Originalstelle„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee und handelt somit im Auftrag des Deutschen Bundestages, der dem Einsatz bewaffneter Truppen im Ausland zustimmen muss. Damit ist eine Kontrollfunktion verbunden. Dies ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) geregelt. … Am Ende der Beratungen steht dem Bundestag nach § 3 Absatz 3 ParlBG nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung des Antrages zu; er kann keine Änderungen an dem Antrag vornehmen.“
Der Bundestag muss Auslandseinsätzen der Bundeswehr nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz zustimmen. Die Bundesregierung stellt einen Antrag mit Auftrag, Einsatzgebiet, Rechtsgrundlagen, Truppenobergrenze, Dauer und Kosten; der Bundestag kann nur zustimmen oder ablehnen, nicht ändern. Bei Gefahr im Verzug erlaubt § 5 ParlBG die nachträgliche Zustimmung.
Originalstelle„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar 2022. … Und bereits das Mandat, das letzte RSM-Mandat im März 2021, haben wir schon immer als ein „Übergangsmandat“ bezeichnet, auch im Mandatstext selbst.“
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
Originalstelle„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aufgrund der Befürchtung, dass eine Verlängerung des RSM-Mandates über den 31. April 2021, das im Doha-Abkommen vereinbarten Abzugsdatum, hinaus von den Taliban als eine Verletzung des Doha-Abkommens aufgefasst werden könnte, bestanden innerhalb der Bundesregierung zunächst Uneinigkeiten hinsichtlich der Dauer und der Begründung des Antrages, die im Verlauf des Entstehungsprozesses jedoch ausgeräumt werden konnten.“
Innerhalb der Bundesregierung gab es zunächst Uneinigkeit über Dauer und Begründung des Mandatsantrags, aus Sorge, eine Verlängerung über das im Doha-Abkommen vereinbarte Abzugsdatum (30.04.2021) hinaus könnte von den Taliban als Vertragsverletzung aufgefasst werden. Am 19.02.2021 einigte man sich in Koalitionsgesprächen auf zehn Monate.
Originalstelle„[A]ngesichts des stark verzögerten Beginns der Friedensverhandlungen, der zu Kernfragen noch frühen Verhandlungsphase, sowie des trotz der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[A]ngesichts des stark verzögerten Beginns der Friedensverhandlungen, der zu Kernfragen noch frühen Verhandlungsphase, sowie des trotz der Verhandlungen anhaltend hohen Gewaltniveaus […] die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Bundesregierung noch nicht gegeben [seien]. „Ein Abzug unter den derzeitigen Voraussetzungen“ berge … „nicht nur Gefahren für die unmittelbare Stabilität Afghanistans und der Region, sondern auch für die hart errungenen Fortschritte der letzten Jahrzehnte insgesamt“.“
Die Bundesregierung begründete die Mandatsverlängerung mit der Notwendigkeit eines „in der Allianz abgestimmten, geordneten Abzugs“. Die Voraussetzungen für einen vollständigen, verantwortungsvollen Abzug seien aufgrund des zögerlichen Beginns der Friedensverhandlungen und des hohen Gewaltniveaus „zum jetzigen Zeitpunkt … noch nicht gegeben“. Ein vorzeitiger Abzug gefährde Stabilität Afghanistans und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte.
Originalstelle„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Uns war damals eigentlich schon klar - und die Amerikaner hatten das auch bei den ersten NAC [North Atlantic Council]-Sitzungen mit dem neuen Team, also der neuen Biden-Regierung, ab Ende Januar, Anfang Februar 2021 relativ klargemacht -, dass dieser Review erstens dauern würde, dass der 31.04. eigentlich kein Thema wäre, vom Tisch war als Abzugstermin … „In together, out together [...] mehr als nur ein Motto“ … die neue DNA der Allianz“
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) hatten die USA bereits ab Ende Januar oder Anfang Februar 2021 in NAC-Sitzungen signalisiert, dass der im Doha-Abkommen festgelegte Abzugstermin 30.04. „vom Tisch“ sei und der US-Review länger dauern werde. „In together, out together“ sei „mehr als ein Motto“, vielmehr die „neue DNA der Allianz“; ein vorfristiger Abzug Deutschlands sei NATO-politisch keine Option gewesen.
Originalstelle„Dazu hat der Zeuge Dr. Wächter … ausgeführt, die Bundesverteidigungsministerin habe „die Befürchtung [gehabt], dass [...] die Mandatsbegründung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dazu hat der Zeuge Dr. Wächter … ausgeführt, die Bundesverteidigungsministerin habe „die Befürchtung [gehabt], dass [...] die Mandatsbegründung wegbrechen würde, wenn die Amerikaner aus innenpolitischen Gründen“ ihre Präsenz beendeten. In dem Fall wäre „der Hinweis auf die Friedensverhandlungen“ für eine Mandatsbegründung nicht mehr tragfähig gewesen, da hierfür eine militärische Präsenz notwendig sei.“
Laut Zeuge Dr. Wächter (BMVg) befürchtete die Verteidigungsministerin (Kramp-Karrenbauer), die Mandatsbegründung könne „wegbrechen“, falls die USA aus innenpolitischen Gründen abzögen. Der Verweis auf die Friedensverhandlungen wäre dann nicht mehr tragfähig gewesen, weil dafür militärische Präsenz notwendig sei. Deshalb verwies der Mandatstext darauf, dass der RSM-Gesamtauftrag „noch nicht erfüllt“ sei.
Originalstelle„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. … In der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen angenommen.“
Am 25.03.2021 nahm der Bundestag in seiner 218. Sitzung das verlängerte RSM-Mandat mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen an. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten zuvor CDU/CSU, SPD, FDP und eine Stimme der Grünen zugestimmt; AfD, LINKE und eine weitere Grünen-Stimme votierten dagegen.
Originalstelle„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht der Taliban eine „unerwartete Entscheidung“ gewesen sei. Die Taliban hätten erklärt, dass diese Entscheidung „den Boden“ bereite „für diejenigen, die den Friedensprozess stören wollten“. Deutschland verletze damit „das Doha-Abkommen und habe andere Staaten dazu ermutigt, dies ebenfalls zu tun“. Sie warnten, dass diese Ankündigung „auch den Schutz von den deutschen Soldaten [nehme], den diese seit dem 29. Februar 2020 genossen hätten; sollte – [G]ott verhüte – ‚etwas geschehen', dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung“.“
Laut E-Mail Krüger (AA, Länderreferat Afghanistan) vom 31.03.2021 bezeichneten die Taliban die deutsche Mandatsverlängerung als „unerwartete Entscheidung“, die das Doha-Abkommen verletze und andere Staaten zur Nachahmung ermutige. Der Schutz deutscher Soldat:innen seit 29.02.2020 entfalle; sollte „etwas geschehen“, sei das allein Verantwortung der deutschen Regierung. Die Bedenken konnten durch Erläuterung der parlamentarischen Prozesse gemildert werden.
Originalstelle„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Vorbereitung der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 bestand zwischen den Ressorts zunächst Uneinigkeit darüber, ob die Evakuierung auf Grundlage des Mandates zur RSM durchführbar sei oder ein neues Mandat benötigt werde. Letztlich hat sich die Auffassung durchgesetzt, ein neues Mandat zu beantragen. Der Bundestag billigte am 25. August 2021 gemäß § 5 ParlBG den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan.“
Vor der militärischen Evakuierungsoperation im August 2021 stritten die Ressorts, ob die Evakuierung auf Grundlage des RSM-Mandats durchführbar sei oder ein neues Mandat benötige. Es setzte sich die Auffassung durch, ein neues Mandat zu beantragen; der Bundestag billigte den Einsatz nachträglich am 25.08.2021 nach § 5 ParlBG (Gefahr im Verzug).
Originalstelle„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Unterrichtung des Parlaments (UdP) handelt es sich um einen wöchentlichen schriftlichen Lagebericht. Darin berichtet das BMVg über Auslandseinsätze der Bundeswehr und aktuelle Entwicklungen im jeweiligen Einsatzgebiet. Die Berichte sind als Verschlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und zur Information aller Abgeordneten über die Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr bestimmt. … Bundeskanzleramt (BKAmt) und Bundesnachrichtendienst (BND) seien dagegen nicht eingebunden gewesen.“
Die UdP ist ein wöchentlicher schriftlicher Lagebericht des BMVg über Bundeswehr-Auslandseinsätze, VS-NfD eingestuft, an alle Abgeordneten gerichtet. Erstellt vom Referat SE III 1 des BMVg (koordinierende Rolle) mit Zulieferungen aus BMVg-Abteilungen Strategie und Einsatz sowie Politik, Einsatzführungskommando und teils AA. Der politische AA-Beitrag wurde „eins zu eins“ übernommen. BMI hatte eigene Kommunikation. BKAmt und BND waren laut Zeuge Kapitän z. S. B. nicht eingebunden.
