Empfehlung 59 von 72 · Stand der Umsetzung
Mindestanforderungen für die Krisen-Instrumente jedes Ministeriums
Es gibt keine öffentlich überprüfbaren Informationen, oder es gab seit dem Bericht keinen Anlass, an dem sich die Empfehlung prüfen ließe.
- Status freigegeben am
- 7. November 2026
- Zuletzt geprüft
- 7. November 2026
- Nächste Prüfung geplant
- 15. Januar 2027
Hinweis: Dieser Eintrag wurde seit mehr als zwölf Monaten nicht geprüft. Der Stand kann veraltet sein.
Stand der Umsetzung · eigene Recherche Diese Seite zeigt unsere eigene Recherche zum Stand heute. Sie ist keine Aussage des Bundestags. Wie wir prüfen
Was die Kommission empfohlen hat
„Für die ressorteigenen Instrumente des IKM sollten die Ministerien einsatzspezifische Minimalanforderungen formulieren.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 48 (Original, neues Fenster) · Bericht der Enquete-Kommission vom 27. Januar 2025
Warum die Kommission das empfiehlt und wer anderer Meinung war →
Woran wir die Umsetzung messen
Als umgesetzt gilt, wenn die Ministerien für ihre ressorteigenen Instrumente des Internationalen Krisenmanagements einsatzspezifische Minimalanforderungen schriftlich formuliert haben.
Abgeleitet aus dem Wortlaut und der Begründung im Bericht. Den Maßstab hat die Redaktion festgelegt, nicht die Kommission.
Was wir geprüft haben
Jede Prüffrage mit unserer Antwort und dem, was die Belege zeigen. Gewertet werden nur Schritte seit dem 27. Januar 2025.
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Haben die Ministerien für ihre Instrumente des Internationalen Krisenmanagements schriftliche einsatzspezifische Mindestanforderungen festgelegt?
Antwort: Unklar
In Bundestagsdrucksachen, auf den Seiten der Ressorts und in der Websuche wurden keine schriftlichen einsatzspezifischen Mindestanforderungen für Instrumente des Internationalen Krisenmanagements gefunden.
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Beziehen sich die Anforderungen auf die Implementierungsbedingungen im Einsatzland und werden sie mit einem Wirkungsmonitoring überprüft (laut Umsetzungsteil)?
Antwort: Unklar
Ohne veröffentlichte Mindestanforderungen lässt sich nicht prüfen, ob sie sich auf Implementierungsbedingungen beziehen und mit einem Wirkungsmonitoring überprüft werden.
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Werden die Anforderungen zwischen den Ressorts abgestimmt (laut Begründung)?
Antwort: Unklar
Eine Abstimmung solcher Anforderungen zwischen den Ressorts ist öffentlich nicht belegt. Die Bundesregierung gibt an, die Handlungsempfehlungen des Berichts ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts auszuwerten.
Beleg: 1
Was wann geschah
- 27. Januar 2025 Die Enquete-Kommission legt ihren Bericht vor. Ab hier zählen Schritte als Umsetzung.
- 8. Oktober 2025 Antwort auf eine Anfrage Die Bundesregierung teilt auf eine Schriftliche Frage mit, dass der Abschlussbericht der Enquete-Kommission ressortübergreifend unter Federführung der betroffenen Ressorts ausgewertet wird und sie danach über Folgemaßnahmen entscheidet. Beleg: 1
Belege
Die entscheidende Stelle steht jeweils im Wortlaut. Die Links führen zum Original und, wo vorhanden, zu einer Archivkopie.
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Beleg 1 Amtliche Quelle
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (Drs. 21/2141), Frage 75, Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025
„Eine systematische Auswertung erfolgt ressortübergreifend unter Federführung der jeweils betroffenen Ressorts. Dabei werden die einzelnen Handlungsempfehlungen im Hinblick auf ihre rechtliche, organisatorische und finanzielle Umsetzbarkeit bewertet.“
Quelle: Original (neues Fenster)
Abkürzungen auf dieser Seite (1)
- Drs.
- Drucksache, ein amtliches Dokument des Bundestags oder des Bundesrats