Bridge the Gap.

← Alle Themen

Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung

Vorbereitung der Evakuierung.

58 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (38)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 8.1 — Diplomatische Präsenz S. 231–232

AM Maas-Entscheidung (03.05.2021): Botschaft Kabul bleibt, Generalkonsulat Masar-i-Scharif schließt zum 30.06.2021

Originalstelle
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 231–232 (Original, neues Fenster)

AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März bis Juni 2021 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, Botschaft Kabul, Generalkonsulat Masar-i-Scharif abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.c — Landsleutebrief S. 303

„Landsleutebrief” zur dringenden Ausreise erst am 12.08.2021 verschickt; USA und GBR vier Wochen früher, Frankreich am 13.07.2021

Originalstelle
„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ferner hat der Zeuge van Thiel ausgesagt, dass er bereits seit Juli 2021 die Anfertigung und Versendung eines „Landsleutebrief[es] zur dringenden Ausreise” gefordert habe. Die „Amerikaner und Briten” hätten dies bereits „vier Wochen” vor Donnerstag, dem 12. August 2021, getan. Frankreich hatte eine solche Ausreiseempfehlung am 13. Juli 2021 ausgesprochen. … In der Folge wurde der Landsleutebrief erst am 12. August 2021 verschickt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 303 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel forderte ab Juli 2021 die Versendung eines Landsleutebriefs zur dringenden Ausreise. USA und Vereinigtes Königreich hatten dies vier Wochen vor dem 12.08.2021 getan, Frankreich am 13.07.2021. Sonderbeauftragter Potzel begründete die zunächst ablehnende Haltung damit, dass „Leute, die bereits eine längere Zeit in Afghanistan sind, sich sicherlich am besten auskennen”. Der deutsche Landsleutebrief wurde schließlich erst am 12.08.2021 verschickt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juli – August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Potzel, USA, Frankreich abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.1 — Sicherheitsberater Kabul S. 320–321

Sicherheitsberater „Fisch” der Bundespolizei (ab 06.07.2020): Aufgabenschwerpunkt verschob sich zunehmend zu „Evakuierungsszenarien”

Originalstelle
„Im Laufe der Zeit, so der Zeuge „Fisch”, habe sich sein Aufgabenbereich in der Botschaft verändert. Zunächst habe die „Hauptaufmerksamkeit” darin …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Laufe der Zeit, so der Zeuge „Fisch”, habe sich sein Aufgabenbereich in der Botschaft verändert. Zunächst habe die „Hauptaufmerksamkeit” darin bestanden, „die Botschaft resilienter zu machen und zu stärken, sowohl personell als auch materiell”. Als sich zu einem späteren Zeitpunkt die „Sicherheitslage mehr und mehr veränderte und ein Ungleichgewicht zugunsten der Taliban entstand”, habe er sich „intensiver mit möglichen Evakuierungsszenarien beschäftigt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 320–321 (Original, neues Fenster)

Der ab 06.07.2020 als Sicherheitsberater der Botschaft Kabul tätige Bundespolizist mit Decknamen „Fisch” beschrieb eine Verschiebung seines Aufgabenkreises: anfangs Resilienz der Botschaft (personell und materiell), später zunehmend Entwurf von Evakuierungsszenarien angesichts der sich zugunsten der Taliban verschiebenden Sicherheitslage. Vernetzung über Chatgruppen mit anderen Botschaftssicherheitsberatern; Information über Bedrohungslagen oft über Messengerdienste.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch” (BPol), Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.4.3.c.bb — Alternativszenario S. 432–434

„Alternativszenario“ mit „Triggerbeschluss“ für Charterflüge und Visa on Arrival; Jäger: „den Triggerbeschluss habe es nie gegeben“, nur „gemeinsames Verständnis“

Originalstelle
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jäger:] Das ist genau der Grund, weshalb wir auch nicht von einem Beschluss reden sollen. Es gab ein Verständnis. Es gab ein gemeinsames Verständnis: Wann kommt der Zeitpunkt, was muss geschehen, wenn wir von der einen Phase in die andere übergehen? - Das ist danach, von wem auch immer, Triggerbeschluss genannt worden. Ich mache mir das Wort „Beschluss“ ausdrücklich nicht zu eigen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 432–434 (Original, neues Fenster)

Ab Frühjahr 2021 arbeiteten die Ressorts an einem „Alternativszenario“ für eine drastische Lageverschlechterung (intern auch „Saigon-Szenario“). Erst bei einem „Triggerbeschluss“ auf politischer Ebene sollten Visa on Arrival und Charterflüge ausgelöst werden. Wer den Trigger auslösen sollte, blieb ungeklärt; Staatssekretär Jäger (BMZ) erklärte, einen formalen Beschluss habe es „nie gegeben“, nur ein „gemeinsames Verständnis“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: BMI, Auswärtiges Amt, BMVg, BMZ… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3 — Charterflug Juni 2021 S. 459–460

Geplanter Charterflug 25.06.2021 (BMVg, bis 300 Personen) am 22.06. storniert; Brigadegeneral Meyer riet wegen eigener Sicherheit ab

Originalstelle
„[Meyer:] Unsere Sorge war halt, wenn man nur 300 davon anspricht, das bleibt nicht geheim, sondern das wird sich sofort rumsprechen … dass nicht nur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Meyer:] Unsere Sorge war halt, wenn man nur 300 davon anspricht, das bleibt nicht geheim, sondern das wird sich sofort rumsprechen … dass nicht nur diese 300 auf den Flugplatz drängen, sondern möglicherweise viele Hundert mehr, die dann versuchen, auf diese Flieger noch mit draufzukommen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 459–460 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ordnete für 25.06.2021 zwei zivile Charterflüge für bis zu 300 Personen aus Masar-i-Scharif an. Brigadegeneral Meyer riet wegen reduzierter Eigensicherung und befürchteten „Ansturms“ auf den Flughafen ab; in einem internen EFK-Dokument vom 20.06.2021 ist vermerkt, dass Meyer „ausdrücklich abgeraten“ habe, eine Machbarkeitsauswertung mit benötigten Verstärkungskräften überhaupt nach Berlin zu melden. Am 22.06.2021 wurde der Flug storniert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juni 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Brigadegeneral Meyer, Einsatzführungskommando, Kurjahn abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.3 — Signalwirkung S. 460–461

DKOR Botschaft Kabul 20.06.2021: Charter wären „Punktsieg für die Taliban“, „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten“

Originalstelle
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. … Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung ohne gewaltsame Machtübernahme durch die Taliban weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 460–461 (Original, neues Fenster)

Eine DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 20.06.2021 (Mitverfasser Botschafter Zeidler) riet von Charterflügen „dringend“ ab: Sie würden als „Punktsieg für die Taliban“ wahrgenommen, das wesentliche deutsche Narrativ (zivile Unterstützung bleibt) konterkarieren und „erdrutschartige Bewegungen“ auch im zivilen Bereich auslösen.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-20 Akteure: Botschaft Kabul, Zeidler abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.5 — Zivile Ausreise S. 463

Gemeinsamer Beschluss SiPolJF 22.06.2021: „Saigon-Effekt“ als zentrales Argument gegen Charterflüge

Originalstelle
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 463 (Original, neues Fenster)

Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-22 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMZ, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 4 — Merkel-Bitte 15.07.2021 S. 464–465

Merkel handschriftlich 15.07.2021: „Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen“; Ressortbesprechung 30.07.: „noch keine Notwendigkeit“

Originalstelle
„Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen. … [Busch, BMI:] Es war tatsächlich am 30. Juli so, dass wir nicht mal einen Charter vollbekommen hätten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Chef BK: Bitte Charterflüge noch mal prüfen. … [Busch, BMI:] Es war tatsächlich am 30. Juli so, dass wir nicht mal einen Charter vollbekommen hätten. Es schlossen sich ja diverse andere Fragen an: Wer organisiert die Charter? Wer hat da Zugang zu den Airlines? Und wer übernimmt die Kosten dafür? Und wer erklärt denn der afghanischen Regierung auch, dass wir da jetzt also mit Charter Ortskräfte einfliegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 464–465 (Original, neues Fenster)

Bundeskanzlerin Merkel vermerkte am 15.07.2021 handschriftlich auf einer Vorlage: „Bitte Charterflüge noch mal prüfen“. Die Bitte wurde am 16.07. an die Ressorts weitergeleitet; in der Kabinettssitzung am 21.07. übernahm das AA die Federführung. Eine Ressortbesprechung am 30.07.2021 stellte fest: Wegen verfügbarer Linienflüge bestehe „noch keine Notwendigkeit für Chartermaßnahmen“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 15.–30.07.2021 Akteure: Angela Merkel, Braun (BKAmt), Müntefering (AA-StM), Busch (BMI) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 4.2 — Internationale Vergleiche S. 465–466

van Thiel 22.07.2021: „Die Symbolwirkung eines Charters ist vergleichsweise eine Lappalie“; FRA, GBR und USA evakuierten bereits sichtbar

