Bridge the Gap.

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Ortskräfte

Ortskräfteverfahren, Aufnahmezusagen, Evakuierung.

95 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (33)

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.2 — AG Ortskräfte S. 262

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ortskräfte (AA, BMI, BMVg, BMZ) ab 13. Mai 2020 eingerichtet, auf Initiative des BMVg-Zeugen B.

Originalstelle
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 262 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.

Thema: Ortskräfte 2020-05-13 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Definition: Ortskräfteverfahren als Spezialverfahren für afghanische Ortskräfte deutscher Stellen

Originalstelle
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Ortskräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren für die Aufnahme von afghanischen Ortskräften im Tätigkeitskreis der Bundesregierung, deren nachgeordneten Behörden und den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss definiert das Ortskräfteverfahren als spezielles Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte, die für die Bundesregierung, nachgeordnete Behörden oder Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig waren.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, GIZ, KfW abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5 — Einleitung S. 371

Kernkonflikt: Bundesregierung wog Schutz der Ortskräfte gegen Sicherheits- und Signal-Bedenken ab

Originalstelle
„Die ressortübergreifende Diskussion um Charterflüge zeigt exemplarisch die von einer Vielzahl an Zeugen geschilderte Abwägung der Bundesregierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die ressortübergreifende Diskussion um Charterflüge zeigt exemplarisch die von einer Vielzahl an Zeugen geschilderte Abwägung der Bundesregierung zwischen dem Interesse, Ortskräfte zu schützen einerseits und Sicherheitsbedenken sowie der Befürchtung, falsche Signale zu senden andererseits. Begründet haben die Zeuginnen und Zeugen die Ablehnung der Charterflüge mit Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten und der Angst vor einer falschen Signalwirkung, die zur Destabilisierung oder Delegitimierung der afghanischen Regierung hätten führen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt als Leitlinie des Kapitels fest: Die Bundesregierung wog durchgängig zwischen dem Schutz der Ortskräfte und Sicherheitsbedenken, operativen militärischen Erwägungen, migrationspolitischen Aspekten sowie der Sorge vor falschen Signalen (Destabilisierung und Delegitimierung der afghanischen Regierung) ab.

Thema: Ortskräfte abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1 — Rechtsgrundlage S. 392–393

Rechtsgrundlage § 22 Satz 2 AufenthG: eine „Besonderheit“ für Einzelfälle, durch das Ortskräfteverfahren „erheblich ausgedehnt“

Originalstelle
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das normale 22er-Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass das AA für jeden Einzelfall ein politisches Votum für eine Aufnahme der Person vorlegt und detailliert begründet. … Das Ortskräfteverfahren sei vor diesem Hintergrund eine „Besonderheit“ im Rahmen des § 22 Satz 2 AufenthG gewesen. … Der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung für Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik (Abteilung M) im BMI, hat in seiner Vernehmung erklärt, dass das Verfahren des § 22 Satz 2 AufenthG durch das Ortskräfteverfahren in „erhebliche[m] Umfang […] ausgedehnt“ worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 392–393 (Original, neues Fenster)

Das Ortskräfteverfahren stützte sich auf § 22 Satz 2 AufenthG, eine humanitäre Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen“. Laut Zeugin Bender (BMI) war dieser Paragraf eigentlich für Einzelfälle gedacht; das Ortskräfteverfahren stellte eine „Besonderheit“ dar. Abteilungsleiter Weinbrenner (BMI) bezeichnete die Anwendung als „erheblich ausgedehnt“.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Bender, Weinbrenner abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3 — Ortskräftebegriff S. 394–395

Strikter Ortskräftebegriff: nur direkte Beschäftigung bei einem Ressort, Zweijahresfrist nach Beschäftigungsende

Originalstelle
„Zur Teilnahme am Ortskräfteverfahren waren grundsätzlich nur die aufgrund der Tätigkeit nachgewiesen gefährdeten afghanischen Lokalbeschäftigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Teilnahme am Ortskräfteverfahren waren grundsätzlich nur die aufgrund der Tätigkeit nachgewiesen gefährdeten afghanischen Lokalbeschäftigten berechtigt, deren Tätigkeit für eines der beteiligten Ressorts im Zeitpunkt der Gefährdungsanzeige nicht länger als zwei Jahre zurücklag (sog. Zweijahresfrist), die einen Arbeitsvertrag direkt mit einem Ressort der Bundesregierung oder einer nachgeordneten Behörde abgeschlossen hatten und nicht für einen Subunternehmer oder aufgrund eines Werkvertrags tätig gewesen waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 394–395 (Original, neues Fenster)

Berechtigt waren nur direkt bei einem Ressort beschäftigte, nachweislich gefährdete afghanische Lokalbeschäftigte, deren Tätigkeit höchstens zwei Jahre zurücklag (Zweijahresfrist). Subunternehmer und Werkvertragsnehmer waren grundsätzlich ausgeschlossen. Die Berechtigung umfasste die Kernfamilie (Ehepartner und minderjährige ledige Kinder).

Thema: Ortskräfte abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.2 — Härtefälle S. 395–396

Härtefallregelung § 36 AufenthG für Zweitfrauen und volljährige Töchter; Grohmann: „Die einzelne Frau dort hat doch keine Chance, wenn sie nicht in einem Familienverband ist“

Originalstelle
„[Grohmann:] Vielleicht noch zu den Härtefällen „volljährige Töchter“. Eine junge Frau, die 19 oder 20 ist in Afghanistan, die da zurückbleibt ohne …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Vielleicht noch zu den Härtefällen „volljährige Töchter“. Eine junge Frau, die 19 oder 20 ist in Afghanistan, die da zurückbleibt ohne Vater, ohne männlichen Verwandten, ist doch dort nicht überlebensfähig. … Die einzelne Frau dort hat doch keine Chance, wenn sie nicht in einem Familienverband ist. Und wir haben gesagt, diese wenigen volljährigen Töchter, die noch jung sind, nicht verheiratet sind, die können wir doch mitnehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 395–396 (Original, neues Fenster)

Über § 36 Abs. 2 AufenthG (außergewöhnliche Härte) wurden in Einzelfällen Zweitfrauen und volljährige unverheiratete Töchter aufgenommen. Oberst i. G. Grohmann (BMVg) argumentierte mit der fehlenden Überlebensfähigkeit unverheirateter Frauen ohne männlichen Familienverband; die Härtefallregelung wurde laut BMVg „in wirklich guter Abstimmung mit den anderen Ressorts“ praktiziert.

Thema: Ortskräfte Akteure: Grohmann (BMVg), Bender (BMI) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4 — Ablauf S. 397–398

Vier-Stufen-Ablauf: Gefährdungsanzeige → Ressortbeauftragten-Prüfung (3 Kategorien) → BMI-Aufnahmezusage → Visumverfahren

Originalstelle
„Kategorie 1: Konkrete Gefährdung … Kategorie 2: Latente Gefährdung … Kategorie 3: Keine individuelle Gefährdung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 397–398 (Original, neues Fenster)

Das Verfahren bestand aus vier Stufen: (1) Gefährdungsanzeige durch die Ortskraft bei ihrem Arbeitgeber, (2) Prüfung und Einstufung durch den Ressortbeauftragten in drei Kategorien (konkrete, latente, keine individuelle Gefährdung), (3) Aufnahmezusage durch das BMI (M3) nach Sicherheitsabfrage, (4) Visumverfahren mit KZB-Sicherheitsprüfung und Urkundenüberprüfung.

Thema: Ortskräfte abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4.3 — Visumverfahren S. 400

Visumstelle Kabul seit Anschlag 31.05.2017 zerstört, Ortskräfte mussten nach Neu-Delhi (Indien) oder Islamabad (Pakistan) reisen

Originalstelle
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für die Ortskraft war eine persönliche Beantragung in einer dieser Auslandsvertretungen notwendig, da die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul durch einen schweren Sprengstoffanschlag am 31. Mai 2017 zerstört worden und bis zuletzt nicht wieder aufgebaut worden war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 400 (Original, neues Fenster)

Die Visumstelle der Deutschen Botschaft Kabul war seit dem Sprengstoffanschlag vom 31.05.2017 zerstört und nicht wieder aufgebaut. Ortskräfte mussten für die persönliche Visumbeantragung in die Botschaft Islamabad (Pakistan) oder Neu-Delhi (Indien) reisen, was zusätzliche Visa, Reisen und während Covid-19 Grenzschließungen erforderte. Zeuge Graf (AA) bezeichnete dies als „eine der Grundschwierigkeiten“ des Ortskräfteverfahrens.

Thema: Ortskräfte 2017-05-31 ff. Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4.5 — Dauer S. 402–403

Gesamtdauer mehrere Monate bis Jahre, von Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“ (Oberstleutnant B.)

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. habe es allein von der Erstattung der Gefährdungsanzeige bis zur Erteilung einer Aufnahmezusage „Wochen“ gedauert. Die Visumerteilung habe teilweise „zweieinhalb bis drei Jahre in Anspruch“ genommen. … [Bender, BMI:] Zwischen der Erteilung der Aufnahmezusage und der Durchführung des Visumverfahrens hätten wegen Terminknappheit bei den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi regelmäßig bis zu ein oder anderthalb Jahre gelegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 402–403 (Original, neues Fenster)

Zur Verfahrensdauer schilderten Zeug:innen sehr unterschiedliche Werte: Referentin J. (BMZ): „im Durchschnitt mehrere Monate“, bis Ausreise „über ein Jahr“; Oberstleutnant B. (BMVg): Aufnahmezusage „Wochen“, Visumerteilung „zweieinhalb bis drei Jahre“; Bender (BMI): zwischen Aufnahmezusage und Visumverfahren regelmäßig „bis zu ein oder anderthalb Jahre“ wegen Terminknappheit in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Frühwarnung BMVg S. 403–404

Frühwarnung BMVg (Oberstleutnant B.) am 26.03.2020: „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten; „Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft!“

Originalstelle
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle Optionen als gegeben an! … Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft! Dass sie früh oder später kommt, falls wir gehen, ist wohl kaum zu bezweifeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 403–404 (Original, neues Fenster)

Mit einer Rundmail am 26.03.2020 alarmierte Oberstleutnant B. (BMVg), nur knapp einen Monat nach dem Doha-Abkommen, alle am Ortskräfteverfahren beteiligten Ressorts: Eine „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten, das Verfahren von 2013 könne sie nicht bewältigen. Er rief zu einer ressortübergreifenden Neukonzeption auf.

Thema: Ortskräfte 2020-03-26 Akteure: Oberstleutnant B., BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1 — Drei Varianten S. 406–408

Drei diskutierte Varianten (Juni und August 2020): (1) Abschaffung, (2) Beibehaltung mit Einzelfallprüfung, (3) „humanitäre Geste“; BMI lehnte (1) und (3) ab

Originalstelle
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 406–408 (Original, neues Fenster)

In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.

Thema: Ortskräfte Juni–August 2020 Akteure: BMVg, BMI, Auswärtiges Amt, BMZ abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.3 — IOM S. 411–412

Kompromiss August 2020: OKV bleibt, IOM richtet Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ein

Originalstelle
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 411–412 (Original, neues Fenster)

Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.

Thema: Ortskräfte August 2020 – Januar 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMI, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.1 — Verzicht Urkundenüberprüfung S. 414–415

Verzicht auf Urkundenüberprüfung im Visumverfahren (Vorschlag Soos Oktober 2020) hätte das Visumverfahren um ≥6 Monate verkürzt

Originalstelle
„Durch den Verzicht auf die Durchführung des Urkundenüberprüfungsverfahrens hätte das Visumverfahren nach Ansicht des Zeugen Soos um mindestens sechs Monate verkürzt werden können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 414–415 (Original, neues Fenster)

Soos (AA, Referat Visumoptimierung) schlug im Oktober 2020 vor, im Visumverfahren auf die Urkundenüberprüfung (Heirats-, Geburtsurkunden) durch Vertrauensanwälte zu verzichten, da Ortskräfte ihrem Arbeitgeber bereits bekannt waren. Dies hätte das Visumverfahren um mindestens sechs Monate verkürzt; das BMI stimmte zu.

