Bridge the Gap.

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Doha-Abkommen

Das US-Taliban-Abkommen vom 29. Februar 2020 und seine Folgen.

61 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (9)

Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1 — Das Doha-Abkommen S. 155

Doha-Abkommen am 29.02.2020 unterzeichnet: kalendarischer Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums

Originalstelle
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums dar. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte auf Seiten der US-Administration durch den US-amerikanischen Sondergesandten Khalilzad und auf Seiten der Taliban durch den Leiter des Büros der Taliban in Doha, Baradar. Mit dem Abschluss des Doha-Abkommens stand – nach einem zwanzigjährigen internationalen Engagement in Afghanistan – zum ersten Mal ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen bis zum 30. April 2021 im Raum.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: Zalmay Khalilzad, Abdul Ghani Baradar abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2 — Vertragsparteien S. 158

Weder afghanische Regierung noch NATO-Alliierte am Doha-Abkommen beteiligt; parallel Joint Declaration USA–Afghanistan

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Bundesregierung, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.3 — Doha-Abkommen im Wortlaut S. 159–161

Vier Teile des Doha-Abkommens (offizielle Übersetzung des AA)

Originalstelle
„Ein umfassendes Friedensabkommen besteht aus vier Teilen: 1. Garantien und Durchsetzungsmechanismen, die verhindern werden, dass Gruppen oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein umfassendes Friedensabkommen besteht aus vier Teilen: 1. Garantien und Durchsetzungsmechanismen, die verhindern werden, dass Gruppen oder Einzelpersonen afghanischen Boden gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten nutzen. 2. Garantien, Durchsetzungsmechanismen und die Verkündung eines Zeitplans für den Abzug aller ausländischen Streitkräfte aus Afghanistan. 3. … wird das von den Vereinigten Staaten nicht als Staat anerkannte Islamische Emirat Afghanistan, das als die Taliban bekannt ist, am 10. März 2020 … mit innerafghanischen Verhandlungen mit den afghanischen Seiten beginnen. 4. Ein dauerhafter und umfassender Waffenstillstand wird ein Punkt auf der Tagesordnung des innerafghanischen Dialoges und der innerafghanischen Verhandlungen sein.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 159–161 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen besteht aus vier Teilen: (1) Taliban-Garantien gegen Nutzung afghanischen Bodens gegen die USA und Verbündete; (2) US-Zeitplan für Abzug aller ausländischen Streitkräfte; (3) Beginn innerafghanischer Verhandlungen ab 10.03.2020 nach Teilen 1+2; (4) Waffenstillstand als Tagesordnungspunkt der innerafghanischen Verhandlungen + politische Roadmap.

Thema: Doha-Abkommen abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.3 — Doha-Abkommen im Wortlaut S. 159–160

Zeitplan US-Abzug: 14 Monate insgesamt, 135 Tage bis Reduktion auf 8.600 + Räumung von 5 Stützpunkten

Originalstelle
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, alle militärischen Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihrer Verbündeten und Koalitionspartner …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, alle militärischen Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihrer Verbündeten und Koalitionspartner, einschließlich des gesamten nicht diplomatischen zivilen Personals, privater Sicherheitsunternehmen, Ausbilder, Berater und Unterstützungsdienstleister, innerhalb von vierzehn (14) Monaten nach Verkündung dieses Abkommens aus Afghanistan abzuziehen, und wird in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen treffen: A. Die Vereinigten Staaten, ihre Verbündeten und die Koalition werden in den ersten einhundertfünfunddreißig (135) Tagen die folgenden Maßnahmen treffen: 1) Die Zahl der in Afghanistan eingesetzten amerikanischen Streitkräfte wird auf achttausendsechshundert (8 600) vermindert; die Truppenstärke ihrer Verbündeten und der Koalitionspartner wird anteilsmäßig verringert. 2) Die Vereinigten Staaten, ihre Verbündeten und die Koalition werden ihre gesamten Streitkräfte von fünf (5) Militärstützpunkten abziehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 159–160 (Original, neues Fenster)

Im Wortlaut: USA verpflichten sich, alle militärischen Kräfte + Vertragsnehmer und Berater binnen 14 Monaten abzuziehen. Innerhalb der ersten 135 Tage: Reduktion auf 8.600 US-Soldat:innen, Verbündete anteilig; Räumung von 5 Militärstützpunkten. Restliche Streitkräfte: in den verbleibenden 9,5 Monaten.

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Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.3 — Doha-Abkommen im Wortlaut S. 160

Gefangenenaustausch (Wortlaut): bis zu 5.000 Taliban und bis zu 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020

Originalstelle
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, unverzüglich mit allen relevanten Seiten die Arbeit an einem Plan aufzunehmen, nach dem im Kampf oder aus …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, unverzüglich mit allen relevanten Seiten die Arbeit an einem Plan aufzunehmen, nach dem im Kampf oder aus politischen Gründen Gefangene als vertrauensbildende Maßnahme in Abstimmung und mit Billigung aller relevanten Seiten rasch freigelassen werden. Bis zum 10. März 2020, dem ersten Tag der innerafghanischen Verhandlungen, … werden bis zu fünftausend (5 000) Gefangene des von den Vereinigten Staaten nicht als Staat anerkannten Islamischen Emirats Afghanistan, das als die Taliban bekannt ist, und bis zu eintausend (1 000) Gefangene der anderen Seite freigelassen. Die relevanten Seiten haben das Ziel, alle verbliebenen Gefangenen im Laufe der folgenden drei Monate freizulassen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 160 (Original, neues Fenster)

Im Wortlaut: Bis 10.03.2020 sollten bis zu 5.000 Taliban-Gefangene und bis zu 1.000 Gefangene „der anderen Seite” (Regierungsangehörige) freigelassen werden; Ziel war die Freilassung aller verbliebenen Gefangenen in den darauffolgenden drei Monaten.

Thema: Doha-Abkommen abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.1.2 — Einfluss Doha S. 158

Schetter: Doha-Abkommen war „handwerklich gesehen miserabel”: keine Monitoring-Instrumente, kein Stufenplan, Truppenabzug nicht konditioniert

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„Das Doha-Abkommen [werde] in der Konfliktforschung als „Track-one Diplomacy” bezeichnet. Dabei handele es sich um die „[s]chlechteste” Art von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen [werde] in der Konfliktforschung als „Track-one Diplomacy” bezeichnet. Dabei handele es sich um die „[s]chlechteste” Art von Abkommen, die „man sich vorstellen” könne. Das Abkommen sei laut dem Sachverständigen „handwerklich gesehen miserabel” und zeitlich von den Amerikanern „durchgepeitscht” worden. Durch die Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung und der afghanischen Zivilgesellschaft hätten „zwei ganz zentrale Akteure” gefehlt. … keine „verbindlichen Kriterien”, „keine Monitoringinstrumente” und keinen „Stufenplan” für einen Abzug … Der Truppenabzug sei somit „eigentlich nie mit dem afghanischen Friedensprozess gekoppelt worden”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Sachverständiger Schetter bezeichnete das Doha-Abkommen als „handwerklich miserabel” und „durchgepeitscht”: Es fehlten Beteiligung der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft, verbindliche Kriterien, Monitoring-Instrumente und ein Stufenplan; der Truppenabzug sei nie mit dem innerafghanischen Friedensprozess gekoppelt worden. Mielke und Petersmann bestätigten dies.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Conrad Schetter abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 2.2.3 — Folgen Doha auf militärische Lage S. 174–175

Kaim: Mit Abzugsentscheidung Februar 2020 wurde „Todesurteil” für ANSF und NATO-Einsatz getroffen; Aufstandsweise als Signal

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„Mit der Abzugsentscheidung der USA im Februar 2020 sei „eine erhebliche politische Dynamik in Gang gekommen” und den „Aufständischen in Afghanistan” …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit der Abzugsentscheidung der USA im Februar 2020 sei „eine erhebliche politische Dynamik in Gang gekommen” und den „Aufständischen in Afghanistan” ein „zentra[les] politische[s] Signal” gegeben worden. Durch die zentrale militärische Rolle der USA einerseits für die afghanischen Sicherheitskräfte und andererseits für den NATO-Einsatz, sei mit der Abzugsentscheidung der USA ein „Todesurteil” sowohl für den NATO-Einsatz als auch für die afghanischen Sicherheitskräfte getroffen worden. … Die NATO sei zwar nicht an Verhandlungen zwischen den USA und den Taliban beteiligt worden, aber unmittelbar von den Konsequenzen betroffen gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 174–175 (Original, neues Fenster)

Kaim wertete die US-Abzugsentscheidung im Februar 2020 als „Todesurteil” sowohl für den NATO-Einsatz als auch für die ANSF. Bereits ab diesem Zeitpunkt sei klar gewesen, dass der Abzug rein kalendarisch (nicht konditioniert) erfolgen werde; die NATO sei nicht beteiligt, aber unmittelbar betroffen gewesen.

