Bridge the Gap.

Frühjahr 2021Musterfall

Ein Antrag im Ortskräfteverfahren

Musterfall, keine reale Person. Der Antrag auf dieser Seite ist frei erfunden. Er ist aus Regeln zusammengesetzt, die der Untersuchungsausschuss beschrieben hat. Jede Regel ist mit der Fundstelle belegt.

Im März 2021 geht bei einem Ministerium eine Gefährdungsanzeige ein. Eine frühere Ortskraft bittet um Aufnahme in Deutschland. Du prüfst den Antrag Schritt für Schritt nach den Regeln, die im Frühjahr 2021 galten.

Nach jedem Schritt siehst du, was die Regel sagte und wie sie sich im Lauf des Jahres 2021 änderte. Am Ende steht, was die Gremien empfehlen.

Die Regeln stammen aus dem Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses (Drs. 20/14700, Teil 2, Kapitel 5). Personen nennen wir nur mit ihrer Funktion. Die Ortskraft im Musterfall hat keinen Namen und kein reales Vorbild.

Die Akte

Das steht im Musterfall. Er ist erfunden; die Regeln, nach denen du prüfst, sind belegt.

Musterfall · Tätigkeit

Zwei Arbeitgeber in sieben Jahren

Die Ortskraft hat zweimal für deutsche Stellen gearbeitet:

  • 2014 bis Ende 2018: Sprachmittler bei der Bundeswehr in Masar-i-Scharif, mit Arbeitsvertrag direkt beim Verteidigungsministerium
  • 2019 bis März 2021: Wachmann im Feldlager, angestellt bei einer privaten Sicherheitsfirma, die im Auftrag der Bundeswehr arbeitet

Musterfall · Gefährdung

Drohungen nach der Arbeit für Deutsche

In der Gefährdungsanzeige schreibt die Ortskraft: Die Familie erhalte Drohanrufe, weil er für Ausländer gearbeitet habe.

Musterfall · Familie

Eine Familie mit vier Kindern

Mitreisen sollen die Ehefrau, drei Kinder im Alter von 8, 12 und 15 Jahren und eine unverheiratete Tochter mit 19 Jahren.

Musterfall · Papiere

Kein Reisepass

Niemand in der Familie hat einen afghanischen Reisepass.

Belegt · Das Verfahren

Vier Stufen bis zur Ausreise

1. Die Ortskraft zeigt ihre Gefährdung beim früheren Arbeitgeber an. 2. Der Ressortbeauftragte prüft und stuft die Gefährdung ein. 3. Das Innenministerium erteilt nach einer Sicherheitsabfrage die Aufnahmezusage. 4. Im Visumverfahren folgen weitere Sicherheitsprüfungen und die Prüfung der Urkunden.

Originalstelle
„Kategorie 1: Konkrete Gefährdung … Kategorie 2: Latente Gefährdung … Kategorie 3: Keine individuelle Gefährdung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 397–398 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

Belegt · Rechtsgrundlage

Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen“

Das Verfahren stützt sich auf § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz. Der Paragraf war für Einzelfälle gedacht. Ein Abteilungsleiter im Innenministerium sagte als Zeuge, er sei durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden.

Originalstelle
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt und detailliert begründet. … Das Ortskräfteverfahren sei vor diesem Hintergrund eine „Besonderheit“ im Rahmen des § 22 Satz 2 AufenthG gewesen. … Der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung für Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik (Abteilung M) im BMI, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass das Verfahren des § 22 Satz 2 AufenthG durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 392–393 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

Schritt 1 von 4 · Wer darf Antrag stellen?

Fällt der Antrag unter das Ortskräfteverfahren?

Zuerst geht es um die Frage, ob die Ortskraft überhaupt antragsberechtigt ist. Dafür zählen zwei Dinge: Für wen hat sie gearbeitet, und wie lange ist das her?

Die Frage: Wie schätzt du den Antrag im März 2021 ein?

