Bridge the Gap.

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Nach der Evakuierung

Maßnahmen nach Ende der militärischen Evakuierung.

16 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (8)

Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 3.2 — Ramstein-Vereinbarung S. 611–612

Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte

Originalstelle
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 611–612 (Original, neues Fenster)

Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-20 Akteure: Berger (AA), Engelke (BMI), USA, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Originalstelle
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

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„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 621–622

Verbalnoten an Pakistan ab 27.09.2021 mit der Bitte um visumsfreie Einreise von Ortskräften

Originalstelle
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan, in denen Pakistan um die Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten wurde. Unter den Betroffenen waren beispielsweise Ortskräfte politischer Stiftungen oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621–622 (Original, neues Fenster)

Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-27 Akteure: Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), Pakistanisches Außenministerium, GIZ abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.2 — Verbalnoten Pakistan S. 622

Berger: Dankbarkeit gegenüber Pakistan; Akzeptanz von Listen ohne Ausweispapiere „keine Selbstverständlichkeit“

Originalstelle
„[O]hne die Bereitschaft Pakistans, Listen von uns zu akzeptieren, zum Teil von Leuten, die keine Ausweispapiere hatten, und zu erlauben, dass wir die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[O]hne die Bereitschaft Pakistans, Listen von uns zu akzeptieren, zum Teil von Leuten, die keine Ausweispapiere hatten, und zu erlauben, dass wir die Flüge ab Islamabad durchführen könnten - - natürlich mit unserer Zusage, dass wir die Leute dann auch aufnehmen, aber trotzdem: Das ist keine Selbstverständlichkeit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622 (Original, neues Fenster)

Staatssekretär Berger hob in seiner Vernehmung die Bereitschaft Pakistans hervor, Listen, teils mit Personen ohne Ausweispapiere, zu akzeptieren und Flüge ab Islamabad zu erlauben; dies sei „keine Selbstverständlichkeit“ gewesen.

Thema: Nach der Evakuierung Akteure: Staatssekretär Berger, Pakistan abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; „Compact for Afghanistan“ in EU eingebracht

Originalstelle
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische Union eingebracht, bei dem es im Wesentlichen darum ging: „Wie können wir mit den Nachbarstaaten Afghanistans kooperieren?“, einmal natürlich wegen der weiteren Evakuierung, wegen der Stabilisierung, wegen der humanitären Hilfe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622 (Original, neues Fenster)

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-31 Akteure: Heiko Maas, Pakistan, Europäische Union, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 — BMZ und GIZ S. 622–623

Ortskräfteverfahren 2.0 ab 09.09.2021: Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung; mehrere Zehntausend Zuschriften

Originalstelle
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (Original, neues Fenster)

Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-09 Akteure: BMZ, GIZ, Dr. Spatz, Fischer (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 623

BMVg-Sachstand 07.09.2021: knapp 1.900 Ortskräfte zwischen 15.05. und 15.08.2021 ausgereist, wenige während Evakuierung

Originalstelle
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 623 (Original, neues Fenster)

Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-09-07 Akteure: BMVg, Verteidigungsausschuss abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json

Sondervoten der Fraktionen (8)

Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Vorschlag eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul unterhalb diplomatischer Anerkennung

Originalstelle
„in Abstimmung mit den europäischen Partnern und der „EU Delegation to Afghanistan“ ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung, eine wichtige Brücke zur afghanischen Wirklichkeit sein.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.

Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Eine Replik der AfD-Vertreter (4.1.1) verweist darauf, dass die AfD eine ähnliche Forderung bereits im September 2024 als Antrag eingebracht hatte.
Sondervotum 4.1.1 Replik AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zum Sondervotum 4.1 S. 56–57

AfD-Replik: AfD hatte Verbindungsbüro in Kabul bereits 2024 beantragt und verweist auf abweichende Position der Grünen-Obfrau

Originalstelle
„Und weiter: „Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und weiter: „Die Bundesregierung muss sich den politischen Tatsachen stellen und vernünftige Arbeitsbeziehungen mit der Taliban-Regierung in Kabul herstellen, nicht zuletzt, um über die sicherheits- und migrationspolitischen Entwicklungen in Afghanistan vor Ort Erkenntnisse zu sammeln und die Lage zu verfolgen.“ Inder dazugehörigen Plenardebatte vom 27. September 2024 äußerte sich die Abgeordnete der Grünen, Schahina Gambir, im Übrigen auch Obfrau der Grünen in dieser Enquete-Kommission, dagegen noch ganz anders: „Eine Annäherung wäre auch ein Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56–57 (Original, neues Fenster)

Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.

Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zielt darauf, eine Inkonsistenz in der Grünen-Position aufzuzeigen.
Thema: Nach der Evakuierung September 2024 Akteure: AfD-Fraktion, Schahina Gambir (Grüne), Annalena Baerbock (AA), Bundestag enquete\kap4-sondervoten.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 12 — Anerkennung Taliban S. 1086–1088

Herbst 2021: Merkel, Maas und AA eruierten diplomatische Anerkennung der Taliban, Reise von Potzel und Wieck nach Kabul im November

Originalstelle
„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nur sechs Tage später unterrichtete Markus Potzel das Auswärtige Amt erneut von einem mit Simon Gass geführten Gespräch, das Auskunft auch über die deutsche Sicht auf eine mögliche diplomatische Anerkennung des Taliban-Regimes gibt: „ “ [diplomatische] „ “ [in Taliban-Afghanistan] „ .“, Pragmatisch sah es Angela Merkel offensichtlich auch, dass Markus Potzel und Dr. Jasper Wieck im November 2021 nach Kabul flogen, um sich mit Vertretern der dortigen Regierung zu treffen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1086–1088 (Original, neues Fenster)

