Bridge the Gap.

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Lageeinschätzung

Einschätzungen zur Sicherheits-, Militär- und Regierungslage.

94 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (38)

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.1 — Panel 1: Stadt-Land-Kluft S. 164–166

Sachverständige bestätigen tiefe Stadt-Land-Kluft; Taliban-Rückhalt v.a. ländlich, Misstrauen gegen Eliten

Originalstelle
„Die Sachverständigen haben dem Ausschuss berichtet, dass es in Afghanistan seit jeher eine Kluft zwischen dem städtischen und dem ländlichen Leben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Sachverständigen haben dem Ausschuss berichtet, dass es in Afghanistan seit jeher eine Kluft zwischen dem städtischen und dem ländlichen Leben gegeben habe. … In letzteren paschtunischen Gebieten hätten die Taliban als Teil der dörflichen Struktur ein sehr hohes Ansehen genossen. Loyalitäten zur afghanischen Regierung habe man vor allem „in der städtischen Gesellschaft” gefunden. … Die Anziehungskraft der Taliban in den ländlichen Gebieten sei … „weniger auf die Attraktivität ihrer religiös-ideologischen Weltanschauung, sondern auf die anti-elitäre Bewegung des „kleinen Mannes ohne Stimme'„ zurückzuführen gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 164–166 (Original, neues Fenster)

Übereinstimmend bestätigten die Sachverständigen (Dube, Mielke, Petersmann, Schetter, Zeino) eine tiefe Stadt-Land-Kluft: Loyalität zur Regierung vor allem urban; Taliban-Rückhalt vor allem in ländlich-paschtunischen Gebieten, auch wegen ihrer anti-elitären Selbstdarstellung und der ländlich wahrgenommenen Korruption von Staat und Justiz.

Thema: Lageeinschätzung abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.2 — Panel 2: Territoriale Kontrolle S. 172

Marty: Taliban kontrollierten <10 % vollständig; BND: ~55 % der Fläche unter Taliban-Einfluss

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„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische Republik kontrollierte demgegenüber signifikant mehr Distrikte, ungefähr um ein Drittel. … Der BND ging im Februar 2020 davon aus, dass ca. 55 Prozent der Fläche Afghanistans unter Einfluss oder Kontrolle der Taliban gestanden hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 172 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss dokumentiert zwei unterschiedliche Lagebilder zur territorialen Kontrolle: Marty (Journalist vor Ort) berichtete von <10 % vollständiger Taliban-Kontrolle, ein Drittel unter Regierung; der BND schätzte im Februar 2020 ca. 55 % der Landesfläche unter Taliban-Einfluss oder -Kontrolle. Die Sachverständige Jalil hob hervor, dass viele Distrikte „umstrittene Gebiete” waren, die zwischen den Seiten hin und her wechselten.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Franz J. Marty, BND, Jalil abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.1 — Szenario 2013 S. 287

BND-Szenarienanalyse „Afghanistan 2020” (aus 2013): Wenn internationale Unterstützung nachlässt, können ANSF Staatsstrukturen nicht halten

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„Schon da [2013] wurde strategisch gesagt: „Wie sieht denn Afghanistan 2020 aus? Welche Szenarien können wir uns vorstellen?”, „und es war halt ein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schon da [2013] wurde strategisch gesagt: „Wie sieht denn Afghanistan 2020 aus? Welche Szenarien können wir uns vorstellen?”, „und es war halt ein Szenario: Wenn die Unterstützung nachlässt - was wir ja jetzt brutal hatten, Abzug -, dann können die afghanischen Sicherheitskräfte die Struktur des Staates nicht mehr aufrechterhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 287 (Original, neues Fenster)

Bereits 2013 erstellte der BND eine Szenarienanalyse „Afghanistan 2020”, die feststellte: Bei nachlassender Unterstützung der afghanischen Streitkräfte durch die Koalitionskräfte könnten die ANSF die staatlichen Strukturen nicht aufrechterhalten. Nach Aussage des BND-Sachgebietsleiters O. W. trat genau diese Bedingung angesichts des Abzugs ein.

Thema: Lageeinschätzung 2013 Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.2 — Szenario Emirat 2.0 S. 287–288

BND-Szenarienanalyse Dezember 2020: „Emirat 2.0” langfristig (>24 Mon.) „eher wahrscheinlich” (50–80 % Eintrittswahrscheinlichkeit)

Originalstelle
„Im Dezember des Jahres 2020 legte der BND eine weitere Szenarienanalyse vor, deren wesentlichen Inhalt er zuvor schon mündlich in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Dezember des Jahres 2020 legte der BND eine weitere Szenarienanalyse vor, deren wesentlichen Inhalt er zuvor schon mündlich in der Staatssekretärsrunde am 5. November 2020 vorgetragen hatte und die sich mit den Entwicklungen in Afghanistan nach dem Jahr 2020 befasste. Darin wurde die Machtübernahme der Taliban und die Errichtung eines „Emirat 2.0” als „langfristig eher wahrscheinlich” befunden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 287–288 (Original, neues Fenster)

In einer im Dezember 2020 vorgelegten BND-Szenarienanalyse (zuvor mündlich in der Staatssekretärsrunde am 05.11.2020 vorgetragen) wurde das Szenario „Emirat 2.0” (Machtübernahme der Taliban) langfristig (>24 Monate) als „eher wahrscheinlich” eingestuft, was in der BND-Terminologie 50–80 % Eintrittswahrscheinlichkeit bedeutet. Bürgerkrieg „eher unwahrscheinlich” (20–50 %), inklusive Republik „unwahrscheinlich” (5–20 %). Kurz- bis mittelfristig (<24 Monate) wurde eine Fight&Talk-Phase als wahrscheinlich angegeben.

Thema: Lageeinschätzung November/Dezember 2020 Akteure: BND abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.2 — Merkel zur Szenarienanalyse S. 289

Merkel: „Habe keine Erinnerung, dass mir jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat”, bevor am 13.08.2021 die Lage „dramatisch” geschildert wurde

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„Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, ich habe keine Erinnerung daran, dass mir, bevor dann nachher am 13. die Sicherheitslage als dramatisch beschrieben wurde, jemand etwas von einem Emirat 2.0 berichtet hat. … Ich hatte ja schon am Beispiel dieses vermeintlichen Emirats 2.0 gesagt, dass mich diese Information nicht erreicht hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 289 (Original, neues Fenster)

Die ehemalige Bundeskanzlerin Dr. Merkel gab in ihrer Vernehmung wiederholt an, sie habe keine Erinnerung daran, dass ihr vor dem 13.08.2021 jemand vom Szenario „Emirat 2.0” berichtet habe. Erst ab dem 13.08.2021 sei ihr die Sicherheitslage als „dramatisch” geschildert worden.

Thema: Lageeinschätzung vor 13.08.2021 Akteure: Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.2.3 — Sprechzettel BND 26.07.2021 S. 290

BND-Sprechzettel 26.07.2021: Sturm der Taleban auf Kabul + Zusammenbruch ANDSF und Republik kurzfristig „unwahrscheinlich”; „Spagat” zwischen Botschaft Kabul und BND-Perzeption

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„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF sowie der Republik an sich – halten wir (vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung) kurzfristig für unwahrscheinlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 290 (Original, neues Fenster)

Ein BND-Sprechzettel für ein Gespräch mit Sonderbeauftragtem Dr. Wieck vom 26.07.2021 bewertete die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”, einen kurzfristigen Sturm der Taliban auf Kabul oder Zusammenbruch der ANDSF und Republik aber als „unwahrscheinlich” (5–20 %), vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung. Eine begleitende E-Mail nannte das Ziel, „elegant einen Spagat zwischen DEU-Bo und BND Perzeption” zu schaffen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-07-26 Akteure: BND, Dr. Wieck, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.1 — Botschaft Kabul S. 292–293

Deutsche Botschaft Kabul seit Anschlag 2017: aufgeteilt in Kernteam (Kabul) und Inlandsteam (Berlin); ca. 22 Entsandte vor Ort, davon 16 Sicherheitskräfte

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„Nach Angaben des Zeugen Bledjian, Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hätten an der Botschaft vor Ort im Zeitraum von Mai 2020 bis …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Angaben des Zeugen Bledjian, Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hätten an der Botschaft vor Ort im Zeitraum von Mai 2020 bis Juni 2021 „rund 22 Entsandte”, davon „ungefähr 16 Sicherheitskräfte”, gearbeitet. … netto drei, brutto sechs, Pi mal Daumen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 292–293 (Original, neues Fenster)

Seit dem schweren Anschlag 2017 arbeitete die Botschaft Kabul aufgeteilt in ein Kernteam vor Ort und ein Inlandsteam in Berlin (Rechts- und Konsularfragen). Im UZ vor Ort: ca. 22 Entsandte, davon ca. 16 Sicherheitskräfte; die Entsandten arbeiteten in einem Rotationsmodell mit 4–6 Wochen Standzeit. Im Resultat netto drei politische und konsularische Referenten dauerhaft vor Ort (brutto sechs).

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Botschaft Kabul, Bledjian abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.3 — Oxford-Analytica-Studie S. 295

AA-Szenarienanalyse via Oxford Analytica (Auftrag November 2020); Worst-Case-Non-Paper wurde Hausspitze nie vorgelegt (Lecks-Sorge); 13.08.2021 als „nur noch zeithistorisch interessant” gestrichen

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„Im November 2020 erteilte Staatssekretär Berger den Auftrag zu einer ausführlichen Szenarienanalyse zu möglichen Entwicklungen in Afghanistan. Diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 erteilte Staatssekretär Berger den Auftrag zu einer ausführlichen Szenarienanalyse zu möglichen Entwicklungen in Afghanistan. Diese Analyse wurde im Februar 2021 extern an Oxford Analytica vergeben. … Dieses Papier wurde der Hausspitze jedoch nicht vorgelegt. In einer entsprechenden Vorlage für die Hausspitze wurde ein ursprünglich existierender Verweis auf das Non-Paper nach AA-internen Diskussionen um die Gefahr von Leaks gestrichen. Auf Versuche eines Referatsleiters, … die ursprüngliche Version der Leitungsvorlage und auch das Non-Paper Ende Juli 2021 noch vorzulegen, wurde erst am 13. August 2021 vom zuständigen Referatsleiter des Länderreferates reagiert, der darauf hinwies, dass die Analyse aufgrund der Lageverschlechterung nun nur noch „zeithistorisch interessant” sei und daher nicht mehr vorgelegt werden solle.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 295 (Original, neues Fenster)

Staatssekretär Berger beauftragte im November 2020 eine ausführliche Szenarienanalyse; die Vergabe erfolgte im Februar 2021 extern an Oxford Analytica. Aus dem ressortgemeinsamen Auswertungsprozess (Workshop Mai 2021) entstand ein Non-Paper mit identifizierten Handlungsbedarfen unter Betonung eines möglichen Worst-Case-Szenarios. Es wurde der AA-Hausspitze nie vorgelegt: Der Verweis auf das Non-Paper wurde aus der Leitungsvorlage nach interner Diskussion über die Leak-Gefahr gestrichen. Versuche, das Papier Ende Juli 2021 nachzureichen, wurden am 13.08.2021 vom Länderreferatsleiter mit Verweis auf „zeithistorisch interessant” abgelehnt.

Thema: Lageeinschätzung November 2020 – August 2021 Akteure: Berger (AA), Oxford Analytica, Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.1.4 — Berichterstattung van Thiel S. 296–297

Van Thiel berichtete im Sommer 2021 per E-Mail statt DKOR („nicht alles kommt gut in Berlin an”); später als „Fehler” bezeichnet

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„Es ist mir im Vorfeld bei den Vorbereitungsgesprächen … relativ klar bedeutet worden, wenn ich offen berichten will, muss ich vorsichtig sein. Nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist mir im Vorfeld bei den Vorbereitungsgesprächen … relativ klar bedeutet worden, wenn ich offen berichten will, muss ich vorsichtig sein. Nicht alles kommt gut in Berlin an. Dann sollte ich bitte auf Email gehen. … Der Zeuge van Thiel hat ausgesagt, dass er „einen Fehler begangen” habe, bei seiner Berichterstattung im Sommer 2021 „nicht doch das DKOR-Format” gewählt zu haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 296–297 (Original, neues Fenster)

Der ab 11.07.2021 als Geschäftsträger der Botschaft Kabul amtierende van Thiel berichtete im Sommer 2021 überwiegend per E-Mail statt per Diplomatischer Korrespondenz (DKOR). Hintergrund: Vorbereitungsgespräche hätten ihm signalisiert, „nicht alles kommt gut in Berlin an”, denn beim DKOR-Versand sei der Mindestverteiler das ganze Haus. Im Nachhinein bezeichnete er die Wahl des E-Mail-Formats als „Fehler”. Beide Staatssekretäre verwiesen darauf, dass DKORs sie automatisch erreichten, E-Mails nur abhängig vom Verteiler.

Thema: Lageeinschätzung Sommer 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Berger, Krüger abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.1 — AA-Bewertung November 2020 S. 298

Bellmann (AA, 18.11.2020): Komplettabzug ohne nachhaltigen politischen Prozess führe „wahrscheinlich” zur Wiederherstellung des Emirats

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„Im November 2020 erläuterte die damalige Beauftragte für Sicherheitspolitik im AA Bellmann vor dem Verteidigungsausschuss, dass man, wenn es „ohne …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 erläuterte die damalige Beauftragte für Sicherheitspolitik im AA Bellmann vor dem Verteidigungsausschuss, dass man, wenn es „ohne einen nachhaltigen politischen Prozess, aufbauend auf einem Waffenstillstand, zu einem Komplettabzug der Truppen” komme, als „das wahrscheinlichste Szenario annehmen” müsse, „dass es zu einer Wiederherstellung des Emirats” komme.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298 (Original, neues Fenster)

AA-Sicherheitsbeauftragte Bellmann erläuterte am 18.11.2020 vor dem Verteidigungsausschuss: Ohne nachhaltigen politischen Prozess (Waffenstillstand) führe ein Komplettabzug der Truppen wahrscheinlich zur Wiederherstellung des Emirats. Eine integrative Republik sei in diesem Szenario nicht realistisch zu erwarten.