Originalstelle
„Die Symbolwirkung von Chartern […] ist mittlerweile jedenfalls völlig irrelevant geworden. FRA [Frankreich] hat mil. Flugzeug geschickt, GBR …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Symbolwirkung von Chartern […] ist mittlerweile jedenfalls völlig irrelevant geworden. FRA [Frankreich] hat mil. Flugzeug geschickt, GBR [Großbritannien] sendet bisher einen in Zukunft drei Charter pro Woche, USA haben tausende Begünstigte per E-Mail direkt angeschrieben und werden ebenfalls eine sehr sichtbare massive Luftbrücke aufbauen. […] Die Symbolwirkung eines Charters ist vergleichsweise eine Lappalie und für das Überleben der „Republik“ eine Marginalie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 465–466 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel meldete am 22.07.2021 aus Kabul: Frankreich (Militärflugzeug), Großbritannien (1–3 Charter pro Woche) und die USA (massive Luftbrücke) evakuierten bereits sichtbar. Die deutsche Sorge um Symbolwirkung sei „vergleichsweise eine Lappalie“. Er warnte vor der deutschen Selbstüberschätzung: „weil wir so was ganz Besonderes sind, können wir eigentlich nichts machen, ohne dass wir die Republik destabilisieren“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-07-22 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Frankreich, Großbritannien, USA abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 5 — August 2021 S. 466–467

Krisenstabssitzung 13.08.2021: Charterflieger für Montag 16.08. organisiert, durch Beschleunigung der Ereignisse am Wochenende überholt

Originalstelle
„[Jokisch:] Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Dr. Jokisch geplant gewesen, zivile Charterflüge in den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[Jokisch:] Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Dr. Jokisch geplant gewesen, zivile Charterflüge in den folgenden Tagen einzusetzen. Auch das Lagebild habe sich am Freitag, den 13. August 2021, noch so dargestellt, „dass man das [am] Montag“ auf dem Flughafen in Kabul hätte umsetzen können. … Am Wochenende hätten sich die Ereignisse dann „aber eben sehr stark beschleunigt“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 466–467 (Original, neues Fenster)

Im AA-Krisenreaktionszentrum war noch am 13.08.2021 ein Charterflieger für Montag 16.08.2021 organisiert. Die Beschleunigung der Lage am Wochenende (Fall Kabuls 15.08.) machte den Einsatz unmöglich. Zu keinem Zeitpunkt vor der militärischen Evakuierungsoperation kam es zu einem zivilen Charterflug, trotz mehrfacher Anstöße aus Kanzleramt und BMVg.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 13.–15.08.2021 Akteure: Jokisch (AA-Krisenreaktionszentrum), Annegret Kramp-Karrenbauer abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — Grundlagen konsularischer Schutz S. 468

Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI unter Federführung des AA

Originalstelle
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei der Nationalen Krisen- und Risikovorsorge handelt es sich um eine ressortgemeinsame Aufgabe von Auswärtigem Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Federführung des AA. Sie dient dem Zweck, den Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 468 (Original, neues Fenster)

Die Nationale Krisen- und Risikovorsorge ist eine ressortgemeinsame Aufgabe von AA, BMVg und BMI; das AA führt federführend. Ziel ist der Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Rechtsgrundlage ist u.a. § 6 Absatz 1 Konsulargesetz, der die staatliche Schutzpflicht in Krisen (inklusive Evakuierung) konkretisiert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, BMI abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.1 — ELEFAND S. 475

ELEFAND-Liste beruht auf Freiwilligkeit und ist daher allgemein unvollständig

Originalstelle
„Herr Abgeordneter, die Feststellung, dass die [ELEFAND-] Liste unvollständig ist, ist kein Ergebnis der Reise gewesen, sondern das ist allgemeine Feststellung. Das ist weltweit so.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 475 (Original, neues Fenster)

Die ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) nach § 6 Absatz 3 Konsulargesetz beruht auf Freiwilligkeit. Der Leiter des Krisenreaktionszentrums Dr. Jokisch stellte fest, dass die Liste weltweit unvollständig ist; dies sei keine spezifisch afghanische Auffälligkeit. Für Afghanistan waren zum Zeitpunkt der Planung ca. 80 Personen registriert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenreaktionszentrum S. 469–471

Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Personen; Leiter im Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch

Originalstelle
„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenreaktionszentrum seien im Normalbetrieb zwischen 40 und 50 Personen beschäftigt, die ein „heterogenes Aufgabenspektrum“ bearbeiteten. Dazu gehöre der Betrieb des sog. Lagezentrums, das rund um die Uhr mit zwei Personen besetzt sei, die permanent die Nachrichtenlage beobachten würden, sowie der Bürgerservice, der im Krisenfall eine Telefonhotline betreibe; ferner die Teams für Sicherheitshinweise und die „Krisenberatung und -bearbeitung im engeren Sinne“. Im Krisenreaktionszentrum seien außerdem „Verbindungsbeamte von allen Sicherheitsbehörden“, insbesondere Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst (BND), Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz, beschäftigt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 469–471 (Original, neues Fenster)

Das AA betreibt im Leitungsbereich ein Krisenreaktionszentrum (KRZ) mit 40–50 Beschäftigten im Normalbetrieb, das dem Krisenbeauftragten untersteht. Leiter war im gesamten Untersuchungszeitraum Dr. Jokisch. Das KRZ umfasst u.a. Lagezentrum (24/7), Bürgerservice, Sicherheitshinweise und Krisenbearbeitung, sowie Verbindungsbeamte aller Sicherheitsbehörden (Bundeswehr, Bundespolizei, BND, BKA, BfV).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Krisenreaktionszentrum, Dr. Jokisch abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.1 — Krisenbeauftragter S. 471–472

Wechsel des Krisenbeauftragten mitten in der Evakuierung: Dr. Zahneisen erst ab 17.08.2021

Originalstelle
„Bis zum Ende des Monats Juli war ich Beauftragter für Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, bin dann Anfang August in die Postenvorbereitung für meine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis zum Ende des Monats Juli war ich Beauftragter für Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, bin dann Anfang August in die Postenvorbereitung für meine nächste Verwendung […] gegangen, […] und habe dann im Urlaub, [...] am 12. oder 13. August - so genau weiß ich das nicht mehr - einen Anruf von der Personalabteilung bekommen, ob ich mir vorstellen könnte, kurzfristig den Posten des Krisenbeauftragten zu übernehmen. […] bin dann am 16., also dem Tag nach der Evakuierung der Botschaft, das erste Mal im Krisenreaktionszentrum gewesen […].“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 471–472 (Original, neues Fenster)

Im Untersuchungszeitraum hatten u.a. Dr. Diehl (21.07.–18.08.2021) und Dr. Zahneisen (17.08.–04.09.2021) die Position des Krisenbeauftragten im AA inne. Zahneisen wurde am 12./13.08.2021 aus dem Urlaub abberufen, weil ein Krisenbeauftragter mit Afghanistan-Hintergrund gesucht wurde. Er trat seine Aufgabe am 17.08.2021 an, einen Tag nach der Evakuierung der Botschaft.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juli/August 2021 Akteure: Dr. Diehl, Dr. Zahneisen, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Originalstelle
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat die Division Schnelle Kräfte als „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen bezeichnet. Auf Evakuierungsoperationen sei die Luftlandebrigade 1 spezialisiert, während das KSK vorrangig bei Geiselbefreiungen zum Einsatz komme.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 473–474 (Original, neues Fenster)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 — Sicherheitskonzept Botschaft S. 475

Sicherheitskonzept der Deutschen Botschaft Kabul war integraler Bestandteil der Green Zone und stützte sich auf RSM-Fähigkeiten

Originalstelle
„Der Zeuge Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hat in seiner Vernehmung erläutert, dass neben dem Objekt- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Deutschen Botschaft Kabul, hat in seiner Vernehmung erläutert, dass neben dem Objekt- und Personenschutz durch die Bundespolizei auch die Fähigkeiten der RSM „integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Botschaft und der Green Zone” gewesen seien. Entsprechend hat auch der Zeuge „Fisch” erklärt, dass nach dem Abschluss des Doha-Abkommens „akuter Handlungsbedarf zur Neuausrichtung” bestanden habe, weil das Sicherheits- und Evakuierungskonzept der Deutschen Botschaft gemeinsam mit anderen Botschaften und internationalen Organisationen in das „Konstrukt Green Zone” eingebettet gewesen sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 475 (Original, neues Fenster)