Thema: Ortskräfte Oktober 2020 Akteure: Soos (AA), Neumann (AA), BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.2 — Visastelle Kabul S. 415–416

Wiederaufbau Visastelle Kabul aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen, auch Generalkonsulat Masar-i-Scharif keine Option

Originalstelle
„[Maas:] dass die bestehenden Sicherheitsstandards des AA den Betrieb einer neuen Visastelle in Kabul nicht erlaubt hätten. Es sei ihm bewusst gewesen, dass hierdurch „Probleme […] für Menschen, die Visa beantragen“ wollen, entstünden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 415–416 (Original, neues Fenster)

Trotz mehrfacher Vorschläge, auch durch das Krisenkurzberatungsergebnis Ende März 2021 („in erster Priorität“ eine Visastelle nahe der Botschaft planen), schloss das AA den Wiederaufbau einer Visastelle in Kabul aus Sicherheitsgründen aus. Auch ein BMVg-Vorschlag, im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) eine temporäre Visumbearbeitung einzurichten, wurde nicht umgesetzt. AM Maas bestätigte: Sicherheitsstandards ließen einen Betrieb nicht zu.

Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, Heiko Maas, Soos, Graf… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c — IOM-Verzögerung S. 427–432

IOM-Büro Masar-i-Scharif nie eröffnet, IOM-Büro Kabul für Visa erst Anfang August 2021 nur „wenige Tage“ tätig

Originalstelle
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 427–432 (Original, neues Fenster)

Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.

Thema: Ortskräfte Frühjahr–August 2021 Akteure: IOM, Auswärtiges Amt, BMVg (B., Grohmann), BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5 — Vereinfachtes Verfahren S. 408

Vereinfachtes Ortskräfteverfahren ab Mai 2021; BND-Bericht 30./31.03.2021 stuft alle Ortskräfte als „latent bedroht“ ein

Originalstelle
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 408 (Original, neues Fenster)

Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.

Thema: Ortskräfte März–Mai 2021 Akteure: BND, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5.1.b — Listenverfahren S. 440–441

Listenverfahren ab Mai 2021: Aufnahmezusagen „innerhalb von ein bis zwei Tagen“, „in dubio pro Ortskraft“ (Grohmann)

Originalstelle
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Grohmann:] Intern hatte ich im Frühjahr 2021 Maßnahmen zur Beschleunigung eingeführt. … Dabei haben wir uns aber vom Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ leiten lassen. Dabei wurden bereits im Januar 2021 rund die Hälfte aller Fälle und im Februar, März und April alle Gefährdungsanzeigen positiv beschieden und die Antragsteller alle in Kategorie 2 eingestuft. … Nach meiner Erinnerung waren wir im Juni 2021 so weit, dass Aufnahmezusagen schon innerhalb von ein oder zwei Tagen erwirkt werden konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 440–441 (Original, neues Fenster)

Beim vereinfachten Verfahren wurden Ortskräfte des BMVg und BMI per Excel-Liste an die BMI-AG M3 übermittelt; die Aufnahmeerklärung galt mit Listenaufnahme als erteilt. Auch die manuelle Sicherheitsabfrage vor der Aufnahmeerklärung entfiel; sie wurde im KZB-Verfahren des Visumverfahrens nachgeholt. Grohmann (BMVg) führte intern den Grundsatz „in dubio pro Ortskraft“ ein; ab Juni 2021 dauerten Aufnahmezusagen nur noch 1–2 Tage.

Thema: Ortskräfte Mai–Juni 2021 Akteure: Grohmann (BMVg), Bender (BMI), Weinbrenner (BMI) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.5.2 — Visumerteilung Mai/Juni 2021 S. 441–443

Camp Marmal Mai–Juni 2021: Bundeswehr nahm im Wege der Amtshilfe Visumanträge auf (2.413 Personen aus 471 Ortskräfte-Familien)

Originalstelle
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese digitalen Anträge, gespeichert auf USB-Sticks, wurden anschließend mit der Luftwaffe im Rahmen der Materialrückführung nach Deutschland transportiert und dem Auswärtigen Amt in Berlin zur Bearbeitung übergeben. Nach Fertigstellung der Visa wurden die Reisedokumente der Bundeswehr übergeben, mit dem nächsten Flug nach Masar-i-Scharif transportiert und an die Ortskräfte ausgegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 441–443 (Original, neues Fenster)

Auf Initiative des BMVg nahmen Bundeswehrsoldat:innen im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) zwischen 25.05. und 15.06.2021 mit „Mobile Workplaces“ Visumanträge inkl. Biometrie auf, im Wege der Amtshilfe für das AA. Insgesamt wurden Anträge von 471 Ortskräften (2.413 Personen) per USB-Stick und Luftwaffenflug nach Berlin transportiert, dort bearbeitet und zurückgeflogen.

Thema: Ortskräfte 25.05.–15.06.2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Erweitertes Verfahren S. 443–447

Erweitertes OKV (16.06.2021): Bundeskanzlerin Merkel hebt Zweijahresfrist nur für BMVg und BMI bis 2013 auf, für BMZ und AA nicht

Originalstelle
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (Original, neues Fenster)

Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Seehofer, Hoofe… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Kritik Grohmann S. 446–447

Grohmann kritisiert die Einschränkung „nur frühere Antragsteller“: „diese Logik […] erschließt sich mir nicht“

Originalstelle
„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diesen Vorgang habe ich von Anfang an massiv kritisiert, weil ich die Logik nicht erkennen kann darin; denn diejenigen, die abgelehnt worden waren seit 2013, waren nach der Bewertung meiner Vorgänger nicht gefährdet. … Und die Logik, dass nur diejenigen gefährdet sind, die damals eine Anzeige gestellt haben, aber abgelehnt wurden, und diejenigen, die keine Anzeige gestellt haben, nicht gefährdet sind, … die erschließt sich mir nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 446–447 (Original, neues Fenster)

Der BMVg-Ressortbeauftragte Grohmann kritisierte „massiv“ die Einschränkung, dass nur Ortskräfte mit früher abgelehnter Gefährdungsanzeige nun erneut antragsberechtigt seien; die Logik sei unverständlich. Das BMI entschied intern, „diesen Vorbehalt […] nicht anzuwenden“, und hob die Zweijahresgrenze pauschal auf.

Thema: Ortskräfte Akteure: Grohmann (BMVg), Ehrentraut (BMI), Hoofe (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.7 — Ausdehnung AA/BMZ S. 448–451

Erweitertes OKV erst am 22.08.2021 auch auf Ortskräfte des AA und BMZ ausgedehnt; Müller (BMZ) hatte vor „bis zu 50 000“ Ortskräften gewarnt

Originalstelle
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 448–451 (Original, neues Fenster)

Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.

Thema: Ortskräfte August 2021 Akteure: Angela Merkel, Müller (BMZ), Jäger (BMZ), Fischer (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.8 — Visa on Arrival ab 15.08.2021 S. 426

Visa on Arrival erst nach 15.08.2021 erteilt; Neumann: „BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben“

Originalstelle
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 426 (Original, neues Fenster)

Visa on Arrival wurden erst nach der Machtübernahme der Taliban am 15.08.2021 in großem Umfang erteilt. Das BMI gab seine Bedenken laut Neumann (AA) „auf Ministerebene“ wegen der „faktischen Lage“ auf. Innenminister Seehofer betonte: „Wir haben da keine Fehler gemacht“. Die Entscheidung sei eine Abwägung von „Humanität und Ordnung“ gewesen.

Thema: Ortskräfte 2021-08-15 Akteure: BMI, AA (Neumann), Seehofer, Plank abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 6 — Passproblematik S. 453–454

Passproblematik: ca. 80 % der Ortskräfte ohne afghanischen Pass; Ghani lehnte 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Ersatzdokumente ab

Originalstelle
„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Berger:] hätten ca. 80 Prozent der Afghaninnen und Afghanen, „die auf die Schutzlisten gekommen“ seien, keine Pässe gehabt. … Präsident Dr. Ghani habe dies verweigert und stattdessen am 28. oder 29. Juli 2021 erklärt, er würde sich um eine „Beschleunigung der Passausgabe […] kümmern“. Hinterher habe man gesehen, dass dieses Verfahren viel zu langsam gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 453–454 (Original, neues Fenster)

Etwa 80 % der berechtigten Ortskräfte hatten keinen afghanischen Pass, was die Ausreise zusätzlich erschwerte. Präsident Ghani lehnte am 28./29.07.2021 die Anerkennung deutscher Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ab, um öffentlichkeitswirksame Massenausreisen zu vermeiden, und sagte stattdessen ein „Schnellverfahren“ für afghanische Pässe (max. 2 Wochen) zu. Bei Ghanis Flucht am 15.08. war dieses Verfahren noch nicht wirksam.

Thema: Ortskräfte Juli–August 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Berger (AA), Sonderbeauftragter Wieck abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 7 — Bleibeprämien S. 454–456

Geplante „Bleibeprämie“ von GIZ und BMZ (13.08.2021): bis zu 1 Jahresgehalt für Verzicht auf OKV; Gutachten 14.09. erklärte Verzicht für nicht rechtssicher

Originalstelle
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine rechtssicher umzusetzende Möglichkeit, eine Inanspruchnahme geplanter Sonderzahlungen bei Verbleib im Land von einem dauerhaften und unwiderruflichen Verzicht auf Teilnahme am Ortskräfteverfahren abhängig zu machen, besteht nicht. Eine der gerichtlichen Überprüfung sicher standhaltende Möglichkeit und Freiwilligkeit des Verzichts ist insbesondere angesichts der Koppelung von Verzicht und Zahlung nicht zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 454–456 (Original, neues Fenster)

Am 13.08.2021 vereinbarten BMZ (StS Jäger) und GIZ (Vorstand Schäfer-Gümbel) telefonisch die Option einer „Sonderprämie/Bleibeprämie“ von bis zu einem Jahresgehalt (durchschnittlich ~7.200 €) für Ortskräfte, die auf das OKV verzichten. Ein GIZ-Rechtsgutachten vom 14.09.2021 erklärte die Koppelung von Verzicht und Zahlung für nicht rechtssicher; laut Spatz (GIZ) wurde keine einzige Prämie ausgezahlt.

Thema: Ortskräfte 13.08.–14.09.2021 Akteure: BMZ, GIZ, Jäger, Schäfer-Gümbel… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 8 — Ortskräftezahlen S. 456–457

Anzahl der Ortskräfte: BMI ~7, BMVg ~520, AA mittelgroße dreistellige Zahl, BMZ bis ~50.000 (mit Faktor 5 Familie)

Originalstelle
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 456–457 (Original, neues Fenster)

Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.7 — Personenkreis S. 498–499

Evakuierungsplanung der Botschaft umfasste ca. 300–350 Personen; Ortskräfte ausdrücklich nicht einkalkuliert

Originalstelle
„Daraus ist auch abzusehen, dass bei den Kalkulationen der Hubschrauberkapazitäten in der Tat Evakuierungen von Ortskräften für den Transport zum Flughafen nicht einkalkuliert wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 498–499 (Original, neues Fenster)

Laut Vermerk der Botschaft vom 08.06.2021 wurde der Evakuierungsbedarf auf ca. 300–350 Personen geschätzt: bis zu 250 deutsche Schutzbefohlene + ca. 50 Entsandte (inkl. BND und Dienstleister) + 10 deutsche Mitarbeiter internationaler Organisationen + 15 GIZ-Mitarbeiter. Botschafter Zeidler bestätigte: lokale Beschäftigte (55 Ortskräfte, mit Familien ca. 250) waren bei den Hubschrauberkalkulationen ausdrücklich nicht einkalkuliert. Bledjian: Sicherheitskonzept habe nie ein Szenario „Zehntausende von Menschen” vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, Ortskräfte mitzunehmen, fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, Zeidler, Bledjian, Dr. Jokisch… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.5 — Personenkreis Bundeswehr S. 505–506

Bundeswehr-Planung beschränkte sich auf ca. 300 Personen (deutsche Staatsangehörige); Ortskräfte „grds. nicht evakuiert”

Originalstelle
„Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 505–506 (Original, neues Fenster)

Die militärische Eventualfallplanung der Bundeswehr beruhte auf vom AA übermittelten Zahlen: ca. 300 Personen. Diese Größe ergab sich aus ca. 80 ELEFAND-Einträgen plus Kernfamilien plus Puffer. Ortskräfte waren nicht einkalkuliert. Mitte 2020 informierte der Leiter des KRZ Dr. Jokisch die zuständige Staatssekretärin Leendertse: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Die endgültige Entscheidung zur Inkludierung von Ortskräften und weiteren afghanischen Berechtigten fiel erst in der Krisenstabssitzung am 15.08.2021.

