Originalstelle„Das liegt schlicht daran, dass es die Sonderrunde gab, Staatssekretärsrunde „Afghanistan”. Deswegen hat Afghanistan in der ND-Lage, sage ich mal …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das liegt schlicht daran, dass es die Sonderrunde gab, Staatssekretärsrunde „Afghanistan”. Deswegen hat Afghanistan in der ND-Lage, sage ich mal, unterproportional ein Thema gespielt, weil diese Staatssekretärsrunde nicht ganz identisch, aber doch in weiten Teilen personell identisch ist auch mit der ND-Lage, sodass wir keine Doppelung des Themas in der ND-Lage wollten.“
Vor Juli 2021 sei Afghanistan in der wöchentlichen, „Geheim” eingestuften ND-Lage nur „hin und wieder” Thema gewesen, laut Dr. Maas (BKAmt) bewusst „unterproportional”, um Doppelungen mit der personell weitgehend identischen Staatssekretärsrunde Afghanistan und Mali zu vermeiden. Ab Juli und August 2021, als Provinzen an die Taliban fielen, sei die Dynamik so gestiegen, dass der BND eigeninitiativ Afghanistan-Themen anmeldete.
Originalstelle„Aus einer Vorlage zur Entscheidung an den Präsidenten des BND Dr. Kahl vom 25. Mai 2020 geht hervor, dass das APB im Frühjahr 2020 angepasst wurde. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einer Vorlage zur Entscheidung an den Präsidenten des BND Dr. Kahl vom 25. Mai 2020 geht hervor, dass das APB im Frühjahr 2020 angepasst wurde. In der Folge gab es eine „neue Schwerpunktsetzung” mit Priorisierung in einer anderen Region. … es lag nicht daran, dass Afghanistan „abgegradet” wurde, sondern dass da halt ein zweiter Bedarf entstand und die begrenzten Ressourcen geprüft und neu verteilt werden mussten.“
Eine VzE an BND-Präsident Kahl vom 25.05.2020 dokumentiert eine Anpassung des Auftragsprofils der Bundesregierung im Frühjahr 2020: eine andere Region erhielt höhere Priorität. Der BND-Zeuge O. W. stellte klar, Afghanistan sei nicht „abgegradet” worden; die begrenzten Ressourcen seien jedoch neu verteilt worden. In der Folge wurde eine Residenturaußenstelle in Afghanistan im Oktober 2020 geschlossen.
Originalstelle„In Afghanistan verfügte der BND zu Beginn des Untersuchungszeitraumes über eine Residentur in Kabul und über zwei weitere Außenstellen. … Das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Afghanistan verfügte der BND zu Beginn des Untersuchungszeitraumes über eine Residentur in Kabul und über zwei weitere Außenstellen. … Das Aufgabenspektrum ist für alle drei Standorte das gleiche gewesen, nämlich die Verbindungspflege zu dort ansässigen Diensten, das Gewinnen von Informationen, insbesondere im regionalen Fokus des Umfeldes, also zu Nordafghanistan, Westafghanistan, Kabul-centric.“
Zu Beginn des Untersuchungszeitraumes unterhielt der BND in Afghanistan die Residentur Kabul und zwei Außenstellen. Aufgabe: Verbindungspflege zu lokalen Diensten, Informationsgewinnung mit Fokus Nord-, West- und Kabul-Region. Die Residentur hielt Kontakt zu allen zentralen Playern, auch militärischen und nachrichtendienstlichen Akteuren; Kommunikation per täglicher Telefonate und gesicherter Verbindung.
Originalstelle„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage auf „taktischer Ebene” nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen könne. Das Sachgebiet LBAE sei schon seit längerem „chronisch unterbesetzt”.“
Das BND-Sachgebiet LBAE (Militär, Sicherheitslage, Militante Opposition für Afghanistan) sei laut einer E-Mail des Sachgebietsleiters O. W. vom 17.08.2020 „chronisch unterbesetzt” gewesen; eine detaillierte taktische Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage habe nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen können.
Originalstelle„Trotz des verringerten Informationsaufkommens hat der Zeuge H. H. angegeben, dass aus nachrichtendienstlicher Sicht das Einklappen der Speichen nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz des verringerten Informationsaufkommens hat der Zeuge H. H. angegeben, dass aus nachrichtendienstlicher Sicht das Einklappen der Speichen nicht als ursächlich für eine Fehleinschätzung über den Vorstoß und die Machtübernahme der Taliban anzusehen sei. … Insofern hat es jetzt für die Lageeinschätzung Kabul nach meiner Bewertung nicht die zentrale Rolle gespielt, dass die Präsenz zu diesem Zeitpunkt … in den Provinzen unsererseits eben nicht mehr vorhanden war.“
Im Juni 2021 stellte der BND die Aktivitäten an zwei Außenstellen ein („Einklappen der Speichen”) und konzentrierte seine Tätigkeit auf Kabul. Das Informationsaufkommen verringerte sich. Der BND-Referatsleiter H. H. stellte jedoch fest, dass dies nach BND-Bewertung nicht ursächlich für eine Fehleinschätzung des Taliban-Vorstoßes auf Kabul gewesen sei, da der regionale Fokus der Außenstellen ein anderer war.
Originalstelle„Wahrscheinlich erheblich eingeschränkt wird die Möglichkeit sein, Aussagen zur soziokulturellen Entwicklung in Gesamtafghanistan, insbesondere zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wahrscheinlich erheblich eingeschränkt wird die Möglichkeit sein, Aussagen zur soziokulturellen Entwicklung in Gesamtafghanistan, insbesondere zum realen „Leben unter den Taleban”, und zur Entwicklung Afghanistans unter einem „Emirat 2.0” als möglichem Safehaven des Internationalen Terrorismus zu treffen.“
In einer E-Mail vom 07.06.2021 fasste BND-Abteilungsleiter Dr. Ader die Folgen des Bundeswehr-Abzugs (30.06.2021) für die BND-Aufklärung zusammen: Strategische Lagebewertungen zu Migration, Wirtschaft und Drogenökonomie blieben weitgehend möglich; bei Politik, Militär und Terror sei mit Einschränkungen bei Aktualität, regionaler Ausdifferenzierung und Detailtiefe zu rechnen. Aussagen zum „realen Leben unter den Taleban” und zum möglichen „Emirat 2.0” als Safe Haven seien voraussichtlich erheblich eingeschränkt.