Thema: Doha-Abkommen abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.1.1 — Manza zu Doha S. 253

Experte Manza (NATO): Doha-Abkommen „außerordentlich schwach“; Zusammenbruch begann mit Beginn der US-Taliban-Verhandlungen

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„Das Abkommen, das letztendlich zwischen den Vereinigten Staaten und den Taliban unterzeichnet wurde, war außerordentlich schwach. … Kein …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Abkommen, das letztendlich zwischen den Vereinigten Staaten und den Taliban unterzeichnet wurde, war außerordentlich schwach. … Kein ausgewiesener Talibanexperte sollte oder dürfte geglaubt haben, dass die Taliban nach Unterzeichnung des Abkommens zwischen den USA und den Taliban nach irgendetwas anderem streben werden, als die NATO hinzuhalten, Verhandlungen mit der Regierung Afghanistans hinauszuzögern, die Tage zu zählen, bis die Zahl unserer Streitkräfte abnahm, und ihre Kämpfer währenddessen sorgfältig auf den letzten Schlag gegen die afghanischen Sicherheitskräfte vorzubereiten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 253 (Original, neues Fenster)

Bei der Expertenanhörung am 02.03.2023 bewertete Dr. Manza (NATO Asst. Sec. Gen. for Operations) das Doha-Abkommen kritisch: Der Zusammenbruch der afghanischen Republik habe in dem Moment begonnen, in dem die USA-Taliban-Verhandlungen eingeleitet worden seien. Der Ausschluss von afghanischer Regierung und NATO-Verbündeten sei kontraproduktiv gewesen und habe das Bild Ghanis als „Marionette“ der US-Administration bestätigt. Das Abkommen sei „außerordentlich schwach“, kein Talibanexperte hätte mit Vertragstreue rechnen dürfen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: John Manza (NATO) abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

Originalstelle
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Bewertungen (12)

Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 6–7

Trump-Wahlversprechen + US-Wandel von „kein Deal mit Terroristen” zu Verhandlungen; Khalilzad bemerkenswerterweise als Verhandler akzeptiert

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„Das Wie der Anbahnung und der Verhandlungsprozess der sog. Doha-Gespräche zwischen Taliban und USA signalisierten das dringende Bedürfnis der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Wie der Anbahnung und der Verhandlungsprozess der sog. Doha-Gespräche zwischen Taliban und USA signalisierten das dringende Bedürfnis der Trump-Regierung, ein Wahlversprechen einzulösen. … Damit hatte sich die Position der US-Regierung von einem jahrelangen Mantra des ‚Wir verhandeln nicht mit Terroristen' zu einem politischen Deal-making mit Vertretern der Talibanbewegung gewandelt … Bemerkenswert war die Akzeptanz der Rolle Zalmay Khalilzads als US-Verhandlungsführer seitens der Taliban, nachdem dieser bereits 2001 auf dem Petersberg vermutlich maßgeblich mitverantwortlich dafür gewesen war, dass die Taliban dort nicht vertreten waren. Wenn sich bereits hier eine politische Vereinbarung zur Machtteilung gefunden hätte, wäre die Geschichte Afghanistans ab 2001 womöglich sehr anders verlaufen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 6–7 (Original, neues Fenster)

Doha habe das US-Bedürfnis Trumps signalisiert, ein Wahlversprechen einzulösen und sich ohne Gesichtsverlust zurückzuziehen; die US-Position habe sich von „wir verhandeln nicht mit Terroristen” zu politischem Deal-making gewandelt. Bemerkenswert sei die Akzeptanz Khalilzads als Verhandlungsführer durch die Taliban, da er 2001 maßgeblich mitverantwortlich war, dass die Taliban am Petersberg ausgeschlossen blieben. Mielke spekuliert, eine damalige Machtteilung hätte den Verlauf seit 2001 anders aussehen lassen.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\02-mielke.json
Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 7

US-Truppenabzug unilateral ohne NATO-Konsultation verhandelt; 10-Tage-Frist unrealistisch

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„Zum einen war dieser Truppenabzug meines Wissens unilateral ohne nennenswerte Konsultationen mit NATO-Partnern von den USA verhandelt worden. Zum …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum einen war dieser Truppenabzug meines Wissens unilateral ohne nennenswerte Konsultationen mit NATO-Partnern von den USA verhandelt worden. Zum anderen war es angesichts der in 1c) geschilderten politischen Umstände wenig realistisch, innerhalb von 10 Tagen nach der Unterzeichnung des Abkommens einen großangelegten Gefangenenaustausch sowie die Aufnahme intra-afghanischer Gespräche zu organisieren.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 7 (Original, neues Fenster)

Mielkes Wissen: der US-Truppenabzug sei unilateral und ohne nennenswerte NATO-Konsultationen verhandelt worden; die 10-Tage-Frist für Gefangenenaustausch und intra-afghanische Gespräche sei angesichts der politischen Umstände unrealistisch gewesen.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\02-mielke.json
Bewertung Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Doha war kein Friedensabkommen, sondern bilaterales Abzugsabkommen

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„Die Unterzeichnung des Doha-Abkommens war in keinerlei Hinsicht ein Friedensabkommen für Afghanistan, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch der verbündeten internationalen Truppen) und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 4

Doha war keine Friedens-, sondern Ausgangstür und Beginn bedingungsloser Machtübergabe

Originalstelle
„Doch Doha war kein Weg hin zu einem afghanischen Frieden, sondern der innenpolitisch motivierte Weg zur Ausgangstür für die USA. Es war der Beginn der letztendlich bedingungslosen Machtübergabe an die Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 4 (Original, neues Fenster)

Doha sei kein Weg zu einem afghanischen Frieden gewesen, sondern die innenpolitisch motivierte Ausgangstür für die USA und der Beginn der bedingungslosen Machtübergabe an die Taliban.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 4

Fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens

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„Die berechtigte Kritik am „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (Doha Abkommen), war, dass dieses a) aufgrund des Drucks von Donald Trumps …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die berechtigte Kritik am „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (Doha Abkommen), war, dass dieses a) aufgrund des Drucks von Donald Trumps „America First” Politik im Eiltempo durchgepeitscht wurde, weshalb einige Ergebnisse als nicht durchdacht kritisiert wurden …; b) dass die afghanische Regierung nicht beteiligt war. Die afghanische Zivilgesellschaft und die afghanische Regierung hatten während der Doha Verhandlungen kein Mitspracherecht und waren allenfalls Zaungäste. Selbst im Doha-Abkommen erkannten die Taliban die afghanische Regierung nicht als Verhandlungspartner für innerafghanische Friedens-verhandlungen an, sondern nur ein „Team of the Islamic Republic of Afghanistan” (Team IRoA); c) Es waren keine vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen der afghanischen Regierung und der Zivilbevölkerung einerseits und den Taliban andererseits vorgesehen; d) Das Abkommen sah keine Monitoring-Instrumente vor, die eine Einhaltung des Doha-Abkommens überwachten – etwa in Bezug auf das Verhältnis der Taliban zu islamistischen Gruppierungen, die als Terrororganisationen eingestuft wurden (v.a. al-Qaida); e) Schließlich war ein Versäumnis des Doha-Abkommens, den US-Truppenabzug nicht mit dem innerafghanischen Friedensprozess zwischen den Taliban und den Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan zu verbinden bzw. zu konditionieren. Damit fehlte dem innerafghanischen Friedensprozess jeglicher Hebel zum Erfolg.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 4 (Original, neues Fenster)

Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\04-schetter.json
Bewertung Frage 2 — bilaterale Verhandlungen, 5.000 Gefangene S. 4

Freilassungsforderung war nachvollziehbar, aber Regierung Ghani hätte eingebunden werden müssen

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„Die Forderung nach Freilassung vonn zigtausend Gefangenen fand (nicht nur) ich verständlich; nach mehreren Besuchen in US-geführten Gefängnissen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Forderung nach Freilassung vonn zigtausend Gefangenen fand (nicht nur) ich verständlich; nach mehreren Besuchen in US-geführten Gefängnissen ahnte ich doch, dass nicht jeder Gefangene dort ein Terrorist oder Schwerstkrimineller war. Es wäre doch vermutlich zu Einzelfallentscheidungen gekommen – immer im Gegenzug zu „Verzicht von Anschlägen, zumindest auf die internationale Truppe”. Aber auch für so einen „deal” hätte man die Regierung Ghani einbinden müssen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 4 (Original, neues Fenster)

Die Freilassungsforderung sei nachvollziehbar gewesen. Nach Besuchen in US-geführten Gefängnissen sei klar gewesen, dass nicht jeder Gefangene Terrorist oder Schwerstkrimineller war; vermutlich wären Einzelfallentscheidungen sinnvoll gewesen, im Gegenzug für den Verzicht auf Anschläge. Aber auch hierfür hätte man die Regierung Ghani einbinden müssen.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\06-domroese.json
Bewertung Doha-Verhandlungen unter Ausschluss Kabuls S. 3–4

Trump bereitete das Narrativ vor, die Kabuler Regierung sei selbst verantwortlich

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„So beklagte der Präsident die hohen finanziellen Kosten des Einsatzes, die vor allem zu Lasten der USA gingen, und wies der afghanischen Regierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So beklagte der Präsident die hohen finanziellen Kosten des Einsatzes, die vor allem zu Lasten der USA gingen, und wies der afghanischen Regierung die Verantwortung für den Erfolg bzw. Misserfolg der westlichen Afghanistan-Politik zu und bereitete damit dasjenige Narrativ vor, dass den Abzug der amerikanischen Truppen im August 2021 einleiten bzw. begleiten sollte - dass nämlich nicht der Westen in Afghanistan gescheitert, sondern die Regierung in Kabul direkt für die Machtergreifung der Taliban verantwortlich sei.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)107, S. 3–4 (Original, neues Fenster)

Trump habe die Kostenlast der USA betont und der afghanischen Regierung die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg zugewiesen und damit das Narrativ vorbereitet, das den Abzug 2021 begleiten sollte: nicht der Westen sei gescheitert, sondern die Kabuler Regierung sei direkt für die Machtergreifung der Taliban verantwortlich.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\07-kaim.json
Bewertung Glaubwürdigkeit der Taliban-Versprechen S. 5–6

Keine „Snapback”-Option im Abkommen; Druckmittel der USA fielen mit Abzugsbeginn weg

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„Vor allem wurde keine „Snapback”-Option vereinbart, der zufolge die Regierung Trump ihren Abzug unterbrechen oder revidieren würde, sofern die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vor allem wurde keine „Snapback”-Option vereinbart, der zufolge die Regierung Trump ihren Abzug unterbrechen oder revidieren würde, sofern die Aufständischen ihren Verpflichtungen nicht nachkämen. Gleiches gilt für die Zusage der Taliban, dass sie terroristischen Gruppen einschließlich al Qaida verwehren würden, von afghanischem Territorium aus die Sicherheit der USA und ihrer Verbündeten zu bedrohen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)107, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Es sei keine „Snapback”-Option vereinbart worden, die einen Abzugsstopp oder eine Revision ermöglicht hätte, falls die Taliban Verpflichtungen verletzten. Gleiches gelte für die Anti-Terror-Zusage der Taliban; die USA hätten so kaum Druckmittel nach Abzugsbeginn behalten.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\07-kaim.json
Bewertung Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen und Gefangenenfreilassung S. 5–6

Bilaterale Verhandlungen waren signifikante Konzession; Taliban als ernstzunehmender politischer Akteur legitimiert

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„Der Beginn und die Durchführung von bilateralen Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Taliban unter Ausschluss der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Beginn und die Durchführung von bilateralen Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Taliban unter Ausschluss der afghanischen Republik war eine signifikante Konzession an die Taliban. … Die Verhandlungen selber legitimierte die Taliban zudem weiter, da die Vereinigten Staaten von Amerika damit öffentlich einräumten, dass die Taliban einen ernstzunehmenden Anspruch auf die politische Zukunft von Afghanistan haben und nicht mehr als Aufständische gesehen werden, die es zu besiegen oder zu befrieden gilt. … Dies war umso mehr der Fall, als dass die Taliban durchzusetzen vermochten, dass der international anerkannte Name der damaligen Islamischen Republik Afghanistans im Doha-Abkommen kein einziges Mal erwähnt wird und die Republik nur ominös als eine „andere Seite” bezeichnet wird.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 5–6 (Original, neues Fenster)

Die bilateralen Verhandlungen seien eine signifikante Konzession an die Taliban gewesen. Sie hätten die Taliban legitimiert (nicht länger nur „Aufständische”) und die Republik geschwächt; bemerkenswert: Der international anerkannte Name „Islamische Republik Afghanistan” tauche im Doha-Abkommen kein einziges Mal auf, die Republik werde nur als „andere Seite” bezeichnet.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\08-marty.json
Bewertung Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen und Gefangenenfreilassung S. 6–7

Gefangenenformulierung im Doha-Text und in der Joint Declaration widersprüchlich vage; Republik gab schließlich bis zu 6.100 frei

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„Spezifisch versprachen die Vereinigten Staaten von Amerika nach Wortlaut von Teil 1 Buchstabe C des Doha-Abkommens „unverzüglich damit zu beginnen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Spezifisch versprachen die Vereinigten Staaten von Amerika nach Wortlaut von Teil 1 Buchstabe C des Doha-Abkommens „unverzüglich damit zu beginnen, mit allen relevanten Seiten an einem Plan für die zügige Freilassung von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen … zu beginnen” — was keinem direkten, geschweige denn garantierten Versprechen einer Freilassung von Gefangenen gleichkommt. Der nachfolgende Satz hält dann aber implizit widersprüchlich fest, dass „bis zu” 5'000 gefangen gehaltene Taliban und „bis zu” 1'000 Gefangene „der anderen Seite” … bis zum 10. März 2020 hätten freigelassen werden sollen. … Die afghanische Republik widersetzte sich hingegen zunächst der Freilassung von gefangenen Taliban, insbesondere gewisser als besonders gefährlich eingestufter Individuen, gab aber schliesslich nach und liess zwischen April und September 2021 [recte: 2020] gemäss einigen Angaben nicht nur 5'000 sondern bis zu 6'100 Taliban frei. Dies war ein weiterer Etappensieg der Taliban und ein Gesichtsverlust der afghanischen Republik … die wahrscheinlichste Erklärung jedoch [ist], dass U.S.-amerikanische Vertreter den verschiedenen Seiten gegenüber offenbar verschiedene Versprechen gemacht hatten.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 6–7 (Original, neues Fenster)