Thema: Ortskräfte Juni 2020 – August 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, Dr. Jokisch, Leendertse abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b — Berechtigtenkreis S. 591

Berechtigtenkreis: 379 Deutsche plus „vierstelliger Bereich“ Ortskräfte; Konsularhilfe-Verpflichtung EU

Originalstelle
„Also, jede Evakuierungsoperation beschränkt sich ja nicht auf nur Deutsche. Also, gemäß Konsularhilfe sozusagen der Europäischen Union sind Sie ja genauso verpflichtet, Schutzbefohlene mitzunehmen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 591 (Original, neues Fenster)

Vor der Evakuierung stand eine Zahl von „379 Deutsche plus eine Anzahl x an Ortskräften im vierstelligen Bereich“ im Raum. Brigadegeneral Arlt: Evakuierung beschränkt sich nicht auf Deutsche, gemäß EU-Konsularhilfe sind auch Schutzbefohlene mitzunehmen.

Thema: Ortskräfte Akteure: Brigadegeneral Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.bb — Listen S. 591–593

Mandatserweiterung 15.08.: Von 300–400 deutschen Staatsangehörigen auf 10.000–20.000 Personen

Originalstelle
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 000 Personen. Das war eine politische Entscheidung, die für unseren Apparat, ich will mal ganz vorsichtig sagen, sehr, sehr anspruchsvoll war. Dafür war, um es noch deutlicher zu sagen, unser Apparat nicht ausgelegt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 591–593 (Original, neues Fenster)

Mit der Krisenstabsentscheidung vom 15.08.2021, auch Ortskräfte und schutzbedürftige Personen zu evakuieren, erweiterte sich der Personenkreis von „300 bis 400“ auf „10.000 bis 20.000“. Krisenreaktionszentrumsleiter Jokisch: Für eine Aktion dieser Dimension sei der Apparat „nicht ausgelegt“ gewesen.

Thema: Ortskräfte 2021-08-15 Akteure: Krisenstab, Jokisch, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.bb — BMZ-Listen S. 593–594

BMZ-Listen Ortskräfte: AA bat „früh“ (Ende 2020 oder Anfang 2021), erhielt keine Antwort; BMZ-Taskforce erst 09.08. beschlossen

Originalstelle
„Wir haben doch an diesem 09.08. intern beschlossen, eine Taskforce aufzustellen. … Am 12. August war die Stellenausschreibung bei uns im Intranet veröffentlicht. … Am 15. August war das BMZ in dieser Hinsicht handlungsfähig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 593–594 (Original, neues Fenster)

AA-Referent Graf hatte das BMZ „Ende 2020 oder Anfang 2021“ um eine Übersicht der Ortskräfte gebeten, ohne Antwort. Erst am 09.08.2021 beschloss das BMZ intern eine Taskforce, die ab 15.08. arbeitsfähig war. Staatssekretär Jäger: GIZ sei im Frühjahr 2021 „vertraulich und informell“ beauftragt worden, Gefährdete zu identifizieren.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMZ, GIZ, Auswärtiges Amt, Jäger abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.cc — ELEFAND S. 596–597

ELEFAND-Liste erst am 22.08.2021 beim KSK-Kommandeur, „in einem katastrophalen Zustand“

Originalstelle
„Wenn Sie […] sehen, diese Liste wird nicht wirklich leerer, weil 200 Namen dadrauf sind, und irgendwann müssen Sie rausfliegen, dann ist das ein ganz schlechtes Gefühl, weil mit dieser Liste übernimmt man dann natürlich auch eine gewisse Verantwortung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 596–597 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant „Tobias“ erhielt die ELEFAND-Liste (Verzeichnis registrierter Deutscher) erst am 22.08.2021 morgens, „viel zu spät und in einem katastrophalen Zustand“. Zuvor hatte er „vier Tage lang“ in jeder Besprechung darum gebeten. Die Liste enthielt etwa 200 Namen, war nicht alphabetisch sortiert, mit Dopplungen. Hauptmann H.: Die Listen wurden in der Praxis nicht genutzt; Identifizierung erfolgte durch Dokumente am Tor und Einzelfallentscheidungen.

Thema: Ortskräfte Akteure: „Tobias“, Zahneisen, Hauptmann H., Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

Originalstelle
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Kap. 3.7.4 — Ortskräfte Afghanistan (Kontext) S. 54

Deutschland war beim Abzug aus Afghanistan nicht ausreichend auf den Schutz der Ortskräfte vorbereitet

Originalstelle
„Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Daher ist der Umgang insbesondere mit (gefährdeten) Personen und ihren Familien beim Abzug in Afghanistan eine Lehre für künftige Einsätze, denn Deutschland erwies sich als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihren Angehörigen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Zentrale Feststellung der Enquete-Kommission als Begründung der Empfehlung 71: Beim Abzug aus Afghanistan erwies sich Deutschland als nicht ausreichend auf den Schutz der zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen vorbereitet. Frühzeitige Klarstellung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen hätte erfolgen müssen.

Thema: Ortskräfte enquete\kap3-empfehlungen.json

Sondervoten der Fraktionen (56)

Sondervotum 4.9 Sondervotum CDU/CSU+Sachverständige (Zeino, Vollmer) S. 64–65

CDU/CSU und Sachverständige: Unterscheidung zwischen lokalen Mitarbeitern (LMA) und Ortskräften (OK)

Originalstelle
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sollte grundsätzlich unterschieden werden zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die ausländische zivile und Sicherheitskräfte dabei unterstützen, die mit der legitimen Partnerregierung geplanten Maßnahmen gemeinsam umzusetzen und dadurch der Entwicklung ihres eigenen Landes dienen, und Ortskräften (OK), die – wie zum Beispiel lokale Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – ausländische Akteure dabei unterstützen, deren eigene Mission umzusetzen und damit dem Interesse eines ausländischen Akteurs dienen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64–65 (Original, neues Fenster)

Es solle grundsätzlich zwischen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (LMA), die mit der legitimen Partnerregierung gemeinsam Maßnahmen zur Entwicklung ihres eigenen Landes umsetzen, und Ortskräften (OK), etwa lokalen Botschaftsmitarbeitern, die der Umsetzung ausländischer Missionen dienen, unterschieden werden. Deutschland habe nicht im engeren Sinne im deutschen Interesse, sondern unterstützend für eine legitime Partnerregierung agiert; alle Maßnahmen seien mit der afghanischen Regierung geplant und gemeinsam mit deren Fachkräften umgesetzt worden.

Hinweis: Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion sowie der Sachverständigen Dr. Ellinor Zeino und Jörg Vollmer.
Sondervotum 4.9 Sondervotum CDU/CSU+Sachverständige (Zeino, Vollmer) S. 64–65

CDU/CSU und Sachverständige: OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können

Originalstelle
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das bis August 2021 durchgeführte Ortskräfteverfahren (OKV) mit einer Prüfung der individuellen Gefährdungslage hätte auch nach August 2021 umgesetzt werden können, da die Erfahrung gezeigt hat, dass eine Gefährdung von Ortskräften nur in den allerwenigsten Fällen tatsächlich gegeben war.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 64–65 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden halten es für nicht zutreffend, dass Deutschland gänzlich unvorbereitet gewesen sei: Seit Mitte der 2010er Jahre habe es OK-Verfahren mit Gefährdungsprüfung gegeben. Das OKV mit individueller Gefährdungsprüfung hätte auch nach August 2021 fortgeführt werden können. Im Rückblick sei nicht erkennbar, dass ehemalige afghanische Regierungsmitarbeiter oder Ortskräfte signifikanten Repressionen oder einer strukturellen Gefährdung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt waren. Vorgeschlagen wird, Art und Umfang der Fürsorge ressortübergreifend zu regeln und bei Vertragsabschluss transparent zu kommunizieren.

Hinweis: Sondervotum CDU/CSU + Zeino, Vollmer. Diese Einschätzung zur Gefährdungslage steht in deutlichem Kontrast zu der Bewertung im Grünen-Sondervotum 4.10 sowie zu Aussagen aus dem 1. UA.
Thema: Ortskräfte ab Mitte 2010er bis nach August 2021 Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Sachverständige Zeino, Sachverständige Vollmer, Bundesregierung… enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.9.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.9 S. 65

AfD-Replik: Unterstützt CDU/CSU-Position zum OKV, weist auf abweichende Aussagen aus CDU/CSU in Plenardebatte hin

Originalstelle
„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Plenardebatte Ende September 2024 sagte einer ihrer Abgeordneten noch Folgendes: „Deutschland hat zwischen 2001 und 2021 mit vielen Partnern zur politischen und auch wirtschaftlichen Stabilisierung in Afghanistan beigetragen. Daran haben viele Ortskräfte mitgewirkt, die für Deutschland oder internationale Organisationen gearbeitet haben. Sie haben sich für die Entwicklung ihres Landes engagiert und werden dafür bis heute von den Taliban verfolgt.“ (siehe Plenarprotokoll 20/189, Seite 24633).“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

Die AfD unterstreicht ausdrücklich, dass das vor August 2021 geltende OKV mit individueller Gefährdungsprüfung auch danach hätte fortgeführt werden können. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die CDU/CSU in dieser Frage nicht mit einer Stimme spreche: In der Plenardebatte Ende September 2024 habe ein CDU/CSU-Abgeordneter erklärt, viele Ortskräfte würden „bis heute von den Taliban verfolgt“ (Plenarprotokoll 20/189, S. 24633).

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.9.
Thema: Ortskräfte September 2024 Akteure: AfD-Fraktion, CDU/CSU-Fraktion, Taliban, Ortskräfte enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 65

Grüne und Sachverständige: Klare Anspruchsregeln, Triggerpunkte und Übergänge zu Pauschalverfahren nötig

Originalstelle
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Lehre für künftige Eins ätze muss sein, dass Deutschland auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihrer Angehörigen für den Ernstfall vorbereitet sein muss. Es wäre während des Einsatzes in Afghanistan von entscheidender Bedeutung gewesen, bereits früher klar festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und welche Nachweise erforderlich sind. Ebenso hätten für unterschiedli che Szenarien Abstufungen und Triggerpunkte festgelegt werden müssen, um beispielsweise den Übergang von individuellen Verfahren zu Pauschalverfahren klar zu regeln.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 65 (Original, neues Fenster)

Lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten den Einsatz teils unter höchster Lebensgefahr ermöglicht; Deutschland werde auch künftig auf sie angewiesen sein. Eine Lehre müsse sein, frühzeitig festzulegen, wer anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Nachweise erforderlich sind. Für unterschiedliche Szenarien sollten Abstufungen und Triggerpunkte definiert werden, etwa für den Übergang von individuellen zu Pauschalverfahren. Transparente Entscheidungsstrukturen mit klaren Zuständigkeiten seien notwendig.

Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Leib und Leben muss schwerer wiegen als außen-, entwicklungs- und migrationspolitische Interessen

Originalstelle
„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs-, und migrationspolitischen Interessen und Leib und Leben der Betroffenen muss Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Hierzu ist bereits bei Einstellung erforderlich, dass sie alle Informationen über mögliche Gefährdungen erhalten. Darüber hinaus sollten regelmäßig Aktualisierungen stattfinden. Aus einer Anzeige der Gefährdung dürfen den lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Nachteile entstehen, die sie potenziell davon abhalten könnten, eine solche zu stellen.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Bei einer Abwägung zwischen außen-, entwicklungs- und migrationspolitischen Interessen einerseits und Leib und Leben der Betroffenen andererseits müsse Letzteres grundsätzlich schwerer gewichtet werden. Bereits bei Einstellung sei umfassende Information über Gefährdungen und regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Aus einer Gefährdungsanzeige dürften keine Nachteile entstehen. Erforderlich sei eine ressortübergreifende Übereinkunft, dass auch für über Subunternehmen Beschäftigte und für früher beendete Beschäftigungsverhältnisse Verantwortung übernommen wird.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bündnis 90/Die Grünen, Sachverständige Mielke, Bundesregierung enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum 4.10 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Gambir, Düring, Spellerberg, Mielke) S. 66

Grüne und Sachverständige: Erweiterte Kernfamilien-Definition; Fortsetzung humanitärer Aufnahmen über Bundesaufnahmeprogramm hinaus

Originalstelle
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden. Das gilt ausdrücklich für volljährige alleinstehende Töchter. Notfalls sollten auch vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren für gefährdete lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden. Zudem sollte der (Kern -)Familie eines gefährdeten lokalen Mitarbeiters oder einer gefährdeten lokalen Mitarbeiterin ein vereinfachtes unbürokratisches Verfahren zum Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Die Definition der Kernfamilie solle dem regionalen Verständnis angepasst werden; insbesondere alleinstehende Frauen (auch volljährige Töchter), die im selben Haushalt leben und finanziell wie sicherheitstechnisch abhängig sind, müssten dazugezählt werden. Vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren sowie unbürokratischer Kernfamiliennachzug sollten möglich sein. Deutschland müsse weiterhin Verantwortung für tätigkeits- oder vulnerabilitätsbedingt konkret gefährdete Afghaninnen und Afghanen übernehmen; das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) müsse über die Legislatur hinaus fortgesetzt werden, da tausende Fälle lägen aufbereitet vor.