Originalstelle„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Gleichwohl sei im Rahmen einer „Nachbetrachtung” des BND festgestellt worden, dass „man beim Wording für den Bedarfsträger vielleicht Dinge anders beschreiben” hätte sollen. So hat etwa der damalige Außenminister Maas in seiner Vernehmung angegeben, die genaue prozentuale Zuordnung durch den BND nicht gekannt zu haben.“
In den Unterlagen für die Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 fehlte die Erläuterung der BND-Wahrscheinlichkeits-Terminologie („eher wahrscheinlich” = 50–80 %). Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen betonte, die Skala sei den Abnehmern täglich vertraut; gleichwohl räumte der BND in einer Nachbetrachtung ein, das Wording „vielleicht anders beschreiben” zu müssen. Außenminister Maas gab an, die genaue prozentuale Zuordnung nicht gekannt zu haben.
„Und wir haben daraus gesagt: Es dauert 30 bis 90 Tage. - Und wir haben dann gesagt: Für uns ist es eher unwahrscheinlich, dass die Taliban vor diesem Termin Kabul einnehmen.“
Zeuge O. W. (BND, Sachgebietsleiter): Der BND hielt Anfang August eine Einnahme Kabuls vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ (in BND-Terminologie: 20–50 % Eintrittswahrscheinlichkeit). Grundlage: Taliban-Sprecher Schahin hatte angekündigt, Kabul nicht militärisch einzunehmen, sondern in 30–90 Tagen „friedlich übernehmen“ zu wollen, bestätigt durch ND-Aufkommen Anfang August. US-Präsident Biden hatte den 11.09. als Endabzugsdatum genannt; aus innenpolitischen Gründen sei für die USA ein Talibanflagge-Szenario am 9/11 „fatal“.
Thema: NachrichtendiensteAnfang August 2021
Akteure: BND, O. W.abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Originalstelle„Aus den „Entwicklungen“ – so der Zeuge O. W. – im Juli und Anfang August 2021 sei im Referat LBA, das für die Auswertung zu Afghanistan zuständig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus den „Entwicklungen“ – so der Zeuge O. W. – im Juli und Anfang August 2021 sei im Referat LBA, das für die Auswertung zu Afghanistan zuständig war, indes auch der Schluss gezogen worden, dass „eine Dynamik“ entstehen könne, die den „Termin“ 11. September 2021 „obsolet“ machen würde. Um diese Möglichkeit darzustellen, seien die sog. Kipppunkte in die Berichterstattung aufgenommen worden. … Wenn diese Kipppunkte eintreffen oder einer davon, dann kann es auch 0 bis 30 Tage sein. … Es war erstens die Isolierung von Kabul … Der zweite Kipppunkt war … die Einnahme eines der Provinzzentren rund um Kabul … Der dritte Punkt war der vollständige Abzug der US-Kräfte … Der vierte Punkt war der Abzug der Botschaften aus Kabul … Und der fünfte Kipppunkt war Absetzen oder Absetzbewegung der Führung Afghanistans, also des Präsidenten.“
Der BND identifizierte fünf Kipppunkte, deren Eintreten Kabul in „0 bis 30 Tagen“ einnehmbar machen würde: (1) Isolierung Kabuls; (2) Einnahme der Provinzzentren um Kabul; (3) vollständiger US-Abzug; (4) Abzug der Botschaften; (5) Absetzbewegung der afghanischen Führung. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sah der BND keine unmittelbaren Indikatoren für die Kipppunkte.
Originalstelle„Die Handlungsempfehlung war, zu spiegeln, was die Amerikaner tun, nicht in der Grundannahme, dass eine Eskalation unvermeidlich ist, aber die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Handlungsempfehlung war, zu spiegeln, was die Amerikaner tun, nicht in der Grundannahme, dass eine Eskalation unvermeidlich ist, aber die Perspektive und die Möglichkeit in Betracht ziehend, dass alles sehr viel schneller gehen kann, als wir es möchten und als Berlin es erwartet hat.“
Die deutsche Botschafterin in Washington Dr. Haber verfasste am 06.08.2021 eine als VS-VERTRAULICH eingestufte Diplomatische Korrespondenz: US-Gesprächspartner bewerteten einen Taliban-Sieg als „not inevitable but conceivable“. Die Handlungsempfehlung: alles könne „sehr viel schneller gehen, als Berlin es erwartet“. Der DKOR wurde in Berlin erst am Montag, 09.08.2021, verteilt, was Haber rückblickend als zeitkritisch problematisch ansah.
„Der Zeuge habe die „Sprache“ des Berichtes als „alarmistisch empfunden“, zumal die Sprache auch wieder im Bericht selbst relativiert worden sei. Zwar habe man den Bericht „intensiv“ gelesen, dennoch habe er das „Lagebild“ des BND nicht verändert.“
BND-Zeuge O. W.: Der DKOR enthielt aus Sicht des BND fünf bis sechs Gesprächspartner mit unterschiedlichen Meinungen; keinen konkreten Punkt, der einen Kollaps Kabuls zum 15.08. beschrieben hätte. Die Sprache wirkte „alarmistisch“, das BND-Lagebild wurde dadurch nicht verändert.
Originalstelle„Also, bei aller Wertschätzung von Frau Haber, die ich persönlich kenne und wirklich schätze: Das war ein Bericht unter vielen. […] Da ist nichts …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, bei aller Wertschätzung von Frau Haber, die ich persönlich kenne und wirklich schätze: Das war ein Bericht unter vielen. […] Da ist nichts drin, wo Sie sagen: Jetzt müssen Sie sofort militärisch „Hacken zusammen, links um!“ machen und sofort losrennen definitiv nicht.“
Generalinspekteur Zorn war zur Zeit des DKOR-Eingangs (06.08.) im Urlaub. Er beschäftigte sich erst am 17.08.2021 persönlich mit dem Inhalt. Für ihn habe sich keine „Brisanz“ abgeleitet, weil die Evakuierungsplanung „schon auf dem Gleis“ gewesen sei. Im BMVg ergab die DKOR-Auswertung „keinen zusätzlichen Handlungsbedarf“, da die Eventualfallplanungen seit 22.04.2021 vorlagen.
