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29. Juni 2021 Masar-i-Scharif, Afghanistan Abzug & Rückverlegung Wendepunkt

Letzter Bundeswehr-Soldat verlässt Afghanistan

Die deutsche Beteiligung an Resolute Support endet. Der Empfang in Wunstorf am Folgetag findet ohne politische Spitze statt.

Was passiert ist

Am 29. Juni 2021 verließen die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten Afghanistan. Insgesamt wurden in der Rückverlegung rund 6.000 Tonnen Material in 1.344 Containeräquivalenten zurückgebracht. Am 30. Juni wurden die zurückkehrenden Soldatinnen und Soldaten in Wunstorf empfangen; die politische Spitze fehlte bei diesem Termin.

Beteiligt: Bundeswehr, BMVg

Warum es zählt

Mit dem 29. Juni endete die fast zwanzigjährige Präsenz der Bundeswehr in Afghanistan. Der unzeremonielle Empfang und das militärische Vakuum kurz vor dem Kollaps wurden später vielfach kritisiert.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (7)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Zweiter Abschnitt 2.5–2.6 — Abschluss + Wunstorf S. 250–252

29.06.2021: letzter Flug Afghanistan; 30.06.2021: Empfang in Wunstorf ohne Politik

Originalstelle
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Tatsächlich hatten wir beantragt - und zwar kam das aus dem Kontingent und ist auch breit getragen worden -, dass der tatsächliche Abzug, also der Abzug der letzten Kräfte mit den letzten Maschinen, so lange geheim gehalten wird, bis wir in der Luft sind. Das hatte ganz einfach den Hintergrund, dass wir durchaus Hinweise hatten, dass der eine oder andere Talibanführer noch mal ein Zeichen setzen wollte. … Man war der Meinung, die [Soldatinnen und Soldaten] wollen jetzt schnell zu ihrer Familie und wollen sich nicht noch großartig in Wunstorf aufhalten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 250–252 (Original, neues Fenster)

Am 29.06.2021 verließen die letzten Soldat:innen Afghanistan; Landung am 30.06.2021 in Wunstorf. Auf Wunsch des Kontingents wurde der Abflugtag geheim gehalten, um keine Taliban-Anschläge zu provozieren. Bei der Ankunft in Wunstorf waren keine politischen Vertreter:innen anwesend. Der Verteidigungsausschuss hatte morgens in einer Mali-Sondersitzung entschieden, dass nur Generalleutnant Pfeffer (Einsatzführungskommando) die Soldat:innen begrüßen würde; VM Kramp-Karrenbauer war auf USA-Reise. Brigadegeneral Meyer: das hätte man später „etwas liebevoller gestalten können“.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2021-06-29 / 2021-06-30 Akteure: Bundeswehr, Generalleutnant Pfeffer, Brigadegeneral Meyer, Eva Högl… abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, Einleitung S. 508

Letzte deutsche Soldat:innen verließen Afghanistan am 29.06.2021; danach noch US- und UK-Truppen vor Ort

Originalstelle
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 29. Juni 2021 war die Rückverlegung des im Norden stationierten deutschen Einsatzkontingents abgeschlossen und die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten verließen Afghanistan. Danach befanden sich in Afghanistan insbesondere noch US-amerikanische und britische Truppen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 508 (Original, neues Fenster)

Mit dem 29.06.2021 endete die deutsche Truppenpräsenz in Afghanistan. Während die internationalen Truppen abzogen, bauten die Taliban im Rahmen einer „Frühjahrsoffensive“ ihre Raumkontrolle aus.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-06-29 Akteure: Bundeswehr abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.5 — Zivile Ausreise S. 463

Gemeinsamer Beschluss SiPolJF 22.06.2021: „Saigon-Effekt“ als zentrales Argument gegen Charterflüge

Originalstelle
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„AA, BMI und BMZ einvernehmlich: Festhalten an der auf Ministerebene vereinbarten Linie; Charterflüge werden äußerst kritisch gesehen, da sie ungewollte Bilder erzeugen können („Saigon Effekt“). Auch wird keine Notwendigkeit für Charterflüge gesehen, solange kommerzielle Flugmöglichkeiten bestehen. BMZ äußerte Sorge, dass eine mgl. Sogwirkung die geplante Fortsetzung der EZ gefährden würde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 463 (Original, neues Fenster)

