Originalstelle„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische Beobachter der mit internationalen Gästen u. Medienvertretern inszenierten Zeremonie konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der US-Administration mit Blick auf die innenpolitische bzw. Wahlkampf-Agenda von Präsident Trump in erster Linie darum ging, den Weg für den US-Truppenabzug aus dem Land zu ebnen. … AM Pompeo betonte in seiner Rede und der Pressekonferenz jedoch mehrmals, dass der geplante Abzug „conditions based” sei …“
Über das Doha-Abkommen seien die Ressorts ab 01./02.03.2020 per Diplomatischer Korrespondenz (DKOR) der Botschaft Doha informiert worden; der Bericht ordnete das Abkommen kritisch ein: aus Sicht der Berichterstattung gehe es der US-Administration „in erster Linie” um die Trump-Wahlkampfagenda und um den US-Truppenabzug. AM Pompeo betonte in Rede und Pressekonferenz wiederholt einen „conditions-based” Abzug.
Originalstelle„[Bledjian:] Also, es war erstens ein Vertrag zulasten Dritter. Wenn ein Frieden mit der afghanischen Regierung, mit der afghanischen Republik …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Bledjian:] Also, es war erstens ein Vertrag zulasten Dritter. Wenn ein Frieden mit der afghanischen Regierung, mit der afghanischen Republik abgeschlossen werden sollte, sollte sie auch am Verhandlungstisch sitzen. Die Verbündeten, einschließlich der Bundesregierung, waren nicht beteiligt an diesem Doha-Abkommen. Wir wurden also sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt. Es wurden Verpflichtungen der afghanischen Regierung … sind in dieser Vereinbarung enthalten, bei der die afghanische Regierung nicht beteiligt war. Ich will da beispielhaft die Entlassung von 5 000 Talibangefangenen nennen, von denen einige gar nicht Taliban waren, sondern Schwerstkriminelle.“
Im AA überwog anfangs vorsichtige Hoffnung (St., T., Oberstleutnant T.), bald aber dominierte Kritik: Bledjian (Botschaft Kabul) bezeichnete das Abkommen als „Vertrag zulasten Dritter” mit Verpflichtungen der afghanischen Regierung ohne deren Beteiligung, „eher vage” Taliban-Verpflichtungen, „keine Parameter” für Gewaltreduktion. Die Freilassung der 5.000 schloss Schwerstkriminelle ein.
Originalstelle„Das Ergebnis ist ein in Teilen bewusst vage gehaltenes Abkommen, das die TLB [Taliban] aufwertet, ihnen in entscheidenden Punkten weit entgegen kommt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Ergebnis ist ein in Teilen bewusst vage gehaltenes Abkommen, das die TLB [Taliban] aufwertet, ihnen in entscheidenden Punkten weit entgegen kommt (internationaler Truppenabzug in 14 Monaten, Gefangenenaustausch, Sanktionsaufhebungen) und im Gegenzug nur wenige Bedingungen stellt. Die TLB verpflichten sich neben Verzicht auf Sicherheitsbedrohung der USA und ihrer Verbündeten lediglich zur Bekämpfung von Terrorismus sowie zum Beginn innerafghanischer Verhandlungen (IAV). … [Bellmann:] Ich habe mich dann Anfang der Woche genauer damit beschäftigt und war ehrlich gesagt befremdet und auch ein bisschen entsetzt, vor allen Dingen über die Tatsache, dass hier eine 14-Monats-Abzugsfrist in dem Text niedergelegt war.“
In einer AA-Vorlage an Außenminister Maas vom 04.03.2020 wurde das Abkommen als „bewusst vage gehalten” beschrieben, das die Taliban aufwerte und ihnen weit entgegenkomme (Abzug, Gefangenenaustausch, Sanktionsaufhebungen), im Gegenzug aber nur Anti-Terror-Verzicht und IAV-Beginn. Die AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann sei „ein bisschen entsetzt” über die starre 14-Monats-Abzugsfrist gewesen; es fehle die „Verschränkung zwischen politischem Prozess und Abzug”.
Originalstelle„Sie haben alle das Mantra bis zur Spitze, ja, also bis zum Außenminister wiederholt. Und ich hatte manchmal das Gefühl, da sprechen sozusagen Leute …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sie haben alle das Mantra bis zur Spitze, ja, also bis zum Außenminister wiederholt. Und ich hatte manchmal das Gefühl, da sprechen sozusagen Leute in zwei verschiedenen Universen miteinander. Denn wir wollten natürlich Condition-based Approach, und wenn die amerikanische Seite sagte: „Wir wollen es auch”, dann war die Schlussfolgerung oder die sozusagen Grundannahme, dass wir in die gleiche Richtung gehen wollten. In Wirklichkeit hatte die Trump-Administration in dem Moment, in dem sie eine Zeitlinie vereinbart hatte, einen Weg beschritten, der die Durchsetzbarkeit des Condition-based Approach infrage stellte. Aber das gab keiner damals zu, ja?“
Die deutsche Botschafterin in Washington Dr. Haber: Die Trump-Administration habe das „conditions-based”-Mantra bis zur Außenministerebene wiederholt, ohne dass es durchsetzbar gewesen sei („Leute in zwei verschiedenen Universen”. Pompeo hatte den AA-Vertretern (auch Plötner) persönlich condition-based zugesichert. Maas selbst bewertete den Abschluss eher negativ.
Originalstelle„In der wenig transparenten Genese des Vertrages ist auf die Besonderheit hinzuweisen, dass die NATO anscheinend erst sehr spät (später als DEU …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der wenig transparenten Genese des Vertrages ist auf die Besonderheit hinzuweisen, dass die NATO anscheinend erst sehr spät (später als DEU [Deutschland]) informiert war und dass der DEU [deutsche] AFG [Afghanistan]-Sonderbeauftragte, Potzel, - anders als andere Staatenvertreter – immerhin Einblick in die bis dato noch nicht zugesandten Annexe erhalten hat, so dass man grds. [grundsätzlich] zustimmen konnte.“
Aus einem Vermerk des BKAmt zur Ressortbesprechung vom 04.03.2020 geht hervor: Die NATO sei später als Deutschland informiert worden; der deutsche Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel habe, anders als andere Staatenvertreter, Einblick in die noch nicht versandten Annexe erhalten, weshalb man der Phase A light grundsätzlich zustimmen konnte. Eine DKOR der Ständigen Vertretung bei der NATO vom 26.03.2020 dokumentiert zugleich die Einigkeit unter den Alliierten, dass weitere Schritte über Phase A light hinaus an Bedingungen geknüpft sein sollten.
Originalstelle„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“
Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.
Originalstelle„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns dargestellt hat, nicht so war, dass wir sagen konnten: „Wir können jetzt einfach hier die Speichen einklappen“ - sage ich mal - „und mit Abzugsvorbereitungen beginnen“, sondern wir das offenhalten wollten, bis diese Lageeinschätzung auch noch mal erfolgt, auch im Alliiertenkreis, um damit auch noch mal das Signal auch an die USA zu geben: Bitte, jetzt hier kein Automatismus.“
Beim NATO-Außenministertreffen am 02.04.2020 schlug AM Maas vor, nach Phase A light eine gemeinsame Lagebewertung („Abzugsreview“) vorzunehmen, um über weitere Truppenreduzierungen zu entscheiden. Ziel: kein Automatismus. Die Ressorts wollten zudem ein Signal an die USA setzen und gegenüber afghanischer Regierung und Gesellschaft signalisieren, dass das Land nicht ohne Kriterien verlassen werde.
Originalstelle„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Abkommen sind TLB [Taliban] nur zu Gewaltverzicht ggü. intl. [internationalen] Truppen verpflichtet – ANDSF [Afghan National Defense and Security Forces, afghanische Sicherheitskräfte] hiervon weitgehend ausgenommen. … Dass sowohl die USA als auch die Taliban die Auffassung vertraten, dass sich die Taliban an die Auflagen des Doha-Abkommens hielten, fand keinen Eingang in das Gedankenpapier von AA und BMVg.“
Ein internes Gedankenpapier von BMVg und AA (21.04.2020) formulierte mögliche Kriterien für weitere Truppenreduzierungen: Gewaltreduzierung, Beginn innerafghanischer Verhandlungen, Fortschritte dort, Anti-Terror-Verpflichtungen. Es hielt fest, dass die Taliban laut Abkommen nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationalen Truppen verpflichtet seien; die ANDSF seien davon weitgehend ausgenommen. Die parallele Lesart der USA und der Taliban, dass die Taliban das Abkommen einhielten, fand keinen Eingang.
Originalstelle„Getreu dem Grundsatz „in together, adjust together, out together“ („gemeinsam rein, gemeinsam die Dinge in Ordnung bringen, gemeinsam wieder raus“) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Getreu dem Grundsatz „in together, adjust together, out together“ („gemeinsam rein, gemeinsam die Dinge in Ordnung bringen, gemeinsam wieder raus“) schlagen wir vor, dass der Rat eine Bestandsaufnahme der Gesamtlage und eine Bewertung zu der Frage vornimmt, was im Friedensprozess bisher erreicht wurde.“
Vor der NAC-Sitzung am 03.06.2020 verteilte Deutschland ein Non-Paper („Food-for-Thought“) unter Bündnispartnern, das eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu Lage und Friedensprozess anregte. Kriterien waren u. a. substanzielle Gewaltreduzierung und Fortschritte bei den innerafghanischen Verhandlungen. Bei der NAC-Sitzung am 03.06.2020 habe es laut Zeuge S. eine sehr breite Unterstützung wortnehmender Nationen gegeben. Welche Staaten Deutschland unterstützten, konnte der Ausschuss nicht aufklären.
Originalstelle„So twitterte US-Präsident Trump am 7. Oktober 2020: „We should have the small remaining number of our BRAVE Men and Women serving in Afghanistan home …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So twitterte US-Präsident Trump am 7. Oktober 2020: „We should have the small remaining number of our BRAVE Men and Women serving in Afghanistan home by Christmas!“. … USA handeln mit unilateraler Reduktionsankündigung erneut entgegen bisheriger Zusagen und NATO-Beschlusslage („in, adjust, out together“; conditions based approach). […] US-Ankündigung stärkt zudem Position der Taliban in Doha-Friedensverhandlungen.“
Die US-Administration verkündete mehrfach unilaterale Truppenreduzierungen, u. a. Trump-Tweet 07.10.2020 („zu Weihnachten zu Hause“) und Ankündigung des amtierenden VM Miller am 17.11.2020 (Reduzierung auf 2.500 bis 15.01.2021). Ein AA-Sachstand wertete dies als entgegen bisheriger Zusagen und NATO-Beschlusslage; die Position der Taliban in den Doha-Friedensverhandlungen werde dadurch gestärkt. Zeugin Dr. Haber (Botschafterin Washington) berichtete, dass Tweets präsidentielle Entscheidungen „über Nacht zu Makulatur“ machen konnten.
Originalstelle„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“
Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.
Originalstelle„Aufgrund des Logan Acts, der es einer zukünftigen US-Administration untersagt, ohne Zustimmung der amtierenden Regierung mit ausländischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund des Logan Acts, der es einer zukünftigen US-Administration untersagt, ohne Zustimmung der amtierenden Regierung mit ausländischen Regierungen und Beamtinnen und Beamten zu verhandeln, und der Erfahrungen während der Übergangszeit zur US-Administration unter Präsident Trump im Jahr 2016 hätten Angehörige des Transitionsteams des designierten US-Präsidenten Biden die Anweisung erhalten, keine Gespräche über außenpolitische Fragen mit „Ausländern“ zu führen.“
In der Übergangszeit zwischen US-Wahl (03.11.2020) und Amtseinführung Biden (20.01.2021) unterlag das Transitionsteam einem „strikten Moratorium“ (Bellmann). Grund war die Anweisung wegen des Logan Acts und der Flynn-Affäre 2016, keine Gespräche mit Ausländern zu führen. Die deutsche Botschaft Washington beschaffte Informationen indirekt über Senatoren und Thinktank-Mitarbeitende; gelegentlich wurden so auch deutsche Positionen abgefragt.
„Der Review-Prozess war für uns natürlich aus politischer Perspektive eine ganz entscheidende Phase, die […] uns […] noch mal […] ein erneutes Zeitfenster geboten hat, für unseren Ansatz zu werben.“
Mit Amtseinführung Bidens (20.01.2021) startete der Review-Prozess, in dem die NATO-Partner konsultiert wurden. Die Bundesregierung sah darin laut Zeuge S. ein „neues Zeitfenster“, den konditionierten Ansatz erneut einzubringen. Bellmann argumentierte gegenüber den USA: gemeinsame Verantwortung, terroristische Bedrohung verhindern, Glaubwürdigkeit gegenüber anderen Akteuren. Beim NAC am 05.02.2021 brachte der deutsche Botschafter die Sichtweise auf prominenter Ebene erneut ein.
Originalstelle„Wir wussten, dass die internen amerikanischen Erörterungen sehr intensiv waren über Afghanistan in den Review-Prozessen, sehr kontrovers auch waren. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir wussten, dass die internen amerikanischen Erörterungen sehr intensiv waren über Afghanistan in den Review-Prozessen, sehr kontrovers auch waren. Und im Rückblick betrachtet denke ich, dass eine Kombination von immer wieder wiederholten Versicherungen, dass die Entscheidung noch nicht getroffen sei, wie wichtig die Konditionalitäten seien, unterschiedliche Akzente, die gesetzt worden sind, die sehr lautstarken Stimmen, die für eine Fortsetzung eines Condition-based Approaches öffentlich warben, dass all diese Kombinationen bei uns im Rückblick betrachtet vielleicht den Eindruck einer größeren Entscheidungsoffenheit produziert haben, als er gerechtfertigt war.“
Im Rückblick beschrieb Dr. Haber (Botschafterin Washington) den Review-Prozess als „kontrafaktisch“ wahrgenommen: Die Kombination aus US-Versicherungen, lautstarken Stimmen für Conditions-based und Hinweisen auf Bidens politische Vorgeschichte habe in Deutschland den Eindruck einer größeren Entscheidungsoffenheit produziert, als gerechtfertigt war. AA-Abteilungsleiterin Sigmund gab Anfang 2021 eine Ministervorlage zur weiteren Überzeugungsinitiative frei, kommentierte aber: „I'm not fully convinced - aber einverstanden mit der Vorlage :-)“.
Originalstelle„Letztlich wurde das viel zitierte „In together, adjust together, leave together“ maßgeblich durch die USA bestimmt. Eine nationale, aber auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Letztlich wurde das viel zitierte „In together, adjust together, leave together“ maßgeblich durch die USA bestimmt. Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“
Laut Generalleutnant Schütt (BMVg) war die Einflussnahme Deutschlands und der NATO auf die US-Entscheidung „maximal begrenzt“; der Beschluss sei maßgeblich durch die USA bestimmt worden. Botschafterin Haber registrierte einen „Disconnect der Wahrnehmungen“: Die USA glaubten, intensiv konsultiert zu haben, während die deutsche Seite den Eindruck hatte, ihre Position sei nicht wirklich gehört worden.
Originalstelle„Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das militärische Engagement endet, die zivile entwicklungspolitische Arbeit in Afghanistan wird fortgesetzt. Wir waren davon überzeugt, dass das möglich ist, und wir sind es auch heute noch. Es ist ja für uns der Regelfall, dass entwicklungspolitische Arbeit in von Fragilität und Konflikten geprägten Kontexten geleistet wird, ohne dass die Bundeswehr ebenfalls präsent wäre.“
Das BMZ plante die Fortsetzung der Entwicklungszusammenarbeit auch ohne militärische Präsenz (Zeuge Fischer). Maßnahmen: Ausdünnung internationaler Fachkräfte, Fernsteuerung der Projekte, nur noch Beauftragungen, die auch nach Regimewechsel funktionieren würden, keine Implementierung in Taliban-Gebieten (Warning). Eine BMZ-Entscheidung setzte die staatliche bilaterale EZ erst am 16.08.2021 aus. GIZ kümmerte sich um Vernichtung von Personalakten und Festplatten, damit Daten nicht in Taliban-Hände gelangten (Plate).
Thema: Ressortabstimmung2020 bis August 2021
Akteure: BMZ, GIZabschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Originalstelle„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. … Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern sind der Bundesregierung erst zu unterbreiten, wenn ein persönlicher Verständigungsversuch zwischen den beteiligten Bundesministern … ohne Erfolg geblieben ist.“
Das Ressortprinzip aus Art. 65 GG bildet die verfassungsrechtliche Grundlage der inneren Regierungsverfassung; die GOBReg ergänzt, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern erst bei gescheitertem Verständigungsversuch vor das Kabinett kommen. Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) bestätigte, die Ministerien hätten in ihren Zuständigkeitsbereichen „eine sehr große Autonomie”.
Originalstelle„Das Kanzleramt ist in diesen Abstimmungen mit den Ressorts ein Akteur, und natürlich wird auf das Kanzleramt gehört, und natürlich guckt man, was das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Kanzleramt ist in diesen Abstimmungen mit den Ressorts ein Akteur, und natürlich wird auf das Kanzleramt gehört, und natürlich guckt man, was das Kanzleramt macht; aber es ist nicht so wie in anderen Regierungen, dass die Regierungszentrale durchregiert, wie jetzt zum Beispiel in Paris. Sondern wir haben ja auch oft Koalitionsregierungen, wo auf gewisse Koalitionsarithmetik Acht gegeben werden muss …“
Dr. Krebber (BKAmt), Dr. Klee (BKAmt) und der damalige Finanzminister Scholz bestätigten übereinstimmend, dass die Richtlinienkompetenz in der Praxis kaum formal ausgeübt werde; in Koalitionsregierungen dominiere das Konsensprinzip. Auch Merkel selbst beschrieb Richtlinienkompetenz als „sanfte” Konsensbildung, nicht als „Basta!”.
Originalstelle„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Staatssekretärsrunden Afghanistan/Mali fanden am 4. Februar 2020, 4. August 2020, 5. November 2020 und am 2. März 2021 im BKAmt statt. … Einen Austausch auf der Ebene der Staatssekretäre und in der Zusammensetzung … vom Bundeskanzleramt bis zum Wirtschaftsministerium einschließlich Finanzministerium hielt ich schon für sinnvoll …“
Die zentrale ressortübergreifende Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali tagte im gesamten Untersuchungszeitraum nur viermal vierteljährlich (04.02.2020, 04.08.2020, 05.11.2020, 02.03.2021) im BKAmt. Teilnehmer: AA, BMVg, BMI, BMZ, BMWK, BMF; BND trug zur Sicherheitslage vor. Charakter laut Zeuge Jäger (BMZ): „informelles Gremium” ohne formelle Beschlussfassung; Vereinbarungen seien jedoch handlungsleitend gewesen.
„Es war, wenn ich eine wertende Äußerung machen darf, unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab. Das hatte sich historisch so entwickelt, und, wie gesagt, das haben wir jetzt geändert und abgestellt.“
Der ehemalige BMI-Staatssekretär Engelke bewertete die Vielzahl ressortübergreifender Formate (Staatssekretärsrunde AFG und Mali, Sicherheitspolitischer Jour fixe, außerordentlicher Jour fixe) im Untersuchungszeitraum als „unglücklich”: historisch gewachsen, inzwischen abgestellt; es gebe nun nur noch eine Runde in fester Zusammensetzung einmal im Monat.
Originalstelle„Nach der endgültigen Abzugsentscheidung der NATO am 14. April 2021 sei, so der damalige Staatssekretär Berger, auf dessen Anraten und unter Billigung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach der endgültigen Abzugsentscheidung der NATO am 14. April 2021 sei, so der damalige Staatssekretär Berger, auf dessen Anraten und unter Billigung des damaligen Außenministers Maas und der damaligen Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ein außerordentlicher Jour fixe eingerichtet worden, in dem ausschließlich das Thema Afghanistan besprochen werden sollte.“
Auf Anraten des AA-Staatssekretärs Berger wurde nach der NATO-Abzugsentscheidung (14.04.2021) ein außerordentlicher Sicherheitspolitischer Jour fixe als „operatives Steuerungsgremium” für die Abzugsphase eingerichtet. Letzte Sitzung: 06.07.2021. Die Ressorts beschlossen die Rückkehr zur Standard-Staatssekretärsrunde. BMZ-Referat Frieden und Sicherheit kritisierte am 23.07. und 09.08.2021 die Einstellung und forderte einen Krisenstab.
Originalstelle„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gleichzeitig zeigen sowohl Aktenfundstellen als auch Aussagen vor dem Ausschuss, dass die Ressorts trotz der individuell als gut befundenen Zusammenarbeit bis zum Beginn der Evakuierungsmission gerade hinsichtlich einiger Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte zu keiner Einigung kamen.“
Mehrere Zeugen (Dr. Krebber, Dr. Plate, Fischer) lobten die ressortübergreifende Zusammenarbeit als „im Großen und Ganzen gelungen” bzw. als „Modell”. Der Ausschuss stellt jedoch fest: Bis zum Beginn der Evakuierungsmission konnten die Ressorts zentrale Aspekte des Ortskräfteverfahrens trotz siebenmonatiger Debatte nicht einigen.