Diese Möglichkeiten gab es:

  • Berechtigt, wegen der Arbeit als Sprachmittler
  • Berechtigt, wegen der Arbeit als Wachmann
  • Nach den Regeln vom März 2021 nicht berechtigt

Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte

Befund · Bericht · Regel bis Mai 2021

Nach den Regeln vom März 2021 nicht berechtigt

Berechtigt war nur, wessen Arbeit für ein Ministerium höchstens zwei Jahre zurücklag (Zweijahresfrist) und wer direkt bei einem Ministerium oder einer nachgeordneten Behörde angestellt war.

Im Musterfall endete die direkte Anstellung Ende 2018. Im März 2021 lag das mehr als zwei Jahre zurück. Die spätere Arbeit als Wachmann lief über eine private Firma. Wer für einen Subunternehmer arbeitete, war grundsätzlich ausgeschlossen.

Originalstelle: Abschlussbericht, Feststellung des Ausschusses

„Zur Teilnahme am Ortskräfteverfahren waren grundsätzlich nur die aufgrund der Tätigkeit nachgewiesen gefährdeten afghanischen Lokalbeschäftigten berechtigt, deren Tätigkeit für eines der beteiligten Ressorts im Zeitpunkt der Gefährdungsanzeige nicht länger als zwei Jahre zurücklag (sog. Zweijahresfrist), die einen Arbeitsvertrag direkt mit einem Ressort der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Behörde abgeschlossen hatten und nicht für einen Subunternehmer oder aufgrund eines Werkvertrags tätig gewesen waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 394–395 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-016

Quelle: Drs. 20/14700, S. 394–395 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-016

Wie sich die Regel 2021 änderte

  1. 16. Juni 2021

    Die Bundeskanzlerin entscheidet: Für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium gilt die Zweijahresfrist nicht mehr; berücksichtigt wird die Arbeit bis ins Jahr 2013. Für Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium bleibt die Frist. Zunächst gilt die Erweiterung nur für frühere Ortskräfte, deren Antrag schon einmal abgelehnt worden war. Das Innenministerium hebt diese Einschränkung intern wieder auf.

    Originalstelle: Vermerk über die Entscheidung der Bundeskanzlerin

    „BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-038

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-038

  2. 22. August 2021

    Nach der Machtübernahme der Taliban wird die Erweiterung bis 2013 auch auf Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium ausgedehnt.

    Originalstelle
    „[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 448–451 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  3. 27. August 2021

    In einer Besprechung der Ministerien wird festgehalten: Beim Umgang mit Subunternehmern und Werkvertragsnehmern habe es nie ein einheitliches Vorgehen gegeben. Das Auswärtige Amt habe großzügiger entschieden als das Verteidigungsministerium.

    Originalstelle: Protokoll der Ressortbesprechung

    „BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-018

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-018

Schritt 2 von 4 · Gefährdung

Wie gefährdet ist die Ortskraft?

Angenommen, der Antrag wird geprüft. Dann stuft der Ressortbeauftragte die Gefährdung in eine von drei Gruppen ein. Davon hängt ab, ob es eine Aufnahmezusage gibt.

Die Frage: Wie würdest du die Gefährdung im Musterfall einstufen?

Diese Möglichkeiten gab es:

  • Kategorie 1: konkrete Gefährdung
  • Kategorie 2: latente Gefährdung
  • Kategorie 3: keine individuelle Gefährdung
  • Das kann ich aus der Akte nicht sicher sagen

Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte

Befund · Bericht · Regel 2021

Einstufung in drei Kategorien durch den Ressortbeauftragten

Die Einstufung war eine Prüfung im Einzelfall. Sie lag beim Ressortbeauftragten des Ministeriums, für das die Ortskraft gearbeitet hatte. Der Bericht nennt dafür die drei Kategorien.