Hinweis: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Die anschließende AfD-Replik 4.10.1 widerspricht in der Familiendefinition und beim BAP.
Sondervotum 4.10.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.10 S. 66

AfD-Replik: Lehnt erweiterte Kernfamilien-Definition und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ab

Originalstelle
„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die AfD-Bundestagsfraktion spricht sich gegen die in diesem Sondervotum angeregte erhebliche Ausweitung der Kernfamilie aus. Die Anpassung an das regionale Verständnis könnte etwa Zweit- und Drittfrauen beinhalten, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall ist. Aus Sicht der Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag ist die Definition der Kernfamilie eineindeutig: Dazu gehören zwei Generationen, die der Eltern (Mutter und Vater) und der leiblichen unverheirateten minderjährigen Kinder.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 66 (Original, neues Fenster)

Die AfD lehnt die im Grünen-Sondervotum vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie ab. Eine Anpassung an das regionale Verständnis könne etwa Zweit- und Drittfrauen umfassen. Aus AfD-Sicht umfasst die Kernfamilie eindeutig zwei Generationen: Eltern und leibliche unverheiratete minderjährige Kinder. Außerdem wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan abgelehnt, da es u. a. wegen Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt zeitweise gestoppt und in den Haushaltsverhandlungen 2024/2025 deutlich gekürzt werden sollte. Das BAP gehöre „unverzüglich beendet“.

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.10.
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — OKV S. 1039–1040

BMVg-Ortskräftebeauftragter Grohmann 01/2021: keine gezielten Tötungen von Sprachmittlern bekannt

Originalstelle
„„Die Prüfung der vorgebrachten Behauptungen verschiedener als Sprachmittler eingesetzter Ortskräfte, Sprachmittler seien, analog zu hochrangigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Prüfung der vorgebrachten Behauptungen verschiedener als Sprachmittler eingesetzter Ortskräfte, Sprachmittler seien, analog zu hochrangigen Regierungsvertretern und Offiziellen, ein besonderes Ziel der OMF und daher besonders gefährdet, hat sich nach allen vorliegenden Dokumenten und Erkenntnissen nicht bestätigt […] Es ist dem EinsFüKdoBw kein Fall bekannt, in dem ein bei DEU EinsKtg RS (und vorher ISAF) beschäftigter oder ehemaliger Sprachmittler durch OMF getötet oder gar gezielt getötet wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1039–1040 (Original, neues Fenster)

Oberst Grohmann (BMVg-Ortskräftebeauftragter) hielt am 18.01.2021 nach Informationsabgleich mit MAD, EinsFüKdoBw und anderen Stellen fest: Die Behauptung, Sprachmittler seien besonderes Ziel der Taliban und der OMF, habe sich nicht bestätigt; dem EinsFüKdoBw sei kein Fall einer Tötung bekannt. MAD bestätigte am 08.04.2021: Bei Befragungen sahen sich die meisten Ortskräfte nicht persönlich bedroht; Ortskräfte lebten in Taliban-besetzten Gebieten ohne Selektierung oder Entführung.

Thema: Ortskräfte Januar–April 2021 Akteure: Oberst Grohmann (BMVg), MAD, EinsFüKdoBw sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.1 — Taliban-Amnestie S. 1040–1041, 1050–1052

Taliban-Generalamnestien für Ortskräfte ab April 2020, mehrfach öffentlich und bilateral wiederholt; Belastbarkeit von MAD, BND und GIZ bestätigt

Originalstelle
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ist in einem Protokoll zu einer zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BND und dem MAD durchgeführten Besprechung vom April 2020 festgehalten, dass die Taliban bereits eine solche Generalamnestie ausgerufen hatten, eine Proklamation, die bereits im Mai 2020 anlässlich des Ramadans wiederholt worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1040–1041, 1050–1052 (Original, neues Fenster)

Bereits im April 2020 hatten die Taliban gegenüber BfV, BKA, BND und MAD eine Generalamnestie für Ortskräfte aller NATO-Streitkräfte und Republik-Beamten ausgerufen, im Mai 2020 erneut zum Ramadan, im Juni 2021 nochmals; bilateral gegenüber AA-Vertretern (Kurzweil, Potzel, Krüger) im Mai und Juni 2021 bestätigt. GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann bestätigte: Bei über 30.000 von der GIZ logistisch ausgereisten Personen wurde „in nicht einem dieser Fälle eine Ortskraft aufgrund ihres Ortskraftseins an der Ausreise gehindert”. Die deutsche Bundesregierung gab im Dezember 2024 erneut an, dass frühere Ortskräfte weder individuell noch systematisch durch die Taliban bedroht seien.

Thema: Ortskräfte Akteure: Taliban, BND, MAD, GIZ… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.2 — AKK-Alleingang S. 1041–1045

17.04.2021: Kramp-Karrenbauer-Alleingang zur Vereinfachung des OKV ohne Ressort- und Hausabstimmung

Originalstelle
„„Ich habe diesen Artikel in n-tv morgens um Viertel vor neun am Samstagmorgen mit einer Tasse Kaffee in der Hand, also wie in einem Film—Ich hatte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich habe diesen Artikel in n-tv morgens um Viertel vor neun am Samstagmorgen mit einer Tasse Kaffee in der Hand, also wie in einem Film—Ich hatte keine Ahnung. Keiner hatte von uns [Arbeitsebene BMVg] eine Ahnung, dass Frau Kramp-Karrenbauer dieses Statement kundtut.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1041–1045 (Original, neues Fenster)

Am 17.04.2021 verkündete Ministerin Kramp-Karrenbauer öffentlich (Statement an n-tv) ein vereinfachtes Ortskräfteverfahren für BMVg-OK, ohne vorherige Absprache mit Hausarbeitsebene, AA, BMI, BMZ. BMI-Referatsleiterin Bender stellte fest: § 22 Satz 2 AufenthG sehe Einzelfallprüfung vor, keine „latente Bedrohung aller Ortskräfte pauschal”. Krüger (AA): „Ich kann vor einer Aufweichung unserer Kriterien im OKV nur warnen.” Der zuständige BMI-Kollege wusste laut Bender, dass AKK „durchaus alle Fakten und unsere Sachargumente kennt, aber immer wieder auf den politischen Druck verweist”.

Thema: Ortskräfte April 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Andreas Krüger (AA), Bender (BMI), Helge Braun sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.2 — Nadery zum Zusammenhang S. 1043

Nadery: Westliche OKV-Ankündigungen lösten in Afghanistan Panik aus, Zusammenhang mit ANDSF-Zusammenbruch

Originalstelle
„„Eine wirklich sehr wichtige Frage […] diese öffentlichen Ankündigungen wurden Teil der afghanischen Berichterstattung. Und sie lösten Panik aus […] Es bestand also in gewissem Maße ein Zusammenhang, der wahrscheinlich genauer untersucht werden sollte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1043 (Original, neues Fenster)

Der afghanisch-republikanische Verhandlungsteilnehmer Nader Nadery legte vor dem Ausschuss dar: Die öffentlichen Ankündigungen der Regierungen der NATO-Staaten, Ortskräfte aufzunehmen, lösten in der afghanischen Berichterstattung Panik aus. Es gebe einen Kausalzusammenhang zum schnellen Zusammenbruch der ANDSF. Botschafter Zeidler hatte zuvor bereits gewarnt: Der Eindruck einer „massiven Lageverschlechterung” könne zu „weiterer Demoralisierung der ANDSF” führen.

Thema: Ortskräfte Akteure: Nader Nadery, Botschafter Zeidler sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.3 — Charterflug S. 1045–1049

Juni 2021: AKK-Charterflug-Pläne scheitern, Botschaft Kabul warnt vor „Punktsieg für die Taliban”

Originalstelle
„„Die Botschaft rät […] von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-e Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. Solche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Botschaft rät […] von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-e Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung […] weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1045–1049 (Original, neues Fenster)

Im Juni 2021 drängte Ministerin Kramp-Karrenbauer (laut BMVg-Leitungsklausur-Protokoll vom 10.06.2021) auf zivile Charterflüge zur medienwirksamen Mitnahme von Ortskräften vor dem Bundeswehr-Abzug. Botschaft Kabul (20.06.2021) und General Meyer (20.06.2021) warnten dringend ab. General Hoppe sah „greifbare Risiken” und ein „hohes Risiko zu scheitern”. Das Vorhaben „Unternehmen 25.06.” wurde am 22.06.2021 abgeblasen.

Thema: Ortskräfte Juni 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Botschaft Kabul, General Meyer, General Hoppe sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.5 — Gefährdungsursache S. 1051–1053

Rohschürmann (GIZ): Wirkliche Gefährdung der Ortskräfte aus privaten Konflikten, Neid, tribalen Streitigkeiten, nicht aus Taliban-Verfolgung

Originalstelle
„„Allein aufgrund ihrer Tätigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit: Ja […]. In Kombination mit anderen Faktoren, also zum Beispiel private …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Allein aufgrund ihrer Tätigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit: Ja […]. In Kombination mit anderen Faktoren, also zum Beispiel private Konflikte, Neiddebatten, Familienstreitigkeiten, Racheaktionen, tribale Konflikte, durchaus. Aber wirklich nur aufgrund der Tätigkeit: Nein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1051–1053 (Original, neues Fenster)

GIZ-RMO-Leiter Dr. Rohschürmann sagte vor dem Ausschuss aus: Wirkliche Gefährdung der Ortskräfte resultierte nicht aus der Tätigkeit für deutsche Stellen, sondern aus privaten Konflikten, Neiddebatten, Familienstreitigkeiten, tribalen Konflikten, verstärkt durch die für afghanische Verhältnisse extrem hohen Gehälter (Indoor Guard 300 $ pro Monat bei Landlehrer 75 $ pro Monat). Bei keiner der untersuchten Bedrohungsanzeigen ließ sich eine taliban-basierte Gefährdung verifizieren. Sachverständige Dube und Zerbin bestätigten und problematisierten die Aufnahmepraxis.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.6 — Karzai Aderlass S. 1055–1056

Karzai gegenüber Wieck: „Beste Köpfe verlassen das Land — unwiederbringlicher Aderlass”

Originalstelle
„„Die besten Köpfe des Landes verließen unter tatkräftiger Mitwirkung der Internationalen das Land. Ein unwiederbringlicher Aderlass.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1055–1056 (Original, neues Fenster)

Ex-Präsident Hamid Karzai beschwerte sich während der MilEvOP (August 2021) telefonisch beim deutschen Sonderbeauftragten Dr. Wieck: Die besten Köpfe des Landes verließen Afghanistan „unter tatkräftiger Mitwirkung der Internationalen”, ein „unwiederbringlicher Aderlass”. Die Referentin des Afghanistan-Referats im AA antwortete auf AfD-Nachfrage: „Da stellt sich natürlich die Frage, welche Zukunft die klügsten Köpfe unter einer Talibanregierung haben.”

Thema: Ortskräfte August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Jasper Wieck sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.6 — Nouripour „Nebelkerze” S. 1054

Nouripour (22.08.2021): Ortskräftedebatte sei „Nebelkerze” zum Ablenken vom Versagen der Bundesregierung

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„„eine Nebelkerze, die ablenkt vom großen Versagen dieser Regierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1054 (Original, neues Fenster)

Am 22.08.2021, dem Tag, an dem Merkel die 2013-Frist für EZ-Ortskräfte durchsetzte, bezeichnete der Grünen-Politiker Omid Nouripour die Migrationsdebatte öffentlich als „Nebelkerze, die ablenkt vom großen Versagen dieser Regierung” in der Afghanistan-Politik. Die AfD führt dieses Zitat zur Bekräftigung ihrer eigenen Bewertung an.