Thema: Lageeinschätzung 2020-11-18 Akteure: Bellmann (AA), Verteidigungsausschuss abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.2 — Maas-Reise April 2021 S. 298–300

Maas-Reise nach Kabul (28./29.04.2021): General Miller (RSM): „It can go very bad very fast”; Maas: kein Eindruck eines „zusammenbrechenden Regimes”

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„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298–300 (Original, neues Fenster)

Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.

Thema: Lageeinschätzung April 2021 Akteure: Heiko Maas, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, General Miller (RSM)… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.a — DKOR Bledjian 07.06.2021 S. 300–301

DKOR Botschaft Kabul (07.06.2021): „Emirat 2.0” und „Sturm auf Kabul” als „unwahrscheinlich in den nächsten Monaten” eingeschätzt; Plötner fragte Berger nach Worst-Case-Vorbereitung

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„Er prognostizierte, dass der „Sicherheitslage […] schwierige Monate bevorstehen“ dürften. … Die Szenarien „Emirat 2.0“ oder der „Sturm auf Kabul“ …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Er prognostizierte, dass der „Sicherheitslage […] schwierige Monate bevorstehen“ dürften. … Die Szenarien „Emirat 2.0“ oder der „Sturm auf Kabul“ gelten als unwahrscheinlich in den nächsten Monaten. … Zu dieser Lagebeschreibung gab es einen E-Mail-Verkehr zwischen den Zeugen Plötner, damaliger Leiter der politischen Abteilung im AA, und Berger, damaliger Staatssekretär im AA. Der Zeuge Plötner schrieb am 7. Juni 2021 unter Bezugnahme auf den DKOR: Miguel, was ist dein Gefühl: sind wir für den Sommer auf den worstcase vorbereitet? TLB überrennen eine Reg.position nach der anderen, Kabul fällt? … Staatssekretär Berger antwortete am gleichen Tag: Für so ein Extremszenario sicherlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 300–301 (Original, neues Fenster)

Ein DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 07.06.2021 stufte „Emirat 2.0” und „Sturm auf Kabul” als kurzfristig „unwahrscheinlich” ein, prognostizierte aber „schwierige Monate”. Konservative Schätzungen sähen mind. 50 % Taliban-Kontrolle. AA-Abteilungsleiter Plötner fragte Staatssekretär Berger denselben Tag, ob man für den Worst-Case vorbereitet sei. Berger: „Für so ein Extremszenario sicherlich nicht. … Wichtig dass wir jetzt ein tragfähiges Sicherheitskonzept für Kabul hinbekommen.”

Thema: Lageeinschätzung 2021-06-07 Akteure: Bledjian, Plötner, Berger abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.c — Konflikt um Berichtsstil S. 297

Berger an Wieck: Van Thiel solle „eins auf die Nuss” bekommen, Berichte als „nicht faktisch genug” empfunden; van Thiel selbst sah Lage am 23.07.2021 als „militärisch im Endspiel”

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„Aus dem AA liegt in diesem Kontext zudem eine E-Mail zwischen Staatssekretär Berger und dem Sonderbeauftragen Dr. Wieck vor, in welcher Berger Dr. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus dem AA liegt in diesem Kontext zudem eine E-Mail zwischen Staatssekretär Berger und dem Sonderbeauftragen Dr. Wieck vor, in welcher Berger Dr. Wieck damit beauftragt, van Thiel „eins auf die Nuss” zu geben, weil dessen Berichte als zu wenig „faktisch” empfunden worden seien. … Die sog. „Republik” befindet sich militärisch im Endspiel, fraglich ob USA noch eine Verlängerung herbeibomben können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 297 (Original, neues Fenster)

Nach einem DKOR vom 22.07.2021 schrieb Staatssekretär Berger an Sonderbeauftragten Dr. Wieck: „wir müssen aufpassen hier nicht in eine Panikberichterstattung zu verfallen”. Eine weitere E-Mail beauftragte Wieck, van Thiel „eins auf die Nuss” zu geben, weil dessen Berichte als zu wenig „faktisch” empfunden worden seien. Van Thiel selbst zog am 23.07.2021 das Fazit: Die „Republik” befinde sich militärisch im Endspiel; Handlungsempfehlung: Ausreise, Ausdünnung, realistische Evakuierungsplanung vor (!) dem Ernstfall.

Hinweis: Zwei dokumentierte Wahrnehmungen der Lage Juli 2021. Berger und AA-Zentrale: keine Panik; van Thiel und Botschaft Kabul: militärisches Endspiel.
Thema: Lageeinschätzung Juli 2021 Akteure: Berger, Dr. Wieck, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.1.1 — BMVg-Sensorik S. 303–304

BMVg Juni 2021: „Sehr, sehr, sehr, sehr dünne” Informationslage am Ende des Einsatzes; luftgestützte Sensorik früh abgezogen, Verifizierung über ANSF schwierig

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„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Über Quantität und Qualität der Informationen beim voranschreitenden Abzug der Bundeswehrkräfte hat der Zeuge berichtet, dass die „luftgestützte Sensorik […] relativ früh” im Rahmen des Abzuges „rausgegangen” sei. Gegen Ende des Einsatzes hätten daher nur noch Informationen durch „Befragung” und „eigene Patrouillen” der Bundeswehr sowie die Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung gestanden. … Die Informationslage sei am Ende des Einsatzes, also im Juni 2021, „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303–304 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant i. G. G. (BMVg) berichtete: Die luftgestützte Sensorik der Bundeswehr wurde im Rahmen des Abzugs relativ früh rausgenommen; gegen Ende des Einsatzes standen nur noch Patrouillen, Befragungen und die schwierig zu verifizierende Berichterstattung der afghanischen Sicherheitskräfte zur Verfügung. Im Juni 2021 sei die Informationslage „sehr, sehr, sehr, sehr dünn” gewesen: für das große Gesamt-Lagebild ausreichend, für die Schutz- und Warnfunktion eigener Kräfte „immens” wichtig.

Thema: Lageeinschätzung Juni 2021 Akteure: BMVg, Oberstleutnant i. G. G. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — interne Bewertungen BMVg S. 307–308

BMVg-intern Juni 2020: Abteilung Politik (Wächter) sah Konditionalisierung des Abzugs als gegeben; Abteilung SE (Schütt) kritisierte fehlende Konditionalisierung

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„Im Juni 2020 etwa sah der Abteilungsleiter Politik Dr. Wächter die Entwicklungen positiv und sogar eine Konditionalisierung des internationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Juni 2020 etwa sah der Abteilungsleiter Politik Dr. Wächter die Entwicklungen positiv und sogar eine Konditionalisierung des internationalen Abzuges als gegeben an. Der Leiter der Abteilung SE, Generalleutnant Schütt, kritisierte hingegen die unilateralen Ankündigungen der USA und machte eine fehlende Konditionalisierung als Problem aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 307–308 (Original, neues Fenster)

Auch innerhalb des BMVg unterschieden sich die Bewertungen: Im Juni 2020 sah Abteilungsleiter Politik Dr. Wächter die Entwicklungen positiv und eine Konditionalisierung des internationalen Abzugs als gegeben an. Generalleutnant Schütt (Abteilung SE) kritisierte hingegen die unilateralen US-Ankündigungen und sah die fehlende Konditionalisierung als Problem. Auch das Referat SE I 3 bewertete die ANDSF mittel- und langfristig als nicht durchhaltefähig, was vom Referat SE II 1 zurückgewiesen wurde.

Thema: Lageeinschätzung Juni 2020 Akteure: Dr. Wächter (BMVg), Generalleutnant Schütt (BMVg) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 3.2.2 — Szenarien BMVg Ende 2020 S. 309–310

BMVg-Referat SE I 3 (30.11.2020): „Emirat 2.0” wahrscheinlichstes Langfristszenario; Durchhaltefähigkeit ANSF „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt als tatsächlich

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„Szenario 1 - Emirat 2.0: Dieses Szenario 1 wird durch den BND als eher wahrscheinlich und durch SE I 3 am wahrscheinlichsten bewertet. … Zu dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Szenario 1 - Emirat 2.0: Dieses Szenario 1 wird durch den BND als eher wahrscheinlich und durch SE I 3 am wahrscheinlichsten bewertet. … Zu dem Zeitpunkt war das das wahrscheinlichste Langfristszenario. Also, wir haben das ja … als Szenario für plus zwei Jahre nach Abzug zu diesem Zeitpunkt gesehen, weil wir die … Fähigkeiten und Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte doch noch ein wenig höher eingeschätzt haben, als sie tatsächlich dann nachher waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 309–310 (Original, neues Fenster)

Das BMVg-Referat SE I 3 stufte in einer Bewertung vom 30.11.2020 das Szenario „Emirat 2.0” als „am wahrscheinlichsten” ein, etwas pessimistischer als der BND („eher wahrscheinlich”). Inklusive Republik: „abwegig”; Bürgerkrieg: Teil aller anderen Szenarien. Im Rückblick gab der Zeuge G. zu, die Durchhaltefähigkeit der Sicherheitskräfte „doch noch ein wenig höher” eingeschätzt zu haben als tatsächlich.

Thema: Lageeinschätzung 2020-11-30 Akteure: BMVg, Referat SE I 3 abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 4.2.4 — BMZ Sommer 2021 S. 319–320

Fischer (BMZ, Ende Juli 2021): „Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt”; Sorge, dass Bundesregierung nicht rasch genug reagiere

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„Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt. Vieles, was ich lese, deutet darauf hin, dass sich AFG mit großen Schritten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mir ist ganz angst und bange was passiert, wenn AFG im Chaos versinkt. Vieles, was ich lese, deutet darauf hin, dass sich AFG mit großen Schritten und viel schneller, als ich noch vor wenigen Wochen mir hätte vorstellen können, dem Abgrund nähert. Dann gehen nicht nur unsere Errungenschaften der letzten 20 Jahre ‚den Bach runter', sondern wir werden dann auch einen Großteil ‚unserer Leute' nicht mehr in Sicherheit bringen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 319–320 (Original, neues Fenster)

Ende Juli 2021 schrieb BMZ-Referatsleiter Fischer an Unterabteilungsleiterin Hammerschmidt eine alarmierende E-Mail: Afghanistan nähere sich „mit großen Schritten und viel schneller als vor wenigen Wochen vorstellbar” dem Abgrund. Sorge: Nicht nur „Errungenschaften der letzten 20 Jahre”, sondern auch ein Großteil der lokalen Mitarbeitenden („unsere Leute”) könnten nicht mehr in Sicherheit gebracht werden. Auslöser laut Fischer: Sorge, dass die Bundesregierung nicht rasch genug auf die Lageverschlechterung reagiere.

Thema: Lageeinschätzung Ende Juli 2021 Akteure: Fischer (BMZ), Hammerschmidt (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 4.2.3 — RMO Mai 2021 S. 319

Dr. Rohschürmann (RMO, 01.05.2021): Taliban würden Kabul nach Truppenabzug nicht überrennen können; „Saigon-Szenario” wird oft überzogen ausgemalt

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„Nach dem Truppenabzug werden die Taliban auch nicht die Kapazität haben Kabul zu überrennen. Immerhin kämpfen die afghanischen Truppen seit vier …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Truppenabzug werden die Taliban auch nicht die Kapazität haben Kabul zu überrennen. Immerhin kämpfen die afghanischen Truppen seit vier Jahren hauptsächlich allein (wenn auch nicht auf dem Level ausländischer Streitkräfte). In internationalen Sicherheitskreisen wird immer wieder Angst vor einem Saigon-Szenario geschürt. Was dabei in meinen Augen gerne vergessen wird, ist das Saigon auch erst zwei Jahre nach dem Truppenabzug gefallen ist … Eine Handstreicheroberung der Hauptstadt halte ich für extrem unwahrscheinlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 319 (Original, neues Fenster)

Der Leiter des RMO in Kabul, Dr. Rohschürmann, hielt am 01.05.2021 in einer E-Mail fest, die Taliban würden nach dem Truppenabzug nicht die Kapazität haben, Kabul zu überrennen. Eine „Handstreicheroberung der Hauptstadt” sei „extrem unwahrscheinlich”. Eine Eroberung einzelner Provinzhauptstädte sei möglich oder wahrscheinlich. Auch das RMO kam am 15.06.2021 zu der Einschätzung, kurzfristig (3–6 Monate) würden Kabul, Jalalabad und Herat dem Druck der Taliban standhalten.

Hinweis: Diese RMO-Einschätzung war Teil mehrerer paralleler optimistischer Lagebilder im Frühjahr und Sommer 2021, neben dem BND-Sprechzettel ab-t2k3-021.
Thema: Lageeinschätzung Mai/Juni 2021 Akteure: Dr. Rohschürmann, RMO abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 6 — Zusammenführung S. 323

Busch (BMI): „Keine abweichenden Lagebilder” in Staatssekretärsrunden; Krüger (AA) erinnert sich an „keine starken Divergenzen”

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„Auch nach der Aussage der Zeugin Busch, damalige Leiterin der Abteilung Angelegenheiten der Bundespolizei im Innenministerium, habe es „keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch nach der Aussage der Zeugin Busch, damalige Leiterin der Abteilung Angelegenheiten der Bundespolizei im Innenministerium, habe es „keine abweichenden Lagebilder” gegeben: Die Lagedarstellung war immer so, dass der BND informiert hat über seine Einschätzung zur Lage im Land und alle Ressorts mit ihren Erkenntnissen dann beigetragen haben … sodass es eigentlich keine abweichenden Lagebilder gegeben hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 323 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen (Busch BMI, Krüger AA) bekundeten übereinstimmend, in den Staatssekretärsrunden Afghanistan und Mali habe es „keine abweichenden Lagebilder” gegeben. Ablauf: BND → AA (politisch) → BMVg (militärisch) → BMI (Migration und Polizei) → BMZ (Entwicklung) → BMWK. Bellmann (AA) bewertete das Format kritischer als „zu großes und zu starres Format” für echte Diskussionen.

