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Sommer 2018 Doha, Katar Doha-Abkommen Wendepunkt

USA beginnen direkte Verhandlungen mit den Taliban

Die US-Regierung nimmt direkte Gespräche mit den Taliban auf, ohne die afghanische Regierung am Tisch.

Was passiert ist

Im Sommer 2018 begann die US-Regierung unter Präsident Donald Trump direkte Gespräche mit den Taliban in Doha. Ihr Sonderbeauftragter Zalmay Khalilzad führte die Verhandlungen. Die afghanische Regierung in Kabul war an diesen Gesprächen nicht beteiligt. Ziel der USA war ein Abkommen, das einen amerikanischen Truppenabzug erlauben würde.

Warum es zählt

Mit diesen Verhandlungen begann ein Prozess, der zum Doha-Abkommen führte. Das Format ohne die afghanische Regierung schwächte deren Position von Anfang an.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (5)

Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

Originalstelle
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 1, Abschnitt 1.2 — Vertragsparteien S. 158

Weder afghanische Regierung noch NATO-Alliierte am Doha-Abkommen beteiligt; parallel Joint Declaration USA–Afghanistan

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen wurde zwischen den USA und den Taliban geschlossen. Weder die afghanische Regierung noch die übrigen NATO-Alliierten waren nach den Feststellungen des Ausschusses am Abschluss des Doha-Abkommens beteiligt. Zwischen der afghanischen Regierung und den USA wurde jedoch ebenfalls am 29. Februar 2020 eine gemeinsame Erklärung (Joint Declaration) unterzeichnet, in der die Inhalte des Doha-Abkommens von der afghanischen Regierung bestätigt wurden. … Einer Vorlage zur Entscheidung an den damaligen Außenminister Maas vom 4. März 2020 zufolge habe die Bundesregierung am Tag vor der Unterzeichnung des Abkommens die finale Version zur Kenntnis erhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 158 (Original, neues Fenster)

Feststellung des Ausschusses: Weder die afghanische Regierung noch die NATO-Alliierten waren an Doha beteiligt; parallel sei am 29.02.2020 eine Joint Declaration USA–Afghanistan unterzeichnet worden, in der die afghanische Regierung die Inhalte bestätigte. Die Bundesregierung erhielt die finale Version laut Vorlage an Außenminister Maas (04.03.2020) erst am Tag vor der Unterzeichnung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Bundesregierung, Heiko Maas abschlussbericht\teil2-kap1-doha-lage.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

Originalstelle
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 2.2 — Rolle der USA S. 346

USA: „Hauptziel war Truppenabzug”; Caro: „Eigentlich haben die Amerikaner nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen”

Originalstelle
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Laut Aussage des Zeugen Caro sei das „Hauptziel” der USA gewesen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Diese politische Linie sei auch von US-Präsident Biden nach seiner Wahl am 3. November 2020 weitergeführt worden. Zur Unterstützung der Friedensverhandlungen durch die USA hat der Zeuge ausgeführt: Eigentlich haben die Amerikaner, soweit es ihre eigenen Truppen und Machtausübung betrifft, nichts gemacht, um die Verhandlungen zu unterstützen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 346 (Original, neues Fenster)

Der Zeuge Caro: Das Hauptziel der USA sei der Truppenabzug gewesen. Diese Linie habe auch Präsident Biden nach seiner Wahl am 03.11.2020 fortgeführt. Die USA hätten „eigentlich nichts” getan, um die Verhandlungen zu unterstützen. Es habe regelmäßige bilaterale Gespräche zwischen Taliban und US-Delegation in Doha gegeben; die Taliban hätten diese gegenüber allen anderen Gesprächen priorisiert. Die Diplomaten hatten unter Trump zudem „sehr wenig Spielraum”.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Donald Trump, Joe Biden, Zalmay Khalilzad, USA abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json

Stimmen der Fraktionen (18)