Originalstelle„Die Ministerien haben eine sehr große Autonomie, zu agieren in den Bereichen, wofür sie originär zuständig sind. … Und bei den großen Fragen oder bei …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Ministerien haben eine sehr große Autonomie, zu agieren in den Bereichen, wofür sie originär zuständig sind. … Und bei den großen Fragen oder bei Fragen, die mindestens zwei Ressorts oder mehr betreffen, suchen wir immer den Konsens. … Man agiert im Endeffekt nur, wenn man es geschafft hat, alle Ministerien, die betroffen sind, dazu zu bewegen, zuzustimmen.“
Dr. Krebber (BKAmt) beschrieb die BKAmt-Arbeit als überwiegend koordinierend: Bei Fragen mit mindestens zwei betroffenen Ressorts werde stets Konsens gesucht. Die Spiegelreferate im BKAmt hätten erkennen lassen, wenn z. B. AA und BMZ in Einzelthemen nicht zusammenpassten; das BKAmt habe dann auf einen gemeinsamen Standpunkt hingewirkt. In den Staatssekretärsrunden nahm das BKAmt mit einem Abteilungsleiter teil.
Originalstelle„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und in meiner Erinnerung war es so, dass diese Frage „Wer entscheidet denn zum Schluss?” häufig ausgeklammert wurde. Und damit war ich persönlich sehr unzufrieden, weil ich mir wirklich gewünscht hätte, dass klargezogen wird: Wenn denn diese und jene Bedingung eintritt, wenn dieses und jenes Kriterium erfüllt wird, dann ist es … an den Staatssekretären der Afghanistan-Ressorts oder an den Ministern oder an der Kanzlerin, an wem auch immer, zu sagen: So jetzt wird der Hebel umgelegt, jetzt gilt dieses vereinfachte und beschleunigte Verfahren.“
Der BMZ-Referatsleiter Fischer äußerte sich „sehr unzufrieden”, dass in den Ressortbesprechungen zur Worst-Case-Vorbereitung die zentrale Frage „Wer entscheidet zum Schluss?” wiederholt ausgeklammert worden sei. Er habe sich eine klare Entscheidungs-Kaskade gewünscht. Auch im BMVg habe es solche Stimmen gegeben.
Originalstelle„Das RMO war im Jahr 2008 in Reaktion auf die zunehmend volatile Sicherheitslage errichtet worden, um spezielle Schutzvorkehrungen für das zivile …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das RMO war im Jahr 2008 in Reaktion auf die zunehmend volatile Sicherheitslage errichtet worden, um spezielle Schutzvorkehrungen für das zivile Engagement in Afghanistan treffen zu können. … Die Analyseeinheit war dafür zuständig, verschiedene Quellen, immer öffentlich zugängliche Quellen, zu nutzen sowie unser eigenes Netzwerk an Feldassistenten, um daraus Produkte zu entwickeln, Color-Coding zur Gefährdungslage in einzelnen Distrikten; es gab oder es gibt jeden Tag ein Daily Briefing zur aktuellen Sicherheitslage …“
Das Risk Management Office (RMO) der GIZ wurde 2008 errichtet und war die zentrale Sicherheitsanalyse-Instanz des BMZ. Es unterhielt Provincial RMOs in sechs Projektgebieten (Jalalabad, Herat, Aybak, Masar-i-Scharif, Talogan, Faizabad) und lokale Field Officer als „Brücke” zur Bevölkerung. Die Analyse umfasste Color-Coding nach Distrikt, Daily Briefings und Biweekly Security Reports. Die Lageanalysen wurden im Ressortkreis sowie mit Botschaft, Diensten und AA geteilt.
Originalstelle„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus diesem Grund sei er bereit gewesen, den Brief „ohne Beteiligung des Auswärtigen Amtes” zu unterschreiben. … In einer Vorlage zur Entscheidung an Bundesinnenminister Seehofer vom 29. Juli 2021 wurde die Billigung der deutschen Beteiligung an der Initiative und die digitale Zeichnung des gemeinsamen Schreibens „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA” empfohlen: … Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Verweigerung einer Beteiligung des AA erhebliche Kritik und Beschwerden aus dem AA — auch auf Leitungsebene — hervorrufen wird.“
Am 05.08.2021 unterzeichneten die Innenminister von DEU, BEL, NLD, GRC, AUT und DNK einen Brief an die EU-Kommission gegen ein Abschiebemoratorium. AA-Staatssekretär Berger hatte BMI-Staatssekretär Dr. Teichmann am 26. und 28.07.2021 zweimal gebeten, von der Zeichnung abzusehen oder sie zu verschieben (Bedingung der Diskretion für die afghanische Zustimmung). Eine BMI-Vorlage vom 29.07.2021 empfahl Seehofer die Zeichnung „unter Verzicht auf eine vorherige Abstimmung mit dem AA”. Seehofer bestätigte: Er sei bereit gewesen zu zeichnen ohne AA-Beteiligung, auch wegen Verhandlungen zum europäischen Asylsystem.
Originalstelle„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer vom Zeugen Fischer, Leiter des Länderreferates Afghanistan im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), verfassten Vorlage an den damaligen Staatssekretär Jäger vom 21. Dezember 2020 nahm dieser zu einem Vorschlag des damaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel Stellung, Gespräche mit den Taliban über die Entwicklungszusammenarbeit in Doha zu führen.“
In einer BMZ-Vorlage vom 21.12.2020 prüfte Referatsleiter Fischer einen Vorschlag des Sonderbeauftragten Potzel, mit den Taliban über Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen, um deren „Kompromissbereitschaft in den innerafghanischen Friedensverhandlungen” zu steigern. Fischer warnte vor Reputationsrisiken der Bundesregierung; das Mandat müsse klar definiert sein. Letztlich kamen diese Gespräche nicht zustande.
Originalstelle„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus seiner entwicklungspolitischen Perspektive habe es Situationen gegeben, „wo der Eindruck entstehen konnte, dass das Auswärtige Amt” den Erfolg des Friedensprozesses „wichtiger als alles andere” angesehen habe. Die Friedensverhandlungen seien wichtig gewesen, aber nicht um jeden Preis. … Und dann - das war meine Sorge; ich glaube nicht, dass es so gekommen ist - macht man eben einen Deal: Ihr Taliban gebt bei den Verhandlungen in Doha an der und der Stelle nach, und im Gegenzug errichten wir dort oder dort, wo auch immer ihr wollt, ein bestimmtes Vorhaben. - Also so ein Quidproquo-Ansatz; das war meine Sorge.“
Aus entwicklungspolitischer Sicht (Fischer, BMZ) habe das AA den Erfolg des Friedensprozesses zeitweise „wichtiger als alles andere” gewertet. Fischer äußerte Sorge vor einem „Quidproquo-Ansatz” (Taliban-Nachgeben in Doha gegen entwicklungspolitische Vorhaben); er sei sich aber unsicher, ob es tatsächlich dazu gekommen sei. Friedensverhandlungen seien „wichtig, aber nicht um jeden Preis” gewesen.
Hinweis: Fischer formuliert eine Sorge bzw. einen Eindruck, keine bestätigte Tatsache.
Originalstelle„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Berghof Stiftung habe laut Aussagen des Zeugen Krüger vor allem „Prozessberatung” angeboten, während für das AA die „politische Unterstützung” im Vordergrund gestanden habe. Man habe nicht immer an den jeweils anderen Gesprächen teilgenommen, sich aber dennoch „aus Pragmatismus unterstützt”. Es sei immer wieder deutlich gemacht worden, „dass die Berghof Stiftung kein Regierungsakteur” sei. Auch sei „ganz bewusst immer wieder so eine gewisse Firewall eingezogen” worden.“
Krüger und Gießmann beschrieben das Verhältnis als Arbeitsteilung mit bewusster „Firewall”: Berghof Stiftung war für Prozessberatung zuständig (auch zu sensiblen Detailfragen wie der zugrundezulegenden Islamschule), das AA für politische Unterstützung. Die Berghof Stiftung war „in keinerlei Entscheidungsprozesse involviert”; das AA gab „zu keinem Zeitpunkt” Verhandlungsvorgaben. Allerdings: Nadery berichtete, dass die Berghof Stiftung von einigen in der Republik-Delegation dennoch als „Partner” der deutschen Regierung wahrgenommen wurde.
Originalstelle„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B., BMVg:] dass im Innenministerium der Federführer für das Ortskräfteverfahren das Referat B4 fachlich [zwar] zuständig [aber] die Abteilung Migration, M3 der „Herrscher des Aufenthaltsrechts“ gewesen sei. … Absprachen, die Sie beispielsweise getroffen haben mit B4, mussten letztendlich immer noch wiedergegengezeichnet, gebilligt oder wie auch immer durch M3 werden. Das war seit jeher ein Problem.“
Federführend war das BMI (Referat B4, grenzpolizeiliche Angelegenheiten); auch wegen der Zuständigkeit für das deutsche Polizeiprojekt GPPT. Strukturell problematisch: Fachzuständigkeit lag bei B4, aber das Aufenthaltsrecht beim BMI bei der Migrationsabteilung M3. Absprachen mussten doppelt abgestimmt werden. Oberstleutnant B. (BMVg) bezeichnete dies als „seit jeher Problem“.
Originalstelle„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.
Originalstelle„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das BMVg hatte ein starkes Interesse, seine Ortskräfte besonders behandeln zu können, weil sie die entsprechenden Sicherheitsgefährdungen sah, was ich vermute. Das Auswärtige Amt und das BMZ hatten nach eigenen Aussagen, die mir erinnerlich sind, das Interesse, so lange wie möglich in Afghanistan zu bleiben, um dort unterstützend tätig sein zu können. Das hat sicherlich die Erörterung von Lösungen, ich will nicht sagen, erschwert; aber diese unterschiedlichen Zielsetzungen waren dann vielleicht nicht einfach unter einen Hut zu bringen.“
Zeuge Jansen (BMI/M2) beschrieb den strukturellen Interessenkonflikt: Das BMVg wollte seinen Ortskräften vor dem militärischen Abzug (geplant 30.04.2021) eine Ausreise ermöglichen; AA und BMZ wollten dagegen so lange wie möglich in Afghanistan bleiben. Die Diskussion stand unter unterschiedlichen Zielsetzungen, die nicht einfach in Übereinstimmung zu bringen waren.
„Es war, wenn ich eine wertende Äußerung machen darf, unglücklich, dass es so viele verschiedene Formate gab. Das hatte sich historisch so entwickelt, und, wie gesagt, das haben wir jetzt geändert und abgestellt.“
Auf Staatssekretärsebene tagten parallel mehrere Formate: die Staatssekretärsrunde zu Afghanistan und Mali (vierteljährlich), der Sicherheitspolitische Jour fixe und der außerordentliche Sicherheitspolitische Jour fixe. Staatssekretär Engelke (BMI) bezeichnete diese Zersplitterung im Nachhinein als „unglücklich“; die Strukturen seien als Lehre des Ausschusses inzwischen geändert worden.
Originalstelle„Ich hatte das so verstanden, dass man zu dem Zeitpunkt in der Abteilung 2, in der politischen Abteilung, aber auch bei AP 05 [Länderreferat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich hatte das so verstanden, dass man zu dem Zeitpunkt in der Abteilung 2, in der politischen Abteilung, aber auch bei AP 05 [Länderreferat Afghanistan und Pakistan] den Eindruck vermeiden wollte, dass die Deutschen jetzt abziehen und sich vorbereiten auf einen Abzug.“
Die Visa-Referate des AA schlugen im Mai 2020 vor, die größere Botschaft Teheran in die Bearbeitung afghanischer Visumanträge einzubeziehen. Die politische Abteilung 2 und das Länderreferat AP 05 lehnten ab, weil sie den Eindruck vermeiden wollten, „dass die Deutschen jetzt abziehen und sich vorbereiten auf einen Abzug“. Diese Signal-Logik verhinderte vorbereitende Maßnahmen.
Hinweis: Hier wird ein wiederkehrendes Muster deutlich: politische Signal-Erwägungen verhinderten verfahrenstechnische Vorbereitungen (siehe auch Charterflüge, Kontingentaufnahmen).
Originalstelle„Die AA-Position „in Kabul kein Visum“ wird unserer Verantwortung gegenüber Ortskräften jedenfalls nicht gerecht. … [BMI-Vorlage:] Das pauschale …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die AA-Position „in Kabul kein Visum“ wird unserer Verantwortung gegenüber Ortskräften jedenfalls nicht gerecht. … [BMI-Vorlage:] Das pauschale Vorbringen des AA, die für AFG Staatsangehörige zuständigen Visastellen könnten die Visabearbeitung nicht leisten und es seien keinerlei Maßnahmen zur Verbesserung der Ausstattung vor Ort möglich, dürfte weder akzeptabel noch fachlich zutreffend sein.“
In einer Vorlage an Minister Seehofer vom 22.01.2021 kritisierte das BMI die AA-Position scharf: Das pauschale Vorbringen, die Visastellen könnten die Bearbeitung nicht leisten, sei „weder akzeptabel noch fachlich zutreffend“. Staatssekretär Engelke notierte handschriftlich, die AA-Linie werde der Verantwortung gegenüber Ortskräften nicht gerecht.
Originalstelle„[Bender:] Es war einfach so, dass es keine vergleichbare Konstellation wie Afghanistan gab, in der man den § 23 [AufenthG] zur Anwendung gebracht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Bender:] Es war einfach so, dass es keine vergleichbare Konstellation wie Afghanistan gab, in der man den § 23 [AufenthG] zur Anwendung gebracht hätte. … Personen aus einem akuten Kriegsgebiet rauszuholen ohne Personal vor Ort, ohne IOM vor Ort, ohne UNHCR vor Ort, diese Konstellationen gab es vorher nicht.“
Das AA (Referat 509, Neumann) forderte einen Wechsel auf § 23 Abs. 2 AufenthG (Gruppen- oder Kontingentaufnahme, wie bei jüdischen Zugewanderten und syrischen Geflüchteten). Das BMI lehnte ab: Es gebe keine vergleichbare Konstellation, kein Personal vor Ort wie bei UNHCR oder IOM in anderen Fällen, keinen Präzedenzfall für ein Rechtsgrundlagen-Wechsel mitten im laufenden Aufnahmeverfahren.
Originalstelle„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Soos:] Das waren eben keine konkreten Sicherheitsbedenken. … Wenn man nicht weiß, was diese Bedenken sind, dann kann man auch nicht daran arbeiten. Es ist ein ziemliches Totschlagargument, würde ich sagen: Wir haben Sicherheitsbedenken. Das können wir nicht machen. - Damit ist Ende der Verhandlung.“
Ab Dezember 2020 schlug das AA Visa on Arrival nach § 14 Abs. 2 AufenthG vor. Das BMI lehnte ab: Ohne KZB-Sicherheitsabfrage könnten ungeprüfte Personen einreisen; Innenminister Seehofer betonte das Prinzip von „Humanität und Ordnung“; auch ein „Braindrain“ wurde befürchtet. Soos (AA) kritisierte: Es seien „keine konkreten Sicherheitsbedenken“ gewesen, sondern ein „ziemliches Totschlagargument“. Erst am 15.08.2021 gab das BMI auf Ministerebene seine Position auf.
Originalstelle„[Jäger-Mail 23.08.2021:] Neu ankommende Anträge, die jenseits der Zweijahresfrist liegen, nehmen wir bis auf weiteres nur entgegen und bearbeiten sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger-Mail 23.08.2021:] Neu ankommende Anträge, die jenseits der Zweijahresfrist liegen, nehmen wir bis auf weiteres nur entgegen und bearbeiten sie soweit möglich, leiten sie bis auf weiteres aber nicht (!) an AA und BMI weiter. … [Merkel:] Sagen wir mal, dass aus dem BMZ diese Art von Betrachtung kommt, hatte ich jetzt nach dem, was ich bisher von Herrn Jäger gehört hatte, noch gar nicht erwartet. … Also, mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“
Eine interne BMZ-E-Mail des damaligen Staatssekretärs Jäger vom 23.08.2021 wies an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist „bis auf weiteres nicht“ an AA und BMI weiterzuleiten, obwohl Bundeskanzlerin Merkel am Vortag die Ausweitung beschlossen hatte. Merkel reagierte bei ihrer Vernehmung mit „Donnerwetter!“; ihr sei diese Praxis nicht bekannt gewesen.
„würde gerne AA 040 [Länderreferat] zum derzeitigen Planungsstand Evakuierung DEU StA Kabul (AFG) (erstmal im kleinen Kreis) vortragen. Einstufung – VS- geheim.“
Sicherheitsberater „Fisch” bekam die als VS-geheim eingestufte Eventualfallplanung der Bundeswehr „nie vorgelegt”, weil der Militärattaché-Posten in Kabul nicht besetzt war. Auch dem AA-Referat 040 (Krisenreaktionszentrum) lagen die aktualisierten militärischen Planungen am 09.08.2021 noch nicht vor. Laut E-Mail des BMVg-Verbindungsbeamten wollte das BMVg SE I 5 dem Referat den Planungsstand erst „im kleinen Kreis” vortragen.
Originalstelle„Es hat aber meiner Erinnerung nach nie jemand gesagt, eine Evakuierung wäre das falsche Signal, sondern es ging immer darum: Eine vorzeitige, eine zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es hat aber meiner Erinnerung nach nie jemand gesagt, eine Evakuierung wäre das falsche Signal, sondern es ging immer darum: Eine vorzeitige, eine zu frühe Evakuierung wäre das falsche Signal zur falschen Zeit. Darum ging es: den richtigen Zeitpunkt zu erwischen.“
Im AA stand laut Krisenbeauftragtem Dr. Diehl die Frage des „richtigen Zeitpunkts“ der Evakuierung im Zentrum: Krisenbeauftragter und Krisenreaktionszentrum priorisierten Personensicherheit; die Asien-Pazifik-Abteilung und Hausleitung wogen politische Signale ab („Was bedeutet es, wenn wir als Deutsche jetzt gehen?“). Staatssekretärin Leendertse räumte selbstkritisch ein, „zu langsam gehandelt“ zu haben.
Originalstelle„• Mit militärischen Auseinandersetzungen in Kabul in einigen Wochen ist zu rechnen. • Präsident Ghani (und AFG Regierungsmitglieder) ist völlig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„• Mit militärischen Auseinandersetzungen in Kabul in einigen Wochen ist zu rechnen. • Präsident Ghani (und AFG Regierungsmitglieder) ist völlig isoliert und hat keinen Zugriff mehr auf die Lage („Realitätsverlust“), er wird sich absehbar nicht mehr lange halten können.“
Am 12.08.2021 fand im AA eine Hausbesprechung unter Leitung von Staatssekretärin Leendertse statt (in Vertretung des urlaubsbedingt abwesenden Staatssekretärs Berger). Der Länderreferatsleiter Krüger sprach von „Realitätsverlust“ Ghanis und erwarteter militärischer Auseinandersetzung in Kabul „in einigen Wochen“. Der designierte Botschafter Potzel wurde zugeschaltet, Geschäftsträger van Thiel jedoch nicht, was Potzel intern als „etwas merkwürdig“ bezeichnete.
„• OKV [Ortskräfteverfahren] und Charterflüge zur Abholung der LBs [Lokalbeschäftigte] sind politisch-medial sehr aufgeladen – Evakuierung/Schließung der Botschaft vor Durchführung von OKV-Chartern wäre politisch nicht auszuhalten.“
Der Ausschuss stellte fest, dass von der Hausbesprechung am 12.08.2021 zwei unterschiedliche Protokollfassungen existierten. Die zweite Fassung enthielt einen Spiegelstrich, wonach eine Evakuierung der Botschaft vor der Durchführung von OKV-Charterflügen „politisch nicht auszuhalten“ wäre. Zeugin Sigmund bestätigte den Inhalt: Es sei die Schwierigkeit gewesen, das richtige Zeitfenster zu finden.
Originalstelle„Also, wir hätten nicht bis zum 11.09. gewartet, schon deshalb nicht, weil die Amerikaner uns nur bis zum 31. August garantiert haben, dass wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, wir hätten nicht bis zum 11.09. gewartet, schon deshalb nicht, weil die Amerikaner uns nur bis zum 31. August garantiert haben, dass wir sozusagen ihre Sicherheitsgarantie nutzen können und ihre Möglichkeiten. Das hat mir an dem Wochenende oder in den Tagen Tony Blinken nach einem Telefonat ja auch noch einmal gesagt.“
Außenminister Maas telefonierte am 12.08.2021 mit US-Außenminister Blinken zur Zukunft Afghanistans und zur Sicherheit der Deutschen Botschaft. Blinken bestätigte, dass die US-Sicherheitsgarantie nur bis zum 31.08.2021 gelte. Maas bewertete Blinken als „verlässlich“; er sei „überrollt worden von gewissen Entwicklungen“.