Hinweis: Diese These der Konvergenz steht im Spannungsverhältnis zu den parallel dokumentierten Divergenzen, insbesondere zwischen BND und AA-Zentrale (eher zurückhaltend) einerseits und Botschaft Kabul (van Thiel) sowie BMZ (Fischer) (alarmierter) im Sommer 2021.
Thema: Lageeinschätzung Akteure: Busch (BMI), Krüger (AA), Bellmann (AA), Dr. Plate (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.2 — Lagebewertung AA S. 511

AA-Ministervorlage 11.08.2021: drei Szenarien; militärische Übernahme „sehr reale Möglichkeit“

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„Die schnellen Raumgewinne der TLB bergen die Gefahr eines „Domino Effekts“. Ob es den ANDSF gelingt, das Vorrücken der Taliban zu einem bestimmten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die schnellen Raumgewinne der TLB bergen die Gefahr eines „Domino Effekts“. Ob es den ANDSF gelingt, das Vorrücken der Taliban zu einem bestimmten Zeitpunkt zu stoppen, darf nicht zuletzt angesichts der unklaren militärischen Strategie und einer ausbleibenden überzeugenden Reaktion der Führung in Kabul, zumindest bezweifelt werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 511 (Original, neues Fenster)

In einer Ministervorlage des AA-Länderreferats Afghanistan an Außenminister Maas vom 11.08.2021 wurden drei Szenarien skizziert: (1) militärische Machtübernahme der Taliban als „sehr reale Möglichkeit“ (Emirat 2.0); (2) verhandelte Machtübergabe nach Einkesselung Kabuls; (3) Bürgerkrieg oder Verhandlungslösung, als „eher unwahrscheinlich“ eingestuft.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-11 Akteure: AA-Länderreferat, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.3 — Botschaft Kabul S. 512–513

Van Thiels Eskalationsserie 09.–12.08.2021: „Krise in AFG“ → „Alarmstufe dunkelgelb“ → „orange-rot“

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„Liebe Kolleginnen, wir arbeiten uns in die Rottöne voran; ;-) … bei aller meiner Altersmilde muss ich doch meinem Bedauern Ausdruck verleihen, dass den dringenden Appellen der Botschaft über längere Zeit erst in dieser Woche Abhilfe geschaffen wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 512–513 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel meldete in mehreren E-Mails an die AA-Zentrale eine sich rasch zuspitzende Lage: „Krise in AFG“ (09.08.), „Alarmstufe dunkelgelb“ (11.08., mit Hinweis, dass die USA ihr Personal und NATO bis 25.08. ausfliegen würden), „Alarmstufe orange-rot“ (12.08., mit Meldung, dass Großbritannien die Botschaft verlasse und US-Abzugspläne in 7–14 Tagen kursierten). Er beklagte, dass seinen dringenden Appellen erst spät Abhilfe geschaffen wurde.

Thema: Lageeinschätzung 09.–12.08.2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Großbritannien, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.5.3 — Wieck-Bericht S. 562

Wieck zitiert hochrangigen US-Vertreter: US-Botschaftsevakuierung 14./15.08. „aus heutiger Sicht überzogene Panik“

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„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung der US-Botschaft bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage [der] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung der US-Botschaft bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage [der] Berichterstattung […] [vor Ort], derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 562 (Original, neues Fenster)

Sonderbeauftragter Dr. Wieck berichtete am 22.09.2021 aus einem Gespräch mit einem hochrangigen US-Vertreter: Die schnelle US-Botschaftsevakuierung sei auf Berichte über eine angeblich „unmittelbar bevorstehende“ Taliban-Übernahme des Compounds zurückzuführen gewesen, „aus heutiger Sicht überzogene Panik“.

Thema: Lageeinschätzung 2021-09-22 Akteure: Dr. Wieck, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

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„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Wendepunkt Kunduz S. 42

Selbstmordanschlag in Kunduz am 19.05.2007: 3 Bundeswehrangehörige und 7 afghanische Zivilisten getötet

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„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt. Auch wenn es daraufhin zu starken Solidaritätsbekundungen gegenüber dem PRT kam, hatte jetzt der Eigenschutz im Nahbereich auf Kosten der Präsenz in der Fläche Vorrang. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 42 (Original, neues Fenster)

Einem Selbstmordanschlag am 19. Mai 2007 auf dem Markt von Kunduz fielen drei Bundeswehrangehörige und sieben afghanische Zivilisten zum Opfer. Im bisher relativ ruhigen deutschen Verantwortungsbereich wurde das zu einem Wendepunkt: Eigenschutz im Nahbereich hatte nun Vorrang vor Präsenz in der Fläche. Damit wuchs die Distanz zwischen ISAF und Bevölkerung.

Thema: Lageeinschätzung 2007-05-19 Akteure: Taliban, Bundeswehr, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Erster gefallener Soldat S. 43

29.04.2009: Hauptgefreiter Sergej Motz fällt als erster Bundeswehrsoldat im Kampf

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„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutsche ISAF-Soldaten hatten 2002 bis 2005 noch eine relativ niedrige Zahl an Feindkontakten, ab 2006 stiegen diese Zahlen sukzessive an, bis hin zu 138 im Jahr 2010 (siehe Grafik). Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 43 (Original, neues Fenster)

Am 29. April 2009 fiel in einem komplexen Hinterhalt der Hauptgefreite Sergej Motz als erster Bundeswehrsoldat im Kampf. Die Zahl der Feindkontakte deutscher ISAF-Soldaten stieg von 5 (2005) auf 138 (2010). Am 15. Juni 2009 erhielt die Bundeswehr im Einsatz erstmals Luftnahunterstützung mit Waffeneinsatz. Am 19. Juli 2009 wurden erstmals Mörser und Schützenpanzer Marder im Kampf eingesetzt.

Thema: Lageeinschätzung 2009 Akteure: Bundeswehr, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.2 — Luftangriff Kunduz S. 45

Luftangriff vom 04.09.2009 bei Kunduz auf entführte Tanklaster als „tragischer Tiefpunkt“

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„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Landesweit hatte sich die Entwicklung der Sicherheitslage immer mehr vom Auftrag „sicheres Umfeld“ entfernt: Im Jahr 2007 kamen laut UNAMA im Kontext des bewaffneten Konflikts 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 ein Anstieg von 39 Prozent, 2009 mit 2.412 ein Anstieg um 14 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 45 (Original, neues Fenster)

Der Luftangriff vom 4. September 2009 bei Kunduz auf zwei von Taliban gekidnappte Tanklaster mit vielen Zivilopfern war ein „tragischer Tiefpunkt“ der Entwicklung. 2007 kamen laut UNAMA im bewaffneten Konflikt landesweit 1.523 Zivilpersonen zu Tode, 2008 mit 2.118 (+39 %), 2009 mit 2.412 (+14 %).

Thema: Lageeinschätzung 2009-09-04 Akteure: Bundeswehr, Taliban, UNAMA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.3 — Verluste 2010/11 S. 48

2010/11: höchste Verluste mit 15 deutsche Gefallene, über 110 körperlich Verwundete

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„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Quelle: Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), 2023.186 In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat/-innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten, 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt ließen bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) und 731 Contractors, also Unterstützungskräfte, die keine Angehörigen der Streitkräfte sind, ihr Leben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 48 (Original, neues Fenster)

In den Jahren 2010/11 hatten die Bundeswehrsoldat:innen die höchste Zahl an Feindkontakten und Feuergefechten: 15 Gefallene, über 110 körperlich Verwundete und ein Mehrfaches an psychisch Geschädigten. Insgesamt verloren bei den internationalen Streitkräften in den beiden Jahren 1.276 Militärangehörige (davon 917 aus den USA) sowie 731 Contractors ihr Leben.

Thema: Lageeinschätzung 2010–2011 Akteure: Bundeswehr, USA, ISAF enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.4.3.3 — Frühwarnungen S. 69

Abwiegelnde Antworten der Bundesregierung trotz alarmierender PRT-Berichte ab 2008

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„Bestimmte besorgniserregende Entwicklungen konnte man nicht zum Gegenstand einer öffentlichen Berichterstattung machen. Und wenn man für die Fortsetzung des Einsatzes wirbt, dann wird man natürlich so beschreiben, dass die Fortsetzung des Einsatzes Sinn macht.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 69 (Original, neues Fenster)

Im Herbst 2008 berichtete der deutsche PRT-Kommandeur in Kunduz, dass sich die Bedrohungslage in der Provinz seit einem Jahr erheblich verschärft habe, dass ISAF die Initiative verloren habe. In Berlin erhielten die Obleute nur abwiegelnde Antworten. Der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus erinnert sich, die Bundesregierung versuchte, „die Entwicklungen im Einsatzgebiet besser darzustellen als sie waren“. Thomas de Maizière (Ex-Kanzleramts-, Innen- und Verteidigungsminister) bestätigte dies.

Thema: Lageeinschätzung ab 2008 Akteure: Bundesregierung, Hellmut Königshaus, Thomas de Maizière, PRT Kunduz enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.2.5.1 — Einführung S. 125

Gemischte Bilanz: punktuelle Effekte, aber keine systemische Verbesserung der Lebensbedingungen

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„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Folgenden wird zuerst eine Bilanzierung des deutschen Engagements im Bereich Wirtschaftsaufbau, Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe versucht und ein Überblick über den Mitteleinsatz gegeben (siehe auch Abschnitt 4.2.5.2). Die Bewertung fällt dabei gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 126 (Original, neues Fenster)

Beim deutschen Engagement zur Verbesserung der Lebensbedingungen fällt die Bewertung gemischt aus: Während punktuelle Effekte erzielt wurden, ist die systemische Wirkung und damit eine umfassende Verbesserung der Lebensbedingungen in den 20 Jahren des Einsatzes ausgeblieben. Deutschland engagierte sich als zweitgrößter bilateraler Geber in Afghanistan.

Thema: Lageeinschätzung 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, Auswärtiges Amt enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.2.1 — Bilanz HDI S. 126–127

Afghanistan 2021 auf Platz 180 von 191 im Human Development Index

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„Bis zum Ende des Afghanistan-Engagements der internationalen Gemeinschaft blieb Afghanistan eines der ärmsten Länder der Welt und belegte im Human Development Index 2021 Platz 180 von 191 Ländern und Gebieten weltweit.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 126–127 (Original, neues Fenster)

Afghanistan blieb bis 2021 eines der ärmsten Länder der Welt (Platz 180/191 im HDI). Der Index stieg zwischen 2001 und 2021 zwar um 42 % von 0,337 auf 0,478, fiel aber international weiter in die Kategorie „Low Human Development”. Lebenserwartung stieg von 55,8 auf 62 Jahre, die durchschnittliche Schulzeit von 1,5 auf 3 Jahre.

Thema: Lageeinschätzung 2001–2021 Akteure: UNDP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.2.1 — Bilanz Armut S. 127

Armut: 2016/17 mit 55 Prozent höher als 2003 (51 Prozent)

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„Während 2003 etwa 51 Prozent der afghanischen Bevölkerung von der Weltbank als arm eingestuft wurden, verringerte sich die Zahl auf etwa 36 Prozent …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während 2003 etwa 51 Prozent der afghanischen Bevölkerung von der Weltbank als arm eingestuft wurden, verringerte sich die Zahl auf etwa 36 Prozent (2007/08), stieg aber nach 2012 wieder an und war 2016-17 mit 55 Prozent höher als 2003674. Bereits 2018 drohte einem weiteren Drittel der Bevölkerung das Absinken unter die Armutsgrenze. Der als Alternative für einkommensbasierte Armutsmessung anerkannte Index mehrdimensionaler Armut bezieht sich in seiner aktuellen Ausgabe für Afghanistan vom Juli 2023 aufgrund der schlechten Datenlage für seine Schätzung auf jüngste öffentlich zugängliche Erhebungsdaten von 2015/16.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 127 (Original, neues Fenster)

Während die Armutsquote von 51 % (2003) auf 36 % (2007/08) sank, stieg sie nach 2012 wieder an und lag 2016/17 bei 55 %, also höher als zu Beginn der Intervention. Schon 2018 drohte einem weiteren Drittel der Bevölkerung das Absinken unter die Armutsgrenze. Nach Schätzungen waren 2015/16 55,9 % der Bevölkerung (22,4 Millionen Menschen) multidimensional arm.

Thema: Lageeinschätzung 2003–2018 Akteure: Weltbank, UNDP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.1 — Strukturelle Gründe S. 131–132

Ausgangslage 2001: Hilfsökonomie, kein Kapital, keine nennenswerte Industrie

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„Zu Beginn des internationalen Engagements in Afghanistan Ende 2001 hatte die Wirtschaft einen präzedenzlosen Niedergang, aufgrund einer mehrjährig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zu Beginn des internationalen Engagements in Afghanistan Ende 2001 hatte die Wirtschaft einen präzedenzlosen Niedergang, aufgrund einer mehrjährig andauernden Dürre und paralleler internationaler Wirtschaftssanktionen gegen das Taliban-Regime, erfahren. Die seit jeher wichtigen agrarischen Strukturen, die Subsistenz ermöglichten, waren kurz vor dem Kollaps, es gab kaum Kapital im Land und traditionell wenig ausgebildete einheimische Produktionskapazitäten und keine nennenswerte Industrie. Für privatwirtschaftliche Reformen und Wirtschaftsaufbau notwendige Institutionen wie eine Handelskammer existierten zum Zeitpunkt 2001 nicht mehr.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 131–132 (Original, neues Fenster)

Afghanistan befand sich Ende 2001 bereits über zwei Jahrzehnte im Bürgerkriegszustand. Es existierte eine Kriegsökonomie mit illegalen Schattenwirtschaften, eng verflochten mit territorialer Kontrolle lokaler Kommandeure. Eine mehrjährige Dürre und internationale Sanktionen hatten die Wirtschaft an den Rand des Kollapses gebracht. Es gab kaum Kapital, traditionell wenig ausgebildete Produktionskapazitäten und keine nennenswerte Industrie.