Originalstelle„Lagevortrag: TLB-Führung derzeit kein Interesse an mil. Einnahme Kabuls, aber Einfluss auf mil. Operationsführung der TLB nicht uneingeschränkt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Lagevortrag: TLB-Führung derzeit kein Interesse an mil. Einnahme Kabuls, aber Einfluss auf mil. Operationsführung der TLB nicht uneingeschränkt gegeben; Übernahme Kabuls durch TLB vor 11.9. eher unwahrscheinlich. Vollständiger mil. Abzug der IG, diplom. Absetzbewegungen oder Ausreise der AFG Eliten würden Prozess beschleunigen.“
Der BND trug in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (Vizepräsidentin Freiin von Uslar-Gleichen, O. W., Dr. S. R.) sein Basisszenario vor: Eine militärische Übernahme Kabuls durch die Taliban vor dem 11.09.2021 sei „eher unwahrscheinlich“ (20–50 %). Faktoren, die den Prozess beschleunigen könnten: vollständiger US-Abzug, diplomatische Absetzbewegungen, Ausreise afghanischer Eliten. Die Kipppunkte wurden „dreimal“ betont.
„Und das habe ich dann mit Frau K. […] besprochen, dass wir das kürzen. Dann habe ich das selbst gekürzt, nicht auf Intervention des BND. […] Im Interesse des BND wäre es wahrscheinlich heute, wenn das lange Protokoll rausgegangen wäre.“
Im Entwurf des Krisenstab-Protokolls vom 13.08.2021 wurde der BND-Vortrag samt sechs Kipppunkten ausführlich wiedergegeben. Der Krisenbeauftragte Dr. Diehl kürzte die Endfassung eigeninitiativ auf eine Kurzfassung, aus der Erfahrung, dass beim BND nur „Kernaussagen hängen bleiben“. Heute räumt er ein, der BND habe wohl eher Interesse am langen Protokoll gehabt.
Originalstelle„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben sehr schnell, weil natürlich aus dieser Fehleinschätzung öffentliche Vorwürfe erwachsen sind sowohl in den Medien als auch im Parlament, uns bemüht, Ursachen dieser Fehleinschätzung aufzuklären. Und dazu haben wir dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, unter Zuhilfenahme eines umfangreichen Fragenkataloges auszuforschen, unter welchen Umständen diese Prognose zustande gekommen ist, ob dabei handwerkliche Fehler, sonstige Fehler gemacht worden sind.“
Der BND hatte die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15.08.2021, jedenfalls in dieser Geschwindigkeit, nicht zutreffend prognostiziert. BND-Präsident Dr. Kahl beauftragte am 18.08.2021 die Interne Revision (Leitung: Dr. T. W., Sachgebiet mit Personalstärke „im einstelligen Bereich“, unabhängig mit direktem Vortragsrecht). Der spätere Revisionsbericht ist als GEHEIM eingestuft. Auftraggeber war der BND-Präsident, nicht das BKAmt; Letzteres wurde aber als Dienst- und Fachaufsicht eingebunden.
Originalstelle„Das Lagebild des BND entsprach dem anderer Nachrichtendienste mit Präsenz in Kabul. Sowohl die Berichterstattung des BND selbst als auch die darin …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Lagebild des BND entsprach dem anderer Nachrichtendienste mit Präsenz in Kabul. Sowohl die Berichterstattung des BND selbst als auch die darin aufgezeigten Entwicklungen waren korrekt. In der zeitlichen Dimension wurden die Vorhersagen durch die Dynamik der Entwicklungen indes überholt. […] die Analyse auf fünf Themenbereiche zu konzentrieren: Beschaffung, Auswertung, Controlling / Qualitätssicherung, Personal sowie Ausbildung / Einsatz wissenschaftlicher Instrumente.“
Im Prüfkonzept vom 23.08.2021 stellte die Interne Revision fest: Das Lagebild des BND habe dem anderer Nachrichtendienste in Kabul entsprochen; die Berichterstattung sei inhaltlich korrekt, in der zeitlichen Dimension aber von der Dynamik der Entwicklungen überholt worden. Die Analyse konzentrierte sich auf fünf Themenbereiche: Beschaffung, Auswertung, Controlling und Qualitätssicherung, Personal sowie Ausbildung und Einsatz wissenschaftlicher Instrumente.
Originalstelle„auf diesen Fragenkatalog kann man sich nicht vorbereiten - außer vielleicht dadurch, dass man sich gedanklich in Stellung bringt. Bitte keinerlei …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„auf diesen Fragenkatalog kann man sich nicht vorbereiten - außer vielleicht dadurch, dass man sich gedanklich in Stellung bringt. Bitte keinerlei Recherchen, Abfragen oder weitere Steuerungen veranlassen. Erstens haben wir aktuell wesentlich Dringenderes zu erledigen, und zweitens kann ich beim Lesen der [...] zusammengestellten Fragen beim besten Willen nicht erkennen, wie eine so strukturierte Prüfung zu irgendwelchen validen Ergebnissen führen soll.“
Die Interne Revision übermittelte am 24.08.2021 einen 146 Fragen umfassenden Katalog an die zuständigen Fachbereiche und das BKAmt. Abteilungsleiter Dr. Ader (LB, Auswertung und Beschaffung Region B) äußerte in einer E-Mail an seine Referatsleiter starke Zweifel an der Methodik („nicht erkennen, wie […] zu validen Ergebnissen führen soll“) und drückte in seiner Vernehmung „erhebliche Zweifel“ an der fachlichen Kompetenz der Internen Revision aus. Dr. Maas (BKAmt) und Dr. T. W. (IR) bestätigten die hohe Belastung des Fachbereichs durch die laufende Lage am Flughafen Kabul.
