Bridge the Gap.

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Evakuierungsoperation

Durchführung der militärischen Evakuierung im August 2021.

94 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (45)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.4 — Krisenstab S. 271–272

Krisenstab im AA ab 13.08.2021: 13 fast tägliche Sitzungen bis 26.08.2021 unter Leitung von Maas und Leendertse

Originalstelle
„Im August 2021 wurde im AA ein Krisenstab einberufen, der alle an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 wurde im AA ein Krisenstab einberufen, der alle an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden einbezog. Im Untersuchungszeitraum fanden vom 13. August bis zum 26. August 2021 fast täglich Krisenstabssitzungen statt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 13 Sitzungen des Krisenstabes abgehalten …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 271–272 (Original, neues Fenster)

Vom 13.08. bis 26.08.2021 tagte der AA-Krisenstab im Krisenreaktionszentrum Berlin fast täglich (13 Sitzungen), geleitet von Außenminister Maas oder Staatssekretärin Leendertse. Teilnehmer: AA, BKAmt, BMVg, BMI, BMZ, BKA, BPol, BND; Botschaft Kabul über Geschäftsträger van Thiel digital zugeschaltet, ab 20.08. auch Brigadegeneral Arlt vor Ort.

Thema: Evakuierungsoperation 13.–26. August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Heiko Maas, Leendertse, Jan Hendrik van Thiel… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4.7 — Ortskraft der Bundeswehr: Listenabgleich S. 377

Listenfehler am Abbey Gate 23.08.2021: die Familie der Ortskraft auf Excel-Liste, aber vom Feldjäger übersehen; Oberstleutnant B.: „fatale Fehlentscheidung“

Originalstelle
„Der Mann, der Feldjäger vor Ort, hat gesagt: ‚Du bist nicht berechtigt, weil du nicht auf meiner Liste stehst‘ - ein brutaler Fehler -, und hat die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Mann, der Feldjäger vor Ort, hat gesagt: ‚Du bist nicht berechtigt, weil du nicht auf meiner Liste stehst‘ - ein brutaler Fehler -, und hat die Menschen außer Lager geführt. Eine fatale Fehleinschätzung. … Der mit dem Listenabgleich an den Toren des Flughafens befasste Hauptmann H. hat dem Untersuchungsausschuss erläutert, wie schwierig es für die Soldaten vor Ort war, mit den umfangreichen, immer wieder aktualisierten und mehrfach vorgelegten Listen in der unübersichtlichen Situation zu arbeiten. Die Listen seien laut seiner Aussage „nur ganz eingeschränkt nutzbar“ gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 377 (Original, neues Fenster)

Beim zweiten Versuch am 23.08.2021 am Abbey Gate stand die Familie der Ortskraft auf der „Excel-Liste aller berechtigten Personen“, wurde aber vom kontrollierenden Feldjäger übersehen und vom Flughafengelände gewiesen. Oberstleutnant B. (BMVg) bewertete dies als „fatale Fehlentscheidung“; Hauptmann H. erklärte, die Listen seien in der unübersichtlichen Lage „nur ganz eingeschränkt nutzbar“ gewesen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-23 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr (Feldjäger), Einsatzführungskommando abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4.8 — „German Evacuation Permission“ S. 377–379

Schnell improvisiertes Authentifizierungsschreiben des Einsatzführungskommandos enthielt fiktive Bundestags-Telefonnummern, wurde aber als echt bestätigt

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„Das Dokument enthielt eine fiktive E-Mail-Adresse und fiktive Telefonnummern des Deutschen Bundestags. Als Absender wurde die „Bundesrepublik …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Dokument enthielt eine fiktive E-Mail-Adresse und fiktive Telefonnummern des Deutschen Bundestags. Als Absender wurde die „Bundesrepublik Deutschland, 11011 Berlin“ angegeben. … Das Dokument sei laut Aussage des Zeugen Oberstleutnant B. „aus der Not heraus“ schnell erstellt und in englische Sprache übersetzt worden. Die „Fahne und der Bundesadler“ auf dem Dokument habe sicherstellen sollen, dass das Dokument als „offizielles Papier“ identifiziert werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 377–379 (Original, neues Fenster)

Das von der Bundeswehr an Ortskräfte versandte Schreiben „German Evacuation Permission for AFG entitled Persons“ (datiert 23.08.2021) enthielt fiktive Bundestags-Telefonnummern; ein Journalist konfrontierte die Ortskraft der Bundeswehr mit dem Fälschungsvorwurf. Oberstleutnant B. bestätigte, das Dokument sei authentisch, „aus der Not heraus“ schnell erstellt, mit Flagge und Bundesadler als Echtheitsmerkmal.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-23 Akteure: Einsatzführungskommando, Oberstleutnant B. abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2 (Zweiter Abschnitt) — Grundlagen Evakuierung S. 491–492

Drei Evakuierungsformen: diplomatisch (AA), schnelle Luftevakuierung und robuste Evakuierung (BMVg)

Originalstelle
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer sog. schnellen Luftevakuierung wird ein sehr kleiner, schnell verfügbarer Truppenkörper eingesetzt, welcher zum Schutz beim Besteigen der Transportmittel sowie dem Schutz der Plattformen selbst dient. Es findet nur ein gesicherter Transport zwischen einem Evakuierungspunkt und einem sicheren Gast-/Drittland statt. Die zu Evakuierenden müssen den Evakuierungspunkt, zum Beispiel den Flughafen, aus eigener Kraft erreichen oder werden durch die deutsche Auslandsvertretung dorthin verbracht. 1.2.2 Robuste Evakuierung“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 491–492 (Original, neues Fenster)

Bei Evakuierungen aus Krisen wird unterschieden: (1) Diplomatische Evakuierung mit zivilen Mitteln (Linien- und Charterflüge) unter AA-Verantwortung; (2) Schnelle Luftevakuierung mit kleinem, schnell verfügbarem Truppenkörper zum Schutz der Plattformen; die zu Evakuierenden erreichen den Evakuierungspunkt aus eigener Kraft; (3) Robuste Evakuierung mit zusätzlichen Kräften, wenn die Auslandsvertretung den Sammelpunkt nicht mehr verlassen kann. Bei militärischer Notwendigkeit geht die Federführung auf das BMVg über. Zeuge Gonter ordnete die Evakuierung aus Kabul als robuste Operation ein.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, Einleitung S. 508

Letzte deutsche Soldat:innen verließen Afghanistan am 29.06.2021; danach noch US- und UK-Truppen vor Ort

Originalstelle
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten verließen Afghanistan. Danach befanden sich in Afghanistan insbesondere noch US-amerikanische und britische Truppen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 508 (Original, neues Fenster)

Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-06-29 Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.1.1 — Anschlag auf Verteidigungsminister S. 509–510

Anschlag auf Haus des afghanischen Verteidigungsministers (03.08.2021); van Thiel über Telefonat mit Staatssekretärin „tief überrascht“

Originalstelle
„Und dann habe ich eine Staatssekretärin, die sagt: Na ja, ist denn da überhaupt irgendwas? - Und draußen höre ich das Maschinengewehr rattern, hatte gerade noch die Einschläge. Das hat mich schon ein bisschen geschockt in dem Moment.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 509–510 (Original, neues Fenster)

Am Abend des 03.08.2021 zündete ein Selbstmordattentäter vor dem Haus des afghanischen Verteidigungsministers in unmittelbarer Nähe der Green Zone in Kabul; mindestens acht weitere Menschen wurden getötet. Geschäftsträger van Thiel war über die Reaktion der Staatssekretärin Leendertse, die seinen Bericht zunächst angezweifelt habe, „tief überrascht“; sie habe „unter wahnsinnigem Druck aus dem BMI“ gestanden, einen geplanten Abschiebeflug durchzuführen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-03 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Leendertse (AA-Staatssekretärin), BMI abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.1.2 — Provinzhauptstädte S. 510–511

Taliban nehmen ab 06.08.2021 Provinzhauptstädte ein, am 12.08. fiel Ghazni (~150 km von Kabul)

Originalstelle
„Ab dem 6. August 2021 nahmen die Taliban mit der Hauptstadt der Provinz Nimruz erstmals Provinzhauptstädte ein und übten am 10. August 2021 bereits …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ab dem 6. August 2021 nahmen die Taliban mit der Hauptstadt der Provinz Nimruz erstmals Provinzhauptstädte ein und übten am 10. August 2021 bereits die Kontrolle über acht von 34 Provinzhauptstädten aus. … Mit der Stadt Ghazni sind innerhalb weniger als einer Woche zehn Provinzhauptstädte an die Islamisten gefallen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 510–511 (Original, neues Fenster)

Ab 06.08.2021 fielen in rascher Folge Provinzhauptstädte an die Taliban: Bis 10.08. acht von 34, am 12.08. fiel die strategisch wichtige Stadt Ghazni (~180.000 Einwohner); innerhalb einer Woche waren es insgesamt zehn Provinzhauptstädte.

Thema: Evakuierungsoperation 06.08.–12.08.2021 Akteure: Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 2.6 — US-Truppenverlegung 12.08. S. 522–523

USA kündigen 12.08.2021 Verlegung von 3.000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an

Originalstelle
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. August 2021 kündigte der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums die Verlegung von 3 000 zusätzlichen Truppen an den Flughafen Kabul an. Aufgabe der zusätzlichen 3 000 Truppen war die Unterstützung der Verlegung der US-Botschaft an den Flughafen Kabul, die Reduzierung des zivilen Personals und die Beschleunigung der Evakuierung der Berechtigten des Special Visa Programmes.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 522–523 (Original, neues Fenster)

Am 12.08.2021 kündigten die USA die Verlegung von 3.000 zusätzlichen Soldat:innen sowie Enablern an den Flughafen Kabul an. Dies löste im BMVg auf Leitungsebene eine Neubewertung der Lage aus und war Anlass für Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, auf eine Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf den 13.08.2021 zu drängen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: USA, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 3.7 — Gespräch Kramp-Karrenbauer 12.08. S. 523

BMVg drängt auf Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf 13.08.; Vorschlag „robuste militärische Evakuierungsmission“

Originalstelle
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich habe daraufhin über die Arbeitsebene veranlasst, dass das BMVg die sowieso geplante Krisensitzung … darauf drängt, dass diese Sitzung vorverlegt wird auf den Freitag, den 13., und dass wir dort auch mit dem Vorschlag hineingehen, nicht nur ein Vorerkundungsteam nach Afghanistan zu schicken, wie es geplant war, sondern eine robuste militärische Evakuierungsmission zu planen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 523 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer war am 12.08.2021 durch die US-Truppenverlegung an den Flughafen Kabul „alarmiert und hellhörig“ geworden. Sie veranlasste die Vorverlegung der Krisenstabssitzung auf Freitag, 13.08., und setzte sich mit dem Vorschlag durch, statt eines Vorerkundungsteams eine „robuste militärische Evakuierungsmission“ zu planen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.1.2 — Vorbereitung Evakuierung Botschaft S. 534–535

Van Thiel entschied am 13.08.2021 eigeninitiativ, die Botschaft auf Evakuierung vorzubereiten

Originalstelle
„Berlin wollte die ja nicht zu dem Zeitpunkt treffen, wo ich die treffen wollte. Das ist ein objektiver Tatbestand. … Wir müssen jetzt handeln. Wir müssen das Ding jetzt vorbereiten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 534–535 (Original, neues Fenster)

Angesichts der Ankündigungen der USA und Großbritanniens, ihre Botschaften an den Flughafen zu verlegen, entschied Geschäftsträger van Thiel am 13.08.2021 eigeninitiativ, die Botschaft auf Evakuierung vorzubereiten. Am 13. und 14.08. wurde Material vernichtet (geschreddert und verbrannt). Auch der BND-Resident T. G. löste am 13.08. die „Evakuierungsstufe 1“ aus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, T. G., „Fisch“ abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.a — Lagevortrag van Thiel S. 534