„Vor diesem Hintergrund möchten wir anregen, noch im August eine Krisenstabssitzung durchzuführen, um v. a. mit Input der Botschaft Kabul zu einer aktuellen Lagefeststellung sowie möglichen Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen zu kommen.“
Bereits am 23.07.2021 hatte das BMZ über das Krisenreaktionszentrum eine Krisenstabssitzung angeregt. Eine zweite Mahnung des BMZ-Krisenbeauftragten folgte am 09.08.2021. AA-Krisenreaktionszentrumsleiter Dr. Jokisch antwortete erst am 11.08.2021; er war zwischenzeitlich im Urlaub.
Am 14.08.2021 herrschte ein „Disconnect“: Aus Kabul meldete van Thiel, die USA verließen die Green Zone in 48–72 Stunden. Aus Washington meldete Botschafterin Haber nach Gespräch mit dem State Department: Die US-Botschaft werde „runtergefahren“, aber im Kernbestand erhalten; Verlegung zum Flughafen erst „Ende des Monats“. Auch Bidens Statement vom 14.08. kündigte 5.000 zusätzliche US-Soldat:innen für einen geordneten Abzug an. Erst am 15.08. „implodierte“ alles.
Originalstelle„Die Einrichtung der Staatssekretärsrunde war zwar eine Verbesserung für die ressortübergreifende politisch-strategische Zusammenarbeit im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Einrichtung der Staatssekretärsrunde war zwar eine Verbesserung für die ressortübergreifende politisch-strategische Zusammenarbeit im Afghanistan-Einsatz. Dennoch beschränkten sich diese Treffen häufig auf gegenseitige Unterrichtungen über den aktuellen Stand von Planungen und Projekten. Ministerielle Schwerpunkte und Weisungen hätten besser aufeinander abgestimmt sein können. Eine gemeinsame Koordinierung fand nicht wirklich statt.“
Feststellung der Enquete-Kommission im Zwischenbericht: Die Staatssekretärsrunde war eine Verbesserung, aber beschränkte sich oft auf gegenseitige Unterrichtungen ohne echte gemeinsame Koordinierung. Diese Erkenntnis begründet die Empfehlung 20 (engere Kooperation der nationalen Entscheidungsebene).
Originalstelle„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ 2,46 Milliarden Euro. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung war über den gesamten Zeitraum 2002-2021 ein Schwerpunktsektor des BMZ-Engagements im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe betrugen lediglich 425 Millionen Euro. Das große Ungleichgewicht zwischen militärischem und zivilem Engagement stand bis 2014 im Verhältnis 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach dem Ende von ISAF.“
Der Einsatz deutscher Soldaten und ziviler Kräfte kostete laut Bundesregierung mehr als 17,3 Milliarden Euro: BMVg 12,3 Mrd. €, AA 2,48 Mrd. €, BMZ 2,46 Mrd. €. Humanitäre Hilfe machte lediglich 425 Mio. € aus. Das Verhältnis von militärischem zu zivilem Engagement stand bis 2014 bei etwa 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach Ende der ISAF-Mission.
Originalstelle„Abbildung 7 stellt die deutschen Aufwendungen mit den Ausgaben aller DAC-Länder (orange Linie) in Bezug. Der Anteil des deutschen zivilen Engagements …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Abbildung 7 stellt die deutschen Aufwendungen mit den Ausgaben aller DAC-Länder (orange Linie) in Bezug. Der Anteil des deutschen zivilen Engagements am Gesamtengagement betrug im Zeitverlauf zwischen 5 und 15 Prozent. Deutsche ODA-Mittel betrugen demnach 7,85 Milliarden Euro im Gesamtzeitraum 2001-2021.677 Abbildung 7: Öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe in Afghanistan 2001-2021 im Vergleich mit anderen DAC-Ländern“
Die deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) für Afghanistan betrugen im Gesamtzeitraum 2001–2021 rund 7,85 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil am Gesamtengagement aller DAC-Länder lag zwischen 5 und 15 Prozent. Anfänglich (2003/04) waren die deutschen ODA-Mittel rückläufig; signifikante Erhöhungen wurden erstmals 2007 und ab 2010 verzeichnet.
Originalstelle„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2010 hat die Bun- desregierung eine „Verdoppelung“ der Mittel (von 220 auf 430 Millionen Euro) für den zivilen Aufbau im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) vorgenommen, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen.“
2010 verdoppelte die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Entwicklungsoffensive Nord(-Afghanistan) die Mittel für den zivilen Aufbau von 220 auf 430 Millionen Euro, um die Transition und Übergabe der Verantwortung in afghanische Hände bis Ende 2014 zu unterstützen. Umsetzungsinstrumente waren die Technische Zusammenarbeit (GIZ) und die Finanzielle Zusammenarbeit (KfW).
Originalstelle„Zwischen 2002 und 2009 hat die internationale Gemeinschaft 82 Prozent (2015: 60 Prozent, 2016: 41 Prozent) ihrer in das Afghanistanengagement …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwischen 2002 und 2009 hat die internationale Gemeinschaft 82 Prozent (2015: 60 Prozent, 2016: 41 Prozent) ihrer in das Afghanistanengagement investierten Gelder außerhalb der afghanischen Etats abgewickelt, nur 18 Prozent (2015: 40 Prozent, 2016: 59 Prozent) über die afghanische Regierung (Kernbudget, on-budget aid). Das BMZ zahlte in den von der Weltbankgruppe verwalteten Fonds für Wiederaufbau ARTF ( Afghanistan Reconstruction Trust Fund) allein zwischen 2012 und 2021 618 Millionen Euro ein.“
Zwischen 2002 und 2009 wickelte die internationale Gemeinschaft 82 Prozent ihrer Gelder außerhalb des afghanischen Staatshaushalts ab (off-budget); nur 18 Prozent flossen über die afghanische Regierung. Erst die BMZ-Strategie 2014–2017 enthielt das Ziel, mindestens 50 % der Gebermittel enger an den afghanischen Haushalt zu binden. Das BMZ zahlte allein 2012–2021 618 Mio. € in den ARTF ein.
Originalstelle„Problematisch war zudem, dass ein Großteil der bereitgestellten Gelder in die Geberländer zurückgeflossen ist, Schätzungen zufolge zwischen 40 und 90 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Problematisch war zudem, dass ein Großteil der bereitgestellten Gelder in die Geberländer zurückgeflossen ist, Schätzungen zufolge zwischen 40 und 90 Prozent der Hilfen seit 2001. Die Weltbank gab für 2008 an, dass nur 38 Cents eines jeden US-Dollars die afghanische Wirtschaft erreichten. Laut einer Oxfam-Studie von 2008 wurde die Hälfte der Hilfsgelder 2001-2008 an den Erwerb von Gütern und Leistungen der Geberländer gebunden. Dies ermöglichte Auftragnehmern (contractors) mit reiner Dienstleistungsorientierung Gewinnmargen von bis zu 50 Prozent.“
Schätzungen zufolge flossen zwischen 40 und 90 Prozent der Hilfen seit 2001 in die Geberländer zurück. Die Weltbank gab für 2008 an, dass nur 38 Cent eines jeden US-Dollars die afghanische Wirtschaft erreichten. Eine Oxfam-Studie 2008 zeigte: Die Hälfte der Hilfsgelder 2001–2008 wurde an den Erwerb von Gütern und Leistungen der Geberländer gebunden; Auftragnehmer erzielten Gewinnmargen bis zu 50 Prozent.
Originalstelle„Die auf den internationalen Afghanistan-Konferenzen von der afghanischen Regierung vorgelegten Entwicklungspläne richteten sich stets nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die auf den internationalen Afghanistan-Konferenzen von der afghanischen Regierung vorgelegten Entwicklungspläne richteten sich stets nach verfügbaren Geldern aus dem Ausland. Im Finanzjahr 2017/18 wurde der afghanische Staatshaushalt zu 66 Prozent aus dem Ausland finanziert, nur 33 Prozent durch eigene Staatseinnahmen, obwohl sich diese seit 2009 verdreifacht hatten. 2018 finanzierten ausländische Finanzmittel 80 Prozent der öffentlichen Ausgaben des afghanischen Staatshaushalts (55 Prozent des BIP). Die Höhe der bereitgestellten finanziellen Mittel führte zu einem hohen Mittelabflussdruck der Geber, dem stand aber eine geringe Absorptionskapazität der afghanischen Partner entgegen.“
Im Finanzjahr 2017/18 wurde der afghanische Staatshaushalt zu 66 Prozent aus dem Ausland finanziert, nur 33 Prozent durch eigene Staatseinnahmen. 2018 finanzierten ausländische Finanzmittel 80 Prozent der öffentlichen Ausgaben des afghanischen Staatshaushalts; das entspricht 55 Prozent des BIP. Dies verdeutlicht die extreme Abhängigkeit des Staatsapparates von externen Geldern.
„Wegen Nichterfüllung von Konditionen wurden 2016 beispielsweise 31 Millionen Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt, so dass erst dann neue Zusagen für Wasser- und Energievorhaben getätigt wurden.“
Ab 2010 versuchte die Bundesregierung, ihre Unterstützung an Reformen zu binden. Wegen Nichterfüllung von Konditionen wurden 2016 beispielsweise 31 Millionen Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt; erst dann erfolgten neue Zusagen für Wasser- und Energievorhaben. Insgesamt brachten die Konditionalisierungsbemühungen jedoch keine Wirkungen hervor.
Originalstelle„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Konflikt bestand deshalb vor allem auf der Umsetzungsebene, wo beispielsweise die Bundeswehr anfangs als Implementierer von Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen wurde, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese Maßnahmen gingen auf die zivil-militärischen (CIMIC-)Teams eines jeden PRT zurück und dienten auch dazu, die militärische Präsenz vor Ort zu legitimieren, Informationen zu gewinnen und sich Zugänge zur lokalen Bevölkerung zu schaffen bzw. offen zu halten.“
Die Bundeswehr wurde anfangs als Implementierer Humanitärer Hilfe und Entwicklungsmaßnahmen wahrgenommen, weil sie Hilfsgütertransporte organisierte, Brunnen bohrte, Schulen baute und öffentliche Infrastruktur reparierte. Diese CIMIC-Maßnahmen jedes PRT dienten auch zur Legitimierung der militärischen Präsenz und zur Informationsgewinnung. Viele NGOs und das BMZ wehrten sich gegen die Unterordnung unter die Sicherheitslogik.
Originalstelle„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten – ermöglichte, dass diese Nichtregierungsorganisationen ihre Aktivitäten auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen konnten. Allerdings wurde die durch partizipative Ansätze und Transparenz erreichte Nachhaltigkeit in vielen Fällen mit der Ausreise der meisten Mitarbeitenden einzelner deutscher Nichtregierungs- und Durchführungsorganisationen nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hinfällig.“
Wo NGOs durch kontinuierliche Präsenz, partizipative Umsetzung und Zusammenarbeit mit lokal akzeptierten Autoritäten (Ältestenräte, Schuras) Organisationsstrukturen und Vertrauen aufgebaut hatten, erwies sich dies vergleichsweise nachhaltiger. Diese NGOs konnten ihre Aktivitäten teilweise auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen. Allerdings mussten viele andere NGOs nach der Machtübernahme der Taliban komplett neues Personal rekrutieren.
Originalstelle„Entwicklungszusammenarbeit konzentrierte sich größtenteils auf die Städte und somit auf Gebiete, welche bereits ein gewisses Maß an Sicherheit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Entwicklungszusammenarbeit konzentrierte sich größtenteils auf die Städte und somit auf Gebiete, welche bereits ein gewisses Maß an Sicherheit aufwiesen, um hier die angestrebten Wirkungen (Aufbau von Kapazitäten und guter Regierungsführung) zu erzielen. Dennoch nahm man zu wenig zur Kenntnis, dass mehr als drei Viertel der afghanischen Bevölkerung auf dem Land leben und nicht alle ruralen Gebiete gleich unsicher waren. Politikerinnen und Politiker aus Deutschland besuchten zudem am ehesten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und die städtische Zivilgesellschaft, fast nie die ländliche Bevölkerung.“
Entwicklungszusammenarbeit konzentrierte sich größtenteils auf die Städte und Gebiete mit gewissem Sicherheitsniveau. Dabei wurde zu wenig zur Kenntnis genommen, dass mehr als drei Viertel der afghanischen Bevölkerung auf dem Land leben. Politikerinnen und Politiker aus Deutschland besuchten zudem fast nie die ländliche Bevölkerung. Gründe waren Sicherheitsrisiken und logistische Herausforderungen.
Originalstelle„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während aus den Wirkungsevaluierungen des BMZ ableitbar ist, dass entwicklungspolitische Stabilisierung als ein Endziel seiner strukturbildenden Bemühungen verstanden wurde – unterlegt durch die Indikatoren Gewaltreduktion, verbesserte Regierungsführung und erhöhte Kapazitäten der Regierung 826 – waren die Maßnahmen des AA-Stabilitätspakts politischer Natur, um kurzfristig Situationen zu stabilisieren. Das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im Sinne eines engen Sicherheitsbegriffs. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung erstmals als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert und definiert.“
Die deutschen Ressorts hatten bis 2017 keine gemeinsame Definition von Stabilisierung. Das BMZ verstand sie als strukturbildendes Endziel (Gewaltreduktion, Regierungsführung); das AA verfolgte mit dem Stabilitätspakt politisch kurzfristige Maßnahmen; das BMVg verfolgte Stabilisierung über COIN und das PRT-Konzept im engen Sicherheitsbegriff. Erst in den Leitlinien 2017 wurde Stabilisierung als ressortübergreifendes Konzept dokumentiert.
Originalstelle„Im Laufe des Afghanistan-Einsatzes fehlte es an abgestimmten Indikatoren, nach denen man Stabilität hätten bemessen können; infolgedessen gab es auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe des Afghanistan-Einsatzes fehlte es an abgestimmten Indikatoren, nach denen man Stabilität hätten bemessen können; infolgedessen gab es auch keine ressortübergreifenden strategischen (Wirkungs-)Evaluationen und es wurden keine Anreize gesetzt, Konkretisierungen und Anpassungen vorzunehmen. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ (wenig realistische Indikatoren) unzureichend und zu wenig kontextspezifisch ausgerichtet. Unbeabsichtigte Wirkungen wurden nicht systematisch erfasst. Die meisten Evaluationen konzentrierten sich auf die Output-Ebene.“
Eine von Oppositionsfraktionen bereits 2010 geforderte Wirkungsanalyse der deutschen ISAF-Beteiligung und des Wiederaufbau-Engagements wurde nicht durchgeführt. Erst 2022–2023 kam die erste ressortübergreifende Evaluation des zivilen Engagements der Bundesregierung zustande. Monitoring- und Evaluationspraktiken waren quantitativ und qualitativ unzureichend; Output-orientierte Evaluierungen dominierten.
„Doch die ersten kritischen Evaluierungen kamen auch erst 2018. Ein Grund dafür war der sehr hohe Gruppenzwang unter den Gebern, gute Ergebnisse zu liefern. Außerdem wurden Evaluierungsberichte teils nicht an das BMZ weitergegeben oder vorab überarbeitet.“
Es gab weder in Deutschland noch in Afghanistan eine offene Fehlerkultur; Erkenntnisse über Misserfolge wurden verschwiegen. Die ersten kritischen Evaluierungen kamen erst 2018. Ein Grund war der hohe Gruppenzwang unter den Gebern, gute Ergebnisse zu liefern. Außerdem wurden Evaluierungsberichte teils nicht an das BMZ weitergegeben oder vorab überarbeitet.
Originalstelle„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bürokratische Logiken der Mittelvergabe und Projektförderung deutscher Ministerien stellten nicht unwesentliche Hürden für eine effektive Wirkung des zivilen Engagements dar. Das Prinzip kurzer Förderzeiträume (Jährlichkeit bis zweijährige und in Ausnahmefällen auch dreijährige Projektlaufzeiten für AA-Förderungen) erschwerten Prozessförderung. Diese oft kritisch „Projektitis“ genannte haushälterische Projektsteuerung über kurze Zeiträume erwies sich im Nachhinein als hinderlich im Hinblick auf Afghanistan, weil langfristige Unterstützungsbedarfe bekannt waren („Generationenaufgabe“) und zudem eine Herausforderung darin bestand, nichtlineare Entwicklungen unterstützend zu begleiten.“
Bürokratische Logiken der Mittelvergabe wurden zur Hürde: Kurze Förderzeiträume (ein- bis zweijährige, in Ausnahmen dreijährige Projektlaufzeiten beim AA), die als „Projektitis” kritisierte Projektsteuerung und die Verausgabungspflicht erschwerten Prozessförderung. NGOs befanden sich in dauernder Ungewissheit über Anschlussfinanzierungen und mussten für jede neue Förderung Innovationscharakter nachweisen.
Originalstelle„Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts wurde im Laufe des Einsatzes zwar verbessert, insgesamt war die strategische Abstimmung zwischen den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts wurde im Laufe des Einsatzes zwar verbessert, insgesamt war die strategische Abstimmung zwischen den Ministerien in Deutschland und vor Ort aber nicht hinreichend. Formate wie die Staatssekretärsrunden konnten die Ressortegoismen nicht überwinden. Auch auf parlamentarischer Ebene fand eine Vernetzung nur unzureichend statt. Die Kontrolle stand im Vordergrund. Bei Debatten über Mandatsverlängerungen stand meist das Militärische im Zentrum.“
Trotz Verbesserungen sei die strategische Abstimmung zwischen den Ministerien in Deutschland und vor Ort insgesamt nicht hinreichend gewesen; auch Formate wie die Staatssekretärsrunden konnten die Ressortegoismen nicht überwinden. Auch parlamentarisch sei die ressortübergreifende Vernetzung unzureichend gewesen. Bei Mandatsverlängerungs-Debatten habe meist das Militärische im Zentrum gestanden.
Originalstelle„Gesammelte Informationen aus Afghanistan wurden durch die deutschen Ministerien zwar bis in die zivilen, militärischen und politischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gesammelte Informationen aus Afghanistan wurden durch die deutschen Ministerien zwar bis in die zivilen, militärischen und politischen Entscheidungsebenen weitergeleitet; kritische und mahnende Rückmeldungen von vor Ort wurden jedoch in der Regierung unzureichend berücksichtigt. Es fand keine objektive ressortübergreifende Kontrolle des bundesdeutschen Engagements bzw. Einsatzes in Afghanistan statt. Jedoch gab und gibt es die Verpflichtung, dass alle Ressorts, die im Ausland arbeiten, ihre Aktivitäten mit dem Auswärtigen Amt abstimmen müssen. Umgekehrt gibt es keine Pflicht der reziproken Abstimmung, noch nicht einmal der Information über eigene Aktivitäten.“
Informationen aus Afghanistan seien bis in die Entscheidungsebenen weitergeleitet worden, kritische und mahnende Rückmeldungen vor Ort seien in der Regierung jedoch unzureichend berücksichtigt worden. Es habe keine objektive ressortübergreifende Kontrolle des deutschen Engagements gegeben; eine Abstimmungspflicht bestehe nur gegenüber dem AA, es gebe keine reziproke Abstimmungspflicht und nicht einmal eine Informationspflicht des AA gegenüber den Ressorts.
Originalstelle„Dem deutschen Engagement mangelte es insgesamt an strategischer und konzeptioneller Führung sowie klar zugewiesener Verantwortung und Abstimmung. In …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dem deutschen Engagement mangelte es insgesamt an strategischer und konzeptioneller Führung sowie klar zugewiesener Verantwortung und Abstimmung. In einzelnen Ressorts gab es operative Ziele. Die gesamtstaatliche Zielbildung war jedoch nicht kohärent. Die Definition eines ressortübergreifenden politisch-strategischen Gesamtziels fehlte. … Eine ausformulierte ressortübergreifende deutsche Strategie gab es während des gesamten Afghanistanengagements nicht.“
Dem deutschen Engagement habe es an strategischer und konzeptioneller Führung sowie an klar zugewiesener Verantwortung gefehlt. Es gab zwar operative Ziele in einzelnen Ressorts, aber keine kohärente gesamtstaatliche Zielbildung und kein ressortübergreifendes politisch-strategisches Gesamtziel und während des gesamten Engagements keine ausformulierte ressortübergreifende deutsche Strategie.
Originalstelle„National führte eine mangelnde strategische und politische Abstimmung trotz der Staatssekretärsrunden zwischen den Ressorts zu unterschiedlichen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„National führte eine mangelnde strategische und politische Abstimmung trotz der Staatssekretärsrunden zwischen den Ressorts zu unterschiedlichen Schwerpunkten und Umsetzungskonzepten. Weisungen für den Einsatz erfolgten parallel in den jeweiligen Ressorts und waren nicht aufeinander abgestimmt. … Es existierten keine ressortübergreifenden Konfliktanalysen oder ressortübergreifende Länderstrategien als Voraussetzung für ressortgemeinsames Handeln. Sie wurden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht entwickelt. … Die Federführung für den Gesamteinsatz lag beim Auswärtigen Amt. Es fehlte jedoch eine ressortübergreifende strategische Koordinierung … Besonders in Berlin dominierten Ressortegoismen und -interessen.“
Trotz Staatssekretärsrunden habe es national keine ausreichende strategisch-politische Abstimmung gegeben; Weisungen für den Einsatz erfolgten parallel und unabgestimmt. Ressortübergreifende Konfliktanalysen und Länderstrategien als Voraussetzung für ressortgemeinsames Handeln fehlten und wurden auch später nicht entwickelt. Trotz AA-Federführung dominierten in Berlin Ressortegoismen.