Thema: Lageeinschätzung vor 2001 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.1 — Strukturelle Gründe S. 131

BIP-Wachstum 2003–2012 ca. 9 Prozent, überwiegend in der informellen Ökonomie (80–90 Prozent)

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„Die afghanische Wirtschaft verzeichnete zwischen 2003 und 2012 jährliche Wachstumsraten von ca. 9 Prozent 702 bei geringer Inflation. Allerdings …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die afghanische Wirtschaft verzeichnete zwischen 2003 und 2012 jährliche Wachstumsraten von ca. 9 Prozent 702 bei geringer Inflation. Allerdings wurde der Großteil des wirtschaftlichen Ertrags, schätzungsweise 80 -90 Prozent, in der informellen Ökonomie erwirtschaftet. Im Bereich der legalen Wirtschaft dominierten Bau- und Transportaktivitäten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Bedarfen der Interventionsakteure erwuchsen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 131 (Original, neues Fenster)

Die afghanische Wirtschaft verzeichnete zwischen 2003 und 2012 jährliche Wachstumsraten von ca. 9 Prozent bei geringer Inflation. Allerdings wurde der Großteil des wirtschaftlichen Ertrags, schätzungsweise 80–90 Prozent, in der informellen Ökonomie erwirtschaftet. Bau- und Transportaktivitäten dominierten, in unmittelbarem Zusammenhang mit den Bedarfen der Interventionsakteure.

Thema: Lageeinschätzung 2003–2012 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.1 — Strukturelle Gründe S. 132

Freihandelspolitik führte zu chronischem Handelsbilanzdefizit

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„Im Verständnis der Entwicklungsakteure setzten die genannten Maßnahmen die Öffnung der Wirtschaft für den Weltmarkt, die Senkung der Zölle und die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Verständnis der Entwicklungsakteure setzten die genannten Maßnahmen die Öffnung der Wirtschaft für den Weltmarkt, die Senkung der Zölle und die umfassende Privatisierung wenig staatseigener Unternehmen voraus. Dies führte allerdings dazu, dass die einheimische Wirtschaft gegenüber dem Weltmarkt ungeschützt blieb, z. B. lokale Produkte und Firmen angesichts ins Land schwemmender ausländischer Waren nicht mehr konkurrenzfähig waren und sich ein beträchtliches Handelsbilanzdefizit – von 3 Milliarden US-Dollar im Jahr 2009718 – einstellte, das chronische Züge annahm.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 132 (Original, neues Fenster)

Die marktradikalen Reformansätze (Öffnung für den Weltmarkt, Senkung der Zölle, Privatisierung) ließen die einheimische Wirtschaft ungeschützt. Lokale Produkte waren gegenüber ausländischen Waren nicht konkurrenzfähig. Es entstand ein chronisches Handelsbilanzdefizit (3 Mrd. US-$ 2009). Die Entwicklung afghanischer Produktionsstrukturen wurde langfristig unterminiert.

Thema: Lageeinschätzung ab 2005 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.1 — Strukturelle Gründe S. 133

Nur 28 Prozent der Bevölkerung 2020 mit Elektrizität versorgt

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„Die deutschen Firmen Hochtief und Giesecke+Devrient sollen ein grundsätzliches Interesse gehabt haben, in Afghanistan zu investieren 728, Siemens …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die deutschen Firmen Hochtief und Giesecke+Devrient sollen ein grundsätzliches Interesse gehabt haben, in Afghanistan zu investieren 728, Siemens Energy plante z. B. ab 2020 die Etablierung eines nachhaltigen Energiesystems in Afghanistan. Gerade im letzten Punkt zeigte sich die Diskrepanz zwischen dem Anspruch, Afghanistan mit den geplanten Maßnahmen als Energiedrehscheibe in Zentralasien zu etablieren und den Alltagsrealitäten der Bevölkerung. Lediglich 28 Prozent der afghanischen Bevölkerung waren bis 2020 mit Elektrizität versorgt.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 133 (Original, neues Fenster)

Bis 2020 waren lediglich 28 Prozent der afghanischen Bevölkerung mit Elektrizität versorgt. Das ist Ausdruck der Diskrepanz zwischen dem Anspruch, Afghanistan als Energiedrehscheibe Zentralasiens zu etablieren, und den Alltagsrealitäten der Bevölkerung. Investitionen waren weder für afghanische noch internationale Unternehmen attraktiv; deutsche Unternehmen beteiligten sich daher nicht am Wirtschaftsaufbau.

Thema: Lageeinschätzung 2020 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1.2 — Gründe begrenzter Staatlichkeit S. 155–156

Vielvölkerstaat und Stadt-Land-Gegensatz erschwerten zentralisierte Staatlichkeit

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„Es galt in Afghanistan als ungeschriebenes Gesetz, dass ein Paschtune – als König oder Präsident – über das Land herrschen muss. Andere Ethnien sahen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es galt in Afghanistan als ungeschriebenes Gesetz, dass ein Paschtune – als König oder Präsident – über das Land herrschen muss. Andere Ethnien sahen sich in Afghanistan deshalb lange benachteiligt. Im Verlauf des Bürgerkriegs von 1989 bis 2001 kam es im Land zu einer „Politisierung der Ethnien“ und Radikalisierung im Namen des Islam.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Afghanistan ist ein Vielvölkerstaat (Paschtunen, Tadschiken, Usbeken, Hazara u. a.). Es galt als ungeschriebenes Gesetz, dass ein Paschtune über das Land herrschen muss. Im Bürgerkrieg 1989–2001 kam es zu einer „Politisierung der Ethnien” und Radikalisierung im Namen des Islam. Zusätzlich kennzeichnete extremer Partikularismus (Dörfer, Talschaften, Clans) und ein Stadt-Land-Gegensatz das Land. Modernisierungsversuche aus Kabul wurden in ländlichen Gebieten oft als fremde, feindliche Größe wahrgenommen.

Thema: Lageeinschätzung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1.2 — Rentierstaat S. 156

Afghanistan bezog 1988 bereits 26 Prozent seiner Staatseinnahmen aus Entwicklungsgeldern

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„Im Laufe des 20. Jahrhunderts blieb Afghanistan ein Rentierstaat, der etwa im Jahr 1988 26 Prozent seiner Staatseinnahmen über Entwicklungsgelder von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe des 20. Jahrhunderts blieb Afghanistan ein Rentierstaat, der etwa im Jahr 1988 26 Prozent seiner Staatseinnahmen über Entwicklungsgelder von anderen Staaten bezog. Ab den späten 1980er-Jahren gewannen zudem schrittweise Wirtschaftsweisen in Afghanistan an Bedeutung, die von dem Fehlen staatlicher Kontrolle profitierten: sogenannte Bürgerkriegsökonomien wie Abholzung von Wäldern, Schmuggel und vor allem der Opiumanbau.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 156 (Original, neues Fenster)

Im Laufe des 20. Jahrhunderts blieb Afghanistan ein Rentierstaat. 1988 bezog Afghanistan 26 Prozent seiner Staatseinnahmen über Entwicklungsgelder von anderen Staaten. Es kam zur Herausbildung einer Hilfsökonomie basierend auf ausländischen Zuschüssen. Ab den späten 1980er-Jahren gewannen Bürgerkriegsökonomien (Abholzung, Schmuggel, Opiumanbau) an Bedeutung.

Thema: Lageeinschätzung 1988 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1.3 — Ausgangslage 2001 S. 157

Afghanistan 2001: HDI 0,337, Lebenserwartung 55,8 Jahre, Schulbildung 1,5 Jahre

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„Im Jahr 2001 war die Infrastruktur des Landes infolge des jahrzehntelangen Bürgerkriegs komplett zerstört. Afghanistan galt als eines der ärmsten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Jahr 2001 war die Infrastruktur des Landes infolge des jahrzehntelangen Bürgerkriegs komplett zerstört. Afghanistan galt als eines der ärmsten Länder weltweit. Die Lebenserwartung der Afghaninnen und Afghanen betrug 2001 durchschnittlich 55,8 Jahre (global: 68 Jahre). Der Human Development Index (HDI) des Landes lag 2001 mit 0,337 deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt von 0,650 (vgl. Abschnitt 4.2.5.2.1).“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 157 (Original, neues Fenster)

Die Infrastruktur des Landes war 2001 infolge des Bürgerkriegs komplett zerstört. Afghanistan galt als eines der ärmsten Länder weltweit. Die Lebenserwartung betrug durchschnittlich 55,8 Jahre (global: 68). Der HDI lag mit 0,337 deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt von 0,650. Die durchschnittliche Länge der Schulbildung betrug nur 1,5 Jahre (Welt: 7 Jahre). Afghanistan galt als „fragiler Staat”.

Thema: Lageeinschätzung 2001 enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json

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Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 2

In Afghanistan herrschte spätestens ab 2005 Krieg; Sprachverweigerung Deutschlands

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„In Afghanistan herrschte aus meiner Sicht ab spätestens 2005 Krieg. Zur Erinnerung: der erste Selbstmordanschlag auf die Bundeswehr in Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Afghanistan herrschte aus meiner Sicht ab spätestens 2005 Krieg. Zur Erinnerung: der erste Selbstmordanschlag auf die Bundeswehr in Kabul ereignete sich am 7. Juni 2003. Damals kamen vier Soldaten ums Leben. Dennoch dauerte es bis November 2009, bis der damalige Verteidigungsminister zu Guttenberg das Wort „kriegsähnliche Zustände” prägte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 2 (Original, neues Fenster)

Aus Petersmanns Sicht habe spätestens ab 2005 Krieg in Afghanistan geherrscht; der erste Selbstmordanschlag auf die Bundeswehr in Kabul (7. Juni 2003) habe vier Soldaten getötet. Dennoch habe Verteidigungsminister zu Guttenberg erst im November 2009 das Wort „kriegsähnliche Zustände” geprägt.

Thema: Lageeinschätzung 2003–2009 Akteure: Karl-Theodor zu Guttenberg stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 6 — Unterstützung in der Bevölkerung S. 6

Westliche Wahrnehmung zu Kabul-zentriert; Mehrheit lebt auf dem Land und nahm 20 Jahre als Krieg wahr

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„Das Augenmerk der Wahrnehmung im Westen lag immer viel zu stark auf der Millionenmetropole Kabul. Und hier überwog ganz sicher die Unterstützung für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Augenmerk der Wahrnehmung im Westen lag immer viel zu stark auf der Millionenmetropole Kabul. Und hier überwog ganz sicher die Unterstützung für den Aufbau und für die Existenz eines demokratischen Staates … Doch die Mehrheit der Bevölkerung lebt auf dem Land. Hier haben viele Menschen die vergangenen 20 Jahre vor allem als Krieg wahrgenommen – und nicht als demokratischen Aufbruch mit Entwicklung und Wohlstand. Vor allem in der südlichen und östlichen Landeshälfte war das Leben geprägt von Gefechten, nächtlichen Razzien, Luftangriffen, vom Einsatz von Kampfdrohnen, von Willkür und unklaren Fronten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 6 (Original, neues Fenster)

Die westliche Wahrnehmung sei zu Kabul-zentriert gewesen; dort habe Unterstützung für einen demokratischen Staatsaufbau überwogen. Die Mehrheit der Bevölkerung lebe jedoch auf dem Land und habe die letzten 20 Jahre vor allem als Krieg erlebt: Gefechte, nächtliche Razzien, Luftangriffe, Kampfdrohnen, Willkür und unklare Fronten, besonders in der südlichen und östlichen Landeshälfte.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 6 — Unterstützung in der Bevölkerung S. 6

Seitenwechsel war jahrzehntelange Überlebensstrategie und blieb es

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„In vier Jahrzehnten Dauerkrieg mussten die Afghanen lernen, im Krisenfall fliegend die Seite zu wechseln und immer wieder neue Allianzen zu schmieden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In vier Jahrzehnten Dauerkrieg mussten die Afghanen lernen, im Krisenfall fliegend die Seite zu wechseln und immer wieder neue Allianzen zu schmieden und neuen Herren zu dienen – als Überlebensstrategie. Das war auch während der vergangenen zwei Jahrzehnte nicht anders.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 6 (Original, neues Fenster)

In vier Jahrzehnten Dauerkrieg hätten die Menschen gelernt, im Krisenfall fliegend die Seite zu wechseln und neue Allianzen zu schmieden. Diese Überlebensstrategie habe auch in den letzten zwanzig Jahren weiter gegolten.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 10 — Loyalität und Misstrauen S. 9

Anfangs viele westliche Unterstützer; je mehr Krieg und zivile Tote, desto mehr Taliban-Zulauf

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„Die Besatzungstruppen von USA und NATO hatten gerade in der Anfangsphase durchaus sehr viele Unterstützer – doch je mehr Dörfer vom Krieg erfasst …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Besatzungstruppen von USA und NATO hatten gerade in der Anfangsphase durchaus sehr viele Unterstützer – doch je mehr Dörfer vom Krieg erfasst wurden, je mehr Zivilisten ihr Leben verloren, je mehr Luftangriffe (bemannt und unbemannt) Zivilisten trafen, desto mehr Zulauf bekamen die Taliban. Präsident Karzai hat frühzeitig darauf hingewiesen – wobei Karzai selber ebenfalls ein Meister des taktischen Allianzwechsels ist.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 9 (Original, neues Fenster)

Anfangs hätten US- und NATO-Truppen sehr viele Unterstützer gehabt. Je mehr Dörfer vom Krieg erfasst wurden, mehr Zivilisten starben und Luftangriffe Zivilist:innen trafen, desto mehr Zulauf hätten die Taliban bekommen; Karzai habe früh darauf hingewiesen, sei aber selbst ein Meister taktischer Allianzwechsel.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Hamid Karzai stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 5