Lagevortrag van Thiel in der Krisenstabssitzung 13.08.: USA wollen DEU bis 31.08. „raus haben“

Originalstelle
„Kurz und Klein : Max. bis zum 31.08.21 … – USA wollen uns bis 31.08. raus haben, bis dahin werden sie ihre Angebote aus MoU [Memorandum of Understanding] umsetzen Airlift zum Airport und aus dem Land.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 534 (Original, neues Fenster)

In der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 trug van Thiel zur Lage in Kabul vor: Sicherung der Green Zone „nur bis 31.08.“; militärische Sicherungssysteme nur bis 31.08.; USA wollen Deutschland bis 31.08. „raus haben“. Laut Sigmund habe van Thiel berichtet: „Da ist Gefahr im Verzug. Wir haben wenig Zeit … Die Entscheidung … muss sehr schnell getroffen werden.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.b.dd — Intervention van Thiel S. 545–547

Van Thiel widersprach BND-Lagevortrag und wurde nach eigener Aussage „abgeschnitten“

Originalstelle
„Van Thiel habe erklärt, er habe „ganz andere Intelligence von USA und Großbritannien“ und er habe sich dabei „pauschal“ auf andere Informationen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Van Thiel habe erklärt, er habe „ganz andere Intelligence von USA und Großbritannien“ und er habe sich dabei „pauschal“ auf andere Informationen bezogen, diese aber nicht näher konkretisiert. … Der Zeuge van Thiel hat ausgesagt, bei dem Versuch „reinzugrätschen“ sei ihm durch Staatssekretärin Leendertse „sofort das Wort abgeschnitten [worden,] mit dem Argument: ‚Der BND ha[be] auch wichtige Argumente‘“. Er sei dann „nie wieder zu Wort gekommen“. … Die Zeugin Leendertse, hat dem Ausschuss berichtet, dass van Thiel in der Krisenstabssitzung „zu Wort“ gekommen sei und „die Lage“ geschildert habe. … Sie hat zudem erklärt, dass sie van Thiel „unterbrochen“ habe. Ihre „Aufgabe als Vorsitzende“ der Sitzung sei gewesen, das Wort an alle Teilnehmenden der Sitzung zu erteilen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 545–547 (Original, neues Fenster)

Van Thiel versuchte nach dem BND-Lagevortrag zu widersprechen; er habe „ganz andere Intelligence von USA und Großbritannien“. Nach eigener Darstellung sei ihm „sofort das Wort abgeschnitten“ worden. Staatssekretärin Leendertse erklärt es als Sitzungsführung; sie habe ihm später erneut das Wort gegeben. Vizepräsidentin von Uslar-Gleichen nahm den Widerspruch ernst und gab nach der Sitzung intern Prüfauftrag.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Leendertse, Freiin von Uslar-Gleichen abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.b.ee — Bedeutung BND-Vortrag S. 547–549

„Fisch“ und van Thiel: BND-Vortrag bewog Krisenstab gegen unmittelbare Evakuierung; Diehl widerspricht

Originalstelle
„Ich hatte den Eindruck vom Zuhören in dieser Krisenstabssitzung, dass die Tendenz schon dahin ging, die Situation so einzuschätzen, wie sie vor Ort beschrieben wurde … bis zu dem Zeitpunkt, wo es dann zu dieser Aussage kam; und dann kippte das.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 547–549 (Original, neues Fenster)

Sicherheitsberater „Fisch“ und van Thiel beschrieben, das BND-Statement habe die Stimmung im Krisenstab gekippt, vorher sei die Tendenz zu sofortiger Evakuierung gegangen. Diehl widerspricht: Eine „sofortige Evakuierung“ wäre auch ohne den BND-Beitrag nicht beschlossen worden. Sigmund: Van Thiels Aussagen hatten „Gewicht“ und seien „sehr ernst genommen“ worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: „Fisch“, Jan Hendrik van Thiel, Diehl, Sigmund abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.f — Ergebnisse Krisenstab 13.08. S. 551

Krisenstab 13.08.2021: keine Evakuierung, aber „konkreter Einstieg in die Vorbereitung“ + Entsendung KUT

Originalstelle
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„1. Anhebung der Krisenstufe auf 3b 2. Ausdünnung auf Grundlage Vorschlag der Botschaft durch Abt. 1 3. Konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung 4. Entsendung eines KUT [Krisenunterstützungsteam] (AA/BMVg) … 5. Planung und Vorbereitung (im Inland) zur möglichen Entsendung weiterer militärischer Kräfte“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 551 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 13.08.2021 beschloss u. a.: Anhebung der Krisenstufe auf 3b; konkreter Einstieg in die Vorbereitung einer möglichen Evakuierung; Entsendung eines Krisenunterstützungsteams (KUT); Planung weiterer militärischer Kräfte; Charterflüge für Ortskräfte. Eine sofortige Evakuierung wurde nicht beschlossen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Krisenstab, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 4.2.4.f — Reaktion van Thiel S. 552

Van Thiel: Krisenstabsergebnis 3b war Resignationspunkt („Wir sind auf uns selbst gestellt“)

Originalstelle
„Und als Ergebnis stand dann fest: Krisenstufe 3b. Während der Sitzung war ich ziemlich down, emotional, weil ich mir sagte: Wir sind hier kurz vor …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und als Ergebnis stand dann fest: Krisenstufe 3b. Während der Sitzung war ich ziemlich down, emotional, weil ich mir sagte: Wir sind hier kurz vor „Ende Gelände“, und die haben alle Zeit dieser Welt, und es passiert nichts. … Wir sind auf uns selbst gestellt, wir sind allein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 552 (Original, neues Fenster)

Van Thiel erlebte das Ergebnis der Krisenstabssitzung (nur Krisenstufe 3b, keine sofortige Evakuierung) als Resignationspunkt: Die Botschaft sei „auf sich selbst gestellt“; sie habe bereits Maßnahmen der Krisenstufe 4 (Dokumentenzerstörung) umgesetzt. „Wir machen weiter.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.1.1 — frühere Evakuierung USA S. 553–554

14.08.2021: Hinweise auf frühere US-Botschaftsschließung; Zeitfenster von 72 auf 48 Stunden

Originalstelle
„[D]ass die US-Botschaft ab sofort ihr Special Immigration Visa (SIV) Programm einstell[en] [werde] und die US-Botschaft innerhalb der nächsten 72 Stunden verlassen werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 553–554 (Original, neues Fenster)

Am 14.08.2021 erhielten Sicherheitsberater „Fisch“, Geschäftsträger van Thiel und BND-Resident T. G. Hinweise, dass die US-Botschaft „schneller als gedacht“ schließen werde. Der Zeitraum bis zum vollständigen US-Abzug aus der Green Zone verkürzte sich am Samstagnachmittag von 72 auf 48 Stunden. „Fisch“ beobachtete „nahezu viertelstündliche“ US-Helikopterflüge zum Flughafen (Indikatoren für ein Evakuierungsszenario).

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: „Fisch“, Jan Hendrik van Thiel, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.3 — Potzel-Aufforderung S. 555–556

Designierter Botschafter Potzel forderte am 14.08. zum Verbleib in der Botschaft auf: Taliban „nicht feindlich gesinnt“

Originalstelle
„[E]r hat mir … das Szenario beschrieben, dass die Taliban uns nicht feindlich gesinnt sind … und hat gesagt, dass die Pläne, zum Flughafen zu verlegen, nicht angezeigt sind … und dafür würde er mir eine gewisse Anzahl von KSK-Soldaten zur Verfügung stellen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 555–556 (Original, neues Fenster)

Am 14.08.2021 forderte der designierte Botschafter Potzel van Thiel und „Fisch“ auf, in der Botschaft zu verbleiben; die Taliban seien „nicht feindlich gesinnt“; KSK-Kräfte würden gegen organisierte Kriminalität ausreichen. Van Thiel und „Fisch“ widersprachen entschieden: Sie hielten die Lagebewertung für „Spekulation“ und nicht geeignet, die Situation zu bewältigen. Potzel hatte keine Erinnerung an den E-Mail-Kontakt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: Potzel, „Fisch“, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 5.4 — Verlegungsentscheidung 14.08. S. 556–558

AA-Entscheidung 14.08.2021: Botschaft soll zum Flughafen verlegen, aber „voll arbeitsfähig“

Originalstelle
„Wir haben beschlossen, dass, wenn ihr alle voll arbeitsfähig am Flughafen sein könnt, dann alle in die dort bereitstehenden Container umziehen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 556–558 (Original, neues Fenster)

Am 14.08.2021 entschied das AA unter Leitung von Staatssekretärin Leendertse (mit Billigung von Außenminister Maas), die Botschaft zum Flughafen zu verlegen. Krisenreaktionszentrumsleiter Dr. Jokisch teilte dies van Thiel telefonisch mit, unter der Bedingung, dass die Botschaft am Flughafen „voll arbeitsfähig“ bleibe. Van Thiel hielt dies für nicht realisierbar (keine Container vor Ort).

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: Leendertse, Heiko Maas, Jokisch, Jan Hendrik van Thiel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.1 — Lage 15.08. S. 570

15.08.2021 morgens: Green Zone wurde geräumt; BND O. W.: „eine Person“ habe entschieden

Originalstelle
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und hier in Kabul hat eine Person – wir wissen nicht, wer – entschieden, die Green Zone zu räumen. Das hat für die Sicherheitskräfte in Kabul, für Ghani, für ganz Afghanistan das Signal gegeben: Die internationale Gemeinschaft gibt uns auf. Und das war letztendlich der Knackpunkt, warum Kabul gefallen ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 zeigte sich, dass die US-Sicherheitskräfte die Green Zone bereits in der Nacht auf den 15.08. geräumt hatten, laut BND-Zeuge O. W. auf Entscheidung „einer Person, wir wissen nicht wer“. Dies habe für die afghanischen Sicherheitskräfte, für Präsident Ghani und ganz Afghanistan das Signal gesetzt, dass die internationale Gemeinschaft Afghanistan aufgebe; dies sei der „Knackpunkt“, warum Kabul fiel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: USA, BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.2 — Anruf US-Counterpart S. 564

„Fisch“ am 15.08. vormittags: US-Counterpart sagte „Come now or never“

Originalstelle
„Und da hat er mich gefragt, von wie vielen Leuten spreche ich denn. Ich habe ein bisschen höher gegriffen als die tatsächliche Zahl. Ich habe, glaube ich, 80 gesagt oder so was. Und dann sagte er zu mir: Come now or never.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 564 (Original, neues Fenster)

Am Vormittag des 15.08.2021 erhielt Sicherheitsberater „Fisch“ einen Anruf seines US-Counterparts: Die US-Botschaft werde „schneller als gedacht“ evakuiert; letzter Flug gegen 16/17 Uhr. Auf seine Frage nach Unterstützung erhielt er die Antwort „Come now or never“. Eine Landverlegung war ausgeschlossen: Zufahrtswege „komplett verstopft“, Signatur der Botschaft mit 27 Fahrzeugen zu auffällig.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: „Fisch“, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.3 — Evakuierungsentscheidung S. 564–566

Van Thiel holte „grünes Licht“ aus Berlin um 13.04 Uhr Kabul, eine Minute später Freigabe

Originalstelle
„– Landverlegung zum HKIA leider weiterhin nicht möglich, angeblich erste Auseinandersetzungen nicht mit TLB sondern afgh. Ausreisewillige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„– Landverlegung zum HKIA leider weiterhin nicht möglich, angeblich erste Auseinandersetzungen nicht mit TLB sondern afgh. Ausreisewillige untereinander. Ausschreitungen am Aiport Circle. – US Botschaft fordert zur sofortigen Verlegung zum alten HQ RS auf. – Wir machen uns abmarschbereit! HABEN WIR GRÜNES LICHT?!“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 564–566 (Original, neues Fenster)