Der Doha-Wortlaut zur Gefangenenfreilassung sei widersprüchlich vage gewesen: kein direktes Versprechen, dafür aber „bis zu” 5.000 Taliban und 1.000 Regierungsangehörige bis 10. März 2020; die parallele „Joint Declaration” zwischen USA und Republik formulierte deutlich unverbindlicher. Die Republik gab schließlich laut Aussagen des Ghani-Sprechers bis zu 6.100 Taliban frei. Das sei ein weiterer Etappensieg der Taliban, ein Gesichtsverlust für die Republik. Wahrscheinlichste Erklärung der Widersprüche: US-Vertreter hätten verschiedenen Seiten unterschiedliche Versprechen gemacht.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Sediq Sediqqi stellungnahmen\08-marty.json
Bewertung Frage 6 — Leistungsfähigkeit und Kampfeswille der ANA/ANSF S. 6

Doha-Abkommen war Katalysator, nicht Ursache des Zerfalls

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„Diese Entwicklungen waren über Jahre beobachtbar und das Doha-Abkommen war lediglich ein Katalysator, der den Zerfallsprozess beschleunigt hat.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 6 (Original, neues Fenster)

Die zugrunde liegenden Zerfallsentwicklungen seien über Jahre beobachtbar gewesen; das Doha-Abkommen sei nur Katalysator gewesen, der den Prozess beschleunigte.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\09-zerbin.json
Bewertung Faktor 2 — Ausschluss Kabuls aus Doha S. 7–8

Doha-Ausschluss bestätigte Taliban-Narrativ „Marionette”, Llorens, Sadat und Curtis bestätigen

Originalstelle
„Hugo Llorens, ehemaliger besonderer Geschäftsträger an der US-Botschaft in Afghanistan, fasste es wie folgt zusammen: „Schon allein dadurch, dass wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Hugo Llorens, ehemaliger besonderer Geschäftsträger an der US-Botschaft in Afghanistan, fasste es wie folgt zusammen: „Schon allein dadurch, dass wir nur mit den Taliban sprachen und unsere Verbündeten ausschlossen, gab wir den Taliban Recht: Die afghanische Regierung war unsere Marionette, mit ihr brauchte man nicht zu verhandeln. Es reicht, mit den Amerikanern zu reden.” … Generalleutnant Sami Sadat … erklärte gegenüber SIGAR, die psychologische Wirkung des Abkommens sei so stark gewesen, dass der afghanische Durchschnittssoldat auf Überlebensmodus umschaltete und empfänglich für andere Angebote und Geschäfte wurde. Lisa Curtis, von 2017 bis 2021 leitende Direktorin für Süd- und Zentralasien beim National Security Council, sagte gegenüber SIGAR: „Das Doha-Abkommen ... verlangte den Taliban nicht genug ab, verunsicherte die afghanische Regierung” und „untergrub die Moral der afghanischen Sicherheitskräfte”.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)196, S. 7–8 (Original, neues Fenster)

Mehrere Insider bestätigten gegenüber SIGAR den unterminierenden Effekt des Doha-Ausschlusses: Hugo Llorens: Der Ausschluss habe das Taliban-Narrativ „Kabul ist Marionette” bestätigt; Sami Sadat: Die psychologische Wirkung habe afghanische Soldaten in den Überlebensmodus umschalten lassen; Lisa Curtis (NSC): Das Abkommen habe „den Taliban nicht genug abverlangt, die Regierung verunsichert und die Moral der ANSF untergraben”.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Hugo Llorens, Sami Sadat, Lisa Curtis stellungnahmen\11-sopko-young-schriftlich.json

Sondervoten der Fraktionen (24)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 2.1.1 — Kurzzusammenfassung Doha S. 987

AfD: Bundesregierung über Doha-Genese „prominent informiert” und torpedierte aus bündnispolitischen Gründen nicht

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„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Während die antragstellenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss das Doha-Abkommen als sinistres Machwerk der Trump-Administration abstempelten, konnte durch die AfD-Fraktion herausgearbeitet werden, dass die deutsche Bundesregierung seitens der Amerikaner über die Genese des Abkommens prominent informiert worden war und diese aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpedierte noch kritisierte, obwohl sie selbst den de facto bereits seit langem gescheiterten, kostspieligen Einsatz am Hindukusch gerne fortgesetzt hätte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987 (Original, neues Fenster)

Die AfD stellt fest: Die Bundesregierung sei von den USA prominent über die Doha-Genese informiert worden und habe das Abkommen aus bündnispolitischen Erwägungen weder torpediert noch kritisiert, obwohl sie den Einsatz selbst gerne fortgesetzt hätte. Die nachträgliche Kritik durch Union, SPD, Grüne und FDP erweise sich daher als „heiße Luft”.

Hinweis: Bewertung („heiße Luft”, „beeindruckende Unkenntnis”) als AfD-Position.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Trump-Administration sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Deutsche Rolle Doha S. 1002–1003

Khalilzad legte Berliner AA im August 2019 schriftliche Vorversion des US-Taliban-Abkommens vor

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„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Khalilzad legte im AA sogar eine schriftliche Vorversion des späteren US-Taliban-Abkommens vor. Laut Angaben der Bundesregierung stimmte diese Entwurfsfassung „im Wesentlichen” mit der ein halbes Jahr später öffentlich gewordenen Endfassung überein. In einem wenige Tage nach dem 29. Februar 2020 erstellten Analysepapier des Auswärtigen Amtes werden die Unterschiede zwischen den beiden Vertragsversionen genannt: „Bis auf die 14 Monatsfrist für den Abzug und den Abschnitt zum Gefangenenaustausch entspricht das US-Taliban-Abkommen der Fassung, die Botschafter Khalilzad vergangenen August in Berlin vorgelegt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1002–1003 (Original, neues Fenster)

Die AfD belegt mit AA-Analysepapier: US-Sonderbeauftragter Khalilzad legte im August 2019 dem Berliner AA eine schriftliche Vorversion des Doha-Abkommens vor; bis auf die 14-Monatsfrist und Gefangenenaustausch sei der spätere Endtext im Wesentlichen identisch gewesen. Die Bundesregierung sei also nicht von einer „knappen 14-Monatsfrist” überrascht worden, wie sie es darstellte. Sie wusste über das Vorhaben Bescheid.

Thema: Doha-Abkommen August 2019 – März 2020 Akteure: Zalmay Khalilzad, Auswärtiges Amt, Markus Potzel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.4 — Zustimmung zu Doha S. 1004

Potzel konnte Doha-Vertragstext + Annexe vor Unterzeichnung einsehen, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”

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„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem Vermerk über eine ressortübergreifende Runde vom 4. März 2020, heißt es, dass Markus Potzel durch die Amerikaner vor Vertragsunterzeichnung Einsicht in den Vertragstext sowie die geheimen Zusatzprotokolle zum Doha-Abkommen erhielt, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Folgerichtig lobte Heiko Maas am 4. März 2020 vor dem Deutschen Bundestag den Vertragsabschluss zwischen den USA und den Taliban als einen „großen Fortschritt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1004 (Original, neues Fenster)

Aus einem BKAmt-Vermerk geht hervor: Der deutsche Sonderbeauftragte Potzel erhielt am Tag vor der Unterzeichnung Einsicht in Vertragstext und geheime Annexe, „so dass man grundsätzlich zustimmen konnte”. Heiko Maas lobte das Abkommen am 04.03.2020 vor dem Bundestag als „großen Fortschritt” und „mehr als eine vertrauensbildende Maßnahme”. Aus Sicht der AfD widerlegt dies die Erzählung einer „Überrumpelung”.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020–04.03.2020 Akteure: Markus Potzel, Heiko Maas, USA sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.5 — Servile Haltung S. 1004–1005

Krüger-Aussage: Afghanistan eines der „wenigen Felder gemeinsamer Interessen” mit Trump-Administration