Die Fähigkeiten der Resolute Support Mission (RSM) waren laut Bledjian „integraler Bestandteil” des Sicherheitskonzepts der Deutschen Botschaft Kabul und der Green Zone. Nach dem Doha-Abkommen bestand laut Sicherheitsberater „Fisch” „akuter Handlungsbedarf zur Neuausrichtung”, weil das Sicherheits- und Evakuierungskonzept in das „Konstrukt Green Zone” eingebettet war.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bledjian, „Fisch”, RSM, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.1 — Green Zone S. 476–478

Green Zone formal durch afghanische CRU 222 gesichert, faktisch stark trainiert und überwacht von US-, GBR- und NOR-Kräften

Originalstelle
„Die Sicherung der GZ [Green Zone] erfolgt maßgeblich durch AFG [afghanische] Sicherheitskräfte, die im Rahmen von RSM [Resolute Support Mission] von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Sicherung der GZ [Green Zone] erfolgt maßgeblich durch AFG [afghanische] Sicherheitskräfte, die im Rahmen von RSM [Resolute Support Mission] von den KABUL SECURITY FORCES (KSF) geschult, beraten und unterstützt werden (Train, Advice and Assist – TAA). Hervorzuheben sei hier die AFG CRISIS RESPONSE UNIT (CRU) 222, die von einer NOR [norwegischen] Eliteeinheit angeleitet wird. Ergänzt wird das personelle Konzept derzeit noch um QUICK REACTION FORCES der RSM. Ohne eine fortdauernde Unterstützung durch RSM ist absehbar, dass die Fähigkeiten der AFG Sicherheitskräfte graduell nachlassen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 476–478 (Original, neues Fenster)

Die Green Zone (Sicherheitsbereich mit den meisten westlichen Botschaften) wurde formal durch afghanische Spezialkräfte gesichert, insbesondere durch die Crisis Response Unit (CRU) 222, die von norwegischen Eliten angeleitet wurde. Train-Advice-Assist erfolgte durch die Kabul Security Forces im Rahmen der RSM, ergänzt durch deren Quick Reaction Forces. Ohne fortdauernde RSM-Unterstützung war absehbar, dass die afghanischen Fähigkeiten graduell nachlassen würden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: RSM, Kabul Security Forces, CRU 222, Norwegen abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.1 — Kabul Security Programme S. 479

Kabul Security Programme: Überführung in zivile Struktur, Finanzierungsbedarf ca. 45 Mio. USD (Ende April–Ende 2021)

Originalstelle
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erfolgreiche Transition des KSP [Kabul Security Program] ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Fortbestand der deutschen diplomatischen Präsenz in AFG [Afghanistan]. Wichtiger erster Schritt war deshalb die durch Abstimmung Botschaft, Zentrale und BMVg gelungene umfangreiche Finanzierung zweier ANA [Afghan National Army] Trust Fund Projekte, die einen Großteil der 2021 anfallenden KSP Transitionskosten abdecken.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479 (Original, neues Fenster)

Die Deutsche Botschaft Kabul bemühte sich seit Ende 2020 oder Anfang 2021, gemeinsam mit Kanada und UNAMA, um Institutionalisierung der Kabul Security Working Group und Überführung des Kabul Security Programme (KSP) in eine zivil geführte Struktur. Der Finanzierungsbedarf von Ende April bis Ende 2021 wurde laut Vorlage an die Staatssekretäre Leendertse und Berger (14.12.2020) auf ca. 45 Mio. US-Dollar beziffert. Das BMVg stellte bereits eingezahlte ANA-Trust-Fund-Mittel für zwei Green-Zone-Sicherheitsprojekte um.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BMVg, Auswärtiges Amt, Leendertse… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — HKIA S. 479–480

Hamid Karzai International Airport: „absolute Schlüsselstelle” für jede Evakuierung; Landweg „de facto ausgeschlossen”

Originalstelle
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frühzeitig, schon Ende 2020, im Rahmen unserer Vorbereitung auf ein Post-RS-Szenario war klar: Der Flughafen ist die absolute Schlüsselstelle, wenn es darum geht, in einem Krisenfall Menschen außer Landes zu bringen. Der Landweg konnte de facto quasi ausgeschlossen werden, besonders aufgrund der Kontrolle der Taliban in der Fläche. Andere Flughäfen haben sich dann spätestens mit der Aufgabe von Bagram [am 2. Juli 2021] von amerikanischer Seite erübrigt. Das heißt, dieser eine Flughafen war die absolute Schlüsselstelle für unsere eigene Evakuierungsmöglichkeit, aber auch die Evakuierung deutscher Staatsangehöriger oder eben anderer Schutzbedürftiger, wie zum Beispiel den Ortskräften.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 479–480 (Original, neues Fenster)

Der internationale Flughafen Kabul (HKIA) wurde im Krisenmanagement als „absolute Schlüsselstelle” und „Nadelöhr” verstanden. Der Landweg war wegen der Taliban-Kontrolle der Fläche de facto ausgeschlossen; mit der US-Aufgabe von Bagram am 02.07.2021 fielen Alternativen weg. Der Botschafts-Referent R. sah hierin die einzige realistische Evakuierungsoption.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Ende 2020 – August 2021 Akteure: HKIA, Deutsche Botschaft Kabul, Taliban abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — Sicherung HKIA S. 480–481

Sicherung des HKIA bis zur Evakuierung ungeklärt; TUR-Übernahme intransparent, US-CHOD Milley lehnt US-Absicherung ab

Originalstelle
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und USA hierzu in (intransparenten) bil. [bilateralen] Gesprächen mit Ziel einer Weiterführung unter TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilungs-Erwartung ggü. anderen Nationen. TUR [türkisches] Commitment wohl noch nicht abschließend gesichert. […] TUR ursprünglicher Wunsch nach Weiterbetrieb unter NATO Flagge nicht realisierbar. US Chod [Chief of Defense] Milley hat Übernahme der Absicherung Flughafensicherheit durch USA abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 480–481 (Original, neues Fenster)

Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–August 2021 Akteure: Türkei, USA, NATO, BMVg… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Krisenstufen S. 481–482

Krisenstufen 0 bis 4: Kabul stand im Untersuchungszeitraum auf 3a, am 13.08.2021 Anhebung auf 3b

Originalstelle
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Untersuchungszeitraum galt für die Botschaft die Krisenstufe 3a, die in der Krisenstabssitzung am 13. August 2021 auf die Stufe 3b angehoben wurde. Der Zeuge Dr. Jokisch hat erklärt, dass das Botschaftspersonal im gesamten Untersuchungszeitraum bereits „sehr stark reduziert“ gewesen und „nur noch wenige Entsandte im Rotationsmodus vor Ort“ in Kabul gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 481–482 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstufen reichen von 0 (keine sicherheitsrelevanten Umstände) über 2a/2b (freiwillige oder verpflichtende Ausreise von Familienangehörigen), 3a/3b (Reduzierung des Botschaftspersonals und Ausreise der Mittler) bis 4 (endgültige Schließung). Für die Deutsche Botschaft Kabul galt im Untersuchungszeitraum Stufe 3a; in der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 wurde sie auf 3b angehoben. Das Personal war „sehr stark reduziert” und arbeitete in einem etwa sechswöchigen Rotationsmodus.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 13.08.2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Anregung Kurzberatung S. 482–483

Botschafter Zeidler regte schon am 08.11.2020 ein Krisenvorsorgeteam an; AA wartete auf NATO-Abzugsentscheidung

Originalstelle
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige Prüfung der Entsendung eines […] Krisenvorsorgeteams“ empfohlen. … Anlass für die Empfehlung der Entsendung eines Krisenvorsorgeteams sei laut Aussage des Zeugen Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Botschaft, das drohende Ende der RSM am 30. April 2021 gewesen. … Andererseits müssen die konkreten Fragen vor Ort angegangen werden, allerdings mit Blick darauf, dass durch die vorgegebene Rotation der MA [Mitarbeiter] der StV [Stellvertreter] regelmäßig während seiner Anwesenheit vor Ort Leiter der Vertretung ist, und insofern seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter nur sehr eingeschränkt und keinesfalls, wie es erforderlich wäre, vorübergehend mit ganzer Arbeitskraft wahrnehmen kann. … Im AA habe man aber auf eine Entscheidung der NATO über das Ende des Militäreinsatzes warten wollen, die zum damaligen Zeitpunkt spätestens bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 erwartet worden sei. Das AA habe erst ein Krisenvorsorgeteam schicken wollen, wenn es eine Entscheidung über das Datum des Abzuges gebe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 482–483 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler empfahl bereits am 08.11.2020 in einem Vermerk die zügige Entsendung eines Krisenvorsorgeteams (KVT) wegen des absehbaren RSM-Endes am 30.04.2021 und Kapazitätsproblemen durch die Rotation. Das AA wollte allerdings erst nach der NATO-Entscheidung (erwartet zum NATO-Verteidigungsminister-Treffen am 17./18.02.2021) tätig werden, um den Truppenabzugsplan abzuwarten.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020 – Februar 2021 Akteure: Zeidler, Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.2 — Kurzberatung statt vollem KVT S. 483