Um 13.04 Uhr (Kabul) am 15.08.2021 bat van Thiel das Krisenreaktionszentrum per E-Mail um „grünes Licht“ für die US-Evakuierungsoption. Eine Minute später erhielt er die Antwort „Haben Sie!“. Van Thiel insistierte auf einer Entscheidung aus Berlin, weil er am Vortag noch für eigenständige Entscheidungen kritisiert worden sei.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, AA-Krisenreaktionszentrum abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.5–6.6 — Transport HKIA S. 565–567

Botschaft Kabul wurde am 15.08.2021 mit US-Helikoptern vom HQ Resolute Support an den Flughafen Kabul evakuiert

Originalstelle
„Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 565–567 (Original, neues Fenster)

Um 13.30 Uhr (Kabul) verließ der Konvoi die Botschaft. Vom Hauptquartier Resolute Support wurden die Mitarbeitenden der Deutschen Botschaft Kabul und des BND mit US-Helikoptern in einem Shuttle-Verkehr zum militärischen Teil des Flughafens transportiert. Zeuge T. G.: „Es hat eher einer Flucht geglichen als einer kontrollierten Evakuierung.“

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Deutsche Botschaft Kabul, BND, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.10 — Krisenstab 15.08. S. 572

Krisenstab 15.08.2021 entschied „unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen“

Originalstelle
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Krisenstab wurde entschieden, aufgrund der Dringlichkeit der Lageentwicklung in Afghanistan unverzüglich eine militärische Evakuierungsoperation zu beginnen. Wegen Gefahr in Verzug ist es im vorliegenden Fall der Bundesregierung nicht möglich, die Zustimmung des Bundestages zu diesem Einsatz vor Beginn einzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 572 (Original, neues Fenster)

Die Krisenstabssitzung am 15.08.2021 unter Leitung von Maas und Kramp-Karrenbauer entschied wegen „Gefahr in Verzug“ den unverzüglichen Beginn der militärischen Evakuierungsoperation. Der Mandatstext sollte spätestens am 18.08. dem Bundestag zugeleitet werden; der Bundestag stimmte am 25.08.2021 nachträglich zu.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Krisenstab, Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundestag abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 1.6 — KSK-Einsatz S. 576

Zorn empfahl KSK-Einsatz wegen Fähigkeit, „versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet“ zu retten

Originalstelle
„Die sind die Einzigen, die noch in der Lage gewesen wären - ich nenne das jetzt mal so -, versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht und Dunkelheit zu Fuß mit der Ortskenntnis, die sie haben, oder … mit dem Hubschrauber noch mal abzuholen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 576 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 empfahl Generalinspekteur Zorn der Verteidigungsministerin den Einsatz eines kleinen Kontingents Spezialkräfte (KSK): Sie seien die Einzigen, die noch versprengte zu Evakuierende im Stadtgebiet Kabul bei Nacht abholen könnten.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: General Zorn, KSK, Annegret Kramp-Karrenbauer abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.2.3 — „Sturm“ 16.08. S. 582–583

16.08.2021: „Sturm“ auf den Flughafen, Bilder von Menschen an startenden Flugzeugen

Originalstelle
„Am späten Vormittag wurde die Lage für eine gewisse Zeit unklar. Es gab Lautsprecherdurchsagen, dass ein Sturm des Flughafens erfolgen würde von südlicher Seite.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 582–583 (Original, neues Fenster)

Am 16.08.2021 kam es zu einem „Sturm“ auf den Flughafen aus dem zivilen Bereich. Die international bekannten Bilder von panischen Menschen an startenden Flugzeugen entstanden hier. Die USA drängten die Menschenmenge mit Hubschraubern und Fahrzeug-„Postenketten“ wieder zurück. Die Landebahn war danach für eine gewisse Zeit nicht nutzbar.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 Akteure: USA, BND, T. G. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.3.1 — Landung 16./17.08. S. 583–584

Erste Bundeswehr-Landung in Kabul in der Nacht 16./17.08.; Befehl „von Cockpit zu Cockpit“

Originalstelle
„Diese Befehlsausgabe „von Cockpit zu Cockpit über Satellitenkommunikation“ hat der Zeuge Brigadegeneral Arlt vor dem Ausschuss bestätigt und „als Novum“ bezeichnet, das vorher noch nie geübt worden sei.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 583–584 (Original, neues Fenster)

Die erste deutsche Bundeswehrmaschine (mit KSK unter Oberstleutnant „Tobias“) landete in der Nacht vom 16. auf den 17.08.2021 in Kabul, nach mehrstündigem Kreisen wegen vollem Luftraum. Brigadegeneral Arlts Flugzeug musste nach Taschkent zurückkehren; er erteilte den Befehl „von Cockpit zu Cockpit“ via Satellitentelefon, laut Arlt ein „Novum“. Auf dem ersten Evakuierungsflug befanden sich nur sieben Personen.

Thema: Evakuierungsoperation 16./17.08.2021 Akteure: Brigadegeneral Arlt, Oberstleutnant „Tobias“, KSK abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.3.2 — Lage Flughafen S. 584–586

Hauptmann H.: Flughafen Kabul war „Kriegsgebiet“, vor dem North Gate „tausende Menschen“

Originalstelle
„Als wir dann da ankamen - kann ich einfach nur sagen, bin ich im Kriegsgebiet gelandet. Anders kann ich es nicht erklären oder beschreiben. … Vorm North Gate waren Tausende Menschen, ein Lärm, ständiger Beschusslärm.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 584–586 (Original, neues Fenster)

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beschrieben die Lage am Flughafen Kabul als „Kriegsgebiet“: brüllende Hitze, Gefechtslärm, Drohnen. Vor dem North Gate „tausende Menschen“, ständiger Beschusslärm. Auch der KUT-Leiter R. fühlte sich in dieser Woche „unsicherer … als die kompletten zwei Jahre vorher“.

Thema: Evakuierungsoperation ab 17.08.2021 Akteure: Hauptmann H., R., Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.a — Identifizierung S. 587–588

BND eskortierte Personen aktiv aus der Menschenmenge; afghanische Spezialeinheit „mit Peitschen und Fahrradschläuchen“

Originalstelle
„Möglich war das, weil die Amerikaner noch eine afghanische Spezialeinheit dabeihatten, die in der Menge stand und mit Peitschen und Fahrradschläuchen … Also, wir haben auf die Leute gedeutet, die wir haben mussten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 587–588 (Original, neues Fenster)

BND-Mitarbeitende gingen in die Menschenmenge, identifizierten Personen anhand vereinbarter Erkennungszeichen (roter Schal, rotes T-Shirt) und eskortierten sie an der US-Postenkette vorbei auf das Flughafengelände. Eine von den USA eingesetzte afghanische Spezialeinheit „knüppelte“ mit Peitschen und Fahrradschläuchen Gassen frei. So konnten 17.–19.08. Ortskräfte und Personen des Interesses eingeschleust werden.

Thema: Evakuierungsoperation 17.–19.08.2021 Akteure: BND, T. G., USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.a — Frauen/Kinder S. 588

Vorrang für Frauen und Kinder ab Mitte der Operation entschieden

Originalstelle
„Und in einer gewissen Art und Weise haben wir dann die Entscheidung getroffen - und die habe ich in Absprache mit dem General Arlt getroffen -, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Und in einer gewissen Art und Weise haben wir dann die Entscheidung getroffen - und die habe ich in Absprache mit dem General Arlt getroffen -, dass wir Frauen und Kindern jetzt den Vorzug geben, was die Evakuierung an den Listen angeht, und zwar aus moralischen Gründen und nicht aus pressewirksamen Gründen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 588 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant „Tobias“ und Brigadegeneral Arlt entschieden, Frauen und Kindern in der Evakuierung Vorzug zu geben, „aus moralischen Gründen“. Eine Deutschschweizerin am East Gate hatte gemeldet, dass „Frauen und Kinder nicht mehr“ auf das Flughafengelände kämen.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: „Tobias“, Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.1.b — Bustransporte S. 588–589

Schweiz organisierte „Taliban Express“; Deutschland beteiligte sich an US-Bussen, nicht an Schweizer Konvoi

Originalstelle
„Es gab zwei von diesen sogenannten Taliban-Expressen. Mein Kenntnisstand ist, dass ein Schweizer Offizier diese organisiert hat. … Und der hat das organisiert, zusammen mit den Taliban. Wie er das gemacht hat, weiß ich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 588–589 (Original, neues Fenster)

Ein Schweizer Offizier organisierte zwei „Taliban Expresse“, also Bustransporte mit Absprache der Taliban. Deutschland nutzte stattdessen US-organisierte Busse. Der erste Versuch scheiterte, weil Busse an Taliban-Checkpoints entgegen Zusage nicht durchgelassen wurden; ein zweiter war erfolgreich. R.: keine Personenlisten mit Taliban geteilt, nur Nummernschilder und Fahrerinformationen mit den USA. Van Thiel: kein Geld an Taliban; US-Ansage: kein „Überbietungswettbewerb“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Schweiz, USA, AA-KUT, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.hh — Authentifizierungsschreiben S. 599–600

Einsatzführungskommando bastelte „mit heißer Nadel“ Authentifizierungsschreiben mit Bundestag-Briefkopf

Originalstelle
„Da hat man sich in Potsdam gefragt - ich hatte keine Kenntnis, ich berichte jetzt nur -: Wie muss etwas aussehen, das der Analphabet Taliban an der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da hat man sich in Potsdam gefragt - ich hatte keine Kenntnis, ich berichte jetzt nur -: Wie muss etwas aussehen, das der Analphabet Taliban an der Kreuzung XY identifiziert als ein offizielles Papier der Bundesregierung? - Na ja, da fällt mir die Fahne und der Bundesadler ein. Das hat man einfach zusammenkopiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 599–600 (Original, neues Fenster)

Das Einsatzführungskommando in Potsdam erstellte „im Chaos“ ein Dokument mit Bundestag-Briefkopf, Fahne und Bundesadler, um Ortskräften an Taliban-Checkpoints einen Berechtigungsnachweis zu geben. Hauptmann H. hielt es zunächst für eine Fälschung; die angegebenen Kontaktdaten führten nirgendwohin. Befehlshaber Generalleutnant Pfeffer kannte das Dokument nicht.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Einsatzführungskommando, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.3 — KSK S. 600–601

KSK führte 12 Operationen mit 133 Geretteten durch, meist fußläufig nachts

Originalstelle
„Das KSK „insgesamt zwölf“ einzelne Operationen durch[geführt], durch die gezielt 133 Personen auf das Flughafengelände verbracht worden seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 600–601 (Original, neues Fenster)

Das KSK führte im Rahmen der Evakuierungsoperation 12 Einzeloperationen durch. Dabei wurden 94 deutsche Staatsangehörige und 39 Angehörige der Kernfamilien an den Flughafen gebracht, meist nachts, fußläufig durch geheime Tore. Mit den Taliban gab es kurzen Austausch zur eigenen Sicherheit.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: KSK, „Tobias“ abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.3.e — Hubschrauber S. 601–603

Geplanter Einsatz deutscher Hubschrauber abgelehnt; Operation „Gripping Eagle“ mit US-Hubschraubern

Originalstelle
„Also, in allen Runden, in denen ich war mit amerikanischen Diplomaten und Militärs und Geheimdienst, war immer die Ansage: Es findet kein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Also, in allen Runden, in denen ich war mit amerikanischen Diplomaten und Militärs und Geheimdienst, war immer die Ansage: Es findet kein Hubschrauberflug vom HKIA in die Stadt Kabul statt. Wenn das passiert, wenn da ein Hubschrauber in die Stadt Kabul reinfliegt, ist das eine Kriegserklärung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 601–603 (Original, neues Fenster)

Der geplante Einsatz von zwei nach Kabul verlegten deutschen Hubschraubern in einer Operation „Gripping Eagle“ wurde von der US-Administration (Secretary of Defense) abgelehnt; auch ein Telefonat eines Taliban-Kommandeurs sprach sich dagegen aus. In der Nacht zum 24.08.2021 wurde die Operation mit vier US-Hubschraubern durchgeführt: 21 Personen (eine Münchner Familie) wurden von einem Berg evakuiert. Die öffentliche Erwähnung der Hubschrauberverlegung durch ein CDU/CSU-Mitglied in einer Talkshow am 19.08. erzeugte „Auslachen“ durch amerikanische Spezialkräfte.

