Bridge the Gap.

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7. Oktober 2001 Afghanistan Völkerrecht & Mandat Wendepunkt

Beginn der US-geführten Militäroperation in Afghanistan

Die USA und Verbündete beginnen mit der Operation Enduring Freedom Luftangriffe und Bodenoperationen gegen die Taliban.

Was passiert ist

Am 7. Oktober 2001 begannen die USA und Großbritannien die Militäroperation Enduring Freedom in Afghanistan. Ziel war es, die Taliban-Herrschaft zu beenden und das Terrornetzwerk Al-Qaida zu zerschlagen. Mit Luftangriffen und der Unterstützung afghanischer Widerstandskräfte der Nordallianz wurden die Taliban innerhalb weniger Wochen aus Kabul und anderen großen Städten vertrieben.

Warum es zählt

Mit dieser Operation begann der internationale Einsatz in Afghanistan, der zwei Jahrzehnte dauern sollte. Deutschland beteiligte sich aus NATO-Solidarität, denn die Beistandspflicht war erstmals ausgelöst worden.

Vorher

Folgewirkungen

Dezember 2001 Kabul, Afghanistan 25 Stimmen

ISAF-Einsatz unter UN-Mandat beginnt

Der UN-Sicherheitsrat mandatiert die internationale Schutztruppe ISAF zur Stabilisierung Afghanistans.

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (4)

Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Doha-Abkommen S. 89

Doha-Abkommen 29.02.2020: USA-Taliban-Deal überließ Afghanistan „seinem Schicksal“

Originalstelle
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 89 (Original, neues Fenster)

Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.

Thema: Doha-Abkommen 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban, Donald Trump, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.2 — Der NATO-Bündnisfall S. 26

NATO-Bündnisfall nach Art. 5 erstmals und bislang einzig am 12.09.2001 ausgerufen, am 02.10.2001 einstimmig beschlossen

Originalstelle
„Am 12. September 2001 kündigte der NATO-Rat als Reaktion auf die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon erstmalig seit Bestehen der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 12. September 2001 kündigte der NATO-Rat als Reaktion auf die Anschläge auf das World Trade Center und das Pentagon erstmalig seit Bestehen der NATO und zum bisher einzigen Mal das Vorliegen eines Bündnisfalls nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags an, für den Fall, dass der Angriff aus dem Ausland erfolgte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 26 (Original, neues Fenster)

Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.

Thema: NATO & Bündnis 12.09.–02.10.2001 Akteure: NATO, USA, Großbritannien enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung 4.3.1.3 — Bin-Laden-Auslieferung S. 158

Berichten zufolge erwog Taliban-Führer Kabir Auslieferung Bin Ladens nach Deutschland

Originalstelle
„Der Kopf der für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verantwortlichen Terrorgruppe Al- Qaida, Osama bin Laden, genoss das in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Kopf der für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verantwortlichen Terrorgruppe Al- Qaida, Osama bin Laden, genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan und wurde trotz der Forderung der USA nach dem 11. September 2001 sowie bereits nach den Terroranschlägen von Al-Qaida in Ostafrika 1998 nicht ausgeliefert. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA jedoch verlangten unmittelbar nach den Anschlägen eine Auslieferung innerhalb von 24 Stunden. Die Taliban gaben an, aus logistischen Gründen dieser Forderung nicht nachkommen zu können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 158 (Original, neues Fenster)

Bin Laden genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA verlangten unmittelbar nach dem 11. September 2001 eine Auslieferung binnen 24 Stunden; die Taliban gaben an, dies aus logistischen Gründen nicht leisten zu können.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: Osama bin Laden, Taliban (Kabir), USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.3.2 — EZ braucht sicheres Umfeld S. 140

