Region, insbesondere des ehemaligen IS-Kerngebietes in Irak, beizutragen.“
Quelle: Original (neues Fenster) · Archivkopie (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (7)
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- BMF
- Bundesministerium der Finanzen
- BT-Drs.
- Drucksache des Bundestags
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats
- FATF
- internationale Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung (Financial Action Task Force)
- IS
- Terrormiliz „Islamischer Staat“
- VN
- Vereinte Nationen