Originalstelle„Im Gegensatz zu anderen Formaten habe die UdP dabei einen „retrospektiv[en]“ Blickwinkel verfolgt. Der „Blick in die Zukunft“ … sei dagegen durch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Gegensatz zu anderen Formaten habe die UdP dabei einen „retrospektiv[en]“ Blickwinkel verfolgt. Der „Blick in die Zukunft“ … sei dagegen durch andere Formate – etwa die Sitzungen im Verteidigungsausschuss und Auswärtigen Ausschuss – abgedeckt gewesen. Die UdP sei überdies VS-NfD eingestuft gewesen, sodass „eine detaillierte Berichterstattung zu Ereignissen, Entwicklungen und Vorkommnissen, die einer höheren Einstufung“ unterfielen, nicht erfasst gewesen sei und lediglich im Rahmen von eingestuften Sitzungen des Verteidigungsausschusses hätten kommuniziert werden können.“
Laut Zeuge Kapitän z. S. B. (BMVg) hatte die UdP einen rein retrospektiven Blickwinkel auf die letzten sieben Tage; Zukunftsszenarien waren anderen Formaten vorbehalten. Wegen der VS-NfD-Einstufung konnten höher eingestufte Details nicht in der UdP erfasst werden; sie waren nur in eingestuften Verteidigungsausschuss-Sitzungen kommunizierbar. Wehrbeauftragte Dr. Högl bezeichnete die UdP als „eher allgemein gehalten“.
Originalstelle„Ergänzend wird angemerkt, dass es wohl langsam an der Zeit ist, dem Leser der UdP – wie heute in der MoLa SE [Morgenlage Strategie und Einsatz] vom …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ergänzend wird angemerkt, dass es wohl langsam an der Zeit ist, dem Leser der UdP – wie heute in der MoLa SE [Morgenlage Strategie und Einsatz] vom acting UAL [Unterabteilungsleiter] SE III vorgeschlagen – in homöopathischen Dosen darzustellen, dass die Taliban sich zwar an das USA-Taliban-Abkommen halten, was dies aber für AFG und seine Zukunft bedeutet.“
In einer BMVg-internen E-Mail vom 09.04.2020 (Referat SE II 1) wurde, auf Vorschlag des „acting UAL SE III“ (Zeuge Kapitän z. S. B.), angeregt, den UdP-Leser „in homöopathischen Dosen“ über die Folgen des Doha-Abkommens für Afghanistan zu informieren. Der Ausschuss prüfte, ob das Parlament dadurch bewusst zurückhaltend informiert worden sei.
Originalstelle„Die Zeugin Dr. Högl … hat die Sitzungen des Verteidigungsausschusses als ihre „Hauptinformationsquelle“ bezeichnet. … Die Zeugin Dr. Högl hat den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Zeugin Dr. Högl … hat die Sitzungen des Verteidigungsausschusses als ihre „Hauptinformationsquelle“ bezeichnet. … Die Zeugin Dr. Högl hat den Eindruck geäußert, dass im Verteidigungsausschuss „sehr umfassend und ausführlich zu Afghanistan berichtet“ worden sei. … Sie habe sich auf die Aussagen des BMVg verlassen und keinerlei Grund dazu gehabt, an „der Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit dieser Informationen“ zu zweifeln.“
Wehrbeauftragte Dr. Högl bezeichnete den Verteidigungsausschuss als ihre „Hauptinformationsquelle“. Die Bundesregierung habe „sehr umfassend und ausführlich“ zu Afghanistan berichtet: politische Rahmenbedingungen durch das BMVg, militärische Planungen und Szenarien durch Generalinspekteur Zorn bzw. Abteilungsleiter SE Generalleutnant Schütt. Sie habe keinen Grund gehabt, an der Vollständigkeit und Wahrhaftigkeit der Informationen zu zweifeln. Niemandem könne sie unterstellen, „bewusst beschönigt“ zu haben.
Originalstelle„Eine Information, die im Wege der Obleuteunterrichtung an den Deutschen Bundestag gelangte, betrifft den Truppenabzug im April 2021: Im AA war …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Information, die im Wege der Obleuteunterrichtung an den Deutschen Bundestag gelangte, betrifft den Truppenabzug im April 2021: Im AA war infolge eines Telefonates des damaligen Bundesaußenministers Maas mit dem US-Außenminister Blinken bereits am 12. April 2021 bekannt, dass die USA und in der Folge auch die NATO am 14. April 2021 ihren Abzug verkünden würden. … Schließlich wurden die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses am Abend des 14. April 2021 telefonisch durch den damaligen Außenminister Maas und die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert.“
Nach einem Maas-Blinken-Telefonat war im AA bereits am 12.04.2021 bekannt, dass USA und NATO am 14.04.2021 ihren Abzug verkünden würden. AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann riet zunächst von einer Vorabunterrichtung ab. Die Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses wurden am Abend des 14.04.2021 telefonisch durch Außenminister Maas und Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer informiert, also am Tag der Verkündung selbst.
Originalstelle„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem Statement betonte sie ihre Absicht, das Ortskräfteverfahren zu vereinfachen … Also, den ersten Druck, den ich ausgeübt habe - und das war im Grunde genommen entgegen der Gepflogenheiten -, war meine öffentliche, auch in den Medien öffentliche Aussage im April: Wir brauchen sozusagen einen großzügigen Umgang, was Zeit und was erweiterten Rahmen anbelangt. Damit bin ich sozusagen schon aus dem ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren ausgeschert.“
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte sich am 17.04.2021 in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren; sie wollte das Verfahren vereinfachen, da mit dem Abzug eine „andere Sicherheitslage“ vorliege. Eine „tiefe Verpflichtung“ empfinde sie, Ortskräfte „nicht schutzlos zurückzulassen“. In ihrer Vernehmung erklärte sie, das Statement sei bewusst, „entgegen der Gepflogenheiten“, gewählt worden, um „Druck“ im ressortgemeinsamen Verfahren auszuüben.
Originalstelle„Unser Ziel ist, dass diejenigen, die ab 2013 für Deutschland gearbeitet haben, auch die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen, wenn sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unser Ziel ist, dass diejenigen, die ab 2013 für Deutschland gearbeitet haben, auch die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen, wenn sie das wünschen, um eben genau nicht bedroht zu werden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, soweit das in unserer Hand liegt, und das heißt eben auch, dass der Flug nicht daran scheitern darf, dass man das Geld nicht hat. Darum werden wir uns kümmern. Das heißt gegebenenfalls auch, über Charterflugzeuge nachzudenken.“
Bundeskanzlerin Merkel nahm am 22.07.2021 in der Bundespressekonferenz Stellung zum Ortskräfteverfahren: Wer ab 2013 für Deutschland gearbeitet habe, solle die Möglichkeit erhalten, nach Deutschland zu kommen. Sie warb für „pragmatische Lösungen“: Flüge dürften nicht am Geld scheitern, gegebenenfalls über Charterflugzeuge. Sie habe gerade tags zuvor im Kabinett dafür geworben.
Originalstelle„Im Nachgang der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 wurden Informationen aus dem VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Protokoll der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Nachgang der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 wurden Informationen aus dem VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Protokoll der Krisenstabssitzung veröffentlicht. Insbesondere berichtete die Presse über die Tatsache, dass der BND in dieser Sitzung prognostiziert habe, die „Taliban würden die Macht in Kabul nicht vor dem 11. September [2021] übernehmen“. … Es ist schlimm genug, dass so was geleakt wird. Es ist schlimm genug, dass diese Krisenstabssitzung auch so unglaublich viele Teilnehmer hatte, sodass auch Leaks nie mehr irgendwie nachverfolgt werden können.“
Nach der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurden Inhalte aus dem VS-NfD-Protokoll geleakt, insbesondere die BND-Prognose, die Taliban würden die Macht in Kabul „nicht vor dem 11. September“ übernehmen. BND-Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen bezeichnete den Leak als „schlimm“; die Krisenstabssitzung habe zu viele Teilnehmer:innen gehabt, um Leaks nachverfolgen zu können. Man habe sich auf die Aufgaben konzentriert, statt „nachzutreten“.
Originalstelle„Am 19. August 2021 sprach ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von Hubschraubern in Kabul. … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 19. August 2021 sprach ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von Hubschraubern in Kabul. … Nachdem es presseöffentlich wurde, dass die Bundeswehr diese Hubschrauber entsendet, konnte ich mich nicht davor retten, Partnernationen auf meinem Gefechtsstand stehen zu haben, die gefragt haben: Kann ich diesen Hubschrauber nutzen? … Deutsche Schutzbefohlene hatten den Anspruch, mit diesen Hubschraubern abgeholt zu werden. Ich zitiere: Aber Ihre Regierung hat diese Hubschrauber geschickt. Holen Sie mich bitte auf dem Dach vom Hotel mit diesem Hubschrauber ab!“
Am 19.08.2021 sprach ein CDU/CSU-Abgeordneter in einer Fernsehsendung über den geplanten Einsatz von KSK-Hubschraubern in Kabul. Laut Zeuge Oberstleutnant „Tobias“ (KSK-Leiter) folgten zahlreiche Anfragen von Partnernationen (Österreich, Schweiz, Rumänien, Polen) und deutschen Schutzbefohlenen, die per Hubschrauber abgeholt werden wollten. Letztlich wurden die Hubschrauber nicht genutzt, da der US-Secretary of Defence dies ablehnte.