Originalstelle„Ein Versuch, die Schnittstellenproblematik auf der operativen Ebene zu lösen, wurde mit zivil-militärischen Wiederaufbauteams, den Provincial …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Versuch, die Schnittstellenproblematik auf der operativen Ebene zu lösen, wurde mit zivil-militärischen Wiederaufbauteams, den Provincial Reconstruction Teams (PRTs) unternommen. Die Zusammenarbeit der Ressorts konnte damit vor Ort verbessert werden, was aber die strategischen und personellen Lücken zwischen den Ressorts nicht schloss. Es bestand eine starke Unterbesetzung insbesondere des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) in den PRTs.“
Die zivil-militärischen Provincial Reconstruction Teams (PRTs) konnten die Ressortzusammenarbeit vor Ort verbessern, schlossen aber die strategischen und personellen Lücken zwischen den Ressorts nicht. Insbesondere AA und BMI waren in den PRTs stark unterbesetzt.
Originalstelle„Viele Innenpolitiker sahen die Entsendung von Polizisten in Aufbauprojekte eher als Belastung für ihre innerdeutsche Hauptaufgabe. Das Ergebnis war …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Viele Innenpolitiker sahen die Entsendung von Polizisten in Aufbauprojekte eher als Belastung für ihre innerdeutsche Hauptaufgabe. Das Ergebnis war, dass der Bundestag erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe für Afghanistan debattierte, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle beim Polizeiaufbau kritisiert worden war.“
Während im Einsatz die Praxis des Vernetzten Ansatzes als „harmonisch und effektiv“ dargestellt wurde, praktizierte der Bundestag in seinen Ausschüssen weiter das herkömmliche Ressortprinzip. Die Innenpolitiker sahen Polizeientsendungen oft als Belastung. Ergebnis: Der Bundestag debattierte erstmalig im November 2007, sechs Jahre nach Start, über die deutsche Polizeiaufbauhilfe, nachdem Deutschland von Verbündeten scharf wegen seiner unzureichend wahrgenommenen Lead-Rolle kritisiert worden war.
Originalstelle„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“
Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.
Originalstelle„Der Evaluationsbericht der DHPol (Lange et al., 2023) hebt hervor, dass selbst, wenn Fehlverhalten der afghanischen Partner festgestellt wurde, eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Evaluationsbericht der DHPol (Lange et al., 2023) hebt hervor, dass selbst, wenn Fehlverhalten der afghanischen Partner festgestellt wurde, eine Konditionalisierung der Mittel durch GPPT oder das BMI ausblieb … In Bezug auf KKP resümiert der Evaluationsbericht der DHPol: „Der Umgang mit aus institutionellen, politischen und gesellschaftlichen Kontextfaktoren resultierenden Risiken war insgesamt nicht erfolgreich (z.B. systemische Korruption). Die Handlungsmöglichkeiten waren jedoch auch begrenzt. Das Instrument der Konditionalisierung fand keine Anwendung“ (Lange et al., 2023, S. 13).“
Laut DHPol-Evaluationsbericht (Lange et al. 2023) war der deutsche Umgang mit systemischer Korruption im Polizeiaufbau „insgesamt nicht erfolgreich”; das Instrument der Konditionalisierung fand keine Anwendung. Auch bei nachweisbarem Fehlverhalten der afghanischen Partner blieb eine Konditionalisierung durch GPPT und BMI aus. Trainings hatten Korruptionsfälle (Geister-Teilnehmer:innen für per diems); der Train-&-Equip-Ansatz bediente Erwartungshaltungen der Partner.
Originalstelle„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie dieser Umgang mit KKP in Afghanistan in den einzelnen Ressorts verdeutlicht, verfügten diese über keine gemeinsame Linie, sondern variierten zwischen Ausblendung (BMI; BMVg) und Widersprüchlichkeit (AA; BMZ). Wir schließen uns dem Urteil der ressortgemeinsamen Evaluation an, die zum Schluss kommt, dass „…auf strategischer Ebene keine Hinweise vor[liegen], dass sich die Bundesressorts – wie auch die internationalen Akteure – hinreichend mit der Herausforderung [von KKP] auseinandergesetzt hätten“ (DEval, DHPol & GFA, 2023b, S. 7).“
Die vier beteiligten deutschen Ressorts hätten keine gemeinsame Linie zu KKP gehabt: BMI und BMVg blendeten KKP aus; AA verfolgte eine Stabilisierungspolitik, die Aufrechterhaltung von KKP legitimieren konnte; BMZ adressierte KKP in „Guter Regierungsführung”, war aber in Nordafghanistan stark mit Patronage konfrontiert. Beim BMVg wurde KKP-Kontrolle für NATF an die USA ausgelagert. Klare ressortübergreifende Direktiven oder Kontrollmechanismen gab es nicht.
Originalstelle„Zu beachten ist allerdings, dass sich die politische Praxis des Bundessicherheitsrates weitestgehend auf Entscheidungen über Rüstungsexporte iSv Art. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu beachten ist allerdings, dass sich die politische Praxis des Bundessicherheitsrates weitestgehend auf Entscheidungen über Rüstungsexporte iSv Art. 26 Abs. 2 S. 1 GG beschränkt. Da hierbei idR abschließend über Ausfuhrgenehmigungen entschieden wird, steht der Bundessicherheitsrat unter erheblicher Kritik (siehe Zähle, Der Staat 44 (2005), 462 ff.; Glawe, DVBl. 2012, 329, 332 ff.; ders., Organkompetenzen und Handlungsinstrumente auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit, 2011, S. 23 ff.). Tatsächlich setzt Art. 26 Abs. 2 S. 1 GG eine Entscheidung der Bundesregierung als Kollegium zur gesamten Hand voraus.“
Die politische Praxis des Bundessicherheitsrates beschränke sich weitestgehend auf Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Art. 26 Abs. 2 S. 1 GG. Da dabei in der Regel abschließend über Ausfuhrgenehmigungen entschieden werde, stehe der BSR unter erheblicher Kritik, denn Art. 26 Abs. 2 S. 1 GG setze eine Entscheidung der Bundesregierung als Kollegium zur gesamten Hand voraus; das BVerfG habe sich zur Verfassungsmäßigkeit der Delegation nicht geäußert.
„Der Bundessicherheitsrat hat in den letzten Dekaden keine signifikante Bedeutung als Keimzelle für die Koordination der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik gehabt.“
Der Bundessicherheitsrat habe in den letzten Dekaden keine signifikante Bedeutung als Keimzelle für die Koordination der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik gehabt. Denkbar sei, seine Aufgaben trotz aller Kritik auf die Rüstungskontrolle zu beschränken und die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern; das vollzugsnahe Geschäft könnte so klar von den strategischen Planungsaufgaben eines „Sicherheitskabinetts” getrennt werden.
Originalstelle„Eine besondere Herausforderung wird in jedem Fall darin bestehen, die Zusammenarbeit mit Dienststellen der Fachressorts zu organisieren. Das ist …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine besondere Herausforderung wird in jedem Fall darin bestehen, die Zusammenarbeit mit Dienststellen der Fachressorts zu organisieren. Das ist weniger eine rechtliche Frage als vielmehr eine Frage der Verwaltungskultur. Denn klar ist, dass mit einer Verlagerung strategischer Planungen und Konzepte auf einen interministeriellen Ausschuss/ Arbeitskreis/ Arbeitsstab oder einen Beauftragten/ Koordinator / Berater die Rolle des Bundeskanzlers gestärkt wird, während die Bedeutung der Einzelressorts abnimmt.“
Die Zusammenarbeit mit den Fachressorts zu organisieren sei weniger eine rechtliche als vielmehr eine Frage der Verwaltungskultur. Mit einer Verlagerung strategischer Planungen auf interministerielle Strukturen oder einen Beauftragten oder Berater werde die Rolle des Bundeskanzlers gestärkt, während die Bedeutung der Einzelressorts abnehme.
Originalstelle„„Statt das Lead Nation-Konzept als primus inter pares (Erster unter Gleichen) zu verstehen, setzte ein exklusives Verständnis für die Verrantwortung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Statt das Lead Nation-Konzept als primus inter pares (Erster unter Gleichen) zu verstehen, setzte ein exklusives Verständnis für die Verrantwortung für die jeweiligen Politikfelder ein, das in beide Richtungen wirkte. […] umgekehrt ließ Deutschland alle Finger von Aspekten, die auch nur entfernt mit Drogen zu tun hatten und verwies auf die ‚Verantwortung‘ Großbritanniens für dieses Politikfeld.“
Das Lead-Nation-Konzept sei exklusiv statt koordinierend interpretiert worden: UK habe sich nicht in die deutsche Polizeiausbildung eingemischt, Deutschland habe alle drogenbezogenen Aspekte UK überlassen. Das sei eine Verzerrung des eigentlich kooperativen Konzepts.
Originalstelle„Bei sog. „Fusion Centers“, in denen deutsche Sicherheitsbehörden themenspezifisch kooperieren (z. B. GTAZ- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei sog. „Fusion Centers“, in denen deutsche Sicherheitsbehörden themenspezifisch kooperieren (z. B. GTAZ- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, GETZ- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum oder NCAZ-Nationales Cyber-Abwehrzentrum), ist bereits die verwaltungsorganisatorische Rechtsform umstritten. Jedenfalls handelt es sich um keine eigenständige Behörde, daher verfügt ein „ Fusion Center“ über keinen eigenen Personalkörper, sondern das aus den Ressorts entsandte Personal untersteht, weisungsgebunden, dem jeweiligen Fachressort (BMI, BKAmt, BMVg).“
Die Einrichtung einer als „Fusion Center” ausgestalteten Plattform (analog GTAZ, GETZ, NCAZ) erscheine für die Aufgabe der eigenständigen Aufbereitung strategischer Informationen rechtlich ungeeignet; bereits die verwaltungsorganisatorische Rechtsform sei umstritten. Es handle sich um keine eigenständige Behörde; entsandtes Personal bleibe weisungsgebunden dem jeweiligen Fachressort (BMI, BKAmt, BMVg) unterstellt.
Originalstelle„Ein wesentliches verfassungsrechtliches Problem beim Konstrukt der BKM ist, dass diese, einem Bundesministerium vergleichbare Programmverantwortung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein wesentliches verfassungsrechtliches Problem beim Konstrukt der BKM ist, dass diese, einem Bundesministerium vergleichbare Programmverantwortung wahrnimmt („Quasi- Mini-Ministerium“), wodurch Ressortaufgaben des ministeriellen Bereichs organisatorisch in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers verlagert wurden. Dies berührt Fragen der Ressortverantwortung nach Art. S.2 GG.41 23 Ein solches Kompetenzproblem wie bei der BKM würde sich aufgrund der engen Verbinung mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und der Funktion des Kabinetts als politisches Leitungsgremium bei einem „Nationalen Sicherheitsberater“ nicht stellen.“
Die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) nehme eine einem Bundesministerium vergleichbare Programmverantwortung wahr („Quasi-Mini-Ministerium”), wodurch Ressortaufgaben in die Zuständigkeit des Bundeskanzlers verlagert worden seien. Das berühre Fragen der Ressortverantwortung nach Art. 65 S. 2 GG. Ein solches Kompetenzproblem würde sich beim Nationalen Sicherheitsberater nicht stellen, da dieser eng mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers verbunden wäre.
„In der Summe erscheint es hier geraten, den administrativen Unterbau als Behörde per Bundesgesetz zu schaffen (z.B. als „Gesetz über den Beauftragten des Nationalen Sicherheitsrates”)“
In der Summe sei es geraten, den administrativen Unterbau als Behörde per Bundesgesetz zu schaffen, etwa als „Gesetz über den Beauftragten des Nationalen Sicherheitsrates”. Darin müssten Behördeneigenschaft (§ 1 IV VwVfG), Amtsstellung und Eigenständigkeit des Personals (ähnlich dem Wehrbeauftragtengesetz) niedergelegt werden. Eine Einschränkung der Fachaufsicht setze eine eigenständige Rechtsform zwingend voraus.
Originalstelle„38 Für eine Aufgabenabgrenzung zu einem neuem Nationalen Sicherheitsrat (NSR) müsste lediglich die Aufgabenbeschreibung des BSR in § 1 II GO -BSR …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„38 Für eine Aufgabenabgrenzung zu einem neuem Nationalen Sicherheitsrat (NSR) müsste lediglich die Aufgabenbeschreibung des BSR in § 1 II GO -BSR verengt werden von „ Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle“ z.B. zu „Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle.“ Zudem empfiehlt sich zur Vermeidung von Verwechslungen eine Bezeichnungsänderung, welche die Funktion besser umschreibt (z.B. „Bundesrüstungskontrollrat“).“
Für eine Aufgabenabgrenzung zu einem neuen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) müsste lediglich die Aufgabenbeschreibung des BSR in § 1 II GO-BSR verengt werden, von „Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle” auf z. B. „Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle”. Zur Vermeidung von Verwechslungen empfehle sich eine Umbenennung (z. B. „Bundesrüstungskontrollrat”).
Zentral sei, nicht lediglich bestehende Aufgaben rechtlich zu duplizieren, denn das schaffe Konkurrenzverhältnisse und entwerte bestehende Strukturen durch Redundanzen. Die wesentliche Neuerung läge im institutionalisierten, kontinuierlichen Herantragen von Analyseergebnissen an politische Entscheidungsträger in einem Kabinettsausschuss, direkter als bisher (z. B. ND-Lage) und Raum schaffend für strategische Erwägungen.
„45 Eine Institution, der rechtlich zu viele Aufgaben zugewiesen werden, die sehr heterogene Leistungsansprüche mit sich bringen, ist bereits strukturell auf Überforderung ausgelegt („Overtasking“).“
In bislang diskutierten Vorschlägen weise ein „Nationaler Sicherheitsrat” bzw. sein administrativer Unterbau häufig den Charakter einer Allzweck-Institution mit nahezu universellen Kompetenzen auf. Dies übersteige oft den Aufgabenumfang ausländischer Vergleichsinstitutionen wie des US-NSC. Eine Institution, der zu viele Aufgaben mit heterogenen Leistungsansprüchen zugewiesen würden, sei strukturell auf Überforderung ausgelegt („Overtasking”).
Originalstelle„Die Krisenkompetenz des Sicherheitskabinetts bei außenpolitischen Bedrohungslagen, wie z.B. nach dem 11.09.2001 und dem russischen Angriff auf die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Krisenkompetenz des Sicherheitskabinetts bei außenpolitischen Bedrohungslagen, wie z.B. nach dem 11.09.2001 und dem russischen Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 käme dem „Nationalen Sicherheitsrat“ als Kabinettsausschuss hingegen naturgemäß zu (s.o. Rn. 39). außen- und sicherheitspolitischen Fragen sind etablierte Instrumente, wie z.B. der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung, der VN-politische Beirat und der Beirat PREVIEW.92 Um sicherzustellen, dass diese externe Expertise auch eingebunden wird, kann verpflichtend ein Konsultationsformat vorgeschrieben werden (z.B. in einem bestimmten Turnus ¼ -jährlich).“
Die Nutzung als universeller Krisenreaktionsstab habe rechtlich extrem gesteigerte Anforderungen. Bestehende Krisenstabsformate seien vielfältig (IntMinKoGr, Havariekommando, Stab für Reaktorsicherheit u. a.). Eine „off the shelf”-Lösung verkenne deren komplexe Regelungslage; eine operative „Durchgriffskompetenz” stoße an Grenzen des Ressortprinzips und berühre massiv den Föderalismus (Art. 70, 30 GG). Die Krisenkompetenz des Sicherheitskabinetts bei außenpolitischen Bedrohungslagen (z. B. 11.09.2001, 24.02.2022) komme dem NSR naturgemäß zu.
Originalstelle„Nur in einem sehr wichtigen Punkt äußerten drittens viele Militärs Bedenken gegen den neuen Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur in einem sehr wichtigen Punkt äußerten drittens viele Militärs Bedenken gegen den neuen Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und auf Übungsplätzen zu beschränken. … Insgesamt hieß das für TAA: Verzicht auf Anleitung/Begleitung und Kontrolle der ANSF in ihrer täglichen Arbeit in den Städten, in den Dörfern und auf den Straßen. … Der Verzicht auf die Verbindung zur Bevölkerung und der Verlust unserer Kontakte zu Gouverneuren, Politikern und Organisationen zu deren Schutz und Sicherheit wir ja am Hindukusch waren, sollten sich beim überstürzten Abzug rächen.“
Viele Militärs hätten Bedenken gegen die Ausbildung nur in Kasernen und auf Übungsplätzen gehabt. Der Verzicht auf Anleitung, Begleitung und Kontrolle der ANSF im Umgang mit der Bevölkerung und der Verlust von Kontakten zu Gouverneuren, Politikern und Organisationen habe sich beim überstürzten Abzug gerächt.
Originalstelle„[Aus dem Bundestagsmandat:] „Die Sicherheitslage bleibt prekär; die Taliban üben, ungeachtet eigener Verluste, zur Stärkung ihrer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Aus dem Bundestagsmandat:] „Die Sicherheitslage bleibt prekär; die Taliban üben, ungeachtet eigener Verluste, zur Stärkung ihrer Einflussmöglichkeiten und trotz der laufenden Friedensverhandlungen derzeit mit hoher Intensität Gewalt gegen die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, Vertreter staatlicher Institutionen und Teile der Zivilgesellschaft aus. … Ein Abzug unter den derzeitigen Voraussetzungen birgt nicht nur Gefahren für die unmittelbare Stabilität Afghanistans und der Region, sondern auch für die hart errungenen Fortschritte der letzten Jahrzehnte insgesamt.” … In der Rückschau drängt sich der Eindruck auf, dass sich die politisch und militärisch Verantwortlichen in allen NATO-Ländern trotz des existierenden Dissenses mit der Entscheidung der Regierung Trump mit dem Ende von RSM arrangiert hatten. Neue politische Initiativen bzw. militärische Maßnahmen, um die Kampfkraft der ANSF bzw. die Loyalität dieser gegenüber der afghanischen Regierung nach Abschluss des Doha-Abkommens zu sichern oder gar zu stärken, unterblieben vor diesem Hintergrund.“
Das letzte deutsche Bundestagsmandat (BT-Drs. 19/26916, 24.02.2021) habe die prekäre Sicherheitslage, die fragilen Friedensverhandlungen und die Gefahren eines Abzugs „unter den derzeitigen Voraussetzungen” benannt; tatsächlich hätten sich die politisch und militärisch Verantwortlichen in allen NATO-Ländern dennoch mit dem Ende von RSM arrangiert. Neue Maßnahmen zur Stärkung der ANSF nach Doha seien unterblieben.
Originalstelle„„Vor diesem Hintergrund ist es die dringende Aufgabe der Bundesregierung, umgehend den Bundessicherheitsrat hin zu einem ständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Vor diesem Hintergrund ist es die dringende Aufgabe der Bundesregierung, umgehend den Bundessicherheitsrat hin zu einem ständigen, ressortübergreifenden Nationalen Sicherheitsrat nach österreichischem (Nationaler Sicherheitsrat - Bundeskanzleramt Österreich), französischem oder japanischem Vorbild mit effizienten und schlanken Strukturen umzubauen. Dieser Nationale Sicherheitsrat wird vom Bundeskanzler geführt und umfasst die für die Sicherheit relevanten Kabinettsmitglieder.“
Die AfD befürwortet den Umbau des Bundessicherheitsrats zu einem ständigen, ressortübergreifenden Nationalen Sicherheitsrat nach österreichischem, französischem oder japanischem Vorbild, geführt vom Bundeskanzler und mit einem Nationalen Sicherheitsberater im Kanzleramt. Ein Parlamentarisches Kontrollgremium solle die demokratische Legitimation sichern. Gleichzeitig lehnt die AfD den im Abschlussbericht geforderten Digital Service Act ab, da er auch nicht strafbare Meinungsäußerungen eindämmen wolle.
Hinweis: Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter). Bezieht sich u. a. auf AfD-Antrag Drucksache 20/1746 (Mai 2022).
Originalstelle„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrates (NSR) im Bundeskanzleramt würde ermöglichen, sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen zentral zu bündeln und zu analysieren und damit signifikant zur Steigerung der Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik sowie bei der Gefahrenabwehr beitragen. Ein solcher Nationaler Sicherheitsrat könnte die Grundlage für den heute unverzichtbaren integrierten Ansatz schaffen, um komplexen sicherheitspolitischen Herausforderungen besser gerecht zu werden und kohärent zu agieren.“
Die Einreichenden begründen die Schaffung eines deutschen Modells eines Nationalen Sicherheitsrats (NSR) im Bundeskanzleramt: Sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen würden zentral gebündelt und analysiert; dies steigere die Kohärenz im internationalen Handeln, in der Sicherheitspolitik und bei der Gefahrenabwehr. Der NSR könnte die Grundlage für den integrierten Ansatz schaffen und die Entscheidungsfindung in Krisensituationen beschleunigen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion und der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Jörg Vollmer und Dr. Ellinor Zeino.