Damalige Prognose: Zweiteilung oder Kriegsfürsten-Fragmentierung (Déjà-vu 1992–1996)

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„Meine damalige Prognose war, dass Afghanistan in (mindestens) zwei Landesteile zerfallen würde: Das südliche Afghanistan würde unter die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Meine damalige Prognose war, dass Afghanistan in (mindestens) zwei Landesteile zerfallen würde: Das südliche Afghanistan würde unter die Taliban-Herrschaft gelangen, der Norden und Kabul unter der Herrschaft der Regierung bleiben. … Entlang dieses Szenario hielt ich es damals für die optimistischste Option, dass die Taliban auf Provinzebene über die Übernahme von Regierungsposten (u. a. Gouverneure und Polizeichefs) in die Regierungsarchitektur einbezogen werden könnten. Das dramatischere Szenario, was ich damals sah, war, dass sich Afghanistan in verschiedene Kriegsfürstentümer fragmentieren würde … So war durchaus ein Deja Vu der Bürgerkriegssituation der Jahre 1992-1996 denkbar.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 5 (Original, neues Fenster)

Schetters damalige Prognose: Afghanistan zerfalle in (mindestens) zwei Teile: der Süden unter Taliban, Norden + Kabul unter der Regierung; optimistischste Option sei die Einbindung der Taliban auf Provinzebene (Gouverneure, Polizeichefs) gewesen; dramatischer Fall: Fragmentierung in Kriegsfürstentümer als Déjà-vu der Bürgerkriegssituation 1992–1996.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\04-schetter.json
Bewertung Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 2–3

Territoriale Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen; Karten der damaligen Gebietskontrolle sind irreführend

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„Damit ein Gebiet als unter der Kontrolle der afghanische Republik gezählt wurde, war nötig, dass die Republik tatsächliche physische Kontrolle mit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Damit ein Gebiet als unter der Kontrolle der afghanische Republik gezählt wurde, war nötig, dass die Republik tatsächliche physische Kontrolle mit Kontrollpunkten, Polizeiposten, und anderem ausübte. Dies kontrastierte stark mit Taliban-Kontrolle, da die Taliban selbst in Gebieten, die klar ihnen zugeschrieben werden mussten, regelmässig maximal sehr beschränkt physische Kontrolle ausübten. … Angesichts des Ausgeführten sollten jegliche Karten über damalige Gebietskontrolle in Afghanistan daher mit äusserster Vorsicht genossen werden, da diese regelmässig eine Situation suggerieren, die so in Realität nicht existierte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 2–3 (Original, neues Fenster)

Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen: Die Republik galt nur als Kontrolleur, wenn sie physisch Kontrollpunkte und Posten unterhielt. Die Taliban hielten dagegen selbst in „ihren” Gebieten kaum offene Präsenz (Guerilla-Taktik, Furcht vor Luftschlägen, knappe Kapazitäten). Karten der damaligen Gebietskontrolle seien daher mit größter Vorsicht zu genießen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
Bewertung Frage 4 — Veränderung der Sicherheitslage S. 5

Veränderung der Sicherheitslage hätte bei Abschiebeentscheidungen berücksichtigt werden können

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„Die Veränderung der Sicherheitslage war von Relevanz und hätte bei Abschiebungen berücksichtigt werden können, da sie als Auftakt vermehrter kriegerischen Handlungen hätten gesehen werden können.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die Veränderung der Sicherheitslage sei relevant gewesen und hätte bei Abschiebeentscheidungen berücksichtigt werden können. Sie sei als Auftakt vermehrter Kampfhandlungen zu lesen gewesen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\09-zerbin.json

Sondervoten der Fraktionen (12)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — van Thiel Lagebericht S. 1012–1013

van Thiel (10.08.2021): Republik nicht populär, „durch und durch korruptes, nepotistisches dysfunktionales System”

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„„Die ,Republik‘ ist nicht populär, sie wird weithin als durch und durch korruptes, nepotistisches dysfunktionales System wahrgenommen. Nicht weil die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die ,Republik‘ ist nicht populär, sie wird weithin als durch und durch korruptes, nepotistisches dysfunktionales System wahrgenommen. Nicht weil die Mehrheit die TLB herbeisehnen würde, im Gegenteil, sondern weil die ,Republik‘ so wenig erfolgreich und so wenig attraktiv ist, gibt es bisher nur regional/lokal begrenzt erfolgreichen Widerstand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1012–1013 (Original, neues Fenster)

Der Geschäftsträger der deutschen Botschaft Kabul, Jan van Thiel, hielt fünf Tage vor Ghanis Flucht (10.08.2021) in einer internen E-Mail fest, dass die Republik Afghanistan „durch und durch korrupt, nepotistisch, dysfunktional” wahrgenommen werde; deshalb, nicht aus Liebe zu den Taliban, sei der Widerstand gegen sie schwach. Drei Tage später kommentierte van Thiel: Friedliche Übergabe an TLB-beherrschtes Transitionsregime sei der „best-case”, den „viele AfghanInnen herbeigesehnt” hätten.

Thema: Lageeinschätzung August 2021 Akteure: Jan van Thiel (Botschaft Kabul) sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Narrativ militärisches Patt S. 1014

BMVg-Mandats-„Narrativ” 01/2021: Militärpräsenz halte „militärisches Patt”; van Thiel widerspricht: „losgelöst von tatsächlicher Wirksamkeit”

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„„Das militärische Engagement scheint mir rein instrumentell in Unterstützung des Verhandlungsansatzes gedacht zu werden […] und dabei völlig …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Das militärische Engagement scheint mir rein instrumentell in Unterstützung des Verhandlungsansatzes gedacht zu werden […] und dabei völlig losgelöst von der tatsächlichen Wirksamkeit im Feld […] betrachtet und entsprechend gnadenlos überschätzt zu werden. Wir wirken doch direkt und indirekt kaum mehr und gegenwärtig immer weniger.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1014 (Original, neues Fenster)

Das BMVg-Referat Politik II 4 erstellte im Januar 2021 eine Mandats-Entscheidungsvorlage mit dem „Narrativ”, die deutsche Militärpräsenz halte ein militärisches Patt aufrecht und ermögliche so eine politische Lösung. Bereits im September 2020 hatte Jan van Thiel (damals Politischer Berater EinsFüKdoBw) genau dieses Narrativ intern als unzutreffend bezeichnet: Die Wirksamkeit der Bundeswehr im Feld sei „gnadenlos überschätzt”, direkt wie indirekt wirke man „kaum mehr”.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: BMVg, Jan van Thiel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

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„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.1.1 — Lagebild AA S. 790

CDU/CSU-Kernvorwurf: AA ordnete Lagebild „absichtlich” der politischen Willensbildung unter

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„Daher stellte das AA diese politischen Notwendigkeiten oft über eine realistische Lageeinschätzung. […] Die absichtliche Unterordnung des Lagebildes …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Daher stellte das AA diese politischen Notwendigkeiten oft über eine realistische Lageeinschätzung. […] Die absichtliche Unterordnung des Lagebildes unter die politische Willensbildung führte dazu, dass das AA über einen langen Zeitraum hinweg das wohl positivste Lagebild unter den deutschen Ressorts vertrat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 790 (Original, neues Fenster)

Zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Das AA ordnete das Lagebild „absichtlich” der politischen Willensbildung unter. Das resultierende positivste Lagebild diente als Rechtfertigung des Verbleibs in Afghanistan. Eine „Trennung von objektiver Berichterstattung und operativem diplomatischen Geschäft” sei nach Afghanistan „unabdingbar”.

Hinweis: Bewertende Kernkritik aus dem Sondervotum der CDU/CSU.
Thema: Lageeinschätzung Akteure: Auswärtiges Amt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.1.3 — Berger-Plötner S. 803–804

CDU/CSU: Berger und Plötner waren sich bereits Juni 2021 über Nichtvorbereitung auf Worst Case bewusst

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„„was ist dein Gefühl: sind wir für den Sommer auf den worstcase vorbereitet? TLB überrennen eine Regierungsposition nach der anderen, Kabul fällt?” Berger antwortete Plötner: „Für so ein Extremszenario sicherlich nicht.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 803–804 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert einen Austausch (Juni 2021) zwischen AA-Staatssekretär Berger und Abteilungsleiter Plötner: Berger bestätigte, dass das AA für einen Worst-Case-Fall (Taliban-Übernahme, Fall Kabuls) „sicherlich nicht” vorbereitet sei. Trotzdem habe dies nicht zu einem Umdenken geführt. Das sei ein „einzigartiger Beleg für die Unterordnung des eigenen Lagebildes” unter politische Zielsetzungen.

Thema: Lageeinschätzung Juni 2021 Akteure: Miguel Berger, Jens Plötner sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.1.5 — Botschaft Kabul S. 802–803

CDU/CSU: Persönliche Differenzen im AA führten dazu, dass Warnungen aus Kabul (van Thiel) ignoriert wurden

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„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ergab sich durch die große Zahl der Befragungen und auf der Basis vieler Fundstellen in den Akten des AA die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ergab sich durch die große Zahl der Befragungen und auf der Basis vieler Fundstellen in den Akten des AA die erschütternde Erkenntnis, dass die persönlichen Differenzen und die Ablehnung van Thiels zumindest einen negativen Effekt auf die Akzeptanz der Warnungen aus Kabul hatten – im schlechtesten Falle vielleicht sogar dazu führten, dass diese ignoriert wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 802–803 (Original, neues Fenster)

Zentrale Erkenntnis der CDU/CSU: Persönliche Differenzen zwischen Geschäftsträger van Thiel und der AA-Leitung (Potzel, Berger, Leendertse, Wieck, Krüger) führten dazu, dass van Thiels realistische Warnungen kaum gehört wurden. Zitiert wird ALin 1 (15.08.2021): „vThiel mag nerven, aber letztlich hatte er ja – im Gegensatz zu den zahlreichen und ausführlich angehörten BND-Kollegen und den überoptimistischen AP05ern sehr recht, nur wurde er kaum angehört.”

Hinweis: Stark wertende Kritik der CDU/CSU am AA-Personalmanagement.
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 9.1.5 — Botschafter Zeidler S. 796

CDU/CSU: Bis zum Amtsantritt van Thiels (Juli 2021) entsprach Lagebild der Botschaft Kabul der Linie der Zentrale

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„Bis Juli 2021 waren die Lagebilder der Botschaft in Kabul und der Zentrale in Berlin zwar noch grundsätzlich stark überlappend. […] Hier wird …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis Juli 2021 waren die Lagebilder der Botschaft in Kabul und der Zentrale in Berlin zwar noch grundsätzlich stark überlappend. […] Hier wird deutlich, dass die politische Bewertung eine höhere Relevanz besaß als eine faktenbasierte Beurteilung der Lage – ganz im Einklang mit der Perspektive der Zentrale in Berlin.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 796 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt fest: Unter Botschafter Zeidler stimmte das Lagebild der Botschaft Kabul bis Juli 2021 weitgehend mit der Berliner AA-Zentrale überein; politische Bewertung dominierte (z.B. Bot-Bericht vom 20.06.2021: „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten”, Botschaft rät dringend von Charterflügen ab). Erst mit Gesandtem van Thiel (Juli 2021) änderte sich dies.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: Axel Zeidler, Jan-Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 921

FDP: Warnungen des Geschäftsträgers van Thiel wurden im AA nicht ernst genommen

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„Der deutsche Geschäftsträger in Kabul, Jan Hendrik van Thiel, informierte regelmäßig das Auswärtige Amt (AA), über die sich zuspitzende Lage in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der deutsche Geschäftsträger in Kabul, Jan Hendrik van Thiel, informierte regelmäßig das Auswärtige Amt (AA), über die sich zuspitzende Lage in Afghanistan. Trotz seiner wiederholten Mahnungen und der zunehmend dringlichen Darstellung der eskalierenden Situation wurden seine Warnungen nicht ernst genommen und es folgten keine Handlungen oder Konsequenzen. Eine Kombination aus kollidierenden Persönlichkeiten und hinderlichen Anweisungen im AA sorgte dafür, dass seine Einschätzungen nicht die notwendige Beachtung fanden“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 921 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion betont: Trotz wiederholter und dringlicher Warnungen des deutschen Geschäftsträgers van Thiel aus Kabul wurden diese im AA nicht ernst genommen. Eine Kombination aus kollidierenden Persönlichkeiten und hinderlichen Anweisungen habe angemessene Reaktionen verhindert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Lageeinschätzung Juli–August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.2.1 — Lageeinschätzung BND S. 941–942

FDP: BND-Berichterstattung wirkte bis Anfang August „eher linear”, Wendepunkt 10.08.2021

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„Einen Wendepunkt kann man für die BND-Berichterstattung in der Woche vor dem Fall Kabuls identifizieren. Noch am Montag, dem 9. August 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Einen Wendepunkt kann man für die BND-Berichterstattung in der Woche vor dem Fall Kabuls identifizieren. Noch am Montag, dem 9. August 2021, bewertete der Zeuge M. S. Teile der in der Haber DKOR vom 6. August 2021 wiedergegebenen Gesprächs-inhalte als „alarmistisch” und teilte die so bezeichneten Lageeinschätzungen ausdrücklich nicht. Ab dem 10. August 2021 begann die Fachabteilung jedoch unter Hochdruck an der Entwicklung von Kipppunkten“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 941–942 (Original, neues Fenster)

Die FDP identifiziert einen Wendepunkt der BND-Berichterstattung am 10.08.2021: Noch am 09.08. seien Teile der Haber-DKOR als „alarmistisch” bewertet worden; ab 10.08. begann die Fachabteilung unter Hochdruck mit der Entwicklung von Kipppunkten.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Lageeinschätzung August 2021 Akteure: BND sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.2.1 — Lageeinschätzung AA S. 943