Hinweis: Die scharfe interne Kritik Dr. Aders an der Internen Revision steht der von BND-Präsident Kahl gestützten Sicht gegenüber, der Bericht sei „ein Ausweis der Fehlerkultur“. Beide Positionen sind dokumentiert.
Originalstelle„Auf Basis der schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog und der Gespräche erstellte die Interne Revision einen Bericht, der im Februar 2022 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Basis der schriftlichen Antworten auf den Fragenkatalog und der Gespräche erstellte die Interne Revision einen Bericht, der im Februar 2022 fertiggestellt wurde. Laut Aussage des Zeugen Dr. T. W., dem Leiter des Sachgebietes Interne Revision im BND, sei der Bericht erst „zu einem späten Zeitpunkt finalisiert und existent“ gewesen, was „nichts Ungewöhnliches“ sei. Der Entwurf des Berichtes sei sodann an „alle involvierten Arbeitsbereiche“ verteilt worden, um den Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.“
Auf Basis schriftlicher Antworten und Gespräche erstellte die Interne Revision einen Bericht, der im Februar 2022 fertiggestellt wurde. Der Entwurf wurde an alle involvierten Arbeitsbereiche verteilt (Stellungnahmemöglichkeit), dann über Leitungsstab und Vizepräsident an Präsident Kahl sowie an das BKAmt gegeben. Empfehlungen werden laut Dr. T. W. nach Billigung durch die Hausleitung umgesetzt; Kahl: Bericht und Gegendarstellung seien in eine „inhaltliche und vor allem in eine Strukturreform“ eingeflossen.
Originalstelle„Darin wurden bereits vor der Fertigstellung des Berichtes die folgenden Bereiche als „Potential für Verbesserungen“ genannt: a) Strategischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Darin wurden bereits vor der Fertigstellung des Berichtes die folgenden Bereiche als „Potential für Verbesserungen“ genannt: a) Strategischen Analysen muss hinreichend Raum neben der Tagesberichterstattung gegeben werden. b) Strukturen überprüfen, um hohen Koordinierungsaufwand durch Beteiligung verschiedener Abteilungen zu reduzieren. c) Stets und selbstkritisch prüfen: Stimmen die Argumente für eine Lageeinschätzung (noch)? d) Verantwortlichkeit aller Führungsebenen stärken. e) Noch stärkere Anwendung zeitgemäßer Analysemethoden (Szenario-Techniken).“
Aus einem Sprechzettel der Internen Revision für Dr. Kahl vom 16.09.2021 zur öffentlichen Anhörung der Nachrichtendienst-Präsidenten ergeben sich folgende „Potential[e] für Verbesserungen“: (a) strategischen Analysen mehr Raum neben Tagesberichterstattung; (b) Strukturen prüfen, Koordinierungsaufwand reduzieren; (c) selbstkritisch prüfen, ob Argumente für Lageeinschätzung noch stimmen; (d) Verantwortlichkeit aller Führungsebenen stärken; (e) stärkere Anwendung zeitgemäßer Analysemethoden (Szenario-Techniken); (f) bessere Ausbildungsangebote; (g) Anschluss an den laufenden Prozess der strategischen Modernisierung.
Originalstelle„Wir hielten viele Feststellungen in diesem Bericht der internen Revision für unzutreffend, soweit sie uns anbetrafen, oder zumindest für irreführend …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir hielten viele Feststellungen in diesem Bericht der internen Revision für unzutreffend, soweit sie uns anbetrafen, oder zumindest für irreführend, weil etwas unterstellt wurde, zumindest indirekt, während manche Aussagen ganz offensichtlich aus unserer Sicht auch falsch waren. In anderen Fällen waren die Handlungsempfehlungen, die daraus abgeleitet wurden oder dann am Ende des Berichts aufgeführt waren, zwar so, dass wir die durchaus teilten, aber die Herleitung […] eben nicht vorhanden war und nach unserer Sicht auch unzutreffend.“
Das Referat LBA (Auswertung Afghanistan) verfasste eine im Juli 2022 fertiggestellte, als GEHEIM eingestufte Stellungnahme zum Revisionsbericht, die in den Vernehmungen überwiegend „Gegendarstellung“ genannt wurde. Dr. S. R. (Leiter LBA) fühlte sich „ungerecht behandelt“, bemängelte „wissenschaftliche Gründlichkeit“, hatte den Eindruck, der IR sei es um „Fehler zu finden“ und nicht um ergebnisoffene Prüfung gegangen, und sah „die falschen Lehren“ gezogen. Eine seiner eigenen Lehren: „Erwartungsmanagement betreiben“. Bei der Szenarienanalyse Frühjahr 2021 hätte deutlicher geschrieben werden sollen, dass das wahrscheinlichste Szenario auch viel schneller eintreten könne.
Originalstelle„Laut Aussage des Zeugen Dr. S. R., Leiter des Referates Auswertung für Afghanistan im BND, habe der Fachbereich beantragt, dass „alle internen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Dr. S. R., Leiter des Referates Auswertung für Afghanistan im BND, habe der Fachbereich beantragt, dass „alle internen und externen, bisherigen wie zukünftigen Adressaten“ des Berichtes der Internen Revision auch die Gegendarstellung erhalten würden. Dementsprechend sei, so der Präsident des BND Dr. Kahl, entschieden worden, „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne. Die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“.“
Auf Antrag des Fachbereichs wurde entschieden, Revisionsbericht und LBA-Gegendarstellung allen bisherigen wie zukünftigen Adressaten gemeinsam zukommen zu lassen. BND-Präsident Kahl: „diese Papiere so nebeneinanderzustellen und auch so nebeneinander zu den Akten zu geben, dass sich jeder sein eigenes Bild“ machen könne; die Gegendarstellung sei „ein Ausweis der Fehlerkultur des Bundesnachrichtendienstes“. Dr. T. W. (IR) bezeichnete die Stellungnahme als „Teil eines diskursiven Prozesses“.