Aus AA-Vermerken Potzels (24./30.08.2021) geht hervor: Bundesregierung und USA hatten Interesse an baldiger diplomatischer Präsenz in Taliban-Afghanistan; eine „Anerkennungsproblematik” sahen weder UK noch USA. Bundeskanzlerin Merkel empfing Potzel wenige Tage nach der Bundestagswahl (Ende September 2021), um über künftiges Engagement zu beraten. Potzel und Wieck flogen im November 2021 nach Kabul, um sich mit Vertretern der neuen Taliban-Regierung zu treffen, laut Merkel-Aussage „nicht abwegig”. Warum es letztlich nicht zur Anerkennung kam, konnte nicht geklärt werden, vermutlich US-Letztentscheidung.

Thema: Nach der Evakuierung August–November 2021 Akteure: Angela Merkel, Markus Potzel, Jasper Wieck, Heiko Maas sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 14.6 — Fortsetzung EZ S. 1109–1110

EZ wurde nach 15.08.2021 nicht eingestellt, sondern „vorübergehend ausgesetzt”, AA-Alleingang im September

Originalstelle
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)

Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.

Thema: Nach der Evakuierung August–September 2021 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, BMZ, Wolfgang Schmidt (SPD)… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.4 — Phase 2 S. 849–852

CDU/CSU: GIZ koordinierte ab September 2021 Evakuierung von über 33.000 afghanischen Schutzbedürftigen

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„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenn die Ortskräfte aller Ressorts, die Menschenrechtsliste des Auswärtigen Amtes, das Überbrückungsprogramm des Auswärtigen Amtes und das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan von BMI und BAMF zusammengezählt werden, wurden über die GIZ bis heute insgesamt über 33 000 afghanische Schutzbedürftige inklusive Familienangehörigen bei der Evakuierung unterstützt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 849–852 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert die Phase 2 ab 01.09.2021: Die GIZ wurde mit der Organisation von Landtransporten, Charterflügen und Versorgung beauftragt. 1.286 GIZ-Ortskräfte + 7.775 Familienangehörige sowie 22.566 Ortskräfte anderer Ressorts und sonstige Schutzbedürftige wurden evakuiert. Insgesamt über 33.000 Personen.

Thema: Nach der Evakuierung September 2021 ff. Akteure: GIZ, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Ramstein S. 847

CDU/CSU lobt: Nutzung Ramstein durch USA in „Rekordzeit von 24 Stunden” abgestimmt, Beleg gelungener Kooperation

Originalstelle
„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 847 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-19 Akteure: USA, Angela Merkel, Miguel Berger, Hans-Georg Engelke sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.4 — Nachevakuierung S. 917

Nachevakuierung bis 30.09.2021: AA-„Fünfpunkteplan” und Verbalnoten Botschaft Islamabad (Pakistan)

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„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan beinhaltete sinnvolle Maßnahmen zur Gesprächsaufnahme mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit Schutzsuchende Personen auf dem Landweg Afghanistan verlassen konnten. Es ist außerdem zu begrüßen, dass Außenminister Maas am 31. August 2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans reiste, um dies zu unterstützen. Positiv ist zu bewerten, dass die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan verfasste und damit um Unterstützung der visumfreien Einreise afghanischer Ortskräfte bat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 917 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt, dass die Ressorts sich nach Abschluss der militärischen Evakuierung auf ressortübergreifende Grundsätze einigten (Erweiterung des Berechtigtenkreises bis 2013, individuelle Gefährdungsprüfung). Das AA legte einen Fünfpunkteplan vor; Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; die Botschaft Islamabad (Pakistan) verfasste ab 27.09.2021 Verbalnoten zur visumfreien Einreise. Kritisch sei jedoch, dass mit Ausnahme von Ortskräften von Bundeswehr und Bundespolizei weiterhin eine individuelle Gefährdungsprüfung galt. Das sei angesichts der Lage nicht nachvollziehbar.

Hinweis: Gemischte Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Nach der Evakuierung August/September 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Heiko Maas, Botschaft Islamabad (Pakistan) sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.6 — Zivile Evakuierung S. 731

SPD: Zivile Evakuierung über GIZ und Pakistan (1.286 GIZ-Mitarbeitende + 4.775 Angehörige + 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige)

Originalstelle
„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein damaliger Abteilungsleiter der GIZ berichtete, dass bei der zivil unterstützten Ausreise, die am 1. September 2021 angelaufen war und bis zum März 2023 andauerte, insgesamt 1 286 nationale Mitarbeitende und Werkvertragsnehmende der GIZ zusammen mit 4 775 Familienangehörigen evakuiert worden seien. Dazu kämen noch 22 566 Ortskräfte anderer Ressorts oder sonstige afghanische Schutzbedürftige, jeweils inklusive der Familienangehörigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 731 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion würdigt die zivil unterstützte Ausreise (01.09.2021 bis März 2023): GIZ und Botschaft Islamabad (Pakistan) evakuierten über den Landweg 1.286 GIZ-Mitarbeitende mit 4.775 Familienangehörigen sowie 22.566 weitere Ortskräfte und Schutzbedürftige inkl. Familien. Die überwältigende Mehrheit aller Aufnahmen aus Afghanistan sei logistisch durch die GIZ abgewickelt worden.

Thema: Nach der Evakuierung 01.09.2021–März 2023 Akteure: GIZ, Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan), SPD-Fraktion sondervoten\spd.json