Originalstelle: Abschlussbericht, Einteilung der Gefährdung

„Kategorie 1: Konkrete Gefährdung … Kategorie 2: Latente Gefährdung … Kategorie 3: Keine individuelle Gefährdung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 397–398 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-019

Quelle: Drs. 20/14700, S. 397–398 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-019

Wie sich die Praxis 2021 änderte

  1. 30./31. März 2021

    Ein Bericht des BND stuft wegen der schlechteren Sicherheitslage alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein. Zusammen mit einer Presseerklärung der Verteidigungsministerin im April setzt das Änderungen am Verfahren in Gang.

    Originalstelle
    „[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 434–442 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  2. Januar bis April 2021

    Im Verteidigungsministerium werden die Gefährdungsanzeigen nach Aussage eines dort zuständigen Offiziers schon vorher großzügiger beschieden.

    Originalstelle: Offizier im Verteidigungsministerium als Zeuge

    „Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-036

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-036

  3. ab Mai 2021

    Für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium gilt ein vereinfachtes Listenverfahren: Wer auf der Liste steht, hat damit die Aufnahmezusage. Im Juni dauert eine Zusage nach Aussage desselben Zeugen nur noch ein bis zwei Tage.

    Originalstelle
    „[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

Schritt 3 von 4 · Familie

Wer aus der Familie darf mit?

Mit der Ortskraft wollen die Ehefrau und vier Kinder ausreisen. Eine Tochter ist 19 Jahre alt und nicht verheiratet.

Die Frage: Wer gehört nach den Regeln von 2021 zur Aufnahme dazu?

Diese Möglichkeiten gab es:

  • Die Ehefrau und alle vier Kinder
  • Die Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder; für die 19-jährige Tochter braucht es eine Härtefallprüfung
  • Nur die Ortskraft selbst

Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte

Befund · Bericht · Regel 2021

Die Ehefrau und die drei minderjährigen Kinder; für die 19-jährige Tochter braucht es eine Härtefallprüfung

Zur Aufnahme gehörte die Kernfamilie: Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder. Volljährige, unverheiratete Töchter wurden in Einzelfällen über die Härtefallregel (§ 36 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) aufgenommen. Das Verteidigungsministerium sagte, das sei in guter Abstimmung mit den anderen Ministerien geschehen.

Originalstelle: Offizier im Verteidigungsministerium als Zeuge

„Und wir haben gesagt, diese wenigen volljährigen Töchter, die noch jung sind, nicht verheiratet sind, die können wir doch mitnehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 395–396 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-017

Quellen: Drs. 20/14700, S. 394–395 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-016; Drs. 20/14700, S. 395–396 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-017

Schritt 4 von 4 · Visum

Wo bekommt die Familie ihr Visum?

Mit der Aufnahmezusage ist die Familie noch nicht in Deutschland. Sie braucht ein Visum. Dafür muss sie persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung vorsprechen.

Die Frage: Wohin muss die Familie für das Visum?

Diese Möglichkeiten gab es:

  • Zur Visastelle der Deutschen Botschaft in Kabul
  • Zur Deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)
  • Nirgendwohin, das Visum gibt es bei der Ankunft in Deutschland

Was die Regel im Frühjahr 2021 sagte

Befund · Bericht · Regel bis August 2021

Zur Deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)

Die Visastelle der deutschen Botschaft in Kabul war seit einem Sprengstoffanschlag im Mai 2017 zerstört und wurde nicht wieder aufgebaut. Wer ein Visum für Deutschland brauchte, musste deshalb persönlich zur deutschen Botschaft in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien).

Warum das eine große Hürde war: Um überhaupt nach Pakistan oder Indien zu kommen, brauchte die Familie zuerst ein Visum dieses Landes. Dann musste sie die Reise ins Ausland machen und dort auf ihren Termin warten. In der Corona-Zeit waren Grenzen zeitweise geschlossen. Ein Zeuge aus dem Auswärtigen Amt nannte das im Untersuchungsausschuss „eine der Grundschwierigkeiten“ des Verfahrens. Dazu kam, dass Termine bei den Visastellen knapp waren (mehr dazu unten).