Originalstelle„Es lag kein umfassendes und integriertes Lagebild vor, auf dessen Basis Strategie und Maßnahmen angepasst werden konnten. Die Ministerien stützten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lag kein umfassendes und integriertes Lagebild vor, auf dessen Basis Strategie und Maßnahmen angepasst werden konnten. Die Ministerien stützten sich auf verschiedene Informationsquellen, darunter Nachrichtendienste, militärische Aufklärung, Ortskräfte oder auch NGOs. Jedoch wurden diese Informationen nicht ausreichend ressortgemeinsam und systematisch zu einem ganzheitlichen Gesamtüberblick zusammengeführt, um daraus Schlussfolgerungen für den Einsatz zu ziehen. Das Sammeln von Informationen mithilfe lokaler Kontakte wurde zudem dadurch erschwert, dass deutsche Einsatzkräfte, wie auch andere internationale Akteure, häufig nur einige Monate vor Ort blieben, was ein nachhaltiges Wissensmanagement erschwerte.“
Es habe kein umfassendes integriertes Lagebild gegeben, auf dessen Basis Strategie und Maßnahmen angepasst werden konnten. Die Ministerien stützten sich auf verschiedene Quellen (Nachrichtendienste, militärische Aufklärung, Ortskräfte, NGOs), führten diese aber nicht ausreichend ressortgemeinsam zusammen. Kurze Rotationszeiträume deutscher Einsatzkräfte erschwerten zudem das Sammeln von Informationen über lokale Kontakte und das Wissensmanagement.
Die Erstellung eines täglichen integrierten Lagebilds der Bundesregierung stehe im Widerspruch zum gleichzeitig genannten Abgleich und zur Fusion bestehender Lagebilder. Ein Abgleich setze logisch das Vorhandensein dieser Lagebilder voraus und könne daher schwerlich tagesaktuell sein. Dies würde eine Konkurrenz zu bestehenden BND-Produkten (Morgenunterrichtungen, 24/7-Kapazität) und zu themenspezifischen Fusion-Centern bedeuten.
Originalstelle„„Der BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im Frühjahr 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer deutlich sagen, dass es im deutschen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Der BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im Frühjahr 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer deutlich sagen, dass es im deutschen Einflussbereich Nordafghanistan eben kein militärisches Patt gebe, vielmehr die Taliban klar auf dem Vormarsch seien. […] „Abschließend betonte ich, dass der BND weiterhin berichten muss, was er für richtig hält.“
BND-Sachgebietsleiter O. W. musste im März 2021 dem deutschen Befehlshaber General Meyer klarmachen, dass im deutschen Einflussbereich Nordafghanistan kein militärisches Patt bestehe, vielmehr die Taliban auf dem Vormarsch seien. Im BND-Vermerk hielt der Referatsleiter fest, dass es offenbar Druck zur Anpassung der BND-Berichterstattung gab, weshalb er „abschließend betonte, dass der BND weiterhin berichten muss, was er für richtig hält”. Wehrbeauftragte Dr. Högl bestätigte vor dem Ausschuss eine „Kultur des Schönredens” von der Schlammzone bis zum Minister.
Originalstelle„„BND hat sehr früh auf die Defizite bei der Leistungsfähigkeit der ANDSF in der Berichterstattung hingewiesen – auch als das BMVg noch eher die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„BND hat sehr früh auf die Defizite bei der Leistungsfähigkeit der ANDSF in der Berichterstattung hingewiesen – auch als das BMVg noch eher die Fortschritte durch die Ausbildungsunterstützung betonte. Seit 2018 thematisiert der BND immer wieder die fortschreitende Erosion der ANDSF.“
Laut BND-Vorbereitungspapier (Dezember 2020) hatte der BND bereits 2013, noch während der ISAF-Mission, die Bundesregierung darüber informiert, dass die ANDSF ohne westliche Unterstützung die Republik nicht gegen die Taliban verteidigen könnten. Seit 2016 deutliche Motivationssenkung, Rekrutierung unterhalb der Verluste; seit 2018 thematisierte der BND wiederholt die „fortschreitende Erosion der ANDSF”.
Originalstelle„„Aber, ich meine, man muss ja mal ehrlicherweise - und ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten - noch mal dazu sagen: Das Ganze fand schon im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aber, ich meine, man muss ja mal ehrlicherweise - und ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten - noch mal dazu sagen: Das Ganze fand schon im Bundestagswahlkampf statt, und das Ganze hat natürlich auch Auswirkungen gehabt, dass es genutzt wurde im Bundestagswahlkampf. Das ist so. Das ist legitim.“
Nach dem Fall Kabuls schob Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) die Schuld auf die vermeintlich falsche Berichterstattung des unter Fachaufsicht des CDU-geführten BKAmt stehenden BND. BND-Präsident Bruno Kahl bezeichnete dies vor dem Ausschuss als „himmelschreiende Ungerechtigkeit”. Maas selbst gab vor dem Ausschuss zu Protokoll, das Vorgehen sei Teil des SPD-Bundestagswahlkampfs gewesen. Tatsächlich hatte der BND in der Krisenstabssitzung vom 13.08.2021 explizit Kipp-Punkte für einen früheren Einmarsch genannt (u.a. „Vereinbarung mit Taliban”, „Teil-/Komplettabzug westlicher Botschaften”).
Originalstelle„Stattdessen versicherte Petra Sigmund, Abteilungsleiterin im AA, während der Krisenstabssitzung dem Ressortkreis, dass die Amerikaner gegenüber dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Stattdessen versicherte Petra Sigmund, Abteilungsleiterin im AA, während der Krisenstabssitzung dem Ressortkreis, dass die Amerikaner gegenüber dem Amt „klar erklärt“ hätten, weiter „eine diplomatische Präsenz zu erhalten“ 6722, womit sie offenkundig, aber nicht explizit, auf die Aussagen des US-Außenministers vom Vorabend Bezug nahm. In ihrer Vernehmung behauptete Petra Sigmund dann, dass sie die BND-Angaben zu den Zeitlinien eines möglichen Falls von Kabul (30 bis 90 Tage) während der Krisenstabssitzung für „veraltet“ gehalten habe und begründete dies mit den Angaben, die das Auswärtige Amt zuvor von Amerikanern erhalten hatte.“
AA-Abteilungsleiterin Petra Sigmund versicherte im Krisenstab (13.08.2021): Die Amerikaner hätten „klar erklärt” die diplomatische Präsenz aufrecht zu erhalten. Sie nahm damit auf Blinkens Aussagen vom Vorabend Bezug. Die zwölf Stunden zuvor von Botschafterin Haber gemeldeten US-Bemühungen um eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban erwähnte sie nicht. Sigmund hielt die BND-Zeitlinie (30–90 Tage) während der Sitzung für „veraltet”, eine Aussage, die nicht aufgeklärt werden konnte und die laut AfD „tief blicken” lasse.