Thema: Evakuierungsoperation 20.–24.08.2021 Akteure: „Tobias“, KSK, Annegret Kramp-Karrenbauer, USA abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.3.cc — Kabul Luftbrücke S. 605–606

Initiative Kabul Luftbrücke (Marquardt MdEP) erhielt NATO-CallSign vom AA; Berger: „unerträglich“

Originalstelle
„Es ist unerträglich wie Marquardt und seine Luftbrücke agieren und unsere Evakuierungsbemühungen erschweren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 605–606 (Original, neues Fenster)

Die Initiative Kabul Luftbrücke (Erik Marquardt MdEP) charterte ein Flugzeug, das am 25.08.2021 in Kabul landete und 18 portugiesische Ortskräfte evakuierte. Der NATO-CallSign wurde auf Wunsch von Maas vergeben. Staatssekretär Berger und Geschäftsträger van Thiel bezeichneten die Aktion als störend („unerträglich“): Das Flugzeug habe die Landebahn mehrere Stunden blockiert und die Amerikaner verärgert.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-25 Akteure: Initiative Kabul Luftbrücke, Marquardt MdEP, Heiko Maas, Berger… abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.4 — Taliban-Ultimatum S. 607–608

Taliban verlangen am 24.08.2021 Beendigung der internationalen Evakuierung bis spätestens 31.08.

Originalstelle
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien der USA sowie der Taliban abhängig. Insofern war die Art, aber auch die Dauer der Operation weitgehend fremdbestimmt. Eine eigenständige nationale Fortsetzung der Evakuierung war unter den gegebenen Umständen mangels begrenzter eigener nationaler Fähigkeiten und Mittel meines Erachtens verantwortbar nicht möglich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607–608 (Original, neues Fenster)

Am 24.08.2021 forderten die Taliban die internationalen Truppen auf, die Evakuierungsoperation bis spätestens 31.08.2021 zu beenden. Generalleutnant Schütt: Eine eigenständige nationale Fortsetzung war aufgrund der Fremdbestimmtheit durch die USA und mangels eigener nationaler Fähigkeiten „verantwortbar nicht möglich“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-24 Akteure: Taliban, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.5 — Anschlag Abbey Gate S. 608–609

26.08.2021: Selbstmordanschlag des IS am Abbey Gate: 170 Afghan:innen und 13 US-Soldat:innen tot

Originalstelle
„An diesem Tag erfolgte vor dem Abbey Gate ein Anschlag durch mehrere Attentäter, wobei 170 Afghaninnen und Afghanen sowie elf US-Soldaten und zwei US-Soldatinnen getötet und über 200 Menschen verletzt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 608–609 (Original, neues Fenster)

Am 26.08.2021, dem letzten Einsatztag der Bundeswehr, kam es vor dem Abbey Gate zu einem Selbstmordanschlag eines regionalen IS-Ablegers: 170 Afghaninnen und Afghanen und 13 US-Soldat:innen getötet, über 200 verletzt. Brigadegeneral Arlt befahl einen „Notstart“; die Listen wurden vorher vernichtet. Beim finalen Durchzählen fehlten zwei Soldaten. Arlt entschied schweren Herzens, ohne sie zu starten („schwerste Entscheidung in meinem Leben“); sie wurden später von einer weiteren Maschine aufgenommen.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-26 Akteure: IS-K, Bundeswehr, USA, Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.5 — Operation Ende S. 608

Oberstleutnant „Tobias“: Versprechen gebrochen, Liste nicht fertig, nicht alle geholt

Originalstelle
„Das war ein sehr, sehr schlechtes Gefühl, weil die Liste war nicht fertig. Das hat mich bis zu Hause beschäftigt, dass ich diese Liste nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das war ein sehr, sehr schlechtes Gefühl, weil die Liste war nicht fertig. Das hat mich bis zu Hause beschäftigt, dass ich diese Liste nicht fertigbekommen habe. … Also, da hat man auch zumindest in einem Fall das Versprechen gebrochen, die zu holen, weil es einfach nicht mehr ging.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 608 (Original, neues Fenster)

Oberstleutnant „Tobias“ beschrieb, dass beim Abflug am 26.08.2021 die ELEFAND-Liste noch nicht abgearbeitet war. Personen, denen schon zugesagt worden war, mussten umkehren („Bleibt erst mal von den Toren weg. Ich kann euch leider nicht mehr holen.“). Eine Frage, ob beim IS-Anschlag ein:e Deutsche gestorben sei, „will ich gar nicht wissen“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: „Tobias“ abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.6.1 — Zahlen S. 609

Bilanz: 5.347 Personen aus 45 Staaten in 37 Flügen evakuiert (16.–26.08.2021)

Originalstelle
„Laut Aussage der Wehrbeauftragten Dr. Högl seien im Rahmen der Evakuierungsoperation vom 16. August bis 26. August 2021 mit insgesamt 37 Flügen 5 347 Personen aus mindestens 45 Staaten evakuiert worden. Hierzu zählten auch 154 schutzbedürftige Personen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 609 (Original, neues Fenster)

Bilanz der militärischen Evakuierungsoperation (16.–26.08.2021): 5.347 Personen aus mindestens 45 Staaten in 37 Flügen, die bislang größte Evakuierungsoperation in der Geschichte der Bundeswehr. Darunter 154 besonders schutzbedürftige Personen.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, Dr. Högl (Wehrbeauftragte) abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Dritter Abschnitt 5 — Krisenstab 20.08. S. 617

Maas im Krisenstab 20.08.: „bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert“

Originalstelle
„Zum Abschluss der Krisenstabssitzung habe der Zeuge Maas darauf hingewiesen, dass „bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert“ werden könnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 617 (Original, neues Fenster)

In der Krisenstabssitzung am 20.08.2021 wies Außenminister Maas darauf hin, dass bis zum 31.08. bei Weitem nicht alle Menschen evakuiert werden könnten. Beschlossen: Gespräche mit Nachbarstaaten für Ausreisewege über Land, Anschlusslösung über den 31.08. hinaus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: Heiko Maas, Krisenstab abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.ee — Listennutzung S. 597

Hauptmann H.: Listen wurden in Praxis nicht abgearbeitet, Identifizierung pragmatisch am Tor

Originalstelle
„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Also, ich sage Ihnen: Ich hatte irgendwann einen Stapel …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Also, ich sage Ihnen: Ich hatte irgendwann einen Stapel voll Listen. Und wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da stand, der mir gesagt hat: „Ja, ich darf mit“, auf dieser Liste gesucht hätte, dann würde ich vermutlich jetzt noch da stehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 597 (Original, neues Fenster)

Hauptmann H. an der Registrierungsstelle: Die täglich übermittelten Listen mit unsortierten 200 Namen waren in der Praxis nicht nutzbar. Identifizierung erfolgte stattdessen durch Dokumente, Fotos, Handyvideos und Befragung; es gab Einzelfallentscheidungen mit Rückfrage an van Thiel in „Grenzfällen“. Krisenbeauftragter Zahneisen: „Wir haben nie die Listen benutzt“; entscheidend war die Person am Tor.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Hauptmann H., Jan Hendrik van Thiel, Zahneisen abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 1.8 — Bundeswehr-Ausrüstung S. 578

Bundeswehr-Alarmierung: zivile Bekleidungs-Zweigstelle geschlossen, Schutzwesten provisorisch

Originalstelle
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Zuge der Alarmierung zur militärischen Evakuierungsoperation kam es demnach dazu, dass die für die Soldatinnen und Soldaten zuständige, zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet hatte, sodass die Soldatinnen und Soldaten von dort keine Einsatzland-angepasste Kleidung und Schutzwesten empfangen konnten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 578 (Original, neues Fenster)

Bei der Alarmierung der Feldjäger zur Evakuierungsmission hatte die zivil betriebene Zweigstelle des Bekleidungs- und Ausrüstungsmanagements nicht geöffnet. Soldat:innen behalfen sich mit vorhandenen Plattenträgern und teils privat beschafften Schutzwesten. Erst kurz vor Abflug wurde das Ziel von Usbekistan zu Afghanistan geändert; die Mitteilung an die Familien war „eine Herausforderung“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, Feldjäger, Hauptmann H. abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.4.2.b.cc — Hotline S. 595

Krisenreaktionszentrum: 500.000–600.000 E-Mails, Hotline nach Einrichtung „völlig überrannt“

Originalstelle
„Dies habe zu einer „Welle an Anfragen“ geführt, die in Gestalt von 500 000 bis 600 000 E-Mails bei dem Krisenreaktionszentrum eingegangen seien. … Die Hotline sei laut Aussage des Zeugen Dr. Jokisch „nach kürzester Zeit völlig überrannt“ worden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 595 (Original, neues Fenster)

Beim AA-Krisenreaktionszentrum gingen 500.000 bis 600.000 E-Mails ein. Die ELEFAND-Liste wuchs von rund 100 Personen auf 400–500. Die ab 18.08.2021 auf Bitten des Bundestages eingerichtete Telefonhotline wurde „nach kürzester Zeit völlig überrannt“.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: AA-Krisenreaktionszentrum, Jokisch abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 2.5.2 — Anschlagswarnung 20.08. S. 607

Ab 20.08.2021 Anschlagswarnung; Einschleusung über North Gate eingestellt

Originalstelle
„Die Mitarbeitenden des BND seien laut Schilderungen des Zeugen T. G. am 20. August 2021 von der Zentrale des BND informiert worden, dass sich die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Mitarbeitenden des BND seien laut Schilderungen des Zeugen T. G. am 20. August 2021 von der Zentrale des BND informiert worden, dass sich die Gefahr von Anschlägen einer terroristischen Gruppierung auf den Flughafen erhöht hätte. Infolgedessen sei beschlossen worden, die Evakuierung … am North Gate einzustellen und nur noch über „andere Tore“ einzuschleusen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 607 (Original, neues Fenster)

Am 20.08.2021 erhöhte sich die Anschlagsgefahr terroristischer Gruppierungen am Flughafen. Die Einschleusung über das North Gate wurde eingestellt; das Abbey Gate erkundet. Aus dem Camp Baron wurden viele deutsche Staatsangehörige und KfW-Ortskräfte „gefunden“ und mit Bussen abgeholt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: BND, T. G., Arlt abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Frage 11 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel Kunduz S. 9

4. September 2009: US-Luftangriff auf deutschen Befehl tötete 142 Menschen bei Kunduz

Originalstelle
„Hier hat ein fataler US-Luftangriff auf deutschen Befehl dutzende afghanische Zivilsten getötet, darunter Kinder. Die Gesamtzahl der Opfer des Bombardements am 4. September 2009 lag bei 142. Dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 9 (Original, neues Fenster)

Am 4. September 2009 habe ein US-Luftangriff auf deutschen Befehl bei Kunduz 142 Menschen, darunter Kinder, getötet; Petersmann hält fest, dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.