Schon der Pass war eine Hürde: Für die Ausreise brauchte man einen afghanischen Reisepass. Der afghanische Personalausweis, die Tazkira, reichte dafür nicht. Nach Aussage eines Zeugen hatten etwa 80 Prozent der Menschen auf den Schutzlisten keinen Pass. Einen zu bekommen dauerte lange. So beschreibt es die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Sondervotum.

Die afghanische Regierung sagte erst Ende Juli 2021 zu, Pässe in einem Schnellverfahren von höchstens zwei Wochen auszustellen. Deutsche Ersatzpapiere für die Ausreise erkannte der afghanische Präsident nicht an.

Originalstelle: Abschlussbericht, Feststellung des Ausschusses

„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul durch einen schweren Sprengstoffanschlag am 31. Mai 2017 zerstört worden und bis zuletzt nicht wieder aufgebaut worden war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 400 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-020

Quellen: Drs. 20/14700, S. 400 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-020; Drs. 20/14700, S. 453–454 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k5-043; Drs. 20/14700, S. 775 (PDF) ↗ · Belegkartesvcducsu-057

Wie sich das Verfahren 2021 änderte

  1. Dauer bis dahin

    Zeuginnen und Zeugen nannten sehr unterschiedliche Zeiten. Eine Zeugin aus dem Innenministerium sprach von bis zu anderthalb Jahren zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren, weil Termine in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien) knapp waren.

    Originalstelle
    „Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 402–403 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  2. 25. Mai bis 15. Juni 2021

    Im Feldlager in Masar-i-Scharif nehmen Soldatinnen und Soldaten für das Auswärtige Amt Visumanträge auf. Die Anträge von 471 Ortskräften mit 2.413 Personen werden auf USB-Sticks nach Berlin geflogen.

    Originalstelle
    „Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 441–443 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  3. nach dem 15. August 2021

    Das Innenministerium hatte ein Visum bei der Ankunft in Deutschland bis zum Fall Kabuls abgelehnt. Danach werden solche Visa in großem Umfang erteilt.

    Originalstelle
    „[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 421–425 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    Originalstelle
    „[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 451–453 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

Überblick

  1. Schritt 1: Wer darf Antrag stellen?

    Regel im Frühjahr 2021
    Nicht berechtigt: Zweijahresfrist abgelaufen, Subunternehmer ausgeschlossen
    Was sich 2021 änderte
    Ab 16. Juni 2021 gilt für frühere Ortskräfte der Bundeswehr die Arbeit bis 2013 zurück
  2. Schritt 2: Gefährdung

    Regel im Frühjahr 2021
    Einstufung in drei Kategorien durch den Ressortbeauftragten
    Was sich 2021 änderte
    Ab Frühjahr 2021 stuft der BND alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein
  3. Schritt 3: Familie

    Regel im Frühjahr 2021
    Kernfamilie; volljährige Töchter nur als Härtefall
  4. Schritt 4: Visum

    Regel im Frühjahr 2021
    Persönlich in Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien)
    Was sich 2021 änderte
    Visumanträge im Feldlager ab Mai, Visa bei Ankunft erst nach dem 15. August

Wie sich die Regeln 2021 änderten

Im Musterfall wäre der Antrag im März 2021 abgelehnt worden. So entwickelten sich die Regeln danach.

  1. ab Mai 2021

    Vereinfachtes Listenverfahren für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium.

    Originalstelle
    „[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 434–442 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

    Originalstelle
    „[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  2. 16. Juni 2021

    Zweijahresfrist entfällt für Ortskräfte von Verteidigungs- und Innenministerium (Tätigkeit bis 2013). Im Musterfall wäre der Antrag ab hier wegen der Arbeit als Sprachmittler möglich gewesen.

    Originalstelle
    „BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  3. nach dem 15. August 2021

    Visa werden bei der Ankunft in Deutschland erteilt.