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Doha als Erfolg für die Taliban, „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an strukturellen Schwächen litt. Besonders problematisch war, dass die USA das Ende des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan nicht an eine innerafghanische Friedenslösung geknüpft haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet Doha als „Erfolg für die Taliban“ und „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“ mit strukturellen Schwächen. Besonders problematisch: USA verknüpften das Ende des Einsatzes nicht mit einer innerafghanischen Friedenslösung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 660–661

SPD: Ausschluss der afghanischen Regierung schwächte diese, Taliban als „Regierung im Wartestand“ legitimiert

Originalstelle
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine Machtposition und offizielle Legitimierung einräumte („Regierung im Wartestand“). Die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung hatten daher schon zu Beginn einen schwachen Stand. Dazu trug auch bei, dass die Forderungen der Taliban mit der Bekanntgabe des Truppenabzugs und der Freilassung ihrer Gefangenen bereits im Vorfeld erfüllt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660–661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht im Ausschluss der afghanischen Regierung von Doha eine nachhaltige Schwächung und gleichzeitige offizielle Legitimierung der Taliban als „Regierung im Wartestand“. Die innerafghanischen Verhandlungen hätten daher von Anfang an einen schwachen Stand gehabt, auch weil zentrale Taliban-Forderungen (Truppenabzug, Gefangenenfreilassung) bereits im Vorfeld erfüllt worden seien.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Unkonditionierter Abzugstermin legitimierte Taliban als „Regierung im Wartestand“

Originalstelle
„Die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung legitimierte die Taliban und machte diese zu einer „Regierung im Wartestand“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht in der Festlegung eines unkonditionierten Abzugstermins ohne nennenswerte Gegenleistung eine Legitimation der Taliban: Diese seien dadurch zu einer „Regierung im Wartestand“ geworden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

Originalstelle
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD: Lageeskalation war im Kern bereits im Doha-Abkommen der Trump-Administration angelegt

Originalstelle
„Die Lageeskalation in Afghanistan war frühzeitig vorhersehbar und im Kern bereits in dem von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt, das eine Dynamik in Gang setzte, an deren Ende die Machtübernahme der Taliban stand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet zusammenfassend: Die Lageeskalation in Afghanistan sei frühzeitig vorhersehbar gewesen und im Kern bereits im von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt. Dieses habe die Dynamik in Gang gesetzt, die zur Taliban-Machtübernahme führte.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 5.3 — Gründe für Scheitern S. 668–669

SPD: Scheitern auf zwei Ursachen zurückzuführen (Legitimationsproblem der Regierung & US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz)

Originalstelle
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische Regierung ein gravierendes Legitimationsproblem. … Zum anderen trug auch die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Abzug ihrer Truppen nicht an einen conditions-based Ansatz zu koppeln, erheblich zum Scheitern bei. Durch die feste Vereinbarung des Abzugs der internationalen Truppen im Doha-Abkommen mussten die Taliban den Rückzug der internationalen Kräfte letztlich nur noch „aussitzen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 668–669 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht zwei Hauptursachen für das Scheitern: (1) gravierendes Legitimationsproblem der afghanischen Regierung (fehlende stabile Institutionen, Korruption, fehlendes Bevölkerungsvertrauen); (2) US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz; die Taliban mussten den Abzug nur noch „aussitzen“.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

Originalstelle
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.1 — Doha-Abkommen S. 924

FDP: Doha-Abkommen wegen Konstruktionsfehlern „Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan”

Originalstelle
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht zugleich der Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan. Dies lag an mehreren Faktoren: 1. Inhärente Delegitimierung der Afghanischen Republik […]; 2. Schwache Konditionierung und klares Abzugsdatum […]; 3. Gefangenenaustausch […]“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 924 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Das Doha-Abkommen sei aufgrund seiner Konstruktionsfehler der Anfang vom Ende der Republik gewesen: Delegitimierung der Republik durch Nichtbeteiligung, schwache Konditionierung mit klarem Abzugsdatum ermöglichte „Fight and Talk”, unkoordinierter Gefangenenaustausch (5.000 Taliban gegen 1.000 ANDSF).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik sondervoten\fdp.json

… und 10 weitere.

Stimmen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

Originalstelle
„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

Originalstelle
„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json