Thema: Evakuierungsoperation 2009-09-04 stellungnahmen\03-petersmann.json

Sondervoten der Fraktionen (43)

Sondervotum Kap. 4.1.8 — Sondervotum AfD Machtübergabe S. 81–82

Sondervotum AfD: behauptetes Abkommen Republik–Taliban vom 14.08.2021 in Doha

Originalstelle
„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich eher um eine Machtübergabe an die Taliban handelte, die, anders als in vielen Medien dargestellt, weitestgehend friedlich verlief. Laut des ehemaligen Senior Civilian Representative der NATO für Afghanistan, Stefano Pontecorvo, kam es in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar) noch zu einem Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und hochrangigen Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan, welches den Afghanen, den Taliban und den verbliebenen westlichen Interessen im Land genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 81–82 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.

Hinweis: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: AfD-Fraktion, Stefano Pontecorvo, Markus Potzel, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.1 — Replik CDU/CSU S. 82

Replik CDU/CSU: Behauptetes Abkommen vom 14.08.2021 widerspricht historischen Fakten

Originalstelle
„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen Reiner Haunreiter zu Abschnitt 4.1.2.4364 Die Darstellung im Sondervotum der AfD, es sei am 14. August 2021 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Afghanistan und den Taliban gekommen, entspricht nicht den historischen Fakten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 82 (Original, neues Fenster)

Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.

Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: CDU/CSU-Fraktion, Hans-Joachim Gießmann, Berghof Foundation, Ashraf Ghani enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Kap. 4.1.8.2 — Replik Sachverständige S. 83

Replik Gießmann u.a.: Kein Abkommen zwischen Taliban und Republik in der Nacht des 14.08.2021

Originalstelle
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gab kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan. Dies wurde auf Rückfrage am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel zu der im Sondervotum getroffenen Feststellung ausdrücklich bestätigt. Insofern ist auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten und „den verbliebenen westlichen Interessen im Land“ genutzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 83 (Original, neues Fenster)

Die Replik der Sachverständigen Gießmann, Geis, Masala, Nachtwei, Ramms, Schröder und Wüstner zum AfD-Sondervotum stellt fest: Es gab „kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan“. Dies wurde am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel ausdrücklich bestätigt. Damit sei auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten genutzt hätte.

Hinweis: Replik einzelner Sachverständiger; kein gemeinsamer Befund der Kommission, jedoch weitgehend gestützt.
Thema: Evakuierungsoperation 14.08.2021 / Replik 2024 Akteure: Hans-Joachim Gießmann, Markus Potzel, Sachverständige enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.3 — Sicherheitsgarantien Botschaft S. 1067–1068

AA gab Taliban-Sicherheitsgarantien für Botschaft nicht an van Thiel weiter

Originalstelle
„„Der Taliban in Doha hat […] eine Zusage gemacht: ,Sicherheit von Vertretungen […]‘, aber die ist uns nie kommuniziert worden; die ist uns nie kommuniziert worden. Nur am Sonnabend hieß es dann von Markus Potzel: Ja, ihr seid sicher.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1067–1068 (Original, neues Fenster)

Die Taliban hatten dem AA bereits ab Mai 2021 mehrfach Sicherheitsgarantien für die Kabuler Botschaft gegeben. Bellmann (BMVg-Referat SE I 3) stufte sie als belastbar ein. Potzel erhielt im Juni 2021 explizit Garantien für die deutsche Botschaft. Diese Information wurde dem Botschaftspersonal in Kabul nicht mitgeteilt, was zusätzlicher Nervosität führte. Erst am Samstag, 14.08.2021, informierte Potzel den Sicherheitsberater der Botschaft. Möglicher Grund laut AfD: Geheimhaltung der Berliner Erwägungen zu Zusammenarbeit mit Taliban-Regierung.

Thema: Evakuierungsoperation Mai–August 2021 Akteure: Markus Potzel, Jan van Thiel, Tjorven Bellmann, Taliban sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — US-Falschmeldung S. 1083–1086

Nacht 14./15.08.2021: US-Botschaft Kabul saß nachrichtendienstlicher Falschmeldung über bevorstehenden Taliban-Sturm auf, Panikabzug aus Green Zone

Originalstelle
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage Berichterstattung derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1083–1086 (Original, neues Fenster)

In der Nacht vom 14. zum 15.08.2021 ereignete sich „etwas Unvorhergesehenes” (BND-Vermerk): Die US-Botschaft saß einer nachrichtendienstlichen Falschmeldung auf, nach der die Taliban die US-Botschaft militärisch stürmen würden. Die USA evakuierten daraufhin panikhaft, gaben die Green Zone und alle Sicherheitssysteme auf. Khalilzad bezeichnete dies später gegenüber Dr. Wieck als „überzogene Panik”. BND-Beamter O. W.: „Wären die 900 US-Soldaten in der Green Zone geblieben und die US-Botschaft, dann wäre es auch am 15. nicht zum Fall Kabuls gekommen.” Ghani floh gegen 12:00 Kabuler Zeit.

Thema: Evakuierungsoperation 14.–15.08.2021 Akteure: USA, US-Botschaft Kabul, BND, Zalmay Khalilzad… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.1 — Mandat ohne Ortskräfte S. 1088–1089

MilEvOP-Mandatsantrag erwähnte Ortskräfte nicht; Rechtsgrundlage „nicht Teil des Verfassungsauftrags der Bundeswehr”

Originalstelle
„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan mit militärischen Mitteln ist nicht Teil des Verfassungsauftrages der Bundeswehr […]. Die Abholung der Ortskräfte aus Afghanistan wäre ein erneuter Einsatz der Bundeswehr, für den […] eine verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1088–1089 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Arbeitspapier (11.08.2021): Die Abholung von Ortskräften durch die Bundeswehr sei nicht Teil ihres Verfassungsauftrags. Im Mandatsantrag (Drs. 19/32022) tauchte das Wort „Ortskräfte” nicht ein einziges Mal auf, stattdessen „besonders schutzbedürftige Repräsentantinnen und Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft”. Lehrstuhlinhaber für Völkerrecht (Marxsen, HU Berlin) sowie Aust und Kreß (FAZ-Gastbeitrag) hielten die Rechtsgrundlage für problematisch bzw. mit „erheblichen Zweifeln”. Eine Grundgesetzänderung zur Reparatur unterblieb in der 20. WP.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.3 — Evakuierungszahlen S. 1091–1093

MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert

Originalstelle
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)

Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.5 — Bilder volle Flieger S. 1094–1095

General Arlt kommt mit Kamerateam, BMVg-Auftrag: „Bilder von vollen Fliegern produzieren”

Originalstelle
„„Also, ich kann […] bestätigen, dass der Herr General Arlt mit einem Kamerateam vor Ort eingetroffen ist und ich ihn darauf angesprochen habe und er …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Also, ich kann […] bestätigen, dass der Herr General Arlt mit einem Kamerateam vor Ort eingetroffen ist und ich ihn darauf angesprochen habe und er mir dann auch gesagt hat, dass es darum geht, Bilder von vollen Maschinen natürlich zu erzeugen. Das hat er so zu mir gesagt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1094–1095 (Original, neues Fenster)

Der Sicherheitsberater der Botschaft („Fisch”) bestätigte vor dem Ausschuss: Der Befehlshaber der MilEvOP, General Arlt, erschien mit Kamerateam und teilte mit, das BMVg habe ihm den Auftrag erteilt, „Bilder von vollen Fliegern zu produzieren” und „auf keinen Fall wieder Maschinen leer zurückfliegen lassen”. Hintergrund: Die erste Bundeswehrmaschine hatte nur 7 Menschen ausgeflogen, während ein US-Foto einer überfüllten C-17 mit 640 Afghanen viral ging.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: General Jens Arlt, BMVg sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.5 — AKK Anweisung S. 1095

Kramp-Karrenbauer 18.08.2021: „Es werde kein Dienst nach Vorschrift durchgeführt, sondern es komme alles rein, was irgendwie gehe”

Originalstelle
„„Es gebe eine klare Rücksprache und Weisung an die Verantwortlichen vor Ort [General Arlt] […], dass der A400M mit allem beladen werde, was …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Es gebe eine klare Rücksprache und Weisung an die Verantwortlichen vor Ort [General Arlt] […], dass der A400M mit allem beladen werde, was hineinpasse. Gerade eben seien es 180 Personen gewesen. Es werde kein Dienst nach Vorschrift durchgeführt, sondern es komme alles rein, was irgendwie gehe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1095 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte am 18.08.2021 gegenüber Abgeordneten, sie habe General Arlt angewiesen, die A400M „mit allem zu beladen, was hineinpasse — kein Dienst nach Vorschrift”. Auch im Einsatzstab-Tagebuch wurde am 23.08.2021 ein „Politikum” festgehalten: „Minister unter Druck (politisches Überleben.)”; Auftrag, „bevorzugt eigene Ortskräfte herauszubringen”. Hauptmann H. berichtete vor dem Ausschuss: Listen mit 200 unsortierten Namen waren „so nicht durchführbar”; Devise: „lieber einen mehr mitnehmen als zu wenig”.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, General Arlt, BMVg sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.6 — Faustrecht S. 1096–1097

Vor den HKIA-Toren: „Faustrecht”, Männer rissen Kindern Mütter aus dem Arm; SPIEGEL: „Kinder wurden wie Müll entsorgt”

Originalstelle
„„Kleine Kinder werden zur begehrten Ware. Männer entreißen sie ihren Müttern, um sich mit ihrer Hilfe durch die Flughafentore zu mogeln. Soldaten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Kleine Kinder werden zur begehrten Ware. Männer entreißen sie ihren Müttern, um sich mit ihrer Hilfe durch die Flughafentore zu mogeln. Soldaten beobachten, wie vermeintliche Väter die geraubten Kleinkinder achtlos wegstoßen, sobald sie es auf das Gelände geschafft haben. ,Kinder wurden wie Müll entsorgt‘.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1096–1097 (Original, neues Fenster)

Mehrere Zeugen (Bundeswehrsoldat, Bundespolizist „Fisch”, AA-KUT-Beamter) schilderten vor dem Ausschuss vor den Flughafentoren herrschendes „Faustrecht”: Männer rissen Müttern Kinder weg, um sich „mitleidheischend” durchzumogeln; geraubte Kleinkinder wurden anschließend „achtlos weggestoßen” (General Arlt). Es kam laut „Fisch” auch vor den Toren zu Toten. Viele Afghanen versuchten mit gefälschten Papieren oder weitergegebenen Zugangsdokumenten Berechtigter ins Innere zu gelangen. General Schütt bezeichnete die Listenführung vor dem Ausschuss als „einer der größten Nightmares […] – das ist Chaos”.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.7 — Taliban Express S. 1098–1100

Taliban ermöglichten MilEvOP: „Taliban-Express” als Busoperationen, Korruption als Schmiermittel

Originalstelle
„„Die Kräfte, die die Taliban nach Kabul gebracht haben aus den umliegenden Provinzen, haben nach unserer Bewertung in Kabul für Ruhe und Ordnung gesorgt. Die haben ja sogar den Zugang zum Flughafen reguliert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1098–1100 (Original, neues Fenster)

Zeuge BND-Beamter O. W. und „Fisch” bestätigten: Die Taliban sorgten am HKIA für Ordnung. General Schütt: „Die Evakuierung war von vornherein durch US-Taliban-Absprachen zeitlich begrenzt und von den Schutzgarantien […] der Taliban abhängig.” Bustransporte aus Kabul-Stadt zum HKIA liefen mit Taliban-Begleitung („Taliban-Express”) und wurden auf Bitten van Thiels (22.08.2021) vertraulich behandelt. AA-Beamter: „Flucht vor den Taliban mit den Taliban”, keine gute Idee, aber praktiziert. Bezahlung an Taliban war geschäftlich („kostenträchtige Deals”, „Busfahrten, Wasser, Erfrischungsgetränke, Süßigkeiten” um den HKIA).

