Bridge the Gap.

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Humanitäre Lage

Menschenrechte, Lage der Bevölkerung, Frauenrechte.

52 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (14)

Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.3.b — Asyllagebericht 15.07.2021 S. 301–302

Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 sieht „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” (Bearbeitungsstand Mai 2021); „schleichender Prozess der Unterdrückung” noch nicht feststellbar

Originalstelle
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 301–302 (Original, neues Fenster)

Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.

Thema: Humanitäre Lage 2021-07-15 Akteure: Auswärtiges Amt, Krüger, Horst Seehofer abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.1 — Joint Way Forward S. 324

Rückführungsabkommen EU–AFG („Joint Way Forward”, 02.10.2016) und Gemeinsame Erklärung DEU–AFG (parallel) als Grundlage der Abschiebungen

Originalstelle
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Grundlage für die Rückkehrzusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan war der sog. Joint Way Forward (JWF), ein am 2. Oktober 2016 unterzeichnetes und als nicht verbindlich erachtetes Abkommen zwischen der EU und Afghanistan. … Die vorrangige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Afghanistan bildete jedoch die am 2. Oktober 2016 in Kabul zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnete Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 324 (Original, neues Fenster)

Rechtliche Grundlagen für Abschiebungen nach Afghanistan: EU-weit der Joint Way Forward vom 02.10.2016 (verlängert bis 03.10.2020; Nachfolger ab 26.04.2021), bilateral die Gemeinsame Erklärung Deutschland–Afghanistan ebenfalls vom 02.10.2016 (Bilaterales MoU). Vorteil bilaterales MoU: schnelle Verfahrensanpassungen ohne EU-Abstimmung; vereinbartes Pool-Listenverfahren (einmal angemeldete Personen blieben für künftige Flüge angemeldet). Laut Dr. Alema: alleinstehende Frauen, ältere und schwer kranke Personen sollten nicht abgeschoben werden.

Thema: Humanitäre Lage ab 02.10.2016 Akteure: EU, Bundesregierung, Afghanistan, Dr. Alema… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.3 — Asyllageberichte S. 325–326

Asyllageberichte: durchgehend „Abschiebung grundsätzlich möglich” für junge Männer ohne Beeinträchtigungen; „relative Sicherheitslage” mit regionalen Unterschieden

Originalstelle
„Auf Grundlage dieser Asyllageberichte, so der Zeuge Hammer weiter, seien Abschiebungen nach Afghanistan „grundsätzlich möglich” gewesen. Auch der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auf Grundlage dieser Asyllageberichte, so der Zeuge Hammer weiter, seien Abschiebungen nach Afghanistan „grundsätzlich möglich” gewesen. Auch der Zeuge Weinbrenner, Leiter der Abteilung Migration, Flüchtlinge und Rückkehrpolitik im BMI, hat ausgeführt, dass die Berichte mindestens für „junge Männer ohne Beeinträchtigungen” durchgehend eine Rückführung nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich” bezeichnet hätten. In den Berichten sei auf eine „relative Sicherheitslage” und „auf starke regionale Unterschiede” hingewiesen worden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 325–326 (Original, neues Fenster)

Die Asyllageberichte des AA im Untersuchungszeitraum (02.09.2019; 16.07.2020; aktualisiert 14.01.2021; 15.07.2021) bezeichneten Abschiebungen nach Afghanistan als „grundsätzlich möglich”, mindestens für junge Männer ohne Beeinträchtigungen. Sie verwiesen auf eine „relative Sicherheitslage” mit „starken regionalen Unterschieden”; größere Städte galten als mögliche Ausweichorte. Im Einzelfall wurde durch das BAMF eine Gefährdung geprüft.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Auswärtiges Amt, Hammer (BMI), Weinbrenner (BMI), Dr. Weerth (AA) abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 4 — Abschiebungen 2020 S. 331

Abschiebemoratorium März–November 2020 auf Bitte Afghanistans (corona-bedingt); Wiederaufnahme 16.12.2020

Originalstelle
„Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium für Abschiebungen nach Afghanistan. Nach Angabe des Zeugen Hammer seien in diesem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium für Abschiebungen nach Afghanistan. Nach Angabe des Zeugen Hammer seien in diesem Zeitraum „auf Wunsch der afghanischen Regierung coronabedingt” keine Abschiebungen vorgenommen worden. So wurde am 18. März 2020 im Auftrag der stellvertretenden Flüchtlingsministerin Dr. Alema eine E-Mail versandt, in der die afghanische Regierung alle europäischen Staaten um eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan für unbestimmte Zeit bat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 331 (Original, neues Fenster)

Im Jahr 2020 fanden vier Abschiebeflüge statt (Januar, Februar, März und Dezember). Zwischen März und November 2020 bestand ein Abschiebemoratorium auf Wunsch der afghanischen Regierung wegen der Corona-Pandemie. Die Wiederaufnahme erfolgte am 16.12.2020, gegen außenpolitische Bedenken des AA wegen der „schwierigen Lebensbedingungen”. Am 17.12.2020 entschied der VGH Baden-Württemberg, dass auch bei „leistungsfähigen Männern” wegen der COVID-bedingten Verschlechterung der Rahmenbedingungen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG regelmäßig erfüllt seien.

Thema: Humanitäre Lage März – Dezember 2020 Akteure: Hammer (BMI), Dr. Alema, Auswärtiges Amt, VGH Baden-Württemberg abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.3 — Moratorium Juli 2021 S. 333–335

Afghanische Regierung forderte 08.07.2021 dreimonatiges Abschiebemoratorium; BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch Durchführung

Originalstelle
„Im Juli 2021 bat die afghanische Regierung um ein erneutes Abschiebemoratorium für drei Monate aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Juli 2021 bat die afghanische Regierung um ein erneutes Abschiebemoratorium für drei Monate aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage. Gleichwohl erwirkten das AA und das BMI eine Zusage der afghanischen Regierung für einen Abschiebeflug im August 2021. … Der Zeuge Hammer hat ausgeführt, dass das BKAmt, das AA und das BMI die Bemühungen zur Durchführung von Abschiebungen trotz des erbetenen Abschiebemoratoriums „ausdrücklich unterstützt” hätten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 333–335 (Original, neues Fenster)

Die afghanische Regierung forderte am 08.07.2021 ein dreimonatiges Abschiebemoratorium wegen der sich verschlechternden Sicherheits- und Pandemielage. BKAmt, AA und BMI unterstützten dennoch die Durchführung von Abschiebungen; das BMI hielt die Sicherheitslage nicht für ausreichend, das Moratorium zu rechtfertigen, und vermutete „innenpolitische Gründe” hinter dem Beschluss der afghanischen Seite. Sonderbeauftragter Dr. Wieck erwirkte am 27.07.2021 eine Ausnahme für einen Flug am 03.08.2021 unter der Bedingung „maximaler Diskretion”.

Thema: Humanitäre Lage 08.–27. Juli 2021 Akteure: Hammer (BMI), Weinbrenner (BMI), Dr. Wieck (AA), MoRR abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 5.5.6 — Abbruch Flug 03.08.2021 S. 337–339

Abschiebeflug 03.08.2021 wurde wegen Anschlag auf afghanisches Verteidigungsministerium abgebrochen; BMI plante für 30.08.2021 Nachholung

Originalstelle
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab um 19.20 Uhr die Meldung der Explosion in der Stadt Kabul. Dann stand das Ganze auf „hold”, wenn man so will. Um 21 Uhr kam die Meldung, dass der Luftraum für den zivilen Luftverkehr gesperrt ist. … Aufgrund der Sicherheitslage in Kabul wurden zunächst alle zivilen Flugbewegungen suspendiert. In den Straßen sind bewaffnete Gruppen unterwegs, sodass weder eine geordnete Inempfangnahme noch die Sicherheit der Rückzuführenden garantiert werden kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 337–339 (Original, neues Fenster)

Der für den 03.08.2021 geplante Abschiebeflug (eine „reduzierte Spezialmaßnahme” für maximal 10 schwere Straftäter und dringende Fälle) wurde nach einem Anschlag auf das Haus des damaligen afghanischen Verteidigungsministers abgesagt. Luftraum-Sperrung um 21:00 Uhr; van Thiel konnte die zuständige Botschaftsreferentin nicht an den Flughafen senden. Das BMI plante umgehend eine Nachholung für die zweite Augusthälfte (avisiert sogar Woche vom 16.08.2021); afghanische Seite schlug 30.08.2021 vor. Am 10.08.2021 unterzeichneten alle 8 EU-Botschafter in Kabul einen Bericht mit der Bitte, Rückführungen zu pausieren.