Originalstelle„Basierend auf der obigen Begründung empfiehlt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) in Deutschland zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Basierend auf der obigen Begründung empfiehlt die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) in Deutschland zu etablieren, der die folgenden Funktionen erfüllt: Kollektive politische Entscheidungsfindung: Der NSR muss der Dreh- und Angelpunkt für die kollektive politische Entscheidungsfindung der Bundesregierung in allen wesentlichen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Europapolitik sein. In strittigen Lagen sollte die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zur Herbeiführung von Entscheidungen herangezogen werden, um die Handlungsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten.“
Der empfohlene NSR soll Dreh- und Angelpunkt der kollektiven politischen Entscheidungsfindung in Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Europapolitik sein. Er soll zentral Informationen verarbeiten, in Echtzeit ein Lagebild erstellen, federführend die Nationale Sicherheitsstrategie erarbeiten und in Krisen Schlussfolgerungen bilden. Der NSR soll im Bundeskanzleramt angesiedelt sein, eng mit Ländern, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft kooperieren; in strittigen Lagen soll die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers genutzt werden.
Originalstelle„Christoph Meyer, Professor für Europäische und Internationale Politik am King’s College London, identifizierte die Herausforderung, dass Lernprozesse …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Christoph Meyer, Professor für Europäische und Internationale Politik am King’s College London, identifizierte die Herausforderung, dass Lernprozesse nicht bei Empfehlungen enden dürfen und es vielmehr klare Verantwortlichkeiten und einen „robusten Mechanismus“ zur Umsetzung brauche. Sarah Bressan vom Global Public Policy Institute (GPPi) positionierte sich ebenfalls klar: „Es braucht […] zukünftig eine Bündelung von Vorausschau, Kapazitäten und Fähigkeiten mit Anbindung an eine neue zentrale sicherheitspolitische Koordinierungsstruktur, um den Defiziten in der Ressortkoordinierung in Zukunft entgegenzuwirken.““
Die Einreichenden verweisen darauf, dass sich nach ihrer Darstellung alle angehörten Experten bis auf einen für die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats ausgesprochen hätten. Zitiert werden Christoph Meyer (King's College London), nach dem Lernprozesse nicht bei Empfehlungen enden dürften und es klare Verantwortlichkeiten und einen „robusten Mechanismus“ brauche, und Sarah Bressan (GPPi), nach der eine Bündelung von Vorausschau und Kapazitäten an einer neuen zentralen sicherheitspolitischen Koordinierungsstruktur.
Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Christian Sauter und Knut Gerschau (FDP) sowie des Sachverständigen Egon Ramms.
Originalstelle„Ressortinteressen sollen strukturiert abgewogen werden und zu einer einheitlichen Regierungsentscheidung zur Umsetzung langfristiger strategischer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ressortinteressen sollen strukturiert abgewogen werden und zu einer einheitlichen Regierungsentscheidung zur Umsetzung langfristiger strategischer Ziele beitragen. − Die politische Entscheidungsebene besteht aus dem Bundeskanzler sowie den sicherheitspolitisch relevanten Ministern (AA, BMI, BMVg, BMJ, BMF, BMZ, BMWK, BKAmt). Die Kompetenzen und Interessen der Bundesländer werden von einem Ständigen Vertreter der Bundesländer eingebracht.“
Der Nationale Sicherheitsrat soll ein stehendes, dem Chef des Bundeskanzleramts unterstelltes Gremium sein, koordiniert durch einen Nationalen Sicherheitsberater. Politische Entscheidungsebene: Bundeskanzler plus relevante Minister (AA, BMI, BMVg, BMJ, BMF, BMZ, BMWK, BKAmt) sowie ein Ständiger Vertreter der Länder. Verwaltungsunterbau aus entsandten Ressortvertretern; Lagezentrum und Analysezentrum am Kanzleramt. Nach Schaffung des NSR sei der Bundessicherheitsrat aufzulösen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Hinweis: Sondervotum FDP (Sauter, Gerschau) und Sachverständiger Ramms. Bezieht sich auf das FDP-Positionspapier vom 20.06.2023.
Originalstelle„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur das Bundeskabinett, bzw. ein vom Kabinett mandatierter Ausschuss in Form einer beim Kanzleramt angesiedelten und zur zentralen strategischen Steuerung geeigneten Institution in Zuständigkeit der Bundesregierung als Ganzes, kann gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht einen herausgehobenen Maßstab für koordiniertes Handeln im internationalen Krisenmanagement bilden.“
Die Sachverständigen halten es nicht für zielführend, einen neuen Kabinettsausschuss und eine verbesserte Staatssekretärs-Zusammenarbeit als alternative Optionen zu betrachten. Nur ein vom Kabinett mandatierter, beim Kanzleramt angesiedelter Ausschuss könne gewährleisten, dass ressortspezifische Interessen nicht den Maßstab für koordiniertes Krisenmanagement bilden. Gleichzeitig könne kein zentralisiertes Gremium das Ressortprinzip ersetzen; die Ressorts trügen weiterhin hohe Verantwortung. Beides sei erforderlich: politisch-strategische Gesamtverantwortung der Bundesregierung UND integrierte ressortgemeinsame Steuerung.
Hinweis: Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Gießmann, Prof. Dr. Anna Geis und Dr. Katja Mielke.
Originalstelle„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Sachlich angemessen wäre folglich die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau sowie eine deutlich intensivierte operativ -strategische Planung und Entwicklung ressortspezifischer Instrumente sowie eine entsprechend aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit der Ressorts bereits vor und während der Einsätze. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts sollten dabei mit Informationen aus Quellen des Bundes zusammengeführt und als gemeinsames Lagebild dem Kabinett und den beteiligten Ressorts zur Verfügung stehen.“
Empfohlen wird die Einrichtung eines Kabinettsausschusses für die integrierte Gesamtsteuerung mit einsatzunterstützendem Unterbau, kombiniert mit deutlich intensivierter operativ-strategischer Planung und ressortspezifischer Instrumentenentwicklung. Einsatzrelevante Informationen aus den Ressorts und aus Bundesquellen sollten zu einem gemeinsamen Lagebild für Kabinett und Ressorts zusammengeführt werden. Abgestimmte Einsatzführung erlaube wirkungsverstärkende Synergien und sei zugleich kosteneffektiv.
Originalstelle„Trotz der Verdoppelung der Bevölkerungszahl in Afghanistan im betrachteten Zeitraum ist eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz der Verdoppelung der Bevölkerungszahl in Afghanistan im betrachteten Zeitraum ist eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt worden, was bemerkenswert ist. Die Veränderungen in Gebieten, in denen vorrangig deutsche Akteure aktiv waren, insbesondere in den sechs Fokusprovinzen Nordafghanistans, wurden nicht ausreichend differenziert betrachtet.“
Die CDU/CSU-Fraktion und die sachverständige Dr. Ellinor Zeino fordern eine differenziertere Betrachtung. Trotz der Verdoppelung der Bevölkerung Afghanistans im betrachteten Zeitraum wurde eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt, was bemerkenswert sei. Auch die Veränderungen in den sechs deutsch geprägten Fokusprovinzen Nordafghanistans seien nicht ausreichend differenziert betrachtet worden. Eine unkritische Überhöhung zivilgesellschaftlicher Akteure gegenüber staatlichen sei problematisch.
Hinweis: Sondervotum; spiegelt nicht die Position der gesamten Enquete-Kommission wider.
Originalstelle„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir haben bereits Mitte Oktober 2019 eine BND-Analyse zur Abnutzung und Durchhaltefähigkeit der ANDSF aufgearbeitet und im Rahmen einer MoLa am 14.10.2019 vorgestellt. Die Bewertung des BND zum Zustand der ANDSF war sehr deutlich. Ein Jahr später bewertete er die beiden südlichen Korps aufgrund ihrer Isolation und Personalausstattung (ca. 60-65%) als zerschlagen. Der Bericht und unsere Bewertung (VzI AL SE) wurden von SE II 1 zurückgewiesen und führten zu einer Eskalation, die im Januar 2020 auf Sts-Ebene unter Leitung BKAmt behoben werden musste.“
Aus E-Mail eines BMVg-Referenten (20.08.2021) geht hervor: Bereits am 14.10.2019 hatte das BMVg-Feindaufklärungsreferat SE I 3 eine BND-Analyse zur Erosion der ANDSF aufgearbeitet und vorgestellt. Die Bewertung („ANDSF mittel- bis langfristig nicht durchhaltefähig”, südliche Korps „zerschlagen”) wurde vom Steuerungsreferat SE II 1 zurückgewiesen. Die Eskalation wurde im Januar 2020 auf Staatssekretärsebene unter Leitung des BKAmt „behoben”. Aus AfD-Sicht ein zentraler Vorgang, der den Druck zur Schönfärbung belegt.
Originalstelle„Die grundsätzlich positiv zu bewertende Entscheidung, im Sinne der Menschen mit dem zivilen Engagement vor Ort zu bleiben, hatte nach Einschätzung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die grundsätzlich positiv zu bewertende Entscheidung, im Sinne der Menschen mit dem zivilen Engagement vor Ort zu bleiben, hatte nach Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen im Nachhinein klar erkennbaren nicht-intendierten Effekt, der sich als problematisch erwies. […] Durch seine Entscheidung hatte sich Deutschland hier einer Pfadabhängigkeit unterworfen, die bis in den Sommer 2021 Bestand hatte.“
Die CDU/CSU sieht in der Entscheidung zur Fortsetzung des zivilen Engagements eine grundsätzlich positive, aber pfadabhängige Festlegung: Von der Einstellung ziviler Projekte oder frühen Ausreiseplänen für Ortskräfte habe „zwingend das Signal ausgehen müssen, dass Deutschland Afghanistan aufgegeben hat”. Das AA habe bis Mitte August 2021 an der Fortführung festgehalten. Das sei der Hauptgrund dafür, dass für tausende Ortskräfte kaum Ausreise-Vorbereitungen getroffen wurden.
Originalstelle„Das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif war aufgrund eines Anschlags nicht mehr nutzbar. Daher wurde das Generalkonsulat auf dem Gelände des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Sharif war aufgrund eines Anschlags nicht mehr nutzbar. Daher wurde das Generalkonsulat auf dem Gelände des Bundeswehrcamps Marmal untergebracht. Das AA tätigte nach Aussage des für Afghanistan zuständigen Referatsleiters im Jahr 2020 keine Investitionen in eine neue Liegenschaft […], weil man nicht das Signal aussenden wollte, dass „der Abzug auf null schon eine beschlossene Sache” sei.“
Die CDU/CSU bringt ein konkretes Beispiel: Das AA verzichtete 2020 auf Investitionen in eine neue Liegenschaft für das Generalkonsulat in Masar-e Sharif, um keine Signalwirkung auszusenden. Als die Bundeswehr Juni 2021 abzog, musste das Generalkonsulat schließen.
Originalstelle„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Verlauf der Untersuchung wurde an zahlreichen Beispielen deutlich, dass eine effektiv funktionierende Ressortkoordination innerhalb der Bundesregierung strukturell nicht gewährleistet war. Die signifikant unterschiedlichen Positionen und Richtungen der Ressorts in der Afghanistanpolitik wurden an keiner Stelle aufgelöst. Die daraus resultierenden Zielkonflikte haben Handlungen ausgebremst oder diese bis zur Katastrophe am 15. August 2021 unmöglich gemacht.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Ressortkoordination als strukturell nicht gewährleistet: Unterschiedliche Positionen der Ressorts seien nirgendwo aufgelöst worden, daraus resultierende Zielkonflikte hätten Handlungen ausgebremst oder verhindert.
Originalstelle„Zur Koordination der Afghanistanpolitik hat die Bundesregierung mehrere Staatssekretärsrunden eingesetzt. Während der Untersuchung ist kein einziger …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Koordination der Afghanistanpolitik hat die Bundesregierung mehrere Staatssekretärsrunden eingesetzt. Während der Untersuchung ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Staatssekretärsrunde zu Afghanistan eine Einigung herbeigeführt hat. Auch eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung fand in diesen Runden kaum statt. […] Diese Runden stellten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dar.“
Aus Sicht der FDP haben die zur Koordination eingesetzten Staatssekretärsrunden in keinem einzigen Fall eine Einigung herbeigeführt; eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung sei kaum erfolgt. Die Runden hätten keinen handlungsrelevanten Mehrwert dargestellt.
Originalstelle„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einen wesentlichen Faktor stellte insbesondere in den zwei Wochen vor dem 15. August eine „Wochenendblindheit” der Behörden dar. Wesentliche Informationen, die an einem Freitag eingingen, wie beispielsweise die Diplomatische Korrespondenz (DKOR) der deutschen Botschafterin in den USA, Emily Haber, am Freitag, den 6. August 2021 wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und in der Folge bearbeitet.“
Die FDP identifiziert eine „Wochenendblindheit” als wesentlichen Faktor in den zwei Wochen vor dem 15.08.2021: Wichtige Informationen wie die Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, wurden erst am darauffolgenden Montag verteilt und bearbeitet.
Originalstelle„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen einer Konditionierung einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretierte und somit falsche Hoffnungen auf die Zusagen der USA und auch auf eine mögliche Nachverhandlung des Doha-Abkommens hegte. […] Die FDP-Fraktion bewertet sowohl die Strategie und die Verhandlungstaktik des AA im Ergebnis als bemerkenswert unrealistisch.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Strategie und Verhandlungstaktik des AA, insbesondere die Hoffnung auf eine nachträgliche Konditionierung des Doha-Abkommens, als „bemerkenswert unrealistisch”. Das AA habe US-Zusagen zu „conditions-based” einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretiert.
Originalstelle„Es bestand also zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Dokument, in dem alle Lagebilder der in Afghanistan vertretenen Ressorts zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es bestand also zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Dokument, in dem alle Lagebilder der in Afghanistan vertretenen Ressorts zu einem gemeinsamen Lagebild mit allen Facetten zusammengeführt worden wären […] In diesem Aspekt galt, was in Deutschland an vielen Stellen gilt. Es gab kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Es habe zu keinem Zeitpunkt ein verschriftlichtes tagesaktuelles Gesamtlagebild der Bundesregierung gegeben, das alle Ressort-Einschätzungen zusammenführte. Es habe „kein Informationsproblem, sondern ein Erkenntnis- und Umsetzungsproblem” gegeben.
Originalstelle„Danach sei diese DKOR vom Freitag, 6. August 2021, am Samstag, 7. August 2021 in den verschiedensten Ressorts eingegangen. Am Montag, dem 9. August …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach sei diese DKOR vom Freitag, 6. August 2021, am Samstag, 7. August 2021 in den verschiedensten Ressorts eingegangen. Am Montag, dem 9. August 2021 sei das Ganze bewertet und an die zuständigen Fachreferate in den unterschiedlichen Häusern weitergeleitet worden. Am Dienstag, 10. August 2021, habe es dazu eine Besprechung durch seinen Stellvertreter gegeben, da er selbst im Urlaub gewesen sei. Am Mittwoch, 11. August 2021, sei das Ganze in einen Vermerk zusammengeführt worden, der am 12. August 2021 (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) dann vorgelegt worden sei.“
Die FDP dokumentiert: Die zentrale Haber-DKOR vom Freitag, 06.08.2021, ging bei den Ressorts am Samstag ein, wurde erst am Montag bewertet und weitergeleitet, am Dienstag besprochen, am Mittwoch in einen Vermerk zusammengeführt und am 12.08. (einen Tag vor der ersten Krisenstabsitzung) vorgelegt. Das bedeutete sechs Tage Bearbeitungszeit für eine alarmierende Lagemeldung.
Originalstelle„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit lässt sich in Bezug auf die Staatssekretärsrunden zusammenfassend festhalten, dass sie einen rein informativen Charakter hatten in denen die eigenen Sichtweisen und Schlussfolgerunen der Ressorts und des BND zu Afghanistan vorgetragen wurden. Dieses Gremium hat jedoch keine (wesentlichen) Entscheidungen getroffen und unterschiedliche Sichtweisen und Schlussfolgerungen wurden an dieser Stelle nicht aufgelöst. Die Staatssekretärsrunde war daher kein koordinierendes- bzw. steuerndes Gremium.“
Die FDP-Fraktion: Die Staatssekretärsrunden hatten rein informativen Charakter: keine wesentlichen Entscheidungen, keine Auflösung unterschiedlicher Sichtweisen, keine Koordinierung. Das BKAmt nahm unterhalb der StS-Ebene teil und beobachtete lediglich, ohne koordinierende Rolle.
Originalstelle„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
Hinweis: Zusammenfassende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“
Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.
Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung bemühte sich, im Rahmen der NATO und bilateral, den Abzug der internationalen Truppen mit konkreten Fortschritten im Friedensprozess zu verknüpfen. Diese Bemühungen blieben erfolglos, weil die USA auch nach Amtsantritt des damaligen US-Präsidenten Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.“
Die SPD-Fraktion bewertet die Lageeinschätzung der Bundesregierung als zutreffend: Sie habe sich bilateral und in der NATO bemüht, den Abzug an Fortschritte im Friedensprozess zu koppeln. Diese Bemühungen seien aber erfolglos geblieben, weil die USA auch unter Biden am unkonditionierten Abzug festhielten.
Originalstelle„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es fehlte eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung. Die verschiedenen Ressorts trugen ihre verschiedenen Bewertungen zur Sicherheitslage in regelmäßigen Staatssekretärsrunden vor, ohne dass eine Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild erfolgte. Hier bedarf es schnellerer und effizienterer Prozesse, insbesondere bei der notwendigen Entscheidungsfindung in Bezug auf die Sicherheitslage … Ein ressortübergreifendes Lagezentrum sollte eine gemeinsame Informationsgrundlage schaffen.“
Die SPD-Fraktion identifiziert das Fehlen einer gemeinsamen Lageanalyse der Bundesregierung als zentrales Problem: Ressorts trugen jeweils eigene Bewertungen vor, ohne Festlegung auf ein gemeinsames Lagebild. Sie fordert schnellere und effizientere Prozesse und ein ressortübergreifendes Lagezentrum.
Die SPD-Fraktion bewertet klar: Das BKAmt sei seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht geworden; es hätte früher auf eine Lösung des Ressortkonflikts drängen müssen. Bis Mitte April 2021 habe das Thema Ortskräfte im BKAmt keine Rolle gespielt; erst Anfang August 2021 sei Kanzleramtsminister Braun (CDU) „energisch“ eingeschritten.
Originalstelle„„Deutschlands Handlungsfähigkeit ist […] mehr denn je abhängig von einer gut abgestimmten ressortübergreifenden Zusammenarbeit. […] Basierend auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Deutschlands Handlungsfähigkeit ist […] mehr denn je abhängig von einer gut abgestimmten ressortübergreifenden Zusammenarbeit. […] Basierend auf einem guten Kontextverständnis [müssen wir] ressortgemeinsames Handeln schnell und flexibel an Lageänderungen anpassen und pragmatisch agieren.”“
Robin Schroeder (Stabilisation Platform, Berater AA) betonte, Krisenmanagement müsse künftig unter veränderten Rahmenbedingungen gestaltet werden: heterogene, nicht immer gleich gesinnte Akteure; USA stünden für Stabilisierungs-Führung nicht mehr wie bisher zur Verfügung; Bedeutung der VN drohe zu sinken. Von Deutschland werde durch internationale Partner immer häufiger eine koordinierende oder führende Rolle erwartet. Er sprach sich für die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates aus und befürwortete die Vorschläge von Rotmann.
Originalstelle„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt worden. Man tage nun „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis“. So sei das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Jour Fixe nun ständig vertreten. Auf der strategischen Ebene der Staatssekretäre finde auch eine zivil-militärische Koordinierung statt.“
Mutter erklärte, die Koordinierung der Einsätze innerhalb der Bundesregierung sei seit dem Afghanistan-Einsatz weiterentwickelt worden: Der sogenannte Sicherheitspolitische Jour Fixe auf Staatssekretärsebene sei ausgebaut und verstetigt; man tage „regelmäßig, deutlich häufiger und in einem erweiterten Kreis”. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sei nun ständig vertreten; auf strategischer Staatssekretärsebene finde auch zivil-militärische Koordinierung statt. Mutter empfahl, „bestehende Koordinierungsformate intensiver [zu] nutzen, anstatt über neue Formate nachzudenken”. Auch der Parlamentsvorbehalt schränke die Bündnisfähigkeit nicht ein.