Herabstufung von vollem KVT auf „kurz-KVT”; Botschafter Zeidler kritisierte, BMVg-Vertreter bewertete die Planung „sehr kritisch”

Originalstelle
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die während der KB [Kurzberatung] AFG/PAK bei den Teilnehmern offenkundig gewordenen Ablagen beim ressortgemeinsamen Verständnis über Inhalte, Aufgabenwahrnehmung und Zeitbedarf bei KVT-/KB-Entsendungen haben grundsätzlich das Potential, die gemeinsame Auftragserfüllung bei zukünftigen Entsendungen in den Empfangsstaaten zu erschweren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483 (Original, neues Fenster)

Das ursprünglich von der Botschaft geforderte volle KVT wurde auf eine Kurzberatung (05.–08.03.2021) mit nur drei Personen herabgestuft. Botschafter Zeidler kritisierte dies deutlich; auch der mitgereiste BMVg-Vertreter bewertete die Planung im Nachgang „sehr kritisch” wegen offenkundiger Ablagen im ressortgemeinsamen Verständnis. Vertreter des Länderreferats für AFG und PAK nahmen trotz Angebot nicht teil.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, BMVg, Länderreferat AP05 abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.3 — Fragestellung Kurzberatung S. 483–484

Zentrale Fragestellung der Kurzberatung März 2021: Botschaftsbetrieb über das Ende der RSM hinaus aufrechterhalten

Originalstelle
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die ressortgemeinsame Krisen-Kurzberatung AA/BMVg hatte die zentrale Fragestellung, die Auswirkungen eines RSM-Abzugs im Vorfeld, währenddessen und danach, auf das Risikomanagement der Botschaft zu evaluieren sowie die Krisenvorsorge und das Evakuierungskonzept der Botschaft anzupassen. Ziel der Beratung waren Empfehlungen, um die Arbeitsfähigkeit der DEU AV [Deutsche Auslandsvertretung] KABUL, auch bei einer möglicherweise erheblichen Verschlechterung der Sicherheitslage, weiter zu gewährleisten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 483–484 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung sollte die Auswirkungen eines RSM-Abzugs auf das Risikomanagement der Botschaft evaluieren und Krisenvorsorge sowie Evakuierungskonzept anpassen. Als zentrale Eckpunkte für den Botschaftsbetrieb wurden identifiziert: Sicherung der Green Zone, gesicherter Zugang zum HKIA als „zentralem Versorgungshub und absehbar einzigem Evakuierungspunkt” sowie gesicherte medizinische (Erst-)Versorgung.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.1 — Problemfelder S. 485–487

Vermerk Kurzberatung März 2021 listet konkrete Problemfelder, u.a. Wegfall Lufttransport, Landmarsch „abwegig”, Bagram nicht verfügbar

Originalstelle
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„• Starke Limitierung bis hin zum Wegfall von militärischen Lufttransportkapazitäten als sicherstes Transportmittel, insbesondere im Evakuierungsfall • Aufgrund der schlechten Sicherheitslage ist ein Landmarsch in ein Drittland im Evakuierungsfall eine abwegige Handlungsmöglichkeit; selbst der Straßenmarsch zu (Luft-)EvakPkt [Evakuierungspunkt] könnte nur eingeschränkt möglich sein • Stark eingeschränkter Zugang zum Flugplatz (FlPl) HKIA; als zentraler Hub im Krisenfall vermutlich überlastet • Zugriff auf EvakPkt [Evakuierungspunkt] FlPl [Flugplatz] BAGRAM AIRFIELD (BAF) wird in Post-RSM-Szenario wahrscheinlich nicht verfügbar sein • Fehlende medizinische Notfallversorgung bei Wegfall der medizinischen Einrichtungen „Role 3” (BAF) [Bagram Airfield] und „RS [Resolute Support] Role 2” (HKIA)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 485–487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung listet konkret die Problemfelder für die Handlungsfähigkeit der Botschaft bei Wegfall der RSM-Fähigkeiten: Sicherheitskonzept der Green Zone basiere entscheidend auf RSM; geringes Engagement der afghanischen Regierung und ungenügende Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte; Wegfall militärischer Lufttransportkapazitäten; Landmarsch in ein Drittland „abwegig”; eingeschränkter HKIA-Zugang; kein Zugriff auf Bagram im Post-RSM-Szenario; fehlende medizinische Notfallversorgung (Role 3 und Role 2). Krisenverschärfend wirkten zusätzlich u.a. die hohe Dunkelziffer deutscher Staatsangehöriger und Doppelstaatler sowie Loyalitätskonflikte der ANSF.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, RSM abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.5.2 — Empfehlungen Kurzberatung S. 487–488

Kurzberatung empfahl MoU USA, Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten und Eventualfallplanung der Bundeswehr

Originalstelle
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wo immer möglich, sollten Absprachen mit internationalen Partnern zur Unterstützung für den Fall einer Evakuierung getroffen werden. Insbesondere sollte für die Übergangsphase und den Post-RSM-Zeitraum [...] zuverlässiger Zugriff auf Lufttransportkapazitäten sichergestellt werden. Neben dem Unterstützungsangebot [...], die dort vorhandenen Kapazitäten mitzunutzen, sollten daher für den Post-RS-Zeitraum zusätzlich Verträge zur Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten abgeschlossen werden. Ausgehend von einer sich zukünftig wieder verschlechternden Sicherheitslage […] ist eine Eventualfallplanung zur Durchführung von Evakuierungsoperation zu betrachten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487–488 (Original, neues Fenster)

Die Kurzberatung empfahl konkret: Abschluss eines MoU mit der US-Botschaft zur Nutzung von US-Lufttransportkapazitäten, zusätzlich Anmietung ziviler Lufttransportkapazitäten („Weiße Flotte”), Aufbau eines Heli-Pads, Vorbereitung der Botschaft als Sammelpunkt, Aufbau einer erweiterten medizinischen Role-2-Einrichtung in der Green Zone, sowie eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine Evakuierungsoperation.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Deutsche Botschaft Kabul, USA abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3.7 — Umsetzung der Empfehlungen S. 490

Sicherheitsberater „Fisch”: „Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen”

Originalstelle
„Leider haben wir es nicht mehr geschafft, die Handlungsempfehlung des Berichtes in Gänze umzusetzen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 490 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch” bestätigte in seiner Vernehmung, dass die Empfehlungen der Kurzberatung nicht vollständig umgesetzt wurden. Botschafter Zeidler kritisierte bereits am 01.04.2021 in einer E-Mail offen, dass der Bericht „nicht umsetzbare Empfehlungen” enthalte (z.B. bezüglich Unterbringung von max. 20 Personen) und forderte zügige Regelungen zur Anmietung ziviler Helikopter.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Zeidler, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.1 — Krisenplan Botschaft S. 492–493

Krisenplan der Botschaft Kabul wurde im April und 09.08.2021 aktualisiert; Evakuierung „auf dem Landweg nicht vorstellbar”

Originalstelle
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Evakuierung aus Kabul auf dem Landweg ist aufgrund der Sicherheitslage nicht vorstellbar, da die Sicherheit auf den Straßen bis zur Grenze nicht zu gewährleisten ist. Eine Evakuierung auf dem Luftweg ist aktuell nur vom Flughafen KABUL (HKIA) vorgesehen; weitere Optionen wurden durch ein KUT [Krisenunterstützungsteam] geprüft […]. Der Transport zu HKIA muss - aufgrund wahrscheinlicher Einschränkungen auf dem Landweg - vermutlich ebenfalls durch Hubschrauber über die Luft erfolgen. Hierzu hat die Botschaft ein MoU mit der US Botschaft unterzeichnet. Eine exklusive Anmietung von zivilen Lufttransportmitteln wird derzeit geprüft.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 492–493 (Original, neues Fenster)

Der Krisenplan der Deutschen Botschaft Kabul wurde am 28.04.2021 und am 09.08.2021 aktualisiert. Er stellte fest: Landweg nicht vorstellbar, Luftweg nur von HKIA möglich; Transport zum HKIA voraussichtlich nur per Hubschrauber. Das MoU mit der US-Botschaft war unterzeichnet; exklusive Anmietung ziviler Lufttransportmittel war noch in Prüfung. Geschäftsträger van Thiel bewertete den Krisenplan zwar als „guter Krisenplan”, sah aber problematische Punkte bei Sammelpunkten und Transfers.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – August 2021 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, USA, Bledjian, R.… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2 — Evakuierungszeitpunkt S. 487

„Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln”; Abwägung über Botschaftsschließung fiel auf politischer Ebene

Originalstelle
„Aufgrund der besonderen Bedeutung der DEU AV KABUL und den zahlreichen Faktoren, die die Lageentwicklung beeinflussen werden (Prognoseelement), werden Trigger oder Automatismen kaum zu entwickeln sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 487 (Original, neues Fenster)

Der Vermerk zur Kurzberatung stellte fest, dass „Trigger oder Automatismen” für die Frage, ob der Botschaftsbetrieb fortgesetzt werden könne, „kaum zu entwickeln” seien. Dr. Jokisch beschrieb dies als ständige Abwägungsentscheidung zwischen Sicherheitslage und politischen Interessen. Klare Schließungsszenarien waren ein Bürgerkrieg in Kabul oder eine Taliban-Machtübernahme. Die Entscheidung fiel laut Jokisch „sogar der Minister”, also auf höchster politischer Ebene; „politische Kosten” einer Schließung waren mitzubedenken.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Dr. Jokisch, Zeidler, Auswärtiges Amt abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.3 — Sammelpunkt S. 494–495

Sammelpunkt Botschaft laut Sicherheitsberater „Fisch” personell nicht zu schützen; Krisenplan: Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”

Originalstelle
„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„[I]ch habe dahingehend beraten, dass wir die deutsche Botschaft nicht als Sammelpunkt wählen, weil wir sicherheitlich gar nicht dazu in der Lage gewesen wären, diese Menschen alle, ich sage mal, zu schützen und auch tatsächlich geschützt aufzunehmen. Sie wissen ja auch nie, wer sich noch dazwischenmischt oder sonst irgendetwas; wir waren personell dafür nicht aufgestellt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 494–495 (Original, neues Fenster)

Der Sicherheitsberater „Fisch” sprach sich gegen die Nutzung der Deutschen Botschaft als Sammelpunkt aus, weil sie personell und sicherheitlich nicht dazu in der Lage gewesen sei. Auch der Krisenplan vom 09.08.2021 kritisierte offen: Sicherheitsstandard im Sammelpunktbetrieb „nicht zu halten”, Zelte „offensichtlich schlechte Lösung”, fehlende Transportmittel zum Flughafen. Trotzdem blieb es bei der Wahl, weil „gangbare Alternativen” fehlten; das vorgesehene Camp Baron und Liegenschaften am HKIA konnten nicht erschlossen werden. Bei der Evakuierung im August 2021 wurde die Botschaft letztlich nicht als Sammelpunkt genutzt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: „Fisch”, Dr. Jokisch, Jan Hendrik van Thiel, Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.1 — MoA mit US-Botschaft S. 495–496

Memorandum of Agreement mit US-Botschaft (29.04.2021) galt nur für entsandtes Personal, nicht für Ortskräfte

Originalstelle
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass die Deutsche Botschaft Kabul „im Ernstfall auf die Hubschrauber der amerikanischen Kollegen nach Verfügbarkeit“ zurückgreifen könne, „um den kritischen Teil des Transports im Falle einer notwendigen Evakuierung von unserer Botschaft zum Flughafen durchführen zu können“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 495–496 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler unterzeichnete am 29.04.2021 ein Memorandum of Agreement (MoA, oft als MoU bezeichnet) mit der US-Botschaft. Es sicherte zu, dass die Deutsche Botschaft im Ernstfall nach Verfügbarkeit US-Hubschrauber zum Transport zum Flughafen nutzen, die US-Botschaft als „Safe Haven” verwenden und mit US-Frachtmaschinen ausgeflogen werden konnte. Das MoA sah nur die Evakuierung des entsandten deutschen Personals vor; Ortskräfte und weitere Schutzbedürftige waren nicht Gegenstand. Bei der Evakuierung am 15.08.2021 wurde diese Vereinbarung tatsächlich aktiviert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-29 Akteure: Zeidler, US-Botschaft Kabul, Dr. Jokisch, Bledjian abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.2 — Zivile Hubschrauber S. 496–497

Vertrag mit zivilem Hubschrauberanbieter „unterschriftsreif”, Mittel aber erst nach dem 15.08.2021 verfügbar; Vertrag nicht abgeschlossen

Originalstelle
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Realistischerweise wäre sie [die Verlässlichkeit] wahrscheinlich sogar geringer gewesen als bei den Amerikanern; denn so zivile Hubschrauberfirmen, die in diesen Ländern aktiv sind, die verkaufen ihre Kapazitäten dann - - Es ist nicht auszuschließen, dass sie es dann an den Meistbietenden vor Ort tun, also in der konkreten Situation. Also hundertprozentige Sicherheit hat man, glaube ich, nie, egal was man tut.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 496–497 (Original, neues Fenster)

Neben dem US-MoA bemühte sich die Botschaft um Anmietung exklusiver ziviler Hubschrauberkapazitäten, wie in der Kurzberatung empfohlen und vom Zeugen Zeidler dringlich gefordert, um nicht ausschließlich von US-Kapazitäten abhängig zu sein. Laut Dr. Jokisch war der Vertrag nach einem komplizierten Vergabeverfahren „unterschriftsreif”, die Mittel standen aber erst kurz nach der Evakuierung der Botschaft am 15.08.2021 zur Verfügung, und der Vertrag wurde nicht mehr abgeschlossen. Jokisch wies zugleich darauf hin, dass auch zivile Anbieter keine „hundertprozentige Verlässlichkeit” geboten hätten (Verkauf an Meistbietenden möglich).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Juni – August 2021 Akteure: Zeidler, Dr. Jokisch, „Fisch” abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Residentur BND S. 500–501

BND-Residentur (Compound 2): integrierte Evakuierungsplanung mit Botschaft, Verlegung zur Botschaft als Hauptweg

Originalstelle
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, der eine oder der hauptsächliche Weg war, zuerst an die deutsche Botschaft zu fahren und dort im Schoß der deutschen Botschaftsangehörigen das Memorandum of Understanding mit der anderen Nation der Evakuierung zu nutzen und dort auch nicht als BND-Partikel sehr auffällig zu sein, sondern eben als Angehörige der deutschen Botschaft da aufzugehen oder auf den ersten Blick verborgen zu sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 500–501 (Original, neues Fenster)

Die BND-Residentur (Compound 2, ca. 1 km von der Botschaft entfernt) hatte gestufte Notfallpläne von „Verbleib” bis „Totalevakuierung”. Die Planung war laut Stellvertretendem Residenten T. G. integriert mit der Botschafts-Planung. Der Hauptweg war Verlegung zur Botschaft und gemeinsame Evakuierung über das US-MoA, um „als BND-Partikel” nicht aufzufallen. Die Residentur betrieb „Aggressive Housekeeping” ab Mai/Juni/Juli 2021 (Abbau redundanter Systeme) und begann die endgültige Materialvernichtung ab dem 13.08.2021.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai – August 2021 Akteure: BND, T. G., Deutsche Botschaft Kabul abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.1 — Anlass Eventualfallplanung S. 501–502

BMVg-Weisung zur Eventualfallplanung am 22.04.2021; Anlass: Abzugsentscheidung vom 14.04.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung vom 14. April 2021 gewesen sei. Zuvor habe die NATO „eine zentrale Rolle […] bei Evakuierungsüberlegungen“ gespielt. Nach der Abzugsentscheidung am 14. April 2021 sei „absehbar“ gewesen, dass diese Rolle wegfallen werde und entschieden worden, sich für die „Phase nach dem Abzug“ aufzustellen. Aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage sei davon ausgegangen worden, dass „Afghanistan auch nach einem Abzug ein hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage“ haben werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 501–502 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Rapp (Leiter Referat SE I 5 im BMVg) erteilte am 22.04.2021 die Weisung zur Erstellung einer Eventualfallplanung für eine Evakuierungsoperation in Afghanistan. Anlass war die NATO-Abzugsentscheidung vom 14.04.2021, mit der die NATO-Rolle bei Evakuierungsüberlegungen entfiel. Die Bundeswehr ging davon aus, dass Afghanistan nach dem Abzug ein „hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage” haben werde.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-22 Akteure: Oberst i. G. Rapp, BMVg, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.3 — Gastland S. 503–504

Gastlandwahl: ursprünglich Pakistan vorgesehen, BMVg erweiterte auf Usbekistan; keine formalen Absprachen vor 13.08.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung zu [erhalten]“, die man für die Durchführung einer Evakuierungsoperation benötige. Die Wahl Pakistans hätte demgegenüber auch „keinen Vorteil“ gehabt: Und es war dann so, dass andere Länder - das haben wir im Laufe der Evakuierung festgestellt - massive Probleme auch hatten mit dem Land, das alternativ möglich gewesen wäre. Also, es wäre nicht besser gewesen. Eine üblicherweise im Prozess einer Eventualfallplanung vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabsitzung am 13. August 2021 nicht statt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 503–504 (Original, neues Fenster)