Thema: Humanitäre Lage 3.–10. August 2021 Akteure: BMI, Bundespolizei, Dr. Romann, Dr. Teichmann… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118

Frauenförderung als Anliegen des deutschen Engagements; vage Zielformulierungen

Originalstelle
„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Kernbereiche umfassten Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Ausbau des Radio- und Kommunikationsnetzes und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu den deutschen Zielsetzungen in den beschriebenen Bereichen blieben in der Regel vage. Häufig wurde auf die Verankerung der Menschenrechte oder der Geschlechtergleichstellung in der afghanischen Verfassung aus dem Jahr 2004 verwiesen 596, die es nun umzusetzen gelte. Inder afghanischen Verfassung war jedoch ebenfalls verankert, dass kein Gesetz im Widerspruch zu den Grundsätzen und Bestimmungen des Islam stehen dürfe.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 118 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118–119

Frauen im öffentlichen Dienst: Rückgang 2006–2010 von 31 auf 18,5 Prozent

Originalstelle
„Der Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst verringerte sich beispielsweise zwischen 2006 und 2010 von 31 auf 18,5 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 118–119 (Original, neues Fenster)

Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.

Thema: Humanitäre Lage 2006–2020 Akteure: afghanische Bevölkerung, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 119

Massiver Ausbau der Mobilfunknetze: von praktisch null (2001) auf 5,4 Millionen Anschlüsse (2008)

Originalstelle
„Hierzu trugen auch massive Erhöhungen in der Netzabdeckung bei. Nachdem im Jahr 2001 von einem Telekommunikationsnetz nicht die Rede sein konnte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Hierzu trugen auch massive Erhöhungen in der Netzabdeckung bei. Nachdem im Jahr 2001 von einem Telekommunikationsnetz nicht die Rede sein konnte, waren im Jahr 2006 „ca. 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch, vorrangig in den großen Städten. Innerhalb von zwei Jahren, bis 2008, wuchs diese Zahl auf mehr als das Doppelte – ca. 5,4 Millionen Mobiltelefonanschlüsse – an“. Der technologische Wandel trug auf diese Weise zu einer verbesserten Vernetzung innerhalb der organisierten Zivilgesellschaft sowie innerhalb der marginalisierten Gruppen bei.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 119 (Original, neues Fenster)

Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2008 Akteure: afghanische Bevölkerung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Originalstelle
„Trotz hunderttausender Übergriffe beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium jedoch auf nur 172.621 Das formelle …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Trotz hunderttausender Übergriffe beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium jedoch auf nur 172.621 Das formelle Justizsystem erwies sich insofern als dysfunktional im Umgang mit Fällen von Gewalt gegen Frauen und der Zugang zu Gerichten war nach wie vor für viele Frauen eine Hürde. Nicht selten, weil Richter/-innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Strafverteidiger/-innen die Regelung nicht akzeptierten oder nicht kannten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 119–120 (Original, neues Fenster)

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.4 — Situation von Minderheiten S. 120–121

Kaum explizite Minderheitenförderprogramme; faktische Berücksichtigung in anderen Programmen

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„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Bezug auf die Förderung von ethnischen Minderheiten ist anzumerken, dass es hier mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte keine oder nur wenige explizite Förderprogramme durch die Bundesregierung gegeben hat. Dennoch legten Programme und Projekte in anderen Bereichen in der Praxis häufig Wert auf die Berücksichtigung der Belange von Minderheiten. Zudem hatten viele ausländische Einrichtungen, aber auch einige afghanische Organisationen, überwiegend Tadschiken, Hazara oder Angehörige weiterer nicht-paschtunischer Minderheiten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 120–121 (Original, neues Fenster)

Mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte gab es seitens der Bundesregierung keine oder nur wenige explizite Förderprogramme für ethnische Minderheiten. Dennoch berücksichtigten Programme in anderen Bereichen die Belange von Minderheiten; viele ausländische und einige afghanische Organisationen hatten überwiegend Tadschiken, Hazara oder andere nicht-paschtunische Minderheiten als Mitarbeitende, auch aus Furcht vor pro-Taliban Innentätern.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Bundesregierung, Tadschiken, Hazara enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.4 — Situation von Minderheiten S. 121

Hazara: doppelte Diskriminierung; ISKP-Anschläge auf Dasht-e-Barchi

Originalstelle
„Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan“ (ISKP) trägt die Verantwortung für die schwersten Terroranschläge der Geschichte Afghanistans und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan“ (ISKP) trägt die Verantwortung für die schwersten Terroranschläge der Geschichte Afghanistans und stellt für schiitische Minderheiten eine der größten, unmittelbaren Bedrohungen dar. So richten sich die Anschläge immer wieder gezielt gegen die Hazara. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass ein Großteil der Anschläge systematisch im überwiegend von Hazara bewohnten Stadtteil Dasht-e-Barchi in Kabul verübt wurde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 121 (Original, neues Fenster)

Die historisch verfolgte Volksgruppe der Hazara erzielte ab 2001 deutliche Fortschritte bei Bildung und politischer Repräsentation. Mit der sich verschlechternden Sicherheitslage wurden sie jedoch Opfer doppelter Diskriminierung. Der „Islamische Staat in der Provinz Khorasan” (ISKP) verübte schwerste Terroranschläge systematisch im überwiegend von Hazara bewohnten Stadtteil Dasht-e-Barchi in Kabul.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Hazara, ISKP enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung Frage 11 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Kunduz S. 9

3. Oktober 2015: US-Luftangriff zerstörte MSF-Trauma-Klinik in Kundus, 42 Tote

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„Mit fatalen Folgen: einer der amerikanischen Luftangriffe traf am 3. Oktober 2015 die Trauma-Klinik der Ärzte ohne Grenzen (MSF) und tötete 42 Ärzte und Patienten. Dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 9 (Original, neues Fenster)

Am 3. Oktober 2015 habe ein US-Luftangriff die MSF-Trauma-Klinik in Kundus getroffen und 42 Ärzt:innen und Patient:innen getötet; auch dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.