Originalstelle„Ende Juli bzw. Anfang August 2021 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine dreiteilige Serie „Afghanistan: die dramatische Flucht der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ende Juli bzw. Anfang August 2021 veröffentlichte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine dreiteilige Serie „Afghanistan: die dramatische Flucht der Deutschen“ in der jeweiligen wöchentlichen Ausgabe sowie auch online. Neben Statements und Interviews finden sich hier auch zahlreiche Zitate aus VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuften Telefonschalten, E-Mail-Verkehr und sonstiger Videokonferenzen. Auch aus vertraulichen Protokollen von Krisenstabssitzungen wird berichtet.“
DER SPIEGEL veröffentlichte (laut Bericht „Ende Juli/Anfang August 2021“, tatsächlich nach Quellenfußnoten ab 30.07.2022) eine dreiteilige Serie „Afghanistan: die dramatische Flucht der Deutschen“, mit zahlreichen Zitaten aus VS-NfD eingestuften Telefonschalten, E-Mail-Verkehr, Videokonferenzen und Krisenstabsprotokollen sowie der Kommunikation zwischen Botschaft Kabul und AA. Zeuge van Thiel (Geschäftsträger Botschaft Kabul) bestätigte, dass der E-Mail-Verkehr geleakt worden sei.
Hinweis: Der Berichtstext datiert die Serie „Ende Juli/Anfang August 2021“, die zugehörigen Quellenfußnoten verweisen jedoch auf SPIEGEL-Ausgaben vom 30.07.2022, 06.08.2022 und 13.08.2022; letzteres ist plausibel (Jahrestag der Evakuierung).
Originalstelle„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der BND hat offensichtlich eine falsche Lageeinschätzung vorgenommen, so wie andere Dienste auch. Die informieren sich ja gegenseitig und haben falsche Einschätzungen voneinander übernommen. Das muss sich ändern. In Zukunft sollte man die Erkenntnisse anderer Dienste noch einmal sehr intensiv überprüfen. Die Entscheidungen, die aufgrund dieser fehlerhaften Berichte getroffen wurden, sind nach bestem Wissen und Gewissen gefallen. Aber sie waren im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen. Das kann nicht ohne Konsequenzen für die Arbeitsweise unserer Dienste bleiben.“
Am 20.08.2021 bezeichnete Außenminister Maas in einem SPIEGEL-Interview die Lageeinschätzung des BND als „offensichtlich falsch“; Dienste hätten gegenseitig Fehleinschätzungen übernommen. Entscheidungen seien „nach bestem Wissen und Gewissen“, aber „im Ergebnis falsch, mit katastrophalen Folgen“ getroffen worden. Dies könne „nicht ohne Konsequenzen“ für die Arbeitsweise der Dienste bleiben. In der Vernehmung konnte sich Maas an die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie nicht aktiv erinnern.
Originalstelle„Die Auswertung des Afghanistan-Engagements durch die Enquete-Kommission zeigte, dass der Bundestag in seiner damaligen Aufstellung insgesamt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Auswertung des Afghanistan-Engagements durch die Enquete-Kommission zeigte, dass der Bundestag in seiner damaligen Aufstellung insgesamt strukturell überfordert war. Die Gründe dafür lagen in der komplexen Situation im Land, der fragmentierten und von Krieg zerrütteten Gesellschaft und in den widersprüchlichen und zum Teil überambitionierten Zielen der dort intervenierenden Staatengemeinschaft.“
Zentrale Feststellung der Enquete-Kommission: Der Bundestag war in seiner damaligen Aufstellung beim Afghanistan-Engagement strukturell überfordert, wegen komplexer Lage, fragmentierter Gesellschaft und widersprüchlich-überambitionierter Ziele der Staatengemeinschaft.
Originalstelle„Inder Sondersitzung des Bundestages am 12. September bezeichnet Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder Sondersitzung des Bundestages am 12. September bezeichnet Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ und betonte „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA.71 Inder öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission am 21. November 2022 schilderte Botschafter a. D. Michael Steiner, damals außen- und sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers, die damalige Situation: Die Erklärung der „uneingeschränkten Solidarität“ sei ihm „eine Drehung zu weit, […] eine Art Blankoscheck gewesen.“
In der Sondersitzung des Bundestages am 12. September 2001 bezeichnete Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ und betonte „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA. Botschafter a. D. Michael Steiner, damals außen- und sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers, schilderte später, diese Erklärung sei ihm „eine Drehung zu weit, [...] eine Art Blankoscheck“ gewesen.
Originalstelle„Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeskanzler Schröder mit der Vertrauensfrage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeskanzler Schröder mit der Vertrauensfrage verbunden hatte, wurde mit 336 Stimmen bei 326 Gegenstimmen der gesamten Opposition beschlossen, begleitet von 94 persönlichen Erklärungen zum Abstimmungsverhalten.“
Am 16. November 2001 beschloss der Bundestag das OEF-Mandat (bis zu 3.900 Soldat:innen) mit 336 zu 326 Stimmen; Bundeskanzler Schröder hatte die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verbunden. Der Fortbestand der rot-grünen Koalition schien gefährdet. 94 persönliche Erklärungen wurden zum Abstimmungsverhalten abgegeben (67 SPD, 22 Grüne, 4 Union). Ohne die Vertrauensfrage hätte es aller Wahrscheinlichkeit nach keine Koalitionsmehrheit gegeben.
Originalstelle„Zwei Drittel lehnten deshalb einen umgehenden Abzug ab. • 92 Prozent der Kontingentangehörigen meinten, der Rückhalt der Bevölkerung sei wichtig für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwei Drittel lehnten deshalb einen umgehenden Abzug ab. • 92 Prozent der Kontingentangehörigen meinten, der Rückhalt der Bevölkerung sei wichtig für den Einsatz in Afghanistan. Sie sehen sich als Soldatinnen und Soldaten in der deutschen Gesellschaft und ganz und gar nicht als Söldner/-innen. Umso bedenklicher ist, dass sich nur rund zehn Prozent der Einsatzkräfte durch die Politik anerkannt sehen (durch die Bevölkerung nur um acht Prozent), und dass nur 17 Prozent meinen, die Politik stehe hinter dem Einsatz.“
Die Langzeitbegleitung des 22. ISAF-Kontingents (2010) durch das ZMSBw ergab: Nur rund 10 Prozent der Einsatzkräfte sahen sich durch die Politik anerkannt (durch die Bevölkerung 8 %), nur 17 Prozent meinten, die Politik stehe hinter dem Einsatz. 92 Prozent hielten den Rückhalt der Bevölkerung für wichtig. Über 50 Prozent hielten den Einsatz für sinnvoll, mehr als zwei Drittel lehnten einen umgehenden Abzug ab.
Originalstelle„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“
Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.
Originalstelle„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Beratungsmission Resolute Support bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten im Vorfeld vor einem terminfixierten, nicht an Übernahmefähigkeit orientierten ISAF-Abzug gewarnt, der von den Taliban nur noch abgewartet werden musste. Die gewachsene Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar – und angesichts der Entwicklungen des Afghanistan-Einsatzes und konkurrierender neuerer Krisen erklärbar.“
Am 18. Dezember 2014 votierte der Bundestag mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten vor einem terminfixierten ISAF-Abzug gewarnt. Die Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar. Ignoriert wurde, dass es im ISAF-Abzugsjahr mit mehr als 5.000 gefallenen Polizisten und Soldaten so viele gefallene Einsatzkräfte gab wie nie seit 2002.
Originalstelle„Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe hatte nach mehreren Besuchen in Afghanistan den Eindruck gewonnen, „dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe hatte nach mehreren Besuchen in Afghanistan den Eindruck gewonnen, „dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht mehr akzeptabel war, wenn die regelmäßigen schweren Gefechte zwischen den ISAF-Kräften und den Taliban-Kämpfern, bei denen es Gefallene und Schwerverwundete gab, nach dem Willen des damaligen Verteidigungsministers Franz-Josef Jung nicht als „Krieg“ bezeichnet werden durften.“ Von da an fanden fortgesetzte parlamentarische Mehrheiten für alle weiteren Afghanistanmandate nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.“
Solange der Einsatz primär als Aufbauunterstützung wahrgenommen wurde, wurde er mehrheitlich positiv bewertet. Die Zustimmung kippte Ende 2009 zu einer mehrheitlichen Ablehnung. Verteidigungsminister Franz-Josef Jung wollte die schweren Gefechte nicht als „Krieg“ bezeichnen wissen. Wehrbeauftragter Reinhold Robbe machte das Thema öffentlich. Von da an fanden parlamentarische Mehrheiten nur noch bei einer Minderheit der Bevölkerung Zustimmung.
Originalstelle„Die Arbeit des Parlaments zu Entwicklungen in Afghanistan war zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Arbeit des Parlaments zu Entwicklungen in Afghanistan war zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen Verantwortungsbereich fokussiert. Diese Herangehensweise reichte für ein ehrliches und seriöses Lagebild nicht aus. In der öffentlichen Wahrnehmung und den parlamentarischen Diskussionen stand häufig der militärische Anteil des internationalen Engagements im Vordergrund. Dies führte dazu, dass zivile Aspekte vernachlässigt wurden. … Oft dominierte in den Bundestagsdebatten ein Rechtfertigungsdiskurs hinsichtlich des militärischen Einsatzes, zu kurz kam ein Wirkungsdiskurs.“
Die parlamentarische Arbeit zu Afghanistan sei zu wenig vernetzt, überwiegend ereignisbezogen und auf den deutschen Verantwortungsbereich fokussiert gewesen. Für ein ehrliches Lagebild reichte das nicht. In öffentlicher Wahrnehmung und Debatten habe der militärische Anteil im Vordergrund gestanden; zivile Aspekte seien vernachlässigt worden. In den Bundestagsdebatten habe ein Rechtfertigungsdiskurs zum militärischen Einsatz dominiert, ein Wirkungsdiskurs sei zu kurz gekommen.
