Bridge the Gap.

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Abzug & Rückverlegung

Truppenabzug, militärische Rückverlegung.

32 erfasste Aussagen.

Gemeinsame Feststellungen des Ausschusses (17)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt — Überblick Abzugsentscheidung S. 206

NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021, fast 14 Monate nach Doha

Originalstelle
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 206 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-02-29 bis 2021-04-14 Akteure: NATO, Nordatlantikrat, USA, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 2 — Phase A light S. 211–212

Phase A light: erste Truppenreduzierung innerhalb von 135 Tagen; Speichenmodell blieb erhalten

Originalstelle
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. Dabei sollte die Struktur des Speichenmodells beibehalten werden. … Wir waren in der Phase A; mit dem Abkommen war klar, bis Juli, Mitte Juli gehen wir in so eine Phase A light. Also das hieß in der Praxis: Das Nabe-Speichen-System bleibt weiter erhalten; die Speichen, also die Außenposten sozusagen, was für uns ja Masar war, werden nicht eingeklappt, aber es wird eben innerhalb dieses Modells reduziert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 211–212 (Original, neues Fenster)

Unmittelbar nach Doha begann als Phase A light die im Abkommen vereinbarte Truppenreduzierung der ersten 135 Tage (bis 31.07.2020). Das Nabe-Speichen-System blieb erhalten; reduziert wurde innerhalb dieses Modells. Im deutschen Kontingent wurden coronabedingt zunächst 80 besonders gefährdete Soldat:innen zurückverlegt, die nicht mehr wiederkamen; weitere Einsparungen erfolgten u. a. im Stab und bei Force Protection (z. B. Reduzierung des Advisings in Maimana und Kunduz).

Thema: Abzug & Rückverlegung März bis Juli 2020 Akteure: NATO, Bundeswehr, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.3–3.4 — BMVg-Planungsdilemma S. 217–218

BMVg-AA-Spannung: Militär braucht frühe Entscheidung, Diplomatie braucht Freiheit; Schütt: „Dilemma zwischen ausstehender Entscheidung und drängender Zeit“

Originalstelle
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Angesichts des großen Materialumfangs, der sich über das nahezu 20-jährige Engagement aufgebaut hatte, ergab die logistische Lagebeurteilung, dass in Abhängigkeit des zurückzuverlegenden Materials und der zur Verfügung stehenden Transportmittel ein Zeitrahmen von vier bis sechs Monaten anzusetzen sein würde. Politische Entscheidungen waren damit aus unserer Sicht, also aus Sicht der Abteilung „Strategie und Einsatz“, so früh wie möglich, aber spätestens zum Jahreswechsel 2021 erforderlich, um eine, wie wir es nannten, geordnete Rückverlegung zu ermöglichen. Das Dilemma zwischen ausstehender politischer Entscheidung und drängender Zeit für eine geordnete militärische Rückverlegung blieb.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 217–218 (Original, neues Fenster)

Generalleutnant Schütt (BMVg) beschrieb das Dilemma: Logistische Lagebeurteilung ergab Zeitbedarf von 4–6 Monaten für geordnete Rückverlegung; politische Entscheidungen waren spätestens zum Jahreswechsel 2021 nötig. BMVg traf in Abstimmung mit AA vorbereitende Maßnahmen (Reduzierung der Notice-to-Move-Zeit, Reduzierung nicht zwingend erforderlichen Materials), ohne politischen Entscheidungen vorzugreifen oder „sichtbare Signale des Abzugs“ zu senden, die die Verhandlungsbasis der afghanischen Regierung geschwächt hätten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 5–6 — Warten + Zeitbedarf S. 225–226

Groeters (BMVg) an Krüger (AA), 12.03.2021: „4–6 Monate für geordnete Rückverlegung — alles Kürzere ist Gestümpe“

Originalstelle
„Lieber Andreas, ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zeit zu verhandeln, wenn an die TLB ein eindeutiges, glaubwürdiges und in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Lieber Andreas, ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zeit zu verhandeln, wenn an die TLB ein eindeutiges, glaubwürdiges und in den eigenen Reihen verhandelbares Abzugssignal gesendet werden kann. D.h. für uns: wenn es „geordnet“ ablaufen soll 4-6 Monate! Alle kürzeren Zeiten, die da herumgeistern sind Gestümpe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 drängte die Bundesregierung verstärkt auf eine NATO-Entscheidung, denn die Abzugsfrist 30.04.2021 rückte näher. NATO-Militärbehörden (SHAPE, JFC Brunssum) forderten „Prudent Planning“. Am 12.03.2021 schrieb Oberst i. G. Groeters (BMVg) an Krüger (AA): mindestens 4–6 Monate für eine geordnete Rückverlegung seien nötig, alles Kürzere sei „Gestümpe“. Selbst große Truppensteller hätten 4 Monate Bedarf kommuniziert.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-03-12 Akteure: Oberst Groeters (BMVg), Andreas Krüger (AA) abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 7 — Abzugsentscheidung 14.04.2021 S. 227