Thema: Ortskräfte August 2021 Akteure: Omid Nouripour, Angela Merkel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 9.6 — Schütt-Mail über schützenswerte S. 1054

General Schütt: Aufnahme auf „besonders schützenswerte Liste” auch bei nicht „blütenreiner Weste”, Sorge vor späteren Journalisten-Nachfragen

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„„Wir können ihn auf die Liste besonders schützenswerter Personen des AA (Krisenstab) mit der Begründung ,besonderes politische Interesse‘ setzen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Wir können ihn auf die Liste besonders schützenswerter Personen des AA (Krisenstab) mit der Begründung ,besonderes politische Interesse‘ setzen lassen. […] Allerdings bin ich mir nicht wirklich sicher, ob er über eine ,blütenreine Weste‘ verfügt, die zu einem späteren Zeitpunkt - wenn der ,OK-Hype‘ abgeflaut ist- Fragen interessierter Journalisten standhält.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1054 (Original, neues Fenster)

General Bernd Schütt schrieb in einer E-Mail (19.08.2021) an Generalinspekteur Zorn über einen kampflos kapitulierenden afghanischen General als Kandidat für die „Menschenrechtsliste”: Aufnahme sei möglich, aber er sei „nicht wirklich sicher, ob er über eine ,blütenreine Weste‘ verfügt, die zu einem späteren Zeitpunkt […] Fragen interessierter Journalisten standhält”. General Hoppe sprach gleichentags von „persönlichen Listen” prominenter Politiker (de Maizière, Silberhorn, AKK). Er empfahl, klar zu kommunizieren, dass keine Kapazitäten dafür bestehen.

Thema: Ortskräfte August 2021 Akteure: General Schütt, General Hoppe, AA-Krisenstab sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.3 — Loyalität Ortskräfte S. 1113–1115

Kritisches Wissen über Ortskräfte: Mehr-Ehe, Spionage für Taliban, Innentäter-Sorge; BND und BfV erwarteten Anschlagsrisiken in Deutschland

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„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einem Papier des MAD heißt es über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 über nachrichtendienstliche Aktivitäten diverser internationaler Akteure zudem: „Als bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS ist […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen zu sehen.“ In einer internen E-Mail der deutschen Botschaft Kabul vom Mai 2021, in der „systematische Gedanken zum OKV“ thematisiert worden sind, hieß es unter anderem wörtlich: „Indirekt trägt es […] auch zum Schutz DEU Einrichtungen bei, da es zum Vertrauensverhältnis/Bindung der OK an uns […] beiträgt. Damit wirkt es möglichen Innentätern/Informationsweitergabe aus der Botschaft an Dritte entgegen.““

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1113–1115 (Original, neues Fenster)

Aus Beweismaterialien geht hervor: Deutsche Stellen hatten Ortskräfte unter Vertrag, die in Mehr-Ehe lebten (MAT A BMVg-4.551). MAD-Papier 2020: „bevorzugtes Mittel im Einsatz gegen das DEU EinsKtgt RS […] der Einsatz von Ortskräften als menschliche Quellen”. Botschaft Kabul (Mai 2021): OKV wirke „möglichen Innentätern” entgegen. General Meyer: Sorge vor Angriffen durch nicht-berechtigte Ortskräfte. Oberst Grohmann vermutete, einige Ortskräfte seien „von Anfang an Taliban” gewesen. BND und BfV hielten es im August 2021 für möglich, dass evakuierte Ortskräfte nach Ankunft in Deutschland terroristische Anschläge verüben oder sich radikalisieren.

Thema: Ortskräfte Akteure: BND, BfV, MAD, General Meyer… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.2 — Ziviles Engagement S. 745

CDU/CSU-Vorwurf: Mahnung Seehofers an Maas am 14.08.2021 zu Charterflügen für 10.000 Betroffene

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„Am 14. August 2021 sprach Bundesminister Seehofer diese Problematik direkt gegenüber Bundesminister Maas an und forderte diesen auf, die notwendigen Maßnahmen für 10.000 Betroffene zu ergreifen und beispielsweise ausreichend Charterflüge zu planen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 745 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert, dass Bundesinnenminister Seehofer am 14.08.2021 Bundesaußenminister Maas direkt aufforderte, Maßnahmen für 10.000 Betroffene (u.a. Charterflüge) zu ergreifen. Das sei ein Beleg dafür, dass die AA-Planung zu diesem Zeitpunkt unzureichend war.

Thema: Ortskräfte 2021-08-14 Akteure: Horst Seehofer, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.3 — Listenverfahren S. 773

CDU/CSU: BMVg und Kramp-Karrenbauer als einzige mit frühzeitiger Vorstellung der hohen Gefährdung; Entscheidungsprozesse durch inkompatible Ressortinteressen blockiert

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„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Letztlich bleibt nach Bewertung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Erkenntnis: Das BMVg und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hatten als einzige Akteure frühzeitig eine Vorstellung davon, dass die Ortkräfte in ihrem Verantwortungsbereich nach dem Abzug der internationalen Truppen wahrscheinlich einer hohen Gefährdung ausgesetzt sind und wie die Unterstützung und Ausreise von Ortskräften frühzeitig organisiert werden soll. Die Entscheidungsprozesse zwischen den Afghanistan-Ressorts […] waren indes blockiert, weil die Grundinteressen von AA, BMVg, BMI und BMZ inkompatibel waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 773 (Original, neues Fenster)

Zentrale Bewertung der CDU/CSU: Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) und das BMVg seien die einzigen gewesen, die frühzeitig die Gefährdungslage erkannten. AA und BMZ wollten Ortskräfte vor Ort halten; BMI hielt am bewährten Verfahren fest. Große Veränderungen kamen nur durch Eskalation der Ministerin auf BKin-Ebene zustande (Listenverfahren, Ausweitung Zweijahresfrist).

Hinweis: Parteipolitisch eingefärbte Bewertung: lobt die CDU-Verteidigungsministerin, kritisiert SPD-geführte Ressorts (AA).
Thema: Ortskräfte Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.2 — Visastelle S. 776

CDU/CSU-Vorwurf: AA verschleppte Lösung für Visastelle, „nhB an einer ‚Lösung' aus Kapazitätsgründen kein Interesse”

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„AA (Referat 509) verschleppt das Thema bereits seit dem letzten Jahr. […] AA hat nhB an einer ‚Lösung' aus Kapazitätsgründen kein Interesse. Man befürchtet, Präzedenzfall zu schaffen, der quasi zur Wiederaufnahme des Visaverfahrens in AFG führt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 776 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert anhand eines BMVg-Vermerks (Oktober 2020): Das AA habe das Thema Visastelle (im Camp Marmal) seit 2019 verschleppt (aus Kapazitätsgründen kein Interesse, Sorge vor Präzedenzfall). Trotz Angebot des BMVg, Infrastruktur bereitzustellen, blieb das AA an Bearbeitung in Islamabad (Pakistan) und Neu-Delhi (Indien) festhalten.

Thema: Ortskräfte 2020-10 Akteure: AA Referat 509, BMVg, Auswärtiges Amt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.2 — Visastelle S. 776

CDU/CSU: AA-Abteilung 2 blockierte Verstärkung der Visa-Kapazitäten, „falsches politisches Signal”

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„Es sei das falsche politische Signal, sich auf Konsequenzen eines möglichen Abzugs der BW vorzubereiten. Sie wisse, dass die Ressorts sich dies …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sei das falsche politische Signal, sich auf Konsequenzen eines möglichen Abzugs der BW vorzubereiten. Sie wisse, dass die Ressorts sich dies wünschten, insbesondere die Bundeswehr, 201 sei aber dagegen, da 201 sich für den Verbleib der BW einsetze, da könne man sich nicht gleichzeitig auf die Konsequenzen eines Abzugs vorbereiten; daher habe 201 auch die Vorlage zur Zukunft des GK [Masar-e Sharif] blockiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 776 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Eine Mitarbeiterin des NATO-Referats 201 im AA blockierte schon auf Arbeitsebene die Verstärkung der Visastelle Teheran und die Vorlage zum Generalkonsulat Masar-e Sharif, mit dem Argument des „falschen politischen Signals”. Diese Logik dominierte laut CDU/CSU die AA-Entscheidungen.

Thema: Ortskräfte Akteure: AA Abteilung 2 / Referat 201, AA Referat 510 sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.3 — Visa upon Arrival S. 777–778

CDU/CSU: „Visa upon Arrival”-Strategie des AA hatte „fatalen Nebeneffekt”

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„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Strategie, auf „Visa upon Arrival” zu drängen, hatte im Nachhinein betrachtet einen fatalen Nebeneffekt: Das AA und das BMZ unterließen es, sich frühzeitig und konkret mit der Frage zu beschäftigen, wie sie mit ihren Ortskräften aus dem zivilen Bereich im Krisenfall umgehen sollten und wie Ausreisemöglichkeiten aussehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 777–778 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Strategie des AA, ab Ende 2020 auf „Visa-upon-Arrival” zu setzen, als problematisch: Das AA habe damit die Verantwortung an die BPol abgeben können und ungewollte politische Signale vermieden. Folge sei, dass AA und BMZ konkrete Ausreiseplanungen für ihre Ortskräfte verschoben hätten.

Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ, BMI, BPol sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.6 — Bundeswehr-Visaverfahren S. 782

CDU/CSU: Bundeswehr-Lösung bewies, dass schnelles Visa-Verfahren möglich war; Frage, warum AA dies nicht früher umsetzte

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„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in gerade einmal zwei Monaten ein Problem gelöst werden, über das zuvor lange diskutiert wurden war, ohne zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. […] Allerdings bleibt im Nachhinein die Frage, warum das AA nicht bereits im Jahr 2020 genau diese Konstruktion zur Erteilung von Visa mit eigenem Personal oder mit der Bundeswehr umsetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 782 (Original, neues Fenster)

Im Mai und Juni 2021 nahmen Bundeswehrangehörige in Camp Marmal Visa-Anträge und biometrische Daten gefährdeter Ortskräfte auf, das AA bearbeitete die Visa in Tagen. Fast 1.900 Personen konnten so vor dem 14.08.2021 ausreisen. Die CDU/CSU fragt, warum dies nicht bereits 2020 umgesetzt wurde. Der Vorschlag des BMVg habe mehrfach vorgelegen.

Thema: Ortskräfte Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 7 — Charterflüge S. 782

CDU/CSU: AA-Charterflüge kamen „angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät”

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„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Initiative von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und Bundeskanzlerin Dr. Merkel wurde im Jahr 2021 innerhalb der Bundesregierung mehrfach die Planung von Charterflügen für Ortskräfte angestoßen. Außenpolitische Bedenken und Einwände der Arbeitsebene verhinderten allerdings, dass es rechtzeitig zur Vorbereitung von Charterflügen kam. Die letztlich vom AA für Mitte August 2021 geplanten Charterflüge für Ortskräfte kamen angesichts der Lageentwicklung deutlich zu spät.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 782 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt heraus: Charterflüge wurden mehrfach von Kramp-Karrenbauer und Merkel angeregt; das AA blockierte aus „außenpolitischen Bedenken” (Signalwirkung). Die schließlich vom AA für Mitte August 2021 angekündigten zwei Charter kamen zu spät.

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 7.2 — Charterflüge Merkel S. 785

CDU/CSU-Vorwurf: AA-Narrativ zu „falschen Signalen” durch Charterflüge bleibt „unverständlich”

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„Wie sich vor diesem Hintergrund das Narrativ im AA aufrecht erhielt, deutsche Charterflüge zur Unterstützung für Ortskräfte könnten künftig falsche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie sich vor diesem Hintergrund das Narrativ im AA aufrecht erhielt, deutsche Charterflüge zur Unterstützung für Ortskräfte könnten künftig falsche Signale aussenden und die afghanische Republik schwächen, bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch nach intensiver Befassung unverständlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 785 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kritisiert: Obwohl Großbritannien und Frankreich bereits Charterflüge einsetzten und die USA mit der „Operation Allies Refuge” mehrere Tausend Ortskräfte ausfliegen wollten, hielt das AA an seinem Narrativ fest, deutsche Charterflüge könnten falsche Signale aussenden. Dies bleibt aus Sicht der CDU/CSU „unverständlich”.

Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, USA, Frankreich, Großbritannien sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 7.2 — Charterflüge S. 785

CDU/CSU-Beleg: Maas wich am 13.08. im Krisenstab Charterflug-Festlegung aus

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„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 785 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.