Thema: Humanitäre Lage 2015-10-03 stellungnahmen\03-petersmann.json
Feststellung Sicherheitslage und Abschiebungen S. 6–7

„Afghanistan ist im Februar 2020 kein sicheres Land gewesen”

Originalstelle
„Kurz gefasst: Afghanistan ist im Februar 2020 kein sicheres Land gewesen. Ob und inwieweit diese Lage bei der Bewertung der Möglichkeit von Abschiebungen durch die Bundesregierung eine Rolle gespielt hat, kann nicht beurteilt werden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)107, S. 6–7 (Original, neues Fenster)

Im Februar 2020 sei Afghanistan kein sicheres Land gewesen; ob und inwieweit dies bei der deutschen Bewertung von Abschiebungen eine Rolle spielte, könne Kaim nicht beurteilen.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\07-kaim.json

Bewertungen (11)

Bewertung Kap. 3.3 — Wirkungen S. 21

Unbeabsichtigte negative Wirkungen: zivile Opfer durch Militärschläge, Korruption, Patronage, Verteilungskonflikte

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„Allerdings erzeugten die eingesetzten Mittel im zivilen wie im militärischen Bereich der internationalen Intervention auch unbeabsichtigte, negative …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Allerdings erzeugten die eingesetzten Mittel im zivilen wie im militärischen Bereich der internationalen Intervention auch unbeabsichtigte, negative Wirkungen. Zu den tragischsten zählen die zahlreichen zivilen Opfer durch internationale Militärschläge. Unzureichendes Wirkungsmonitoring der eingesetzten Mittel begünstigte die Entstehung oder Verstärkung von Abhängigkeiten, Klientel- und Patronagestrukturen sowie Korruption und die Herausbildung von Verteilungskonflikten zwischen Gruppen, die Zugang zu internationalen Fördergeldern hatten und jenen Menschen, die davon ausgeschlossen blieben. Das für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit postulierte Handlungsprinzip des „Do-no-harm“ zur Vermeidung oder Reduzierung unbeabsichtigter, negativer Wirkungen stieß in vielen Bereichen der Intervention an seine Grenzen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 21 (Original, neues Fenster)

Die eingesetzten Mittel hätten, zivil wie militärisch, auch unbeabsichtigte negative Wirkungen erzeugt: zahlreiche zivile Opfer durch internationale Militärschläge; durch unzureichendes Wirkungsmonitoring befördert wurden Abhängigkeiten, Klientel- und Patronagestrukturen, Korruption sowie Verteilungskonflikte zwischen geförderten und ausgeschlossenen Gruppen. Das „Do-no-harm“-Prinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stieß in vielen Bereichen an seine Grenzen.

Thema: Humanitäre Lage enquete\zwischenbericht-bewertungen.json
Bewertung 4.2.4.2.3 — Erfolgsfaktor Querschnittsthema S. 120

Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte

Originalstelle
„Das Gender-Mainstreaming ist ein Beispiel für die Einbettung frauenrechtlicher Ziele in Projekte und Vorhaben aller Art. Hierbei wurden die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Gender-Mainstreaming ist ein Beispiel für die Einbettung frauenrechtlicher Ziele in Projekte und Vorhaben aller Art. Hierbei wurden die Interessen und Lebenssituationen von Frauen in anderen Bereichen, beispielsweise der Bildung, dem Polizeiaufbau oder der Vermittlung von Fertigkeiten für eine wirtschaftliche Teilhabe berücksichtigt, die nah an ihrer Lebensrealität ansetzten. Es erwies sich gegenüber „reinen“ Frauenrechtsprojekten, wie Frauenrechts-Workshops, als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade die Projekte mit moderater Zielsetzung eine vergleichsweise nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Frauen erzielen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 120 (Original, neues Fenster)

Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.4.3 — Bewertung S. 122

Müttersterblichkeit 2001–2021 um 54 Prozent gesunken

Originalstelle
„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden konnte. So ist allein die Müttersterblichkeit im Zeitraum von 2001 bis 2021 um 54 Prozent gesunken. Durch die Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit konnte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen verbessert bzw. erst gewährleistet werden. Dennoch blieben die Fortschritte während der Zeit des deutschen Engagements hinter den Erwartungen zurück.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 122 (Original, neues Fenster)

Trotz weitgehend unveränderter Stellung der Frauen in Familie und Gesellschaft konnte die Situation gegenüber der ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden: Die Müttersterblichkeit sank von 2001 bis 2021 um 54 %. Die Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit verbesserte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen. Dennoch blieben die Fortschritte hinter den Erwartungen zurück.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, internationale Gemeinschaft enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 5.1.2 Deutscher Beitrag S. 44

Deutschlands Beitrag wurde in Nordafghanistan zunehmend als ‚komplizenhafte Unterstützung' wahrgenommen

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„Deutschlands Ansehen im Norden Afghanistans wandelte sich im Lauf der Jahre, wo die Bevölkerung den deutschen Beitrag im Interventionsverlauf nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschlands Ansehen im Norden Afghanistans wandelte sich im Lauf der Jahre, wo die Bevölkerung den deutschen Beitrag im Interventionsverlauf nicht mehr als hilfreich, sondern durch die militärische Absicherung des Staates zunehmend als komplizenhafte Unterstützung der illegitim gewordenen Herrschaft ansah.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 44 (Original, neues Fenster)

Deutschlands Ansehen im Norden Afghanistans habe sich gewandelt: Die Bevölkerung habe den deutschen Beitrag im Lauf der Intervention zunehmend nicht mehr als hilfreich, sondern durch die militärische Absicherung des Staates als komplizenhafte Unterstützung der illegitim gewordenen Herrschaft angesehen.

Thema: Humanitäre Lage enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 6

Doha bot keinen Ansatzpunkt für positive Abschiebungsbewertung

Originalstelle
„Die Entwicklung der Sicherheitslage im weiteren Verlauf des Jahres 2020 nach Abschluss des Doha-Abkommens lässt den Schluss zu, dass das Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Entwicklung der Sicherheitslage im weiteren Verlauf des Jahres 2020 nach Abschluss des Doha-Abkommens lässt den Schluss zu, dass das Abkommen nicht zu einer Verminderung der allgemeinen Bedrohung für Zivilisten:innen und potenzielle Rückkehrer:innen beigetragen hat. Deshalb bot die Sicherheitslage keinen Ansatzpunkt für eine möglicherweise positive Bewertung der Möglichkeit von Abschiebungen nach Afghanistan auf Basis des Doha-Abkommens.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 6 (Original, neues Fenster)

Die Sicherheitslage nach Doha habe keinen Ansatzpunkt für eine positive Bewertung von Abschiebungen geboten. Das Abkommen habe die allgemeine Bedrohung für Zivilist:innen und potenzielle Rückkehrer:innen nicht verringert.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\02-mielke.json
Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 2

Abschiebungen waren deutsche Realitätsverweigerung; die letzte war für 5. August 2021 geplant

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„Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik Afghanistan war für den 5. August geplant – mehr deutsche Realitätsverweigerung geht nicht. Ich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik Afghanistan war für den 5. August geplant – mehr deutsche Realitätsverweigerung geht nicht. Ich habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghaninnen und Afghanen zurück in den Krieg abgeschoben hat.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 2 (Original, neues Fenster)

Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik sei für den 5. August (2021) geplant gewesen, ein Höhepunkt deutscher Realitätsverweigerung; Petersmann habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghan:innen zurück in den Krieg abgeschoben habe.

Thema: Humanitäre Lage 2021-08-05 stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 2–3

Argument „sichere Räume in Großstädten” war trügerisch: Anschläge auf Generalkonsulat (2016) und Botschaft (2017)

Originalstelle
„Deutschland begründete Abschiebungen nach Afghanistan immer damit, dass es sichere Räume in den großen Städten gäbe – wie Kabul oder Mazar-i-Sharif. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland begründete Abschiebungen nach Afghanistan immer damit, dass es sichere Räume in den großen Städten gäbe – wie Kabul oder Mazar-i-Sharif. Eine durchaus trügerische Argumentation, wie spätestens die tödlichen Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat im November 2016 und auf die deutsche Botschaft im Mai 2017 dokumentiert haben.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 2–3 (Original, neues Fenster)

Die deutsche Begründung „sichere Räume” in Kabul oder Mazar-e-Sharif sei trügerisch gewesen; spätestens die tödlichen Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat (November 2016) und die deutsche Botschaft (Mai 2017) hätten dies dokumentiert.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 12 — Reformen, die Regimewechsel überdauern könnten S. 10

Nachhaltigster Erfolg: Bildungs-Generationen, auch Mädchen, auch Hazara; Untergrundschulen heute