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Taliban, BND, Jan van Thiel, General Schütt… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.8 — Luftbrücke Marquardt S. 1100–1101

NRO „Kabul Luftbrücke e.V.” (Marquardt, Grüne): „Die Afghanen sind mir jetzt völlig egal, ich muss den Flieger loswerden”

Originalstelle
„„Im […] Telefonat erläuterte Marquard, wie teuer der Leerflug geworden sei, weil neben dem normalen Charter noch eine erhebliche Erhöhung der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Im […] Telefonat erläuterte Marquard, wie teuer der Leerflug geworden sei, weil neben dem normalen Charter noch eine erhebliche Erhöhung der Versicherungskosten wegen der langen Verweildauer auf dem Boden in Kabul fällig geworden sei, sowie Strafzahlungen drohten […] (,die Afghanen sind mir jetzt völlig egal, ich muss den Flieger loswerden‘).“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1100–1101 (Original, neues Fenster)

EU-Abgeordneter Erik Marquardt (Grüne) drängte mit der NRO „Kabul Luftbrücke e.V.” auf Charter-Flüge nach Kabul, was im AA Frustration auslöste. AA-Staatssekretär Berger: „Es ist unerträglich wie Marquardt und seine Luftbrücke agieren und unsere Evakuierungsbemühungen erschweren.” Die NRO flog Afghanen ohne Einreiseberechtigung aus, gab sich gegenüber georgischen Behörden teils als BND-Beamte aus. BMI-Staatssekretär Teichmann nannte das Vorgehen „Unding”. Trotzdem wies Maas dem NRO-Flugzeug ein NATO-CallSign zu, was die US-Seite verärgerte.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 15.1 — Saigon-Auftrag S. 1112–1113

Merkel zu General Meyer (Winter 2020/21): „Ich möchte kein Bild haben wie in Saigon”

Originalstelle
„„Das war ein Auftrag, den die Kanzlerin mir persönlich im Januar oder Dezember gegeben hatte: Ich möchte kein Bild haben wie in Saigon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1112–1113 (Original, neues Fenster)

General Meyer (Befehlshaber Einsatzkontingent) berichtete vor dem Ausschuss von einem persönlich an ihn gerichteten Auftrag Merkels aus Dezember 2020/Januar 2021: „Ich möchte kein Bild haben wie in Saigon.” Aus AfD-Sicht belegt das Merkels ausgeprägtes Bewusstsein für die innenpolitischen Folgen und widerlegt ihre öffentliche Erzählung vom 16.08.2021 („Wir haben die Lage falsch eingeschätzt”) als „gezielte Desinformation der deutschen Öffentlichkeit”.

Thema: Evakuierungsoperation Dezember 2020 / Januar 2021 Akteure: Angela Merkel, General Meyer sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.1 — Ortskräfte-Evakuierung S. 822

CDU/CSU: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde vor dem 13.08.2021 im AA „nicht mit Nachdruck thematisiert”

Originalstelle
„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschuss stellte fest, dass eine Evakuierung von Ortskräften weder für die Optionen einer diplomatischen noch einer militärischen Evakuierung vor dem 13. August 2021 mit Nachdruck thematisiert wurde. […] Dies war letztlich nur konsequent, da im AA die Grundannahme galt: „Ortskräfte werden grds. nicht evakuiert, Sonderregelungen für AFG mir nicht bekannt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 822 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt fest: Eine Evakuierung von Ortskräften wurde im AA vor dem 13.08.2021 nicht ernsthaft geplant. Grundannahme: Ortskräfte werden grundsätzlich nicht evakuiert. Stattdessen war auf Charterflüge und reguläre Linienflüge gesetzt. Erst auf Anweisung Bergers („BW muss auf jeden Fall auch OK evakuieren”) am 13.08. wurde dies geändert.

Thema: Evakuierungsoperation Februar 2020 – August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Krisenbeauftragter AA sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 825

CDU/CSU: Nicht BND-Einschätzung, sondern AA-Vorabentscheidung war ausschlaggebend für Krisenstabsergebnis 13.08.2021

Originalstelle
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 825 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.

Hinweis: Direkter Widerspruch zur öffentlichen Maas-Darstellung („BND lag falsch, mit katastrophalen Folgen”). Das ist ein Kernpunkt des CDU/CSU-Sondervotums.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-12 bis 2021-08-13 Akteure: Auswärtiges Amt, Antje Leendertse, BND, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 10.2 — Krisenstab 13.08 S. 830–831

CDU/CSU: BMVg-Empfehlung 13.08. zu robustem Einsatz wurde in AA-Protokoll abgeschwächt

Originalstelle
„Im AA wurde dann diese erste Fassung der Niederschrift aus der Krisenstabssitzung in einer Weise überarbeitet, dass die ursprüngliche Dringlichkeit, mit der das BMVg im Krisenstab auf den Entscheidungsbedarf hinwies, immer weniger erkennbar war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 830–831 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Im Krisenstab am 13.08.2021 forderte das BMVg ein „window of opportunity zu nutzen”, möglichst noch am gleichen Tag Militär nach Kabul zu verlegen. Das AA habe im offiziellen Protokoll diese Dringlichkeit Stück für Stück abgeschwächt (von „heute” zu „zeitnah”, von „Vorbereitung der Evakuierung” zu „möglicher Evakuierung”). Kramp-Karrenbauer kontaktierte daraufhin direkt Merkel.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-13 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.1 — Vorlauf BMVg S. 834–836

CDU/CSU: Robuste Evakuierung erst auf Drängen Kramp-Karrenbauers und nach Merkel-Entscheidung

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„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 834–836 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Olaf Scholz, Horst Seehofer… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.2 — Botschaftsverlegung S. 837–838

CDU/CSU: Maas-Entscheidung zur Verlegung am 14.08. abends erreichte Kabul nicht; Potzel versuchte sogar Verbleib durchzusetzen

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„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Kabul kam diese Entscheidung für eine Evakuierung jedoch scheinbar nicht an. […] Bereits vor der Entscheidung von Bundesminister Maas hatte der designierte Botschafter für Kabul und frühere Afghanistan-Sonderbeauftragte Potzel daher persönlich versucht, eine Verlegung an den Flughafen zu unterbinden. […] versuchte er, den Sicherheitsberater der Botschaft zu überreden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 837–838 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert ein gravierendes Versäumnis: Maas billigte am Abend des 14.08.2021 die Verlegung der Botschaft an den Flughafen; in Kabul kam diese Entscheidung nicht an. Botschafter Potzel versuchte stattdessen, Geschäftsträger van Thiel und den Sicherheitsberater BPol zum Verbleib zu überreden und versprach dabei militärische Unterstützung, die weder mit BMVg abgesprochen noch mandatiert war. Erst am 15.08. 10:35 Uhr Ortszeit Berlin erhielt van Thiel „grünes Licht”.

Hinweis: Stark wertende Detaildarstellung interner AA-Abläufe.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 bis 2021-08-15 Akteure: Markus Potzel, Jan-Hendrik van Thiel, Heiko Maas, Sicherheitsberater BPol sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Listen S. 841–842

CDU/CSU: Namenslisten der Ausreiseberechtigten am Flughafen waren „in weiten Teilen unbrauchbar”

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„Jeder direkt damit befasste Zeuge berichtete dem Ausschuss, dass diese Listen in weiten Teilen für den Zweck vor Ort unbrauchbar waren: „Mit diesen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jeder direkt damit befasste Zeuge berichtete dem Ausschuss, dass diese Listen in weiten Teilen für den Zweck vor Ort unbrauchbar waren: „Mit diesen Listen können Sie nur ganz, ganz bedingt arbeiten, und das ist sehr freundlich ausgedrückt. […] Das war unheimlich schwierig und für uns in dieser Situation so nicht durchführbar.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 841–842 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kritisiert: Die vom AA federführend zusammengestellten Namenslisten für die Zugangskontrolle am Flughafen Kabul waren unsortiert, in Papierform, oft mit Doppelnennungen und falscher Schreibweise und für die Soldaten an den Schleusen kaum brauchbar. Auch fälschungsanfällige Berechtigungsdokumente erschwerten die Arbeit.

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — KSK-Liste S. 843

CDU/CSU-Vorwurf: KSK-Einsatzführer erhielt erst am 21.08. ELEFAND-Liste in „katastrophalem Zustand”

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„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-16 bis 2021-08-21 Akteure: KSK, Auswärtiges Amt, Miguel Berger, Bundeswehr sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Hubschrauber S. 843

CDU/CSU: Einsatz deutscher Hubschrauber durch USA und AA verhindert; „Joint Operation Gripping Eagle” nach Telefonat Kramp-Karrenbauer mit US-Counterpart

Originalstelle
„Die Amerikaner haben grundsätzlich unsere Operation abgelehnt, und zwar auf Ebene Secretary of Defense, also Verteidigungsminister. […] Nach einem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Amerikaner haben grundsätzlich unsere Operation abgelehnt, und zwar auf Ebene Secretary of Defense, also Verteidigungsminister. […] Nach einem nächtlichen Telefonat von Bundesministerin Kramp-Karrenbauer mit ihrem US-Counterpart wurde die Rettung der deutschen Staatsbürger jedoch als Joint-Operation „Gripping Eagle” erfolgreich durchgeführt und 20 Personen auf den Flughafen gebracht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: US-Verteidigungsminister hatte den Einsatz deutscher Hubschrauber abgelehnt; auch das AA und van Thiel rieten ab („act of war”-Risiko). Erst nach nächtlichem Telefonat Kramp-Karrenbauers mit US-Counterpart wurde Joint Operation „Gripping Eagle” möglich: 20 Personen gerettet, später 21.

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Kabul Luftbrücke S. 845–846

CDU/CSU: Charteraktion „Kabul Luftbrücke” (Marquardt) behinderte die Evakuierung; Berger nannte Vorgehen „unerträglich”

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„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 845–846 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.

Hinweis: Politisch zugespitzte Kritik an Akteur eines anderen Lagers.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-25 Akteure: Erik Marquardt, Kabul Luftbrücke, Miguel Berger, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Evakuierung-Bilanz S. 848

CDU/CSU-Gesamtbewertung: AA-Krisenvorbereitung „in vielen Bereichen – trotz besseren Wissens – unzureichend”

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„Unabhängig von diesen Umständen belegte die militärische Evakuierungsoperation, dass die Krisenvorbereitung des AA in vielen Bereichen – trotz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unabhängig von diesen Umständen belegte die militärische Evakuierungsoperation, dass die Krisenvorbereitung des AA in vielen Bereichen – trotz besseren Wissens – unzureichend war. […] Vielmehr wurden – ähnlich wie bei der Visavergabe – erkannte Missstände (Liste der Deutschen, Liste der besonders gefährdeten Afghanen, fehlender Raum am Flughafen, dysfunktionale Evakuierungsplanungen, unzureichende Ressourcen im Krisenreaktionszentrum, fehlender Lufttransport, etc.) über Monate hinweg im AA bagatellisiert und nicht behoben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 848 (Original, neues Fenster)

Gesamtfazit der CDU/CSU zur Evakuierungsoperation: Trotz Lobes für die Einsatzkräfte sei die Krisenvorbereitung des AA strukturell unzureichend gewesen. Erkannte Missstände seien „über Monate hinweg bagatellisiert und nicht behoben” worden. Afghanistan war über 20 Jahre einer der gefährlichsten Einsatzorte für Diplomaten.