Thema: Ortskräfte 2021-08-13 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, BKAmt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.4 — Zweijahresfrist S. 772–773

CDU/CSU: Ausweitung der Zweijahresfrist auf 2013 erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers zu Merkel erreicht

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„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 772–773 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel, Heiko Maas, Gerd Müller… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2 — Visaverfahren und Reisepässe S. 775

CDU/CSU: Viele Ortskräfte hatten keinen Reisepass, die Passvergabe dauerte lange

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„Ein erhebliches Problem neben dem Visumverfahren als solchem stellte die Tatsache dar, dass viele afghanische Ortskräfte und ihre Familien nicht über …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein erhebliches Problem neben dem Visumverfahren als solchem stellte die Tatsache dar, dass viele afghanische Ortskräfte und ihre Familien nicht über afghanische Reisepässe verfügten, die aber zwingend für den internationalen Reiseverkehr benötigt wurden. Der afghanische Personalausweis, die Tazkira, reichte dafür nicht aus. Die Passvergabe durch die afghanischen Behörden gestaltete sich allerdings als langwierig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 775 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU beschreibt fehlende afghanische Reisepässe als erhebliches Problem neben dem Visumverfahren: Der Personalausweis (Tazkira) reichte für Reisen ins Ausland nicht aus, die Passvergabe durch die afghanischen Behörden dauerte lange. Nach Gesprächen des AA mit der afghanischen Regierung wurde die Passvergabe für Ortskräfte beschleunigt; AA und BMI einigten sich zudem, bei Bedarf deutsche Reiseausweise für Ausländer auszustellen (bis Mitte Juni 2021 für rund 1.000 Ortskräfte der Bundeswehr und Angehörige).

Thema: Ortskräfte 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Afghanische Regierung sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 921

FDP: Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst 22.08.2021, „Viel zu spät”

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„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 921 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte 2021-08-22 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.2 — Ortskräfteverfahren S. 949–950

FDP: 15 Monate Verhandlungen über Ortskräfteverfahren; Merkel lehnte BMZ-Einbeziehung am 16.06.2021 ab

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„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 949–950 (Original, neues Fenster)

Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte März 2020–Juni 2021 Akteure: Angela Merkel, BMZ, BMVg, BMI sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8 — Ortskräfte S. 887–888

„Organisierte Verantwortungslosigkeit”: Fürsorgepflicht gegenüber Ortskräften schwerwiegend verletzt

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„Weil die notwendigen Maßnahmen unterlassen wurden, um eine rechtzeitige und sichere Ausreise zu ermöglichen, hat die Bundesregierung diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Weil die notwendigen Maßnahmen unterlassen wurden, um eine rechtzeitige und sichere Ausreise zu ermöglichen, hat die Bundesregierung diese Fürsorgepflicht in schwerwiegender Weise verletzt. Die Versäumnisse, eine strukturierte und unbürokratische Ausreise durch pragmatische Lösungen rechtzeitig zu ermöglichen, haben dazu geführt, dass viele Ortskräfte und ihre Familien einem erheblichen und vermeidbaren Risiko ausgesetzt wurden und bis heute werden. Dieser Vorgang kann das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung international nachhaltig schädigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 887–888 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Ortskräften „in schwerwiegender Weise” nicht nachgekommen sei. Notwendige Maßnahmen für eine rechtzeitige und sichere Ausreise seien unterlassen worden; viele Ortskräfte und ihre Familien seien einem „erheblichen und vermeidbaren Risiko” ausgesetzt worden, bis heute. Dies könne das internationale Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bundesregierung nachhaltig schädigen.

Hinweis: Schwere politische Wertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 890–892

BND-Feststellung 26.03.2021: latente Gefährdung aller Ortskräfte, BMI änderte Verfahren dennoch nicht

Originalstelle
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lag auf der Hand, dass eine große Gruppe an Ortskräften berechtigt war, eine Gefährdungsanzeige zu stellen und individuelle Überprüfungen unnötig geworden waren, die darüber hinaus einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet hätten. Handlungsleitend für das BMI waren hierbei nicht rechtliche Fragen, sondern der Wunsch, Migration abzuwehren. Die Untersuchung hat ergeben, dass zudem sachfremde Erwägungen in die Bewertung der Gefährdungslage mit eingeflossen sind.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 890–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Bereits am 26.03.2021 stellte der BND eine grundsätzliche latente Bedrohung aller Ortskräfte der beteiligten Ressorts fest. Obwohl nach dem OKV eine latente Gefährdung für eine Aufnahmezusage genügte, habe das BMI weiter auf detaillierte individuelle Nachweise bestanden. Handlungsleitend sei nicht das Recht gewesen, sondern der „Wunsch, Migration abzuwehren”. Sachfremde Erwägungen seien in die Gefährdungsbewertung eingeflossen.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte März 2021 Akteure: BND, BMI, Ulrike Bender sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.1 — Gefährdungsanzeigen S. 891–892

Wenige Gefährdungsanzeigen, weil GIZ-Ortskräfte angewiesen wurden, keine zu stellen

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„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Argumentation lässt jedoch wesentliche Faktoren außer Acht: So wurden Ortskräfte der GIZ explizit angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen (s.u.). Des Weiteren wurde den Beschäftigten eine sog. „Bleibeprämie“ angeboten, deren Annahme sie aber dazu verpflichten sollte, auf ihr Recht zur Stellung einer Gefährdungsanzeige zu verzichten (s.u.). Darüber hinaus kam es vor, dass Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht“ gekündigt wurde, um die Gefährdung formell zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 891–892 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion erläutert: GIZ-Ortskräfte wurden ausdrücklich angewiesen, keine Gefährdungsanzeigen zu stellen; eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf Gefährdungsanzeige angeboten; teils sei Ortskräften „im Sinne der Fürsorgepflicht” gekündigt worden, um die Gefährdung formell zu beenden. Die Dienstherren hätten so selbst die Zahl der Anzeigen niedrig gehalten. Beispielhaft: Der Zeuge wurde im September 2021 von Taliban angeschossen, GIZ leitete daraus kein „neues Level an Gefährdungsgrad” ab; ein NGO-Mitarbeiter wurde gefoltert, ermordet und zerstückelt.

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: GIZ, BMZ, Ortskraft der GIZ sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.1.2 — Visaverfahren S. 892–893

Visaverfahren: bis zu zwei Jahre Bearbeitungsdauer, keine Visastelle mehr in Afghanistan seit 2017

Originalstelle
„Die Bundeswehr löste dies für die eigenen Ortskräfte im Wege der Amtshilfe durch eine eigene biometrische Erfassung der Daten vor Ort in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr löste dies für die eigenen Ortskräfte im Wege der Amtshilfe durch eine eigene biometrische Erfassung der Daten vor Ort in Masar-i-Sharif, die dann auf einem USB-Stick zusammen mit den Reisedokumenten von der Bundeswehr nach Deutschland geflogen, dem Auswärtigen Amt übergeben und nach Fertigstellung der Visa nach Afghanistan zurücktransportiert wurden. Ein Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte eine Beschleunigung von mindestens sechs Monaten gebracht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 892–893 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Das Visaverfahren war mit bis zu zwei Jahren Bearbeitungsdauer (zeitweise drei Jahre) und Reisen nach Neu-Delhi (Indien) oder Islamabad (Pakistan) gänzlich ungeeignet, verschärft durch fehlende Visastelle in Afghanistan seit 2017. Die Bundeswehr habe dies pragmatisch durch eigene biometrische Erfassung vor Ort gelöst (USB-Stick-Transport nach Deutschland). Der Verzicht auf das Urkundenüberprüfungsverfahren hätte mind. sechs Monate gebracht.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.1 — Anspruchsausweitung S. 893–894

Anspruchsausweitung bis 2013 erst durch Eingreifen der Kanzlerin (16.06.2021 / 22.08.2021)

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„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Ortskräfte aus dem Geschäftsbereich des BMZ erfolgte keine Ausweitung mit der Begründung, dass diese „nicht so gefährdet“ seien. Vorangegangen war dieser Entscheidung der Wunsch der Bundesverteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer sowie der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Dr. Müller (s. u.). Der Zeuge Dr. Braun, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, führte dazu folgendes aus: „Als Drittes möchte ich auf die Frage eingehen, warum die Bundesregierung nicht frühzeitig den Kreis der Ortskräfte auf die ganze Breite der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ausgeweitet hat und für die Bundeswehrortskräfte auf 2013 zurückdatiert hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 893–894 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Erst die Bundeskanzlerin entschied am 16.06.2021 die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf das Jahr 2013 für Ortskräfte aus BMVg und BMI. Für BMZ-Ortskräfte erfolgte dies erst während der Evakuierung am 22.08.2021. Vorausgegangen waren der Wunsch der Bundesministerin Kramp-Karrenbauer und der Widerstand von Bundesinnenminister Seehofer und Bundesentwicklungsminister Müller. BMZ-Staatssekretär Jäger setzte die Kanzlerinnen-Entscheidung vom 22.08.2021 intern nicht um.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Juni/August 2021 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Horst Seehofer, Gerd Müller… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.3 — Gruppenverfahren S. 895–896

Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG juristisch möglich, politisch nicht gewollt, von Seehofer bestätigt

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„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und meine Überlegung war: Solange das Regelverfahren galt - weniger: ist es rechtlich möglich oder nicht, sondern ist es politisch opportun, jemanden einreisen zu lassen und dann bei der Sicherheitsüberprüfung festzustellen, das ist ein Sicherheitsrisiko, wissend, dass die Zurückführung kaum mehr möglich ist - - Das war mein Beweggrund.” (Horst Seehofer)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 895–896 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass eine Umstellung auf das Gruppenverfahren nach § 23 AufenthG „juristisch möglich, aber politisch nicht gewollt” gewesen sei. Seehofer habe in seiner Befragung eingeräumt, dass es sich um eine politische Entscheidung gehandelt habe. Dänemark und Großbritannien hätten Gruppenverfahren erfolgreich genutzt, ohne sichtbare negative Konsequenzen vor Ort.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.5 — Visa-on-Arrival S. 896–897

Visa-on-Arrival vom BMI verweigert, bei Evakuierung dann „problemlos möglich”

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„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 896–897 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Dezember 2020 – August 2021 Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Bundespolizei sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.4 — Charterflüge S. 896

Charterflüge: Bundeskanzlerin „insistierte”, machte aber von Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch

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„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu erzwingen. Der praktische Nutzen der von der Bundeskanzlerin geforderten Charterflüge wurde von mehreren Zeug:innen während des Untersuchungsausschusses infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass logistische Herausforderungen und bürokratische Hürden gegen Charterflüge gesprochen hätten. Tatsache ist jedoch, dass andere NATO-Partner wie Frankreich erfolgreich Charterflüge einsetzten, um ihre Ortskräfte und gefährdete Personen aus Afghanistan zu evakuieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 896 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Im Juli 2021 forderte Merkel die Ressorts auf, Charterflüge zur Evakuierung zu prüfen; die Ressorts kamen dem nicht nach. Merkel insistierte ein weiteres Mal, machte aber von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch. Andere NATO-Partner wie Frankreich nutzten Charterflüge erfolgreich. Es bleibe „ein schwerwiegendes Versäumnis”, dass kein politischer Wille zur Umsetzung bestand.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Juli 2021 Akteure: Angela Merkel, Bundesregierung, Frankreich sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.6 — IOM S. 897–898

IOM-Beauftragung untauglich: Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, max. 10 Anträge pro Tag

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„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten – wäre es jemals so weit gekommen - die Betroffenen nur in Kabul stellen können. Die Antragsunterlagen und Pässe sollten dann an das Generalkonsulat in Istanbul versandt werden, dort visiert und dann postalisch wieder zurück nach Kabul geschickt werden. Dieser Prozess sollte planmäßig pro Antrag bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt: Obwohl bereits im Dezember 2020 darüber gesprochen wurde, die IOM zu beauftragen, waren die Büros noch bei der Ressortbesprechung am 16. Juni 2021 nicht arbeitsfähig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 897–898 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die IOM-Beauftragung als „ungeeignet”: Beauftragung viel zu spät, Umfang viel zu klein (max. 10 Anträge pro Tag und Standort), nie umgesetzt; das Büro in Masar-e Scharif war ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet; Visaanträge sollten erst in Istanbul visiert werden (5 Wochen Bearbeitung); aus Sicherheitsgründen wurden die Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, laut Zeuge Grohmann ein „Humbug”-Argument: Die Taliban kannten die Ortskräfte ohnehin.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: IOM, Auswärtiges Amt sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.2.8 — Kernfamilie S. 898–899

Kernfamilien-Definition ignorierte afghanische Lebensrealität: volljährige Kinder, Eltern, Mehrehe ausgeschlossen

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„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 898–899 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, Horst Seehofer sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.1 — Ziel BMI S. 900–902

BMI-Ziel: Migration begrenzen, Gefährdungslage Ortskräfte „relativiert”

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„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Seitens BMI kann eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des OK Verfahrens aus migrationspolitischen Gründen nicht mitgetragen werden. Dies hätte nicht absehbare, indirekte Auswirkungen auf die Migration und Rückführungslage insgesamt …” (BMI-Sachstand, 28.05.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 900–902 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion zeigt die migrationsabwehrpolitische Ausrichtung des federführenden BMI auf: Eine Anerkennung der prekären Ortskräftelage hätte das Eingeständnis bedeutet, dass Rückführungen grundrechtskonform nicht mehr möglich seien. Abteilung M war für beide Bereiche zuständig: Aufnahmezusagen und Rückführungen. Die „Obergrenze” aus dem Seehofer'schen „Masterplan Migration” sei handlungsleitend bis in die Fachreferate gewesen. Zeitweise wurde sogar eine Verkürzung der Anspruchsfrist von zwei auf ein Jahr vorgeschlagen.