Im SiPolJF vom 22.06.2021 hielten AA, BMI und BMZ gemeinsam an der Ablehnung von Charterflügen fest: Sie würden „ungewollte Bilder“ erzeugen („Saigon Effekt“) und seien wegen kommerzieller Linienflüge nicht notwendig. Das BMVg bot stattdessen Kostenübernahme kommerzieller Linienflüge an.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-22 Akteure: Auswärtiges Amt, BMI, BMZ, BMVg abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Dritter Abschnitt 3.2.3 — Signalwirkung S. 460–461

DKOR Botschaft Kabul 20.06.2021: Charter wären „Punktsieg für die Taliban“, „Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten“

Originalstelle
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Perzeptionen sind wirkmächtiger als Realitäten! Daher rate die Botschaft „von Plänen, Ortskräfte der Bundeswehr in Masar-i-Scharif mit Charterflügen nach Deutschland auszufliegen, dringend ab. … Solche Flüge würden wahrgenommen als weiterer klarer Punktsieg für die Taliban. Sie hätten nach hiesigem Erachten schwerwiegende Auswirkungen auf die weitere DEU Zusammenarbeit mit AFG und würden das Vertrauen der AFG Bevölkerung auf eine friedliche Konfliktlösung ohne gewaltsame Machtübernahme durch die Taliban weiter untergraben.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 460–461 (Original, neues Fenster)

Eine DKOR der Deutschen Botschaft Kabul vom 20.06.2021 (Mitverfasser Botschafter Zeidler) riet von Charterflügen „dringend“ ab: Sie würden als „Punktsieg für die Taliban“ wahrgenommen, das wesentliche deutsche Narrativ (zivile Unterstützung bleibt) konterkarieren und „erdrutschartige Bewegungen“ auch im zivilen Bereich auslösen.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-06-20 Akteure: Botschaft Kabul, Zeidler abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 5.6 — Erweitertes Verfahren S. 443–447

Erweitertes OKV (16.06.2021): Bundeskanzlerin Merkel hebt Zweijahresfrist nur für BMVg und BMI bis 2013 auf, für BMZ und AA nicht

Originalstelle
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 443–447 (Original, neues Fenster)

Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, Seehofer, Hoofe… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 2 — Phase A light S. 211–212

Phase A light: erste Truppenreduzierung innerhalb von 135 Tagen; Speichenmodell blieb erhalten

Originalstelle
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Phase A light habe innerhalb von 135 Tagen eine Ausdünnung im Sinne einer „sukzessive[n]“ Reduzierung der NATO-Truppen stattfinden sollen. Dabei sollte die Struktur des Speichenmodells beibehalten werden. … Wir waren in der Phase A; mit dem Abkommen war klar, bis Juli, Mitte Juli gehen wir in so eine Phase A light. Also das hieß in der Praxis: Das Nabe-Speichen-System bleibt weiter erhalten; die Speichen, also die Außenposten sozusagen, was für uns ja Masar war, werden nicht eingeklappt, aber es wird eben innerhalb dieses Modells reduziert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 211–212 (Original, neues Fenster)

Unmittelbar nach Doha begann als Phase A light die im Abkommen vereinbarte Truppenreduzierung der ersten 135 Tage (bis 31.07.2020). Das Nabe-Speichen-System blieb erhalten; reduziert wurde innerhalb dieses Modells. Im deutschen Kontingent wurden coronabedingt zunächst 80 besonders gefährdete Soldat:innen zurückverlegt, die nicht mehr wiederkamen; weitere Einsparungen erfolgten u. a. im Stab und bei Force Protection (z. B. Reduzierung des Advisings in Maimana und Kunduz).

Thema: Abzug & Rückverlegung März bis Juli 2020 Akteure: NATO, Bundeswehr, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 1.3.3 — BMVg/Bundeswehr S. 473–474

Division Schnelle Kräfte ist „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen (mit KSK und Luftlandebrigade 1)

Originalstelle
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberstleutnant i. G. Gonter, damaliger stellvertretender Abteilungsleiter für Planung bei der Division Schnelle Kräfte der Bundeswehr, hat die Division Schnelle Kräfte als „Hauptkräftesteller” für Evakuierungsoperationen bezeichnet. Auf Evakuierungsoperationen sei die Luftlandebrigade 1 spezialisiert, während das KSK vorrangig bei Geiselbefreiungen zum Einsatz komme.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 473–474 (Original, neues Fenster)

Für das Nationale Risiko- und Krisenmanagement hält die Bundeswehr ständig ein Kräftedispositiv bereit. Hauptkräftesteller ist die Division Schnelle Kräfte mit Luftlandebrigade 1 (Evakuierungen) und Kommando Spezialkräfte (KSK) (vorrangig Geiselbefreiungen). Auf BMVg-Ebene koordiniert das Referat SE I 5 (Leiter: Oberst i. G. Rapp).