Originalstelle„Der BND berichtete über den gesamtem Untersuchungszeitraum professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit zu Afghanistan – lag jedoch bei …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der BND berichtete über den gesamtem Untersuchungszeitraum professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit zu Afghanistan – lag jedoch bei der Datierung der Machtübergabe in Kabul letztendlich falsch. Jedoch war die einhellige Meinung aller durch den Ausschuss über fast drei Jahre hinweg befragten Fachleute: Mitte August war etwas im Fluss, aber die Übernahme Kabuls durch die Taliban am 15. August 2021 habe man nicht kommen sehen können.“
Die CDU/CSU bewertet die BND-Berichterstattung insgesamt positiv: „professionell, pro-aktiv und mit großer Verlässlichkeit”. Die Datierung der Machtübergabe sei falsch gewesen, aber „die Frage Lag der BND falsch? ist nicht die entscheidende, sondern: Hätte der BND zu einer anderen Einschätzung kommen müssen?” Diese Frage verneint die CDU/CSU eindeutig. Die Maas-Aussage „katastrophale Folgen” sei „unterkomplex”.
Originalstelle„Im Rahmen der laufenden Exzellenzinitiative sollte der BND zukünftig seine Fähigkeit zur Berichterstattung in Echtzeit weiter entwickeln. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der laufenden Exzellenzinitiative sollte der BND zukünftig seine Fähigkeit zur Berichterstattung in Echtzeit weiter entwickeln. Die Begleitung von sehr dynamischen Krisen wie in Afghanistan darf nicht an langen Berichtswegen scheitern. Hierzu ist auch eine zentrale Koordinierung des Lagebildes der Bundesregierung in einem Nationalen Sicherheitsrat nötig.“
Die CDU/CSU empfiehlt: BND-Berichterstattung in Echtzeit ausbauen; Wahrscheinlichkeitsskala („pseudo-realistisch”) überdenken; Kipppunkte früher kommunizieren. Zentrale Forderung: Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats zur Koordinierung des Lagebildes.
Originalstelle„Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat am 5. November 2020 erstmals das am 15. August 2021 eingetretene Szenario der Machtübernahme durch die Taliban …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat am 5. November 2020 erstmals das am 15. August 2021 eingetretene Szenario der Machtübernahme durch die Taliban („Emirat 2.0”) als mittelfristig wahrscheinlichstes Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 80 % prognostiziert und in der Staatssekretärsrunde vorgestellt. Direkte Konsequenzen hatte dies keine.“
Die FDP-Fraktion hebt hervor, dass der BND bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” (Taliban-Machtübernahme) als mittelfristig wahrscheinlichstes Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von bis zu 80 % in der Staatssekretärsrunde vorgestellt habe. Direkte Konsequenzen habe dies jedoch nicht gehabt.
Originalstelle„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 führte die Berichterstattung des BND nach Zeugenaussagen dazu, dass die Deutsche Botschaft Kabul nicht sofort evakuiert wurde. Die FDP-Fraktion führt dies auch auf die mangelnden Fähigkeiten der damaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (inkl. Staatsekretäre) zurück, die Terminologie des BND zu verstehen und richtig einzuordnen. In seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss konnte unter anderen auch der damalige Außenminister Heiko Maas die Terminologie, insbesondere die Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsbeschreibungen, nicht einordnen.“
Die FDP-Fraktion führt das Ausbleiben einer sofortigen Evakuierung am 13.08.2021 auch auf mangelnde Fähigkeiten zurück, die BND-Wahrscheinlichkeitsterminologie zu verstehen und einzuordnen. Auch der damalige Außenminister Maas habe diese Terminologie in seiner Befragung nicht einordnen können.
Originalstelle„In der im November 2020 vorgestellten Analyse prognostizierte der BND also korrekt, die am Ende tatsächlich eingetretene Machtübernahme durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der im November 2020 vorgestellten Analyse prognostizierte der BND also korrekt, die am Ende tatsächlich eingetretene Machtübernahme durch die Taliban, verschätzte sich jedoch, gemessen an den tatsächlichen Ereignissen, bei den Zeitlinien um mindestens ein Jahr. […] „Emirat 2.0” Eintrittswahrscheinlichkeit „eher wahrscheinlich” (50-80%); Bürgerkrieg „langfristig (> 24 Mon.) eher unwahrscheinlich” (20-50%); Inklusive Republik „langfristig (> 24 Mon.) unwahrscheinlich” (5-20%)“
Die FDP würdigt: Der BND habe in der „Emirat 2.0”-Analyse vom 05.11.2020 die spätere Machtübernahme der Taliban korrekt vorhergesagt, und zwar als „eher wahrscheinlich” (50–80%). Bei den Zeitlinien habe er sich jedoch um mindestens ein Jahr verschätzt. Drei Szenarien: Emirat 2.0; Bürgerkrieg (20-50%); Inklusive Republik (5-20%).
Originalstelle„So ging die Hausspitze des BMZ bis zuletzt davon aus, dass die Friedensverhandlungen zwischen Taliban und Afghanischer Republik mit einer Einigung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So ging die Hausspitze des BMZ bis zuletzt davon aus, dass die Friedensverhandlungen zwischen Taliban und Afghanischer Republik mit einer Einigung der Konfliktparteien und einer gemeinsamen Regierung enden würden und Bundeskanzlerin Dr. Merkel sagte aus, bis zum 13. August 2021 nicht einmal Kenntnis von der Existenz der Prognose einer erneuten Talibanherrschaft gehabt zu haben. Ihr selbst sei es aber offenkundig gewesen, dass dieses Szenario das wahrscheinlichste gewesen sei.“
Die FDP stellt fest: Die BMZ-Hausspitze ging bis zuletzt von einer Einigung der Konfliktparteien aus; Kanzlerin Merkel sagte aus, bis zum 13.08.2021 von der „Emirat 2.0”-Prognose keine Kenntnis gehabt zu haben, wobei ihr persönlich dieses Szenario offenkundig als das wahrscheinlichste erschienen sei.