Das Einsatzführungskommando berücksichtigte ursprünglich Pakistan als mögliches Gastland (wegen Reichweite NH90 Islamabad–Kabul). Das BMVg ordnete eine „offenere” Planung an und ließ Usbekistan hinzunehmen. Im August 2021 schlug die Bundeswehr zwei Gastländer vor; das AA empfahl nach Rücksprache mit den Länderreferaten Usbekistan, weil dort die Unterstützung „leichter” zu erhalten gewesen sei. Eine üblicherweise vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabssitzung am 13.08.2021 nicht statt.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai – August 2021 Akteure: BMVg, Einsatzführungskommando, Auswärtiges Amt, Oberst i. G. Rapp… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.3 — KSK-Entsendung S. 506–507

Geplante KSK-Verlegung an die Botschaft scheiterte an „Missverständnis auf Ministerebene” zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer

Originalstelle
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insbesondere die klare Bitte des bisherigen Sonderbeauftragten der BuReg für AFG/PAK und zukünftigen Botschafters KABUL zeigt, dass seitens AA Bedarf an der Expertise unserer Spezialkräfte besteht, gerade vor dem Hintergrund der sich absehbar verschlechternden Sicherheitslage. Ich habe selbst mit Bo Potzel gesprochen und empfehle vor diesem Hintergrund Ihre Billigung. Ggf ist ein begleitendes Gespräch Ihrerseits mit Außenminister Maas hilfreich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 506–507 (Original, neues Fenster)

Eine BMVg-Vorlage vom 28.04.2021 schlug vor, ein Unterstützungselement des KSK an die Deutsche Botschaft Kabul zu entsenden. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer verfügte am 30.04.2021 Abstimmung mit dem BMI. Auf Arbeitsebene zwischen Rapp und Jokisch herrschte Einigkeit, das AA stand laut Potzel „positiv” gegenüber. Auf Ministerebene entstand jedoch laut Potzel ein Missverständnis im Telefonat zwischen Maas und Kramp-Karrenbauer: BMVg ging fälschlich davon aus, das AA habe sich dagegen ausgesprochen. Eine Folgevorlage vom 05.07.2021 mit klarer Bitte des designierten Botschafters Potzel wurde von Generalinspekteur Zorn am 07.07.2021 gebilligt; eine ministerielle Billigung durch Kramp-Karrenbauer liegt dem Ausschuss nicht vor. Zu einer Verlegung von KSK-Soldaten an die Botschaft kam es nicht; KSK kam erst bei der Evakuierungsoperation zum Einsatz.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April – Juli 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Heiko Maas, Markus Potzel, Eberhard Zorn… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.2 — AA-Krisenbeauftragter S. 511–512

Diehl-Vorlage 11.08.2021: Evakuierung de facto unmöglich, wenn Flughafen-Entscheidung verpasst wird

Originalstelle
„Wird der rechtzeitige Entscheidungspunkt verpasst und die Luftevakuierungspunkte (insbes. Flughafen HKIA) stehen nicht mehr zur Verfügung, so wäre eine Evakuierung de facto nicht mehr durchführbar.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 511–512 (Original, neues Fenster)

Der damalige Krisenbeauftragte des AA Dr. Diehl warnte in einer Vorlage vom 11.08.2021: Eine Evakuierung sei ohne den Flughafen Kabul (HKIA) nicht möglich; eine andauernde deutsche Präsenz in Kabul sei ohne US-Botschaft nicht möglich; bei Verpassen des Entscheidungspunktes sei eine Evakuierung de facto nicht mehr durchführbar.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-08-11 Akteure: Diehl (Krisenbeauftragter AA) abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.5 — Landsleutebrief 12.08. S. 529–531

Landsleutebrief mit dringender Ausreiseaufforderung erst am 12.08.2021 versandt; Botschaft hatte schon im Juli gebeten

Originalstelle
„Die deutsche Botschaft Kabul weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und begrenzten Kapazitäten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die deutsche Botschaft Kabul weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und begrenzten Kapazitäten keine Garantie dafür geben kann, dass auch bei einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage … die konsularische Betreuung durch die Botschaft gewährleistet werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 529–531 (Original, neues Fenster)

Geschäftsträger van Thiel hatte schon im Juli 2021 um den Versand eines Landsleutebriefes gebeten. Bis Donnerstag, 12.08.2021, sei dies „verweigert“ worden. Der Versand wurde laut Dr. Diehl mit der Veröffentlichung des verschärften Asyllageberichts gekoppelt („politische Vorgabe“). Inhalt: dringende Ausreiseaufforderung; Hinweis, dass konsularische Betreuung „bald wegzufallen droht“.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-08-12 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt, BAMF abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json

Bewertungen (1)

Bewertung Frage 8 — Maßnahmen nach Doha S. 8

Nach Doha wurde im Kern „nichts” zur Stärkung der ANSF unternommen; NATO und USA rechneten nicht mit sofortigem Kollaps

Originalstelle
„Hier kann ich nur aufgrund meiner Erfahrung vermuten: NICHTS. Die internationale RSM-Truppe wird mit Sicherheit in einen Übergabe-Modus gewechselt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Hier kann ich nur aufgrund meiner Erfahrung vermuten: NICHTS. Die internationale RSM-Truppe wird mit Sicherheit in einen Übergabe-Modus gewechselt haben, denn was sie in 20 Jahren nicht geschafft hatten, hätten sie in den verbleibenden Tagen und Wochen nicht mehr ausgleichen können. Es wird darauf angekommen sein, die Liegenschaften (Camp MARMAL u.a.) zu übergeben und in erster Linie den eigenen Abzug zu sichern. An einen sofortigen Zusammenbruch der Streitkräfte hat man von Seiten der NATO, Ihrer Partner und den USA mit Sicherheit NICHT gedacht.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse vermutet, dass nach Doha im Kern „nichts” mehr zur Stärkung der ANSF getan worden sei. Die RSM-Truppe sei in einen Übergabe-Modus gewechselt (z. B. Camp Marmal) und habe primär den eigenen Abzug gesichert; mit einem sofortigen Zusammenbruch hätten NATO, Partner und USA mit Sicherheit nicht gerechnet.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung stellungnahmen\06-domroese.json

Sondervoten der Fraktionen (18)

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 8.3 — Notfallszenario S. 787–788

CDU/CSU: Notfallszenario war bis August 2021 nicht finalisiert, Trigger-Beschluss verpasst

Originalstelle
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insofern stand das Notfallszenario unter den gleichen Vorzeichen wie die Diskussionen zum Ortskräfteverfahren seit dem Bundeswehrabzug Ende Juni 2021: Es ging darum, in einer krisenhaften Entwicklung den richtigen Zeitpunkt zu finden, zu dem die Bundesregierung das zivile Engagement und die Hilfsmaßnahmen in Afghanistan weitestgehend aufgibt und die Ortskräfte aus dem Land holt. […] war es dem Notfallszenario fast schon inhärent, dass der richtige Zeitpunkt für den Triggerbeschluss zum Start der Notfallmaßnahmen verpasst wird.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 787–788 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet: Das ressortgemeinsame Notfallszenario (1.500 Gefährdungsanzeigen, 6.000 Visaanträge in einem halben Jahr) wurde monatelang diskutiert, war im August 2021 nicht finalisiert. Ein plötzlicher Staatskollaps wurde nicht unterstellt; der Trigger-Beschluss wurde verpasst (geplant 16.08.2021).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMVg, BMZ… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — Evakuierungsplanung S. 820

CDU/CSU: AA-Vorgehen im Kurz-KVT war „fahrlässig”, gravierende Probleme beim Sammelpunkt nicht behoben

Originalstelle
„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts der Tatsache, dass die Botschaft mit Blick auf eine mögliche Evakuierung des Personals und deutsche Staatsbürger in Afghanistan erhebliche Defizite aufwies, könnte man das Vorgehen des AA im Zuge des Kurz-KVT für die Botschaft Kabul, die wenige Jahre zuvor Ziel eines schweren Anschlags und die am stärksten gefährdete Auslandsvertretung war, wohl als fahrlässig bezeichnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 820 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Krisenvorsorgeteam (KVT) Frühjahr 2021 als unzureichend: Sammelpunkt für nur 20 Personen (bei bis zu 300 Deutschen), fehlende Transportkapazitäten, nicht umgesetzte Helikopter-Anmietung. Trotz Identifikation der Mängel wurden diese bis August 2021 nicht behoben. Dies sei „fahrlässig”.