FDP: Berger bewertete Bledjian-DKOR vom 07.06.2021 als „Extremszenario”, warnte vor „Panikberichterstattung”

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„Eine Nachricht, die der damals verantwortliche Staatssekretär Berger im Kontext der DKOR vom 7. Juni 2021 schrieb, legt nahe, dass er schnelle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Nachricht, die der damals verantwortliche Staatssekretär Berger im Kontext der DKOR vom 7. Juni 2021 schrieb, legt nahe, dass er schnelle militärische Erfolge der Taliban zu diesem Zeitpunkt eher für ein Extremszenario hielt, als für ein realistisches Szenario. […] In einer Mail vom gleichen Tag schrieb der Zeuge Berger angesichts der Lagebeschreibung aus Kabul, man müsse nun aufpassen, nicht in eine „Panikberichterstattung zu verfallen”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 943 (Original, neues Fenster)

Die FDP zeigt: Während die Botschaft Kabul (Bledjian, van Thiel) im Sommer 2021 von massiven Taliban-Gebietsgewinnen berichtete, bewertete StS Berger Lagebeschreibungen aus Kabul als „Extremszenarien” und warnte vor „Panikberichterstattung”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Lageeinschätzung Juni–Juli 2021 Akteure: Staatssekretär Berger, Bledjian, Jan Hendrik van Thiel sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.1 — van Thiel S. 954–955

FDP: AA hielt trotz dramatischer van-Thiel-Berichterstattung am eigenen Narrativ fest

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„Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass im AA im Sommer 2021 eine Lagewahrnehmung vorhanden war, die mit der Lage, wie sie sich in Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass im AA im Sommer 2021 eine Lagewahrnehmung vorhanden war, die mit der Lage, wie sie sich in Afghanistan wirklich darstellte, nicht kompatibel war. An dieser Lageeinschätzung hielt man trotz der intensiven gegenläufigen Berichterstattung des Geschäftsträgers vor Ort fest. Es ist für die FDP-Fraktion unerklärlich, warum man nicht auf van Thiel gehört hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 954–955 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Im AA habe im Sommer 2021 eine Lagewahrnehmung bestanden, die nicht mit der Realität in Afghanistan kompatibel war. Trotz intensiver gegenläufiger Berichterstattung des Geschäftsträgers van Thiel habe man am eigenen Narrativ festgehalten. Es sei für die FDP „unerklärlich”, warum man nicht auf van Thiel gehört habe.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Lageeinschätzung Juli–August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7 — Politische und Sicherheitslage S. 871–872

Politisches Ziel „kein Scheitern” verstellte den Blick auf das Bekannte

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„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dazu kommt: Das übergeordnete politische Ziel, wonach der fast 20-jährige Einsatz nicht als gescheitert gelten durfte, verstellte den Blick auch auf den Teil der Lage, der bekannt war. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik im Untersuchungszeitraum berücksichtigten die Entwicklungen in Afghanistan nur unzureichend. Die Bundesregierung konzentrierte sich strategisch auf das Gewünschte, was dazu beigetragen hat, dass eine ausreichende Überprüfung und Anpassung der außen- und sicherheitspolitischen Strategie in Bezug auf Afghanistan und zu operationalisierende Ziele unterblieben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 871–872 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass das übergeordnete politische Ziel, der fast 20-jährige Einsatz dürfe nicht als gescheitert gelten, den Blick auch auf den bekannten Teil der Lage verstellt habe. Die Zielsetzungen der deutschen Afghanistanpolitik hätten die Entwicklungen unzureichend berücksichtigt; partei- und innenpolitische Interessen hätten eine realistische Lagebetrachtung verhindert. Eine Überprüfung und Anpassung der Strategie sei deshalb unterblieben.

Hinweis: Wertende Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Lageeinschätzung Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json

Aussagen der Sachverständigen (37)

Sachverständige:r Vorgeschichte S. 1

Sowjetischer Abzug 15. Februar 1989 verlief geordnet

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„Am 15. Februar 1989, nach einer etwa 10-jährigen Besatzung verließen die letzten sowjetischen Soldaten Afghanistan. Der Abzug verlief ziemlich geordnet und ohne weiteres Blutvergießen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 1 (Original, neues Fenster)

Nach rund zehnjähriger Besatzung zogen die sowjetischen Truppen am 15. Februar 1989 geordnet und ohne weiteres Blutvergießen aus Afghanistan ab.

Thema: Lageeinschätzung 1989-02-15 stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Vorgeschichte S. 1

Brutaler Bürgerkrieg der Warlords nach 1989: Bevölkerung litt unter Terror

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„Nach Abzug der Sowjets versank Afghanistan schnell in einem brutalen Bürgerkrieg. Es ging ausschließlich um Macht, Einfluss und Geld. Die lokalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Abzug der Sowjets versank Afghanistan schnell in einem brutalen Bürgerkrieg. Es ging ausschließlich um Macht, Einfluss und Geld. Die lokalen Commander, gern auch als Warlords bezeichnet, mordeten, plünderten, vergewaltigten und zerstörten, um ihren Einfluss zu vergrößern. … Die Bevölkerung im gesamten Land litt unter diesem unsäglichen Terror der lokalen Kriegsfürsten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 1 (Original, neues Fenster)

Nach dem Sowjet-Abzug versank Afghanistan in einen Bürgerkrieg um Macht, Einfluss und Geld; lokale Warlords mordeten, plünderten, vergewaltigten und zerstörten. Die Bevölkerung litt landesweit unter ihrem Terror.

Thema: Lageeinschätzung ab 1989 stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Vorgeschichte S. 1–2

Warlords finanzierten sich durch Auspressung und Mohnanbau

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„Finanzieren konnten die Warlords ihre Aktivitäten durch das Auspressen der Bevölkerung, aber besonders durch den Mohnanbau, der in dieser Zeit des Terrors dramatisch anstieg.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 1–2 (Original, neues Fenster)

Die Warlords finanzierten ihre Herrschaft durch Auspressung der Bevölkerung und insbesondere durch den im Bürgerkrieg stark wachsenden Mohnanbau.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Ländliches Afghanistan S. 2

„Positive Entwicklung” fand fast nur in Kabul statt; das Land lebt in jahrhundertealten Strukturen

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„Das ländliche Afghanistan, also wirklich alle Gebiete, die außerhalb der wenigen großen Städte liegen, ist landesweit extrem konservativ. Hier leben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das ländliche Afghanistan, also wirklich alle Gebiete, die außerhalb der wenigen großen Städte liegen, ist landesweit extrem konservativ. Hier leben die Menschen in ihren Traditionen, die oft Tausende Jahre alt sind. Alles, was wir in den vergangenen Jahren als „positive” Entwicklung wahrgenommen haben, fand in erster Linie in Kabul statt. Schon 10 Kilometer von Kabul entfernt, beispielsweise in der Wardak-Provinz, leben die Menschen so, wie sie es schon seit Jahrhunderten gewohnt waren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 2 (Original, neues Fenster)

Das ländliche Afghanistan sei landesweit extrem konservativ; die als „positiv” wahrgenommene Entwicklung habe vor allem in Kabul stattgefunden. Bereits zehn Kilometer außerhalb (z. B. Wardak) lebten die Menschen wie seit Jahrhunderten.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Ländliches Afghanistan S. 2

Kabul aus Sicht der Landbevölkerung als „Ort der Sünde und Gottlosigkeit”

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„Kabul und andere Städte waren für sie nie attraktiv. Sie wollten nur in Ruhe und Frieden leben. „Kabul” wurde von der ländlichen Bevölkerung eher als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Kabul und andere Städte waren für sie nie attraktiv. Sie wollten nur in Ruhe und Frieden leben. „Kabul” wurde von der ländlichen Bevölkerung eher als ein Ort der Sünde und der Gottlosigkeit gesehen, der von Menschen geführt wird, die in erster Linie die Bevölkerung ausplündern.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 2 (Original, neues Fenster)

Aus Sicht der ländlichen Bevölkerung sei Kabul nicht attraktiv gewesen; die Stadt sei eher als „Ort der Sünde und Gottlosigkeit” wahrgenommen worden, der von ausbeuterischen Eliten geführt werde.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Frage 1b — Sicherheitslage S. 2

Januar–Februar 2020: 1.010 US-Luftschläge in 27 von 34 Provinzen; Taliban dominierten 60 % des ländlichen Raums

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„US-Truppen führten allein im Januar-Februar 2020 1.010 Luftschläge in 27 von Afghanistans 34 Provinzen durch (US Congressional Information Service …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„US-Truppen führten allein im Januar-Februar 2020 1.010 Luftschläge in 27 von Afghanistans 34 Provinzen durch (US Congressional Information Service 2020, zitiert in Clark 2020). Der zunehmende Einfluss der Taliban auf Territorien (60% des ländlichen Raums) und Bevölkerung konnte von den Regierungstruppen und internationalen Unterstützern 2019 nicht nachhaltig gestoppt, jedoch die Eroberung von Provinz- und Distriktzentren weitgehend abgewendet werden. Experteneinschätzungen zufolge waren die Taliban 2019 in der Lage, ihre Truppen finanziell, waffentechnisch und logistisch besser auszustatten als die Regierung die afghanischen Streitkräfte (Giustozzi 2019).“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 2 (Original, neues Fenster)

Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.

Thema: Lageeinschätzung Januar–Februar 2020 stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 5–6

Mitte Juni 2020: ANSF-Verluste publik, verlustreichste Woche seit 2001 (291 Tote, 550 Verwundete)

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„Mitte Juni 2020 ging die Regierung mit der Information an die Öffentlichkeit, dass die verlustreichste Woche für afghanische Militärangehörige seit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mitte Juni 2020 ging die Regierung mit der Information an die Öffentlichkeit, dass die verlustreichste Woche für afghanische Militärangehörige seit 2001 zu Ende gegangen sei, mit 291 Todesopfern und 550 Verwundeten. Zwischen Januar und Juni 2020 wurden 86,000 Menschen aufgrund von Gewalt binnenvertrieben, im Jahresverlauf 404,000 (IDMC 2022).“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Mitte Juni 2020 ging die Regierung damit an die Öffentlichkeit, dass die verlustreichste Woche für ANSF seit 2001 zu Ende gegangen sei (291 Tote und 550 Verwundete); zwischen Januar und Juni 2020 wurden 86.000 Menschen binnenvertrieben, im Jahresverlauf 404.000 (IDMC).

Thema: Lageeinschätzung Juni 2020 stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 6

Q4 2020: erstmals Anstieg vs. Q3, +45 % gegenüber Vorjahresquartal; weibliche Opfer +13 %

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„Wie UNAMA (2021, 13) konstatiert, hat auch die Aufnahme von intra-afghanischen Verhandlungen am 12. September 2020 keine Verbesserung der Situation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie UNAMA (2021, 13) konstatiert, hat auch die Aufnahme von intra-afghanischen Verhandlungen am 12. September 2020 keine Verbesserung der Situation bewirkt. Im Gegenteil, im vierten Quartal 2020 registrierte UNAMA erstmals einen Anstieg ziviler Opfer im Vergleich mit dem dritten Quartal seit Beginn der systematischen Messungen 2009. Die Gewalt gegenüber Zivilisten im vierten Quartal 2020 lag 45% höher als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Taliban begannen hier eine gezielte Kampagne gegen Aktivist:innen und öffentliche Personen (s.o.). Zudem wurde 2020 ein trauriger Rekord an weiblichen Opferzahlen gemessen, die im Vergleich zu 2019 um 13% zunahmen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 6 (Original, neues Fenster)

Die Aufnahme der intra-afghanischen Verhandlungen am 12.09.2020 habe keine Verbesserung gebracht; im vierten Quartal 2020 registrierte UNAMA erstmals seit 2009 einen Anstieg gegenüber Q3 (45 % höher als im Vorjahresquartal), Taliban-Kampagne gegen Aktivist:innen, weibliche Opfer 2020 +13 % gegenüber 2019.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Lagebild Anfang 2020: Taliban dominierten das Land, Regierung die Städte (mit US-Luftunterstützung)

Originalstelle
„Die Taliban beherrschten weite Teile der ländlichen Gebiete, die Regierung kontrollierte die großen Städte – wobei die afghanische Armee auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen war. Die Zivilbevölkerung war zwischen den unklaren Fronten gefangen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Zivile Opfer 2020 nur leicht zurück, 2021 erneut dramatischer Anstieg

Originalstelle
„Die Zahl der getöteten und verletzten Zivilisten ging 2020 nur leicht zurück, um 2021 erneut dramatisch zu steigen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Zahl getöteter und verletzter Zivilist:innen sei 2020 nur leicht zurückgegangen und 2021 erneut dramatisch gestiegen (UNAMA).

Thema: Lageeinschätzung 2020–2021 stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 6 — Unterstützung in der Bevölkerung S. 6

Ab 2009 mussten viele Regionen tags der Republik, nachts den Taliban dienen, auch Kunduz bis 2013

Originalstelle
„Immer mehr Dörfer/Regionen mussten ab 2009 zwei Herren dienen: tagsüber den Vertretern der Islamischen Republik und ihren Verbündeten, nachts den Taliban. Das galt bis zum Abzug der Bundewehr 2013 übrigens auch für die Provinz Kundus.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 6 (Original, neues Fenster)

Ab 2009 hätten zunehmend Dörfer und Regionen „zwei Herren dienen” müssen: tagsüber den Vertretern der Republik und ihren Verbündeten, nachts den Taliban; das habe bis zum BW-Abzug 2013 auch für die Provinz Kunduz gegolten.

