Musterfall, keine reale Person. Der Antrag auf dieser Seite ist frei erfunden. Er ist aus Regeln zusammengesetzt, die der Untersuchungsausschuss beschrieben hat. Jede Regel ist mit der Fundstelle belegt.
Im März 2021 geht bei einem Ministerium eine Gefährdungsanzeige ein. Eine frühere Ortskraft bittet um Aufnahme in Deutschland. Du prüfst den Antrag Schritt für Schritt nach den Regeln, die im Frühjahr 2021 galten.
Nach jedem Schritt siehst du, was die Regel sagte und wie sie sich im Lauf des Jahres 2021 änderte. Am Ende steht, was die Gremien empfehlen.
Die Regeln stammen aus dem Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Drs. 20/14700, Teil 2, Kapitel 5). Personen nennen wir nur mit ihrer Funktion. Die Ortskraft im Musterfall hat keinen Namen und kein reales Vorbild.
Die Akte
Das steht im Musterfall. Er ist erfunden; die Regeln, nach denen du prüfst, sind belegt.
Musterfall · Tätigkeit
Zwei Arbeitgeber in sieben Jahren
Die Ortskraft hat zweimal für deutsche Stellen gearbeitet:
2014 bis Ende 2018: Sprachmittler bei der Bundeswehr in Masar-i-Scharif, mit Arbeitsvertrag direkt beim Verteidigungsministerium
2019 bis März 2021: Wachmann im Feldlager, angestellt bei einer privaten Sicherheitsfirma, die im Auftrag der Bundeswehr arbeitet
Musterfall · Gefährdung
Drohungen nach der Arbeit für Deutsche
In der Gefährdungsanzeige schreibt die Ortskraft: Die Familie erhalte Drohanrufe, weil er für Ausländer gearbeitet habe.
Musterfall · Familie
Eine Familie mit vier Kindern
Mitreisen sollen die Ehefrau, drei Kinder im Alter von 8, 12 und 15 Jahren und eine unverheiratete Tochter mit 19 Jahren.
Musterfall · Papiere
Kein Reisepass
Niemand in der Familie hat einen afghanischen Reisepass.
Belegt · Das Verfahren
Vier Stufen bis zur Ausreise
1. Die Ortskraft zeigt ihre Gefährdung beim früheren Arbeitgeber an. 2. Der Ressortbeauftragte prüft und stuft die Gefährdung ein. 3. Das Innenministerium erteilt nach einer Sicherheitsabfrage die Aufnahmezusage. 4. Im Visumverfahren folgen weitere Sicherheitsprüfungen und die Prüfung der Urkunden.
Originalstelle
„Kategorie 1: Konkrete Gefährdung … Kategorie 2: Latente Gefährdung … Kategorie 3: Keine individuelle Gefährdung“
Das Verfahren stützt sich auf § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Der Paragraf war für Einzelfälle gedacht. Ein Abteilungsleiter im Innenministerium sagte als Zeuge, er sei durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden.
Originalstelle„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt und detailliert begründet. … Das Ortskräfteverfahren sei vor diesem Hintergrund eine „Besonderheit“ im Rahmen des § 22 Satz 2 AufenthG gewesen. … Der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung für Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik (Abteilung M) im BMI, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass das Verfahren des § 22 Satz 2 AufenthG durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden sei.“
Zuerst geht es um die Frage, ob die Ortskraft überhaupt antragsberechtigt ist. Dafür zählen zwei Dinge: Für wen hat sie gearbeitet, und wie lange ist das her?
Die Frage: Wie schätzt du den Antrag im März 2021 ein?
Diese Möglichkeiten gab es:
Berechtigt, wegen der Arbeit als Sprachmittler
Berechtigt, wegen der Arbeit als Wachmann
Nach den Regeln vom März 2021 nicht berechtigt
Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte
Befund · Bericht · Regel bis Mai 2021
Nach den Regeln vom März 2021 nicht berechtigt
Berechtigt war nur, wessen Arbeit für ein Ministerium höchstens zwei Jahre zurücklag (Zweijahresfrist) und wer direkt bei einem Ministerium oder einer nachgeordneten Behörde angestellt war.
Im Musterfall endete die direkte Anstellung Ende 2018. Im März 2021 lag das mehr als zwei Jahre zurück. Die spätere Arbeit als Wachmann lief über eine private Firma. Wer für einen Subunternehmer arbeitete, war grundsätzlich ausgeschlossen.
Originalstelle: Abschlussbericht, Feststellung des Ausschusses
„Zur Teilnahme am Ortskräfteverfahren waren grundsätzlich nur die aufgrund der Tätigkeit nachgewiesen gefährdeten afghanischen Lokalbeschäftigten berechtigt, deren Tätigkeit für eines der beteiligten Ressorts im Zeitpunkt der Gefährdungsanzeige nicht länger als zwei Jahre zurücklag (sog. Zweijahresfrist), die einen Arbeitsvertrag direkt mit einem Ressort der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Behörde abgeschlossen hatten und nicht für einen Subunternehmer oder aufgrund eines Werkvertrags tätig gewesen waren.“
Die Bundeskanzlerin entscheidet: Für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium gilt die Zweijahresfrist nicht mehr; berücksichtigt wird die Arbeit bis ins Jahr 2013. Für Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium bleibt die Frist. Zunächst gilt die Erweiterung nur für frühere Ortskräfte, deren Antrag schon einmal abgelehnt worden war. Das Innenministerium hebt diese Einschränkung intern wieder auf.