Hinweis: Zentrales bewertendes Fazit aus dem CDU/CSU-Sondervotum.
Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Auswärtiges Amt sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Buskonvois S. 843–844

CDU/CSU: Unkoordinierte NGO-Aktionen (Buskonvois) erschwerten Evakuierung

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„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zunehmend Schwierigkeiten mit kommerziellen Busanbietern, NGOs etc. die unangemeldet Konvois mit falschen Behauptungen (u.a. pol. Protektion dieses oder jenes Staates) an das Gate zu bringen versuchen. […] In der letzten Nacht versuchten insgesamt 12 NGOs ihre Buskonvois in den Flughafen zu bringen; alle ohne Erfolg, aber großen Ärger produzierend.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 843–844 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: Buskonvoi-Versuche unter US-Koordination scheiterten oft an Taliban-Checkpoints. Unkoordinierte NGO-Aktionen, mit denen sich Busse gewaltsam Zugang verschaffen wollten, führten zu Schließungen der Tore (mittlere Schließungsdauer 4 Stunden) und behinderten die offizielle Evakuierung.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: NGOs, Krisenunterstützungsteam, USA, Taliban sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11 — Dank S. 833–834

CDU/CSU dankt Einsatzkräften und Freiwilligen am Flughafen Kabul ausdrücklich

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„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Dank der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt den Mitarbeitern der Botschaft Kabul inklusive der dort eingesetzten Mitarbeiter des BND und der BPol, den Soldaten der militärischen Evakuierungsoperation und allen deutschen und afghanischen Freiwilligen, die vor Ort im Einsatz waren und ihr Leben riskierten. […] Unser Gedenken gilt im Besonderen den Opfern des Anschlages am 26. August 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 833–834 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dankt ausdrücklich allen am Flughafen Kabul eingesetzten Kräften (Botschaft, BND, BPol, Bundeswehr, deutsche und afghanische Freiwillige) und gedenkt der Opfer des Anschlags vom 26.08.2021 (Abbey Gate). Die Leistung (knapp 5.000 evakuierte Personen) sei eine „Gemeinschaftsleistung im besten Sinne”.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Botschaft Kabul, BND, Bundespolizei, Bundeswehr… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.4.6 — Krisenstabssitzung 13.08. S. 958–959

FDP: BND-Vortrag in Krisenstabsitzung 13.08. „kippte” die Evakuierungs-Entscheidung

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„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Innerhalb des neuen Basisszenarios prognostizierte der BND eine Einnahme von Kabul vor dem 11. September 2021 mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 20-50 %. […] Es liegt nahe, dass dieser Umstand dazu geführt hat, dass der Vortrag des BND eher als Gegenpol zur dramatischeren Lageschilderung des Geschäftsträgers wahrgenommen wurde und somit nicht als Bestätigung der Einschätzung, dass ein Ende der Republik Afghanistan unmittelbar bevorstehen könnte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 958–959 (Original, neues Fenster)

Die FDP: In der Krisenstabsitzung am 13.08.2021 prognostizierte der BND die Einnahme Kabuls vor dem 11.09.2021 mit 20–50% („eher unwahrscheinlich”); die Konkretisierung der Arbeitsebene zu Kipppunkten sei niedriger gewichtet worden als das oberflächlichere BND-Präsidiumsvotum. Der BND-Vortrag sei als Gegenpol zur dramatischen van-Thiel-Schilderung wahrgenommen worden; die Botschaft wurde nicht sofort evakuiert.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.1 — Verlegung Botschaft S. 960

FDP: Drei E-Mails nötig bis Evakuierungs-Freigabe, „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”

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„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die FDP-Fraktion möchte jedoch an dieser Stelle festhalten, dass für die Deutsche Botschaft Kabul bis zum 15. August 2021 keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung erfolgt ist. Bis dahin war diese nur unter der Prämisse erfolgt, dass die Botschaft am Flughafen in „Containern” unterkommt und „voll arbeitsfähig” ist. Um eine Erlaubnis für die Evakuierung zu erhalten, musste der Geschäftsträger drei Mal beim Krisenreaktionszentrum um Freigabe bitten. Die dritte dieser E-Mails enthält den medial bekannt geworden Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 960 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Bis zum 15.08.2021 erfolgte keine uneingeschränkte Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul, nur unter unmöglich erfüllbaren Bedingungen (Container, „voll arbeitsfähig”). Geschäftsträger van Thiel musste das Krisenreaktionszentrum dreimal um Freigabe bitten. Die dritte E-Mail enthielt den medial bekannten Satz „HABEN WIR GRÜNES LICHT?!”.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, AA-Krisenreaktionszentrum sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.2 — Eindrücke Evakuierung S. 962–968

FDP: Würdigung der außergewöhnlichen Leistung von van Thiel, „Fisch”, T. G. und General Arlt

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„Jan Hendrik van Thiel und sein Sicherheitsberater „Fisch” trugen maßgeblich zur Evakuierungsmission bei. Bereits vor dem 15. August 2021, als die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jan Hendrik van Thiel und sein Sicherheitsberater „Fisch” trugen maßgeblich zur Evakuierungsmission bei. Bereits vor dem 15. August 2021, als die Machtübernahme der Taliban absehbar wurde, handelte die Deutsche Botschaft in Kabul unter der Leitung von Jan Hendrik van Thiel mit bemerkenswerter Weitsicht. Es wurden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um sensible Akten, Hardware und personenbezogene Informationen zu vernichten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 962–968 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt ausdrücklich die außergewöhnliche Leistung der vor Ort Tätigen: van Thiel (Geschäftsträger), „Fisch” (BPOL-Sicherheitsberater), General Arlt, T. G. (BND), J. W., G. M. und der Zivilist C. K., die unter extremen Bedingungen, teils unter Beschuss, deutsche Staatsangehörige, Ortskräfte und Schutzbedürftige evakuierten.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP (Würdigung).
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Fisch, Jens Arlt, T. G.… sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.4 — CDU-Abgeordneter S. 969–970

FDP: Öffentliche Äußerung eines CDU-Außenpolitikers behinderte KSK-Hubschraubereinsatz

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„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 969–970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: KSK, Oberstleutnant Tobias, CDU-Außenpolitiker sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.3.2 — Spontane Evakuierung S. 879–881

Evakuierungsentscheidung Botschaft Kabul „zu spät”, Warnungen van Thiels seit 22.07.2021 ignoriert

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„„… wenn wir evakuieren wollen, müssen wir anfangen.” (Geschäftsträger van Thiel, 23.07.2021)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 879–881 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul „zu spät” erfolgte. Geschäftsträger van Thiel habe seit dem 22./23.07.2021 in DKOR und E-Mails eindringlich gewarnt; ein DKOR von Botschafterin Haber (06.08.2021) sei wegen Wochenende erst am 09.08.2021 bearbeitet worden. Trotz BND-Prognose vom 13.08.2021 (Fall Kabuls in 30–90 Tagen) sei am 14./15.08.2021 die Botschaft nur durch US-Hubschrauber „in letzter Minute” evakuiert worden. Maas habe in dieser Krise keine steuernde Rolle gespielt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Juli/August 2021 Akteure: Jan Hendrik van Thiel, Emily Haber, Heiko Maas, BND… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.2 — Evakuierung Botschaft S. 913

Botschaftsevakuierung 15.08.2021: ohne deutsche Lokalbeschäftigte, MoA mit USA umfasste nur Diplomat:innen

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„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 913 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-15 Akteure: Auswärtiges Amt, USA, „Fisch”, BND sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Evakuierungsoperation S. 914

Evakuierungsoperation: 5.347 Menschen aus 45 Nationen, Anerkennung für die Beteiligten

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„„Diese Evakuierung ist keine Blaupause und kann sie nicht sein und sollte sie auch nicht sein, weil es keine klassische Evakuierungsoperation ist …” (Brigadegeneral Arlt)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 914 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt: Die militärische Evakuierungsoperation aus Kabul brachte in weniger als zwei Wochen 5.347 Menschen aus mindestens 45 Nationen in Sicherheit. Die Soldat:innen, Diplomat:innen, Polizist:innen, BND-Mitarbeitende und Helfer:innen seien an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gegangen. Brigadegeneral Arlt habe deutlich gemacht: Dies sei keine klassische Evakuierung gewesen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Bundeswehr, Jens Arlt sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Evakuierungslisten S. 900

Listenchaos bei Evakuierung: ELEFAND-Liste erst nach 5 Tagen, Ortskräfte-Listen kaum nutzbar

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„„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich habe täglich Listen bekommen mit 200 Namen zum Teil drauf, nicht alphabetisch sortiert … Wenn ich diese Liste genutzt hätte und jeden, der da stand, der mir gesagt hat: „Ja, ich darf mit”, auf dieser Liste gesucht hätte, dann würde ich vermutlich jetzt noch da stehen.” (Hauptmann H.)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 900 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion dokumentiert das Listenchaos: Die ELEFAND-Liste deutscher Staatsangehöriger traf erst am 21.08.2021 ein, fünf Tage nach Ankunft der Soldat:innen. ELEFAND brach unter dem „Traffic” zusammen. Die Ortskräfte-Listen waren als Papierausdrucke, mit hunderten nicht-alphabetisch sortierten afghanischen Namen kaum nutzbar. Berechtigte mussten teils mit Fotos identifiziert werden. Den Feldjägern fehlten Sprachmittler:innen für Dari und Paschtu sowie internetfähige Computer.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, Bundeswehr, Hauptmann H. sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.3 — Hubschrauber S. 916

Mediale Vorab-Berichte zu deutschen Spezialkräfte-Hubschraubern, USA versagten Genehmigung

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„„Ich sage es so flapsig: Die haben uns ausgelacht.” (Zeuge „Tobias” über US-Spezialkräfte)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 916 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert: Die Bundeswehr verlegte zwei leichte Unterstützungshubschrauber zur KSK-Unterstützung; die Information gelangte während der Verlegung in die Öffentlichkeit. Die USA versagten die Einsatzgenehmigung; die Taliban wussten von den Hubschraubern. Eine Evakuierung wurde schließlich einmalig mit US-Hubschraubern durchgeführt. Operative Details während laufender Operationen dürften nicht in eine breitere Öffentlichkeit gelangen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, USA, Taliban, „Tobias” sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 1 — Präambel S. 655

SPD-Präambel: Bilder vom Flughafen Kabul als „unrühmliches Ende“ eines 20-jährigen Einsatzes

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„Die schockierenden Bilder vom Flughafen Kabul im August 2021 werden noch lange in Erinnerung bleiben: Verzweifelte und verängstigte Menschenmassen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die schockierenden Bilder vom Flughafen Kabul im August 2021 werden noch lange in Erinnerung bleiben: Verzweifelte und verängstigte Menschenmassen auf und um den Flughafen, Menschen, die in Hoffnung auf Mitnahme das Rollfeld stürmen, auf startende Flugzeuge klettern und in den Tod stürzen. Diese Bilder sind das unrühmliche Ende eines zwanzigjährigen Einsatzes der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bezeichnet in ihrer Präambel die Bilder vom Flughafen Kabul im August 2021 als „unrühmliches Ende“ eines 20-jährigen internationalen Einsatzes mit maßgeblicher deutscher Beteiligung. 60 Bundeswehrsoldaten starben im Einsatz; die Bundeswehr bildete die afghanische Armee aus, deutsche Polizist:innen die afghanische Polizei.

