Bridge the Gap.

Empfehlung 24 von 72 · Enquete-Kommission

Der Bundestag nimmt seine Verantwortung für Einsätze stärker wahr

Der Bundestag entscheidet mit über Einsätze der Bundeswehr und über das Geld dafür. Er soll diese Verantwortung stärker wahrnehmen.

Welche Rolle hat der Bundestag, wenn es schnell gehen muss?

Welche Empfehlung zu welcher großen Frage gehört, hat die Redaktion festgelegt. Die Kommission selbst hat keine solche Zuordnung getroffen.

  1. Befund · Bericht · was die Berichte festgestellt haben

    Warum die Kommission das empfiehlt

    Die Begründung beschreibt die Mitbestimmungsrechte des Bundestages als so weitreichend wie in kaum einem anderen Land (Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994, Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Der Bundestag könne Mandatsanträge nicht verändern, sie aber auf Sinnhaftigkeit und Verantwortbarkeit prüfen und durch politische Beschlüsse flankieren.

    Zusammenfassung der Redaktion

    Begründung der Kommission · Originalstelle
    „Begründung: Die Mitbestimmungsrechte des Deutschen Bundestages sind so weitreichend wie in kaum einem anderen Land. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2005 bedürfen Einsätze …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Begründung: Die Mitbestimmungsrechte des Deutschen Bundestages sind so weitreichend wie in kaum einem anderen Land. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2005 bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes, und wenn die Einbeziehung in bewaffnete Auseinandersetzungen zu erwarten ist, der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Die Rolle des Bundestages wird durch eine langjährige Regierungs- und Parlamentspraxis gestärkt, bei der man sich um Zustimmung deutlich über die Reihen der Koalition hinaus bemüht. Im Prozess der politischen Willensbildung zu einer deutschen Beteiligung an einem multinationalen Kriseneinsatz haben insbesondere die Koalitionsfraktionen und Fachabgeordneten erhebliche Einflussmöglichkeiten. Der Bundestag kann den Mandatsantrag der Bundesregierung nicht verändern.“

    Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster)

    Belege aus den Berichten:

    Parlamentsarbeit „zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen Verantwortungsbereich fokussiert“

    Bewertung

    Originalstelle
    „Die Arbeit des Parlaments zu Entwicklungen in Afghanistan war zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Die Arbeit des Parlaments zu Entwicklungen in Afghanistan war zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen Verantwortungsbereich fokussiert. Diese Herangehensweise reichte für ein ehrliches und seriöses Lagebild nicht aus. In der öffentlichen Wahrnehmung und den parlamentarischen Diskussionen stand häufig der militärische Anteil des internationalen Engagements im Vordergrund. Dies führte dazu, dass zivile Aspekte vernachlässigt wurden. … Oft dominierte in den Bundestagsdebatten ein Rechtfertigungsdiskurs hinsichtlich des militärischen Einsatzes, zu kurz kam ein Wirkungsdiskurs.“

    Quelle: Drs. 20/10400, S. 22 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    Politisch-strategische Kontrolle des Bundestages „unterblieb“; Fokus auf Detailkontrolle

    Bewertung

    Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.

    Originalstelle
    „Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“

    Quelle: Drs. 20/10400, S. 75–76 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  2. Empfehlung · Wortlaut

    Was die Kommission empfiehlt

    „Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“

    Quelle: Drs. 20/14500, S. 29 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    An wen sich die Empfehlung richtet

    • Deutscher Bundestag
      steht im Wortlaut, S. 29Wortlaut: „Der Deutsche Bundestag sollte …“.
  3. Stand der Umsetzung · eigene Recherche

    Was daraus wurde

    Nicht begonnen

    Es gibt öffentliche Informationen, aber darin ist seit dem Bericht kein Schritt zu erkennen.

    Zuletzt geprüft am 7. November 2026. Eigene Recherche von Bridge the Gap, keine Aussage der Kommission.

    Was wir geprüft haben, mit allen Belegen →

  4. Stimme · Fraktionen im Untersuchungsausschuss

    Ähnlich in den Voten der Fraktionen

    • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Bundestag muss rechtzeitig und wahrheitsgemäß informiert werden und selbst nachfragen
      Votum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Originalstelle
      „Dem Deutschen Bundestag müssen alle relevanten Informationen zeit- und wahrheitsgerecht vorgelegt werden. […] Gleichzeitig müssen die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
      „Dem Deutschen Bundestag müssen alle relevanten Informationen zeit- und wahrheitsgerecht vorgelegt werden. […] Gleichzeitig müssen die Parlamentarier:innen auch selbst ihrer Verantwortung gegenüber den Soldat:innen nachkommen und sich bei sich andeutenden Widersprüchen zwischen Mandatstext und Lage vor Ort kritisch einbringen.“

      Quelle: Drs. 20/14700, S. 886 (Original, neues Fenster)