Originalstelle: Vermerk über die Entscheidung der Bundeskanzlerin
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten.“
Nach der Machtübernahme der Taliban wird die Erweiterung bis 2013 auch auf Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium ausgedehnt.
Originalstelle„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
In einer Besprechung der Ministerien wird festgehalten: Beim Umgang mit Subunternehmern und Werkvertragsnehmern habe es nie ein einheitliches Vorgehen gegeben. Das Auswärtige Amt habe großzügiger entschieden als das Verteidigungsministerium.
Originalstelle: Protokoll der Ressortbesprechung
„BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
Angenommen, der Antrag wird geprüft. Dann stuft der Ressortbeauftragte die Gefährdung in eine von drei Gruppen ein. Davon hängt ab, ob es eine Aufnahmezusage gibt.
Die Frage: Wie würdest du die Gefährdung im Musterfall einstufen?
Diese Möglichkeiten gab es:
Kategorie 1: konkrete Gefährdung
Kategorie 2: latente Gefährdung
Kategorie 3: keine individuelle Gefährdung
Das kann ich aus der Akte nicht sicher sagen
Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte
Befund · Bericht · Regel 2021
Einstufung in drei Kategorien durch den Ressortbeauftragten
Die Einstufung war eine Prüfung im Einzelfall. Sie lag beim Ressortbeauftragten des Ministeriums, für das die Ortskraft gearbeitet hatte. Der Bericht nennt dafür die drei Kategorien.
Originalstelle: Abschlussbericht, Einteilung der Gefährdung
„Kategorie 1: Konkrete Gefährdung … Kategorie 2: Latente Gefährdung … Kategorie 3: Keine individuelle Gefährdung“
Ein Bericht des BND stuft wegen der schlechteren Sicherheitslage alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein. Zusammen mit einer Presseerklärung der Verteidigungsministerin im April setzt das Änderungen am Verfahren in Gang.
Originalstelle„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“
Im Verteidigungsministerium werden die Gefährdungsanzeigen nach Aussage eines dort zuständigen Offiziers schon vorher großzügiger beschieden.
Originalstelle: Offizier im Verteidigungsministerium als Zeuge
„Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft.“
Für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium gilt ein vereinfachtes Listenverfahren: Wer auf der Liste steht, hat damit die Aufnahmezusage. Im Juni dauert eine Zusage nach Aussage desselben Zeugen nur noch ein bis zwei Tage.
Originalstelle„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“
Mit der Ortskraft wollen die Ehefrau und vier Kinder ausreisen. Eine Tochter ist 19 Jahre alt und nicht verheiratet.
Die Frage: Wer gehört nach den Regeln von 2021 zur Aufnahme dazu?
Diese Möglichkeiten gab es:
Die Ehefrau und alle vier Kinder
Die Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder; für die 19-jährige Tochter braucht es eine Härtefallprüfung
Nur die Ortskraft selbst
Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte
Befund · Bericht · Regel 2021
Die Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder; für die 19-jährige Tochter braucht es eine Härtefallprüfung
Zur Aufnahme gehörte die Kernfamilie: Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder. Volljährige, unverheiratete Töchter wurden in Einzelfällen über die Härtefallregel (§ 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) aufgenommen. Das Verteidigungsministerium sagte, das sei in guter Abstimmung mit den anderen Ministerien geschehen.
Originalstelle: Offizier im Verteidigungsministerium als Zeuge
„Und wir haben gesagt, diese wenigen volljährigen Töchter, die noch jung sind, nicht verheiratet sind, die können wir doch mitnehmen.“
Mit der Aufnahmezusage ist die Familie noch nicht in Deutschland. Sie braucht ein Visum. Dafür muss sie persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung vorsprechen.
Die Frage: Wohin muss die Familie für das Visum?
Diese Möglichkeiten gab es:
Zur Visastelle der Deutschen Botschaft in Kabul
Zur Deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)
Nirgendwohin, das Visum gibt es bei der Ankunft in Deutschland
Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte
Befund · Bericht · Regel bis August 2021
Zur Deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)
Die Visastelle der deutschen Botschaft in Kabul war seit einem Sprengstoffanschlag im Mai 2017 zerstört und wurde nicht wieder aufgebaut. Wer ein Visum für Deutschland brauchte, musste deshalb persönlich zur deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien).
Warum das eine große Hürde war: Um überhaupt nach Pakistan oder Indien zu kommen, brauchte die Familie zuerst ein Visum dieses Landes. Dann musste sie die Reise ins Ausland machen und dort auf ihren Termin warten. In der Corona-Zeit waren Grenzen zeitweise geschlossen. Ein Zeuge aus dem Auswärtigen Amt nannte das im Untersuchungsausschuss „eine der Grundschwierigkeiten“ des Verfahrens. Dazu kam, dass Termine bei den Visastellen knapp waren (mehr dazu unten).