    Originalstelle
    „[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 451–453 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  4. 22. August 2021

    Die Erweiterung bis 2013 gilt nun auch für Ortskräfte von Auswärtigem Amt und Entwicklungsministerium.

    Originalstelle
    „[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 448–451 (Original, neues Fenster) · Belegkarte

  5. 9. September 2021

    Nach dem Ende der Evakuierung kehren die Ministerien zur individuellen Gefährdungsprüfung zurück.

    Originalstelle: Zeugenaussage zur Rückkehr zum früheren Verfahren

    „Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k8-006

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (PDF) ↗ · Belegkarteab-t2k8-006

Was die Gremien empfehlen

Die Enquete-Kommission hat eine gemeinsame Empfehlung zu Ortskräften beschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat keine gemeinsamen Empfehlungen; die Fraktionen haben eigene formuliert.

Lehren, die sich durch beide Berichte ziehen

Empfehlungen der Enquete-Kommission

Gemeinsam beschlossen.

Wortlaut der Empfehlung 71

„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (PDF) ↗

Empfehlungen der Fraktionen im Untersuchungsausschuss

Empfehlungen aus den Fraktionsvoten, die sich ausdrücklich auf Ortskräfte beziehen, in der Reihenfolge der Sitzverteilung.

SPD

  • Schutz gefährdeter Ortskräfte geht vor Bürokratie
    Votum · Originalstelle
    „In der Abwägung zwischen Humanität und Bürokratie muss der Schutz gefährdeter Ortskräfte Vorrang haben.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

  • Beim Ortskräfteverfahren den schlimmsten Fall von Anfang an mitplanen
    Votum · Originalstelle
    „Worst Case Szenarien müssen bei Überlegungen zur Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Alle Empfehlungen im Votum →

CDU/CSU

Das Votum enthält keine Empfehlung, die sich ausdrücklich auf Ortskräfte bezieht.

Alle Empfehlungen im Votum →

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • Eine zentrale Stelle für alle Ortskräfte
    Votum · Originalstelle
    „Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Wir empfehlen, die Informationen über Ortskräfte aller Ressorts an einer zentralen Stelle in der Bundesregierung zu bündeln. Dort soll sichergestellt werden, dass die Identität der Ortskräfte sowie deren Gefährdungslage jederzeit nachvollziehbar ist. Wir empfehlen, dass diese Stelle dem Parlament gegenüber berichtspflichtig ist.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

  • Keine Nachteile für Ortskräfte, die eine Gefahr melden
    Votum · Originalstelle
    „Wir fordern, dass Ortskräften aus der Anzeige einer Gefährdung keine Nachteile durch den Dienstherrn entstehen dürfen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine mögliche Gefahr zu melden.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

  • Eigene gesetzliche Regelung für das Ortskräfteverfahren prüfen
    Votum · Originalstelle
    „Es wird empfohlen zu prüfen, ob eine eigene Rechtsgrundlage für das Ortskräfteverfahren geschaffen werden kann.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 888 (Original, neues Fenster)

Alle Empfehlungen im Votum →

FDP

  • Ortskräfte von Anfang an informieren, Kontakte pflegen, Ausweise vorbereiten
    Votum · Originalstelle
    „Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
    „Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte bereits zu Beginn einer Beschäftigungsaufnahme klar kommuniziert werden, wie eine Gefährdung eingeschätzt wird und wie im Falle einer sich entwickelnden Gefährdung verfahren wird. Über die Lokalbeschäftigten sollte zudem ein Informationsmanagement betrieben werden, um in Krisensituationen kurzfristig auf Kontaktdaten zurückgreifen zu können. Darüber hinaus ist ein Konzept zu entwickeln, wie Ortskräfte sich als solche im Krisenfall ausweisen können.“

    Quelle: Drs. 20/14700, S. 983 (Original, neues Fenster)

Alle Empfehlungen im Votum →

AfD

Das Votum enthält keinen Empfehlungsteil und keine Empfehlung zu Ortskräften.

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