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ab 1. Mai 2021 Afghanistan Taliban Wendepunkt

Taliban-Offensive beginnt parallel zum Abzug

Mit dem ursprünglich geplanten Abzugstermin beginnen die Taliban eine breit angelegte Offensive auf Distrikte.

Was passiert ist

Ab dem 1. Mai 2021, dem ursprünglich im Doha-Abkommen festgelegten Termin für den vollständigen US-Abzug, starteten die Taliban eine breite Offensive. Sie nahmen schnell ländliche Distrikte ein. Bis Anfang Juli kontrollierten sie 195 Distrikte, nachdem sie zuvor nur 73 gehalten hatten. Wartungs-Contractoren der USA verließen das Land, was zu Munitions- und Treibstoffmangel bei den afghanischen Streitkräften führte.

Warum es zählt

Mit dieser Offensive begann der eigentliche militärische Kollaps der afghanischen Republik. Die Geschwindigkeit überraschte viele Beobachter, darunter Nachrichtendienste und Regierungen.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

8 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (6)

Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Taliban-Offensive S. 51–52

Taliban-Offensive: vom 1. Mai (73 Distrikte) zu 195 Distrikten am 5. Juli 2021; Kabul fiel am zehnten Tag der Offensive

Originalstelle
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Bagram Airfield, den größten Luftwaffenstützpunkt der USA in Afghanistan seit 2001, verließen die letzten US-Soldaten am frühen Morgen des 2. Juli heimlich ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 21. Juli erklärte US-Generalstabschef, General Mark A. Milley, dass ungefähr die Hälfte aller 419 Distrikte von den Taliban kontrolliert werde und 17 der 34 Provinzhauptstädte vor einer Übernahme durch die Taliban stünden. Am 6. August 2021 nahmen die Taliban in Nimrus im Südwesten die erste Provinzhauptstadt ein, zwei Tage später schon Kunduz, drei Tage später als erstes Korps-Hauptquartier das 17. Pamir Korps.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 51–52 (Original, neues Fenster)

Rasant und oft ohne Gegenwehr gewannen die Taliban die Kontrolle über immer mehr Distrikte, von 73 am 1. Mai zu 195 am 5. Juli 2021. Bagram Airfield verließen die letzten US-Soldaten am 2. Juli ohne Abstimmung mit den afghanischen Zuständigen. Am 6. August nahmen Taliban Nimrus ein, zwei Tage später Kunduz, am fünften Tag der Offensive Kandahar, nach einer Woche die Hälfte aller Provinzen, am zehnten Tag kampflos Kabul.

Thema: Taliban Mai–August 2021 Akteure: Taliban, USA, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 9, Abschnitt 3.1 — Verteidigungsministerin zu Ortskräften S. 648–649

Kramp-Karrenbauer 17.04.2021: öffentliches Pressestatement zu Ortskräften, bewusst „Druck“ ausgeübt

Originalstelle
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 17. April 2021 äußerte sich die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren. In dem Statement betonte sie ihre Absicht, das Ortskräfteverfahren zu vereinfachen … Also, den ersten Druck, den ich ausgeübt habe - und das war im Grunde genommen entgegen der Gepflogenheiten -, war meine öffentliche, auch in den Medien öffentliche Aussage im April: Wir brauchen sozusagen einen großzügigen Umgang, was Zeit und was erweiterten Rahmen anbelangt. Damit bin ich sozusagen schon aus dem ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren ausgeschert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 648–649 (Original, neues Fenster)

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer äußerte sich am 17.04.2021 in einem Pressestatement zum Ortskräfteverfahren; sie wollte das Verfahren vereinfachen, da mit dem Abzug eine „andere Sicherheitslage“ vorliege. Eine „tiefe Verpflichtung“ empfinde sie, Ortskräfte „nicht schutzlos zurückzulassen“. In ihrer Vernehmung erklärte sie, das Statement sei bewusst, „entgegen der Gepflogenheiten“, gewählt worden, um „Druck“ im ressortgemeinsamen Verfahren auszuüben.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2021-04-17 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer abschlussbericht\teil2-kap9-parlament-oeffentlichkeit.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.1 — Anlass Eventualfallplanung S. 501–502

BMVg-Weisung zur Eventualfallplanung am 22.04.2021; Anlass: Abzugsentscheidung vom 14.04.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung vom 14. April 2021 gewesen sei. Zuvor habe die NATO „eine zentrale Rolle […] bei Evakuierungsüberlegungen“ gespielt. Nach der Abzugsentscheidung am 14. April 2021 sei „absehbar“ gewesen, dass diese Rolle wegfallen werde und entschieden worden, sich für die „Phase nach dem Abzug“ aufzustellen. Aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage sei davon ausgegangen worden, dass „Afghanistan auch nach einem Abzug ein hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage“ haben werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 501–502 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Rapp (Leiter Referat SE I 5 im BMVg) erteilte am 22.04.2021 die Weisung zur Erstellung einer Eventualfallplanung für eine Evakuierungsoperation in Afghanistan. Anlass war die NATO-Abzugsentscheidung vom 14.04.2021, mit der die NATO-Rolle bei Evakuierungsüberlegungen entfiel. Die Bundeswehr ging davon aus, dass Afghanistan nach dem Abzug ein „hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage” haben werde.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-22 Akteure: Oberst i. G. Rapp, BMVg, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.4.1 — MoA mit US-Botschaft S. 495–496

Memorandum of Agreement mit US-Botschaft (29.04.2021) galt nur für entsandtes Personal, nicht für Ortskräfte