Thema: Lageeinschätzung ab 2009 bis 2013 stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 7 — Externe Akteure und regionale Dynamik S. 7

Nicht nur Pakistan und Iran, auch Indien, China, Russland und Golfstaaten mit diametralen Interessen

Originalstelle
„Pakistan und Iran – ja. Aber auch Indien, China, Russland und die Golfstaaten. Den ausländischen Einfluss auf die wichtigen Nachbarländer Pakistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Pakistan und Iran – ja. Aber auch Indien, China, Russland und die Golfstaaten. Den ausländischen Einfluss auf die wichtigen Nachbarländer Pakistan und Iran zu reduzieren halte ich für falsch. Auf Grund seiner geografischen Lage ist Afghanistan strategisch und geopolitisch für sehr viele Staaten von Bedeutung – wobei sich die Ziele der Akteure diametral widersprechen – siehe Pakistan und Indien. Ohne einen nachhaltigen Friedensprozess zwischen Indien und Pakistan bleibt Afghanistan potenzieller Schauplatz eines fremden Konflikts.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 7 (Original, neues Fenster)

Den externen Einfluss auf Pakistan und Iran zu reduzieren sei falsch, denn auch Indien, China, Russland und die Golfstaaten seien relevant; geografisch sei Afghanistan strategisch für viele Staaten bedeutend, deren Ziele sich diametral widersprächen (Pakistan und Indien), und ohne einen nachhaltigen Friedensprozess Indien–Pakistan bleibe Afghanistan Schauplatz fremder Konflikte.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 7 — Externe Akteure und regionale Dynamik S. 7

Afghanistan erkennt Durand-Linie nicht an; unwahrscheinlich, dass Taliban es tun

Originalstelle
„Es kommt erschwerend hinzu, dass Afghanistan bis heute die pakistanisch-afghanische Grenze (Durand-Linie) nicht anerkennt, die das traditionelle Siedlungsgebiet der Paschtunen zerschneidet – unwahrscheinlich, dass es die Taliban tun werden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 7 (Original, neues Fenster)

Afghanistan erkenne bis heute die pakistanisch-afghanische Grenze (Durand-Linie), die das paschtunische Siedlungsgebiet zerschneidet, nicht an, und es sei unwahrscheinlich, dass die Taliban dies tun.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1–2

Seit 2005 kontinuierlich verschlechterte Sicherheitslage; Zunahme ziviler Opfer auch 2020

Originalstelle
„Seit 2005 hatte sich die Sicherheitslage im ganzen Land kontinuierlich verschlechtert, worunter vor allem die Zivilbevölkerung litt. Die sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Seit 2005 hatte sich die Sicherheitslage im ganzen Land kontinuierlich verschlechtert, worunter vor allem die Zivilbevölkerung litt. Die sich verschlechternde Sicherheitslage kann auch für das Jahr 2020, als das Doha-Abkommen getroffen wurde, konstatiert werden und schlug sich in einer Zunahme ziviler Opfer nieder. … Auffällig ist, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteure zunehmend in das Visier von Anschlägen gerieten. Zu nennen sind vor allem Frauenaktivist:innen, Menschrechtsaktivist:innen, Journalist:innen und Richter:innen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 1–2 (Original, neues Fenster)

Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 2–3

Doha-Effekt: weniger Gewalt in Taliban-Gebieten, mehr in umkämpften; Taliban dehnten Herrschaft aus

Originalstelle
„Erstens, wie im Doha-Abkommen festgelegt, unternahmen die Taliban kaum noch Angriffe gegen militärische Ziele der USA und ihrer internationalen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erstens, wie im Doha-Abkommen festgelegt, unternahmen die Taliban kaum noch Angriffe gegen militärische Ziele der USA und ihrer internationalen Verbündeten. Gleichzeitig nahm die Anzahl der Luftangriffe der USA rasant ab. Dies führte dazu, dass gerade in Gebieten, die ganz unter der Kontrolle der Taliban waren, die Gewalt abnahm. Dagegen nahm die Gewalt in den Gebieten, die zwischen den Taliban und den afghanischen Sicherheitskräften umstrittenen waren, zu und die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 2–3 (Original, neues Fenster)

Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Frage 7 — Externe Akteure: Pakistan, Iran S. 9–10

Diaspora als Hebel: Iran >1 Mio, Pakistan >3 Mio Afghan:innen; Massenabschiebungen als politisches Druckmittel

Originalstelle
„Der größte Einfluss der Nachbarstaaten (v. a. Pakistan, Iran) lag darin, dass über die letzten vier Jahrzehnte große afghanische Diasporagemeinden in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der größte Einfluss der Nachbarstaaten (v. a. Pakistan, Iran) lag darin, dass über die letzten vier Jahrzehnte große afghanische Diasporagemeinden in beiden Ländern entstanden: Im Iran >1 Mio. Afghan:innen, in Pakistan >3 Mio. Afghan:innen. Für beide Länder war damit ein Hebel gegeben, um auf die Bevölkerung und die Politik in Afghanistan einzuwirken. Immer wieder griffen etwa beide Staaten zum Instrument massenhafter Abschiebungen von Afghan:innen, was in der Regel nicht allein innenpolitisch motiviert war, sondern worüber auch die Afghanistanpolitik beeinflusst werden sollte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 9–10 (Original, neues Fenster)

Iran (>1 Mio) und Pakistan (>3 Mio) beherbergten große afghanische Diasporagemeinden, ein Hebel für beide Staaten zur Einflussnahme auf Afghanistan; immer wieder hätten sie zu Massenabschiebungen gegriffen, nicht nur innenpolitisch motiviert, sondern als Druckmittel auf Afghanistans Politik.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen S. 1

Taliban-Angriffe auf internationale Kräfte stoppten, auf afghanische nahmen zu

Originalstelle
„Nach dem Abkommen beendeten die Taliban ihre Angriffe auf internationale Sicherheitskräfte und Einrichtungen. Angriffe gegen die afghanische Regierung und Sicherheitskräfte nahmen zu.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Nach dem Doha-Abkommen stellten die Taliban Angriffe auf internationale Kräfte ein, intensivierten aber Angriffe gegen die afghanische Regierung und ihre Sicherheitskräfte.

Thema: Lageeinschätzung nach Februar 2020 Akteure: Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen S. 1

IS-Ableger ISKP verstärkte Anschläge gegen Zivilist:innen

Originalstelle
„Hinzu kam eine steigende Anzahl von Terroranschlägen des IS-Ablegers ISKP gegen Zivilisten, Bildungseinrichtungen, Geistliche und die schiitische Minderheit.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Parallel nahmen Anschläge des IS-Ablegers ISKP gegen Zivilist:innen, Bildungseinrichtungen, Geistliche und die schiitische Minderheit zu.

Thema: Lageeinschätzung nach Doha-Abkommen Akteure: ISKP (IS-Ableger) stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen S. 1

Sicherheitslage blieb unvorhersehbar und prekär; Kabul wieder gefährlichste Hauptstadt der Welt

Originalstelle
„Insgesamt blieb die Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen unvorhersehbar und prekär. Die zivilen Opfer von Anschlägen in den Städten nahmen 2018 zu. Kabul galt wieder als gefährlichste Hauptstadt der Welt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Sicherheitslage blieb nach Doha unvorhersehbar; zivile Opfer urbaner Anschläge nahmen 2018 zu, Kabul galt erneut als gefährlichste Hauptstadt der Welt.

Thema: Lageeinschätzung 2018 bis nach Doha-Abkommen stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Fehleinschätzungen der sicherheitspolitischen Lage S. 1–2

Binäres Szenario-Denken: Wiedererrichtung des Emirats wurde nicht erwogen

Originalstelle
„Im innerafghanischem Verhandlungsprozess verharrten die Vertreter der Afghanischen Republik und ihre internationalen Partner in einem binären …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im innerafghanischem Verhandlungsprozess verharrten die Vertreter der Afghanischen Republik und ihre internationalen Partner in einem binären Szenario-Denken zwischen Bürgerkrieg und Verhandlungslösung. Das Szenario der Wiederherstellung des Emirats kam nicht vor.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1–2 (Original, neues Fenster)

Vertreter der afghanischen Republik und internationale Partner hätten in einem binären Szenario-Denken (Bürgerkrieg vs. Verhandlungslösung) verharrt; eine Wiederherstellung des Emirats sei nicht als Szenario gedacht worden.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Fehleinschätzungen der sicherheitspolitischen Lage S. 2

Afghanische Akteure hielten an Annahme fest, USA würden nicht vollständig abziehen

Originalstelle
„Trotz des Doha-Abkommens waren viele Afghaninnen und Afghanen in Regierung, Parlament und Zivilgesellschaft weiterhin überzeugt, dass die USA ihre …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz des Doha-Abkommens waren viele Afghaninnen und Afghanen in Regierung, Parlament und Zivilgesellschaft weiterhin überzeugt, dass die USA ihre Truppen nicht vollständig abziehen würden. Afghanistan sei geostrategisch zu bedeutend im Antiterrorkampf und in der Auseinandersetzung mit China, Iran und Russland.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 2 (Original, neues Fenster)

Trotz Doha-Abkommen hätten viele afghanische Akteure (Regierung, Parlament, Zivilgesellschaft) angenommen, die USA würden ihre Truppen nicht vollständig abziehen, weil Afghanistan geostrategisch (China, Iran, Russland, Antiterror) zu wichtig sei.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Fehleinschätzungen der sicherheitspolitischen Lage S. 2

Sicherheitspolitischer Bedeutungsverlust und NATO-Abzugswille nicht erkannt

Originalstelle
„Sie hatten Afghanistans sicherheitspolitischen Bedeutungsverlust und den Abzugswillen des NATO-Bündnisses nicht erkannt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 2 (Original, neues Fenster)

Die afghanische Seite habe den sicherheitspolitischen Bedeutungsverlust Afghanistans und den Abzugswillen der NATO nicht erkannt.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Fehleinschätzungen der sicherheitspolitischen Lage S. 2

Internationale Präsenz und Geberzusagen erzeugten hohe Erwartungen

Originalstelle
„Die 39-Länder starke NATO Resolute Support Mission, eine internationale Gebergemeinschaft von über 60 Staaten und die auf der Genfer Geberkonferenz 2020 versprochenen Milliardenhilfen erzeugten kontinuierlich hohe Erwartungen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 2 (Original, neues Fenster)

Die NATO-Mission Resolute Support (39 Länder), die internationale Gebergemeinschaft (>60 Staaten) und die Milliardenhilfen der Genfer Geberkonferenz 2020 hätten kontinuierlich hohe Erwartungen erzeugt.

Thema: Lageeinschätzung bis 2020 / Genfer Konferenz 2020 stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 1 — politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 3

Politische Lage angespannt, militärische Lage relativ stabil: „landestypisch relativ sicher”

Originalstelle
„Die politische Lage war unverändert „angespannt”: erstens, weil quasi zwei Regierungschefs agierten (Ghani & Abdulla), zweitens, weil das Verhältnis …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die politische Lage war unverändert „angespannt”: erstens, weil quasi zwei Regierungschefs agierten (Ghani & Abdulla), zweitens, weil das Verhältnis zum Nachbarn Pakistan nach wie vor schwierig, d.h. nicht freundschaftlich geprägt und drittens, weil eine gewisse Einsatzmüdigkeit bei den truppenstellenden Nationen bzw. der Internationalen Gemeinschaft spürbar waren. Die militärische Lage war in diesem politisch schwierigen Umfeld (IRAN & PAKISTAN) trotzdem relativ stabil – nicht besorgniserregend. Insgesamt kann man – aus meiner Sicht - die Sicherheitslage damals als landestypisch relativ sicher bezeichnen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die politische Lage sei „angespannt” gewesen (faktisch zwei Regierungschefs, schwieriges Verhältnis zu Pakistan, Einsatzmüdigkeit der truppenstellenden Nationen); die militärische Lage sei dennoch relativ stabil und nicht besorgniserregend gewesen, aus Domröses Sicht „landestypisch relativ sicher”.

Hinweis: Domröses Lagebild („relativ sicher”) steht in deutlicher Spannung zu Petersmanns „Hoffnungslosigkeit / schlechte Sicherheitslage” und Zerbins Beschreibung anhaltender Unsicherheit.
Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Frage 4 — Veränderung der Sicherheitslage S. 5

Sicherheitslage blieb nach Doha-Bekanntwerden und Abzugsentscheidung „unverändert labil”

Originalstelle
„Als das DOHA-Abkommen Mitte März 2021 inhaltlich bekannt wurde, war die Sicherheitslage zunächst unverändert. Auch mit der Bekanntgabe des …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als das DOHA-Abkommen Mitte März 2021 inhaltlich bekannt wurde, war die Sicherheitslage zunächst unverändert. Auch mit der Bekanntgabe des Abzugstermins und des Einstellens der NATO-Ausbildung blieb die Lage unverändert labil. Die Taliban waren sehr bemüht, ihre Machtübernahme unblutig zu gestalten. Keiner ahnte zu diesem frühen Zeitpunkt, dass Präsident Ghani fliehen und sein Land „kopflos” hinterlassen würde. Auch die Flucht weiterer Regierungsmitglieder, Gouverneure und Generale konnte sich niemand vorstellen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)

Nach Bekanntwerden des Doha-Abkommens (Mitte März 2021) und nach Bekanntgabe des Abzugstermins blieb die Sicherheitslage unverändert labil; die Taliban hätten sich um eine möglichst unblutige Machtübernahme bemüht. Ghanis spätere Flucht und die Flucht weiterer Regierungsmitglieder und Generäle habe niemand früh geahnt.