Originalstelle
„Wenn es einen nachhaltigen Entwicklungserfolg gibt, dann verkörpern ihn die Generationen, die von den noch nie dagewesenen Bildungschancen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenn es einen nachhaltigen Entwicklungserfolg gibt, dann verkörpern ihn die Generationen, die von den noch nie dagewesenen Bildungschancen der vergangenen zwei Jahrzehnte profitieren konnten. Das gilt auch und gerade für Mädchen und Frauen. Das gilt auch und gerade für die schiitische Minderheit der Hazara, die noch stärker als andere Bevölkerungsgruppen durch eigenen Willen vom Bildungsangebot profitieren konnte. Die Vernetzung mit der Welt und der riesige Bildungshunger hat die afghanische Gesellschaft nachhaltig verändert. Das ist eine Tatsache, mit der sich heute auch die Taliban konfrontiert sehen. Sie haben zwar die Bildung für Mädchen im Teenageralter (ab Klasse 7) in weiten Landesteilen beendet. Doch Bildung findet weiter statt: in Untergrundschulen und in Privathaushalten der Zivilgesellschaft – oft betrieben von Frauen, oft finanziert von Eltern, die Bildung für ihre Mädchen wollen. Das passiert nicht nur in Kabul, sondern auch in kulturell konservativen Gebieten wie Maidan Wardak, Helmand oder Kandahar.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 10 (Original, neues Fenster)

Der nachhaltigste Entwicklungserfolg sei die Generation, die von beispiellosen Bildungschancen profitierte, besonders Mädchen, Frauen und die schiitische Hazara-Minderheit; Vernetzung und Bildungshunger hätten die Gesellschaft nachhaltig verändert. Die Taliban hätten Mädchenbildung ab Klasse 7 in weiten Landesteilen beendet, doch Untergrundschulen und Hausunterricht (oft von Frauen geführt, von Eltern finanziert) fänden auch in konservativen Gebieten wie Maidan Wardak, Helmand oder Kandahar statt.

Hinweis: Querbezug zu Dube, der die ländliche Skepsis gegen Mädchenschulen betont. Petersmann zeigt, dass auch dort heute Untergrundbildung stattfindet. Das ist kein direkter Widerspruch, eher unterschiedlicher Zeitschnitt.
Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 12 — Reformen, die Regimewechsel überdauern könnten S. 10–11

Über 20 Mio Hungernde; Hunger und Armut auch als Ergebnis fehlgeschlagener Intervention

Originalstelle
„Derzeit hungern in Afghanistan mehr als 20 Millionen Menschen. Das ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung – und der nächste Winter steht vor der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Derzeit hungern in Afghanistan mehr als 20 Millionen Menschen. Das ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung – und der nächste Winter steht vor der Tür. Die Prognose geht davon aus, dass vermutlich bis Ende dieses Jahres etwa 90 Prozent der Bevölkerung unter die Armutsgrenze rutschen. Dafür gibt es viele Gründe. Aber Hunger und Armut sind definitiv auch das Ergebnis einer fehlgeschlagenen Intervention, die Deutschland mitzuverantworten hat.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 10–11 (Original, neues Fenster)

Aktuell hungerten in Afghanistan mehr als 20 Millionen Menschen, mehr als die Hälfte der Bevölkerung; Prognosen gingen davon aus, dass bis Ende 2022 rund 90 Prozent unter die Armutsgrenze rutschen. Hunger und Armut seien auch Ergebnis einer fehlgeschlagenen Intervention, die Deutschland mitzuverantworten hat.

Thema: Humanitäre Lage Stand 09/2022, Prognose Ende 2022 stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 3–4

Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen, keine sicheren Regionen

Originalstelle
„Basierend auf dieser Intensivierung der Gewalt und einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage hätten die Abschiebepraktiken nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Basierend auf dieser Intensivierung der Gewalt und einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage hätten die Abschiebepraktiken nach Afghanistan spätestens im Frühjahr 2020 auf den Prüfstand gehört. Das vielfach geäußerte Argument, dass es „sichere” Herkunftsregionen in Afghanistan geben würde, unterschätzte die folgenden Aspekte: a) das regionale Ausgreifen der Taliban in Regionen, die in der Vergangenheit eher als Taliban-ablehnend eingestuft wurden (u.a. Badakhshan) und die gleichzeitige ständige Verschiebung von Fronten; b) die Tatsache, dass im ganzen Land die Gewalt zunahm … c) der Weg vom Kabuler Flughafen in die sog. „sicheren” Herkunftsregionen war oft sehr risikobeladen, da Gebiete verfeindeter Gruppierungen gekreuzt werden mussten; und d) die Konfliktkonstellationen waren je nach Region sehr unterschiedlich. Daher gab es per se keine sicheren Regionen in Afghanistan … Bis auf die kleinen Provinzen Panjshir und Parwan wurden 2020 alle Provinzen von Gewaltattacken erfasst, denen Zivilisten zu Opfer fielen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\04-schetter.json
Bewertung Frage 4 — Veränderung Sicherheitslage / Abschiebungen S. 12

Marty: Doha veränderte Risikolage nur graduell; Frage Abschiebungen ist Einzelfall

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„Das Doha-Abkommen hat zu einer Veränderung der Sicherheitslage geführt. Diese war jedoch graduell und bedeutete nicht eine völlige oder gravierende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen hat zu einer Veränderung der Sicherheitslage geführt. Diese war jedoch graduell und bedeutete nicht eine völlige oder gravierende Veränderung der Risikolage. Sowohl nach als auch vor dem Doha-Abkommen, waren Feuergefechte sowie Bombenanschläge in weiten Teilen des Landes — ob ländlich oder urban — regelmässige Vorkommnisse. Als solches ist der Sachverständige der Ansicht, dass der Abschluss des Doha-Abkommens die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit / Angemessenheit von Abschiebungen höchstens graduell beeinflusst hat aber keine völlige Neubeurteilung erforderte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 12 (Original, neues Fenster)

Marty sieht Doha als graduelle Veränderung der Sicherheitslage, keine völlige Neubeurteilung der Abschiebungspraxis nötig; die Frage hänge stark von Einzelfallfaktoren ab. Feuergefechte und Bombenanschläge waren ländlich wie urban vor und nach Doha regelmäßige Vorkommnisse.

Hinweis: Martys Einschätzung („graduell, keine völlige Neubeurteilung”) weicht von der schärferen Linie bei Petersmann, Schetter und Mielke ab, ist aber kein harter Widerspruch, denn er argumentiert auf der Einzelfall-Ebene.
Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\08-marty.json

Sondervoten der Fraktionen (7)

Sondervotum 4.1 Sondervotum Grüne+Sachverständige (Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg, Mielke) S. 56

Grüne und Sachverständige: Deutsche Afghanistanpolitik darf sich nicht auf humanitäre Hilfe beschränken

Originalstelle
„Angesichts der verheerenden humanitären Katastrophe und der besonders harten Auswirkungen der Klimakrise im Land kann sich deutsche …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts der verheerenden humanitären Katastrophe und der besonders harten Auswirkungen der Klimakrise im Land kann sich deutsche Afghanistanpolitik nicht auf ausschließlich humanitäre Hilfe beschränken. Wo die Taliban-Führung in Kandahar eine weltweit beispiellose Entrechtung von Mädchen und Frauen radikalisiert, wo viele Eltern sich eine gute Schulbildung auch für ihre Töchter wünschen und z. B. mehr als 400 von Frauen geführte NGO`s trotz aller Unsicherheiten weiterarbeiten, sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 56 (Original, neues Fenster)

Angesichts der humanitären Katastrophe, der Klimakrise und der von der Taliban-Führung in Kandahar radikalisierten Entrechtung von Mädchen und Frauen sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden. Mehr als 400 von Frauen geführte NGOs arbeiteten trotz aller Unsicherheiten weiter; viele Eltern wünschten Bildung auch für ihre Töchter.

Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.2 — Menschenrechtsbericht S. 1008–1009

Menschenrechtsbericht Botschaft Kabul 2020: 3,5–3,7 Mio. Kinder ohne Schulbesuch, Frauen in Justiz und Polizei marginalisiert

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„„Die Menschenrechtssituation bleibt insgesamt besorgniserregend. Die […] weit verbreitete Korruption, tief verwurzelte traditionelle Praktiken und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Menschenrechtssituation bleibt insgesamt besorgniserregend. Die […] weit verbreitete Korruption, tief verwurzelte traditionelle Praktiken und ein ineffizientes Exekutiv- und Justizsystem verhindern die Durchsetzung und Wahrung formell existierender Rechte. […] UNICEF und HRW […] berichten […], dass 3,5 – 3,7 Millionen Kinder, darunter 60 – 80 Prozent Mädchen keine Schule besuchen, unter anderem aufgrund von Diskriminierung. […] So stellen Richterinnen 2019 nur etwa 257 von 2.029 Richtern und damit 13 Prozent der Richterschaft. […] Aktuell sind etwas mehr als 3.600 Polizistinnen in der Afghanischen Nationalpolizei […] tätig – knapp 3 Prozent aller Polizeibeschäftigten. […] Es gibt zahlreiche Berichte über den sexuellen Missbrauch von Frauen in der afghanischen Polizei, durch Kollegen und durch Vorgesetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1008–1009 (Original, neues Fenster)

Der Menschenrechtsjahresbericht der deutschen Botschaft Kabul (Botschafter Zeidler, Anfang August 2020) dokumentiert: 3,5–3,7 Mio. afghanische Kinder ohne Schulbesuch (60–80 % davon Mädchen); Frauenanteil in Justiz 13 %, Polizei knapp 3 %; zahlreiche Berichte über sexuellen Missbrauch von Polizistinnen durch Kollegen und Vorgesetzte. Aus AfD-Sicht widerlegt dies die Erzählung von „Errungenschaften” des deutschen Einsatzes.

Thema: Humanitäre Lage August 2020 Akteure: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, UNICEF, HRW sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 14.2 — EZ als Hemmnis S. 1103–1104

Sachverständige Petermann, Zeino und Schetter: Militäreinsatz war Hypothek für die EZ und nicht ihr Flankenschutz

Originalstelle
„„Da, […] wo sozusagen EZ mit Militär gekoppelt wurde, ist das Ergebnis verheerend. In Afghanistan […] konnte die Verbindung von Kampfeinsatz und Wiederaufbau nicht funktionieren, weil da sozusagen zu viele Rollen ineinandergegriffen haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1103–1104 (Original, neues Fenster)

Mehrere Sachverständige (Petermann, Zeino, Schetter, Safi) machten dem Ausschuss klar: Anders als in Deutschland oft dargestellt, war der Bundeswehr-Einsatz kein Flankenschutz für die EZ, vielmehr ein Hemmschuh. Westliche Truppen wurden von der Zivilbevölkerung als Besatzer wahrgenommen; nächtliche Razzien, US-Luftangriffe (Anzahl getöteter Zivilisten 2016–2019 verdreifacht) und Frauenförderung-Diskurs erschwerten Glaubwürdigkeit und Wirkung. BMZ-Minister Müller (CSU) bestätigte, NGOs hätten von Anfang an darauf hingewiesen, sie seien ohne Bundeswehr tätig.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Sandra Petermann, Elinor Zeino, Conrad Schetter, Mariam Safi… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 14.3 — Plate Stärkung lokaler Strukturen S. 1107

BMZ-Referatsleiter Plate: deutsche EZ habe die Taliban-Machtübernahme „mit ermöglicht”

Originalstelle
„„Also, die Stärkung der traditionellen Strukturen, die wir da betrieben haben, ist ein Stück weit auch die Stärkung eines Systems gewesen, das auch die Taliban-Machtübernahme mit ermöglicht hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1107 (Original, neues Fenster)

BMZ-Referatsleiter Henning Plate gestand vor dem Ausschuss ein, dass die deutsche EZ aus Sicherheitsgründen auf lokale Machthaber und Dorfälteste angewiesen war, auf „knochenkonservative” Männer, die „Frauenrechte nicht ganz oben auf ihren Fahnen hatten und vieles auch nur unseretwegen gemacht haben”. Die Stärkung dieser traditionellen Strukturen habe „auch die Taliban-Machtübernahme mit ermöglicht”.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Henning Plate (BMZ) sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 14.4 — Taliban-Tax S. 1105–1107

„Taliban-Tax”: westliche EZ wurde in Taliban-Gebieten indirekt besteuert (10 %), AA wusste

Originalstelle
„„Es häufen sich Meldungen und konkrete Hinweise, […] dass die Taleban in von ihnen dominierten Gebieten […] konsequent Schutzgelder erpressen, i.d.R. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Es häufen sich Meldungen und konkrete Hinweise, […] dass die Taleban in von ihnen dominierten Gebieten […] konsequent Schutzgelder erpressen, i.d.R. 10% ,Besteuerung‘. So nutzen sie die internationalen Hilfsprojekte doppelt: Zum einen als Geldquelle für ihren bewaffneten Kampf, zum anderen profitieren sie von dem Eindruck, dass in den von den ihnen beherrschten Gebieten Projekte vorangehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1105–1107 (Original, neues Fenster)

Ab Herbst 2020 meldete das Generalkonsulat Masar-i-Sharif, dass die Taliban in von ihnen kontrollierten Gebieten westliche EZ-Projekte mit „i.d.R. 10 % Besteuerung” indirekt besteuerten. Deutsches Steuergeld floss damit in die Taliban-Kriegskasse. Im gemeinsamen Arbeitspapier von BMZ und AA (23.07.2021) heißt es ausdrücklich: „Bereits jetzt findet ein signifikanter Teil […] in Gebieten unter effektiver Kontrolle der Taliban statt und unterliegt zum Teil der indirekten Besteuerung durch die Taliban.” Minister Müller (CSU) gab ein: „Diese Besteuerungsthematik wurde diskutiert; die ist mir bekannt.”

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.4 — Asyllageberichte S. 882–884

Asyllageberichte stellten Lage geschönt dar, Abschiebeflüge bis 10.08.2021 trotz Warnungen

Die Fraktion stellt fest: Asyllageberichte des AA wurden zu langsam angepasst. Der Bericht vom 02.09.2019 blieb bis 16.07.2020 gültig; der Folgebericht (15.07.2021) war bei Veröffentlichung bereits veraltet (Stand Mai 2021) und ermöglichte weiterhin Abschiebungen. Das BMI trieb Abschiebeflüge bis 10.08.2021 gegen den Wunsch der afghanischen Regierung voran. Der geplante Flug vom 04.08.2021 (11 Tage vor Fall Kabuls) wurde nur wegen eines Anschlags aus Sicherheitsgründen für deutsches Begleitpersonal abgesagt. Migrationspolitische Interessen hätten Grundrechte überlagert.

Hinweis: Scharfe Kritik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Humanitäre Lage 2019–August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, Jasper Wieck sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.3 — Ziviles Engagement S. 663

SPD: Erhebliche entwicklungspolitische Fortschritte 2001–2021 (Grundschüler von 750.000 auf 6,75 Mio., Mädchenanteil von ~0 auf 40 %)

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„Besonders hervorzuheben ist der Fortschritt im Bildungswesen, wo die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler von 750 000 im Jahr 2001 auf rund 6,75 Millionen im Jahr 2019 stieg. Der Anteil der Mädchen unter den Schülern wuchs von nahezu null auf 40 Prozent.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 663 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion hebt entwicklungspolitische Erfolge des BMZ und deutscher Mittlerorganisationen (GIZ, KfW) hervor: Grundschüler:innenzahl stieg von 750.000 (2001) auf 6,75 Mio. (2019); Mädchenanteil wuchs von nahezu null auf 40 %. Über 200.000 GIZ-Fortbildungsmaßnahmen, etwa die Hälfte für Frauen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GIZ, KfW, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json

Aussagen der Sachverständigen (16)

Sachverständige:r Kap. 5.2 — Menschenrechte und Frauenministerium S. 214–215

Samar: Menschenrechtskommission wiederholt behindert; eine Amnestie für Abgeordnete 2007 verhinderte Strafverfolgung

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„Die Arbeit der unabhängigen Menschenrechtskommission, im Petersberg-Abkommen von 2001 beschlossen, sei immer wieder behindert worden, stellte Dr. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Arbeit der unabhängigen Menschenrechtskommission, im Petersberg-Abkommen von 2001 beschlossen, sei immer wieder behindert worden, stellte Dr. Sima Samar fest. … Einen Aktionsplan zur Aufarbeitung der Vergangenheit von 2006 … habe das afghanische Parlament durchkreuzt, indem es 2007 eine Amnestie für Abgeordnete beschlossen hätte. Damit hätten Parlamentarier, die in der Vergangenheit in Gewalttaten verwickelt gewesen seien, nicht mehr belangt werden können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 214–215 (Original, neues Fenster)

Dr. Sima Samar, 2002–2005 Vorsitzende der afghanischen Menschenrechtskommission, berichtete: Die Arbeit sei wiederholt behindert worden. Der Aktionsplan zur Aufarbeitung (2006) sei durch eine Amnestie für Abgeordnete (2007) durchkreuzt worden. Parlamentarier mit Gewalttaten in der Vergangenheit hätten nicht mehr belangt werden können. Das Frauenministerium habe wenig Unterstützung erhalten, weil Karzai auf die Konservativen Rücksicht habe nehmen müssen.

Thema: Humanitäre Lage 2002–2007 Akteure: Sima Samar, afghanisches Parlament, Hamid Karzai enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.4 — Zivilgesellschaft S. 223

Ghafari: Doha-Abkommen habe Anstrengungen einer ganzen Generation „an einem Tag verkauft“

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„Es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, dass der Hauptgrund für das Scheitern unserer gemeinsamen Bemühungen in den letzten 20 Jahren in Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist nicht übertrieben, wenn ich sage, dass der Hauptgrund für das Scheitern unserer gemeinsamen Bemühungen in den letzten 20 Jahren in Afghanistan darin lag, dass wir die Menschen in den ländlichen Gebieten ignorierten, aber in den großen Städten Projekte unterstützten und hauptsächlich in den zentralen Gebieten arbeiteten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 223 (Original, neues Fenster)

Zarifa Ghafari, Gründerin der NGO „Assistance and Promotion of Afghan Women“, berichtete: Eine neue Mehrheitsgeneration habe Zugang zu Bildung und politischer Teilhabe erlangt; das Doha-Abkommen habe diese Anstrengungen „an einem Tag verkauft“. Hinderungsgrund für eine offene Gesellschaft sei die „offene Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für die Waffenbarone, Gangster, Schmuggler, Mafia und Kriegsverbrecher“ gewesen. Das Scheitern führt sie maßgeblich auf das Ignorieren der ländlichen Bevölkerung zurück.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Zarifa Ghafari enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Kap. 5.3.1 — NRO-Welt S. 48–49

2021: 1.818 afghanische und 268 internationale NRO; Karzai: „Drei große Übel: Kommunismus, Terrorismus und NGO-ismus”

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„Im Jahr 1999 gab es 45 NRO (Atmar & Goodhand 2002). Seit 2003 verzehnfachte sich ihre Anzahl. 2021 wurde die Zahl der afghanischen NRO auf 1.818 und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Jahr 1999 gab es 45 NRO (Atmar & Goodhand 2002). Seit 2003 verzehnfachte sich ihre Anzahl. 2021 wurde die Zahl der afghanischen NRO auf 1.818 und der internationalen NRO auf 268 beziffert (SIGAR 23-02-IP, S. 9). … So beklagte Karzai: „The three great evils Afghanistan has faced in its history are communism, and terrorism, and NGO-ism“ (Moballegh, 2021).“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 48–49 (Original, neues Fenster)

Die Anzahl afghanischer NRO stieg von 45 (1999) auf 1.818 (2021); internationale NRO: 268. Afghanistan wurde als „Republik der NRO” bezeichnet. Viele NRO seien mit politischen Klientelnetzwerken verwoben gewesen oder ethnischen Gruppen zugeordnet; sogenannte „Briefkasten-NRO” seien nur zur Bereicherung an Gebergeldern gegründet worden. Karzai polemisierte: „Die drei großen Übel sind Kommunismus, Terrorismus und NGO-ismus”. Watch-Dog-Funktionen erfüllten IWA, APPRO, EPD, AREU.

Thema: Humanitäre Lage 1999–2021 enquete_gutachten\bicc-korruption.json
Sachverständige:r Bildung von Mädchen und Frauen S. 3

Aus traditioneller ländlicher Sicht galten „westliche Bildungsideen” als unislamisch

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„Aus der traditionellen afghanischen und männlichen Sicht, die besonders in den ländlichen Gebieten verankert ist, wurden diese „westlichen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus der traditionellen afghanischen und männlichen Sicht, die besonders in den ländlichen Gebieten verankert ist, wurden diese „westlichen Bildungsideen” für Mädchen und Frauen als störend und unislamisch wie auch gegen die Tradition der jeweiligen Ethnien gerichtet, betrachtet. Deshalb wurden auch immer wieder Angriffe gegen Mädchenschulen durchgeführt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 3 (Original, neues Fenster)

Aus traditioneller, ländlich verankerter Sicht seien westliche Bildungsangebote für Mädchen und Frauen als störend, unislamisch und gegen ethnische Traditionen wahrgenommen worden; daher habe es immer wieder Angriffe auf Mädchenschulen gegeben.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Bildung von Mädchen und Frauen S. 3–4

Schulbau-Gelder flossen oft nur auf Basis von Fotos, viele Schulen existierten nicht

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„Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, dass Gelder nur auf der Basis von vorgelegten Fotos an lokale Bauunternehmer und an lokale Machthaber flossen. Die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, dass Gelder nur auf der Basis von vorgelegten Fotos an lokale Bauunternehmer und an lokale Machthaber flossen. Die Gefahr „enttarnt” zu werden, war denkbar gering, da die meisten EZ-Experten der großen internationalen Agenturen nie ihre Büros in Kabul verlassen durften. Ich wurde mehrfach von Kolleginnen und Kollegen dieser Agenturen gebeten, mir im „Feld” Schulen oder Kinderheime anzuschauen. In der Regel fand ich vor Ort nichts vor.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

Es gebe zahlreiche Fälle, in denen Schulbaugelder allein auf Basis von Fotos an lokale Bauunternehmer und Machthaber flossen; da EZ-Experten ihre Kabuler Büros kaum verlassen durften, sei die Aufdeckung sehr unwahrscheinlich gewesen. Bei Stichproben im Feld habe Dube häufig nichts vorgefunden.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Bildung von Mädchen und Frauen S. 4

Schulbaustatistiken und Schülerinnenzahlen wurden trotz erkannter Lücken nicht korrigiert

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„Die Schulbaustatistiken und die Angaben, wie viele Mädchen diese Schulen besuchten, wurden dennoch nicht korrigiert. Zu peinlich wäre es gewesen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Schulbaustatistiken und die Angaben, wie viele Mädchen diese Schulen besuchten, wurden dennoch nicht korrigiert. Zu peinlich wäre es gewesen, wenn Spender oder Auftraggeber das erfahren hätten. So entstanden sehr hohe Zahlen von Mädchen, die die Schule besuchten, die tatsächlich nie eine Bildungseinrichtung von innen gesehen haben.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 4 (Original, neues Fenster)

Trotz erkannter Diskrepanzen seien Schulbau-Statistiken und Schülerinnenzahlen nicht korrigiert worden, weil ein Eingeständnis gegenüber Spendern und Auftraggebern als zu peinlich gegolten habe; so seien überhöhte Zahlen entstanden für Mädchen, die nie eine Bildungseinrichtung von innen sahen.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Bildung von Mädchen und Frauen S. 4

In den großen Städten besuchten Mädchen besser gestellter Familien Schulen

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„In Städten wie Kabul, Kunduz, Mazar e Sharif und Herat sah es durchaus anders aus. Hier hatten Mädchen aus den etwas besser gestellten Familien die Möglichkeit, Schulen zu besuchen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 4 (Original, neues Fenster)

In Kabul, Kunduz, Mazar-e-Sharif und Herat hätten Mädchen aus besser gestellten Familien tatsächlich Schulen besuchen können.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\01-dube.json
Sachverständige:r Frage 1e — Gesellschaftliche Schieflagen S. 5

75 % der Staatsausgaben aus ausländischer Finanzierung; 14,3 Mio nicht ausreichend versorgt (März 2020)

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„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens finanzierte die afghanische Regierung etwa 75% ihrer öffentlichen Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (World …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens finanzierte die afghanische Regierung etwa 75% ihrer öffentlichen Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (World Bank 2019, 1). Zudem bildeten Afghan:innen die größte Flüchtlingspopulation in Asien und die zweitgrößte weltweit. Anfang 2020 war die Zahl der Binnenvertriebenen auf mehr als 3 Millionen angestiegen. Die Bevölkerung in 25 der 34 Provinzen war von akuter Mangelernährung bedroht, für das Jahr 2020 wurde projiziert, dass mehr als drei Millionen Frauen und Mädchen davon betroffen sein würden. Bis zu 14,3 Millionen Afghan:innen hatten laut UN zum Zeitpunkt Ende März 2020 nicht genug zu essen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 5 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt von Doha finanzierte die Regierung rund 75 % ihrer Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (Weltbank); Afghanistans Flüchtlinge bildeten die größte Population in Asien und zweitgrößte weltweit; Anfang 2020 waren >3 Mio. Binnenvertriebene gezählt, in 25 von 34 Provinzen drohte akute Mangelernährung; bis zu 14,3 Mio. Menschen hatten laut UN Ende März 2020 nicht genug zu essen. Ursachen: andauernde Dürre seit 2018 + „bad governance”; AFG war eines der letzten zwei Länder mit Polio-Risiko, erster COVID-19-Fall am 24.02.2020.

Thema: Humanitäre Lage Anfang 2020 Akteure: Weltbank, UNAMA stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1e — Gesellschaftliche Schieflagen S. 5

Anschlag Mai 2020 auf die Geburtsklinik in Dasht-e Bartschi (Hazara-Viertel Westkabul), kein Bekenntnis

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„Im Mai 2020 fand ein bewaffneter Angriff auf die Geburtsklinik im Hazara-Viertel Dascht-e Bartschi im Westen Kabuls statt, ein Bekennerschreiben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Mai 2020 fand ein bewaffneter Angriff auf die Geburtsklinik im Hazara-Viertel Dascht-e Bartschi im Westen Kabuls statt, ein Bekennerschreiben blieb aus. … Es gab zunehmende Attacken gegen Afghanistans Hazara (Schiiten) durch vermeintliche IS-Zellen, tw. Talibanübergriffe und -landnahme in verschiedenen Regionen Afghanistans.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 5 (Original, neues Fenster)

Im Mai 2020 habe ein bewaffneter Angriff auf die Geburtsklinik im Hazara-Viertel Dasht-e Bartschi in Westkabul stattgefunden, ein Bekenntnis blieb aus; insgesamt nahmen Angriffe auf Hazara-Schiit:innen durch vermutliche IS-Zellen und auch Taliban-Übergriffe zu.

Thema: Humanitäre Lage Mai 2020 stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 10 — Loyalität und Misstrauen S. 13

Armut: 2017 55 % (16 Mio) → 2020 61–72 % (Weltbank); 48 % unter 15, 400.000 neue Erwerbsfähige pro Jahr

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„Fielen 2017 noch 55% oder 16 Mio. Afghan:innen unter die Armutsgrenze, waren es 2020 laut Weltbank zwischen 61 und 72% (World Bank 2020, 2), also ca. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Fielen 2017 noch 55% oder 16 Mio. Afghan:innen unter die Armutsgrenze, waren es 2020 laut Weltbank zwischen 61 und 72% (World Bank 2020, 2), also ca. zwei Drittel der Bevölkerung. … Jugendliche sind besonders stark betroffen, denn sie stellen jährlich 400.000 neue Erwerbsfähige (48% der Bevölkerung sind unter 15 Jahre), die der (nur begrenzt existierende) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht absorbieren kann. Ventile, um diesen Druck abzuschwächen - bspw. legale Wege der Arbeitsmigration ins Ausland – wurden in den letzten 20 Jahren nicht vehement genug aufgebaut.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 13 (Original, neues Fenster)

2017 lebten 55 % (16 Mio.) Afghan:innen unter der Armutsgrenze, 2020 laut Weltbank 61–72 % (rund zwei Drittel); 48 % der Bevölkerung seien unter 15 Jahre, jährlich kämen 400.000 neue Erwerbsfähige auf einen kaum aufnahmefähigen Arbeitsmarkt; legale Wege der Arbeitsmigration seien in 20 Jahren nicht vehement genug aufgebaut worden.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 2

Über 40 Jahre Krieg, Besatzung und Terror; die westliche Zeitrechnung begann erst mit 9/11

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„Nimmt man den Einmarsch der sowjetischen Truppen am 24. Dezember 1979 als Startpunkt, war 2020 das 41. Jahr, in dem Afghanistan fast ununterbrochen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nimmt man den Einmarsch der sowjetischen Truppen am 24. Dezember 1979 als Startpunkt, war 2020 das 41. Jahr, in dem Afghanistan fast ununterbrochen durch Instabilität, Gewalt, Besatzung, Bürgerkrieg, Krieg und/oder Terror geprägt war. Was das mit einer Gesellschaft macht, ist in der Betrachtung Afghanistans aus meiner Sicht viel zu oft vernachlässigt worden. Die afghanische Zeitrechnung begann nicht erst mit den Terroranschlägen des 11. September 2001 – die des Westens und der wichtigsten politischen Entscheidungsträger in den USA hingegen schon – mit fatalen Folgen bis heute.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 2 (Original, neues Fenster)

Vom sowjetischen Einmarsch (24.12.1979) gerechnet sei 2020 das 41. Jahr fast ununterbrochener Instabilität, Gewalt, Besatzung, Bürgerkriegs, Krieges oder Terrors gewesen; die afghanische Zeitrechnung beginne nicht erst mit 9/11, die des Westens dagegen schon, mit fatalen Folgen.

Thema: Humanitäre Lage ab 1979-12-24 stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 3

Millionen entwurzelte Afghan:innen; Iran und Pakistan benutzen sie als Druckmittel

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„Noch heute sind rund 3,5 Millionen Menschen in Afghanistan entwurzelt. Noch heute leben Millionen von Afghanen in den Nachbarländern Iran (ca. 1 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Noch heute sind rund 3,5 Millionen Menschen in Afghanistan entwurzelt. Noch heute leben Millionen von Afghanen in den Nachbarländern Iran (ca. 1 Million registriert, dazu viele nichtregistrierte) und Pakistan (ca. 1,5 Millionen registriert, dazu viele nichtregistrierte). Beide Länder benutzen Flüchtlinge auch als politisches Druckmittel, was bei vielen die nächste Flucht Richtung Türkei/Europa verursacht.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 3 (Original, neues Fenster)

Rund 3,5 Millionen Menschen seien in Afghanistan entwurzelt; in Iran lebten ca. 1 Million registrierte (zzgl. viele nicht registrierte), in Pakistan ca. 1,5 Millionen registrierte. Iran und Pakistan benutzten Flüchtlinge als politisches Druckmittel, was viele zur Weiterflucht Richtung Türkei und Europa treibt.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Vertrauensverlust des afghanischen Staats und seiner Eliten S. 2

Funktionierende Infrastruktur auch in Kabul nur teilweise vorhanden

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„Eine funktionierende staatliche Infrastruktur, wie Wasser,- Strom- oder Gesundheitsversorgung war nach 20 Jahren Wiederaufbau unter Kriegsbedingungen auch in der Hauptstadt Kabul nur in Teilen vorhanden. Auf dem Land besteht bis heute Subsistenzwirtschaft.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 2 (Original, neues Fenster)

Trotz 20 Jahren Wiederaufbau sei staatliche Grundinfrastruktur (Wasser, Strom, Gesundheit) selbst in Kabul nur teilweise vorhanden gewesen; auf dem Land herrsche bis heute Subsistenzwirtschaft.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Politische Errungenschaften S. 3

Verfassung 2004 sicherte Partizipation und Freiheitsrechte, auch für Frauen

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„Die Verfassung der Islamischen Republik von 2004 ermöglichte politische Partizipation und garantierte wesentliche Freiheitsrechte. Frauen waren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verfassung der Islamischen Republik von 2004 ermöglichte politische Partizipation und garantierte wesentliche Freiheitsrechte. Frauen waren erstmals in führenden politischen Ämtern in Regierung, Parlament und Justiz, im diplomatischen Dienst wie in den afghanischen Sicherheitskräften vertreten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die Verfassung der Islamischen Republik (2004) habe politische Partizipation und Freiheitsrechte garantiert; Frauen seien erstmals in führenden Ämtern in Regierung, Parlament, Justiz, Diplomatie und Sicherheitskräften vertreten gewesen.

Thema: Humanitäre Lage ab 2004 stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Politische Errungenschaften S. 3

Bis August 2021: pluralistische Medien, Zivilgesellschaft und Debattenkultur

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„Bis August 2021 verfügte Afghanistan über eine bemerkenswerte, pluralistische Medienlandschaft, Zivilgesellschaft und offene politische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bis August 2021 verfügte Afghanistan über eine bemerkenswerte, pluralistische Medienlandschaft, Zivilgesellschaft und offene politische Debattenkultur. Es gab prinzipiell Zugang zu Schul- und Universitätsbildung in den von der Regierung kontrollierten Provinzen. In der Hauptstadt Kabul hatten sich internationale Universitäten und Forschungseinrichtungen niedergelassen. Diese Errungenschaften sind heute gefährdet bzw. haben bereits deutliche Einschnitte erfahren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 3 (Original, neues Fenster)

Bis August 2021 habe es eine pluralistische Medienlandschaft, eine offene Zivilgesellschaft und Debattenkultur sowie Zugang zu Schul- und Universitätsbildung in regierungskontrollierten Provinzen gegeben; in Kabul seien internationale Hochschulen und Forschungseinrichtungen ansässig gewesen. Diese Errungenschaften seien heute gefährdet oder bereits eingeschränkt.

Thema: Humanitäre Lage bis August 2021 stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 1 — politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 3

„Social Security” (Arbeit, Essen, Wohnraum, kaum Anschläge) war nicht erreicht

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„Social Security – also ein Zustand, in dem die Bürger Arbeit, Essen, angemessenen Wohnraum haben und sich KEINE oder kaum Anschläge ereignen – war noch nicht erreicht.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 3 (Original, neues Fenster)

„Social Security” (Arbeit, Essen, angemessener Wohnraum, keine oder kaum Anschläge) sei bis dahin nicht erreicht gewesen.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\06-domroese.json

Empfehlungen der Enquete-Kommission (3)

Empfehlung Kap. 3.2.2 — Krisenmanagement der Vereinten Nationen S. 19

Empfehlung 9: Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung in den VN einfordern

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„Deutschland sollte sich innerhalb der VN für die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung einsetzen sowie deren Überwachung durch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Deutschland sollte sich innerhalb der VN für die Einhaltung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung einsetzen sowie deren Überwachung durch den Special Rapporteur on counter-terrorism and human rights und unter Einbezug der Zivilgesellschaft vorantreiben.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 19 (Original, neues Fenster)

Anti-Terrormaßnahmen müssen menschenrechtskonform sein. Das wurde in der Vergangenheit nicht von allen Staaten gewährleistet wurde. Im Rahmen der UN Global Counter Terrorism Strategy soll Deutschland für menschenrechtliche Standards einstehen; der Special Rapporteur on counter-terrorism and human rights soll mit Informationszugang gestärkt werden, unter Einbezug der Zivilgesellschaft.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: Vereinte Nationen, Special Rapporteur enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 7

Westlicher Balkan: NATO-koordiniert, europäisch geschultert, EU-zivil flankiert

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„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der westliche Balkan bleibt beispielsweise eine Region, in der zivile Zusammenarbeit und dauerhafte Stabilisierung auf ein militärisches Sicherheitsnetz angewiesen bleiben. … Dieses Engagement wird am sinnvollsten dann erhalten werden, wenn das militärische Engagement im Rahmen der NATO koordiniert wird, aber in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente geschultert wird. Die EU kann ihre Stärken im Hinblick auf zivile Unterstützung rechtstaatlicher und demokratischer Strukturen sowie ökonomische und diplomatische Kooperation als Beitrag … einbringen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 7 (Original, neues Fenster)

Für den westlichen Balkan empfiehlt Peters: militärisch im NATO-Rahmen koordiniert, in wesentlichem Umfang durch europäische Kontingente getragen. Die EU bringe ihre Stärken in ziviler, rechtsstaatlicher, ökonomischer und diplomatischer Unterstützung ein; das aktive US-Engagement bleibe für Glaubwürdigkeit wichtig.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: NATO, EU, USA enquete_gutachten\peters.json
Empfehlung Empfehlungen / Zukunft S. 5

Afghanistan versinkt in Hunger und Elend: Neustart der EZ als Stabilisierungsbeitrag

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„Afghanistan versinkt derzeit in Hunger und Elend. Ein Neustart unserer entwicklungspolitischen Aktivitäten könnte auf jeden Fall helfen, das Elend für die Bevölkerung ein wenig zu lindern und gleichzeitig dabei helfen, Afghanistan politisch zu stabilisieren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)100, S. 5 (Original, neues Fenster)

Afghanistan versinke in Hunger und Elend; ein Neustart der deutschen Entwicklungszusammenarbeit könne das Elend lindern und politisch stabilisierend wirken.

Thema: Humanitäre Lage Stand 09/2022 stellungnahmen\01-dube.json

Zeugenaussagen (1)

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.5 — Ortskraft der KfW: Hausdurchsuchungen S. 385

Hausdurchsuchungen durch Taliban bei Familien von Ortskräften nach deren Ausreise (September 2021)

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„Sie drohten, einen erwachsenen Sohn aus der Familie als Soldaten mitzunehmen, da die Tochter der Familie für ausländische Organisationen gearbeitet hätte. … Ähnliche Vorfälle habe es „bei fast […] über 100 Mitgliedern“ einer „Ortskräftefrauengruppe“ gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 385 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin berichtete von zwei Hausdurchsuchungen durch Taliban am 13. und 18.09.2021 bei ihrer Familie in Afghanistan; gedroht wurde, einen Sohn als Soldat mitzunehmen. Ähnliche Vorfälle gab es laut der Zeugin bei über 100 Mitgliedern einer von ihr gegründeten „Ortskräftefrauengruppe“.

Thema: Humanitäre Lage September 2021 abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json