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„Andreas Krüger, Leiter des Afghanistan-Referats im AA, gab zu erkennen, weshalb man sich deutscherseits den Bemühungen der Amerikaner um einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Andreas Krüger, Leiter des Afghanistan-Referats im AA, gab zu erkennen, weshalb man sich deutscherseits den Bemühungen der Amerikaner um einen Friedensschluss anschloss und die für die Zukunft des deutschen Engagements essenzielle Frage nach einem Truppenabzug in die Gestaltungshände der Amerikaner legte: Man sah, so Krüger, in der Afghanistan-Politik eines der wenigen Felder, in dem gemeinsame Interessen mit der Trump-Administration bestanden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1004–1005 (Original, neues Fenster)

Andreas Krüger (Leiter AFG-Referat AA) erklärte laut AfD vor dem Ausschuss, weshalb sich die deutsche Seite den US-Doha-Bemühungen anschloss: Afghanistan sei eines der wenigen Felder gemeinsamer Interessen mit der Trump-Administration gewesen. Eine Infragestellung der Doha-Verhandlungen hätte die deutsch-amerikanischen Beziehungen weiter belastet, weshalb das AA „den amerikanischen Weg” mitging, obwohl es den Einsatz selbst fortsetzen wollte. Bellmann bettete dies in den Gesamtzusammenhang (Ukraine-Russland-Vorlauf, Syrien, NATO-Hirntod-Debatte) ein.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.2 — Joint Declaration S. 1006

Joint Declaration USA–Republik Afghanistan: ANDSF-Anti-Terror-Verpflichtungen und Streichungsversprechen Taliban-Sanktionsliste

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„Dass sich die Republik Afghanistan gegenüber den USA dazu verpflichtet hatte, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dass sich die Republik Afghanistan gegenüber den USA dazu verpflichtet hatte, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben, fand im Ausschuss ebenfalls keine Erwähnung. Wie im Doha-Abkommen war auch in der Joint-Declaration keinerlei Passus vorhanden, der einen Waffenstillstand für den laufenden afghanischen Bürgerkrieg statuierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1006 (Original, neues Fenster)

Die AfD weist darauf hin: Am 29.02.2020 wurde parallel zum Doha-Abkommen eine Joint Declaration zwischen USA und Republik Afghanistan unterzeichnet. Auch die afghanischen Republikaner verpflichteten sich gegenüber den USA zum Kampf gegen Terrororganisationen, die NATO-Truppen bedrohten. Die afghanische Regierung verpflichtete sich, auf internationaler Ebene die Streichung der Taliban von den UN-Sanktionslisten zu betreiben. Wie das Doha-Abkommen enthielt auch die Joint Declaration keinen Waffenstillstand.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Afghanische Republik, VN-Sicherheitsrat sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Einschätzung Doha S. 742–743

CDU/CSU: Doha-Abkommen machte ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen „fast unmöglich”

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„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schließt sich der Bewertung an, dass das Doha-Abkommen und die dort verhandelten Voraussetzungen ein positives Ende der innerafghanischen Friedensverhandlungen zugunsten der Republik fast unmöglich machten. Die vom BND Ende 2020 daraus gezogene Schlussforderung, dass ein Emirat 2.0 der Taliban das wahrscheinlichste Entwicklungsszenario für Afghanistan sei, war eine logische Fortschreibung der Effekte des Doha-Abkommens.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 742–743 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet das Doha-Abkommen als zentrale Ursache: Es habe ein positives Ende der innerafghanischen Verhandlungen zugunsten der Republik „fast unmöglich” gemacht. Das BND-Szenario „Emirat 2.0” (Ende 2020) sei logische Fortschreibung. Trotzdem sei die deutsche Unterstützung des Friedensprozesses alternativlos gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 – Ende 2020 Akteure: USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 2.1 — Worst-Case S. 743

CDU/CSU-Vorwurf: Bundesregierung versäumte realistische Einschätzung der Konditionierungs-Durchsetzbarkeit und systematische Worst-Case-Vorbereitung

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„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jedoch wäre hier eine realistischere Einschätzung bezüglich der Durchsetzbarkeit einer Konditionierung gegenüber den US-Partnern und eine systematischere Vorbereitung auf ein Worst-Case-Szenario wichtig gewesen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch US-Präsident Biden zu keinem Zeitpunkt diese Konditionierung als politischen Ansatz verfolgte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 743 (Original, neues Fenster)

Erster zentraler Vorwurf der CDU/CSU: Die Bundesregierung hätte realistischer einschätzen müssen, dass die Konditionierung des Doha-Abkommens gegenüber den USA auch unter Biden nicht durchsetzbar war, und sich systematischer auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten müssen. Die USA hätten dies (Special-Visa-Programm, Verstärkung Visa-Abteilung Botschaft Kabul) bereits vor Abschluss ihres Review-Prozesses getan.

Hinweis: Kritische Bewertung aus Sondervotum der CDU/CSU (Oppositionsperspektive).
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, USA, Joe Biden sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 919

FDP: Bundesregierung hatte keinen Einfluss auf Doha-Abkommen, AA hoffte auf Bidens „andere Strategie”

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„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 919 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: AA und BMZ hielten trotz Warnungen an Hoffnung auf erfolgreiche Verhandlungen fest

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„Dennoch hielten das AA und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dennoch hielten das AA und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der Gespräche fest. Dies geschah trotz zahlreicher warnender Stimmen, die ein Emirat 2.0 als wahrscheinlichstes Szenario ansahen. Durch das Festhalten an dieser optimistischen Einschätzung wurden notwendige Planungen für das Worst-Case-Szenario […] verzögert und wertvolle Zeit blieb ungenutzt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Aus Sicht der FDP hielten AA und BMZ trotz zahlreicher warnender Stimmen bis zum Fall Kabuls an der Hoffnung auf einen erfolgreichen Verlauf der innerafghanischen Verhandlungen fest. Dadurch seien Worst-Case-Planungen verzögert und wertvolle Zeit ungenutzt geblieben.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Auswärtiges Amt, BMZ sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.1 — Doha-Abkommen S. 924

FDP: Doha-Abkommen wegen Konstruktionsfehlern „Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan”

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„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht zugleich der Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan. Dies lag an mehreren Faktoren: 1. Inhärente Delegitimierung der Afghanischen Republik […]; 2. Schwache Konditionierung und klares Abzugsdatum […]; 3. Gefangenenaustausch […]“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 924 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Das Doha-Abkommen sei aufgrund seiner Konstruktionsfehler der Anfang vom Ende der Republik gewesen: Delegitimierung der Republik durch Nichtbeteiligung, schwache Konditionierung mit klarem Abzugsdatum ermöglichte „Fight and Talk”, unkoordinierter Gefangenenaustausch (5.000 Taliban gegen 1.000 ANDSF).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 1 — Executive Summary S. 856–857

Fünf zentrale Kritikpunkte: unzureichende Reaktion auf Doha, späte Rückverlegung, fehlendes Lagebild, „organisierte Verantwortungslosigkeit” im OKV, unvollendete Krisenplanung

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„Im Einzelnen lassen sich darüber hinaus die zentralen Erkenntnisse dieser Untersuchung wie folgt zusammenfassen: Unzureichende Reaktion auf das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Einzelnen lassen sich darüber hinaus die zentralen Erkenntnisse dieser Untersuchung wie folgt zusammenfassen: Unzureichende Reaktion auf das US-Taliban-Abkommen Die Bundesregierung erkannte die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based Abzug der NATO-Truppen ohne Bedingungen) zwar bereits unmittelbar nach Abschluss, zog jedoch keine ausreichenden Konsequenzen und leitete notwendige Schritte erst zu spät ein. Stattdessen herrschte das Prinzip Hoffnung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 856–857 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion benennt fünf zentrale Befunde: (1) Die Bundesregierung erkannte zwar die asymmetrische Ausgestaltung des US-Taliban-Abkommens (time-based, ohne Bedingungen), zog aber keine ausreichenden Konsequenzen; es herrschte „Prinzip Hoffnung”; (2) sie hielt zu lange an der NATO-Hoffnung fest, wodurch der Bundeswehrabzug zeitlich gefährlich knapp wurde; (3) es gab kein zuverlässiges Lagebild, mahnende Stimmen aus Kabul und Washington wurden ignoriert; (4) das Ortskräfteverfahren blieb durch Blockaden einzelner Ressorts bürokratisch („organisierte Verantwortungslosigkeit”); (5) unvollständige Listen, fehlende Ressourcen und unzureichende Eventualfallplanung rächten sich während der Evakuierung.

