Auswärtiges Amt legt Fünfpunkteplan zur Nachevakuierung vor
Das AA legt einen Fünfpunkteplan für die Nachevakuierung über die Nachbarstaaten vor.
Die deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) bittet Pakistan in Verbalnoten um visumsfreie Einreise afghanischer Ortskräfte.
Ab dem 27. September 2021 übermittelte die deutsche Botschaft in Islamabad (Pakistan) Verbalnoten an Pakistan mit der Bitte, afghanischen Ortskräften die visumsfreie Einreise zu gestatten. Damit sollte ein Ausreiseweg über Pakistan gesichert werden, nachdem der Luftweg über Kabul nicht mehr verlässlich verfügbar war.
Die Verbalnoten machten die diplomatische Komplexität der Nachevakuierung sichtbar. Über die Nachbarstaaten gelang in den folgenden Monaten die Ausreise tausender weiterer Personen.
Das AA legt einen Fünfpunkteplan für die Nachevakuierung über die Nachbarstaaten vor.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
6 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Zur Umsetzung von Punkt 2 und 3 des Fünfpunkteplanes verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan, in denen Pakistan um die Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten wurde. Unter den Betroffenen waren beispielsweise Ortskräfte politischer Stiftungen oder der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.“
Zur Umsetzung des Fünfpunkteplans verfasste die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) ab dem 27.09.2021 eine Reihe von Verbalnoten an das pakistanische Außenministerium. Pakistan wurde um Unterstützung der visumsfreien Einreise afghanischer Ortskräfte gebeten (u. a. Ortskräfte politischer Stiftungen und der GIZ). Die Deutsche Botschaft sagte zu, Aufenthalt in Islamabad sowie schnelle Ausreise über Linien- und Charterflüge zu ermöglichen; Betroffene erhielten in Deutschland „Visa on Arrival“.
„Darin wurden bereits vor der Fertigstellung des Berichtes die folgenden Bereiche als „Potential für Verbesserungen“ genannt: a) Strategischen Analysen muss hinreichend Raum neben der Tagesberichterstattung gegeben werden. b) Strukturen überprüfen, um hohen Koordinierungsaufwand durch Beteiligung verschiedener Abteilungen zu reduzieren. c) Stets und selbstkritisch prüfen: Stimmen die Argumente für eine Lageeinschätzung (noch)? d) Verantwortlichkeit aller Führungsebenen stärken. e) Noch stärkere Anwendung zeitgemäßer Analysemethoden (Szenario-Techniken).“
Aus einem Sprechzettel der Internen Revision für Dr. Kahl vom 16.09.2021 zur öffentlichen Anhörung der Nachrichtendienst-Präsidenten ergeben sich folgende „Potential[e] für Verbesserungen“: (a) strategischen Analysen mehr Raum neben Tagesberichterstattung; (b) Strukturen prüfen, Koordinierungsaufwand reduzieren; (c) selbstkritisch prüfen, ob Argumente für Lageeinschätzung noch stimmen; (d) Verantwortlichkeit aller Führungsebenen stärken; (e) stärkere Anwendung zeitgemäßer Analysemethoden (Szenario-Techniken); (f) bessere Ausbildungsangebote; (g) Anschluss an den laufenden Prozess der strategischen Modernisierung.
„Bedauern über Entscheidung zur Evakuierung der US-Botschaft bzw. Verlegung an Flughafen Mitte August. Sei damals getroffen worden auf Grundlage [der] Berichterstattung […] [vor Ort], derzufolge gewaltsame Übernahme des Compound durch Taliban unmittelbar bevorstehe. Aus heutiger Sicht überzogene Panik.“
Sonderbeauftragter Dr. Wieck berichtete am 22.09.2021 aus einem Gespräch mit einem hochrangigen US-Vertreter: Die schnelle US-Botschaftsevakuierung sei auf Berichte über eine angeblich „unmittelbar bevorstehende“ Taliban-Übernahme des Compounds zurückzuführen gewesen, „aus heutiger Sicht überzogene Panik“.
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat erläutert, die Bewertung des AA sei gewesen, „dass es […] leichter [fallen würde], dort die notwendige Unterstützung zu [erhalten]“, die man für die Durchführung einer Evakuierungsoperation benötige. Die Wahl Pakistans hätte demgegenüber auch „keinen Vorteil“ gehabt: Und es war dann so, dass andere Länder - das haben wir im Laufe der Evakuierung festgestellt - massive Probleme auch hatten mit dem Land, das alternativ möglich gewesen wäre. Also, es wäre nicht besser gewesen. Eine üblicherweise im Prozess einer Eventualfallplanung vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabsitzung am 13. August 2021 nicht statt.“
Das Einsatzführungskommando berücksichtigte ursprünglich Pakistan als mögliches Gastland (wegen Reichweite NH90 Islamabad–Kabul). Das BMVg ordnete eine „offenere” Planung an und ließ Usbekistan hinzunehmen. Im August 2021 schlug die Bundeswehr zwei Gastländer vor; das AA empfahl nach Rücksprache mit den Länderreferaten Usbekistan, weil dort die Unterstützung „leichter” zu erhalten gewesen sei. Eine üblicherweise vorgesehene Gastlanderkundung und formale Absprachen mit Usbekistan fanden bis zur Krisenstabssitzung am 13.08.2021 nicht statt.
„[O]hne die Bereitschaft Pakistans, Listen von uns zu akzeptieren, zum Teil von Leuten, die keine Ausweispapiere hatten, und zu erlauben, dass wir die Flüge ab Islamabad durchführen könnten - - natürlich mit unserer Zusage, dass wir die Leute dann auch aufnehmen, aber trotzdem: Das ist keine Selbstverständlichkeit.“
Staatssekretär Berger hob in seiner Vernehmung die Bereitschaft Pakistans hervor, Listen, teils mit Personen ohne Ausweispapiere, zu akzeptieren und Flüge ab Islamabad zu erlauben; dies sei „keine Selbstverständlichkeit“ gewesen.
„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan beinhaltete sinnvolle Maßnahmen zur Gesprächsaufnahme mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit Schutzsuchende Personen auf dem Landweg Afghanistan verlassen konnten. Es ist außerdem zu begrüßen, dass Außenminister Maas am 31. August 2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans reiste, um dies zu unterstützen. Positiv ist zu bewerten, dass die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan verfasste und damit um Unterstützung der visumfreien Einreise afghanischer Ortskräfte bat.“
Die Fraktion würdigt, dass die Ressorts sich nach Abschluss der militärischen Evakuierung auf ressortübergreifende Grundsätze einigten (Erweiterung des Berechtigtenkreises bis 2013, individuelle Gefährdungsprüfung). Das AA legte einen Fünfpunkteplan vor; Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; die Botschaft Islamabad (Pakistan) verfasste ab 27.09.2021 Verbalnoten zur visumfreien Einreise. Kritisch sei jedoch, dass mit Ausnahme von Ortskräften von Bundeswehr und Bundespolizei weiterhin eine individuelle Gefährdungsprüfung galt. Das sei angesichts der Lage nicht nachvollziehbar.