Hinweis: Stark wertende Bewertung („fahrlässig”) aus dem Sondervotum der CDU/CSU.
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — ELEFAND-Liste S. 821

CDU/CSU: AA-Schätzung von 300 deutschen Staatsbürgern um fast die Hälfte zu niedrig, ELEFAND-Liste seit langem als unvollständig bekannt

Originalstelle
„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss in seinen Beweiserhebungen herausarbeitete, wurde die Anzahl der in Afghanistan befindlichen deutschen Staatsbürger um fast die Hälfte unterschätzt. Dass diese Zahl falsch war, war dem AA laut dem damaligen Leiter des Krisenreaktionszentrums bereits lange vor der Machtübergabe in Kabul bewusst.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 821 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: AA gab dem BMVg ~300 deutsche Staatsbürger als Planungsgröße; tatsächlich befanden sich fast doppelt so viele dort. Staatssekretärin Leendertse meldete am 13.08.2021 noch „88 Deutsche neben Botschaftspersonal”. Die Reise- und Sicherheitshinweise wurden erst am 12.08.2021 nach interner Diskussion und Druck aus Kabul angepasst.

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Krisenreaktionszentrum S. 847–848

CDU/CSU: Krisenreaktionszentrum des AA war nicht auf Großschadensereignis vorbereitet, Anrufannahme ~5%

Originalstelle
„Trotz eines massiven und großartigen freiwilligen Engagements [konnten] nur ca. fünf Prozent aller Anrufe überhaupt angenommen werden. Zehntausende E-Mails wurden gar nicht bearbeitet oder nur kursorisch nach bestimmten Schlagwörtern untersucht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 847–848 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet: Das AA-Krisenreaktionszentrum war 2021 nicht auf ein Großschadensereignis vorbereitet. Nur ~5% der Anrufe konnten angenommen, zehntausende E-Mails gar nicht oder nur kursorisch bearbeitet werden. Die Listenerstellung für besonders gefährdete Afghanen war „in gewisser Weise willkürlich”. Krisenbeauftragter Zahneisen meldete intern: „Wenn wir nicht rasch Verstärkung bekommen, implodiert mir der Laden.”

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 8.1 — ELEFAND S. 821

CDU/CSU: AA-Planungsgrundlage für Evakuierung lautete „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert”

Originalstelle
„„Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt.” Referatsleiter Dr. Jokisch – AA“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 821 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU zitiert prominent den AA-Referatsleiter Jokisch: Im AA galt die Grundannahme, dass Ortskräfte grundsätzlich nicht evakuiert werden. Erst der Entwurf des Krisenbeauftragten vom 11.08.2021 brachte Überlegungen zu deren Evakuierung auf die Leitungsebene.

Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Krisenkurzberatung an Botschaft erst März 2021, zu spät, Empfehlungen größtenteils nicht umgesetzt

Originalstelle
„Eine Krisenkurzberatung an der Deutschen Botschaft hat erst vom 5. bis 8. März 2021 stattgefunden, obwohl die durch das Doha-Abkommen vom 29. Februar …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Krisenkurzberatung an der Deutschen Botschaft hat erst vom 5. bis 8. März 2021 stattgefunden, obwohl die durch das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 entstandenen, neuen Rahmenbedingungen bereits ein Jahr lang bekannt waren. Die Empfehlungen aus der Krisenkurzberatung wurden der Deutschen Botschaft am 28. März 2021 übermittelt und bis zum Fall von Kabul am 15. August 2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert, dass die Krisenkurzberatung an der Botschaft Kabul erst vom 5.–8.03.2021 stattfand, ein Jahr nach Doha. Die Empfehlungen wurden am 28.03.2021 übermittelt und bis zum 15.08.2021 größtenteils nicht mehr umgesetzt; das AA habe sie zu spät und nicht mit der nötigen Dringlichkeit initiiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Eventualfallplanung der Bundeswehr für Evakuierung erst im April 2021 begonnen

Originalstelle
„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Eine Eventualfallplanung der Bundeswehr für eine mögliche Evakuierung der deutschen Botschaft aufgrund der neuen Gegebenheiten seit dem Doha-Abkommen am 29. Februar 2020 wurde - erst viel zu spät - im April 2021 begonnen. Die Fertigstellung der Eventualfallplanung war für 2022 geplant. Am 15. August 2021 wurde der bis dahin vorhandene Planungsstand genutzt, um die Evakuierung durchzuführen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr begann mit der Eventualfallplanung für eine Botschaftsevakuierung „viel zu spät” erst im April 2021; die Fertigstellung war für 2022 geplant. Am 15.08.2021 wurde der unvollständige Planungsstand genutzt.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung April 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.1.1 — Auswärtiges Amt Szenarien S. 935

FDP: AA führte keine eigenen Afghanistan-Szenarienanalysen im Untersuchungszeitraum durch

Originalstelle
„In den mit Afghanistan befassten Abteilungen des AA ist nicht dokumentiert, dass dort im Untersuchungszeitraum in eigener Verantwortung methodische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In den mit Afghanistan befassten Abteilungen des AA ist nicht dokumentiert, dass dort im Untersuchungszeitraum in eigener Verantwortung methodische Szenarienanalysen zu den verschiedenen möglichen Entwicklungen in Afghanistan durchgeführt wurden. […] Stattdessen wurde jedoch auf Initiative von Staatssekretär Berger im Februar 2021 (somit ca. ein Jahr nach dem Doha-Abkommen) ein externer Dienstleister mit einer Szenarienanalyse beauftragt […] jedoch unter bewusster Ausklammerung wesentlicher aus dem Aufbereitungsprozess abgeleiteter Handlungsbedarfe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 935 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Das AA führte im Untersuchungszeitraum keine eigenen methodischen Szenarienanalysen durch. Erst im Februar 2021 wurde auf Initiative von StS Berger ein externer Dienstleister beauftragt, und auch dies unter „bewusster Ausklammerung wesentlicher Handlungsbedarfe”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.1 — Eventualfallplanung Bundeswehr S. 947–948

FDP: Ortskräfte erst Ende Juli 2021 in Bundeswehr-Evakuierungsplanung, Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021 geplant

Originalstelle
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt der Planungswoche im Mai 2021 waren Ortskräfte deutscher Ressorts noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. […] Das BMVg hatte noch am 29. Juli 2021 die Gastlanderkundung für 4. Quartal 2021, gemeinsam mit dem AA, vorgesehen, was als ein Indiz für das damals in der Planungsgruppe vorherrschende mäßige Dringlichkeitsgefühl gesehen werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 947–948 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Bei der Planungswoche der Bundeswehr im Mai 2021 waren Ortskräfte noch nicht Teil der Evakuierungsplanungen. Eine Gastlanderkundung war noch am 29.07.2021 für das 4. Quartal 2021 vorgesehen, ein Indiz für ein „mäßiges Dringlichkeitsgefühl”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–Juli 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, Auswärtiges Amt sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.3.3 — Krisenplanung Botschaft Kabul S. 951–953

FDP: AA wartete zu lange auf NATO-Beschluss, Krisenkurzberatung statt KVT+, Empfehlungen bis Fall Kabuls nicht umgesetzt

Originalstelle
„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als wichtigster Kritikpunkt muss das zu lange Warten der Zentrale des AA auf eine klare NATO-Beschlusslage genannt werden. Anstatt frühzeitig eine Bestandaufnahme des Sicherheitskonzepts zu machen, hat man so wertvolle Zeit für weitgehende Anpassungsmaßnahmen der Botschaft verschwendet. […] Die FDP-Fraktion bewertet diesen Umstand als weiteren Ausdruck der Krisenblindheit und des Wunschdenkens in der Zentrale des AA.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 951–953 (Original, neues Fenster)

Die FDP kritisiert: Trotz Bitten der Botschaft Kabul ab November 2020 entsandte das AA erst vom 5.–8.03.2021 nur ein Krisenkurzberatungsteam (statt des ursprünglich angeforderten KVT+). Wertvolle Zeit für Anpassungen sei dadurch verschwendet worden, ein Ausdruck von „Krisenblindheit und Wunschdenken” im AA. Bundeswehr-Liegenschaften am HKIA wurden zudem Mitte Juni 2021 ersatzlos aufgegeben.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020–März 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, Bundeswehr sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.5 — Diskussion Krisenstab S. 957

FDP: Vorverlegung der Krisenstabsitzung auf 13.08. erfolgte erst durch US- und UK-Truppenmeldung, nicht eigene Lageerkenntnis

Originalstelle
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 957 (Original, neues Fenster)

Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Evakuierungspläne S. 910–911

Krisenpläne griffen nicht ineinander, kein gemeinsamer Evakuierungsplan von AA und BMVg