Hinweis: Wertende Zusammenfassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864

Doha-Abkommen sei „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte”, ein Kapitulationsabkommen

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„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Untersuchung hat gezeigt, dass das Doha-Abkommen, verhandelt zwischen der Trump Administration sowie Vertretern der Taliban, eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte ist und einem Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung gleichkommt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als „eines der schlechtesten internationalen Abkommen der jüngeren Geschichte” und als „Kapitulationsabkommen auf Kosten der afghanischen Regierung”. Die Bundesregierung habe die Tragweite nicht in Gänze erfasst, weshalb Entscheidungen zu spät getroffen wurden.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: Trump-Administration, Taliban, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

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„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4.1.2 — Einflussmöglichkeiten S. 866

Diplomatischer Affront: Bundesregierung erhielt Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung

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„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundesregierung hatte im Laufe der Verhandlungen keine wirksamen Einflussmöglichkeiten auf die Verhandlungspartner und konnte nun nur noch darüber entscheiden, wie sie auf das Abkommen reagieren wollte. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland zweitgrößter internationaler Truppensteller in Afghanistan war, ist das ein diplomatischer Affront und ein Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Das Auswärtige Amt bewertete den Inhalt des Abkommens uneindeutig.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet es als „diplomatischen Affront und Tiefpunkt der deutsch-amerikanischen Beziehungen”, dass Deutschland als zweitgrößter Truppensteller den finalen Vertragstext erst einen Tag vor Unterzeichnung erhielt und keine wirksamen Einflussmöglichkeiten hatte.

Hinweis: Politische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Februar 2020 Akteure: USA, Bundesregierung sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

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„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Unkonditionierter Abzugstermin legitimierte Taliban als „Regierung im Wartestand“

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„Die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung legitimierte die Taliban und machte diese zu einer „Regierung im Wartestand“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht in der Festlegung eines unkonditionierten Abzugstermins ohne nennenswerte Gegenleistung eine Legitimation der Taliban: Diese seien dadurch zu einer „Regierung im Wartestand“ geworden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Doha-Abkommen verpflichtete Taliban nur zu Gewaltverzicht gegenüber internationaler Gemeinschaft, nicht gegenüber afghanischen Sicherheitskräften oder Zivilbevölkerung

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„Das Doha-Abkommen verpflichtete die Taliban nur zum Gewaltverzicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft, nicht aber gegenüber den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen verpflichtete die Taliban nur zum Gewaltverzicht gegenüber der internationalen Gemeinschaft, nicht aber gegenüber den Sicherheitskräften der Republik oder der afghanischen Zivilbevölkerung. Dies ermöglichte es den Taliban ihre Ziele auf militärischem Wege durchzusetzen, ohne gleichzeitig gegen die Verpflichtungen aus dem Doha-Abkommen zu verstoßen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt fest: Doha verpflichtete Taliban nur zu Gewaltverzicht gegenüber USA und Verbündeten, nicht gegenüber ANDSF oder Zivilbevölkerung. So konnten die Taliban militärisch ihre Ziele durchsetzen, ohne formell vertragsbrüchig zu werden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 660–661

SPD: Ausschluss der afghanischen Regierung schwächte diese, Taliban als „Regierung im Wartestand“ legitimiert

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„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine Machtposition und offizielle Legitimierung einräumte („Regierung im Wartestand“). Die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung hatten daher schon zu Beginn einen schwachen Stand. Dazu trug auch bei, dass die Forderungen der Taliban mit der Bekanntgabe des Truppenabzugs und der Freilassung ihrer Gefangenen bereits im Vorfeld erfüllt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660–661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht im Ausschluss der afghanischen Regierung von Doha eine nachhaltige Schwächung und gleichzeitige offizielle Legitimierung der Taliban als „Regierung im Wartestand“. Die innerafghanischen Verhandlungen hätten daher von Anfang an einen schwachen Stand gehabt, auch weil zentrale Taliban-Forderungen (Truppenabzug, Gefangenenfreilassung) bereits im Vorfeld erfüllt worden seien.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.1 — Entstehungsgeschichte S. 660

SPD: USA entschieden „time based“ statt „condition based“, damit Abzug auch der Bundeswehr

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„Mit der Entscheidung der USA „time based“ und nicht „condition based“ abzuziehen, beschlossen die USA auch den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, da diese von den Entscheidungen des stärksten Truppenstellers abhängig war.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt heraus: Mit der US-Entscheidung „time based“ (statt „condition based“) sei zugleich der Abzug der Bundeswehr beschlossen worden, da diese vom stärksten Truppensteller USA abhängig war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Bundeswehr, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Inhalt und Kenntnis S. 661

SPD: Sonderbeauftragter erfuhr erst am 28.02.2020 vom Abkommen, „Khalilzad Informationen aus der Nase ziehen“

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„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan erlangte einen Tag vor der Unterzeichnung, am 28. Februar 2020, Kenntnis vom …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan erlangte einen Tag vor der Unterzeichnung, am 28. Februar 2020, Kenntnis vom Doha-Abkommen und von den Annexen. „Wir mussten Herrn Khalilzad doch Informationen immer wieder aus der Nase ziehen. Das haben wir versucht.“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion dokumentiert, dass der deutsche Sonderbeauftragte erst am 28.02.2020 (einen Tag vor Unterzeichnung) Kenntnis vom Doha-Abkommen und den Annexen erlangte. Der Sonderbeauftragte erklärte: „Wir mussten Herrn Khalilzad doch Informationen immer wieder aus der Nase ziehen.“

Thema: Doha-Abkommen 28.02.2020 Akteure: Sonderbeauftragter Afghanistan, Zalmay Khalilzad, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Bewertung und Reaktion S. 661–662

SPD: Bewertungen der Bundesregierung zu Doha einheitlich kritisch (keine verbindliche Gewaltreduzierung, kein Friedensprozess-Junktim)

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„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661–662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Doha als Erfolg für die Taliban, „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“

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„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an strukturellen Schwächen litt. Besonders problematisch war, dass die USA das Ende des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan nicht an eine innerafghanische Friedenslösung geknüpft haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet Doha als „Erfolg für die Taliban“ und „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“ mit strukturellen Schwächen. Besonders problematisch: USA verknüpften das Ende des Einsatzes nicht mit einer innerafghanischen Friedenslösung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Laut BMZ-Zeuge signalisierte Doha unter Trump „Wir gehen, das steht fest“

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„Das Doha-Abkommen unter Trump vermittelte die klare Botschaft: „Wir gehen, das steht fest.“ Diese Entscheidung setzte für die Taliban die Weichen auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen unter Trump vermittelte die klare Botschaft: „Wir gehen, das steht fest.“ Diese Entscheidung setzte für die Taliban die Weichen auf Sieg. Ab diesem Moment spielte es keine wesentliche Rolle mehr, wann die Bundeswehr Masar-i-Scharif oder die Amerikaner Kandahar verließen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion zitiert den damaligen Leiter des Afghanistan-Referats im BMZ: Doha unter Trump habe die Botschaft „Wir gehen, das steht fest.“ gesendet. Danach sei der genaue Zeitpunkt einzelner Abzüge zweitrangig gewesen, die Weichen für den Taliban-Sieg seien gestellt gewesen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: BMZ, Donald Trump, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD: Lageeskalation war im Kern bereits im Doha-Abkommen der Trump-Administration angelegt