„„Es braucht […] zukünftig eine Bündelung von Vorausschau, Kapazitäten und Fähigkeiten mit Anbindung an eine neue zentrale sicherheitspolitische Koordinierungsstruktur, um den Defiziten in der Ressortkoordinierung in Zukunft entgegenzuwirken.”“
Sarah Bressan (Global Public Policy Institute) bewertete in der Anhörung am 23.09.2024 als Fortschritt, dass die Bundesregierung erstmals eine Nationale Sicherheitsstrategie auf Grundlage eines breiten Verständnisses integrierter Sicherheit verfasst habe. Die Strategie sei aber durch den russischen Angriffskrieg und hybride Bedrohungen bereits überholt; sie sei weniger handlungsgebendes Grundlagendokument als „narrativer Überbau”. Trotz Krisen, strategischer Überraschungen und Fehler (Ukraine, Irakkrieg, überstürzter Afghanistan-Abzug) sei eine dringend notwendige Reform der sicherheitspolitischen Koordinationsstrukturen ausgeblieben. Die Nutzung bestehender Gremien (Bundessicherheitskabinett, Staatssekretärsrunden) sei Improvisation in der Krise, zeuge nicht von Strategiefähigkeit.
Originalstelle„Zivile Kräfte seien zunächst nicht vor Ort gewesen. Die ersten Einsatzkräfte in Kabul hätten das als Manko benannt. Man habe mit dem Übergewicht des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zivile Kräfte seien zunächst nicht vor Ort gewesen. Die ersten Einsatzkräfte in Kabul hätten das als Manko benannt. Man habe mit dem Übergewicht des Militärischen in Kabul eine Chance vertan, die Bevölkerung nachhaltig für das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan zu gewinnen, so von Butler.“
Generalleutnant a. D. Carl-Hubertus von Butler, Führer des ersten deutschen ISAF-Kontingents, berichtete: Die Bundeswehr habe von Oktober bis Dezember 2001 wenig Zeit für die Planung gehabt; sichtbare operative Vorbereitungen seien wegen des schwierigen politischen Entscheidungsprozesses weitgehend vermieden worden. Das habe die Soldatinnen und Soldaten einem besonderen Risiko ausgesetzt. Mit dem anfänglichen Übergewicht des Militärischen und fehlenden zivilen Kräften habe man eine Chance vertan, die Bevölkerung dauerhaft für das internationale Engagement zu gewinnen.
Originalstelle„Eine nationale ressortübergreifende Abstimmung musste dann auch noch mit den Vereinten Nationen, mit Amerika und all den anderen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine nationale ressortübergreifende Abstimmung musste dann auch noch mit den Vereinten Nationen, mit Amerika und all den anderen Partnern synchronisiert werden, die inzwischen auf eine Größenordnung von über 40 aufgewachsen waren – auch im Regionalkommando Nord waren sehr viel mehr als nur NATO-Truppen. Und damit kamen durch die unterschiedlichen Philosophien sehr viel mehr kulturelle Unterschiede ins Militärische hinein.“
General a. D. Wolfgang Schneiderhan, Generalinspekteur der Bundeswehr 2002–2009, beschrieb die Komplexität der Abstimmung: Nationale ressortübergreifende Abstimmung müsse mit VN, USA und über 40 weiteren Partnern synchronisiert werden. Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung vom 01.09.2003 habe konkrete Ausführungsbestimmungen und Zeitvorgaben gefehlt. Sein Befund: „Alles soll koordiniert werden, aber niemand will koordiniert werden.“
Originalstelle„Der Bereich vernetzte Sicherheit: Das funktioniert in meinen Augen einfach nicht. Man kann nicht militärische oder auch polizeiliche Sicherheit und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bereich vernetzte Sicherheit: Das funktioniert in meinen Augen einfach nicht. Man kann nicht militärische oder auch polizeiliche Sicherheit und Hilfsorganisationen vermengen. Da gibt es ein Problem, gerade in einer Konfliktlage. Die Sicherheit der Hilfsorganisationen wird ganz wesentlich durch Akzeptanz bei der Bevölkerung, aber natürlich auch bei den Konfliktparteien gewährleistet. Wenn die sehen, dass jemand ständig in ein PRT reinläuft oder etwas mit dem Militär macht, dann wird die Akzeptanz unterminiert.“
Stefan Recker, Leiter des Caritas-Büros in Afghanistan, kritisierte das Konzept der vernetzten Sicherheit grundsätzlich. Sicherheit von Hilfsorganisationen werde durch Akzeptanz bei Bevölkerung und Konfliktparteien erreicht. Eine Vermengung mit militärischer oder polizeilicher Sicherheit unterminiere diese Akzeptanz. In PRTs habe von Beginn an eine Dominanz militärischer Interessen geherrscht, aus NGO-Sicht eine „äußerst bedenkliche Unterordnung“ von EZ und humanitärer Hilfe unter sicherheits- und außenpolitische Interessen.
Dr. Thomas de Maizière, Chef des Bundeskanzleramtes 2005–2009, BMI 2009–2011/2013–2018, BMVg 2011–2013, fasste fünf Bewertungen: (1) militärische Stärke der Taliban unterschätzt, politische Kraft der afghanischen Regierung überschätzt; (2) der Einsatz sei in Deutschland mit „seiner harten Seite bis zum Tanklaster-Fall total verdrängt“ worden, der Begriff „Stabilisierungseinsatz“ vernebele Kampfeinsatz; (3) zu große Zumutungen für Bundeswehr, fehlende Ausrüstung (Kampfhubschrauber); (4) Afghanistan sei kein richtiger Nationalstaat; (5) Bewertung nur gemeinsam mit NATO und Partnern möglich. Plädoyer für Nationalen Sicherheitsrat.
Originalstelle„Im Februar 2002 richtete Deutschland das deutsche Polizeiprojektbüro in Kabul ein und begann mit dem Aufbau einer Polizeiakademie (SIGAR 22-23-LLP …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Februar 2002 richtete Deutschland das deutsche Polizeiprojektbüro in Kabul ein und begann mit dem Aufbau einer Polizeiakademie (SIGAR 22-23-LLP, 2022, S. 44). Dies wurde 2007 in das German Police Project Team (GPPT) umbenannt. Das von Deutschland vorgeschlagene Budget für den Polizeiaufbau belief sich bis 2007 jährlich im Schnitt auf 12 Millionen Euro, was aufgrund eines Missverständnisses über das Mandat der Lead Nation für den Polizeiaufbau vollkommen unzureichend für diese Aufgabe war.“
Als Lead Nation für den Polizeiaufbau (ab 2002, ab 2007 GPPT) stellte Deutschland bis 2007 jährlich im Schnitt nur ca. 12 Mio. Euro bereit, aufgrund eines Missverständnisses über das Mandat. Dies wird als „vollkommen unzureichend” bewertet. Das BMI verausgabte 2013–2021 rund 61 Mio. Euro plus 36 Mio. Euro für auslandsbedingte Mehrkosten der entsandten Polizeikräfte. Der deutsche Ansatz (zivile Polizei, rechtsstaatlich) galt im Vergleich zum US-Modell (schnelle Terrorismusbekämpfung-Ausbildung) als „zu langsam und zu schwerfällig”.
Originalstelle„Bis zum 21. Juli 2020 hatten nach Angaben der Weltbank 34 Geber fast 12,43 Milliarden US-Dollar in den ARTF eingezahlt (SIGAR, 2020-QR-4). …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis zum 21. Juli 2020 hatten nach Angaben der Weltbank 34 Geber fast 12,43 Milliarden US-Dollar in den ARTF eingezahlt (SIGAR, 2020-QR-4). Deutschland war neben den USA, dem Vereinigten Königreich und der EU einer der vier größten Geber und zahlte in diesem Zeitraum fast eine Milliarde US-Dollar in den ARTF ein … Ein Bericht von SIGAR aus dem Jahr 2018 (SIGAR 18-42) deckte erhebliche Missstände in Bezug auf Verschwendung, Betrug und Missbrauch der Mittel auf.“
Der Afghanistan Reconstruction Trust Fund (ARTF, Weltbank) erhielt bis Juli 2020 ~12,43 Mrd. US-Dollar von 34 Gebern; Deutschland war mit knapp 1 Mrd. US-Dollar viertgrößter Geber. SIGAR deckte 2018 erhebliche Missstände auf, kritisierte mangelnde Transparenz der Weltbank. Internationale Expert:innen sahen den deutschen Ansatz als „zu zurückhaltend” bei Korruptionsbekämpfung; andere lobten die GIZ-Praxis (eigene externe Überwachung).
Originalstelle„Ein nachweislich von Korruption betroffener Fonds im Bildungssektor war EQUIP, der unter anderem aus dem von der Weltbank verwalteten ARTF finanziert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein nachweislich von Korruption betroffener Fonds im Bildungssektor war EQUIP, der unter anderem aus dem von der Weltbank verwalteten ARTF finanziert wurde. in das auch das BMZ einzahlte (Hartmann et al., 2023, S. 81). Die Bundesregierung zahlte hier zwischen 2008 und 2015 jährlich zwischen zehn und 20 Millionen Euro ein. 2015 wurde in einem Bericht des MEC auf die Folgen von Korruption auf die Zielerreichung des Vorhabens hingewiesen … Im Bericht wurde außerdem auf sogenannte „ghost community councils“ und „ghost trainees“ hingewiesen (MEC, 2015, S. 6). Auch andere Geber waren vom Skandal um Korruption im Bildungssektor betroffen – 2016 deckte SIGAR „ghost schools“ und „ghost pupils“ auf (SIGAR-17-12-SP, S. 4).“
Das BMZ zahlte 2008–2015 jährlich 10–20 Mio. Euro in den EQUIP-Bildungsfonds (über ARTF). 2015 deckte MEC „ghost community councils” und „ghost trainees” auf; 2016 fand SIGAR „ghost schools” und „ghost pupils”. Auf den Hinweis einer Evaluatorin zog das BMZ die Reißleine: Die Tranchen wurden eingestellt und konditionalisiert (das Weltbank-Gutachten sei bis heute nicht veröffentlicht). Die Weltbank hatte sogar versucht, in die Evaluierung einzugreifen.
Originalstelle„Diese sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und insbesondere das Ressortprinzip nicht antasten. Ein politisches Gremium …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und insbesondere das Ressortprinzip nicht antasten. Ein politisches Gremium (z.B. als Kabinettsausschuss) soll politische Entscheidungen im Kabinett vorbereiten und nicht ersetzen. Zusätzlich zum politischen Gremium sollte ein Verwaltungsstab eingerichtet werden, der das politische Gremium unterstützt und zur Verbesserung der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und der ressortübergreifenden Kultur im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik beiträgt. Er könnte Personal aus den Ressorts (rotierend) und permanentes Personal umfassen.“
Die Stellungnahme prüft zwei Strukturelemente für die Außen- und Sicherheitspolitik: ein politisches Gremium aus Mitgliedern der Bundesregierung, das Kabinettsentscheidungen lediglich vorbereitet, und einen „permanenten Arbeitsstab”, der dieses Gremium unterstützt. Beide sollen sich im bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen bewegen und das Ressortprinzip nicht antasten.
Originalstelle„Keines der drei Strukturprinzipien besitzt einen pauschalen Vorrang vor dem anderen; vielmehr ist die Regierungsorganisation als flexible, an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Keines der drei Strukturprinzipien besitzt einen pauschalen Vorrang vor dem anderen; vielmehr ist die Regierungsorganisation als flexible, an Sachgebieten und handelnden Personen orientierte Verschränkung der drei Organisationsmaximen zu verstehen, die stetig neu abzustimmen ist“
Die Regierungsorganisation nach Art. 65 GG werde durch drei Prinzipien geprägt: Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz), Ressortprinzip (Eigenverantwortung der Einzelminister) und Kabinettsprinzip (Kollegialentscheidungen). Keines habe pauschal Vorrang; sie seien als flexible Verschränkung zu verstehen, die immer wieder neu abgestimmt werden müsse.
Originalstelle„Das kann im Einzelfall – abhängig von der konkreten Zuweisung von Aufgaben – staatsorganisationsrechtlich geboten sein. Soll etwa der Arbeitsarm als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das kann im Einzelfall – abhängig von der konkreten Zuweisung von Aufgaben – staatsorganisationsrechtlich geboten sein. Soll etwa der Arbeitsarm als selbständige Bundesoberbehörde eingerichtet werden, verlangt Art. 87 Abs. 3 GG ein Bundesgesetz. Möglich ist überdies, dass grundrechtliche Gesetzesvorbehalte ausgelöst werden. Das ist z.B. aufgrund von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG immer dann der Fall, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden.“
Verfassungsrechtlich könne im Einzelfall ein Gesetzesvorbehalt greifen: Soll der Arbeitsstab als selbständige Bundesoberbehörde eingerichtet werden, verlange Art. 87 Abs. 3 GG ein Bundesgesetz. Ebenso würden grundrechtliche Vorbehalte ausgelöst, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Originalstelle„Die rechtliche Verfasstheit eines „permanenten Arbeitsstabs” für die ressortunabhängige Koordination der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die rechtliche Verfasstheit eines „permanenten Arbeitsstabs” für die ressortunabhängige Koordination der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik richtet sich nach den ihm zugewiesenen Aufgaben und ggf. der damit verbundenen Personalstärke. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.“
Die Rechtsform eines „permanenten Arbeitsstabs” richte sich nach den ihm zugewiesenen Aufgaben und der damit verbundenen Personalstärke; eine pauschale Antwort sei nicht möglich. Die Praxis zeige eine Vielfalt von Organisationsformen, von „jours fixes” über interministerielle Ausschüsse bis hin zu Bundesoberbehörden.
Originalstelle„Als Organisationsformen kommen daher grundsätzlich in Betracht: • interministerielle Ausschüsse • Beauftragte bzw. Koordinatoren der Bundesregierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Organisationsformen kommen daher grundsätzlich in Betracht: • interministerielle Ausschüsse • Beauftragte bzw. Koordinatoren der Bundesregierung • Bundesoberbehörden bzw. oberste Bundesbehörden. Dabei sind Mischformen nicht ausgeschlossen. So ist etwa die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Grundlage eines Organisationserlasses des Bundeskanzlers als oberste Bundesbehörde verfasst (Erlass vom 27.10.1998, BGBl.“
Als Organisationsformen für den „permanenten Arbeitsstab” kämen grundsätzlich drei Varianten in Betracht: interministerielle Ausschüsse, Beauftragte bzw. Koordinatoren der Bundesregierung sowie Bundesoberbehörden bzw. oberste Bundesbehörden. Mischformen seien nicht ausgeschlossen, z. B. sei die BKM auf Grundlage eines Organisationserlasses als oberste Bundesbehörde verfasst.
Originalstelle„Zu beachten ist, dass interministerielle Ausschüsse grundsätzlich keine ressort- bzw. ministerialfreien Räume darstellen. Die in den Gremien tätigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu beachten ist, dass interministerielle Ausschüsse grundsätzlich keine ressort- bzw. ministerialfreien Räume darstellen. Die in den Gremien tätigen Ministerialbeamten bleiben Vertreter ihres Ressorts und unterliegen demzufolge auch dienstlichen Weisungen ihrer Vorgesetzten.“
Interministerielle Ausschüsse seien grundsätzlich keine ministerialfreien Räume; die dort tätigen Ministerialbeamten blieben Vertreter ihres Ressorts und an dessen Weisungen gebunden. Zudem sperre das Kabinettsprinzip, dass interministerielle Ausschüsse Entscheidungen mit Bindungswirkung für die gesamte Bundesregierung treffen.
Originalstelle„Möglich ist, das Amt eines Beauftragten „ministerialfrei“ oder sogar „ressortfrei“ zu organisieren. Das trifft z.B. für die Bundesbeauftragte für den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Möglich ist, das Amt eines Beauftragten „ministerialfrei“ oder sogar „ressortfrei“ zu organisieren. Das trifft z.B. für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu. Sie unterliegt seit 2016 keiner Aufsicht mehr und ist den ressortfreien Stellen zuzuordnen (Zuvor unterlag die BfDI noch in Teilen der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der BReg, vgl. Schmidt, Die demokratische Legitimationsfunktion parlamentarischer Kontrolle, 2007, S. 204 ff.).“
Der „permanente Arbeitsstab” könne an die Einrichtung eines Beauftragten oder Koordinators geknüpft werden. Rechtsgrundlage könne ein Gesetz, ein Kabinettsbeschluss oder ein Organisationserlass des Bundeskanzlers oder eines Einzelministers sein. Möglich sei, das Amt „ministerialfrei” oder sogar „ressortfrei” zu organisieren, etwa wie die BfDI, die seit 2016 keiner Aufsicht mehr unterliege.
Originalstelle„Denkbar erscheint demgegenüber aber die Einrichtung einer ministerialfreien obersten Bundesbehörde. Das Ressortprinzip steht dem schon deshalb nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Denkbar erscheint demgegenüber aber die Einrichtung einer ministerialfreien obersten Bundesbehörde. Das Ressortprinzip steht dem schon deshalb nicht entgegen, da v.a. eine Koordinierungsfunktion bzw. Querschnittsaufgaben wahrgenommen werden sollen (so im Ergebnis auch Glawe, Organkompetenzen und Handlungsinstrumente auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit, 2011, S. 62). Ganz konkret: ein Nationaler Sicherheitsberater/Beauftragter der Bundesregierung für die Nationale Sicherheit kann als oberste Bundesbehörde unter Rückgriff auf das Kanzlerprinzip einrichtet werden, solange die Zuständigkeiten der Einzelminister nicht tangiert sind.“
Eine ressortfreie Organisation des Arbeitsstabs komme sachlich nicht in Betracht, wohl aber eine ministerialfreie oberste Bundesbehörde. Konkret könne ein Nationaler Sicherheitsberater bzw. ein Beauftragter der Bundesregierung für die Nationale Sicherheit als oberste Bundesbehörde unter Rückgriff auf das Kanzlerprinzip eingerichtet werden, solange die Zuständigkeiten der Einzelminister nicht tangiert seien.
Originalstelle„Das Bundeskanzleramt steht als ressortfreie oberste Bundesbehörde neben der Ministerialverwaltung (vgl. Neumann, AöR 124 (1999), 108, 119). Der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Bundeskanzleramt steht als ressortfreie oberste Bundesbehörde neben der Ministerialverwaltung (vgl. Neumann, AöR 124 (1999), 108, 119). Der parlamentarischen Kontrolle ist seine Arbeit wegen des Grundsatzes der exekutiven Eigenverantwortung weitgehend entzogen. Eine Ausnahme besteht nur, soweit im Bundeskanzleramt (Abt. 7) die Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst angesiedelt ist. In dieser Hinsicht unterliegt das Bundeskanzleramt der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages iSv Art. 45d GG.“
Das Bundeskanzleramt stehe als ressortfreie oberste Bundesbehörde neben der Ministerialverwaltung; seine Arbeit sei aufgrund des Grundsatzes der exekutiven Eigenverantwortung der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen. Eine Ausnahme bestehe nur, soweit dort (Abt. 7) die Aufsicht über den BND angesiedelt ist; insoweit kontrolliere das Parlamentarische Kontrollgremium nach Art. 45d GG.
Originalstelle„Der „permanente Arbeitsstab“ lässt auf verschiedenem Wege an das Bundeskanzleramt angliedern. Denkbar sind – abhängig von den zugewiesenen Aufgaben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der „permanente Arbeitsstab“ lässt auf verschiedenem Wege an das Bundeskanzleramt angliedern. Denkbar sind – abhängig von den zugewiesenen Aufgaben – folgende Optionen: - Geschäftsstelle eines interministeriellen politischen Koordinierungsgremiums - Beauftragter/Koordinator der Bundesregierung - Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramts - Ministerialfreie oberste Bundesbehörde“
Der „permanente Arbeitsstab” lasse sich auf verschiedenen Wegen an das Bundeskanzleramt anbinden, abhängig von den zugewiesenen Aufgaben: als Geschäftsstelle eines interministeriellen Koordinationsgremiums, als Beauftragter oder Koordinator der Bundesregierung, als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BKAmt oder als ministerialfreie oberste Bundesbehörde.
Originalstelle„Im Einzelnen: - Geschäftsstelle eines interministeriellen Koordinationsgremiums im Bundeskanzleramt: Soweit der „permanente Arbeitsstab“ lediglich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Einzelnen: - Geschäftsstelle eines interministeriellen Koordinationsgremiums im Bundeskanzleramt: Soweit der „permanente Arbeitsstab“ lediglich Sitzungen eines politischen Koordinierungsgremiums – etwa eines als Kabinettsausschuss verfassten „Sicherheitskabinetts“ – vorbereitet, ist es vorstellbar, eine entsprechende Geschäftsstelle innerhalb der Hierarchie des Kanzleramts anzusiedeln. In diese Richtung weist beispielsweise § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (idF vom 04.06.2014).“
Wenn der „permanente Arbeitsstab” lediglich Sitzungen eines politischen Koordinierungsgremiums (etwa eines als Kabinettsausschuss verfassten „Sicherheitskabinetts”) vorbereitet, könne eine entsprechende Geschäftsstelle innerhalb der Hierarchie des Kanzleramts angesiedelt werden. Vorbild sei § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates; die Einrichtung lasse sich auf die Richtlinienkompetenz stützen.