Originalstelle„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ende 2020 waren sowohl der BND als auch das Referat für Krisenfrüherkennung des BMVg zu dem Schluss gekommen, dass sich die afghanischen Sicherheitskräfte bereits im größten Teil des Landes nicht mehr durchsetzen konnten und absehbar gegen die Taliban unterliegen würden. Das von den Taliban kontrollierte bzw. überwiegend kontrollierte Gebiet umfasste zu diesem Zeitpunkt etwa 60 % der Fläche Afghanistans. Dementsprechend prognostizierte der BND im November 2020 eine sukzessive Machtübernahme der Taliban im Szenario eines Emirats 2.0 innerhalb von zwei Jahren.“
Die Fraktion stellt fest: Ende 2020 kamen BND und BMVg-Krisenfrüherkennung zu dem Schluss, dass die ANDSF im Großteil des Landes nicht mehr bestehen könnten; ca. 60 % der Fläche waren Taliban-kontrolliert oder überwiegend Taliban-kontrolliert. Der BND legte im November 2020 das Szenario „Emirat 2.0” (sukzessive Taliban-Machtübernahme innerhalb von zwei Jahren) als wahrscheinlichstes vor. Dies habe sich aber nicht im Handeln der Bundesregierung niedergeschlagen.
Hinweis: Politische Wertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„„Zeugin Dr. Angela Merkel: Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.”“
Die Fraktion macht den schweren Vorwurf, dass die BND-Szenarioanalyse „Emirat 2.0”, am 01.12.2020 im BKAmt vorgestellt, die Bundeskanzlerin nicht erreicht habe. Ein für den 23.11.2020 geplanter Vortrag bei der Kanzlerin sei ausgefallen; Merkel habe nach eigener Aussage erst am 05.12.2024 bei ihrer Ausschussbefragung von dem Szenario erfahren. Das werfe „die Frage auf, wozu es Nachrichtendienste gibt, wenn sie von den Auftraggeber:innen nur unzureichend genutzt werden”.
Hinweis: Wertender Befund der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Die rasche Dynamik, die schließlich am 15. August 2021 zur Machtübernahme der Taliban führte, wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die rasche Dynamik, die schließlich am 15. August 2021 zur Machtübernahme der Taliban führte, wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. Dennoch hätte dies antizipiert werden können und müssen. OSINT- Quellen (Open Source Intelligence), Diplomatische Korrespondenz (DKOR) und auch die Informationen des Sicherheitsberaters der deutschen Botschaft gaben deutliche Hinweise im Vorfeld. Solche Quellen müssen künftig bei der Erstellung von ND-Lagen adäquat berücksichtigt werden.“
Die Fraktion kritisiert: Die rasante Dynamik der Taliban-Machtübernahme am 15.08.2021 wurde sowohl vom BND als auch vom MilNW unterschätzt. BMVg SE I 3 kam am 10.08.2021 noch vor dem BND zur Bewertung, ein Kipppunkt sei erreicht. Hinweise aus OSINT, DKOR der Botschaft Kabul (ab Ende Juli 2021) und vom Sicherheitsberater „Fisch” seien nicht hinreichend in die ND-Lagen eingeflossen. Beim BND habe die Linie gegolten, eigene Quellen seien stets besser, ein „gefährliches Vorurteil”.
Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Originalstelle„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Geschwindigkeit dieser Entwicklung wurde insbesondere durch den BND unterschätzt. Noch zwei Tage vor der Einnahme Kabuls durch die Taliban hielt der BND den Eintritt dieses Szenario vor dem 11. September 2021 für eher unwahrscheinlich. Diese Fehleinschätzung hatte maßgeblichen Einfluss auf die verzögerte Krisenreaktion der Bundesregierung.“
Die SPD-Fraktion bewertet kritisch: Der BND habe die Geschwindigkeit der Taliban-Machtübernahme unterschätzt. Noch zwei Tage vor dem Fall Kabuls habe er das Szenario vor dem 11.09.2021 für „eher unwahrscheinlich“ gehalten. Diese Fehleinschätzung habe maßgeblich zur verzögerten Krisenreaktion der Bundesregierung beigetragen.
Originalstelle„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im BND-Beitrag in der Staatssekretärsrunde AFG/MALI vom 5. November 2020 wurde in Afghanistan nach dem Jahr 2020 eine Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0“ als „langfristig eher wahrscheinlich“ befunden. … Erstaunlicherweise erreichte das Szenario des „Emirat 2.0“ die damalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel anscheinend nicht, so führte diese in ihrer Anhörung aus: „Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. [August 2021] die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat.“.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Der BND habe bereits am 05.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0“ (Taliban-Machtübernahme) als wahrscheinlichstes bewertet. Bundeskanzlerin Merkel habe in ihrer Anhörung jedoch keine Erinnerung daran gehabt, dass ihr dies vor dem 13.08.2021 berichtet worden sei.
Originalstelle„Um die Dringlichkeit der Situation gegenüber dem AA zu vermitteln, erbat van Thiel Ende Juli beim BND eine verschärfte Lageeinschätzung, welche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Dringlichkeit der Situation gegenüber dem AA zu vermitteln, erbat van Thiel Ende Juli beim BND eine verschärfte Lageeinschätzung, welche jedoch ausblieb. Stattdessen schätzte der BND in einem aktualisierten Lagebild im Juli eine Machtübernahme der Taliban als „kurzfristig […] unwahrscheinlich“ ein, und relativierte so die Darstellung der Deutschen Botschaft Kabul, dass die „sog. ‚Republik'“ sich militärisch „im Endspiel“ befinde.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Geschäftsträger van Thiel bat Ende Juli 2021 um eine verschärfte BND-Lageeinschätzung. Diese blieb aus. Stattdessen hielt der BND eine kurzfristige Machtübernahme weiterhin für unwahrscheinlich und relativierte damit van Thiels Darstellung eines „militärischen Endspiels“.
