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18. Februar 2020 Kabul, Afghanistan Afghanische Regierung & Streitkräfte Wichtiges Ereignis

Verspätete Bekanntgabe des Wahlergebnisses in Afghanistan

Erst fast fünf Monate nach der Wahl erklärt die Wahlkommission Aschraf Ghani zum Sieger, fast zeitgleich zum Doha-Abkommen.

Was passiert ist

Am 18. Februar 2020 erklärte die afghanische Wahlkommission Amtsinhaber Aschraf Ghani mit 50,6 Prozent zum Sieger der Präsidentschaftswahl. Sein Konkurrent Abdullah Abdullah, der auf 39,5 Prozent kam, erkannte das Ergebnis nicht an und bereitete eine eigene Vereidigung vor. Die Bekanntgabe fiel zusammen mit den letzten Schritten zum US-Taliban-Abkommen.

Warum es zählt

Genau in dem Moment, in dem politische Geschlossenheit in Kabul nötig gewesen wäre, stand die Republik wegen eines Wahlstreits gespalten da. Das schwächte die afghanische Seite gegenüber den Taliban erheblich.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

16 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (8)

Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

Originalstelle
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt — Überblick Abzugsentscheidung S. 206

NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021, fast 14 Monate nach Doha

Originalstelle
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 206 (Original, neues Fenster)

Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2020-02-29 bis 2021-04-14 Akteure: NATO, Nordatlantikrat, USA, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 3 — Vorbemerkung Ressorts S. 178

Ressort-Information ab 01.03.2020 per DKOR der Botschaft Doha: „Pompeo betonte conditions-based, AM wussten: Pompeos Trump-Wahlkampf vorrangig”

Originalstelle
„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische Beobachter der mit internationalen Gästen u. Medienvertretern inszenierten Zeremonie konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der US-Administration mit Blick auf die innenpolitische bzw. Wahlkampf-Agenda von Präsident Trump in erster Linie darum ging, den Weg für den US-Truppenabzug aus dem Land zu ebnen. … AM Pompeo betonte in seiner Rede und der Pressekonferenz jedoch mehrmals, dass der geplante Abzug „conditions based” sei …“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 178 (Original, neues Fenster)

Über das Doha-Abkommen seien die Ressorts ab 01./02.03.2020 per Diplomatischer Korrespondenz (DKOR) der Botschaft Doha informiert worden; der Bericht ordnete das Abkommen kritisch ein: aus Sicht der Berichterstattung gehe es der US-Administration „in erster Linie” um die Trump-Wahlkampfagenda und um den US-Truppenabzug. AM Pompeo betonte in Rede und Pressekonferenz wiederholt einen „conditions-based” Abzug.

Thema: Ressortabstimmung 2020-03-01/02 Akteure: Mike Pompeo, Donald Trump, Deutsche Botschaft Doha abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1 — Das Doha-Abkommen S. 155

Doha-Abkommen am 29.02.2020 unterzeichnet: kalendarischer Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums

Originalstelle
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums dar. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte auf Seiten der US-Administration durch den US-amerikanischen Sondergesandten Khalilzad und auf Seiten der Taliban durch den Leiter des Büros der Taliban in Doha, Baradar. Mit dem Abschluss des Doha-Abkommens stand – nach einem zwanzigjährigen internationalen Engagement in Afghanistan – zum ersten Mal ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen bis zum 30. April 2021 im Raum.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155 (Original, neues Fenster)

Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: Zalmay Khalilzad, Abdul Ghani Baradar abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.1 — Ausgangslage S. 155–156

Politische Ausgangslage: keine neue afghanische Regierung, Ghani-Abdullah-Streit nach der Wahl 09/2019

Originalstelle
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als Doha unterschrieben wurde oder vereinbart wurde, gab es noch keine neue afghanische Regierung. Die hatten gewählt und waren noch in der Regierungsbildung. Es gab eine geschäftsführende, aber keine echte, und das hat sich Ewigkeiten hingezogen. … Am 18.02. hatte die Wahlkommission nach Prüfung umstrittener Stimmzettel das vorläufige Ergebnis (Ghani: 50,6 Prozent, Herausforderer Abdullah: 39,5) vom Dezember 2019 bestätigt und StP [Staatspräsident] Ghani zum Sieger erklärt. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce”, reklamierte den Wahlsieg für sich und kündigte eine Parallelregierung an.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 155–156 (Original, neues Fenster)

Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens habe es keine neue afghanische Regierung gegeben, nur eine geschäftsführende. Die Wahlkommission bestätigte erst am 18.02.2020 das vorläufige Ergebnis: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %. Abdullah bezeichnete das Verfahren als „Farce” und kündigte eine Parallelregierung an. Zitiert wird der Zeuge Dr. Krebber (BKAmt) sowie eine Merkel-Vorlage vom 26.02.2020.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.12 — Friedliche Machtübergabe? S. 359–361

Mitte August 2021: Geplanter Karzai- und Abdullah-Besuch in Doha für friedliche Machtübergabe, gescheitert an Ghanis Flucht

Originalstelle
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im August 2021 sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann, emeritierter Direktor der Berghof Stiftung, geplant gewesen, dass der ehemalige afghanische Präsident Karzai und der Vorsitzende des Hohen Rates für Nationale Versöhnung Dr. Abdullah nach Doha fliegen, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Der Besuch sei vom 15. bis zum 17. August 2021 geplant gewesen. … Die „weitgehende, aber doch nicht abgeschlossene Vereinbarung” zur Machtübergabe an die Taliban sei laut Aussage des Zeugen Prof. Dr. Dr. Gießmann letztlich an der Flucht Dr. Ghanis und des afghanischen Vizepräsidenten Saleh aus Kabul gescheitert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 359–361 (Original, neues Fenster)

Vom 15.–17.08.2021 war ein Besuch Karzais und Abdullahs in Doha geplant, um mit den Taliban eine friedliche Machtübergabe zu verhandeln. Gießmann konzipierte am 13./14.08.2021 auf Bitte der afghanischen Republik ein kurzes Papier u. a. zu Gewaltfreiheit und Powersharing. Außenminister Atmar berichtet: Am Abend des 14.08.2021 signalisierte Ghani in einer Telefonschalte mit Blinken Bereitschaft zur Machtübergabe; eine Delegation unter Abdullah sollte nach Doha. Die Verhandlungen scheiterten am 15.08.2021 an der Flucht Ghanis und Vizepräsident Salehs aus Kabul.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen August 2021 Akteure: Hamid Karzai, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani, Amrullah Saleh… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 1 — Verhandlungsort S. 340–342

Afghanische Regierung wünschte Deutschland als Verhandlungsort; Bundesregierung lehnte ab

Originalstelle
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Für Kh. [Khalilzad] ist ein schneller Beginn der IAV [innerafghanische Friedensverhandlungen] entscheidend. Er bevorzugt deshalb Doha als Austragungsort. Die AFG-Regierung aber ist gegen Doha; QAT [Katar] gilt ihr als zu Taliban-nah. Nicht zuletzt würde man in Doha am Sitz der politischen Kommission der Taliban verhandeln. StP [Staatspräsident] Ghani, der Vorsitzende des Friedensrates, Abdullah, und Ex-StP Karzai sprachen sich geschlossen bei Kh. für eine aktive Rolle DEUs [Deutschlands] bei den IAV und als Verhandlungsort aus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 340–342 (Original, neues Fenster)

Laut einer BKAmt-Vorlage an Bundeskanzlerin Merkel vom 15.06.2020 sprachen sich Ghani, Abdullah und Karzai geschlossen für eine aktive deutsche Rolle und Deutschland als Verhandlungsort aus. Khalilzad bevorzugte Doha wegen schnellen Beginns. Merkel kommentierte „aktive Rolle ist OK”. Eine AA-Vorlage an Staatssekretär Berger vom 18.05.2020 empfahl jedoch, der Bitte nicht nachzukommen. Das Risiko, am Ende für Ergebnis oder Scheitern eines fremden Prozesses verantwortlich gemacht zu werden, sei zu groß.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai/Juni 2020 Akteure: Angela Merkel, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Hamid Karzai… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 2.2.2 — Maas-Reise April 2021 S. 298–300

Maas-Reise nach Kabul (28./29.04.2021): General Miller (RSM): „It can go very bad very fast”; Maas: kein Eindruck eines „zusammenbrechenden Regimes”