Originalstelle„Bei der parlamentarischen Einsatzbegleitung standen Detaildiskussionen im Vordergrund, während eine politisch-strategische Kontrolle weitgehend …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der parlamentarischen Einsatzbegleitung standen Detaildiskussionen im Vordergrund, während eine politisch-strategische Kontrolle weitgehend unterblieb. Die Verabschiedung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes formalisierte die parlamentarische Kontrolle und Beteiligung, entwickelte sie aber letztlich wenig weiter. Die Komplexität des Afghanistan-Einsatzes führte jedoch zunehmend zu einer Überforderung des Parlaments. Das Parlament muss seine Aufgaben der politisch-strategischen Kontrolle und die Bundesregierung ihre Aufgabe der systematischen Wirkungsbewertung eines Einsatzes besser erfüllen können.“
Bei der parlamentarischen Einsatzbegleitung hätten Detaildiskussionen im Vordergrund gestanden, eine politisch-strategische Kontrolle sei weitgehend unterblieben. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz habe die Kontrolle zwar formalisiert, aber kaum weiterentwickelt; die Komplexität des Einsatzes habe das Parlament zunehmend überfordert. Lehre: Parlament muss politisch-strategische Kontrolle, Bundesregierung muss systematische Wirkungsbewertung besser leisten können.
Originalstelle„Der Afghanistaneinsatz wurde in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig als vernetzter zivil-militärischer Einsatz wahrgenommen. Auslandseinsätze …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Afghanistaneinsatz wurde in der deutschen Öffentlichkeit viel zu wenig als vernetzter zivil-militärischer Einsatz wahrgenommen. Auslandseinsätze stehen unter einem besonderen Begründungs- und Rechtfertigungsdruck. Bundesregierungen, aber auch Parlamentsmehrheiten neigten dazu, Aufbauprojekte hervorzuheben und negative Lagentwicklungen zu beschönigen. Als der deutsche ISAF-Einsatz unübersehbar zu einem Kampfeinsatz mit ständigen Gefechten wurde, führte das zu einem Glaubwürdigkeitsverlust der Regierungskommunikation und zu einem Akzeptanzverlust des Einsatzes.“
Der Einsatz sei in der Öffentlichkeit zu wenig als vernetzter zivil-militärischer Einsatz wahrgenommen worden. Bundesregierungen und Parlamentsmehrheiten neigten dazu, Aufbauprojekte hervorzuheben und negative Lageentwicklungen zu beschönigen. Als der ISAF-Einsatz unübersehbar zum Kampfeinsatz mit ständigen Gefechten wurde, führte das zu einem Glaubwürdigkeitsverlust der Regierungskommunikation und einem Akzeptanzverlust des Einsatzes.
„Festzuhalten ist insgesamt auch, dass es weder im Parlament noch in den zuständigen Ressorts, in den Medien oder der Öffentlichkeit eine breitere Diskussion der eigenen nationalen Interessen Deutschlands in Afghanistan gab.“
Die Kommission stellt insgesamt fest: Weder im Parlament noch in den zuständigen Ressorts, in den Medien oder in der Öffentlichkeit habe es eine breitere Diskussion der eigenen nationalen Interessen Deutschlands in Afghanistan gegeben.
Originalstelle„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“
Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.
„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“
Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.
Originalstelle„Konkrete Informationen oder Datensätze über deutsche Vorhaben in Afghanistan sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dies ist kein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Konkrete Informationen oder Datensätze über deutsche Vorhaben in Afghanistan sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dies ist kein Afghanistan-spezifisches Problem, sondern betrifft sämtliche internationale Vorhaben deutscher Durchführungsorganisationen (DO)/ Bundeswehr. Dies überrascht, da Deutschland über ein gut organisiertes Evaluierungssystem verfügt. Verschiedene Autoren (Lange et al., 2023; Meiering et al., 2023; Natanzi & Schmeding, 2023) adressierten diesbezüglich eine fehlende Transparenz und Rechenschaftspflicht auf deutscher Seite.“
Konkrete Informationen und Datensätze zu deutschen Vorhaben in Afghanistan sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Das ist kein Afghanistan-spezifisches Problem, sondern betrifft alle internationalen Vorhaben deutscher DO und der Bundeswehr. Verschiedene Berichte adressieren die fehlende Transparenz und Rechenschaftspflicht. Konsultierte Webportale (Transparenzportal BMZ, GovData, GIZ-Projektdaten, Bundeshaushalt) lieferten entweder keine oder nur sehr eingeschränkte Daten; meist fehlten Afghanistan-Filter oder maschinenlesbare Formate.
Originalstelle„Soweit die Aufgaben des „permanenten Arbeitsstabs“ im Vorfeld politischer Entscheidungen verbleiben, ist das staatsorganisationsrechtlich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Soweit die Aufgaben des „permanenten Arbeitsstabs“ im Vorfeld politischer Entscheidungen verbleiben, ist das staatsorganisationsrechtlich unbedenklich. Hinzu kommt, dass Fragen der Regierungsorganisation kaum verfassungsgerichtlich justiziabel sind, denn eine gerichtliche Austragung von Kompetenzstreitigkeiten in- nerhalb einer amtierenden Bundesregierung erscheint einigermaßen unwahrscheinlich (Meinel, DÖV 2015, 717, 722).“
Solange die Aufgaben des „permanenten Arbeitsstabs” im Vorfeld politischer Entscheidungen verbleiben, sei dies staatsorganisationsrechtlich unbedenklich. Hinzu komme, dass Fragen der Regierungsorganisation kaum verfassungsgerichtlich justiziabel seien; eine gerichtliche Austragung von Kompetenzstreitigkeiten innerhalb einer amtierenden Bundesregierung erscheine einigermaßen unwahrscheinlich.
Originalstelle„Die Wahrheit ist wohl eher: wenn man NICHT abgeschoben hätte, hätte man sich eingestehen müssen, dass in Afghanistan etwas gewaltig schiefläuft …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Wahrheit ist wohl eher: wenn man NICHT abgeschoben hätte, hätte man sich eingestehen müssen, dass in Afghanistan etwas gewaltig schiefläuft – trotz der enormen Ausgaben, des grundsätzlichen politischen Willens vieler und des hohen Blutzolls der Bundeswehr. … Das Verweigern der Benutzung des Begriffs „Krieg” für den Zustand in Afghanistan war aus meiner Sicht eine deutsche Realitätsverweigerung. Die Abschiebungen und die Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan waren innenpolitisch-deutsch motiviert – oft entkoppelt von der afghanischen Realität.“
Die deutsche Abschiebepraxis sei innenpolitisch motiviert und von der afghanischen Realität entkoppelt gewesen; ein Verzicht hätte das Eingeständnis verlangt, dass in Afghanistan trotz Ausgaben, politischem Willen und Bundeswehr-Blutzoll vieles falsch lief. Die Begriffsverweigerung „Krieg” sei deutsche Realitätsverweigerung gewesen.
„Charakterisieren lässt sich dies als organisationsinterne „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt. Der Informationsfluss an den Deutschen Bundestag erfolgte in „homöopathischen Dosen“.“
Eine Auswertung der politischen Halbjahresberichte der Botschaft Kabul (2002–2022) zeige ein Ausblenden zentraler Probleme (Drogen erstmals 2007, Migration erstmals 2016, Korruption vor 2010 nur marginal). Die AfD spricht von „Schönmalerei“ insbesondere im Auswärtigen Amt; der Informationsfluss an den Bundestag sei in „homöopathischen Dosen“ erfolgt. Gefordert wird eine unabhängige externe Evaluierung der Zielerreichung, etwa nach Vorbild des US-amerikanischen Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR).
Originalstelle„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die besonderen Herausforderungen multinationaler vernetzter Kriseneinsätze in komplexen Konfliktländern erfordern nach Einschätzung der Kommission eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle der Ausrichtung und Wirksamkeit insbesondere von Schwerpunkteinsätzen. Eine solche war mit der bisherigen Beratungsstruktur der Fachausschüsse für Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres u. a. nicht zureichend leistbar. Sie erfordert die Einsetzung eines ergänzenden, gleichberechtigt mitberatenden Fachausschusses als Einsatzausschuss. Die alternative Option eines Unterausschusses als Einsatzausschuss erscheint nicht zielführend.“
Multinationale vernetzte Kriseneinsätze erforderten nach Auffassung der Einreichenden eine vertiefte und ressortübergreifende parlamentarische Kontrolle, die mit den Fachausschüssen (Auswärtiges, Verteidigung, Entwicklung, Inneres) nicht zureichend leistbar sei. Empfohlen wird ein ergänzender, gleichberechtigt mitberatender Fachausschuss („Einsatzausschuss“). Ein Unterausschuss als Alternative sei nicht zielführend, da Unterausschüsse politisch geringeres Gewicht hätten und nur indirekt mitberatend wirken könnten.
Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei, der Abgeordneten Schahina Gambir und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Originalstelle„„Dennoch bezeichneten die regierungstragenden Fraktionen – und mit ihr die CDU/CSU – den gescheiterten Einsatz in ihrem Einsetzungsantrag ohne …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Dennoch bezeichneten die regierungstragenden Fraktionen – und mit ihr die CDU/CSU – den gescheiterten Einsatz in ihrem Einsetzungsantrag ohne Hemmungen als „die deutsche Friedensmission in Afghanistan” […]. Die AfD-Bundestagsfraktion setzte sich hingegen schon über einen Monat zuvor – leider ohne Erfolg – mit einem eigenen Antrag dafür ein, dass der gesamte Afghanistan-Einsatz zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses gemacht würde.“
Die AfD kritisiert die Bezeichnung „deutsche Friedensmission” durch die antragstellenden Fraktionen (CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP) als Verharmlosung und Beschönigung. Sie habe sich selbst mit einem eigenen Antrag (Drs. 20/1867) für eine Untersuchung des gesamten Afghanistan-Einsatzes eingesetzt. Der Untersuchungsauftrag der antragstellenden Fraktionen (Drs. 20/2352) sei zu eng gefasst worden.
Hinweis: Die wertende Bezeichnung „Verharmlosung” ist AfD-Position.
Originalstelle„„Als Gründe für die mangelhafte Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses Afghanistan sind unter anderem der schwache Aufklärungswille der den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Als Gründe für die mangelhafte Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses Afghanistan sind unter anderem der schwache Aufklärungswille der den Afghanistan-Einsatz jahrzehntelang mittragenden antragstellenden Fraktionen, die Sitzungsleitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Ralf Stegner (SPD) sowie die fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugenschaft […] zu nennen.“
Die AfD sieht drei Gründe für eine in ihren Augen mangelhafte Aufklärungsarbeit: (1) schwacher Aufklärungswille der antragstellenden Fraktionen, (2) Sitzungsleitung durch Dr. Stegner (SPD), (3) fragmentarische Kooperationsbereitschaft der Zeugen mit „wenig glaubhaften” Erinnerungslücken.
Hinweis: Bewertung der Sitzungsleitung als „Hemmschuh” ist AfD-Position.
Die AfD kritisiert ausführlich die Sitzungsleitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Ralf Stegner (SPD): „laszives Verhältnis zum PUAG”, Sonderbehandlung der AfD-Fraktion (als einziger nichtantragstellender Fraktion); Stegner habe heikle Sachverhalte als „unzulässig” oder „suggestiv” oder „nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt” abgewürgt; unqualifizierte Kommentare; Ungleichbehandlung gegenüber SPD, CDU, Grünen und FDP bei Bewertungs- und Hypothesenfragen; bei AfD-Fragen häufiger Interventionen der Bundesregierung. Die AfD wertet das als „Regierungsschutz- und Aufklärungsverhinderungsprogramm”.
Hinweis: Diese Bewertungen sind AfD-Position; die Sitzungsleitung wird von den antragstellenden Fraktionen anders eingeordnet.
Originalstelle„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand dem Untersuchungsanliegen von Anfang an überwiegend aufgeschlossen gegenüber. […] Angestrebt wurde aber ein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand dem Untersuchungsanliegen von Anfang an überwiegend aufgeschlossen gegenüber. […] Angestrebt wurde aber ein gemeinsamer Einsetzungsantrag der Bundestagsfraktionen, die seit 2002 gemeinsam die Mandate für den Afghanistan-Einsatz getragen haben.“
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU: verfahrensbezogene Selbstdarstellung.
Originalstelle„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Aktenvorlage der Bundesregierung im 1. Untersuchungsausschuss gab vom Ende her gesehen zur Beanstandung keinen Anlass. […] Der Weg zu den Ende April/Anfang Mai 2024 abgegebenen Vollständigkeitserklärungen allerdings war gewunden und voller überflüssiger Umwege.“
Im Endergebnis sieht die CDU/CSU keinen Anlass zur Beanstandung der Aktenvorlage. Allerdings habe der Weg dorthin „überflüssige Umwege” enthalten: Vorläufige Vollständigkeitserklärungen über das ganze Jahr 2023, Vorbehalte, schließlich Vollständigkeitserklärungen erst Ende April 2024 nach mehrmaligem Drängen.
Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU. Andere Fraktionen, insbesondere FDP, hatten weitergehende Beanstandungen formuliert.
Originalstelle„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Ausschuss mehrfach Mängel bei der Vorlage von elektronischer Kommunikation behauptet. Der Ausschuss hat nie Zweifel daran gelassen, dass von den Beweisbeschlüssen auch Daten und Informationen aus dienstlichen Kommunikationsmitteln, aus SMS und sonstigen Messenger-Diensten umfasst sind. Die Rechtslage ist eindeutig und für Skandalisierung kein Anlass.“
Die CDU/CSU teilt nicht die FDP-Kritik an der Vorlage elektronischer Kommunikation. Die Rechtslage sei eindeutig (sechs zentrale Argumente werden benannt), die Bundesregierung habe „ausführlich und weitgehend überzeugend” Stellung genommen, die FDP-Replik habe „keine relevanten neuen Argumente” erbracht.
Hinweis: Bewertungs-Differenz zwischen CDU/CSU- und FDP-Sondervotum.
„Meine Vermutung ist, dass genau diese Schwierigkeiten Rolf sehr recht sein werden. Es den künftigen Mehrheiten so schwer wie möglich zu machen… […] wahrscheinlich kommt es Rolf gerade darauf an, die neuen Mehrheiten im BT zu ärgern.“
Die CDU/CSU dokumentiert eine interne AA-E-Mail (Leiterin Leitungsstab, 27.01.2021), wonach SPD-Fraktionsvorsitzender Mützenich auf eine kurze Mandatsverlängerung (bis Ende Dezember 2021) bestand. Vermutete Motivation: den neuen Mehrheiten nach der Wahl das Leben schwer zu machen. Sachargumente seien nachrangig gewesen.
Hinweis: Politisch zugespitzte Lesart einer internen E-Mail; die zitierte E-Mail-Verfasserin formulierte eine Vermutung.
Originalstelle„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz der politischen Brisanz der Evakuierungsmission in Afghanistan und der Ankündigung eines Untersuchungsausschusses im am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag der sogenannten Ampelkoalition, wurde in den betroffenen Ministerien – mit Ausnahme des BMVg – erst mit erheblicher Verzögerung ein Löschmoratorium erlassen. Wichtige Dokumente und Kommunikationsdaten von zentralen Zeugen, darunter Kalendereinträge und interne E-Mails, gingen dadurch unwiederbringlich verloren oder konnten nicht mehr vollständig rekonstruiert werden.“
Die FDP kritisiert, dass die Ministerien mit Ausnahme des BMVg erst verspätet ein Löschmoratorium erlassen haben. Dadurch seien Dokumente, Kalendereinträge und E-Mails zentraler Zeugen unwiederbringlich verloren gegangen.
Originalstelle„Die Entscheidung des BKAmt, mit der Einsetzung eines Löschmoratoriums bis zum Einsetzungsbeschluss des 1. Untersuchungsausschusses 20. WP …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entscheidung des BKAmt, mit der Einsetzung eines Löschmoratoriums bis zum Einsetzungsbeschluss des 1. Untersuchungsausschusses 20. WP „Afghanistan” zu warten ist nicht nachvollziehbar, da dies zur Folge hatte, dass die E-Mail-Konten und Kalender von Kanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Chef des Kanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun bei deren Ausscheiden einfach, wie die Konten „normaler” Mitarbeiter, gelöscht wurden.“
Die FDP-Fraktion: Kalender und E-Mail-Konten von Bundeskanzlerin Merkel und Kanzleramtschef Braun wurden mangels Löschmoratorium beim Ausscheiden gelöscht. Auch Scholz habe nicht eingegriffen. Dies werfe „ein schlechtes Licht auf das Transparenzverständnis an der Spitze der Bundesregierung”.
Originalstelle„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschuss hat festgestellt, dass in dem vorgelegten Beweismaterial bis auf in sehr wenigen Einzelfällen keine Kommunikation per Messengerdiensten (SMS, WhatsApp, Telegramm, etc.) vorhanden ist, obwohl die Kommunikation auf dienstlichen Kommunikationsmitteln von den Beweisbeschlüssen umfasst ist und sowohl von Zeugen als auch in den zur Verfügung gestellten Unterlagen selbst Bezug auf diese Art der Kommunikation genommen wurde.“
Die FDP-Fraktion: Die Bundesregierung legte trotz eindeutiger Beweisbeschlüsse keine Messenger-Kommunikation (SMS, WhatsApp, Telegram) vor, obwohl Zeugen und Akten darauf Bezug nahmen. Dies sei eine unrechtmäßige Beschränkung; AA und BMVg-Lieferungen seien bis heute unvollständig.