Quick-Impact-Projekte in Konfliktgebieten setzten falsche Anreize

Originalstelle
„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Konzentration von Entwicklungszusammenarbeit und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von so genannten Quick-Impact-Projekten durch die USA hat falsche Anreizstrukturen gesetzt und signalisiert, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden 788, während vergleichsweise friedliche Regionen mit hohen Armutsraten weniger oder keine internationalen Mittel bekamen. Die Durchführung von Projekten in von Taliban und Regierung umkämpften Gebieten hat potenziell mehr Gewalt verursacht, da Projekte entweder aufgrund von Gewaltandrohungen durch die Taliban beendet wurden oder durch die Taliban besteuert wurden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 140 (Original, neues Fenster)

Die Konzentration von EZ und Humanitärer Hilfe in besonders konfliktbehafteten Regionen im Rahmen von Quick-Impact-Projekten der USA setzte falsche Anreizstrukturen und signalisierte, dass Unsicherheit und Gewalt belohnt werden. Friedliche Regionen mit hohen Armutsraten bekamen weniger Mittel. Projekte in umkämpften Gebieten wurden teils durch Taliban besteuert, was deren Legitimität in der Bevölkerung erhöhte.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: USA, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json

Bewertungen im Bericht (3)

Bewertung Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 1–2

USA ergriffen 2001 in einem ungelösten Bürgerkrieg Partei für die Nordallianz

Originalstelle
„Als die USA am 7. Oktober 2001 den Einmarsch in Afghanistan mit massiven Luftangriffen begannen, ergriffen die intervenierenden Staaten in einem bis …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Als die USA am 7. Oktober 2001 den Einmarsch in Afghanistan mit massiven Luftangriffen begannen, ergriffen die intervenierenden Staaten in einem bis heute ungelösten Bürgerkrieg für die sogenannte Nordallianz Partei. Bei diesem Konflikt geht es auch wesentlich um die politische Rolle des Islam. Die Feinde der Taliban, darunter Schlächter und Menschenrechtsverächter, wurden unverzichtbare Partner des Westens.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1–2 (Original, neues Fenster)

Beim US-Einmarsch ab 7. Oktober 2001 hätten die Intervenierenden in einem bis heute ungelösten Bürgerkrieg für die Nordallianz Partei ergriffen; bei diesem Konflikt gehe es auch wesentlich um die politische Rolle des Islam. Die Feinde der Taliban (darunter „Schlächter und Menschenrechtsverächter”) seien unverzichtbare Partner des Westens geworden.

Thema: Lehren für die Zukunft ab 2001-10-07 stellungnahmen\03-petersmann.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Al-Qaida und die Taliban S. 28–29

Unterschiedlicher Charakter: Al-Qaida transnational-terroristisch, Taliban lokal-national

Originalstelle
„Al-Qaida („die Basis“) ist eine global operierende terroristische Gruppierung, die im Jahr 1988 in Afghanistan gegründet wurde. Die Gruppe verfolgt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Al-Qaida („die Basis“) ist eine global operierende terroristische Gruppierung, die im Jahr 1988 in Afghanistan gegründet wurde. Die Gruppe verfolgt das Ziel, den globalen Jihad gegen den Westen und seine Verbündeten zu führen. Inder Folge der Terroranschläge auf die Botschaften der Vereinigten Staaten in Dar -es-Salam und Nairobi am 7. August 1998 tauchte der Name „Al-Qaida“ erstmals in westlichen Medien auf. Die Taliban (aus dem Arabischen „Schüler“ / „Studenten“) hingegen sind eine lokale Bewegung, die in Afghanistan und Pakistan aktiv ist und eine dezidiert nationale Agenda hat.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 28–29 (Original, neues Fenster)

Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.

Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Thema: Taliban Akteure: Al-Qaida, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.2.1.3 — Bewertung Verhandlungen S. 90

Deutschland hatte „kein glaubwürdiges Druckpotenzial“

Originalstelle
„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen entscheidungsverantwortlichen Führungskräften bestand, waren die Kontakte auf der Taliban-Seite auf das für Gespräche mit westlichen Staaten offenere Doha-Office beschränkt, deren Führungskräfte zwar auch dem erweiterten Führungszirkel der Taliban zuzurechnen waren, nicht jedoch dem engsten Kreis um deren Anführer Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen der Taliban bestimmte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 90 (Original, neues Fenster)

Deutschland genoss zwar das Vertrauen der USA und seiner afghanischen Partner, konnte jedoch selbst kein glaubwürdiges Druckpotenzial in die Waagschale werfen. Auf der Republik-Seite bestand Zugang zu allen Führungskräften, auf Taliban-Seite waren die Kontakte auf das Doha-Office beschränkt, nicht jedoch auf den engsten Kreis um Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen bestimmte. Das Scheitern wird oft auf das US-Taliban-Abkommen zurückgeführt; diese Perspektive greift zu kurz.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Deutschland, USA, Taliban, Pakistan… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (16)

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 10 — Schlussbemerkung S. 732

SPD: Lageeskalation war im Kern bereits im Doha-Abkommen der Trump-Administration angelegt

Originalstelle
„Die Lageeskalation in Afghanistan war frühzeitig vorhersehbar und im Kern bereits in dem von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt, das eine Dynamik in Gang setzte, an deren Ende die Machtübernahme der Taliban stand.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 732 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet zusammenfassend: Die Lageeskalation in Afghanistan sei frühzeitig vorhersehbar gewesen und im Kern bereits im von der Trump-Administration verhandelten Doha-Abkommen angelegt. Dieses habe die Dynamik in Gang gesetzt, die zur Taliban-Machtübernahme führte.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

Originalstelle
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.1 — Doha-Abkommen S. 924

FDP: Doha-Abkommen wegen Konstruktionsfehlern „Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan”

Originalstelle
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wie im Feststellungsteil dieses Untersuchungsausschusses dargestellt, war das Doha-Abkommen aufgrund seiner Konstruktionsfehler in vielerlei Hinsicht zugleich der Anfang vom Ende der Islamischen Republik Afghanistan. Dies lag an mehreren Faktoren: 1. Inhärente Delegitimierung der Afghanischen Republik […]; 2. Schwache Konditionierung und klares Abzugsdatum […]; 3. Gefangenenaustausch […]“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 924 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion: Das Doha-Abkommen sei aufgrund seiner Konstruktionsfehler der Anfang vom Ende der Republik gewesen: Delegitimierung der Republik durch Nichtbeteiligung, schwache Konditionierung mit klarem Abzugsdatum ermöglichte „Fight and Talk”, unkoordinierter Gefangenenaustausch (5.000 Taliban gegen 1.000 ANDSF).

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 5.3 — Gründe für Scheitern S. 668–669

SPD: Scheitern auf zwei Ursachen zurückzuführen (Legitimationsproblem der Regierung & US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz)

Originalstelle
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Scheitern der Friedensverhandlungen in Afghanistan lässt sich auf zwei wesentliche Ursachen zurückführen. Zum einen hatte die afghanische Regierung ein gravierendes Legitimationsproblem. … Zum anderen trug auch die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Abzug ihrer Truppen nicht an einen conditions-based Ansatz zu koppeln, erheblich zum Scheitern bei. Durch die feste Vereinbarung des Abzugs der internationalen Truppen im Doha-Abkommen mussten die Taliban den Rückzug der internationalen Kräfte letztlich nur noch „aussitzen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 668–669 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht zwei Hauptursachen für das Scheitern: (1) gravierendes Legitimationsproblem der afghanischen Regierung (fehlende stabile Institutionen, Korruption, fehlendes Bevölkerungsvertrauen); (2) US-Verzicht auf conditions-based-Ansatz; die Taliban mussten den Abzug nur noch „aussitzen“.

Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 S. 662

SPD: Doha als Erfolg für die Taliban, „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das Doha-Abkommen kann daher als ein Erfolg für die Taliban bewertet werden, da dieses ein Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung war und an strukturellen Schwächen litt. Besonders problematisch war, dass die USA das Ende des internationalen Militäreinsatzes in Afghanistan nicht an eine innerafghanische Friedenslösung geknüpft haben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet Doha als „Erfolg für die Taliban“ und „Vertrag zu Lasten der afghanischen Regierung“ mit strukturellen Schwächen. Besonders problematisch: USA verknüpften das Ende des Einsatzes nicht mit einer innerafghanischen Friedenslösung.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 660–661

SPD: Ausschluss der afghanischen Regierung schwächte diese, Taliban als „Regierung im Wartestand“ legitimiert

Originalstelle
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Ausschluss der afghanischen Regierung von den Verhandlungen des Doha-Abkommens schwächte diese nachhaltig, während es den Taliban eine Machtposition und offizielle Legitimierung einräumte („Regierung im Wartestand“). Die Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der afghanischen Regierung hatten daher schon zu Beginn einen schwachen Stand. Dazu trug auch bei, dass die Forderungen der Taliban mit der Bekanntgabe des Truppenabzugs und der Freilassung ihrer Gefangenen bereits im Vorfeld erfüllt wurden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 660–661 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht im Ausschluss der afghanischen Regierung von Doha eine nachhaltige Schwächung und gleichzeitige offizielle Legitimierung der Taliban als „Regierung im Wartestand“. Die innerafghanischen Verhandlungen hätten daher von Anfang an einen schwachen Stand gehabt, auch weil zentrale Taliban-Forderungen (Truppenabzug, Gefangenenfreilassung) bereits im Vorfeld erfüllt worden seien.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Unkonditionierter Abzugstermin legitimierte Taliban als „Regierung im Wartestand“

Originalstelle
„Die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung legitimierte die Taliban und machte diese zu einer „Regierung im Wartestand“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion sieht in der Festlegung eines unkonditionierten Abzugstermins ohne nennenswerte Gegenleistung eine Legitimation der Taliban: Diese seien dadurch zu einer „Regierung im Wartestand“ geworden.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 655–656

SPD: Doha-Abkommen war „im Kern Truppenabzugsabkommen“ und „Anfang vom Ende der afghanischen Republik“

Originalstelle
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Das vom damaligen US-Präsidenten Trump initiierte Doha-Abkommen war im Kern ein Truppenabzugsabkommen zwischen den Taliban und den USA und der Anfang vom Ende der afghanischen Republik. Die Bundesregierung war an den Verhandlungen zum Doha-Abkommen nicht beteiligt, hatte keinen Einfluss auf dessen Inhalt und wurde erst kurz vor der Veröffentlichung über die Vereinbarungen unterrichtet.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 655–656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet das Doha-Abkommen als reines Truppenabzugsabkommen zwischen USA und Taliban und als „Anfang vom Ende“ der afghanischen Republik. Die Bundesregierung sei nicht beteiligt gewesen und erst kurz vor Veröffentlichung unterrichtet worden.

Thema: Doha-Abkommen 29.02.2020 Akteure: Donald Trump, USA, Taliban, Bundesregierung… sondervoten\spd.json

… und 8 weitere.

Stimmen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Bilaterale Form als Strukturschwäche

Originalstelle
„Aus Sicht der afghanischen Regierung und Zivilgesellschaft lag die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens in seiner Form als bilaterales Abkommen zwischen den USA und den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Aus afghanischer Sicht (Regierung, Zivilgesellschaft) liege die strukturelle Schwäche des Doha-Abkommens darin, dass es ein bilaterales Abkommen allein zwischen USA und Taliban war.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Zivilgesellschaft stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Einleitung S. 1

Doha-Friedensprozess ab 2018 brachte erste offizielle US-Taliban-Verhandlungen

Originalstelle
„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.

Thema: Doha-Abkommen ab 2018; 2020-02-29 Akteure: USA, Taliban stellungnahmen\05-zeino.json