Originalstelle
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Aus einem DKOR vom 30. April 2021 geht hervor, dass General Miller seine Zweifel an der Durchhaltefähigkeit und dem Zusammenhalt der afghanischen Armee zum Ausdruck gebracht hat. Wörtlich sagte er: „[It] can go very bad very fast”. … Es habe kein Bild gegeben, „das so [ausgesehen hätte], als dass der Zusammenbruch unmittelbar” bevorstünde. Die Strukturen seien „geordnet” gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 298–300 (Original, neues Fenster)

Bei seiner Kabul-Reise am 28./29.04.2021 sprach Außenminister Maas mit Präsident Ghani, Dr. Abdullah, General Miller (RSM-Kommandeur) und der pakistanischen Militärführung. General Miller äußerte Zweifel an der Durchhaltefähigkeit der ANSF („It can go very bad very fast”). Ghani stellte die ANSF stabil dar, Abdullah skeptischer. Maas selbst hatte „nicht den Eindruck eines zusammenbrechenden Regimes”; die Strukturen seien „geordnet” gewesen, Zusammenbruch nicht für ein Datum mit Truppen vor Ort erwartet.

Thema: Lageeinschätzung April 2021 Akteure: Heiko Maas, Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, General Miller (RSM)… abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json

Stimmen der Fraktionen (5)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 4.4 — zwei Präsidenten S. 1011

März 2020: Abdullah Abdullah lässt sich zum Parallel-Präsidenten ausrufen, Bürgerkriegsgefahr

Originalstelle
„„Wir hatten ja damals zwei Präsidenten in Afghanistan.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1011 (Original, neues Fenster)

Die AfD führt aus: Am 09.03.2020 ließ sich Abdullah Abdullah parallel zur Vereidigung Ghanis zum Präsidenten ausrufen; laut BND forderte er via Facebook seine Anhänger zur Bewaffnung und Sturm des Sapedarpalasts auf. Auf die Ghani-Vereidigungszeremonie wurde ein Raketenanschlag verübt. Der Sicherheitsberater Mohib warnte die Botschaft, die Krise könne auf die Streitkräfte übergreifen. Eine Aufspaltung der ANDSF entlang Bruchlinie Ghani-Abdullah sowie ethnischer Linien (Turkmenen, Usbeken, Hazara) stand „ernsthaft im Raum”. Erst US-Hilfekürzungsdrohung (Pompeo, 23.03.2020) und Vereinbarung vom 16.05.2020 entschärften die Krise.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Mike Pompeo, Hamdullah Mohib sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3 (4.2) — Wahlbeteiligung S. 987–988, 999

Wahl 09/2019: nur 18 % Wahlbeteiligung, Bundesregierung sah „Zeichen für demokratische Verfassung”

Originalstelle
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Demnach votierten 50 Prozent der Wähler für den Amtsinhaber Ghani. Sein schärfster Kontrahent Abdullah Abdullah holte knapp 40 Prozent der Stimmen. Nur 18 Prozent der wahlberechtigten Afghanen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch - ein Umstand, in dem die deutsche Bundesregierung „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung“ zu sehen vermeinte. Über andere Zeichen, die man dem Umstand ablesen konnte, dass 82% der Afghanen im 18. Jahr des deutschen Engagements in Afghanistan von ihrem Wahlrecht bei einer Präsidentschaftswahl nicht Gebrauch machten, äußerte sich die Bundesregierung öffentlich nicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 987–988, 999 (Original, neues Fenster)

Bei der afghanischen Präsidentschaftswahl am 28.09.2019 machten nur 18 % der wahlberechtigten Afghanen von ihrem Wahlrecht Gebrauch (laut Sachverständigem Uzulis de facto noch weniger). Ergebnis: Ghani 50 %, Abdullah 39,9 %. Die Bundesregierung wertete dies in einem Bericht zum Friedensprozess (Februar 2020) als „ein Zeichen der Unterstützung für die Beibehaltung der demokratischen Verfassung”. Die AfD wertet diese Deutung als realitätsfern. Uzulis bezeichnete die Wahl als „Farce”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte September 2019 – Februar 2020 Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, Bundesregierung sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Originalstelle
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 11.4 — Taliban-Übergangsregierung S. 1081–1083

