Empfehlung 15 von 72 · Enquete-Kommission
Gemeinsame EU-Übungen für den Einsatz von Fähigkeiten
Die EU-Länder sollen ihre Fähigkeiten für Einsätze gemeinsam üben. So klappt die Zusammenarbeit im Ernstfall besser.
- Befund · Bericht · was die Berichte festgestellt haben
Warum die Kommission das empfiehlt
Die Kommission begründet die Empfehlung damit, dass neben der institutionellen Verzahnung militärischer und ziviler Fähigkeiten auch die operative Kooperation vor Ort funktionieren müsse. Dafür komme es auf gemeinsames Üben an; so könne die EU konsolidierte Gesamtfähigkeiten bereitstellen und in der internationalen Abstimmung mehr Gewicht erhalten.
Zusammenfassung der Redaktion
Begründung der Kommission · Originalstelle „15. Neben der Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten zur Auftragserfüllung sollte innerhalb der EU der effektive Einsatz der operativen Fähigkeiten durch gemeinsame Übungen sichergestellt werden. Begründung: Neben der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„15. Neben der Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten zur Auftragserfüllung sollte innerhalb der EU der effektive Einsatz der operativen Fähigkeiten durch gemeinsame Übungen sichergestellt werden. Begründung: Neben der institutionellen Verzahnung der militärischen und zivilen Fähigkeiten auf EU-Ebene muss auch sichergestellt werden, dass die operative Kooperation in der Praxis vor Ort funktioniert, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hierfür kommt es neben erforderlichen Kapazitäten zur Auftragserfüllung in EU und NATO auch auf das gemeinsame Üben operativer Fähigkeiten an. Auf diese Weise ist es der EU möglich, in internationalen Einsätzen konsolidierte Gesamtfähigkeiten bereitzustellen und sich so in der internationalen Abstimmung mehr Gewicht zu verschaffen.“
- Empfehlung · Wortlaut
Was die Kommission empfiehlt
„Neben der Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten zur Auftragserfüllung sollte innerhalb der EU der effektive Einsatz der operativen Fähigkeiten durch gemeinsame Übungen sichergestellt werden.“
Quelle: Drs. 20/14500, S. 22 (Original, neues Fenster) · Belegkarte
An wen sich die Empfehlung richtet
- Bundesregierung
Zuordnung der Redaktion, S. 22
Der Wortlaut nennt „innerhalb der EU“ als Rahmen. Adressat ist die Bundesregierung, die in der EU auf die Umsetzung hinwirkt (Festlegung bei der Freigabe, 07.11.2026).
- Bundesregierung
- Stand der Umsetzung · eigene Recherche
Was daraus wurde
Teilweise umgesetzt
Ein Teil dessen, was die Empfehlung verlangt, ist erfüllt, ein anderer nicht.
Zuletzt geprüft am 7. November 2026. Eigene Recherche von Bridge the Gap, keine Aussage der Kommission.