Originalstelle
„„In Ermangelung gangbarer Alternativen … fällt Compound 1 der Botschaft bis auf weiteres die Rolle als möglicher Sammelpunkt im Evakuierungsfall zu.” (Krisenplan Botschaft, 09.08.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 910–911 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Krisenplanung der Botschaft Kabul und die Eventualfallplanung der Bundeswehr griffen nicht ineinander. Es habe keinen gemeinsamen Evakuierungsplan gegeben. Die Botschaft war als einziger Sammelpunkt vorgesehen, der bei der Evakuierung am 15.08.2021 nicht nutzbar war. Niemand habe eine Antwort auf die Frage gehabt, wie der Transport vom Sammelpunkt zum Flughafen ablaufen sollte. Das AA-Krisenreaktionszentrum hatte die BMVg-Eventualfallplanung nicht vorliegen. Die Stelle des Militärattachés in Kabul war 2021 vakant.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Eventualfallplanung S. 911–912

Eventualfallplanung Bundeswehr (Mai 2021) erfasste afghanische Ortskräfte nicht

Originalstelle
„„Deshalb war das auch nie Teil der Eventualfallplanung, weil es bis dato auch nicht praktiziert wurde, dass wir Inländer aus einem Land heraus evakuieren, siehe Saigon. Das war nie im Auftrag.” (Zeuge Rapp)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 911–912 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundeswehr-Eventualfallplanung vom Mai 2021 auf deutsche Staatsangehörige und „berechtigte Personen” beschränkt war; afghanische Ortskräfte waren bis Mitte August nicht Teil der Planung. Erst mit „Weisung Nr. 3” vom Abend des 15.08.2021 wurden Ortskräfte in den Kreis aufgenommen. KSK-Soldat:innen waren standardmäßig nicht vorgesehen. Entschieden wurde dies durch Kramp-Karrenbauer auf militärischen Rat am 15.08.2021.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9 — Empfehlungen Evakuierung S. 909–910

Empfehlungen Krisenvorsorge: Übungen, ELEFAND-Verbesserung, KVInfoSysBund, Sprachmittler:innen

Originalstelle
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir regen außerdem an zu prüfen, ob ein Eintrag für Deutsche und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die in besonders krisengeprägten Ländern leben, verpflichtend gemacht werden kann. 3. Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) vorantreiben und umsetzen Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt das ressortübergreifende Digitalisierungsprojekt Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 909–910 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion empfiehlt für künftige Krisenvorsorge: (1) Übungen von AA und Bundeswehr fortsetzen; (2) Digitalisierung von Listen, ELEFAND verpflichtend in Krisenländern; (3) ressortübergreifendes Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund); (4) Krisenpläne in Botschaften auch für Worst-Case prüfen; (5) Ortskräfte in Eventualfallplanungen einbeziehen; (6) Sprachmittler:innen fest einplanen; (7) bessere technische Ausstattung der Einsatzkräfte; (8) fälschungssichere Bestätigungsschreiben für Ortskräfte als Backup.

Hinweis: Politische Empfehlungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Keine Pläne für Worst-Case-Szenario bis Zusammenbruch; Worst-Case-Szenarien müssen von Beginn an mitbetrachtet werden

Originalstelle
„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis zum Zusammenbruch der afghanischen Republik gab es keine Pläne für ein Worst Case Szenario. Die Planungen zum Alternativszenario in einer Krisensituation wurden zu spät begonnen und nicht abgeschlossen. Klare Verantwortlichkeiten für die Entscheidung zur Umstellung auf das Alternativszenario fehlten. Worst Case Szenarien müssen bei Überlegungen zur Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion fordert: Worst-Case-Szenarien müssen bei der Anpassung des Ortskräfteverfahrens von Beginn an mitbetrachtet und vorgeplant werden. Bis zum Zusammenbruch der Republik habe es keine entsprechenden Pläne gegeben; das Alternativszenario sei zu spät begonnen und nicht abgeschlossen worden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.4 — Alternativszenario S. 700–702

SPD: BMI bremste Alternativszenario aus, BKAmt blieb passiv

Originalstelle
„Erforderliche Planungen für ein Alternativszenario mit sehr hohen Personenzahlen wurden im Ressortkreis auf Initiative des AA begonnen, jedoch vor …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Erforderliche Planungen für ein Alternativszenario mit sehr hohen Personenzahlen wurden im Ressortkreis auf Initiative des AA begonnen, jedoch vor dem 15. August 2021 nicht mehr abgeschlossen. Das BMI hat praktikable Lösungen und Vereinfachungen über einen längeren Zeitraum ausgebremst oder vollständig blockiert. Das BKAmt blieb bei diesem Thema weitestgehend passiv.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 700–702 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet: Das BMI habe praktikable Lösungen und Vereinfachungen über längere Zeit ausgebremst oder blockiert; das BKAmt sei weitgehend passiv geblieben. Das vom AA initiierte Alternativszenario wurde vor dem 15.08.2021 nicht abgeschlossen. Auch ein Triggerbeschluss kam nicht zustande.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 8.5 — Charterflüge S. 704–706

SPD: Charterflug-Initiative Juni 2021 (Kramp-Karrenbauer) nicht durchführbar, Sicherheitsbedenken überwogen

Originalstelle
„Dieser Charterflug war organisatorisch durch das Einsatzkontingent vor Ort nicht mehr durchführbar und hätte die eigenen Kräfte in der verwundbarsten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dieser Charterflug war organisatorisch durch das Einsatzkontingent vor Ort nicht mehr durchführbar und hätte die eigenen Kräfte in der verwundbarsten Phase der Rückverlegung gefährdet. Überbewertet erscheint hingegen die Sorge vor einer Massenflucht, die von AA und BMZ vorgebracht wurde. Der Flug wurde am 22. Juni 2021 abgesagt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 704–706 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet den von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) für 25.06.2021 geplanten Charterflug aus Masar-i-Scharif: Er sei organisatorisch nicht durchführbar gewesen und hätte eigene Kräfte in der verwundbarsten Rückverlegungsphase gefährdet. Die Sicherheitsbedenken des Einsatzführungskommandos hätten am Ende überwogen. Die Sorge von AA und BMZ vor Massenflucht sei dagegen „überbewertet“ gewesen.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.1 — Krisenvorsorge Botschaft S. 710–712

SPD: Krisenvorsorge der Botschaft Kabul grundsätzlich ausreichend, KSK-Verlegung wäre hilfreich gewesen

Originalstelle
„Die Deutsche Botschaft Kabul war grundsätzlich ausreichend auf einen Evakuierungsfall vorbereitet, die spätere Evakuierung durch US-Hubschrauber zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Deutsche Botschaft Kabul war grundsätzlich ausreichend auf einen Evakuierungsfall vorbereitet, die spätere Evakuierung durch US-Hubschrauber zum Flughafen und ein Ausfliegen durch das US-Militär entsprach dem Krisenplan. … Gleichwohl wäre es rückblickend hilfreich gewesen, bereits während der Lageverschärfung im Juli und August 2021 Unterstützungselemente des KSK und ein Krisenunterstützungsteam an die Botschaft zu verlegen und weitere militärische Kräfte für eine mögliche Evakuierungsoperation in der Region zu stationieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 710–712 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Krisenvorsorge der Botschaft Kabul als grundsätzlich ausreichend; die spätere Evakuierung über US-Hubschrauber entsprach dem Krisenplan. Hilfreich wäre rückblickend die frühere KSK-Verlegung an die Botschaft und Vorstationierung militärischer Kräfte in der Region gewesen.

Aussagen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Kap. 5.4 — Lageeinschätzung 2021 S. 226

van Thiel: Botschaft Kabul ohne Evakuierungsplanung; das AA in Berlin teilte Dringlichkeit nicht

Originalstelle
„Es sei ihm klar gewesen, dass der Einsatz in Afghanistan bald zu Ende gehen und nur ein kurzer Zeitraum bleiben würde, eine Evakuierung einzuleiten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es sei ihm klar gewesen, dass der Einsatz in Afghanistan bald zu Ende gehen und nur ein kurzer Zeitraum bleiben würde, eine Evakuierung einzuleiten. Die Kolleginnen und Kollegen in der Botschaft hätten ihm vermittelt, dass sie nicht vorbereitet seien und es keine Evakuierungsplanung gebe. … Im Auswärtigen Amt seien die Einschätzungen der Botschaft in Kabul bezüglich Dringlichkeit und Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, nicht geteilt worden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 226 (Original, neues Fenster)

Botschafter Jan Hendrik van Thiel, Geschäftsträger der deutschen Botschaft in Kabul 2021, berichtete: Bei seiner Ankunft habe die Botschaft keine Evakuierungsplanung gehabt. In Berlin habe das AA die Dringlichkeitseinschätzung der Botschaft nicht geteilt, man habe die afghanische Regierung nicht schwächen wollen. Das „Auseinanderfallen zu Berlin“ habe es in der Tat gegeben; das müsse für die Zukunft gelöst werden.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Sommer 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json