Originalstelle„Gegenwärtig sind drei Beauftragte der Bundesregierung an das Bundeskanzleramt angegliedert bzw. dem Bundeskanzler unterstellt. Sie unterscheiden sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gegenwärtig sind drei Beauftragte der Bundesregierung an das Bundeskanzleramt angegliedert bzw. dem Bundeskanzler unterstellt. Sie unterscheiden sich in Bezug auf Rechtsgrundlage, institutionelle Stellung und Personalkörper erheblich. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration besteht auf gesetzlicher Grundlage nach § 92 Abs. 1 AufenthG. Gem. Absatz 2 derselben Vorschrift wird das Amt „bei einer obersten Bundesbehörde eingerichtet“ (in diesem Fall das Bundeskanzleramt gem. Erlass v. 22.11.2005, BGBl.“
Drei Beauftragte seien gegenwärtig an das BKAmt angegliedert: die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration (gesetzlich nach § 92 AufenthG, weisungsunabhängig, Arbeitsstab dienstrechtlich dem Chef des BKAmt unterstellt); der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes (Organisationserlass 1989, kein eigener Arbeitsstab, unterstützt durch eine BKAmt-Abteilung); und die Beauftragte für Kultur und Medien (Organisationserlass, aber zugleich als oberste Bundesbehörde ausgestaltet, „auf Augenhöhe” mit dem BKAmt).
Originalstelle„Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ist hinsichtlich der Bewertung der Einrichtung ministerialfreier Verwaltungseinheiten eine gewisse Trendumkehr …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ist hinsichtlich der Bewertung der Einrichtung ministerialfreier Verwaltungseinheiten eine gewisse Trendumkehr festzustellen. Wurden ressort- und ministerialfreie Räume lange Zeit oft kritisch gesehen … verlangen die Aufgabenzuwächse in der Verwaltungspraxis zunehmend nach flexiblen Lösungen.“
Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum sei eine Trendumkehr festzustellen: Wurden ressort- und ministerialfreie Räume früher als „verfassungswidrige Nebenregierungen” kritisiert, verlangten die Aufgabenzuwächse in der Praxis zunehmend nach flexiblen Lösungen. Politische Unabhängigkeit könne dabei sogar ein Ordnungsprinzip effektiver Aufgabenwahrnehmung sein.
Originalstelle„2012, 329 ff.; Zähle, Der Staat 44 (2005), 462 ff.). 1955 wurde er als Bundesverteidigungsrat gegründet, um unter Ausgleich der verschiedenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2012, 329 ff.; Zähle, Der Staat 44 (2005), 462 ff.). 1955 wurde er als Bundesverteidigungsrat gegründet, um unter Ausgleich der verschiedenen Ressortbelange eine Gesamtverteidigungskonzeption zu erarbeiten und durchzusetzen. 1964 entstand als Arbeitsarm das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates, u.a. mit Kompetenzen zur Koordinierung und Ergebnisauswertung der Nachrichtendienste des Bundes. 1966 wurde das Ministerium wieder aufgelöst und seine Aufgaben dem Bundeskanzleramt übertragen. Seit 1969 firmiert der Bundessicherheitsrat unter seinem heutigen Namen.“
Der Bundessicherheitsrat sei formal ein rein exekutives Koordinationsgremium als Kabinettsausschuss. Er sei 1955 als Bundesverteidigungsrat gegründet worden; 1964 entstand als Arbeitsarm das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates, 1966 wieder aufgelöst und die Aufgaben dem BKAmt übertragen; seit 1969 firmiere der Bundessicherheitsrat unter heutigem Namen.
Originalstelle„Soweit eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich ist, kann der Bundessicherheitsrat Vorentscheidungen treffen, die von ihrer Rechtsqualität …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Soweit eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich ist, kann der Bundessicherheitsrat Vorentscheidungen treffen, die von ihrer Rechtsqualität her den Charakter einer informellen Absprache haben; diese entfaltet freilich eine gewichtige faktisch-politische Bindungswirkung gegenüber dem Gesamtkabinett (Glawe, DVBl.“
Der Bundessicherheitsrat sei der einzige Kabinettsausschuss mit Geschäftsordnung; nach § 1 berate er in Fragen der Sicherheitspolitik. Soweit eine Entscheidung der Bundesregierung erforderlich sei, könne der BSR Vorentscheidungen treffen, die rechtlich den Charakter informeller Absprachen hätten; diese entfalteten jedoch eine „gewichtige faktisch-politische Bindungswirkung gegenüber dem Gesamtkabinett”.
„Ein interministerieller Arbeitsstab ist grundsätzlich nicht ministerialfrei. Die in einem Gremium tätigen Ministerialbeamten bleiben Angehörige ihres Hauses und den Weisungen ihrer Hierarchie unterworfen. Das ist auch bei sog. Krisenstäben nicht anders.“
Ein interministerieller Arbeitsstab sei grundsätzlich nicht ministerialfrei; die dort tätigen Ministerialbeamten blieben Angehörige ihres Hauses und den Weisungen ihrer Hierarchie unterworfen. Das gelte auch für sogenannte Krisenstäbe.
Originalstelle„Die Einrichtung eines Nationalen Lagezentrums beim Bundeskanzler, welches Lagebilder aus den Ressorts zusammenführt und von einem Nationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Einrichtung eines Nationalen Lagezentrums beim Bundeskanzler, welches Lagebilder aus den Ressorts zusammenführt und von einem Nationalen Sicherheitsberater koordiniert wird, ist z.B. verfassungsrechtlich unbedenklich, da dabei auf die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers abgestellt werden kann (im Ergebnis auch Glawe, Organkompetenzen und Handlungsinstrumente auf dem Gebiet der nationalen Sicherheit, 2011, S. 59). Sicherheitsberater und Lagezentrum können ressort- bzw. ministerialfrei als oberste Bundesbehörde organisiert werden (siehe oben).“
Die Einrichtung eines Nationalen Lagezentrums beim Bundeskanzler, das Lagebilder aus den Ressorts zusammenführe und von einem Nationalen Sicherheitsberater koordiniert werde, sei verfassungsrechtlich unbedenklich, denn dabei könne auf die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers abgestellt werden. Sicherheitsberater und Lagezentrum könnten ressort- bzw. ministerialfrei als oberste Bundesbehörde organisiert werden.
Originalstelle„Allein soweit Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung umfasst sein sollen, also z.B. personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (siehe oben), sind …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Allein soweit Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung umfasst sein sollen, also z.B. personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen (siehe oben), sind zusätzliche Grenzen zu beachten. Jedenfalls ist in diesem Fall eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich. Grundsätzlich sind dann auch Kontrollmechanismen zu beachten (z.B. Kontrolle durch die BfDI) bzw. einzuziehen.“
Soweit Tätigkeiten der Eingriffsverwaltung umfasst seien (etwa Verarbeitung personenbezogener Daten), seien zusätzliche Grenzen zu beachten: Jedenfalls sei in diesem Fall eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich; grundsätzlich seien dann auch Kontrollmechanismen zu beachten (z. B. Kontrolle durch die BfDI) bzw. einzuziehen.
„2007 wird ein Rekordjahr der Opiumproduktion, 2008 wird diskutiert, dass ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen soll, was Deutschland ablehnt.“
2007 sei ein Rekordjahr der Opiumproduktion gewesen; 2008 sei diskutiert worden, ob ISAF die Opiumbekämpfung mandatsmäßig unterstützen solle; Deutschland habe dies abgelehnt.
Untersucht würden zwei zusammenhängende Institutionen: einerseits ein politisches Gremium als Kollegialorgan („Der Nationale Sicherheitsrat”), andererseits der zugeordnete administrative Unterbau („Der Nationale Sicherheitsberater”). Beide sollten im verfassungsrechtlichen Rahmen ohne Verfassungsänderung realisierbar sein und das Ressortprinzip aus Art. 65 S. 2 GG nicht antasten.
„Innerhalb der Bundesregierung ist eine gänzlich ressortfreie Verwaltung verfassungsrechtlich nicht möglich. Die Einrichtung einer Verwaltung außerhalb der Ressortstruktur der Bundesregierung erfordert eine Verfassungsänderung“
Innerhalb der Bundesregierung sei eine gänzlich ressortfreie Verwaltung verfassungsrechtlich nicht möglich; die Einrichtung einer Verwaltung außerhalb der Ressortstruktur erfordere eine Verfassungsänderung. Statt einer Ressortfreiheit scheine maximal eine begrenzt ministerialfreie Institution möglich.
Das Ressortprinzip des Art. 65 GG lasse keinen Raum für eine „ressortfreie Verwaltung” innerhalb der Bundesregierung. Es sehe eine klare Organisationsstruktur der Exekutive vor, die auf Ressortverteilung basiere. Bundesminister seien stets innerhalb ihres jeweiligen Ressorts für die ihnen zugewiesenen Aufgaben eigenständig verantwortlich.
Originalstelle„Anerkannt ist hingegen, dass bei der Rechtsaufsicht die - nach dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 III GG zwingende - Rechtmäßigkeit des Handelns einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Anerkannt ist hingegen, dass bei der Rechtsaufsicht die - nach dem Rechtsstaatsprinzip Art. 20 III GG zwingende - Rechtmäßigkeit des Handelns einer Behörde kontrolliert wird. Dies beschränkt sich auf die Prüfung, ob geltendes Recht eingehalten wurde. 08 Die rechtsstaatlich gebotene Rechtsaufsicht ist nur bei Institutionen, die „höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen“ sind, reduziert. Dazu zählen unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und Hochschulen, die der Verwirklichung von Grundrechten dahinter stehender natürlicher Personen dienen (konkret Pressefreiheit - Art 5 I S. 2, Freiheit von Lehre und Forschung - Art. 5 III GG).“
Die rechtsstaatlich nach Art. 20 III GG gebotene Rechtsaufsicht prüfe nur die Rechtmäßigkeit des Behördenhandelns. Sie sei nur bei Institutionen reduziert, die „höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen” seien (z. B. unabhängige Rundfunkanstalten, Hochschulen). Um eine Institution innerhalb der Bundesregierung von der Rechtsaufsicht auszunehmen, müsste diese verfassungsrechtlich verselbständigt werden.
Die Fachaufsicht prüfe zusätzlich Zweckmäßigkeit und Einheitlichkeit; sie sei in § 3 I GGO geregelt. Eine Reduzierung sei durch entsprechende gesetzliche Ausgestaltung möglich. Beispiele für organisatorisch eigenständige, fachlich unabhängige Arbeit seien die Financial Intelligence Unit (FIU, aufgrund europarechtlicher Vorgaben) und ehemals bis 2021 der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen.
Originalstelle„Das ist bereits jetzt der Fall mit den ressortübergreifend tätigen Ausschüssen für Angelegenheiten der Organisation sowie Information und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das ist bereits jetzt der Fall mit den ressortübergreifend tätigen Ausschüssen für Angelegenheiten der Organisation sowie Information und Kommunikation (§ 20 GO -BReg). Dies beschränkt sich auf eine Verstetigung der Ressortabstimmung. Ein solcher interministerieller Ausschuss verfügt über keinen eigenen Personalbestand, sondern lediglich eine in einem Ressort angesiedelte Geschäftsführung. Die Federführung liegt bei einem zentral betroffenen jeweiligen Fachressort, wie dies bereits beim ressortübergreifenden Arbeitsstab im Auswärtigen Amt zur Erarbeitung der Nationalen Sicherheitsstrategie der Fall war.“
Interministerielle Ausschüsse (zutreffender: „interministerielle Arbeitsgruppen”) seien in § 19 GO-BReg vorgesehen und dienten der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung. Ein solcher Ausschuss verfüge über keinen eigenen Personalbestand, sondern nur über eine in einem Ressort angesiedelte Geschäftsführung. Die Federführung liege bei einem zentral betroffenen Fachressort, wie beim Arbeitsstab im Auswärtigen Amt zur Nationalen Sicherheitsstrategie.
Originalstelle„Es kann nicht selbst konzeptionelle Planung an Stelle der Ressorts durchführen und so eine „planerische Bevormundung der Ressorts“ vornehmen, worin …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es kann nicht selbst konzeptionelle Planung an Stelle der Ressorts durchführen und so eine „planerische Bevormundung der Ressorts“ vornehmen, worin eben ein Verstoß gegen das Ressortprinzip läge. Folglich kann dem Kabinett oder einem Kabinettsausschuss selbst auch kein eigener Personalbestand zugeordnet werden. generell der Regierungsverantwortung entzogen …. werden dürfen … . Andernfalls wäre es der Regierung unmöglich, die von ihr geforderte Verantwortung zu tragen, da auf diese Weise unkontrollierte und niemandem verantwortliche Stellen Einfluss auf die Staatsverwaltung gewönnen.“
Das Bundeskabinett dürfe keine „planerische Bevormundung der Ressorts” vornehmen, andernfalls läge ein Verstoß gegen das Ressortprinzip vor. Folglich könne dem Kabinett oder einem Kabinettsausschuss selbst kein eigener Personalbestand zugeordnet werden. Ein permanenter Arbeitsstab könne daher nicht direkt einem Kabinettsausschuss zugeordnet werden.
Ministerialfreie Räume (Behörden, die nicht den Weisungen des jeweiligen Fachministers unterliegen) könne die Bundesregierung nicht von sich aus schaffen, sondern nur der Gesetzgeber. Sie seien nur in begrenzten Ausnahmefällen mit dem Demokratieprinzip (Art. 20 I GG) vereinbar. Das BVerfG lehne sie nicht generell ab, hebe aber hervor, dass Aufgaben „wegen ihrer politischen Tragweite” nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen werden dürften.
Originalstelle„1. Ein permanenter Arbeitsstab im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes kann per Organisationserlass eingerichtet werden (Rn. 19-20) und als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Ein permanenter Arbeitsstab im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes kann per Organisationserlass eingerichtet werden (Rn. 19-20) und als selbständige Behörde ebenso per Bundesgesetz (Rn. 20; 28-31). 2. Bei Einrichtung eines solchen Arbeitsstabes liegt es nahe, die Leitung einem „ Nationalen Sicherheitsberater“ als Beauftragten der Bundesregierung anzuvertrauen.“
Ein permanenter Arbeitsstab im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes könne per Organisationserlass eingerichtet werden, als selbständige Behörde ebenso per Bundesgesetz. Naheliegend sei, die Leitung einem „Nationalen Sicherheitsberater” als Beauftragten der Bundesregierung anzuvertrauen. Für eine dauerhafte Struktur und autoritative Kompetenzzuweisung empfehle sich die Regelung in einem einfachen Bundesgesetz.
Originalstelle„Mit der bloßen Bezeichnung als „Beauftragter“ ist noch keine Aussage über die Rechtsstellung getroffen. Für die Einrichtung von „Beauftragten“ gibt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit der bloßen Bezeichnung als „Beauftragter“ ist noch keine Aussage über die Rechtsstellung getroffen. Für die Einrichtung von „Beauftragten“ gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten, nämlich per Gesetz, Verordnung oder Bundestagsbeschluss. „Beauftragte“ können sowohl Leiter eigenständiger Behörden als auch von Verwaltungseinheiten in Behörden sein. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO- BReg) sieht in § 21 „Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren“ vor, die bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen sind.“
Mit der Bezeichnung „Beauftragter” sei noch keine Aussage über die Rechtsstellung getroffen. Für die Einrichtung gebe es mehrere Möglichkeiten: per Gesetz, Verordnung oder Bundestagsbeschluss. § 21 GO-BReg sehe „Beauftragte der Bundesregierung, Bundesbeauftragte sowie Koordinatoren” vor, die bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen seien.
Das Amt des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes im BKAmt sei per Organisationserlass 1975 eingerichtet worden. Er übe die Fachaufsicht über den BND aus und sei als Nachrichtendienstkoordinator zuständig; faktisch werde er bei Wahrnehmung dieser Aufgabe durch einen Abteilungsleiter (aktuell Abteilung 7) vertreten. Ein solcher Beauftragter innerhalb des BKAmtes bliebe ressortmäßig voll in die Hierarchie des BKAmtes eingegliedert.
Originalstelle„Die Fachaufsicht des BKAmtes kann per Gesetz zurückgedrängt werden (s.o. Rn. 07-10). anknüpfende Funktion des „Nationalen Sicherheitsberaters“ legt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Fachaufsicht des BKAmtes kann per Gesetz zurückgedrängt werden (s.o. Rn. 07-10). anknüpfende Funktion des „Nationalen Sicherheitsberaters“ legt eine Ausgestaltung des Amtes als politischer Beamter (§ 54 BBG, § 30 BeamtStG), vergleichbar dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Beamteter Staatssekretär) nahe. Dem „Nationalen Sicherheitsberater“ kann, ähnlich wie diesem, auch eine Teilnahme an Kabinettssitzungen, beratend und ohne Stimmrecht, ermöglicht werden.“
Die Funktion des „Nationalen Sicherheitsberaters”, die an die Koordinierungsrolle des BKAmtes anknüpfe, lege eine Ausgestaltung als politischer Beamter (§ 54 BBG, § 30 BeamtStG) nahe, vergleichbar dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Ihm könne, ähnlich wie diesem, auch eine beratende Teilnahme an Kabinettssitzungen ohne Stimmrecht ermöglicht werden.
Sofern es sich beim „Nationalen Sicherheitsberater” um einen politischen Beauftragten handle, der fest einem Mitglied der Bundesregierung zugeordnet sei, verliere dieser entsprechend Art. 69 II GG sein Amt mit Ende der Legislaturperiode.
Per Gesetz könne dem Personal des „Nationalen Sicherheitsberaters” größere Autonomie verschafft werden, ähnlich dem Personal des Wehrbeauftragten innerhalb der Bundestagsverwaltung (§ 16 II WBeauftrG). Ebenso könnten Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung (SÜG) getroffen werden. Im Rahmen regulärer beamtenrechtlicher Abordnungen (§ 27 BBG) sei eine Personalrotation mit Fachressorts möglich.
Eine vom „Nationalen Sicherheitsberater” geleitete koordinative Bündelungsbehörde, bei der alle sicherheitsrelevanten Informationen zusammenflössen, bedürfte als eigenständige Bundesoberbehörde eines Bundesgesetzes (Art. 87 III GG) sowie einer Gesetzgebungskompetenz, die wie beim BND auf Art. 73 I Nr. 1, Nr. 10b und 87a GG gestützt werden könne.
Originalstelle„1. Die Einrichtung von einer dem Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss entsprechenden Struktur eines „Nationalen Sicherheitsrates“ kann im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Die Einrichtung von einer dem Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss entsprechenden Struktur eines „Nationalen Sicherheitsrates“ kann im Rahmen der Organisationsgewalt der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss erfolgen (Rn. 35;39-40). 2. Eine Abgrenzung der Aufgaben kann durch Anpassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (§ 1 II GO -BSR) und eine entsprechende Aufgabenzuweisung per Geschäftsordnung des neu zu schaffenden Gremiums „Nationaler Sicherheitsrat“ (NSR) erfolgen (Rn. 37-39).“
Die Einrichtung einer dem Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss entsprechenden Struktur eines „Nationalen Sicherheitsrates” könne im Rahmen der Organisationsgewalt der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss erfolgen. Eine Abgrenzung der Aufgaben könne durch Anpassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (§ 1 II GO-BSR) und eine entsprechende Aufgabenzuweisung per Geschäftsordnung des neuen Gremiums erfolgen.
Originalstelle„2. Eine Abgrenzung der Aufgaben kann durch Anpassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (§ 1 II GO -BSR) und eine entsprechende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„2. Eine Abgrenzung der Aufgaben kann durch Anpassung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates (§ 1 II GO -BSR) und eine entsprechende Aufgabenzuweisung per Geschäftsordnung des neu zu schaffenden Gremiums „Nationaler Sicherheitsrat“ (NSR) erfolgen (Rn. 37-39). Bundesverteidigungsrat (1955-1968), befasste sich bis in die 1970er Jahre hinein mit Fragen des Aufbaus der Bundeswehr und anderen Themen der Verteidigungspolitik, bis in den 1980er Jahren eine Verengung auf Rüstungskontrolle erfolgte.“
Bisher sei der Bundessicherheitsrat weitestgehend im Bereich der Rüstungskontrolle tätig, wobei die Verengung auf dieses Tätigkeitsfeld nicht zwingend sei. Der BSR und sein Vorläufergremium (Bundesverteidigungsrat 1955–1968) hätten sich bis in die 1970er Jahre mit Verteidigungspolitik befasst; in den 1980er Jahren sei die Verengung auf Rüstungskontrolle erfolgt.
Da Kabinettsausschüsse nur vorbereitend tätig würden, könnten einem „Nationalen Sicherheitsrat” keine eigentlichen politischen Entscheidungsbefugnisse zugewiesen werden; für Verbindlichkeit bedürfe es eines Kabinettsbeschlusses oder der Richtlinienkompetenz. Ein NSR könne der Strategiebildung dienen, nicht aber als sicherheitspolitischer Entscheidungsort. Statt des BSR könne das bisher informell organisierte „Sicherheitskabinett” als Kabinettsausschuss als Nukleus dienen.