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„Die Lageeskalation in Afghanistan war frühzeitig vorhersehbar und im Kern bereits in dem von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt, das eine Dynamik in Gang setzte, an deren Ende die Machtübernahme der Taliban stand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet zusammenfassend: Die Lageeskalation in Afghanistan sei frühzeitig vorhersehbar gewesen und im Kern bereits im von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt. Dieses habe die Dynamik in Gang gesetzt, die zur Taliban-Machtübernahme führte.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json

Aussagen der Sachverständigen (16)

Sachverständige:r Kap. 5.4 — Doha und EU S. 225–226

von Brandt: Westlicher Ruf nach Verhandlungen war innenpolitisch motiviert; Doha hatte primär Abzug zum Ziel

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„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Unser westlicher Ruf nach Friedensverhandlungen schien mir in erster Linie innenpolitisch motiviert, und das war durchaus legitim. Eine spezifische genuine politische Betrachtung der afghanischen Politik und einen möglichen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppierungen auch innerhalb der Aufstandsbewegung fand meines Erachtens nie ausreichend statt […].“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Andreas von Brandt, AA-Diplomat und 2020–2021 Leiter der EU-Delegation in Kabul, sagte: Der westliche Ruf nach Friedensverhandlungen sei primär innenpolitisch motiviert gewesen. Die Doha-Verhandlungen hätten primär den US-Truppenabzug zum Ziel gehabt, nicht „seriöse, umfassende Friedensverhandlungen“. Er habe es für „illusorisch“ gehalten, dass die Taliban noch vor dem US-Rückzug einer Vereinbarung mit der afghanischen Republik zustimmen würden. Es habe eine große „Afghanistan-Müdigkeit“ in der NATO geherrscht.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Andreas von Brandt, EU, USA enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r Frage 1a — Inhalt des Doha-Abkommens S. 1–2

Fünf Kernelemente des Doha-Abkommens; ANSF nicht eingeschlossen, nur mündliche 80-%-Gewaltminderungsvereinbarung

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„(1) Garantien der Taliban, von afghanischem Boden keine Sicherheitsbedrohung für die USA und ihre Alliierten zuzulassen, (2) den vollständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„(1) Garantien der Taliban, von afghanischem Boden keine Sicherheitsbedrohung für die USA und ihre Alliierten zuzulassen, (2) den vollständigen US-Truppenabzug bis 30. April 2021, (3) einen Gefangenenaustauch von 5,000 seitens der Regierung inhaftierten ‚Taliban' mit 1,000 Regierungsangehörigen auf Talibanseite bis 10. März 2020 und (4) die Zustimmung der Taliban zur Aufnahme intra-afghanischer Friedensgespräche nach Vollzug des Gefangenenaustauschs, ohne die Verpflichtung, eine Vereinbarung zu erzielen. (5) Gleichzeitig verpflichteten sich die USA, die Aufhebung von US-Sanktionen von Mitgliedern der Talibanbewegung zu überprüfen und sich ebenfalls auf diplomatischem Parkett für die Aufhebung der Sanktionen des UN-Sicherheitsrats einzusetzen. Das veröffentlichte Abkommen beschränkte sich auf die Gewaltausübung zwischen beiden Vertragsparteien und bezog afghanische Sicherheitskräfte nicht ein. Es wurde lediglich eine mündliche Vereinbarung erwähnt, der zufolge die Vertragsparteien eine Minderung der Gewalt um 80% vereinbart hätten (ACLED 2020).“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 1–2 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 3

Doha war fast bedingungsloses Abzugsabkommen: Taliban hielten Wort gegenüber NATO-Truppen, ANSF blieben angreifbar

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„Es handelt sich um ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen zwischen den USA und den Taliban. Und in einem Punkt haben die Talibs Wort gehalten: nach …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es handelt sich um ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen zwischen den USA und den Taliban. Und in einem Punkt haben die Talibs Wort gehalten: nach der Unterzeichnung gab es keine Angriffe mehr auf US-Truppen und NATO-Truppen. Ausdrücklich ausgenommen vom Nicht-Angriffs-Szenario waren die afghanischen Sicherheitskräfte. Die wurden zum Abschuss freigegeben.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 3 (Original, neues Fenster)

Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 3

Frühjahr 2020: >4.500 Taliban-Angriffe, >900 ANSF-Tote; Druck zur Freilassung der 5.000

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„So hatten die Taliban als Vorbedingung für Gespräche mit der Regierung die Freilassung von 5.000 gefangenen Taliban-Kämpfern gestellt. Darunter waren …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So hatten die Taliban als Vorbedingung für Gespräche mit der Regierung die Freilassung von 5.000 gefangenen Taliban-Kämpfern gestellt. Darunter waren auch Taliban-Führer, die die afghanische Regierung als hochgefährlich einstufte. Als die afghanische Regierung sich weigerte, auf diese Forderung einzugehen, verübten die Taliban innerhalb von sechs Wochen im Frühjahr 2020 mehr als 4.500 Angriffe, bei denen über 900 afghanische Sicherheitskräfte ums Leben kamen. Erst auf Druck der USA kam die afghanische Regierung im August 2020 der Freilassungsforderung nach und ebnete so den Weg für Friedensgespräche, die am 12. September 2020 begannen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 3 (Original, neues Fenster)

Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.

Thema: Doha-Abkommen Frühjahr–September 2020 stellungnahmen\04-schetter.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

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„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

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„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Umsetzung folgte Prioritäten von USA und Taliban; innerafghanische Verhandlungen nachrangig

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„Die Umsetzung folgte den Prioritäten der beiden Verhandlungsparteien: Antiterrorgarantie und Truppenabzug. Waffenstillstand und innerafghanische Verhandlungen wurden zeitlich nach hinten verschoben.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Umsetzung des Abkommens folgte den Prioritäten der USA und Taliban (Antiterrorgarantie und Truppenabzug); Waffenstillstand und innerafghanische Verhandlungen seien zeitlich zurückgestellt worden.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

USA als größter Truppensteller bestimmten die Dynamik

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„Die USA als größter Truppensteller bestimmten die Dynamik des Friedensprozesses. Der Druck auf die afghanische Regierung, Konzessionen zu machen, war hoch.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die USA hätten als größter Truppensteller die Dynamik des Friedensprozesses bestimmt; auf der afghanischen Regierung habe hoher Konzessionsdruck gelegen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Afghanische Republik stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 3

Doha-Effekt asymmetrisch: Taliban intensivierten direkt nach Unterzeichnung, NATO und ANSF hielten sich zurück

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„Die Taliban nahmen jedoch direkt nach der Unterzeichnung des Doha-Abkommens und entgegen ihrer eigenen Behauptungen Kampfhandlungen nicht nur wieder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Taliban nahmen jedoch direkt nach der Unterzeichnung des Doha-Abkommens und entgegen ihrer eigenen Behauptungen Kampfhandlungen nicht nur wieder auf, sondern intensivierten diese sogar. Die einzige Zurückhaltungen, die die Taliban in der Folge des Doha-Abkommens zeigten, betraf die Ausübung von Bombenanschlägen in der Hauptstadt Kabul sowie Grossoffensiven gegen Provinzhauptorte, welche praktisch ausblieben. … Im Gegensatz dazu hielten sich republikanische Sicherheitskräfte sowie NATO-Streitkräfte weitgehend auch nach der Unterzeichnung des Doha-Abkommens zurück, was am merklichsten durch eine Reduktion von Luftschlägen und Spezialoperationen verdeutlicht wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 3 (Original, neues Fenster)

Direkt nach der Unterzeichnung intensivierten die Taliban Kampfhandlungen, entgegen ihrer eigenen Behauptungen; lediglich Bombenanschläge in Kabul und Großoffensiven gegen Provinzhauptorte blieben praktisch aus. Republikanische Sicherheitskräfte und NATO-Streitkräfte hielten sich dagegen weitgehend zurück, am sichtbarsten durch reduzierte Luftschläge und Spezialoperationen.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen und Gefangenenfreilassung S. 7–8