Originalstelle„Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt auf Grundlage der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse folgende Empfehlungen ab: 1. Feste …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt auf Grundlage der bei der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse folgende Empfehlungen ab: 1. Feste Fragezeiten einführen, die für jede Fraktion gleich lang sind Wir fordern, Zeug:innenbefragungen im PUAG so zu regeln, dass unterbunden wird, dass eine Befragung zu Lasten kleinerer Fraktionen thematisch auseinandergerissen wird und große Fraktionen eine Befragung ggf. mit Unterstützung des Vorsitzenden dominieren und lenken können. Dazu sollte die Verteilung der Vernehmungszeit nach Fraktionsstärke beendet und Regelungen zu festen Vernehmungszeiten getroffen werden, die für jede Fraktion gleich lang sind.“
Die Fraktion empfiehlt eine umfassende Reform des Untersuchungsausschussrechts (PUAG): feste, für alle Fraktionen gleich lange Fragezeiten statt „Berliner Stunde”; gesetzliche Regelung eines Löschmoratoriums (auch vor Antragstellung); verbindliche Fristen in Beweisbeschlüssen; klarere Regeln zur Veraktung moderner Kommunikation (SMS, Messenger); psychologische Begleitung für Zeug:innen; Ausbau der IT für VS-Material; Überprüfung der BND-Archivierung; Aufbewahrung von Dienstkalendern nach Ausscheiden von Regierungsmitgliedern.
Hinweis: Politische Empfehlung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Insgesamt wurden durch den Vorsitz 24 Zeug:innen eingangs selbst befragt, darunter viele Minister:innen. Die Befragung durch den Vorsitzenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt wurden durch den Vorsitz 24 Zeug:innen eingangs selbst befragt, darunter viele Minister:innen. Die Befragung durch den Vorsitzenden erfolgte dabei unterschiedlich lang, zuweilen um 60 Minuten. Beispielhaft für eine längere Eingangsbefragung durch den Vorsitzenden ist die Vernehmung des Zeugen Dr. Kahl. Wir stellen fest, dass bisweilen bei einigen der durch den Vorsitzenden vorgenommenen Eingangsbefragungen der Eindruck entstand, dass vor allem der Rahmen für die nachfolgenden Fragerunden gesteckt und diese in eine bestimmte Richtung gelenkt werden sollten.“
Die Fraktion kritisiert die nach Fraktionsstärke verteilte „Berliner Stunde” (SPD 19, Union 18, Grüne 11, FDP 9, AfD 7, Linke 4 Minuten). Sie benachteilige kleine Fraktionen unangemessen. Verschärfend habe der Vorsitzende (größte Fraktion) ohne zeitliche Begrenzung Eingangsbefragungen durchgeführt, insgesamt 24 Zeug:innen, teils bis 60 Minuten. Es sei zuweilen der Eindruck entstanden, dass damit der Rahmen der nachfolgenden Fragerunden gelenkt werden sollte.
Hinweis: Verfahrenskritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar wurde darin über die sukzessiven Gebietsgewinne der Taliban berichtet, allerdings waren die farbigen Karten, die das illustrieren sollten, klein und veränderten sich augenscheinlich kaum. Das Gleiche galt für die Gesamtbewertung in den UdP. Der hohe Formalisierungsgrad dieses Formats machte es daher schwierig, Veränderungen zu erkennen. Tatsächlich kontrollierten die Taliban Ende 2020 bereits etwa 60 Prozent des Landes weitgehend, während lediglich gut 40 Prozent überwiegend unter Regierungskontrolle standen.“
Die Fraktion kritisiert: Die Unterrichtungen des Parlaments (UdP) zeigten Taliban-Gebietsgewinne in kleinen Karten, die sich „augenscheinlich kaum veränderten”, obwohl die Taliban Ende 2020 ca. 60 % des Landes weitgehend kontrollierten. Ein BMZ-Referatsleiter (Plate) habe eingeräumt, in Mandatsdiskussionen ginge es darum, „politische Unterstützung zu mobilisieren”. Der Mandatsantrag 02/2021 sei dem Anliegen der Mandatswahrheit nicht ausreichend nachgekommen.
Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Diese Forderung fand im Ergebnis auch Eingang in den Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Forderung fand im Ergebnis auch Eingang in den Koalitionsvertrag, der am 24. November 2021 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossen wurde. Es ist ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen Untersuchungsausschuss einsetzen, denn er ist vor allem ein Instrument der Opposition. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es eine Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen, die sich unter höchster Gefahr für die Rettung von gefährdeten Menschen eingesetzt hatten, alle Vorgänge sorgfältig aufzuarbeiten.“
Die Fraktion erläutert den eigenen Einsetzungsanstoß: Bereits im August 2021 forderte Abg. Baerbock einen Untersuchungsausschuss; die Forderung fand Eingang in den Koalitionsvertrag vom 24.11.2021. Es sei ungewöhnlich, dass Regierungsfraktionen einen UA einsetzen; für die Fraktion sei es eine „Frage der politischen Verantwortung gegenüber den Afghan:innen und den deutschen zivilen und militärischen Mitarbeiter:innen”. SPD und CDU/CSU stellten während des Untersuchungszeitraums die Regierung und die verantwortlichen Minister:innen.
Hinweis: Selbsteinordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Referent des Referats SE II 1 des BMVg hielt in einem Vermerk in Bezug zu einer Empfehlung des damaligen stellvertretenden Unterabteilungsleiters SE III fest, dass dem Parlament Informationen hinsichtlich der Folgen des Doha-Abkommens auf die Stabilität der afghanischen Republik in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln seien.“
Die SPD-Fraktion kritisiert: Die Parlamentsunterrichtung sei systematisch reduziert worden. BMVg-intern war vermerkt, Informationen zu Doha-Folgen seien dem Parlament in „homöopathischen Dosen“ zu vermitteln. Eine qualitative Bewertung der Sicherheitslage und der ANDSF-Abhängigkeiten habe gefehlt. Keine systematische Vorenthaltung, aber unzureichende Information.
Originalstelle„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundestag trägt Mitverantwortung für Einsätze Heiko Sauer erklärte, dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und auch relativ klare Rolle zugewiesen. Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung des Bundestages (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12. Juli 1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst“ von einem „Parlamentsheer“ und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag“.“
Prof. Dr. Heiko Sauer (Lehrstuhl für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Universität Bonn) erklärte in der Anhörung am 24.06.2024: Dem Bundestag werde verfassungsrechtlich eine relativ starke und klare Rolle zugewiesen: Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürften der vorherigen Zustimmung (konstitutiver Parlamentsvorbehalt). Das Bundesverfassungsgericht spreche in seinem Grundsatzurteil vom 12.07.1994 (BVerfGE 90/286) „nicht umsonst” von einem „Parlamentsheer” und einem „Entscheidungsverbund von Bundesregierung und Bundestag”. Der Parlamentsvorbehalt beschränke sich nicht auf die einmalige Zustimmung; der Bundestag habe auch danach eine Einsatzverantwortung.
Tom Koenigs (Bundestagsabgeordneter 2009–2017, Vorsitzender Menschenrechtsausschuss 2009–2013) mahnte: Es müsse eine Einsatz- UND eine Exit-Strategie in jedem Moment geben. Die vier angehörten Parlamentarier (Koenigs, Königshaus, Polenz, Robbe) waren sich einig: Mandate sollten in Zukunft im Bundestag „mit einem gesonderten Gremium begleitet werden“. Polenz schlug einen Sicherheitsausschuss mit Unterausschüssen für einzelne Mandate vor, als Pendant zu einem Nationalen Sicherheitsrat.
„Meine Empfehlung lautet, dass das Parlament in Zukunft, wenn es die Mandatsentscheidung trifft, diese [...] anders vorbereitet, und zwar tatsächlich dabei auch koordinierter vorgeht, als das bisher der Fall war.“
Hellmut Königshaus (Bundestagsabgeordneter 2004–2010, Wehrbeauftragter 2010–2015) kritisierte: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz und damit die Mandate umfassten jeweils nur den militärischen Anteil; das müsse geändert werden. Polenz ergänzte: Der vernetzte Ansatz sei schon in der Regierung nicht ausreichend ressortübergreifend entwickelt worden; ein Nationaler Sicherheitsrat könne zur Koordinierung beitragen.
„Die Regierungsorganisation im demokratischen System dient nicht allein politischen Zweckmäßigkeitserwägungen. Vielmehr bildet sie auch politische Verantwortlichkeiten gegenüber dem Parlament ab.“
Die Regierungsorganisation diene nicht nur Zweckmäßigkeit, sondern bilde auch politische Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament ab. Das Ressortprinzip begründe die Verantwortung des Einzelministers und adressiere die parlamentarische Kontrolle. Daraus folge, dass sogenannte ministerialfreie Räume nur eine Ausnahme sein könnten.
Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zugestanden, der der Regierung parlamentsfest ein Maß an Eigenständigkeit und Unabhängigkeit ihrer internen Willensbildung garantiere (BVerfGE 68, 1, 87; 131, 152; 137, 185).
Originalstelle„Bzgl. der Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuständigkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bzgl. der Aufgabenübertragung hinsichtlich der Zuständigkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken. Insbesondere ist eine verbindliche Entscheidung durch Ausschüsse nur schwer mit dem hohen Gewicht zu vereinbaren, welches das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumisst.“
Eine Übertragung verbindlicher Einsatzentscheidungen auf einen Ausschuss begegne verfassungsrechtlichen Bedenken; sie sei mit dem hohen Gewicht, das das BVerfG der Parlamentszustimmung und der Öffentlichkeit der Plenardebatte zumesse, kaum vereinbar (Verweis u. a. auf AWACS-Türkei-Entscheidung, BVerfGE 121, 135).