12.–14.08.2021: USA verhandelten in Doha kontrollierten Machtübergang Ghani–Taliban-Übergangsregierung, ohne deutsche Beteiligung

Originalstelle
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bekanntlich hatte Botschafterin Haber in der Nacht zum 13. August noch aus Washington nach Berlin gemeldet, dass die Amerikaner eine kontrollierte Machtübergabe an die Taliban vermitteln wollten, um die dann später doch eingetretenen Saigon-Bilder vermeiden zu können. Am Abend des 13. August 2021 leitete Jan van Thiel dann eine Agenturmeldung weiter: In dieser war von einem „Agreed-Peace-Deal“ die Rede, bei dem die USA den Taliban für einen Waffenstillstand die diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes und die Fortsetzung der US-Entwicklungshilfe angeboten haben sollen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1081–1083 (Original, neues Fenster)

Nach Botschafterin Haber (Nacht zum 13.08.2021) und van Thiel (13.08.2021) bemühten sich die USA in Doha um einen „Agreed-Peace-Deal”: Diplomatische Anerkennung eines Taliban-dominierten Transitionsregimes, Rücktritt Ghanis, keine militärische Übernahme Kabuls. Atmar bestätigte vor dem Ausschuss eine Videoschaltung Blinken–Ghani–Atmar am Abend des 14.08.2021, bei der Ghani bereit war, die Macht aufzugeben; Karzai und Abdullah sollten am 15.08. mit den Taliban verhandeln. Die deutsche Bundesregierung war über diese Aktivitäten „ganz offensichtlich nicht informiert” (Maas: „Das sind Dinge, von denen wir damals nichts wussten”).

Thema: Evakuierungsoperation 12.–15.08.2021 Akteure: USA, Antony Blinken, Aschraf Ghani, Hanif Atmar… sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 10.3 — Ghani-Biden Telefonat S. 1061–1062

23.07.2021: Biden zwingt Ghani auf neue Militärstrategie: Konsolidierung auf Ballungszentren als Bedingung für Luftunterstützung

Originalstelle
„„Wir werden weiterhin Luftunterstützung leisten, wenn wir wissen, was der Plan ist […] Nein, sehen Sie, […] Luftunterstützung funktioniert nur, wenn es eine militärische Strategie vor Ort gibt, die man unterstützen kann.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1061–1062 (Original, neues Fenster)

Im letzten gemeinsamen Telefonat (23.07.2021) sagte Joe Biden Ghani Luftunterstützung nur zu, wenn dieser eine neue Militärstrategie ausrufen würde: Rückzug der ANDSF aus der Fläche, konzentrierte Verteidigung der Ballungszentren. Die Strategie wurde öffentlichkeitswirksam mit Karzai und dem Kriegsverbrecher Dostum proklamiert. Vier Tage später rief Ghani den „Sechs-Monate-Sicherheits- und Konsolidierungsplan” aus. Reaktion: BMVg-Referat SE I 3 (02.08.2021): Taliban reagieren mit „neuer Stufe der Gewalt”, greifen erstmals Provinzhauptstädte an. Nach 4 Tagen und 6 Städten „quasi Zusammenbruch ANDSF”.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Juli–August 2021 Akteure: Joe Biden, Aschraf Ghani, Karzai, Dostum sondervoten\afd.json

Stimmen der Sachverständigen (3)

Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

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„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1

Republik durch umstrittene Präsidentschaftswahl und Ghani-Abdullah-Machtkampf erodiert

Originalstelle
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Islamische Republik Afghanistan war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Doha-Abkommens enorm geschwächt – die umstrittene und offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (es war die vierte in zwei Jahrzehnten) spaltete die afghanische Elite zu einem Zeitpunkt, an dem innerafghanischer Zusammenhalt zwingend notwendig gewesen wäre. Der lähmende Machtkampf zwischen Präsident Ghani und Regierungsgeschäftsführer Abdullah führte zu einer nicht mehr aufzuhaltenden Erosion staatlicher Macht und zur weiteren Entfremdung der Bevölkerung mit dem politischen System.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah stellungnahmen\03-petersmann.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

Originalstelle
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json