Originalstelle
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es wurde am 29. April 2021 durch den deutschen Botschafter in Kabul Zeidler unterzeichnet. Laut Aussage des Botschafters sei vereinbart worden, dass die Deutsche Botschaft Kabul „im Ernstfall auf die Hubschrauber der amerikanischen Kollegen nach Verfügbarkeit“ zurückgreifen könne, „um den kritischen Teil des Transports im Falle einer notwendigen Evakuierung von unserer Botschaft zum Flughafen durchführen zu können“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 495–496 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler unterzeichnete am 29.04.2021 ein Memorandum of Agreement (MoA, oft als MoU bezeichnet) mit der US-Botschaft. Es sicherte zu, dass die Deutsche Botschaft im Ernstfall nach Verfügbarkeit US-Hubschrauber zum Transport zum Flughafen nutzen, die US-Botschaft als „Safe Haven” verwenden und mit US-Frachtmaschinen ausgeflogen werden konnte. Das MoA sah nur die Evakuierung des entsandten deutschen Personals vor; Ortskräfte und weitere Schutzbedürftige waren nicht Gegenstand. Bei der Evakuierung am 15.08.2021 wurde diese Vereinbarung tatsächlich aktiviert.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-29 Akteure: Zeidler, US-Botschaft Kabul, Dr. Jokisch, Bledjian abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — ANDSF-Verluste S. 50

ANDSF-Verluste 2014–2020: 45.000 Tote, 30–40 pro Tag vor und seit Doha-Abkommen

Originalstelle
„Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 zwischen 2001 und Februar 2014). Die in NATO-Kreisen verbreitete Behauptung einer „Pattsituation“ zwischen Aufständischen und Pro-Regierungskräften war damit fern der Realität. Das lässt sich neben diesen Verlustraten an folgenden Kennzahlen deutlich machen: • Einem Rückgang der Distrikte „unter Regierungskontrolle“ von 72 Prozent im November 2015 auf 57 Prozent im August 2017,“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 50 (Original, neues Fenster)

Zwischen 2014 und 2020 kamen 45.000 ANDSF-Angehörige im Einsatz ums Leben, in den Jahren vor und seit dem Doha-Abkommen 30 bis 40 pro Tag (14.000 zwischen 2001 und Februar 2014). Distrikte „unter Regierungskontrolle“ sanken von 72 Prozent (Nov. 2015) auf 57 Prozent (Aug. 2017). Die in NATO-Kreisen verbreitete Behauptung einer „Pattsituation“ war damit fern der Realität.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte 2014–2020 Akteure: Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF), Taliban, NATO enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.2.4 — Resolute Support und Abzug S. 49

Resolute Support ab 2015: Reduzierung auf 13.600 internationale Soldaten ohne Kampfauftrag

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„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in der „Nabe“ Kabul und den „Speichen“ der vier Regionalzentren in West, Süd, Ost und Nord (Mazar-e Sharif). Der reduzierte Auftrag lautete, die Afghan National Defense and Security Forces (ANDSF) nur noch auf ministerieller und national -institutioneller Ebene, im Norden das 209. (und ab 2019 das 217. ANA-Korps in Kunduz), also weit entfernt von der Umsetzungsebene zu beraten, ausdrücklich ohne Kampfauftrag.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 49 (Original, neues Fenster)

Mit der ISAF-Folgemission Resolute Support sank die internationale Truppenstärke von 44.500 (2014) auf 13.600 (2015), stationiert nur noch in „Nabe“ Kabul und vier Regionalzentren. Auftrag: Beratung der ANDSF nur noch auf ministerieller und national-institutioneller Ebene, ausdrücklich ohne Kampfauftrag. TAAC-N umfasste 2017 rund 1.700 Soldat:innen, davon 700–800 Deutsche. Im Herbst 2015 konnten die Taliban mit Kunduz erstmalig eine Provinzhauptstadt besetzen.

Thema: NATO & Bündnis 2015 Akteure: NATO, Bundeswehr, Taliban, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (1)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 6.2 — Nachtkampffähigkeit S. 1018

Taliban besser ausgerüstet: Nachtkampffähigkeit verschaffte Taliban deutlichen Vorteil

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„„Militärisch haben die Taliban […] aufgrund einer verbreitet vorhandenen, handelsüblichen Nachtkampffähigkeit einen deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1018 (Original, neues Fenster)

Laut „Kurzanalyse Afghanistan” des BMVg-Referats SE I 3 (Februar 2021) hatten die Taliban aufgrund handelsüblicher Nachtkampffähigkeit einen militärisch deutlichen Vorteil gegenüber den ANDSF. Spezialkräfte der Taliban („Red Units”) schossen mit Nachtsichtgeräten ausgerüstete ANDSF-Soldaten an Checkpoints reihenweise nieder. Staatssekretär Zimmer (BMVg) nannte die Waffenungleichheit „dramatisch”. Sie sei in der BMVg-Leitungsebene nicht thematisiert worden.

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Sicherheitslage nach dem Doha-Abkommen S. 1

Taliban-Angriffe auf internationale Kräfte stoppten, auf afghanische nahmen zu

Originalstelle
„Nach dem Abkommen beendeten die Taliban ihre Angriffe auf internationale Sicherheitskräfte und Einrichtungen. Angriffe gegen die afghanische Regierung und Sicherheitskräfte nahmen zu.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Nach dem Doha-Abkommen stellten die Taliban Angriffe auf internationale Kräfte ein, intensivierten aber Angriffe gegen die afghanische Regierung und ihre Sicherheitskräfte.

Thema: Lageeinschätzung nach Februar 2020 Akteure: Taliban, Afghanische Republik, Afghanische Sicherheitskräfte (ANDSF) stellungnahmen\05-zeino.json