Biden-Ankündigung + NAC-Beschluss am 14.04.2021: vollständiger Abzug vor dem 11.09.2021

Originalstelle
„Am 14. April 2021 entschied der Nordatlantikrat die RSM zu beenden. Zuvor hatte US-Präsident Biden angekündigt, dass der US-Truppenabzug aus …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 14. April 2021 entschied der Nordatlantikrat die RSM zu beenden. Zuvor hatte US-Präsident Biden angekündigt, dass der US-Truppenabzug aus Afghanistan am 1. Mai 2021 beginnen und „vor dem 11. September 2021“ abgeschlossen sein solle. Laut Aussage der Zeugin Bellmann habe das AA bereits am 12. April 2021 durch ein Telefonat von dem damaligen Bundesaußenminister Maas mit dem US-Außenminister Blinken Kenntnis von der Entscheidung der US-Administration erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 227 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 kündigte US-Präsident Biden den US-Truppenabzug bis vor 11.09.2021 an; am selben Tag beschloss der NAC das Ende der RSM. Bereits am 12.04.2021 hatte das AA durch das Telefonat Maas–Blinken Kenntnis erhalten. Mit Bidens Entscheidung sei klar gewesen, dass es keinen Conditions-based Approach für den NATO-Abzug mehr geben werde. Die Bundesregierung wechselte die Strategie: „Reihen schließen“, weiterer Schaden für die NATO sei durch Kritik nur zu mehren.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-12 bis 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, Heiko Maas, Antony Blinken, Nordatlantikrat abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1 — Eventualfallplanung S. 233–234

Ursprünglich NATO-Planung 24 Monate, nationale 16–18 Monate; Doha forderte 14 Monate

Originalstelle
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vor Abschluss des Doha-Abkommens waren die NATO-Planungen für einen Abzug aus Afghanistan auf 24 und die nationale Rückverlegungsplanung auf insgesamt 16 Monate bzw. 18 Monate ausgelegt, während das Doha-Abkommen einen Abzug innerhalb von 14 Monaten bis zum 30. April 2021 vorsah.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 233–234 (Original, neues Fenster)

Vor Doha sahen NATO-Planungen 24 Monate, nationale Rückverlegungsplanungen 16–18 Monate vor. Doha forderte 14 Monate. Das BMVg erstellte Eventualfallplanungen: 6 Monate (geordnet vor 30.04.2021) und 4 Monate (sicherheitshalber verkürzt). Bereits im März 2020 wurde die Notice-to-Move-Zeit der RVO von 10 auf 6 Monate reduziert. Mit jeder Verzögerung verkürzte sich der verfügbare Zeitraum weiter.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: BMVg, Bundeswehr, NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.3 — Eventualfallplanung S. 239–240

„Geordnete“ vs. „eilige“ Rückverlegung; Kurjahn: „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden

Originalstelle
„Was ich unbedingt vermeiden wollte, war die eilige Rückverlegung mit Bildern der Flucht, dass wir Fahrzeuge da hochsprengen müssen, Material vernichten, was wir nicht vernichten wollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 239–240 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Kurjahn (Leiter Referat logistische Einsatzplanung BMVg) unterschied zwischen „geordneter“ Rückverlegung (kein vorgesehenes Material verbleibt im Einsatzland) und „eiliger“ Rückverlegung (Material wird zurückgelassen oder vor Ort vernichtet). Ziel war stets die geordnete Rückverlegung; „Bilder der Flucht“ sollten vermieden werden. Eine Logistik-Besprechung am 25.05.2020 hielt fest: Entscheidung zur Rückverlegung müsste spätestens Mitte August 2020 fallen, sonst sei nur noch eilige Rückverlegung möglich.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Oberst Kurjahn (BMVg), Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.3.3 — Drei Szenarien S. 240–242

Vorlage 29.10.2020 + Schütt-Weisung 18.11.2020: drei Szenarien: Folgemission, 6 oder 4 Monate, < 4 Monate

Originalstelle
„Um für den „worst case“, die Beendigung des Einsatzes DEU [deutsche] Kräfte in AFG [Afghanistan] unter Zeitdruck und erhöhter Gefährdung der Truppe …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um für den „worst case“, die Beendigung des Einsatzes DEU [deutsche] Kräfte in AFG [Afghanistan] unter Zeitdruck und erhöhter Gefährdung der Truppe bis 30. April 2021, und weiteren realistischen Optionen vorbereitet zu sein, wurden drei Szenare zur weiteren Ausplanung identifiziert: a) Weiterführung eines militärischen Engagements, ggf. auch im Rahmen einer noch zu definierenden und zu entscheidenden Folgemission; b) vollständige Rückverlegung innerhalb von sechs bzw. vier Monaten; c) vollständige Rückverlegung in weniger als vier Monaten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 240–242 (Original, neues Fenster)

Eine Vorlage des Referats Militärpolitik und Einsatz an Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer (29.10.2020) und eine Weisung von Abteilungsleiter Schütt (18.11.2020) legten drei Szenarien fest: (a) Weiterführung als Folgemission; (b) vollständige Rückverlegung in 6 bzw. 4 Monaten; (c) Rückverlegung in unter 4 Monaten. Es wurde gewarnt: „Im Falle deutlich verkürzter Zeitlinien“ müsse das Kontingent auf eilige Rückverlegung einstellen, mit möglichem Vernichten von für die Rückverlegung vorgesehenem Material und Umweltschäden.

Thema: Abzug & Rückverlegung Oktober/November 2020 Akteure: BMVg, Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalleutnant Schütt abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.4 — Aggressive Housekeeping S. 243–245

Aggressive Housekeeping ab August 2020: „Keller ausmisten“, Reduktion auf „operatives Minimum“

Originalstelle
„Das ist quasi ein: Ich räume meinen Keller auf. Also, ich gucke mal, was ich alles irgendwo in den Containern habe, was ich aber eigentlich nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das ist quasi ein: Ich räume meinen Keller auf. Also, ich gucke mal, was ich alles irgendwo in den Containern habe, was ich aber eigentlich nicht wirklich brauche, schon seit zwei Jahren nicht mehr gebraucht habe und jetzt auch nicht mehr brauche. … Sämtliche Anpassungen sollten möglichst nicht sichtbar stattfinden, damit halt keine Gefahr für den Friedensprozess entsteht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 243–245 (Original, neues Fenster)

Vom 19.08.2020 bis 01.11.2020 wurde die Rückverlegungs- und Verwertungsorganisation (RVO) nach Afghanistan verlegt, noch bevor eine NATO-Entscheidung gefallen war. Sie unterstützte das Kontingent beim „Aggressive Housekeeping“, also bei der Reduktion nicht benötigten Materials. Ab November 2020 wurde zusätzlich das „operative Minimum“ ausgeplant: Fähigkeitsanteile (nicht ganze Fähigkeiten) wurden reduziert. Bis Juni 2020 wurden 7,5 Mio. Artikel in 6 Materialkategorien klassifiziert (1+2: zwingend zurück, 5+6: bleibt vor Ort). Maßnahmen sollten möglichst nicht sichtbar sein, um den Friedensprozess nicht zu gefährden.

Thema: Abzug & Rückverlegung August 2020 – Februar 2021 Akteure: Bundeswehr, RVO, Brigadegeneral Meyer abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 1.5 — Eilige Rückverlegung S. 245–246

Anfang 2021: Vorbereitung „zeit- und materialkritischer“ Rückverlegung; 200 Containeräquivalente zur Vernichtung identifiziert

Originalstelle
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir haben, als die Zeitlinien enger wurden und wir nicht absehen konnten, ob es jetzt wirklich Ende April wird mit der Rückverlegung oder ob wir darüber hinauskommen, angewiesen, Material zu identifizieren, was wir gegebenenfalls, wenn es zu einer eiligen oder zeit- und materialkritischen, wie wir es auch nachher genannt haben, Rückverlegung kommen sollte, dort vor Ort lassen würden und vernichten würden, obwohl wir es sowohl von dem Bedarf der Truppe als auch von der Bundeshaushaltsordnung als auch was immer zurückfliegen müssten, aber es zeitlich einfach nicht mehr geht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 245–246 (Original, neues Fenster)

Anfang 2021 wurden Vorbereitungen für eine „zeit- und materialkritische“ (eilige) Rückverlegung intensiviert. Das Einsatzführungskommando wurde angewiesen, ca. 200 Containeräquivalente Material der Kategorie 3 zu identifizieren, das bei einer eiligen Rückverlegung vor Ort gelassen oder vernichtet werden müsste. Ab Februar 2021 erfolgten laut Generalleutnant Pfeffer Ausplanungen für eine Rückverlegung innerhalb von 6–8 Wochen. Auch der BND musste eine Eventualfallplanung durchführen.

Thema: Abzug & Rückverlegung Anfang 2021 Akteure: BMVg, Bundeswehr, BND abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.3 — Force Protection S. 247–248

Frühjahr 2021: Verstärkungskräfte zum Schutz: niederländischer und deutscher Mörserzug, zusätzlicher Infanteriezug

Originalstelle
„Wir sind unter anderem - ich meine, es wäre im März gewesen - verstärkt worden durch einen niederländischen und einen deutschen Mörserzug und einen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir sind unter anderem - ich meine, es wäre im März gewesen - verstärkt worden durch einen niederländischen und einen deutschen Mörserzug und einen zusätzlichen Infanteriezug der Niederländer. Wir haben geschützte Fahrzeuge, die wir schon abgegeben hatten, die schon in Deutschland waren, zurückgefordert, um den geschützten Transportraum auch weiterhin sicherstellen zu können und damit einer möglichen Bedrohung durch die Taliban zu begegnen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 247–248 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 wurden zur Erhöhung der Force Protection Verstärkungskräfte nach Afghanistan verlegt (niederländischer und deutscher Mörserzug, zusätzlicher Infanteriezug); bereits zurückgegebene geschützte Fahrzeuge wurden zurückgefordert. Hintergrund: das Datum 30.04.2021 (Ende der Taliban-Nichtangriffszusage) nahte, und es war absehbar, dass sich noch Kräfte in Afghanistan befinden würden. Das zusätzliche Material entsprach ca. 10 % des Rückverlegungsumfangs.

Thema: Abzug & Rückverlegung März/April 2021 Akteure: Bundeswehr, Niederlande, Brigadegeneral Meyer abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.4 — Umsetzung S. 248–249

RVO ab 15.04.2021 erneut verlegt; 6.000 Tonnen bzw. 1.344 Containeräquivalente zurücktransportiert

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat dem Ausschuss von 6 000 Tonnen Material berichtet, die aus Afghanistan zurück nach Deutschland transportiert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat dem Ausschuss von 6 000 Tonnen Material berichtet, die aus Afghanistan zurück nach Deutschland transportiert worden seien. Das entspreche 1 344 „Containeräquivalenten“, die seit dem 1. November 2020 aus Afghanistan zurückgebracht worden seien. … Es war aus meiner Bewertung her eine der größten, komplexesten und zeitkritischsten logistischen Operationen, die die Bundeswehr je durchgeführt hat.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 248–249 (Original, neues Fenster)

Ab 15./17.04.2021 wurde die RVO erneut nach Afghanistan verlegt, am 17.05.2021 erreichte sie volle Arbeitsfähigkeit. Insgesamt 6.000 Tonnen / 1.344 Containeräquivalente Material wurden seit 01.11.2020 zurückgebracht. Der zunächst auf 16 Wochen (bis 15.08.2021) veranschlagte Zeitraum wurde durch parallele Rückverlegung von Masar-i-Scharif und Kabul (statt sequenziell) verkürzt und schon am 29.06.2021 abgeschlossen. Kurjahn bewertete: eine der größten und zeitkritischsten logistischen Operationen der Bundeswehr-Geschichte.

Thema: Abzug & Rückverlegung April bis Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, RVO, Oberst Kurjahn abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.4.2 — Rücktransport Symbolisches S. 249

Ehrenhain-Gedenkstein (27 Tonnen) und 23.000 Liter Alkohol zurücktransportiert

Originalstelle
„Im Rahmen der Rückverlegung wurde auch das „Herzstück“ des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines, ein rund 27 Tonnen schwerer Gedenkstein, aus …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Rahmen der Rückverlegung wurde auch das „Herzstück“ des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines, ein rund 27 Tonnen schwerer Gedenkstein, aus dem Feldlager Camp Marmal in Masar-i-Scharif zurück nach Deutschland transportiert. … Der Zeuge Oberst i. G. Kurjahn hat im Ausschuss berichtet, dass insgesamt ca. 23 000 Liter alkoholische Getränke, „in der Masse Bier und Rotwein und Mixgetränke“, für 30 000 Euro Transportkosten auf dem Landweg aus Afghanistan zurück transportiert worden seien.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 249 (Original, neues Fenster)

Zurücktransportiert wurden u. a. der 27 Tonnen schwere Gedenkstein des 2007 in Afghanistan errichteten Ehrenhaines (heute Wald der Erinnerung am Schwielowsee) und ca. 23.000 Liter alkoholische Getränke (Bier, Rotwein, Mixgetränke) für 30.000 € Transportkosten auf dem Landweg, weil sich eine Vernichtung in Afghanistan in einem islamischen Land verboten habe. Sensibles Material wurde zurückgebracht oder vor Ort unbrauchbar gemacht („Material der letzten Stunde“). 1.700 Containeräquivalente wurden dem Camp Marmal in Masar-i-Scharif übergeben.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.5–2.6 — Abschluss + Wunstorf S. 250–252

29.06.2021: letzter Flug Afghanistan; 30.06.2021: Empfang in Wunstorf ohne Politik

Originalstelle
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der Abzug der letzten Kräfte mit den letzten Maschinen, so lange geheim gehalten wird, bis wir in der Luft sind. Das hatte ganz einfach den Hintergrund, dass wir durchaus Hinweise hatten, dass der eine oder andere Talibanführer noch mal ein Zeichen setzen wollte. … Man war der Meinung, die [Soldatinnen und Soldaten] wollen jetzt schnell zu ihrer Familie und wollen sich nicht noch großartig in Wunstorf aufhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 250–252 (Original, neues Fenster)

Am 29.06.2021 verließen die letzten Soldat:innen Afghanistan; Landung am 30.06.2021 in Wunstorf. Auf Wunsch des Kontingents wurde der Abflugtag geheim gehalten, um keine Taliban-Anschläge zu provozieren. Bei der Ankunft in Wunstorf waren keine politischen Vertreter:innen anwesend. Der Verteidigungsausschuss hatte morgens in einer Mali-Sondersitzung entschieden, dass nur Generalleutnant Pfeffer (Einsatzführungskommando) die Soldat:innen begrüßen würde; VM Kramp-Karrenbauer war auf USA-Reise. Brigadegeneral Meyer: das hätte man später „etwas liebevoller gestalten können“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-06-29 / 2021-06-30 Akteure: Bundeswehr, Generalleutnant Pfeffer, Brigadegeneral Meyer, Eva Högl… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.3 — Trump-Tweet S. 352

Trump-Tweet 07.10.2020 („home by Christmas”) wirkte demoralisierend auf die Verhandlungen

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„Am 7. Oktober 2020 verkündete US-Präsident Trump via Twitter, die amerikanischen Streitkräfte bis Weihnachten 2020 deutlich reduzieren zu wollen. In …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 7. Oktober 2020 verkündete US-Präsident Trump via Twitter, die amerikanischen Streitkräfte bis Weihnachten 2020 deutlich reduzieren zu wollen. In dem Tweet hieß es wörtlich: „We should have the small remaining number of our BRAVE Men and Women serving in Afghanistan home by Christmas!”. … Also, sie hatte eine gewissermaßen demoralisierende Wirkung einerseits.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 352 (Original, neues Fenster)

Am 07.10.2020 kündigte US-Präsident Trump per Tweet an, die US-Truppen bis Weihnachten 2020 deutlich zu reduzieren. Laut Gießmann hatte das eine „demoralisierende Wirkung” auf die Verhandlungen; gleichzeitig blieb Hoffnung, dass mit einem möglichen Regierungswechsel die Beschlüsse revidiert würden.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-10-07 Akteure: Donald Trump abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.9 — NATO-Abzugsentscheidung S. 357–358

NATO-Abzugsentscheidung 14.04.2021: Verhandlungsbereitschaft der Taliban sank; Verhandlungen wurden „ausgesessen”

Originalstelle
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Taliban waren sich nicht sicher, ob die USA sich an den Abzugsfahrplan halten würden, wenn nicht alle Elemente des Vertrages von - - der Doha-Vereinbarung umgesetzt werden. Aber mit der Ankündigung am 14. April war das Datum gesetzt. Und das hat die […] Verhandlungsbereitschaft der Taliban nicht gerade erhöht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 357–358 (Original, neues Fenster)

Am 14.04.2021 verkündete die NATO nach Abschluss des US-Review-Prozesses den vollständigen Abzug bis spätestens 11.09.2021. Die Zeugin Stemmler (AA-Länderreferat): Die Befürchtung wuchs, dass die Verhandlungen von den Taliban „einfach ausgesessen” würden; gleichzeitig wurden Sicherheitsmaßnahmen in Kabul und Anpassungen des Ortskräfteverfahrens vorangetrieben. Gießmann: Mit gesetztem Abzugsdatum sank die Verhandlungsbereitschaft der Taliban.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: NATO, Taliban, Hans-Joachim Gießmann, Stemmler (AA) abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Kap. 4.1.2.1 — Startphase 2001–2002 S. 38

ISAF-Mandat 22.12.2001: bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen, „leichter Fußabdruck“

Originalstelle
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben. Der Einsatz bleibe räumlich begrenzt und werde wahrscheinlich sehr stark von Europa mitgestaltet. Deutschlands Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 38 (Original, neues Fenster)

Am 22. Dezember 2001 billigte der Bundestag mit großer Mehrheit die Teilnahme von bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen an der VN-mandatierten ISAF. Außenminister Fischer hatte am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben; Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen. Ab Anfang Januar 2002 waren 5.000 ISAF-Soldat:innen aus 21 Nationen im Großraum Kabul eingesetzt.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2001-12-22 Akteure: Bundestag, Joschka Fischer, ISAF, Bundeswehr enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Bewertungen (2)

Bewertung Kap. 4.1.2.3 — Time-driven Abzug S. 47

Obama-Entscheidung zum ISAF-Kampftruppenabzug bis Ende 2014 konterkarierte taktische Erfolge

Originalstelle
„Diese Fortschritte auf der taktischen Ebene wurden jedoch durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Diese Fortschritte auf der taktischen Ebene wurden jedoch durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der anderen Truppensteller konterkariert, bis Ende 2014 die ISAF-Kampftruppen abzuziehen. Ursprünglich sollte die Übertragung der Sicherheitsverantwortung (Transition) für einzelne Provinzen an die afghanischen Sicherheitskräfte nach ihrem Fähigkeitsstand (condition based) erfolgen. Jetzt wurde die Einhaltung des Abzugstermins zum maßgeblichen Kriterium (time driven). Die Aufständischen standen nicht unter Zeitdruck und hatten strategische Geduld.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 47 (Original, neues Fenster)

Die taktischen Fortschritte 2011/12 wurden durch die insbesondere innenpolitisch motivierte Entscheidung von Präsident Obama und der anderen Truppensteller konterkariert, bis Ende 2014 die ISAF-Kampftruppen abzuziehen. Ursprünglich sollte die Übergabe „condition based“ erfolgen, jetzt wurde sie „time driven“. Die Aufständischen standen nicht unter Zeitdruck und konnten abwarten.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2011–2014 Akteure: Barack Obama, NATO, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.2.4 — Biden-Abzugsentscheidung S. 51

Biden verkündet am 14.04.2021 unilaterale Abzugsentscheidung; Zusammenbruch der ANDSF „programmiert und absehbar“

Originalstelle
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Übergangen wurde mit dieser Entscheidung die insbesondere durch die SIGAR-Quartalsberichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne weitere zentrale Unterstützungen ( Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Instandsetzung, Luftnahunterstützung in kritischen Lagen) nicht einsatz-, durchhalte- und überlebensfähig waren, dass also ein schneller Zusammenbruch der ANDSF damit programmiert und absehbar war.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51 (Original, neues Fenster)

Am 14. April 2021 verkündete US-Präsident Joe Biden, entgegen dem Rat von US-Spitzenmilitärs und der Position vieler Verbündeter, seine unilaterale Entscheidung zum bedingungslosen Abzug bis 11. September 2021. Übergangen wurde die durch SIGAR-Berichte bekannte Tatsache, dass die ANDSF ohne Intelligence, über 10.000 Contractors für Wartung und Luftnahunterstützung nicht überlebensfähig waren. Ein schneller Zusammenbruch war damit „programmiert und absehbar“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-04-14 Akteure: Joe Biden, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), SIGAR enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Sondervoten der Fraktionen (12)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — RS-Konzeption S. 1013–1014

Resolute Support: Laut Domröse war Ausbildung nur in Kasernen „militärischer Nonsens”

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„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„In einem sehr wichtigen Punkt hatten wir Bedenken und zwar gegen den Ansatz, Ausbildung ausschließlich auf Kasernen und Übungsplätzen zu beschränken. […] Das ist militärischer Nonsens. In der Kaserne können Sie nicht üben […] Also der Auftrag war schon von Vornherein nicht erfüllbar […] Der Verzicht auf Anleitung, Begleitung und Kontrolle der ANSF, der Sicherheitskräfte, der Militärs und der Polizei […]: Wir konnten es nicht sehen […] Wir wussten gar nichts.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1013–1014 (Original, neues Fenster)

Sachverständiger General a.D. Hans-Lothar Domröse kritisierte vor dem Ausschuss die Resolute-Support-Konzeption als „militärisch Nonsens”: Ausbildung ausschließlich in Kasernen ohne Anleitung im Feld habe den Auftrag „von Vornherein nicht erfüllbar” gemacht. Ein BKAmt-Papier vom März 2020 zitierte einen BND-Vortrag mit der Bewertung: RSM-Mission „ohne große Auswirkungen auf Durchhalte- und Leistungsfähigkeit der ANDSF”.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Hans-Lothar Domröse, BMVg, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 5.1 — Mandatsumfang S. 1014

2020/21 nur 35 von 1.300 Bundeswehrsoldaten in Mandatsauftrag eingesetzt, der Rest für den Feldlagerbetrieb

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„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„So waren im Frühjahr 2020 lediglich 35 von 1300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag betraut. Der Rest diente für die Aufrechterhaltung des Kasernenbetriebs. […] [Geschäftsträger an AA, 01.12.2020 zu Gen. Poschwatta:] Train Advice Assist sei ohnehin zurückgegangen. Mandat werde kaum noch erfüllt, vernünftige Beratung nicht mehr durchführbar […] 20 Jahre Beratung, Unterstützung […] müsse reichen, ANDSF jetzt auf eigenen Beinen stehen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1014 (Original, neues Fenster)

Aus BMVg-Akten geht hervor: Im Frühjahr 2020 waren nur 35 von 1.300 in Afghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten mit dem Mandatsauftrag (Train, Advice, Assist) betraut; der Rest hielt den Feldlagerbetrieb aufrecht. General a.D. Zorn bestätigte vor dem Ausschuss diese Zahlen sowie die Tatsache, dass sich die deutsche Seite auf die Ausbildung der Führungskräfte der afghanischen Armeekorps beschränkt habe. General Poschwatta hatte Ende 2020 gegenüber Ministerin Kramp-Karrenbauer berichtet, das Mandat werde „kaum noch erfüllt”.

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.2 — bilaterale Verhandlungen S. 1035

Kramp-Karrenbauer lehnt bilaterale Verhandlungen mit Taliban zum Schutz deutscher Soldaten ab: „Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”

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„„Frau AKK bedankte sich später […] persönlich […] sie wolle BND künftig häufiger nutzen. Dennoch Tenor BMVg: Es sei politisch nicht vertretbar, mit Taliban zu verhandeln […] Es werde schon nichts passieren, Verluste könne man ohnehin nie ausschließen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1035 (Original, neues Fenster)

Mitte Januar 2021 hatten sowohl BMVg-Referat SE I 3 als auch SE II 1 sowie der BND bilaterale Verhandlungen mit den Taliban zum Schutz deutscher Soldaten nach Bruch des 30.04.2021-Abzugsdatums empfohlen. Ministerin Kramp-Karrenbauer (CDU) lehnte dies in einem Briefing am 03.03.2021 ab: „politisch nicht vertretbar […] Verluste könne man ohnehin nie ausschließen”. General Schütt äußerte sich „zunehmend laut in Richtung abweichender Positionen”. Aus AfD-Sicht eine grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht.

Hinweis: Bewertung („zynisch”, „grobe Vernachlässigung”) ist AfD-Position.
Thema: Abzug & Rückverlegung Januar–März 2021 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, BND, BMVg, General Schütt sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 8.3 — Mandatsverlängerung S. 1036–1037

April 2021: Taliban genehmigten Angriffsplanung auf Camp Marmal nach deutscher Mandatsverlängerung

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„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Aufbau von Vertrauen ist ein schwieriges & langwieriges Unterfangen; das verspielen von Vertrauen kann schnell geschehen. […] Unglücklicherweise hat DEU mit der Entscheidung, das Mandat der Truppen zu verlängern, eine unerwartete Entscheidung getroffen, anders als jeder andere NATO-MS. […] sollte – gott verhüte – ,etwas geschehen‘, dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1036–1037 (Original, neues Fenster)

Nach Verlängerung des Bundeswehrmandats am 25.03.2021 reagierten die Taliban verärgert: Sie sahen darin einen deutschen Alleingang und vermuteten einen längerfristigen militärischen Verbleib. Bereits am 01.04.2021 meldete der BND, dass die Taliban-Führung Planungen für einen militärischen Angriff auf das deutsche Feldlager in Masar-i-Sharif genehmigt hatte. Auch die Biden-Administration kritisierte die deutsche öffentliche Mandatskommunikation als „schädlich”. Warum die befürchteten Angriffe ausblieben, konnte vom Ausschuss nicht erhellt werden.

Thema: Abzug & Rückverlegung März–April 2021 Akteure: Taliban, Andreas Krüger (AA), Biden-Administration, BND sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 10.1 — Biden-Rede S. 1059

Biden-Rede 14.04.2021: weder Demokratie noch Frauenbildung als Grund, Ende des Engagements aus US-Eigeninteressen

Joe Biden begründete am 14.04.2021 den endgültigen Abzug bis 11.09.2021 ausschließlich mit US-nationalen Interessen: bin Ladens Tötung 2011 habe die Grundlage entzogen, Terror sei nach Europa „metastasiert”, Wettbewerb mit China habe Priorität. Demokratie- bzw. Mädchen- und Frauenförderung erwähnte er nicht. Im AA wurde dies notiert als „bedrückende Analyselücke der dt. Politik”. Bellmann: „Wir waren überzeugt davon, dass autoritäre Herrscher dieser Art sich westliches Durchhaltevermögen sehr genau anschauen.”

Thema: Abzug & Rückverlegung 14.04.2021 Akteure: Joe Biden, Tjorven Bellmann sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.1 — Rückverlegung S. 759–760

CDU/CSU: Versuche der Konditionierung waren konsequent, endeten aber mit Biden-Entscheidung April 2021

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„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 759–760 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.

Thema: Abzug & Rückverlegung März 2020 – April 2021 Akteure: Heiko Maas, Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel, Joe Biden… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.3 — Bundeswehr-Rückverlegung S. 763–764

CDU/CSU lobt: Bundeswehr-Rückverlegung „flexibel und lageangepasst” umgesetzt und auftragsgerecht

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„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials unter Bedingungen sich immer wieder verändernden Planungsannahmen und einer lange offenen außenpolitischen Entscheidungsperspektive der NATO flexibel und lageangepasst umgesetzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 763–764 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr (Abschluss 30.06.2021) als auftragsgerecht: knapp 1.100 Soldaten, ~750 Containeräquivalente Material, ~120 Fahrzeuge, 6 Hubschrauber. Brigadegeneral Meyer: „auftragsgerecht umgesetzt”, keine eigenen Verluste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Brigadegeneral Ansgar Meyer sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 920

FDP: Geordneter Bundeswehr-Abzug zum 30.04.2021 wäre nicht mehr möglich gewesen, Glücksfall der Fristverlängerung

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„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. April 2021 haben die USA der Bundesregierung mitgeteilt, dass Präsident Biden daran festhalte, Afghanistan zu verlassen. Die Bundeswehr wäre zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen, eine geordnete Rückverlegung bis zum 30. April 2021 zu ermöglichen und hätte große Teile des Materials zurücklassen müssen. Glücklicherweise kam es dazu nicht. Am 14. April 2021 wurde das Abzugsdatum der internationalen Truppen auf spätestens den 11. September 2021 verlegt. Der Abzug der Bundeswehr verlief dann reibungslos.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 920 (Original, neues Fenster)

Die FDP stellt fest: Die Bundeswehr wäre am 12.04.2021 nicht mehr in der Lage gewesen, einen geordneten Abzug bis zum 30.04.2021 zu organisieren; Material hätte zurückgelassen werden müssen. Die Verlängerung auf den 11.09.2021 sei ein Glücksfall gewesen; danach verlief der Abzug reibungslos.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung April 2021 Akteure: Bundeswehr, USA, Joe Biden sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.3 — Abzug Bundeswehr S. 928–930

FDP: „Aggressive Housekeeping” und unauffällige Abzugsvorbereitung; Abzug aus Masar-i Sharif eine militärische Leistung

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„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles nicht essenzielle Material zurückzuführen und so die logistischen Möglichkeiten möglichst effizient zu nutzen. Dieses, auch als „Aggressive Housekeeping” bezeichnete Vorgehen, hatte den Vorteil, dass militärische Fähigkeiten möglichst lange erhalten blieben. […] Der Abzug aus Masar-i Scharif ist […] eine militärische Leistung, auf die die beteiligten Soldatinnen und Soldaten stolz sein können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 928–930 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt: Die Bundeswehr nutzte ab 2020 „Aggressive Housekeeping” (schrittweise Rückführung nicht-essentiellen Materials), um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Der Abzug aus Masar-i Sharif sei eine militärische Leistung gewesen; durch Eigeninitiative des BMVg gelang noch die biometrische Erfassung Hunderter Ortskräfte vor der Schließung.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6 — Rückverlegung der Bundeswehr S. 870

Rückverlegung der Bundeswehr (30.06.2021) reibungslos, aber an Katastrophe knapp vorbeigeschlittert

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„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Während die Bundeswehr unter Führung des Verteidigungsministeriums unmittelbar nach Abschluss des Doha- Abkommens im Februar 2020 mit Planungen für die Rückverlegung begonnen hatte, erfolgte der Beschluss der NATO, die Mission zu beenden, erst über ein Jahr später im April 2021. Die Bundesregierung hat zu lange darauf gesetzt, im Rahmen der NATO doch noch ein wünschenswertes Ergebnis in Afghanistan erzielen zu können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 870 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr aus RSM am 30.06.2021 als reibungslos und würdigt das BMVg, das unmittelbar nach Doha mit Planungen begann. Es sei jedoch der guten Planung und „glücklichen Umständen” zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Die Taliban hätten sich auf den von Biden verkündeten Termin eingelassen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Abzug & Rückverlegung Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Taliban sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundeswehr ist geordnet und ohne Verluste aus Afghanistan abgezogen

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„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die Zeitplanung für die notwendigen Operationen zur Rückverlegung, dennoch konnte der Abzug ohne Verluste an Personal und Material erfolgreich abgeschlossen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr als geordneten Erfolg ohne Personal- oder Materialverluste, trotz der Abhängigkeit von US-Entscheidungen, die die Zeitplanung beeinflusste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

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„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json

Aussagen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Kap. 5.3 — Bundeswehr-Mandat 2010 S. 218–219

Sembritzki: Erweitertes Bundeswehr-Mandat ab 2010: Counterinsurgency und Partnering mit ANSF

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„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die militärischen Führer vor Ort hat zu massiver Anerkennung und Respekt auf militärischer Ebene geführt. Selbst die mit uns operierenden Kräfte anderer Nationen waren froh, dass wir vor Ort waren, ihnen halfen, wo immer es notwendig war, und dass wir gemeinsam erfolgreich kämpfen konnten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 218–219 (Original, neues Fenster)

Brigadegeneral Jared Sembritzki, 2010 Kommandeur der QRF 5 (ISAF), schilderte: Im Frühjahr 2010 habe der Bundestag entschieden, dass die Bundeswehr offensiver gegen Aufständische vorgehen dürfe. Beim COIN-Einsatz „Operation Post North“ (Baghlan, bis zu 700 Soldat:innen) sei nur Militärisches vor Ort gewesen, kein vernetzter Ansatz mit zivilen Akteuren. Das Partnering mit ANSF habe begonnen; gemeinsame Operationen führten in ehemalige Taliban-Kerngebiete vor; Gegenangriffe lösten wochenlange schwere Gefechte aus.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2010 Akteure: Jared Sembritzki, Bundeswehr, ANSF enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json