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMI.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Ulrich Weinbrenner, Helmut Teichmann, Michael Jansen… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.2 — Ziel BMZ S. 902–905

BMZ-Ziel: Arbeitsfähigkeit erhalten; Brief von Jäger und Schäfer-Gümbel hielt Ortskräfte im Land

Originalstelle
„„… you can trust on our best efforts to provide you with a safe working environment and with job security. We will be there when you need us. Therefore, please stay with us.” (Jäger/Schäfer-Gümbel, Mai 2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 902–905 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert das BMZ-Verhalten: Ein Brief von StS Jäger (BMZ) und GIZ-Vorstand Schäfer-Gümbel (Anfang Mai 2021) bat die Ortskräfte ausdrücklich, im Land zu bleiben, verbunden mit vagen Versprechen. Eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf das Ortskräfteverfahren angeboten, verfassungsrechtlich nicht haltbar laut interner GIZ-Prüfung, dennoch noch am 13.08.2021 weiterverfolgt. BMZ erstellte trotz Zusage vom 25.05.2021 keine Ortskräfte-Listen; die Task Force startete erst am 15.08.2021. Merkel reagierte auf die Konfrontation mit Jägers E-Mail vom 23.08.2021: „mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!”

Hinweis: Schwere Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am BMZ und an der GIZ.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMZ, GIZ, Martin Jäger, Thorsten Schäfer-Gümbel… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.3 — Ziel AA S. 905–906

AA-Ziel: Destabilisierung vermeiden, Charterflüge hätten „Signal” gesendet

Originalstelle
„So verwies Ende April 2021 im Bericht der Botschaft in Kabul der damalige Botschafter Zeidler ausdrücklich darauf, dass der Eindruck vermieden werden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So verwies Ende April 2021 im Bericht der Botschaft in Kabul der damalige Botschafter Zeidler ausdrücklich darauf, dass der Eindruck vermieden werden müsse, mit den lokalen Partnern „schnellstmöglich das Land zu verlassen“. Dies galt für Charterflüge ebenso für die Umstellung auf die Gruppenaufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz. Zu Recht wurde diese Sichtweise vom Zeugen Jan Hendrik van Thiel, ab Juli 2021 Geschäftsträger der Botschaft, in Frage gestellt. In seiner Aussage wies er darauf hin, dass andere Staaten wie Australien, Frankreich und Großbritannien keine solchen Bedenken hinsichtlich der Stabilität äußerten und Charterflüge und Gruppenaufnahmen bereits durchführten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 905–906 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt dar, dass das AA Charterflüge und das Gruppenverfahren nach § 23 mit dem Argument ablehnte, dies würde die afghanische Regierung destabilisieren. Botschafter Zeidler warnte (April 2021) vor dem Eindruck, „schnellstmöglich das Land zu verlassen”. Geschäftsträger van Thiel widersprach: Andere Staaten (Australien, Frankreich, GB) hätten ohne diese Bedenken Charterflüge und Gruppenaufnahmen durchgeführt. Das AA habe keine einheitliche Position gehabt und die Frage nie auf Leitungsebene entschieden.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Auswärtiges Amt, Markus Potzel, Jan Hendrik van Thiel sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.4 — Ziel BMVg S. 906–907

BMVg-Ziel: Fürsorgepflicht; Kramp-Karrenbauer ging an die Öffentlichkeit, dann zur Kanzlerin

Originalstelle
„Das BMVg fand schließlich für die eigenen Ortskräfte pragmatische Lösungen, erfasste in Eigenregie biometrische Daten und schickte die visierten Pässe nach Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 906–907 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt das BMVg-Handeln: Es habe „mit großer Ernsthaftigkeit” an der Ausreise gearbeitet, getragen vom Soldatengrundsatz „Kein Kamerad wird zurückgelassen”. Kramp-Karrenbauer ging im Januar 2021 vergeblich auf Seehofer zu, dann im April an die Öffentlichkeit, schließlich an die Kanzlerin. Das BMVg fand schließlich pragmatische Lösungen (biometrische Erfassung in Eigenregie) und praktizierte intern „in dubio pro Ortskraft”, trotz BMI-Kritik.

Hinweis: Würdigende Bewertung des BMVg durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundeswehr sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8.3.5 — Ziel BKAmt S. 907–909

BKAmt-Rolle „unklar”, Merkel nutzte Richtlinienkompetenz nicht trotz Aufforderung

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„Die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin zur Durchsetzung klarer Vorgaben zu nutzen, wurde nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die von verschiedenen Seiten geäußerte Forderung, die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin zur Durchsetzung klarer Vorgaben zu nutzen, wurde nicht erfüllt, selbst dann nicht, als sie von den menschenrechtspolitischen Sprecher:innen der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU am 13. Juli 2021 in einem gemeinsamen offenen Brief dazu aufgefordert wurde: „Anders als es von mehreren Ressorts Ihrer Bundesregierung zuletzt behauptet wurde, ist es schlicht unwahr, dass sich die für eine Ausreise nach Deutschland in Frage kommenden Personen lediglich hätten registrieren müsse- und dann sozusagen automatisch auch eine Einreisebewilligung erhalten hätten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 907–909 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert die BKAmt-Rolle als „überwiegend koordinierend ohne inhaltliche Steuerung”. Merkel habe das Dilemma erkannt, sich aber zurückgehalten. Erstes Eingreifen erst 16.06.2021, zweites 22.08.2021. Trotz Aufforderung durch die menschenrechtspolitischen Sprecher:innen von Grünen, SPD, FDP und CDU am 13.07.2021 habe Merkel ihre Richtlinienkompetenz nicht genutzt. Merkel verteidigte sich mit dem Argument, „nicht jeden Mittelschritt” verfolgen zu können; das Beförderns positiver Szenarien stehe der Vorbereitung negativer Szenarien entgegen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: BKAmt, Angela Merkel sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 8 — Empfehlungen Ortskräfte S. 888–889

Empfehlungen Ortskräfte: zentrale Stelle, Anpassung Kernfamilie, eigene Rechtsgrundlage, Bundesaufnahmeprogramm fortsetzen

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„Der Schutz der Familien von Ortskräften sollte gesetzlich so erweitert werden, dass über die Kernfamilie hinaus Familienmitglieder berücksichtigt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Schutz der Familien von Ortskräften sollte gesetzlich so erweitert werden, dass über die Kernfamilie hinaus Familienmitglieder berücksichtigt werden, insbesondere unverheiratete erwachsene Kinder und weitere Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern. 4. Keine Umgehungskonstellationen zur Vermeidung der Anspruchsberechtigung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfiehlt, jegliche Umgehung von Anspruchsberechtigungen, etwa durch die Änderung von Arbeitsverträgen in Werkverträge, zu unterlassen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 888–889 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt: (1) Bündelung aller Ortskräfte-Informationen an zentraler Stelle mit Berichtspflicht ans Parlament; (2) keine Nachteile bei Gefährdungsanzeige (kein Arbeitsplatzverlust); (3) Anpassung der Kernfamilien-Definition an regionale Gegebenheiten; (4) keine Umgehung durch Werkverträge; (5) vorrangige Prüfung der Ortskräfte-Sicherheit; (6) Prüfung einer eigenen Rechtsgrundlage statt § 22/23 AufenthG; (7) Fortführung des „Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan”.

Hinweis: Politische Empfehlungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundesregierung gelang es nicht, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für Ortskräfte zu entwickeln

Originalstelle
„Es ist den Ressorts der Bundesregierung nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Den Ressorts der Bundesregierung sei es nicht gelungen, frühzeitig angemessene Verfahren und Notfallpläne für afghanische Ortskräfte zu entwickeln. Das Ortskräfteverfahren von 2013 sei für die Konstellation Afghanistans nicht geeignet gewesen und habe der Fürsorgepflicht nicht angemessen Rechnung tragen können.

Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, Ressorts, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Divergierende Ressortinteressen und unzureichende BKAmt-Steuerung verzögerten OKV-Vereinfachung; Humanität vor Bürokratie

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„Divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das Bundeskanzleramt trugen maßgeblich dazu bei, dass das Ortskräfteverfahren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das Bundeskanzleramt trugen maßgeblich dazu bei, dass das Ortskräfteverfahren nicht zügiger vereinfacht werden konnte. In der Abwägung zwischen Humanität und Bürokratie muss der Schutz gefährdeter Ortskräfte Vorrang haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion kritisiert, dass divergierende Ressortinteressen und eine unzureichende Steuerung durch das BKAmt maßgeblich dazu beitrugen, dass das Ortskräfteverfahren nicht zügiger vereinfacht werden konnte. Schutz gefährdeter Ortskräfte müsse Vorrang vor Bürokratie haben.

Thema: Ortskräfte Akteure: BKAmt, Ressorts, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2 — OKV-Anpassungen S. 685–687

SPD: BMI nahm „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen ein, bis April 2021 keine substanziellen Veränderungen

Originalstelle
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den Generalinspekteur eine „blockierende Haltung“: „BMI muss dazu seine bisherige, eher blockierende Haltung, aufgeben, da BMI bisher „die Bremse“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 685–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion attestiert dem BMI eine „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen: Schritte zur Beschleunigung seien insbesondere durch die BMI-Leitungsebene blockiert oder verzögert worden. Die Migrationsabteilung habe bis 15.08.2021 weitgehend an den formalen Anforderungen festgehalten.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.1.3 — Kontingentaufnahme S. 686–687

SPD: BMI-Linie gegen Pauschalaufnahme war migrationspolitisch motiviert (Bundestagswahl & 2015-Erfahrungen)

Originalstelle
„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Kern ging es der Hausleitung des BMI darum, eine Migration aus Afghanistan zu begrenzen. … „Es war ein Wahljahr, und es war ein Jahr, in dem infolge auch der Flüchtlingskrise der Jahre vorher die Frage um Migration, um Aufnahme und Aufenthalt natürlich auch sehr zugespitzt diskutiert worden ist. Und insofern waren das natürlich auch die Diskussionen, die wir geführt haben.““

Quelle: Drs. 20/14700, S. 686–687 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Im Kern sei es der BMI-Hausleitung darum gegangen, Migration aus Afghanistan zu begrenzen. Dies stand erkennbar in Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 und den Erfahrungen von 2015. Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) habe dies eingeräumt.

Thema: Ortskräfte Akteure: BMI, Horst Seehofer, Annegret Kramp-Karrenbauer, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.2 — Vereinfachtes OKV S. 689–690

SPD: Vereinfachtes OKV (Mai 2021) ein Erfolg, primär Verdienst Kramp-Karrenbauers und der BMVg-AA-Kooperation

Originalstelle
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 689–690 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.

