Empfehlung 30 von 72 · Stand der Umsetzung
Überprüfen, was aus den Empfehlungen der Kommission geworden ist
Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„In der zweiten Hälfte der 21. Legislaturperiode sollte überprüft werden, inwieweit die Empfehlungen der Enquete-Kommission in der politischen Praxis Berücksichtigung und ihren Niederschlag gefunden haben oder was dem entgegenstand.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 32 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Berücksichtigung und Umsetzung der Empfehlungen stattgefunden hat (laut Umsetzungsteil veranlasst durch die zuständigen Ausschüsse des Bundestages, ggf. in Abstimmung mit den Ressorts) und auch Hindernisse benennt.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Haben die zuständigen Ausschüsse in der zweiten Hälfte der 21. Wahlperiode eine Überprüfung der Enquete-Empfehlungen veranlasst?
Antwort: Nein
Nein, bislang keine Überprüfung durch Ausschüsse veranlasst; der vorgesehene Zeitraum (zweite Hälfte der Wahlperiode) ist noch nicht erreicht.
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Liegt ein Ergebnis vor, das Berücksichtigung, Umsetzung und Hindernisse für die Empfehlungen benennt?
Antwort: Nein
Nein, kein Ergebnis veröffentlicht.
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Waren die mit Internationalem Krisenmanagement befassten Ressorts an der Überprüfung beteiligt?
Antwort: Teilweise
Die Bundesregierung wertet die Empfehlungen nach eigener Angabe ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts aus. Eine Überprüfung durch den Bundestag unter Beteiligung der Ressorts gibt es noch nicht.
Beleg: 1
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Begründet die Bundesregierung ausführlich, warum sie Empfehlungen nicht umsetzt? Der Hinweis, es gebe derzeit keinen vergleichbaren Einsatz, reicht als Begründung nicht, weil ein solcher Einsatz jederzeit wieder nötig werden kann.
Antwort: Unklar
Bisher keine veröffentlichten Begründungen zu einzelnen Empfehlungen. Die Bundesregierung kündigt eine Bewertung nach rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Umsetzbarkeit an.
Beleg: 1
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 10. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Bundesregierung: systematische ressortübergreifende Auswertung des Enquete-Berichts Beleg: 1
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/2141, Schriftliche Fragen: Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025 (Frage 75, Auswertung des Enquete-Berichts Drs. 20/14500)
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet. Daran anschließend entscheidet die Bundesregierung über geeignete Folgemaßnahmen.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (2)
- BT-Drs.
- Drucksache des Bundestags
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats