Bridge the Gap.

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Geheimschutz

Einstufung, Herabstufung, Veröffentlichung von Dokumenten.

10 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (3)

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.4.5 — Annex-Vereinbarungen S. 162–163

Annexe vertraulich klassifiziert; Einsichtnahme erst auf NATO-Bitten, nur Notizen, keine eingestuften Verteilungen

Originalstelle
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 162–163 (Original, neues Fenster)

Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.

Thema: Geheimschutz März 2020 Akteure: USA, Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Kabul, NATO abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.6.2 — Material S. 570

BND ließ Fahrzeuge mit Material zurück; Sprengung durch USA unsicher

Originalstelle
„Die einen sagten, es wäre komplett zerstört worden, das Material, was dort zurückgelassen war. Andere sagten, nicht. … Aus seiner Sicht sei es „wahrscheinlicher“, dass das zurückgelassene Material nicht zerstört worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

BND-Resident T. G.: Auf dem Hauptquartier RS wurden Fahrzeuge mit BND-Material zurückgelassen; Pioniere anderer Staaten hatten sie verkabelt und zur Sprengung vorbereitet. Ob die Sprengung erfolgte, konnte nicht abschließend geklärt werden; T. G. hielt es für „wahrscheinlicher“, dass nicht. Dr. Ader (BND) versicherte, es sei nichts sicherheitlich Sensibles offengeblieben.

Thema: Geheimschutz Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Kap. 3.5.2 — Dokumentationslücken Afghanistan (Kontext) S. 42

Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20-jährigen Afghanistan-Einsatzes

Originalstelle
„Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in den Dokumenten zum 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatz auf, welche für die tiefergehende Analyse wichtig gewesen wären.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster)

Feststellung als Begründung der Empfehlung 48: Während der Enquete-Arbeit wurden mehrfach Dokumentationslücken zum 20-jährigen Afghanistan-Einsatz festgestellt. Daraus folgt die Forderung nach verlängerbaren Aufbewahrungsfristen.

Thema: Geheimschutz enquete\kap3-empfehlungen.json

Bewertungen (1)

Bewertung Kap. 4.1.4.3.1 — Unterrichtungen S. 68

Regierungsunterrichtungen reichten für realistisches Lagebild nicht aus

Originalstelle
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein Teil der Abgeordneten bewertete die häufigen Einstufungen von Regierungsberichten und -dokumenten als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit dem Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert, landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 68 (Original, neues Fenster)

Diese umfangreichen regierungsoffiziellen Unterrichtungen waren nach Einschätzung von Parlamentariern nützlich, für ein umfassendes und realistisches Lagebild aber nicht hinreichend. Häufige Einstufungen wurden als zu weitgehend und hinderlich bei der Herstellung von Transparenz bewertet. Zur Sicherheitslage wurde nur ereignisbezogen mit Fokus auf den deutschen Verantwortungsbereich informiert; landesweite Schwerpunkte und Trends wurden im ersten Einsatzjahrzehnt nicht berichtet.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundesregierung, Bundestag enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Sondervoten der Fraktionen (3)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Annexe und Standortweitergabe S. 1001

Standortweitergabe an Taliban: USA gaben Standorte deutscher Einrichtungen weiter (BND-Erkenntnis)

Originalstelle
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ein Sachgebietsleiter des BND-Referats „Auswertung Afghanistan” legte in seiner Befragung vor dem Ausschuss offen, dass die USA diese Standortweitergabe tatsächlich auch durchgeführt hatten, die Taliban somit also über alles im Bilde waren. Die Auslieferung dieser sensiblen Informationen an die Taliban ließ beim BND zunächst die Alarmglocken schrillen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001 (Original, neues Fenster)

Die AfD arbeitete heraus, dass die USA laut Aussage eines BND-Sachgebietsleiters vor dem Ausschuss Standorte und Bewegungen deutscher Einrichtungen an die Taliban weitergegeben hatten, was beim BND zunächst Alarm auslöste. Hintergrund: Die Taliban hatten den USA in den Doha-Verhandlungen angeboten, NATO-Basen vor IS-Angriffen zu schützen, was sie laut Reuters-Meldung vom 30.04.2021 erfolgreich taten.

Thema: Geheimschutz Akteure: USA, Taliban, BND, BMVg… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1 — Aktenvorlage S. 860–861

BND-Aktenvorlage besonders spät; Beweisbeschluss BND-3 führte zu Sondervorlageverfahren und Zitierung des BND-Präsidenten

Originalstelle
„„Die langwierige Vorlage ließe Zweifel an der Dokumentation und Archivierung im BND aufkommen. Andere Ressorts hätten in deutlich kürzerer Zeit ebenfalls sehr umfangreiche Beweismaterialien bereitgestellt.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 860–861 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Aktenvorlage durch den BND (Beweisbeschluss BND-3) besonders schleppend verlief: Der BND-Präsident wurde in die Obleuterunde zitiert; man einigte sich auf ein Sondervorlageverfahren. Material wurde teils auch nach Zeug:innenvernehmungen geliefert. Abg. Sara Nanni äußerte am 25.05.2023, dass Zweifel an Dokumentation und Archivierung im BND aufkämen.

Hinweis: Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz Akteure: BND, Sara Nanni sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Originalstelle
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 861–862 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json

Aussagen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Fragenkomplex 3 — Bundessicherheitsrat S. 14

Beratungen im BSR mit Verschlusssachengrad GEHEIM; die Geschäftsordnung regelt Vertraulichkeit

Originalstelle
„Vielmehr sind gerade auch Geheimschutz und Teilnehmerkreis regelungsbedürftig. Beratungen werden – wie im Bundessicherheitsrat – regelmäßig einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vielmehr sind gerade auch Geheimschutz und Teilnehmerkreis regelungsbedürftig. Beratungen werden – wie im Bundessicherheitsrat – regelmäßig einen hohen Vertraulichkeitsgrad erreichen. Beratungen im Bundessicherheitsrat sind mit dem Verschlusssachengrad GEHEIM versehen.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-62, S. 14 (Original, neues Fenster)

Eine eigene Geschäftsordnung sei für ein neues Koordinationsgremium sinnvoll, denn dadurch werde nicht nur „institutionelles Eigengewicht” verliehen, auch Geheimschutz und Teilnehmerkreis seien regelungsbedürftig. Beratungen erreichten regelmäßig einen hohen Vertraulichkeitsgrad; Beratungen im Bundessicherheitsrat seien mit dem Verschlusssachengrad GEHEIM versehen.

Thema: Geheimschutz enquete_gutachten\dietrich.json
Sachverständige:r Frage 2 — Datenverarbeitung S. 12

Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage

Sofern durch einen „Nationalen Sicherheitsberater” als Behörde auch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen solle, sei dafür eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage erforderlich. Ähnlich wie bei der Anti-Terrordatei könne eine integrierte Behörde unter Beachtung der Übermittlungsschwellen des informationellen Trennungsprinzips bereits erhobene Daten weiterverarbeiten. Für Berichte an die Bundesregierung zur politischen Information habe das BVerfG einen weiten Rahmen gesetzt.

Thema: Geheimschutz enquete_gutachten\meiertoens.json

Empfehlungen der Enquete-Kommission (1)

Empfehlung Kap. 3.5.2 — Fehlerkultur und institutionelles Lernen S. 42

Empfehlung 48: Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante IKM-Dokumente verlängerbar machen

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„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 42 (Original, neues Fenster)

Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.

Thema: Geheimschutz Akteure: Bundestag, Bundesregierung, Bundesarchiv enquete\kap3-empfehlungen.json