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Akteure: Bundeswehr, Division Schnelle Kräfte, KSK, Luftlandebrigade 1… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json

Bewertungen im Bericht (1)

Bewertung Zentrale Ergebnisse — deutsche Organisationen S. 1

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr förderten bestimmte Patronagesysteme

Originalstelle
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“

Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)

Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMZ, BMI… enquete_gutachten\bicc-korruption.json

Stimmen der Fraktionen (15)

Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 5.4 — Zweijahresfrist S. 772–773

CDU/CSU: Ausweitung der Zweijahresfrist auf 2013 erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers zu Merkel erreicht

Originalstelle
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 772–773 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.

Thema: Ortskräfte 2021-06-16 Akteure: Annegret Kramp-Karrenbauer, Angela Merkel, Heiko Maas, Gerd Müller… sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

Originalstelle
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 9.1 — Eventualfallplanung S. 911–912

Eventualfallplanung Bundeswehr (Mai 2021) erfasste afghanische Ortskräfte nicht

Originalstelle
„„Deshalb war das auch nie Teil der Eventualfallplanung, weil es bis dato auch nicht praktiziert wurde, dass wir Inländer aus einem Land heraus evakuieren, siehe Saigon. Das war nie im Auftrag.” (Zeuge Rapp)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 911–912 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundeswehr-Eventualfallplanung vom Mai 2021 auf deutsche Staatsangehörige und „berechtigte Personen” beschränkt war; afghanische Ortskräfte waren bis Mitte August nicht Teil der Planung. Erst mit „Weisung Nr. 3” vom Abend des 15.08.2021 wurden Ortskräfte in den Kreis aufgenommen. KSK-Soldat:innen waren standardmäßig nicht vorgesehen. Entschieden wurde dies durch Kramp-Karrenbauer auf militärischen Rat am 15.08.2021.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6 — Rückverlegung der Bundeswehr S. 870

Rückverlegung der Bundeswehr (30.06.2021) reibungslos, aber an Katastrophe knapp vorbeigeschlittert

Originalstelle
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es ist vor allem der guten Planung, teilweise aber auch glücklichen Umständen zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Während die Bundeswehr unter Führung des Verteidigungsministeriums unmittelbar nach Abschluss des Doha- Abkommens im Februar 2020 mit Planungen für die Rückverlegung begonnen hatte, erfolgte der Beschluss der NATO, die Mission zu beenden, erst über ein Jahr später im April 2021. Die Bundesregierung hat zu lange darauf gesetzt, im Rahmen der NATO doch noch ein wünschenswertes Ergebnis in Afghanistan erzielen zu können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 870 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr aus RSM am 30.06.2021 als reibungslos und würdigt das BMVg, das unmittelbar nach Doha mit Planungen begann. Es sei jedoch der guten Planung und „glücklichen Umständen” zu verdanken, dass der rasche Abzug im Juni 2021 nicht in einer Katastrophe endete. Die Taliban hätten sich auf den von Biden verkündeten Termin eingelassen.

Hinweis: Würdigende Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Abzug & Rückverlegung Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Taliban sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 3.2.3 — Abzug Bundeswehr S. 928–930

FDP: „Aggressive Housekeeping” und unauffällige Abzugsvorbereitung; Abzug aus Masar-i Sharif eine militärische Leistung

Originalstelle
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Um die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in Afghanistan möglichst lange aufrechterhalten zu können, hatte man schon seit 2020 damit begonnen, alles nicht essenzielle Material zurückzuführen und so die logistischen Möglichkeiten möglichst effizient zu nutzen. Dieses, auch als „Aggressive Housekeeping” bezeichnete Vorgehen, hatte den Vorteil, dass militärische Fähigkeiten möglichst lange erhalten blieben. […] Der Abzug aus Masar-i Scharif ist […] eine militärische Leistung, auf die die beteiligten Soldatinnen und Soldaten stolz sein können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 928–930 (Original, neues Fenster)

Die FDP würdigt: Die Bundeswehr nutzte ab 2020 „Aggressive Housekeeping” (schrittweise Rückführung nicht-essentiellen Materials), um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Der Abzug aus Masar-i Sharif sei eine militärische Leistung gewesen; durch Eigeninitiative des BMVg gelang noch die biometrische Erfassung Hunderter Ortskräfte vor der Schließung.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 4.3 — Bundeswehr-Rückverlegung S. 763–764