Thema: Ortskräfte Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.3 — Erweitertes OKV S. 691

SPD: Seehofer-Position migrationspolitisch geprägt, „bei 50.000 ein dickes Problem“

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„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bundesminister a. D. Seehofer räumte in seiner Befragung ein, er habe der Regelung nur zugestimmt, weil die Anzahl der Ortskräfte mit Familienangehörigen der Bundeswehr und des Innenministeriums „überschaubar“ gewesen sei. Es seien etwa 2 000 Personen gewesen. … „wenn das 300 Leute sind und die Familienangehörigen dazu, miteinander 2 000, dann ist das kein Vergleich zum Jahre 2015. Wenn es aber 50 000 und mehr werden, dann haben wir wieder ein dickes Problem.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 691 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion zitiert Bundesminister a. D. Seehofer (CSU) als Beleg für migrationspolitische Motive: Er habe der OKV-Erweiterung nur zugestimmt, weil die Personengruppe „überschaubar“ (ca. 2.000) gewesen sei. Bei 50.000+ habe man „wieder ein dickes Problem“. Bundeskanzlerin Merkel habe sich erstmals persönlich eingeschaltet.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.2.4 — Listenverfahren alle Ressorts S. 692

SPD: Umstellung auf Listenverfahren am 15.08. deutlich zu spät; Listen unbrauchbar, Entscheidung lag bei Soldaten an Gates

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„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Entscheidung erfolgte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme deutlich zu spät und führte dazu, dass bei Eintritt in die militärische Evakuierung die Listen, sofern überhaupt schon erstellt, weitgehend unbrauchbar waren. Das verlagerte die Entscheidung, welche Personen auf Evakuierungsflieger kamen, auf die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die für die Zugangskontrolle an den Gates verantwortlich waren. Diese in jedem Einzelfall schwerwiegende Entscheidung hätte den Soldatinnen und Soldaten nicht zugemutet werden dürfen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 692 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Entscheidung zur Umstellung auf das Listenverfahren für alle Ressorts (15.08.2021) als deutlich zu spät: Die Listen seien weitgehend unbrauchbar gewesen, die schwerwiegende Entscheidung über Zugang zu Evakuierungsfliegern auf die Soldat:innen an den Gates verlagert, was diesen nicht hätte zugemutet werden dürfen.

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: Bundesregierung, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.3.5 — Visa on Arrival S. 698–700

SPD: BMI verweigerte Visa on Arrival zu lange, eindeutige Zusage erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr

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„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entscheidung der Bundesregierung, den unzureichenden Visakapazitäten durch eine Zusage zur Erteilung von Visa on Arrival abzuhelfen, fiel deutlich zu spät. … Aus den Beweismaterialien ergibt sich, dass erst im Nachgang zur Krisenstabsitzung am 15. August 2021 um 20.45 Uhr eine Weisung von Referat B 2 im BMI an die Bundespolizei erging, Ausnahmevisa bei Einreise zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Tagen zu erteilen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 698–700 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt scharf fest: Die Zusage zu Visa on Arrival sei deutlich zu spät erfolgt. Erst am 15.08.2021 um 20.45 Uhr habe das BMI per Weisung an die Bundespolizei Ausnahmevisa (zunächst 15 Tage gültig) ermöglicht. Staatssekretär Engelke: „Es hat viel zu lange gedauert mit den Visa. Im Ergebnis … keine Leistung, auf die man besonders stolz sein kann.“

Thema: Ortskräfte 15.08.2021 Akteure: BMI, Hans-Georg Engelke, Bundespolizei, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.5 — Ortskräfte in Evakuierung S. 728

SPD: Evakuierung von Ortskräften nicht ausreichend zielgerichtet; Verantwortung liegt nicht bei operativen Kräften, sondern bei mangelhafter Vorbereitung

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„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 728 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.5.1 — Berechtigte BMZ-Ortskräfte S. 728–729

SPD: Staatssekretär Jäger (BMZ) wollte Erweiterung trotz Kanzlerin-Entscheidung „eng auslegen“; Merkel: „Donnerwetter!“

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„Am folgenden Tag schrieb der damalige Staatssekretär Jäger dann an die zuständige damalige Abteilungsleiterin im BMZ, dass ihm die Dinge im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am folgenden Tag schrieb der damalige Staatssekretär Jäger dann an die zuständige damalige Abteilungsleiterin im BMZ, dass ihm die Dinge im Ressortkreis aus dem Ruder zu laufen schienen: „Wir laufen Gefahr, dass am Ende zu viele und die falschen nach Deutschland kommen.“. Die Härtefälle würde deswegen weiterhin eng ausgelegt werden. Die Bundeskanzlerin erklärte dazu in ihrer Befragung vor dem Ausschuss, dass ihr dies nicht bekannt gewesen sei und von Staatssekretär Jäger auch nicht erwartet habe: „Also mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 728–729 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert: Trotz Kanzlerin-Entscheidung (22.08.2021) zur OKV-Erweiterung auf BMZ-Ortskräfte habe Staatssekretär Jäger (BMZ) am 23.08.2021 angewiesen, die Härtefälle „eng auszulegen“; „zu viele und die falschen“ könnten kommen. Bundeskanzlerin Merkel: „Donnerwetter!“ Sie habe davon nichts gewusst.

Thema: Ortskräfte 22.–23.08.2021 Akteure: Martin Jäger, BMZ, Angela Merkel, Helge Braun… sondervoten\spd.json

Empfehlungen der Enquete-Kommission (1)

Empfehlung Kap. 3.7.4 — Kooperation mit örtlichen Akteuren S. 54

Empfehlung 71: Umgang mit Ortskräften ressortübergreifend regeln und Verantwortungsmaß transparent machen

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„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 54 (Original, neues Fenster)

Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.

Hinweis: Zu Empfehlung 71 liegen zwei Sondervoten vor: (1) CDU/CSU-Fraktion sowie Sachverständige Zeino und Vollmer; (2) Abgeordnete Gambir, Düring und Spellerberg (Grüne) sowie Sachverständige Mielke. Zu beiden Sondervoten liegt jeweils eine Replik der AfD (Nolte und Wundrak) und Sachverständigen Haunreiter vor.
Thema: Ortskräfte Akteure: Bundesregierung, BMI, Auswärtiges Amt enquete\kap3-empfehlungen.json

Zeugenaussagen (5)

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.1 — Bundeswehr S. 371–372

Ortskraft der Bundeswehr: TV-Journalist im Bundeswehr-Medienzentrum Nordafghanistan 2015–2021, durch Arbeitgeberwechsel 2016 vom Ortskräfteverfahren ausgeschlossen

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„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge [Name] arbeitete von Januar 2015 bis Mai 2021 als Fernsehjournalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. … Die Ablehnung sei mit einem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2016 begründet worden. Im Jahr 2016 sei der Arbeitsvertrag mit der Bundeswehr beendet und durch einen Arbeitsvertrag mit dem Medienzentrum ersetzt worden. Infolgedessen sei der Zeuge nicht mehr vom Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens umfasst gewesen, obwohl sich an seinen Aufgaben und seinem Arbeitsalltag nichts geändert habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 371–372 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der Bundeswehr, arbeitete 2015–2021 als TV-Journalist für die Bundeswehr in Nordafghanistan. Ein Arbeitgeberwechsel 2016 vom direkten Bundeswehr-Vertrag zum lokalen Medienzentrum schloss ihn faktisch aus dem Berechtigtenkreis des Ortskräfteverfahrens aus, obwohl sich seine Aufgaben nicht änderten. Sein Antrag auf Aufnahme wurde unter Verweis auf die abgelaufene Zweijahresfrist abgelehnt.

Thema: Ortskräfte 2015–2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Bayan-e-Shamal-Mediencenter abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.3 — Ortskraft der Bundeswehr: Ablehnungen S. 373–374

Ortskraft der Bundeswehr: Wiederholte Ablehnungen durch Bundeswehr, Konsulat, FODA, Generalinspekteur Zorn, BAMF; Kündigung als Reaktion auf „Flüchtlingsantrag“

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„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unsere Verbindungen zu den Mitarbeitern wurden unterbrochen. Auch E-Mail-mäßig, überall, wohin wir uns gewandt haben, haben wir Ablehnungsbescheide bekommen; zum Beispiel an das deutsche Konsulat, an FODA [Verwaltung des Camp Marmal] und an die Botschaft. … Aus dem Entlassungsschreiben, das dem Ausschuss vorliegt, geht hervor, dass das Medienzentrum die Kündigung mit der Stellung von „Asylanträgen“ unter „falschen Angaben“ und dem daraus resultierenden Reputationsverlust des Medienzentrums begründet hatte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 373–374 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge schilderte eine Kette von Ablehnungen: durch das Konsulat, die Camp-Marmal-Verwaltung (FODA), die Botschaft, das BAMF und im August 2021 durch den stellvertretenden Generalinspekteur. Die Stellung eines „Flüchtlingsantrags“ wurde vom Medienzentrum am 29.05.2021 mit „falschen Angaben“ und Reputationsverlust begründet. Der Zeuge und 25 Kolleg:innen wurden entlassen.

Thema: Ortskräfte April–August 2021 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Eberhard Zorn (Generalinspekteur), BAMF, Deutsche Botschaft… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 2 — NATO S. 379–381

Ortskraft der NATO: Eltern erst über Pakistan (GIZ) ausgereist, Schwester lebt 2022 versteckt in Kabul

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„Damals war meine gesamte Familie in Gefahr, aber meine Eltern sind inzwischen hier. Meine Schwester lebt verborgen, sodass sie nicht frei in Kabul leben kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 379–381 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der NATO, arbeitete 2005–2014 für die NATO in Kabul und floh 2014 selbst aus Afghanistan. Seine Eltern reisten 2021/2022 über Pakistan mit Hilfe der GIZ aus (Visum durch Botschaft Islamabad (Pakistan), Einreise 03.08.2022, ohne Asylverfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG); seine Schwester, die ebenfalls für internationale Akteure gearbeitet hatte, konnte nicht ausreisen und lebte zum Zeitpunkt der Vernehmung versteckt in Kabul.

Thema: Ortskräfte 2014–2022 Akteure: Ortskraft der NATO, NATO, GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5 — GIZ S. 388–392

Ortskraft der GIZ: Attentat am 02.09.2021 mit Schussverletzung, Ausreise erst am 14.10.2021 über „Kabul Luftbrücke“

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„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August, als ich versuchte, zu fliehen, wurden keine offiziellen Stellen der GIZ oder des OKV [Ortskräfteverfahrens] für eine sofortige Kontaktaufnahme oder direkte Kommunikation vorgestellt. Ich habe sogar einige meiner ehemaligen Vorgesetzten und Teamleiter kontaktiert. Sie waren so unfreundlich, dass sie nicht einmal einige meiner E-Mails beantworteten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 388–392 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge, eine frühere Ortskraft der GIZ, arbeitete fast 24 Jahre in GIZ-Projekten. Im August 2021 fand er keine offiziellen GIZ- oder OKV-Ansprechstellen, mehrere ehemalige Vorgesetzte antworteten nicht. Am 02.09.2021 wurde er bei einem Attentat, vermutlich durch Taliban, ins Bein geschossen und sechs Wochen im Krankenhaus behandelt. Familie reiste am 22.09.2021 über die „Kabul Luftbrücke“ nach Pakistan aus, er selbst am 14.10.2021. Einreise nach Deutschland: 29.10.2021.

Thema: Ortskräfte August–Oktober 2021 Akteure: Ortskraft der GIZ, GIZ, IOM, Deutsche Botschaft Kabul… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.2.1.b — IOM S. 389–390

Ortskraft der GIZ: IOM-Bearbeitung extrem langsam: „nichts Konkretes“ trotz Hochladens aller Dokumente

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„Ich bekam von ihnen nur sehr langsam Antworten, etwa alle zwei, drei oder vier Wochen, in denen sie eine Information schickten oder eine Frage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich bekam von ihnen nur sehr langsam Antworten, etwa alle zwei, drei oder vier Wochen, in denen sie eine Information schickten oder eine Frage stellten; aber es war nichts Konkretes, wo man sagen konnte: Okay, es bewegt sich etwas. - Deshalb haben Leute ihre Anträge an alle möglichen E-Mail-Adressen geschickt, von denen sie dachten, dass sie die richtigen sein könnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 389–390 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge schilderte die IOM-Bearbeitung als sehr langsam: Antworten kamen alle zwei bis vier Wochen, ohne konkrete Fortschritte. Deshalb schickten Ortskräfte ihre Anträge an „alle möglichen E-Mail-Adressen“. Die Kommunikation war ein „Netz aus E-Mail-Adressen, das die ganze Zeit geöffnet und geschlossen wurde“.

Thema: Ortskräfte Akteure: Ortskraft der GIZ, IOM abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json