Mindestens 580 freigelassene Taliban wieder im Kampf; Studie: 68 % zurück auf Schlachtfeld

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„Ein vom Sachverständiger interviewter freigelassener Taliban versicherte, dass es ihm verboten worden sei, an jeglichen Kampfhandlungen teilzunehmen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein vom Sachverständiger interviewter freigelassener Taliban versicherte, dass es ihm verboten worden sei, an jeglichen Kampfhandlungen teilzunehmen, und dies auch effektiv kontrolliert worden sei. Der Sachverständige konnte jedoch auch zwei Fälle verifizieren, in denen freigelassene Taliban in Kämpfen mit republikanischen Truppen getötet worden sind. … Dass Letztere keine Einzelfälle waren ergibt sich aus glaubhaften Informationen der damaligen afghanischen Republik, wonach mindestens 580 freigelassene Taliban bewiesenermassen unmittelbar erneut an Kampfhandlungen teilgenommen hätten, wobei mindestens 55 in Gefechten getötet worden seien. … Die Glaubhaftigkeit dieser Angaben wurde unter anderem durch eine nicht vollständig publizierten Studie bestätigt, die auf Interviews mit 108 freigelassenen Taliban basiert, von denen 68% ausgesagt hätten, sich nach der Freilassung wieder auf Schlachtfelder in Afghanistan begeben zu haben. … Obiges macht es nach Ansicht des Sachverständigen wahrscheinlich, dass die Freilassung … die Kampfkraft der Taliban durch freigelassene Taliban, die auf die Schlachtfelder zurückkehrten, auch faktisch erhöhte. Der politische Gewinn war jedoch wohl signifikanter als der Gewinn von zusätzlichen Kämpfern auf dem Schlachtfeld.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 7–8 (Original, neues Fenster)

Mindestens 580 freigelassene Taliban hätten laut Republik unmittelbar wieder an Kampfhandlungen teilgenommen, mindestens 55 wurden getötet; eine nicht vollständig publizierte Studie mit 108 Befragten zeigte, dass 68 % nach der Freilassung wieder auf Schlachtfelder gingen. Die Freilassung habe die Taliban-Kampfkraft faktisch erhöht. Der politische Gewinn sei aber wohl signifikanter gewesen als der militärische.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\08-marty.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 2

Doha-Abkommen diente primär dem Wahlkampf von US-Präsident Trump

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„Das Doha-Abkommen sollte vor allem dem damaligen US-Präsidenten Donald Trump im Wahlkampf dienen, da das Ende des Krieges in Afghanistan eines von Trumps Wahlversprechen in den vier Jahren zuvor war.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen habe vor allem dem Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump gedient, weil das Ende des Afghanistan-Kriegs zu seinen Wahlversprechen gehört habe.

Thema: Doha-Abkommen 2020 Akteure: Donald Trump, USA stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 2

UN-Sicherheitsrat begrüßte Doha-Schritte einstimmig

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„Der UN-Sicherheitsrat hatte zum Zeitpunkt des Abkommens eine Resolution einstimmig angenommen, in der er die Schritte zur Beendigung des Krieges begrüßt hat. Die 15 Mitglieder des Sicherheitsrates unterstützten diese von den USA eingebrachte Resolution.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Der UN-Sicherheitsrat habe zur Zeit des Doha-Abkommens eine von den USA eingebrachte Resolution einstimmig angenommen, die die Schritte zur Beendigung des Krieges begrüßte.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 2

Indien und Teile des US-Kongresses kritisierten Form und Zugeständnisse des Abkommens

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„Indien kritisierte, dass der avisierte Friedensprozess jedoch in afghanischer Eigenverantwortung und unter afghanischer Leitung hätte stehen sollten. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Indien kritisierte, dass der avisierte Friedensprozess jedoch in afghanischer Eigenverantwortung und unter afghanischer Leitung hätte stehen sollten. Im US-Kongress wurde ein übereilter Frieden mit den Taliban ebenfalls kritisch gesehen; dies galt auch für die Forderung der Taliban, die Freilassung von 5.000 inhaftierten Anhängern aus Gefängnissen, unter anderem in Guantanamo, zu erwirken.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 2 (Original, neues Fenster)

Indien kritisierte, der Friedensprozess hätte in afghanischer Eigenverantwortung und unter afghanischer Leitung stehen müssen; auch im US-Kongress wurden ein übereilter Frieden und die Freilassung von 5.000 inhaftierten Taliban-Anhängern (u. a. aus Guantanamo) kritisch gesehen.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Indien, US-Kongress stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 3

Bilaterale USA-Taliban-Verhandlungen waren Paradigmenwechsel und werteten die Taliban auf

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„Die bilateralen Friedensverhandlungen der USA und den Taliban unter Ausschluss der afghanischen Regierung stellte ein Paradigmenwechsel des Westens …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die bilateralen Friedensverhandlungen der USA und den Taliban unter Ausschluss der afghanischen Regierung stellte ein Paradigmenwechsel des Westens dar. Mit der Aufnahme der Friedensverhandlung wurden, die als terroristisch eingestufte islamistische Bewegung der Taliban de facto signifikant aufgewertet und als gleichwertiger Partner akzeptiert.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die bilateralen USA-Taliban-Verhandlungen ohne afghanische Regierung seien ein Paradigmenwechsel gewesen; sie hätten die bis dahin als terroristisch eingestufte Bewegung der Taliban faktisch signifikant aufgewertet und als gleichwertigen Partner anerkannt.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 3

Freilassung 5.000 Taliban erhöhte Kampfkraft signifikant; Austausch unausgewogen

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„Die Freilassung von 5.000 Taliban aus der Gefangenschaft führte zu einer Erhöhung der Kampfkraft. Für eine Terrororganisation die sich auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Freilassung von 5.000 Taliban aus der Gefangenschaft führte zu einer Erhöhung der Kampfkraft. Für eine Terrororganisation die sich auf Guerillataktik und Selbstmordattentate spezialisiert hat, ist die Verstärkung von mehreren tausend gefechtserprobten Kämpfern von Relevanz und führte wahrscheinlich zu einer Schwächung der Regierungstruppen, zumal im Gegenzug nur 1.000 Personen aus Talibangefangenschaft entlassen wurden.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die Freilassung von 5.000 Taliban habe die Kampfkraft signifikant erhöht; für eine auf Guerillataktik und Selbstmordattentate spezialisierte Organisation sei dieser Zugewinn gefechtserprobter Kämpfer relevant, und der Austausch sei unausgewogen, weil im Gegenzug nur 1.000 Personen aus Taliban-Gefangenschaft freikamen.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\09-zerbin.json
Sachverständige:r Frage 2 — Bilaterale Verhandlungen ohne Kabul, Freilassung 5.000 Gefangener S. 3

Logik der Freilassung: spieltheoretische Vertrauensbildung zwischen USA und Taliban

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„Von dieser Perspektive her macht die Freilassung daher keinen Sinn. Die Logik dieser Maßnahme ist eher in der Vertrauensbildung zwischen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Von dieser Perspektive her macht die Freilassung daher keinen Sinn. Die Logik dieser Maßnahme ist eher in der Vertrauensbildung zwischen der US-Administration und den Taliban zu sehen. Im Sinne der Spieltheorie ist es plausibel, auf seinen Gegenüber einzugehen und diesem erst einmal Kooperation zu signalisieren, sodass ein Vertrauensverhältnis reziproken Altruismusses aufgebaut werden kann.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)112, S. 3 (Original, neues Fenster)

Aus militärischer Logik mache die Freilassung keinen Sinn; ihr Zweck liege in der Vertrauensbildung zwischen US-Administration und Taliban. Das sei spieltheoretisch plausibel, weil reziproker Altruismus Kooperation aufbauen kann.

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\09-zerbin.json