CDU/CSU lobt: Bundeswehr-Rückverlegung „flexibel und lageangepasst” umgesetzt und auftragsgerecht

Originalstelle
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Insgesamt kommt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu der Bewertung, dass die Rückverlegung der knapp 1.100 Soldaten und des sehr umfangreichen Materials unter Bedingungen sich immer wieder verändernden Planungsannahmen und einer lange offenen außenpolitischen Entscheidungsperspektive der NATO flexibel und lageangepasst umgesetzt wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 763–764 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr (Abschluss 30.06.2021) als auftragsgerecht: knapp 1.100 Soldaten, ~750 Containeräquivalente Material, ~120 Fahrzeuge, 6 Hubschrauber. Brigadegeneral Meyer: „auftragsgerecht umgesetzt”, keine eigenen Verluste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Brigadegeneral Ansgar Meyer sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.3 — Evakuierungszahlen S. 1091–1093

MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert

Originalstelle
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)

Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 2 — Zusammenfassung S. 656

SPD: Bundeswehr ist geordnet und ohne Verluste aus Afghanistan abgezogen

Originalstelle
„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bundeswehr ist geordnet aus Afghanistan abgezogen. Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz beeinflusste die Zeitplanung für die notwendigen Operationen zur Rückverlegung, dennoch konnte der Abzug ohne Verluste an Personal und Material erfolgreich abgeschlossen werden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 656 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion bewertet die Rückverlegung der Bundeswehr als geordneten Erfolg ohne Personal- oder Materialverluste, trotz der Abhängigkeit von US-Entscheidungen, die die Zeitplanung beeinflusste.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json

… und 7 weitere.

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Kap. 5.3 — Bundeswehr-Mandat 2010 S. 218–219

Sembritzki: Erweitertes Bundeswehr-Mandat ab 2010: Counterinsurgency und Partnering mit ANSF

Originalstelle
„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Strategiewechsel hin zu offensiven Operationen mit aktiver Zusammenarbeit mit den Afghanen und dem Zugeständnis von mehr Verantwortung an die militärischen Führer vor Ort hat zu massiver Anerkennung und Respekt auf militärischer Ebene geführt. Selbst die mit uns operierenden Kräfte anderer Nationen waren froh, dass wir vor Ort waren, ihnen halfen, wo immer es notwendig war, und dass wir gemeinsam erfolgreich kämpfen konnten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 218–219 (Original, neues Fenster)

Brigadegeneral Jared Sembritzki, 2010 Kommandeur der QRF 5 (ISAF), schilderte: Im Frühjahr 2010 habe der Bundestag entschieden, dass die Bundeswehr offensiver gegen Aufständische vorgehen dürfe. Beim COIN-Einsatz „Operation Post North“ (Baghlan, bis zu 700 Soldat:innen) sei nur Militärisches vor Ort gewesen, kein vernetzter Ansatz mit zivilen Akteuren. Das Partnering mit ANSF habe begonnen; gemeinsame Operationen führten in ehemalige Taliban-Kerngebiete vor; Gegenangriffe lösten wochenlange schwere Gefechte aus.

Thema: Abzug & Rückverlegung 2010 Akteure: Jared Sembritzki, Bundeswehr, ANSF enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json

Empfehlungen, die daraus folgen (1)

Empfehlung Kap. 3.7.2 — Recht im Einsatz, Personal vor Ort S. 49

Empfehlung 62: Einsatzrelevante Bundeswehr-Fähigkeiten lageangemessen und auftragsgerecht vorhalten

Originalstelle
„Einsatzrelevante Fähigkeiten der Bundeswehr sollten lageangemessen identifiziert und auftragsgerecht vorgehalten werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 49 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan war die Bundeswehr zu Beginn unzureichend ausgestattet (keine oder wenige bewaffnete Drohnen, Luftfahrzeuge, Abwehrfähigkeiten gegen Granat- und Raketenbeschuss, anfangs keine Artillerie zum Lagerschutz). Asymmetrische Einsatzszenarien brauchen Aufstandsbekämpfungs- und Distanzbekämpfungs-Fähigkeiten. § 31 Soldatengesetz (Fürsorgepflicht). Der Schutz der eigenen Kräfte hat höchste Priorität. Das schließt ausdrücklich weitreichende letale Waffensysteme mit ein.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, BMVg, Generalinspekteur enquete\kap3-empfehlungen.json