„Die Fehleinschätzung des BND ist vermeidbar gewesen. … Es ist anzumerken, dass es dem BND nicht an Informationen mangelte, sondern vielmehr die Analyse dieser Informationen fehlerhaft war.“
Die SPD-Fraktion bewertet die BND-Fehleinschätzung als vermeidbar. Es habe nicht an Informationen gefehlt, sondern die Analyse sei fehlerhaft gewesen. Statt Verantwortung zu übernehmen, habe sich der BND auf das Ressortprinzip zurückgezogen, was „äußerst fragwürdig“ erscheine.
Originalstelle„Es ist daher davon auszugehen, dass die Berichterstattung des BND in dieser Sitzung und auch in den Tagen zuvor Einfluss auf die Entscheidungen in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist daher davon auszugehen, dass die Berichterstattung des BND in dieser Sitzung und auch in den Tagen zuvor Einfluss auf die Entscheidungen in der Krisenstabssitzung am 13. August gehabt hat. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass weitere Vorbereitungsmaßnahmen für ein mögliches Evakuierungsszenario bereits vorher ergriffen worden wären, wenn der BND früher, entsprechend der Lageeinschätzungen der Botschaft Kabul, über die Sicherheitslage berichtet hätte.“
Die SPD-Fraktion bewertet den BND-Lagevortrag am 13.08.2021 (Übernahme Kabuls vor 11.09. „eher unwahrscheinlich“) als entscheidungserheblich für die Krisenstabsentscheidung, an diesem Tag noch keine Evakuierung zu beschließen. Bei früherer realistischer BND-Berichterstattung hätten Vorbereitungsmaßnahmen früher ergriffen werden können.
Originalstelle„So, wie sich dieser Einsatz – jedenfalls während meiner Amtszeit – gestaltete, war die Frage nach dem Sinn nicht überzeugend zu beantworten. Ich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So, wie sich dieser Einsatz – jedenfalls während meiner Amtszeit – gestaltete, war die Frage nach dem Sinn nicht überzeugend zu beantworten. Ich hatte während meiner Amtszeit von 2012 bis 2016 Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Afghanistan-Engagements. Und ich habe diese Zweifel noch heute.“
Gerhard Schindler, BND-Präsident 2012–2016, berichtete: Lageinformationen hätten meist mit einer Karte Afghanistans begonnen, auf der das Taliban-Gebiet stetig größer geworden sei. Niemand habe auf positive Entwicklung schließen können. Er habe während seiner Amtszeit Zweifel an der Sinnhaftigkeit gehabt. Der BND habe sich auf Lageaufklärung und Schutz der Soldat:innen konzentriert; 19 konkrete Anschläge habe man verhindert. Beim wirtschaftlichen Aufbau habe lediglich der Drogenhandel floriert.
Originalstelle„Für die beabsichtigte Funktion der strategischen Vorausschau ist ein rechtlich komplizierter Umgang mit solchem sog. „Rohmaterial“ nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für die beabsichtigte Funktion der strategischen Vorausschau ist ein rechtlich komplizierter Umgang mit solchem sog. „Rohmaterial“ nicht erforderlich, sondern lediglich der Umgang mit den Endprodukten der Berichterstattung („finished intelligence“) 79. Sicherheitsüberprüftes Personal an Bundesbehörden kann unproblematisch zum entsprechenden Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt werden. Der Auftrag des BND ist auf die „Auswertung von Informationen“ beschränkt (§ 1 II S. 1 BNDG), was keine eigentliche Politikberatung umfasst.“
Für die strategische Vorausschau sei der rechtlich komplizierte Umgang mit nachrichtendienstlichem „Rohmaterial” (insbesondere G-10-Material) nicht erforderlich; es genüge der Umgang mit den Endprodukten der Berichterstattung („finished intelligence”). Da der BND-Auftrag auf „Auswertung von Informationen” beschränkt sei (§ 1 II S. 1 BNDG) und keine eigentliche Politikberatung umfasse, könne eine Kompetenz für strategische Vorausschau dem „Nationalen Sicherheitsberater” ohne Kompetenzkonflikt zugewiesen werden.
Originalstelle„49 Die Zuständigkeit, verschiedene Endprodukte der Nachrichtendienste des Bundes und anderer Lagebilder im Wege einer „Meta-Auswertung“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„49 Die Zuständigkeit, verschiedene Endprodukte der Nachrichtendienste des Bundes und anderer Lagebilder im Wege einer „Meta-Auswertung“ zusammenzuführen und diese auf Schlüssigkeit hin zu untersuchen, kann auf die Koordinierungsfunkton des Bundeskanzlers gestützt werden (s.o. Rn. 23). Dies kann wiederum einen Teil der informationellen Voraussetzungen für eine Kompetenz zur Krisenfrüherkennung („crisis intelligence “) schaffen.“
Die Zuständigkeit, Endprodukte der Nachrichtendienste und andere Lagebilder im Wege einer „Meta-Auswertung” zusammenzuführen und auf Schlüssigkeit zu prüfen, könne auf die Koordinierungsfunktion des Bundeskanzlers gestützt werden. Dies könne einen Teil der informationellen Voraussetzungen für eine Krisenfrüherkennung („crisis intelligence”) schaffen. Voraussetzung sei eine Regelung zur regulären Beteiligung am Informationsfluss (Push-and-Pull-Modell).
„Die Potentiale, Prozesse und Strukturen aller Ressorts einschließlich relevanter nachgeordneter Behörden zur Krisenfrüherkennung und Lagebilderstellung sollten gestärkt sowie auf Doppelstrukturen in den Ressorts und Einsparpotentiale geprüft werden.“
Vorhandene Strukturen (auch BND) sollen unter Nutzung nationaler und internationaler Institutionen (EU, NATO) auf Einsparpotenziale evaluiert werden. Eine nationale Koordination mit klarem Mandat, robusten Strukturen und leistungsfähigen Arbeitsabläufen wird empfohlen. Die Bundesregierung soll innerhalb von zwei Jahren auf Grundlage einer externen Analyse einen Umsetzungsbericht vorlegen.