Schon der Pass war eine Hürde: Für die Ausreise brauchte man einen afghanischen Reisepass. Der afghanische Personalausweis, die Tazkira, reichte dafür nicht. Nach Aussage eines Zeugen hatten etwa 80 Prozent der Menschen auf den Schutzlisten keinen Pass. Einen zu bekommen dauerte lange. So beschreibt es die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Sondervotum.
Die afghanische Regierung sagte erst Ende Juli 2021 zu, Pässe in einem Schnellverfahren von höchstens zwei Wochen auszustellen. Deutsche Ersatzpapiere für die Ausreise erkannte der afghanische Präsident nicht an.
Originalstelle: Abschlussbericht, Feststellung des Ausschusses
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul durch einen schweren Sprengstoffanschlag am 31. Mai 2017 zerstört worden und bis zuletzt nicht wieder aufgebaut worden war.“
Zeuginnen und Zeugen nannten sehr unterschiedliche Zeiten. Eine Zeugin aus dem Innenministerium sprach von bis zu anderthalb Jahren zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren, weil Termine in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien) knapp waren.
Originalstelle„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“
Im Feldlager in Masar-i-Scharif nehmen Soldatinnen und Soldaten für das Auswärtige Amt Visumanträge auf. Die Anträge von 471 Ortskräften mit 2.413 Personen werden auf USB-Sticks nach Berlin geflogen.
Originalstelle„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“
Das Innenministerium hatte ein Visum bei der Ankunft in Deutschland bis zum Fall Kabuls abgelehnt. Danach werden solche Visa in großem Umfang erteilt.
Originalstelle„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“
Originalstelle„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“
Hier steht deine Einschätzung neben den Regeln vom Frühjahr 2021. Deine Einschätzung wird nicht bewertet.
Schritt 1: Wer darf Antrag stellen?
Deine Wahl
Noch nicht entschieden
Regel im Frühjahr 2021
Nicht berechtigt: Zweijahresfrist abgelaufen, Subunternehmer ausgeschlossen
Was sich 2021 änderte
Ab 16. Juni 2021 gilt für frühere Ortskräfte der Bundeswehr die Arbeit bis 2013 zurück
Schritt 2: Gefährdung
Deine Wahl
Noch nicht entschieden
Regel im Frühjahr 2021
Einstufung in drei Kategorien durch den Ressortbeauftragten
Was sich 2021 änderte
Ab Frühjahr 2021 stuft der BND alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein
Schritt 3: Familie
Deine Wahl
Noch nicht entschieden
Regel im Frühjahr 2021
Kernfamilie; volljährige Töchter nur als Härtefall
Schritt 4: Visum
Deine Wahl
Noch nicht entschieden
Regel im Frühjahr 2021
Persönlich in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)
Was sich 2021 änderte
Visumanträge im Feldlager ab Mai, Visa bei Ankunft erst nach dem 15. August
Wie sich die Regeln 2021 änderten
Im Musterfall wäre der Antrag im März 2021 abgelehnt worden. So entwickelten sich die Regeln danach.
ab Mai 2021
Vereinfachtes Listenverfahren für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium.
Originalstelle„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“
Originalstelle„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“
Zweijahresfrist entfällt für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium (Tätigkeit bis 2013). Im Musterfall wäre der Antrag ab hier wegen der Arbeit als Sprachmittler möglich gewesen.
Originalstelle„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“
Visa werden bei der Ankunft in Deutschland erteilt.
Originalstelle„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“
Die Erweiterung bis 2013 gilt nun auch für Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium.
Originalstelle„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Nach dem Ende der Evakuierung kehren die Ministerien zur individuellen Gefährdungsprüfung zurück.
Originalstelle: Zeugenaussage zur Rückkehr zum früheren Verfahren
„Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“
Die Enquete-Kommission hat eine gemeinsame Empfehlung zu Ortskräften beschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat keine gemeinsamen Empfehlungen; die Fraktionen haben eigene formuliert.
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“
Votum · Originalstelle„Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt werden, dass die Identität der Ortskräfte sowie deren Gefährdungslage jederzeit nachvollziehbar ist. Wir empfehlen, dass diese Stelle dem Parlament gegenüber berichtspflichtig ist.“
Keine Nachteile für Ortskräfte, die eine Gefahr melden
Votum · Originalstelle
„Wir fordern, dass Ortskräften aus der Anzeige einer Gefährdung keine Nachteile durch den Dienstherrn entstehen dürfen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine mögliche Gefahr zu melden.“
Ortskräfte von Anfang an informieren, Kontakte pflegen, Ausweise vorbereiten
Votum · Originalstelle„Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung eingeschätzt wird und wie im Falle einer sich entwickelnden Gefährdung verfahren wird. Über die Lokalbeschäftigten sollte zudem ein Informationsmanagement betrieben werden, um in Krisensituationen kurzfristig auf Kontaktdaten zurückgreifen zu können. Darüber hinaus ist ein Konzept zu entwickeln, wie Ortskräfte sich als solche im Krisenfall ausweisen können.“