Originalstelle„Ein bloßer Parlamentsausschuss ist demgegenüber nicht in der gleichen Unmittelbarkeit demokratisch legitimiert. Das Urteil hebt gerade die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein bloßer Parlamentsausschuss ist demgegenüber nicht in der gleichen Unmittelbarkeit demokratisch legitimiert. Das Urteil hebt gerade die Öffentlichkeit der Plenardebatte als wesentliches Merkmal des Parlamentsvorbehalts hervor, die in einem solchen Ausschuss ausgeschlossen bliebe.“
Ein Parlamentsausschuss sei nicht in gleicher Unmittelbarkeit demokratisch legitimiert wie das Plenum; das BVerfG hebe die Öffentlichkeit der Plenardebatte als wesentliches Merkmal des Parlamentsvorbehalts hervor, die im Ausschuss fehle.
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“
Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.
Originalstelle„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“
Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.
Originalstelle„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die effektivere parlamentarische Kontrolle von komplexen Einsätzen erfordert vertiefte Regionalkompetenz sowie ressortübergreifende Perspektiven und sollte neben der Einsatzumsetzung vor allem die politisch-strategische Ebene und Einsatzwirksamkeit im Blick haben.“
Die Auswertung des Afghanistan-Engagements zeigte: der Bundestag war strukturell überfordert (komplexe Lage, fragmentierte Gesellschaft, überambitionierte Ziele). Politische Spielregeln wie grundsätzliche Ablehnung von Oppositionsanträgen sollten ausgesetzt werden. Mandatsaufträge sollen in operationalisierbare Ziele heruntergebrochen werden. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz (Unterrichtungspflicht) ist auf Ergänzungsbedarf zu prüfen.
Originalstelle„Bei Folgemandaten sollte der Bundestag darauf hinwirken, dass diese über die Lage im Einsatzgebiet hinaus das Maß der Zielerreichung benennen und den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei Folgemandaten sollte der Bundestag darauf hinwirken, dass diese über die Lage im Einsatzgebiet hinaus das Maß der Zielerreichung benennen und den Kräfteansatz aus dem Einsatzbedarf ableiten. Im weiteren Verlauf eines Einsatzes sollte der Bundestag die Entwicklung einer Exitstrategie im multilateralen Verbund im Blick haben.“
Deutsche ISAF-Mandate sprachen vom Auftrag der Friedensbewahrung, als Frieden teilweise verloren war. Wirksamkeitsevaluierungen wären bei Folgemandaten möglich gewesen. Exitstrategien zu Beginn sind kontraproduktiv (signalisieren Nichtverlässlichkeit); im weiteren Verlauf erforderlich (mit Partnern), gebunden an Zielerreichung.
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“
Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.
Originalstelle„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte ein Einsatzausschuss für eine ressortübergreifende, vertiefte Begleitung und Wirkungskontrolle, insbesondere von vernetzten Schwerpunkteinsätzen, eingerichtet werden, der insbesondere eine politisch-strategische Kontrolle solcher Einsätze gewährleistet.“
Der Einsatzausschuss kann als Fachausschuss oder gemeinsamer Unterausschuss (§ 55 Abs. 4 GO BT) eingerichtet werden, mit Mitgliedern aus den Ausschüssen für Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, BMZ und Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter soll Anlaufstelle für zivilgesellschaftliche Hinweise sein. Unabhängige wissenschaftliche Unterstützung ist erforderlich.
Hinweis: Sondervotum des Sachverständigen Winfried Nachtwei sowie der Abg. Gambir und Spellerberg (Grüne) und Sachverständigen Mielke.
Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.
Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.
Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.
Wechselseitige Koordination mit Beschlüssen des VN-Sicherheitsrats, dem 2014 gegründeten NATO Strategic Communication Center of Excellence (StratCom COE) und dem European External Action Service (EEAS). Ziel: keine widersprüchlichen Botschaften international, trotz divergierender nationaler Interessen.
„Für den Erhalt bzw. die Erlangung der eigenen Informationsüberlegenheit sollten die Fähigkeiten im Bereich der Desinformationsanalyse gestärkt werden.“
Staatliche und private Akteure (China, Russland) nutzen den digitalen Raum für Desinformation. Auch Taliban und Al-Qaida nutzten in Afghanistan Desinformation. Vernetzung mit EU (Rapid Alert System), G7 (Rapid Response Mechanism), NATO intensivieren. Digital Services Act konsequent umsetzen. Die 2024 gestartete ressortübergreifende Arbeitseinheit zur Früherkennung unter BMI-Federführung wird begrüßt. Medienkompetenz der Bevölkerung stärken.
„Besonderheiten der Kommunikationsstrukturen im Einsatzland, insbesondere solche mit Bezug zu Religion und Kultur, sollten im Rahmen der strategischen Kommunikation berücksichtigt werden.“
Präzise Kommunikationsinhalte in Lokalsprachen, in Abstimmung mit nationalen Behörden. Erfahrung aus Afghanistan: Bedeutung von Religion ist mitzudenken. Austausch mit lokalen Religionsgemeinschaften intensivieren. Klare Trennung zwischen nationalen Diskursen und ausländischen Desinformationskampagnen erfordert ganzheitlichen Ansatz inkl. Länder und Kommunen.
Jedes Handeln oder Nichthandeln von Soldat:innen, Polizist:innen, zivilen Einsatzkräften vor Ort hat eine Kommunikationsseite. Falsche oder widersprüchliche Umsetzung konterkariert glaubwürdige Kommunikation. Sensibilisierung darf nicht zu (Selbst-)Zensur führen. Zivile Einsatzkräfte (z. B. politische Stiftungen) müssen sich frei und kritisch äußern dürfen, ohne Sanktionen.
Originalstelle„Um das Wissen der deutschen Bevölkerung über das militärische wie zivile Engagement Deutschlands in der Welt zu erweitern, sollten Formate und Themen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um das Wissen der deutschen Bevölkerung über das militärische wie zivile Engagement Deutschlands in der Welt zu erweitern, sollten Formate und Themen der politischen Bildung unter Beteiligung von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Militär zielgruppengerechter gestaltet werden.“
Bundeszentrale und Landeszentralen für politische Bildung, BAKS und politische Stiftungen als Multiplikatoren. Digitale Formate, Podcasts, Zeitzeugengespräche für Jugendliche, höhere Sichtbarkeit von Akteuren aus dem Zielland (z. B. digitale Zuschaltung).
Originalstelle„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch das Parlament benötige einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird“ und um künftig Anreize dafür zu geben, „die Führung der Ressorts stärker für deren Lern-, Weiterentwicklungs- und Evaluierungsprioritäten und die daraus folgenden Entscheidungen in Haftung zu nehmen“. Das Parlament solle mit dieser Aufgabe ein Gremium betrauen, das das nötige Gewicht habe, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und mit ihnen nichtöffentlich strategische Kernfragen beraten zu können.“
Auch das Parlament benötige laut Rotmann einen zentralen Ort, „wo die Gesamtverantwortung für Erfolg und Scheitern der deutschen Bemühungen um eine bestimmte Krise inhaltlich bearbeitet wird”. Das Gremium müsse genügend Gewicht haben, um Minister/-innen und Staatssekretär/-innen regelmäßig öffentlich zu befragen und strategische Kernfragen nichtöffentlich beraten zu können. Empfohlen wurden entweder die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses (mit Doppel-Mitgliedschaft in den relevanten Fachausschüssen) oder die federführende Übernahme durch den Auswärtigen Ausschuss.
„„Es wäre sicher naheliegend, dass vor der Verlängerung eines Einsatzes eines Parlamentsheeres auch eine Bestandsaufnahme erfolgt, die sich mit der Erreichung von Einsatzzielen oder auch mit den Gründen für eine Nichterreichung beschäftigte.”“
Sauer verwies auf die im Zwischenbericht festgestellten Informations- und Evaluierungsdefizite. Diesen könne man durch einen Ausbau der Informationspflichten der Bundesregierung entgegenwirken. Konkrete Vorschläge: § 3 Absatz 2 Parlamentsbeteiligungsgesetz: die Bundesregierung verpflichten, bei Mandatsanträgen die Einsatzziele (auch nicht-militärische) „etwas spezifischer” anzugeben. § 6 Parlamentsbeteiligungsgesetz: Verpflichtung, bei Mandatsverlängerungen einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der in den Fachausschüssen mit Sachverständigenanhörungen diskutiert werden könne.