Thema: Lageeinschätzung ab März 2021 stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Frage 5 — Reaktionen NATO und Nachbarstaaten S. 5–6

Regionale Reaktionen: Irak, Iran und Hisbollah feierten als „Niederlage USA”; China empfing Taliban; Russland einberief Konferenz

Originalstelle
„In einigen MENA-Staaten, wie beispielsweise IRAK und IRAN, aber auch von der HISBOLLAH, wurde das Abkommen „als Sieg über den Westen bzw. als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einigen MENA-Staaten, wie beispielsweise IRAK und IRAN, aber auch von der HISBOLLAH, wurde das Abkommen „als Sieg über den Westen bzw. als Niederlage der USA” lautstark gefeiert. China hat die Taliban-Führung offiziell in Peking empfangen und Unterstützung zugesichert. Russland hat zu einer AFG-Konferenz eingeladen, um die Sicherheit der Grenzen zu Usbekistan, Kasachstan und Kirgistan zu erörtern - wohl aus Sorge vor einer möglichen Destabilisierung seiner südlichen Nachbarschaft. Pakistanische Reaktionen sind mir nicht erinnerlich.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Irak, Iran und die Hisbollah hätten das Abkommen lautstark als „Niederlage der USA” gefeiert; China habe die Taliban-Führung offiziell in Peking empfangen und Unterstützung zugesichert; Russland habe zu einer Afghanistan-Konferenz eingeladen, um die Grenzsicherheit zu Usbekistan, Kasachstan und Kirgisistan zu erörtern. Pakistanische Reaktionen seien Domröse nicht erinnerlich.

Thema: Lageeinschätzung Akteure: China, Russland, Iran, Irak… stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Frage 10 — Regionale Absprachen S. 8

Keine RSM-Taliban-Absprachen vorstellbar, bei ANSF schon (Vorankündigung von Nachtoperationen)

Originalstelle
„Ich kann mir nicht vorstellen dass es zwischen der RSM-Truppe und den Taliban Absprachen gab. Bei den ANSF könnte ich mir das jedoch vorstellen: So …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich kann mir nicht vorstellen dass es zwischen der RSM-Truppe und den Taliban Absprachen gab. Bei den ANSF könnte ich mir das jedoch vorstellen: So waren manche Nachtoperationen vorher angekündigt, um angeblich die Bevölkerung zu informieren. Und damit auch die Taliban, von denen man ahnte, dass sie „vor Ort” waren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Absprachen zwischen RSM-Truppe und Taliban könne Domröse sich nicht vorstellen; bei den ANSF schon. Manche Nachtoperationen seien vorher angekündigt gewesen (angeblich, um die Bevölkerung zu informieren), wodurch auch die Taliban Wind davon bekamen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\06-domroese.json
Sachverständige:r Lage zum Jahreswechsel 2019/2020 S. 1

Westliches Interesse an Afghanistan nach knapp 20 Jahren weitgehend verloren

Originalstelle
„Korrespondierend dazu hatte die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft erkennbar nachgelassen, der prekären Sicherheitslage und der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Korrespondierend dazu hatte die Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft erkennbar nachgelassen, der prekären Sicherheitslage und der polarisierten politischen Situation im Land durch ein intensiviertes Engagement oder eine (erneut) veränderte Strategie entgegenzutreten. Nicht nur die USA unter Präsident Trump, sondern auch viele andere westliche Regierungen hatten die Geduld mit und das Interesse an Afghanistan knapp zwanzig Jahre nach Beginn des Einsatzes weitgehend verloren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)107, S. 1 (Original, neues Fenster)

Zum Jahreswechsel 2019/2020 habe die internationale Gemeinschaft ihre Bereitschaft zu intensiviertem Engagement weitgehend verloren. Nicht nur unter Trump, sondern in vielen westlichen Regierungen sei nach knapp zwanzig Jahren die Geduld mit Afghanistan erschöpft gewesen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\07-kaim.json
Sachverständige:r Lage zum Jahreswechsel 2019/2020 S. 2

08.11.2019–06.02.2020: knapp 5.000 sicherheitsrelevante Vorfälle, 68 % in Süd-, Nord- und Ostregion

Originalstelle
„Zwischen dem 8. November 2019 und dem 6. Februar 2020 verzeichnete die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) knapp 5.000 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwischen dem 8. November 2019 und dem 6. Februar 2020 verzeichnete die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) knapp 5.000 sicherheitsrelevante Vorfälle (bewaffnete Zusammenstöße, improvisierte Sprengsätze, Selbstmordattentate, Luftangriffe u.a.) - eine ähnliche Anzahl wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die meisten Vorfälle ereigneten sich in der Südregion, gefolgt von der Nord- und der Ostregion, auf die zusammen 68 Prozent aller Vorfälle entfielen. Die Kämpfe flauten Ende 2019 und Anfang 2020 zwar etwas ab, was jedoch vor allem dem saisonalen Trend in den Wintermonaten entsprach. Ein landesweiter Rückgang der Gewalt setzte erst am 22. Februar als Ergebnis der Gespräche zwischen den USA und den Taliban ein.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)107, S. 2 (Original, neues Fenster)

Zwischen 08.11.2019 und 06.02.2020 verzeichnete UNAMA knapp 5.000 sicherheitsrelevante Vorfälle. Süd-, Nord- und Ostregion machten 68 % aus; der Rückgang Ende 2019 und Anfang 2020 entsprach saisonal den Wintermonaten, ein landesweiter Rückgang setzte erst am 22.02.2020 als Folge der US-Taliban-Gespräche ein.

Thema: Lageeinschätzung 11/2019–02/2020 stellungnahmen\07-kaim.json
Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 2

Taliban kontrollierten <10 % der Distrikte vollständig, Republik ~1/3, alle Provinzhauptstädte unter Kabul

Originalstelle
„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Spezifisch bedeutete dies, dass die Taliban damals nur sehr wenige Distrikte vollständig kontrollierten, namentlich weniger als 10%. Die afghanische Republik kontrollierte demgegenüber signifikant mehr Distrikte, ungefähr um einen Drittel. Diesbezüglich ist wichtig festzuhalten, dass die Republik auch alle Provinzhauptstädte und anderen Bevölkerungszentren unter ihrer Kontrolle hatte. … Dies ergibt alles ein Bild, in dem die Taliban zum Zeitpunkt des Abschlusses des Doha-Abkommens zwar eine keineswegs zu unterschätzende Position hatten, militärisch gesehen aber in einer schwächeren Stellung als die Republik waren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 2 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.

Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 5 — Reaktionen NATO/Nachbarn S. 13

Iran am kritischsten, verneinte US-Recht über AFG-Zukunft; Vorbehalt für Verfassung und Minderheitenrechte

Originalstelle
„Iran war dem Doha-Abkommen gegenüber sodann wohl am kritischsten eingestellt. Dies zeigt sich daran, dass Iran nach Unterzeichnung des Abkommens …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Iran war dem Doha-Abkommen gegenüber sodann wohl am kritischsten eingestellt. Dies zeigt sich daran, dass Iran nach Unterzeichnung des Abkommens offiziell bekannt gab, dass die Vereinigten Staaten von Amerika keinerlei Recht hätten, über die Zukunft von Afghanistan zu entscheiden, was indirekt bedeuten würde, dass das Doha-Abkommen hinfällig wäre. … Dies deutet darauf hin, dass der schiitisch regierte Iran in Afghanistan, wo Schiiten in der Minderheit sind, an einer pluralistischen Ordnung wie der ehemaligen republikanischen Interesse hatte und diese nicht durch ein fundamentalistisch-sunnitisches Taliban-Regime ersetzt sehen wollte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 13 (Original, neues Fenster)

Iran sei dem Doha-Abkommen am kritischsten gegenübergestanden. Offiziell verneinte Teheran das US-Recht, über die Zukunft AFG zu entscheiden, begrüßte aber den Truppenabzug; der schiitisch regierte Iran habe ein Interesse an einer pluralistischen Ordnung statt einem fundamentalistisch-sunnitischen Taliban-Regime gehabt.

Hinweis: Komplementär und teilweise abweichend zu Schetters Befund über die iranische Finanzierung des Maschhad-Büros der Taliban. Marty betont die anti-Taliban-Schlagseite Irans, Schetter die pragmatische Doppelstrategie. Beides kann gleichzeitig zutreffen.
Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 10 — Regionale militärische Absprachen S. 23–24

Keine relevanten regionalen Absprachen Republik–Taliban im Untersuchungszeitraum bekannt, nur lokale Erntewaffenruhen; Dand-e-Ghuri-Abkommen 2015 als historisches Beispiel

Originalstelle
„Im gemäss Untersuchungsauftrag relevanten Zeitraum zwischen 29. Februar 2020 und 30. September 2021 sind dem Sachverständige keine relevanten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im gemäss Untersuchungsauftrag relevanten Zeitraum zwischen 29. Februar 2020 und 30. September 2021 sind dem Sachverständige keine relevanten regionalen militärischen Absprachen zwischen den Taliban und der afghanischen Republik bekannt. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass es während des fraglichen Zeitraums zu gewissen lokalen und temporär eng begrenzten Waffenstillstandsvereinbarungen gekommen ist, hauptsächlich um es Bauern zu erlauben, die Ernte sicher einzubringen. … die einzige offizielle Abmachung … betraf eine am 3. September 2015 unterzeichnete Vereinbarung … in Dand-e Ghuri … in der nordafghanischen Provinz Baghlan. … brach sie schnell endgültig auseinander, nachdem sich die Sicherheitslage verschlechterte und die Vereinbarung gar teilweise als ein Faktor in der temporären Taliban-Übernahme von Kunduz-Stadt … Ende September / Anfang Oktober 2015 gesehen wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 23–24 (Original, neues Fenster)

Im Untersuchungszeitraum (29.02.2020 – 30.09.2021) sind Marty keine relevanten regionalen Absprachen Republik–Taliban bekannt; es habe nur lokale, temporäre Waffenstillstände für die Ernte gegeben. Das einzige offizielle Beispiel sei das Dand-e-Ghuri-Abkommen vom 3.9.2015 in Baghlan. Es zerbrach schnell und wurde teils als Faktor in der Taliban-Kunduz-Übernahme Ende September bis Anfang Oktober 2015 angesehen. Marty kennt zudem keine bestätigten Taliban-Drittstaaten-Absprachen; Berichte (Pakistan, Iran, Russland) seien regelmäßig fragwürdig.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 2

Vor Abschluss prägten Hoffnungslosigkeit, schlechte Sicherheitslage und politische Instabilität das Leben

Originalstelle
„Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Doha-Abkommens war das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit geprägt. Die schlechte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Doha-Abkommens war das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit geprägt. Die schlechte Sicherheitslage, die politische Instabilität und eine geringer werdende internationale Unterstützung können dafür verantwortlich gemacht werden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe das Leben der Menschen in Afghanistan bereits von Hoffnungslosigkeit, schlechter Sicherheitslage, politischer Instabilität und nachlassender internationaler Unterstützung geprägt gewesen.

Thema: Lageeinschätzung Februar 2020 stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 2

Oktober 2018: weniger als die Hälfte der Bezirke unter Kabuler Kontrolle, ~30 % umkämpft

Originalstelle
„Etwas weniger als die Hälfte der Bezirke unterstand noch der afghanischen Regierung, in rund 30% der Bezirke erfolgten noch Kampfhandlungen laut Angaben des US-Militärs im Oktober 2018.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Nach Angaben des US-Militärs (Oktober 2018) stand weniger als die Hälfte der Bezirke noch unter Kontrolle der afghanischen Regierung; in rund 30 % der Bezirke fanden Kampfhandlungen statt.

Thema: Lageeinschätzung Oktober 2018 stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 4 — Veränderung der Sicherheitslage S. 4–5

Doha führte zu vermehrten Taliban-Angriffen auf Sicherheits- und Armeekräfte

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen hat zu einer Veränderung der Sicherheitslage geführt. Kurz nach dem Abschluss wurden vermehrt Angriffe auf afghanische Sicherheits- und Armeekräfte, jedoch auch mit zivilen Opfern, verübt, welche den Taliban zugeschrieben wurden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 4–5 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen habe die Sicherheitslage verändert: Kurz nach Abschluss seien vermehrt Angriffe auf afghanische Sicherheits- und Armeekräfte (auch mit zivilen Opfern) verübt worden, die den Taliban zugeschrieben wurden.

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Sachverständige:r Frage 4 — Veränderung der Sicherheitslage S. 4–5

Juni 2020: „blutigste Woche” im gesamten Afghanistan-Krieg

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„Der Juni 2020, also kurz nach dem Abkommen zwischen Taliban und USA, galt als Monat mit der „blutigsten Woche” im gesamten Afghanistan-Krieg. So …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Juni 2020, also kurz nach dem Abkommen zwischen Taliban und USA, galt als Monat mit der „blutigsten Woche” im gesamten Afghanistan-Krieg. So verübten die Taliban laut dem afghanischen nationalen Sicherheitsrat insgesamt 422 Angriffe in 32 Provinzen bei denen 291 Mitglieder der Afghan National and Defense Security Forces (ANDSF) getötet und 550 verwundet wurden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 4–5 (Original, neues Fenster)

Der Juni 2020 (kurz nach Doha) habe als Monat mit der „blutigsten Woche” des gesamten Krieges gegolten; laut afghanischem Nationalem Sicherheitsrat verübten die Taliban 422 Angriffe in 32 Provinzen, bei denen 291 ANDSF-Mitglieder getötet und 550 verwundet wurden.

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Sachverständige:r Fragen ohne Einlassung S. 5, 7, 8

Zu Fragen 5 (Reaktion von NATO und Pakistan), 8 (Stärkungsmaßnahmen nach Doha), 9 (Taliban-Beteiligungsangebote) und 10 (regionale Absprachen) keine Einlassung

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„Frage 9:„ Gab es von Seiten der Taliban Angebote im Zeitraum des Nato-Mandats, die möglicherweise eine Regierungsbeteiligung statt einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frage 9:„ Gab es von Seiten der Taliban Angebote im Zeitraum des Nato-Mandats, die möglicherweise eine Regierungsbeteiligung statt einer Regierungsübernahme hätten bedeuten können? Sollte dies der Fall gewesen sein, hätten solche Angebote als glaubwürdig eingestuft werden können?“ -Keine Einlassung- Frage 10:„ Gab es regionale militärische Absprachen mit den Taliban und wenn ja welche Auswirkungen hatten diese?“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 5, 7, 8 (Original, neues Fenster)

Zu Fragen 5, 8, 9 und 10 macht Zerbin ausdrücklich keine Einlassung, da sie außerhalb seines erklärten Kompetenzbereichs liegen.

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