Hinweis: Präambel einer Fraktionsbewertung, keine gemeinsame Ausschuss-Feststellung.
Thema: Evakuierungsoperation 2001–2021 Akteure: SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Evakuierungsoperation grundsätzlich ein Erfolg (5.347 Personen, 37 Flüge, alle Soldat:innen unversehrt)

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„Die Evakuierungsoperation von Bundeswehr und Auswärtigem Amt war ein Erfolg. Während der Evakuierungsoperation vom 16. bis zum 27. August 2021 flog …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Evakuierungsoperation von Bundeswehr und Auswärtigem Amt war ein Erfolg. Während der Evakuierungsoperation vom 16. bis zum 27. August 2021 flog die Bundeswehr mit 37 Flügen insgesamt 5 347 Personen aus 45 Nationen über Taschkent aus Kabul aus. Alle 496 am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Evakuierungsoperation als Erfolg: 5.347 Personen aus 45 Nationen wurden in 37 Flügen evakuiert; alle 496 beteiligten Soldatinnen und Soldaten blieben körperlich unversehrt. Psychologische Betreuungsangebote halfen beim Umgang mit den belastenden Eindrücken.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–27.08.2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 657

SPD: Bundesregierung hätte rückblickend früher auf Lageeskalation reagieren sollen

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„Die Bundesregierung hätte rückblickend betrachtet früher auf die Lageeskalation in Afghanistan reagieren sollen. … Diese Krise hat aber gezeigt, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung hätte rückblickend betrachtet früher auf die Lageeskalation in Afghanistan reagieren sollen. … Diese Krise hat aber gezeigt, dass für solche Großkrisen Verbesserungsbedarfe bestehen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 657 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion räumt selbstkritisch ein: Die Bundesregierung hätte rückblickend früher auf die Lageeskalation reagieren sollen. Für solche Großkrisen bestünden Verbesserungsbedarfe; die Bundesregierung habe dies erkannt und Maßnahmen eingeleitet.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.2 — Evakuierungsentscheidung S. 715–719

SPD: Frühere Evakuierungsentscheidung wäre angebracht gewesen, widersprüchliches Lagebild durch BND verzögerte Krisenreaktion

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„Rückblickend betrachtet, wäre eine frühzeitigere Entscheidung des AA zur Einleitung der Evakuierung der Botschaft angebracht gewesen. Ausschlaggebend …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Rückblickend betrachtet, wäre eine frühzeitigere Entscheidung des AA zur Einleitung der Evakuierung der Botschaft angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung zur Einleitung der Evakuierung am 14. August war ein widersprüchliches Lagebild in den ersten beiden Augustwochen 2021. … Die Berichterstattung des BND in der ersten Augusthälfte 2021 war damit einer der ausschlaggebenden Gründe, dass die Evakuierungsentscheidung nicht zu einem früheren Zeitpunkt getroffen worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 715–719 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Eine frühere Evakuierungsentscheidung wäre angebracht gewesen. Ausschlaggebend für die im Vergleich zu anderen Nationen späte Entscheidung sei ein widersprüchliches Lagebild gewesen: Der BND habe die dynamische Lageentwicklung (9.–15.08.) verkannt; dies sei einer der ausschlaggebenden Gründe für die Verzögerung.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Auswärtiges Amt, BND, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4 — Evakuierungsoperation S. 723–724

SPD: Mandatierung der Evakuierungsoperation formell und materiell rechtmäßig

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„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 723–724 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundesregierung, Bundestag, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4.3 — ELEFAND-Liste S. 726

SPD: KSK erhielt ELEFAND-Liste erst am 21.08. und in „katastrophalem Zustand“

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„Der Leiter des KSK-Elements vor Ort kritisierte dabei, dass es zu lange dauerte, bis er die ELEFAND-Liste zu den deutschen Staatsangehörigen in Kabul …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Leiter des KSK-Elements vor Ort kritisierte dabei, dass es zu lange dauerte, bis er die ELEFAND-Liste zu den deutschen Staatsangehörigen in Kabul in einem angemessenen Zustand erhielt. Immer wieder habe er in der morgendlichen Lagebesprechung darum bitten müssen, dass ihm die ELEFAND-Liste gegeben wird. Diese sei ihm erst am 21. August über das Einsatzführungskommando übermittelt worden und sei in einem „katastrophalen Zustand“ gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 726 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion kritisiert: Der KSK-Leiter vor Ort habe die ELEFAND-Liste erst am 21.08.2021 erhalten, und zwar in „katastrophalem Zustand“. Andere Nationen seien bereits am 13.08. nach Kabul geflogen. Die Liste sei am Ende nicht fertig abgearbeitet worden, was beim KSK-Leiter zu einem „ganz schlechten Gefühl“ geführt habe.

Thema: Evakuierungsoperation 21.08.2021 Akteure: KSK, Einsatzführungskommando, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 9.4.4 — Hubschrauber S. 727

SPD: Bundeswehr-Hubschrauber blieben ungenutzt; frühe öffentliche Berichterstattung durch CDU/CSU-Abgeordneten ohne Freigabe

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„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Berichterstattung des Spiegels vom 22. August 2021 soll der Abgeordnete gegenüber der Bild am Sonntag gesagt haben, dass er dafür eine Freigabe durch die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer gehabt habe. Im Ausschuss erklärte die Verteidigungsministerin auf die Frage, ob es eine solche Freigabe gegeben hat, dass ihr diese Frage bereits zum damaligen Zeitpunkt gestellt worden sei und sie diese auch damals nicht mit „Ja“ beantwortet habe. Eine Freigabe für den Abgeordneten, diese Information öffentlich zu teilen, hat es damit augenscheinlich nicht gegeben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 727 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert: Die zwei nach Kabul verbrachten Bundeswehr-Hubschrauber kamen nicht zum Einsatz. Frühe presseöffentliche Information durch einen CDU/CSU-Abgeordneten (mit angeblicher Freigabe durch Kramp-Karrenbauer) könnte ein Grund gewesen sein, dass die USA den Einsatz nicht genehmigten. Kramp-Karrenbauer bestreitet die Freigabe.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD-Schlussbemerkung: Besondere Anerkennung für Bundeswehr und AA, Dank an alle Beteiligten, ehrendes Andenken an 60 gefallene Soldaten

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„Besondere Anerkennung gilt Bundeswehr und Auswärtigem Amt für die Durchführung einer Evakuierungsoperation, bei der unter extremsten Bedingungen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Besondere Anerkennung gilt Bundeswehr und Auswärtigem Amt für die Durchführung einer Evakuierungsoperation, bei der unter extremsten Bedingungen insgesamt 5 347 Menschen in Sicherheit gebracht werden konnten. … Allen am Einsatz beteiligten Soldatinnen und Soldaten gebührt Dank und Anerkennung, ein ehrendes Andenken gilt den 60 Soldaten, die im Einsatz in Afghanistan ihr Leben verloren haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion spricht in der Schlussbemerkung „besondere Anerkennung“ für Bundeswehr und AA aus: 5.347 Menschen unter extremsten Bedingungen in Sicherheit gebracht; Bundeswehr ohne Verluste zurückgekehrt; ehrendes Andenken an die 60 im Einsatz gefallenen Soldaten.

Thema: Evakuierungsoperation Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json

Aussagen der Sachverständigen (3)

Sachverständige:r Frage 2 — Leistungsfähigkeit der GSVP S. 3

GSVP-Defizite bei robusten Einsätzen wurden am Ende des Afghanistaneinsatzes besonders augenfällig

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„Wenig leistungsfähig ist die EU bei militärischen Kriseneinsätzen, besonders in nicht-permissiven Situationen. Von den für robuste Einsätze …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wenig leistungsfähig ist die EU bei militärischen Kriseneinsätzen, besonders in nicht-permissiven Situationen. Von den für robuste Einsätze vorgehaltenen Battlegroups hat die EU noch nie Gebrauch gemacht … Besonders augenfällig wurden diese Defizite am Ende des Afghanistaneinsatzes.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die EU sei bei militärischen Kriseneinsätzen, besonders in nicht-permissiven Lagen, wenig leistungsfähig; ihre Battlegroups seien nie eingesetzt worden. Am Ende des Afghanistaneinsatzes seien diese Defizite besonders augenfällig geworden.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 enquete_gutachten\peters.json
Sachverständige:r Frage 2 — Leistungsfähigkeit der GSVP S. 3–4

Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung Kabuls als Auslöser des ERDC-Prozesses

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„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens von Kabul hat die EU erneut einen Reformprozess im militärischen Bereich der GSVP begonnen und strebt nun unter anderem die Schaffung einer schnellen Eingreiffähigkeit (ERDC) an.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

In Reaktion auf die Abhängigkeit der Europäer von den USA bei der Sicherung des Flughafens Kabul habe die EU einen erneuten Reformprozess (u. a. ERDC) angestoßen und müsse damit eingestehen, dass sie 25 Jahre nach Aufnahme der Petersberg-Aufgaben selbst Missionen des „unteren Spektrums“ noch nicht durchführen könne.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: EU, USA enquete_gutachten\peters.json
Sachverständige:r Frage 3 — Glaubwürdigkeit der Taliban-Versprechen S. 5

UN-Sicherheitsrat-Resolution 30.08.2021 zu freier Ausreise; Russland und China enthielten sich

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„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-30 Akteure: UN-Sicherheitsrat, Russland, China, Emmanuel Macron stellungnahmen\06-domroese.json

Zeugenaussagen (3)

Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 1.4 — Ortskraft der Bundeswehr: Evakuierungsversuche S. 375–376

Ortskraft der Bundeswehr: erster Evakuierungsversuch 19.08.2021 am Nordtor gescheitert (Tränengas, Tausende Menschen, Sohn verletzt)

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„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tausende von Menschen stürmten das nördliche Tor vom Flughafen von Kabul. Auch die Sicherheitskräfte versuchten mithilfe von Waffen mit Kolben oder mit Luftschlägen … Mein Sohn bat mich inständig, ich sollte ihn wieder nach Hause bringen: Warum hast du uns zu diesem schrecklichen Ort gebracht? - Gleichzeitig haben die Sicherheitskräfte Tränengas benutzt, sodass auch mein Sohn von diesem Tränengas verletzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 375–376 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge beschrieb seinen ersten Evakuierungsversuch am 19.08.2021 am Nordtor des Flughafens Kabul als „furchtbar“: Tausende stürmten das Tor, Sicherheitskräfte schlugen mit Gewehrkolben und setzten Tränengas ein; sein Sohn wurde verletzt. Die deutschen Soldat:innen hätten weder geschossen noch Tränengas eingesetzt. Wegen der Lage kehrte er um.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: Ortskraft der Bundeswehr, Bundeswehr, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3 — KfW S. 381–384

Ortskraft der KfW: Taliban durchsuchten KfW-Büro Kabul am Abend des 17.08.2021; Evakuierung am 21.08. nach Taschkent

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„Als die Taliban dort eindrangen, haben sie als Allererstes das Wachpersonal des Büros entwaffnet. Dann kamen sie in das Gebäude hinein und haben die Mobiltelefone, Smartphones von einigen Kollegen und deren Kindern entwendet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 381–384 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft der KfW, arbeitete 2018–2021 in der Verwaltung der KfW in Masar-i-Scharif. Nach dem Fall Kabuls befanden sich am 17.08.2021 ca. 15 Familien im KfW-Büro Kabul; Taliban drangen ein, entwaffneten das Wachpersonal und entwendeten Handys. Am 18.08. wurden die Beschäftigten gekennzeichnet (rote und weiße Kopftücher) zum Flughafen geschickt; die Zeugin gelangte gegen Mitternacht ins Camp und reiste am 21.08.2021 nach Taschkent aus.

Thema: Evakuierungsoperation August 2021 Akteure: Ortskraft der KfW, KfW, Taliban, Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Zeugenaussage Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 4 — KAS S. 385–388

Ortskraft von Goethe-Institut und KAS: Zugang zum Flughafen Kabul 20.08.2021 mit US-Visum, dann Ausreise mit Bundeswehr

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„Als sie meine Dokumente gesehen haben und meinen Pass, haben sie alles verglichen, und dann haben sie mir gesagt: Oh, es sind so viele Dokumente - - und dass Sie wirklich mit den Deutschen gearbeitet haben. Dann kommen Sie doch mit.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 385–388 (Original, neues Fenster)

Die Zeugin, eine frühere Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, arbeitete ab 2017 für das Goethe-Institut und ab 2019 für die KAS. Sie gelangte am 20.08.2021 mit US-Visum (über ihren Bruder) auf das Flughafengelände in Kabul. Nach Vorlage von Arbeitsvertrag und Reisepass nahmen deutsche Soldat:innen sie in die deutsche Evakuierung auf und brachten sie über Taschkent nach Frankfurt am Main. Sie beschrieb die deutsche Evakuierung als „sehr gut organisiert“.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-20 Akteure: Ortskraft von Goethe-Institut und KAS, Goethe-Institut, Konrad-Adenauer-Stiftung, Bundeswehr… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json