Originalstelle„Zudem sollten die Kompetenzen des für Einsätze gebildeten Ausschusses nicht mit den verfassungsrechtlich abgesicherten Entscheidungskompetenzen des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem sollten die Kompetenzen des für Einsätze gebildeten Ausschusses nicht mit den verfassungsrechtlich abgesicherten Entscheidungskompetenzen des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses kollidieren. Einem neuen Gremium – sei es als Ausschuss oder als Unterausschuss – könne daher zwar nur eine vorbereitende Rolle zukommen, es könne aber, so Sauer, „anders bündeln, zusammenführen, sich vielleicht auf mehr Informationsmaterial stützen und so aufbereiten, dass die entscheidungsbefugten Ausschüsse das dann zur Kenntnis nehmen können“. Eine starke Parlamentsbeteiligung stehe der Verlässlichkeit im Bündnis nicht entgegen.“
Sauer empfahl zu prüfen, ob die Aufteilung der Entscheidungskompetenzen zwischen Auswärtigem Ausschuss und Verteidigungsausschuss gut abgestimmt sei. Er erinnerte an die frühere Diskussion über einen „Entsendeausschuss”. Die Entscheidung über Auslandseinsätze könne nicht auf einen Ausschuss übertragen werden; sie müsse beim Plenum verbleiben. Ein neues Gremium (Ausschuss oder Unterausschuss) könne daher nur vorbereitend wirken, aber Informationen anders bündeln und so aufbereiten, „dass die entscheidungsbefugten Ausschüsse das dann zur Kenntnis nehmen können”. Eine starke Parlamentsbeteiligung stehe der Verlässlichkeit im Bündnis nicht entgegen.
Originalstelle„Gerade in Bezug auf die Überprüfung im Umgang mit KKP bedarf es der Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution, z.B. im Format einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gerade in Bezug auf die Überprüfung im Umgang mit KKP bedarf es der Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsinstitution, z.B. im Format einer Ombudsstelle, die unabhängig von der Bundesregierung und den internationalen Gebern über ein klares Mandat zur Prüfung und Untersuchung aller Vorhaben berechtigt ist und die Empfehlungen an die Ressorts aussprechen kann. Diese Stelle könnte analog zu SIGAR, das am US-amerikanischen Kongress angesiedelt ist, am Deutschen Bundestag angegliedert sein.“
Empfehlung: Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsinstitution (Ombudsstelle) zur Prüfung aller Vorhaben, analog zum US-SIGAR beim US-Kongress am Deutschen Bundestag anzusiedeln. Die Institution soll regelmäßig Berichte veröffentlichen über ein benutzerfreundliches Online-Portal. Eng auf Korruption und Ressourceneffizienz fokussiert beim Bundesrechnungshof; mit politischer Dimension beim Bundestag; ggf. auch EU-Ebene.
Originalstelle„Die Nicht-Rede vom ‚Krieg‘, aber auch das Bestreben, den Einsatz als reine Hilfsmaßnahme darzustellen, wurde von der Öffentlichkeit mitunter als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Nicht-Rede vom ‚Krieg‘, aber auch das Bestreben, den Einsatz als reine Hilfsmaßnahme darzustellen, wurde von der Öffentlichkeit mitunter als respektlos aufgefasst. Hier gilt es, offen im politischen Diskurs die Risiken und Notwendigkeiten anzusprechen und zu diskutieren, innerhalb deren sich internationale Politik bewegt. • Dazu gehört, die Zielsetzungen der internationalen Partnerschaften mitzuprägen; dass die Absprachen auf internationaler, institutioneller Ebene wie bei der NATO nicht öffentlich gemacht werden, versteht sich von selbst.“
Die ‚Nicht-Rede vom Krieg' und das Bestreben, den Einsatz als reine Hilfsmaßnahme darzustellen, sei mitunter als respektlos aufgefasst worden. Die demokratische Öffentlichkeit sei resilienter als oft angenommen; offen über Risiken und Notwendigkeiten zu diskutieren, sei nötig.
Originalstelle„Daher erscheint ein solcher Ausschuss nur in zwei Funktionen denkbar: als Gremium zur permanenten Begleitung von Auslandseinsätzen (z.B. auch als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Daher erscheint ein solcher Ausschuss nur in zwei Funktionen denkbar: als Gremium zur permanenten Begleitung von Auslandseinsätzen (z.B. auch als Unterausschuss des Verteidigungsausschusses) und für die Zustimmung zu eilbedürftigen Einsätzen, welche die Einberufung des Plenums nicht abwarten können. Dem Plenum bliebe dann noch das Rückholrecht, allerdings nur solange der Einsatz andauert.“
Ein Einsatzausschuss sei nur in zwei Funktionen denkbar: als permanente Begleitung von Auslandseinsätzen (etwa als Unterausschuss des Verteidigungsausschusses) und für die Zustimmung zu eilbedürftigen Einsätzen. Dem Plenum bliebe ein Rückholrecht, allerdings nur, solange der Einsatz andauert.
Originalstelle„Es war meine eigene Initiative, sicherzustellen, dass wir regelmäßig in verständlichen Dosen, in verständlichen Anteilen jede Woche über die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es war meine eigene Initiative, sicherzustellen, dass wir regelmäßig in verständlichen Dosen, in verständlichen Anteilen jede Woche über die Entwicklung berichten. … [M]ein Rational war, dass wir über die regelmäßige Berichterstattung dann das Ziel erreichen, dass sie [die Abgeordneten] die Entwicklung der Sicherheits- und Bedrohungslage kontinuierlich wahrnehmen und damit auch die kontinuierliche Verschlechterung der Sicherheits- und Bedrohungslage wahrnehmen. … Spätestens jetzt stelle ich fest, dass das ein unglücklicher Begriff war, der zu Missverständnissen geführt hat, die ich zutiefst bedauere.“
Zeuge Kapitän z. S. B. erklärte, der Begriff „homöopathische Dosen“ sei „unglücklich“ gewesen; er habe nicht Informationen zurückhalten, sondern die Abgeordneten regelmäßig und verständlich über die Lageverschlechterung informieren wollen. Ihm seien „keinerlei Vorgaben“ gemacht worden. Auch Zeuge Oberstleutnant i. G. G. und Dr. Wächter bestätigten: Die UdP-Inhalte seien stets „wahrheitsgemäß“ gewesen; politische Einflussnahme oder Vorgaben zur Nicht-Einbeziehung des Parlaments habe es „in keiner Weise“ gegeben.
Originalstelle„Jetzt ist natürlich die Schwierigkeit, dass wir wissen, wie es ausgegangen ist - - und zum Beispiel die Leistungsfähigkeit der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jetzt ist natürlich die Schwierigkeit, dass wir wissen, wie es ausgegangen ist - - und zum Beispiel die Leistungsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte möglicherweise, im Nachhinein betrachtet, nicht ausreichend - - vielleicht kritisch gesehen wurde oder nicht ausreichend betrachtet wurde - wie es sich dann hinterher dargestellt hat. Aber das ist eine Ex-post-Betrachtung. Ich habe damals immer den Eindruck gehabt, dass wir sowohl von den politischen Rahmenbedingungen als auch der Lage in Afghanistan jedenfalls ausreichend Informationen bekommen [haben], um uns eine Meinung zu bilden.“
Dr. Högl räumte ein: Aus heutiger Sicht sei die Leistungsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte möglicherweise „nicht ausreichend kritisch gesehen“ oder „nicht ausreichend betrachtet“ worden; das sei aber eine Ex-post-Betrachtung. Damals habe sie den Eindruck gehabt, ausreichend Informationen für eine Meinungsbildung erhalten zu haben.
Originalstelle„Bis heute als eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, von der ich bedaure, dass ich mich nicht besser dagegen wehren kann. … [I]ch fühle mich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis heute als eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, von der ich bedaure, dass ich mich nicht besser dagegen wehren kann. … [I]ch fühle mich irgendwie noch ein bisschen gebunden an die Aufforderung des Bundeskanzleramtes aus dem Jahre 2021, möglichst keine Schwarzen Peter hin- und herzuschieben. Ich habe aber damals im Kanzleramt gesagt, dass sich offenbar nicht alle Beteiligten an diese Verabredung gehalten haben. … Bei vielen anderen hat sich das Versagen des BND in Kabul festgefressen und wurde fortgesetzt auf eine Sündenliste des BND, die bis heute à jour gehalten wird von interessierten Kreisen.“
BND-Präsident Dr. Kahl bezeichnete das Maas-Interview als „himmelschreiende Ungerechtigkeit“. Er habe sich an die Aufforderung des Bundeskanzleramts gehalten, „keine Schwarzen Peter hin- und herzuschieben“, aber im Kanzleramt darauf hingewiesen, dass sich nicht alle daran hielten. Bei Pressedarstellungen sei man „unwahren“ Aussagen „entgegengetreten“, Gegendarstellungen seien aber nicht erfolgt. Bei vielen habe sich das „Versagen des BND in Kabul festgefressen“ als „Sündenliste“. Auch Zeuge Berger (AA-Staatssekretär) sah die BND-Darstellung als „verkürzt“; Kritik richte sich eher an die USA.
Originalstelle„[W]as das Blame Game angeht: Da war meine Intention, nur deutlich zu machen: Es soll eine ehrliche Aufarbeitung geben. Und wenn man da zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[W]as das Blame Game angeht: Da war meine Intention, nur deutlich zu machen: Es soll eine ehrliche Aufarbeitung geben. Und wenn man da zu Erkenntnissen kommt, die ein eigenes Defizit hervorbringen, dann soll man das auch klar benennen und nicht versuchen, das irgendwie wegzudefinieren und die Schuld bei irgendwem anders zu suchen.“
Zeuge Dr. Maas (Gruppenleiter Parlamentarische Kontrolle und ND-Lage im BKAmt) ging auf das „Blame Game“ ein: Seine Intention sei eine „ehrliche Aufarbeitung“ gewesen; eigene Defizite sollten klar benannt, nicht „wegdefiniert“ oder anderen zugeschoben werden.