Originalstelle„46 Die Einrichtung eines Sekretariats eines Kabinettsausschusses als politisches Koordinierungsgremium (s.o. Rn. 39-40) ist rechtlich unproblematisch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„46 Die Einrichtung eines Sekretariats eines Kabinettsausschusses als politisches Koordinierungsgremium (s.o. Rn. 39-40) ist rechtlich unproblematisch möglich. Für die bloße personelle Aufstockung des Personals im BKAmt bedürfte es lediglich einer Regelung per Organisationserlass und einer haushaltsrechtlichen Abbildung dieser Planstellen und Haushaltselemente. Bisher ist dem Sicherheitskabinett kein festes Sekretariat zugeordnet. Die eigentliche inhaltliche Vor- und Nachbereitungsarbeit kann auch in der Behörde des „Nationalen Sicherheitsberaters“ erfolgen.“
Die Einrichtung eines Sekretariats eines Kabinettsausschusses sei rechtlich unproblematisch möglich. Für die personelle Aufstockung im BKAmt bedürfe es lediglich einer Regelung per Organisationserlass und einer haushaltsrechtlichen Abbildung. Bisher sei dem Sicherheitskabinett kein festes Sekretariat zugeordnet; die inhaltliche Vor- und Nachbereitung könne auch in der Behörde des „Nationalen Sicherheitsberaters” erfolgen.
Originalstelle„Da die Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“ mit „Nationalem Sicherheitsberater“ als Unterbau eng mit der Leitungs- und Moderationsfunktion …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da die Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrates“ mit „Nationalem Sicherheitsberater“ als Unterbau eng mit der Leitungs- und Moderationsfunktion innerhalb der Bundesregierung, die dem Bundeskanzler zweifellos zukommt (Art 65 S. 1 GG; s.o. Rn. 23), verbunden ist, wäre eine solche Verlagerung der Federführung für gesamtkoordinierende Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie kompetenzgerecht, nicht aber für ressortspezifische Dokumente wie „Weißbücher“.“
Die Erarbeitung von Strategiedokumenten könne dem „Nationalen Sicherheitsberater” übertragen werden. Da die Einrichtung eng mit der Leitungs- und Moderationsfunktion des Bundeskanzlers verbunden sei, wäre eine Verlagerung der Federführung für gesamtkoordinierende Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie kompetenzgerecht, nicht aber für ressortspezifische Dokumente wie „Weißbücher”.
Ein „Nationaler Sicherheitsberater” könne als Ansprechpartner für vergleichbare ausländische Institutionen dienen. Bisher würden Kontakte von Fachressorts (z. B. BMVg) wahrgenommen, da sich eine personell ausgeweitete auslandsbezogene Zuständigkeit der Fachressorts entwickelt habe (ca. 95 Referate mit internationalen Aufgaben, Stand 2020). Soweit ein Anknüpfungspunkt an ein Sachthema bestehe (z. B. politisch-strategische Gesamtplanung), sei ein direkter Auslandskontakt kompetenzgerecht; Vertreter auswärtiger Staaten seien nach § 11 I GO-BReg nur nach Benehmen mit dem AA zu empfangen.
Originalstelle„Externe Experten können auch direkt zum Vortrag im Kollegialorgan „Nationaler Sicherheitsrat“ als Kabinettsausschuss herangezogen werden. 56 Ebenso …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Externe Experten können auch direkt zum Vortrag im Kollegialorgan „Nationaler Sicherheitsrat“ als Kabinettsausschuss herangezogen werden. 56 Ebenso kann dem „Nationalen Sicherheitsberater“ Personal beigegeben werden, das dauerhaft oder auf Zeit von den jeweiligen Heimatinstitutionen zum „Nationalen Sicherheitsberater“ abgeordnet wird (z.B. als Fellow-Stellen). Dies ließe sich institutionalisieren, indem eine feste Rotation mit mehreren Forschungseinrichtungen (wie SWP, BAKS, DGAP, PRIF, IFSH, MPIL, CISS etc.) obligatorisch etabliert wird, die aber nicht thematisch vorbestimmt ist.“
Externe Expertise lasse sich über einen Beirat (z. B. „Beirat des Beauftragten des Nationalen Sicherheitsrates”) einbinden; Beiräte zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen seien etabliert (z. B. Beirat Zivile Krisenprävention, VN-politischer Beirat, Beirat PREVIEW). Verpflichtende Konsultationsformate könnten vorgeschrieben werden. Ebenso seien Fellow-Stellen mit obligatorischer Rotation aus Forschungseinrichtungen wie SWP, BAKS, DGAP, PRIF, IFSH, MPIL oder CISS möglich.
Originalstelle„Durchgriffs- und Exekutivfunktionen eines Nationalen Sicherheitsrates aufgrund der starken parlamentarischen Rolle bei sicherheitspolitischen Fragen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Durchgriffs- und Exekutivfunktionen eines Nationalen Sicherheitsrates aufgrund der starken parlamentarischen Rolle bei sicherheitspolitischen Fragen, insbesondere dem Streitkräfteeinsatz, nur schwer vorstellbar erscheinen (wehrverfassungsrechtliche Bedeutung des Parlaments).“
Eigenständige Durchgriffs- und Exekutivbefugnisse eines deutschen Nationalen Sicherheitsrats seien wegen der starken parlamentarischen Rolle bei sicherheitspolitischen Fragen, insbesondere beim Streitkräfteeinsatz, kaum vorstellbar.
„Als Vorbild könnte hier der US-amerikanische National Security Council dienen; dessen Ausgestaltung allerdings stark präsidial geprägt und daher nicht eins-zu-eins übertragbar ist.“
Der US-amerikanische National Security Council könne als Vorbild dienen, sei aber stark präsidial geprägt und nicht eins-zu-eins auf Deutschland übertragbar.
„Mit Blick auf das Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG, gilt es jedoch zu beachten, dass dem Rat keine übergreifenden Kompetenzen verliehen werden können; ihm käme im Kern eine beratende Funktion zu.“
Wegen des Ressortprinzips (Art. 65 S. 2 GG) könnten einem im Kanzleramt angesiedelten Nationalen Sicherheitsrat keine übergreifenden Kompetenzen verliehen werden; seine Funktion bliebe im Kern beratend.
„Eine wirkliche Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit ist nur möglich, sobald Kompetenzen (Beratung oder rechtsverbindliche Beschlüsse?) und Zuständigkeiten in einem Vorschlag geklärt sind.“
Eine belastbare verfassungsrechtliche Beurteilung sei erst möglich, wenn ein konkreter Vorschlag Kompetenzen (beratend oder rechtsverbindlich) und Zuständigkeiten kläre.
Originalstelle„Insofern der Bundessicherheitsrat stärker in die Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik eingebunden werden soll, erscheint dies in den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insofern der Bundessicherheitsrat stärker in die Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik eingebunden werden soll, erscheint dies in den Grenzen von Art. 65 S. 2 GG möglich. § 1 II GO-BSR sieht bereits eine derartige Möglichkeit vor; die bisherige Einengung auf die Tätigkeit der Rüstungskontrolle ist nicht zwingend.“
Eine stärkere Einbindung des Bundessicherheitsrats in die Koordinierung der Sicherheitspolitik sei in den Grenzen des Ressortprinzips möglich; § 1 Abs. 2 GO-BSR eröffne das bereits, die bisherige Beschränkung auf Rüstungskontrolle sei nicht zwingend.
Originalstelle„Mehr noch als bei uns Deutschen praktizierten andere Länder, wie z.B. Schweden, Dänemark, Norwegen und die Niederlande den sogenannten „Comprehensive …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mehr noch als bei uns Deutschen praktizierten andere Länder, wie z.B. Schweden, Dänemark, Norwegen und die Niederlande den sogenannten „Comprehensive Approach”, der nicht nur das ressortabgestimmte Verhalten umfasst, wie es so überwiegend in Deutschland gesehen wird, sondern tatsächlich die umfassende Abstimmung vor Ort mit den Partnernationen, aber auch mit allen relevanten Akteuren der lokalen Strukturen.“
Länder wie Schweden, Dänemark, Norwegen und die Niederlande hätten den „Comprehensive Approach” konsequenter praktiziert als Deutschland. Er umfasse nicht nur die in Deutschland dominante Ressortabstimmung, sondern die umfassende Vor-Ort-Abstimmung mit Partnernationen und allen relevanten lokalen Akteuren.
Originalstelle„Dass wir praktisch nie zusammen mit der Bundeswehr im „Feld” waren, lag daran, dass alle Militärs von der überwiegenden Mehrheit der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dass wir praktisch nie zusammen mit der Bundeswehr im „Feld” waren, lag daran, dass alle Militärs von der überwiegenden Mehrheit der afghanischen Bevölkerung als Besatzer, die notfalls bekämpft werden müssen, gesehen wurden. Diesem Risiko konnten wir uns nicht aussetzen, zumal sonst nicht nur wir gefährdet gewesen wären, sondern auch eine weitere Zusammenarbeit mit der zivilen Bevölkerung unmöglich gewesen wäre. Diese Haltung wurde auch von der deutschen militärischen Führung akzeptiert.“
Deutsche EZ-Kräfte seien praktisch nie gemeinsam mit der Bundeswehr im Feld gewesen, weil Militärs von der Mehrheit der afghanischen Bevölkerung als Besatzer galten; das damit verbundene Risiko sei untragbar gewesen. Die deutsche militärische Führung habe diese Trennung akzeptiert.
Originalstelle„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenngleich die USA mit den Taliban allein verhandelten, hatte die Bundesregierung mit Markus Potzel einen Sondergesandten zu den Verhandlungen nach Doha geschickt. Die Bundesregierung hatte die USA, namentlich den US-Chefverhandler Zalmay Khalilzad, immer wieder vor überhasteten Verhandlungen gewarnt, drang aber mit ihrem Appel an einen integrierten Friedensprozess nicht durch.“
Die Bundesregierung habe mit Markus Potzel einen Sondergesandten nach Doha geschickt und Chefverhandler Khalilzad mehrfach vor überhasteten Verhandlungen gewarnt. Mit ihrem Appell an einen integrierten Friedensprozess sei sie aber nicht durchgedrungen.
Originalstelle„Die Alliierten und „RS-Partner” wurden im Rahmen eines NATO AM/VM-Treffens im März 2021 in Brüssel durch AM Blinken über das Abkommen erstmals …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Alliierten und „RS-Partner” wurden im Rahmen eines NATO AM/VM-Treffens im März 2021 in Brüssel durch AM Blinken über das Abkommen erstmals offiziell unterrichtet – und haben inhaltlich und vor allem dem Ende der Mission im Sommer 2021 zugestimmt, soweit ich weiß.“
Die Alliierten und Resolute-Support-Partner seien erstmals offiziell beim Treffen der NATO-Außen- und Verteidigungsminister im März 2021 in Brüssel durch US-Außenminister Blinken über das Doha-Abkommen unterrichtet worden und hätten inhaltlich sowie dem Ende der Mission im Sommer 2021 zugestimmt.
Originalstelle„Die NATO ihrerseits hat seit mindestens 2012 kontinuierlich versprochen, afghanische Sicherheitskräfte bis mindestens 2024 namentlich finanziell zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die NATO ihrerseits hat seit mindestens 2012 kontinuierlich versprochen, afghanische Sicherheitskräfte bis mindestens 2024 namentlich finanziell zu unterstützen … In der Tat hat NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der afghanischen Republik … konkrete Versprechen und Bemühungen zur fortlaufenden Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte bestätigt. Diese beinhalteten namentlich: • die anhaltende Finanzierung … • Planung von Trainings … ausserhalb Afghanistans; • die geplante Weiterführung einer zivilen NATO-Präsenz … • Bemühungen, kritische Infrastruktur in Afghanistan, namentlich den Flughafen in Kabul, zu sichern und zu unterhalten. … Im besagten [Ghani-]Interview sagte Ghani explizit, dass die afghanische Republik mit dieser weiteren Unterstützung bis mindestens 2024 geplant hätte und auf den abrupten Abzug von U.S.-amerikanischen sowie anderen ausländischen Truppen und … (Sub)Unternehmer (‚Contractors') … nicht genügend vorbereitet gewesen sei.“
USA und NATO sicherten in der Joint Declaration und in fortlaufenden Stoltenberg-Statements bis mindestens zwei Monate vor dem Fall der Republik Weiterfinanzierung der ANSF (mindestens bis 2024), Trainings außerhalb AFGs, zivile NATO-Präsenz und Flughafen-Sicherung zu. Ghani sagte ex post (PBS, 25.08.2022), die Republik habe mit dieser Unterstützung geplant und sei auf den abrupten Truppen- und Contractor-Abzug nicht vorbereitet gewesen.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.
Originalstelle„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die ressortübergreifende strategische Planung und Umsetzung des integrierten Krisenmanagements und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung zu verbessern, sollte (Option a) ein neuer Kabinettsausschuss für integriertes Krisenmanagement eingerichtet werden oder (Option b) die Arbeit des Sicherheitspolitischen Jour Fixe der zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiter ausgeweitet und intensiviert werden.“
Inhaltlicher Dissens in der Kommission. Option (a, große Gruppe): Neuer Kabinettsausschuss (alternativ BSR) mit nationalem Sicherheitsberater im BKAmt. Er bereitet Kabinettsentscheidungen vor; dazu kommen eine Ständige Vertretung der Länder und ein Verwaltungsunterbau aus Ressorts. Option (b, kleine Gruppe): Sicherheitspolitischer Jour Fixe wird zu „Sicherheitspolitischer Lage” ausgeweitet (zweiwöchentlich, rotierende Leitung). Rote Netze für eingestufte Kommunikation ausbauen.
Hinweis: Zu Empfehlung 21 liegen zwei Sondervoten vor: (1) Option (a): Abgeordnete Sauter und Gerschau (FDP) und Sachverständiger Egon Ramms; (2) Empfehlung 21 insgesamt: Sachverständige Gießmann, Geis, Mielke.
Aus Afghanistan-Erfahrung: Lagebilder wurden nicht ausreichend zusammengeführt. Ein Lagezentrum am BKAmt soll Informationen aus AA, BMVg, BMI, BMZ, BND, BfV und BSI bündeln (tagesaktuell). Ergänzend wird die AG Krisenfrüherkennung (AG KFE) für strategische Vorausschau (18–36 Monate) gestärkt. Beide Einheiten beraten den Sicherheitspolitischen Jour Fixe bzw. den Kabinettsausschuss.
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“
Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.
Ressortspezifische Instrumente: BMZ (strukturbildende Instrumente), AA (Stabilisierungsmaßnahmen), AA und BMI gemeinsam (Polizeimissionen, Sicherheitssektor, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe, Zivil- und Katastrophenschutz). Bei nicht ausreichender Wirksamkeit anpassen oder Einsatz beenden. PREVIEW-Portal und Politökonomische Kurzanalysen (PÖK) weiterentwickeln.
Originalstelle„Zwar verfügten die Ministerien über Kapazitäten für das Internationale Krisenmanagement, dieses sei aber im Verhältnis zu deren Hauptaufgaben nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar verfügten die Ministerien über Kapazitäten für das Internationale Krisenmanagement, dieses sei aber im Verhältnis zu deren Hauptaufgaben nicht prioritär. Daher brauche es eine „zentrale Form von Führungsaufmerksamkeit, damit diese Einzelteile zusammen zu einem funktionierenden strategischen Engagement werden können“. Aus Sicht von Rotmann wäre das Kanzleramt der „logische Ort für eine integrierte Führungsrolle“. Alternativ käme das Modell einer/eines hochrangigen Sonderbeauftragten der Bundesregierung mit einem starken politischen Mandat und Zugang zu Kanzler/-in und Kabinett, unterstützt durch einen integrierten Stab aus den Ressorts, infrage.“
Rotmann empfahl, in der Regierung zentrale integrierte Strukturen für das Internationale Krisenmanagement zu schaffen, da die Ressorts diese Aufgabe weder allein noch gemeinsam übernehmen könnten. Aus seiner Sicht wäre das Kanzleramt der „logische Ort für eine integrierte Führungsrolle”. Alternativ käme das Modell einer oder eines hochrangigen Sonderbeauftragten der Bundesregierung mit starkem politischen Mandat, Zugang zu Kanzler/-in und Kabinett sowie integriertem Stab aus den Ressorts infrage.
Originalstelle„Staigis widmete sich in seiner Einführung auch der Frage nach einem Nationalen Sicherheitsrat. Sollte dieses Konstrukt als Führungs- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Staigis widmete sich in seiner Einführung auch der Frage nach einem Nationalen Sicherheitsrat. Sollte dieses Konstrukt als Führungs- und Strukturelement in Deutschland politisch nicht realisierbar sein, sollten „andere Optionen zur Stärkung der Umsetzung Integrierter Sicherheit unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt und implementiert werden“.“
Staigis widmete sich auch der Frage nach einem Nationalen Sicherheitsrat. Sollte dieses Konstrukt als Führungs- und Strukturelement in Deutschland politisch nicht realisierbar sein, sollten „andere Optionen zur Stärkung der Umsetzung Integrierter Sicherheit unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt und implementiert werden”. Ein Analyse- und Lagezentrum solle organisatorisch beim Bundeskanzleramt angesiedelt sein. Vorbild sei das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum.
Originalstelle„Besonders wichtig seien eine Weiterentwicklung der ressortgemeinsamen und übergreifenden Aus- und Fortbildung von Führungskräften sowie ein Konzept …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Besonders wichtig seien eine Weiterentwicklung der ressortgemeinsamen und übergreifenden Aus- und Fortbildung von Führungskräften sowie ein Konzept zum Personaltausch zwischen den Bundesministerien und den Bundesländern unter Einbezug von Vertreterinnen und Vertretern nichtstaatlicher Institutionen. Es fehle in Deutschland an einer Tradition der Fortbildung, an einem ressortübergreifenden Fordern und Fördern. Denn Führungskräfte kämen aus unterschiedlichen Welten und Kulturen, seien unterschiedlich sozialisiert.“
Besonders wichtig sei laut Staigis eine Weiterentwicklung der ressortgemeinsamen und übergreifenden Aus- und Fortbildung von Führungskräften sowie ein Konzept zum Personaltausch zwischen Bundesministerien, Bundesländern und nichtstaatlichen Institutionen. Es fehle in Deutschland an einer Fortbildungstradition und an einem ressortübergreifenden Fordern und Fördern. Führungskräfte kämen aus unterschiedlichen Welten und Kulturen; Militärs sprächen anders als Diplomaten. Ein Kommissionsmitglied stellte fest, dass „kein Ressort für Deutschland strategisch denken” könne, weil das Personal nicht zusammen ausgebildet werde. Staigis pflichtete dem ausdrücklich bei.
Originalstelle„Aufgrund der teilweise vorhandenen Ressortkonkurrenz sollte die Koordinierung der Ministerien in einer Arbeitsgruppe entweder beim Kanzleramt oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund der teilweise vorhandenen Ressortkonkurrenz sollte die Koordinierung der Ministerien in einer Arbeitsgruppe entweder beim Kanzleramt oder einem ressortübergreifenden unabhängigen Gremium liegen (etwa einem zu schaffenden Bundessicherheitsrat), um einen „whole of government“-Ansatz zu ermöglichen, Leitlinien zu entwickeln und den kohärenten Umgang mit KKP sicherzustellen.“
Empfehlung: Die Koordinierung der Ministerien zur KKP sollte in einer Arbeitsgruppe beim Kanzleramt oder einem ressortübergreifenden unabhängigen Gremium (z.B. einem zu schaffenden Bundessicherheitsrat) liegen, um einen „whole of government”-Ansatz zu ermöglichen, Leitlinien zu entwickeln und den kohärenten Umgang mit KKP sicherzustellen. Der Bundeswehreinsatz sollte nicht dazu führen, dass entgegen der übergeordneten Strategie problematische Klientelnetzwerke bedient werden.
Originalstelle„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Kabinettsausschuss die weitreichendste Rolle für den Rat mit sich brächte: Ihm käme hier mehr als nur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein Kabinettsausschuss die weitreichendste Rolle für den Rat mit sich brächte: Ihm käme hier mehr als nur eine rein beratende Funktion zu (sondern eine Koordinationsfunktion, Vorbereitungsfunktion und Gesamtvertretung). Darüberhinausgehende Befugnisse wären hingegen grundsätzlich mit dem Ressortprinzip, Art. 65 S. 2 GG, nur schwer zu vereinbaren.“
Ein Kabinettsausschuss böte unter den geprüften Optionen die weitreichendste Rolle, mit Koordinations-, Vorbereitungs- und Gesamtvertretungsfunktion. Weitergehende Befugnisse seien mit dem Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) kaum vereinbar; eine Verankerung in der Geschäftsordnung der Bundesregierung sei erforderlich.
„Die Schaffung eines sicherheitspolitischen Beraters erscheint möglich. Falls dieser einen organisatorischen Unterbau haben soll, sei auf eine mögliche parallele Ausgestaltung zum Kulturstaatssekretär oder der Nachrichtendienstkontrolle hingewiesen.“
Die Schaffung eines sicherheitspolitischen Beraters des Bundeskanzlers (analog zum außenpolitischen Berater) sei möglich; ein organisatorischer Unterbau könne sich am Kulturstaatssekretär oder der Nachrichtendienstkontrolle orientieren. Klare Aufgabenzuweisung sei wegen des Ressortprinzips erforderlich.