Unterzeichnung des Doha-Abkommens zwischen USA und Taliban
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Erst nach Unterzeichnung wird die Bundesregierung detailliert über das Doha-Abkommen informiert.
Ab dem 1. März 2020 informierte die deutsche Botschaft in Doha die Bundesregierung in Drahtberichten über den Inhalt des Abkommens. Den Vertragstext erhielt die Bundesregierung erst einen Tag vor der Unterzeichnung. Der deutsche Sonderbeauftragte für Afghanistan und Pakistan, Markus Potzel, konnte die geheimen Anhänge nach der Unterzeichnung einsehen.
Die späte Information war ein diplomatischer Affront und zeigte, wie wenig die USA ihre Verbündeten in dieser zentralen Frage einbanden.
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Deutschland legt im NATO-Rat ein Papier mit dem Grundsatz vor, dass Bündnispartner gemeinsam hineingegangen sind und gemeinsam herausgehen sollen.
14 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Die USA unterzeichneten am 29.2. in Doha mit den radikalislamischen Taliban ein Abkommen, das Afghanistan langfristig Frieden bringen soll. Kritische Beobachter der mit internationalen Gästen u. Medienvertretern inszenierten Zeremonie konnten sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der US-Administration mit Blick auf die innenpolitische bzw. Wahlkampf-Agenda von Präsident Trump in erster Linie darum ging, den Weg für den US-Truppenabzug aus dem Land zu ebnen. … AM Pompeo betonte in seiner Rede und der Pressekonferenz jedoch mehrmals, dass der geplante Abzug „conditions based” sei …“
Über das Doha-Abkommen seien die Ressorts ab 01./02.03.2020 per Diplomatischer Korrespondenz (DKOR) der Botschaft Doha informiert worden; der Bericht ordnete das Abkommen kritisch ein: aus Sicht der Berichterstattung gehe es der US-Administration „in erster Linie” um die Trump-Wahlkampfagenda und um den US-Truppenabzug. AM Pompeo betonte in Rede und Pressekonferenz wiederholt einen „conditions-based” Abzug.
„wie ein Schaf auf die Schlachtbank“
Das am 29. Februar 2020 geschlossene bilaterale Abkommen zwischen den USA und den Taliban überließ Afghanistan aus Kabuler Sicht seinem Schicksal und erhob die Taliban zu einer „Regierung im Wartestand“. Mohammad Natiqi, Mitglied des Verhandlungsteams, sagte, das Doha-Abkommen führte die Republik „wie ein Schaf auf die Schlachtbank“. Petraeus erklärte, die zuvor militärisch unterstützte Verhandlungsmacht sei „unnötigerweise“ aufgegeben worden.
„Mit dem zwischen den USA und den Taliban am 29. Februar 2020 geschlossenen Doha-Abkommen stand für die NATO-geführte Resolute Support Mission (RSM) ein Abzugstermin im Raum, ohne dass das Bündnis selbst eine entsprechende Entscheidung getroffen hatte. Erst am 14. April 2021 wurde auf Ebene der NATO durch den Nordatlantikrat die Entscheidung getroffen, die RSM in Afghanistan zu beenden.“
Der Ausschuss stellt fest: Mit Doha (29.02.2020) stand für die RSM ein Abzugstermin im Raum, ohne dass die NATO selbst entschieden hatte. Erst am 14.04.2021 beschloss der Nordatlantikrat das Ende der RSM. Der Ausschuss untersucht, wie es dazu kam, welche Rolle die USA spielten und welchen Einfluss die Bundesregierung hatte.
„Das „Agreement for Bringing Peace to Afghanistan” (sog. Doha-Abkommen) wurde am 29. Februar 2020 in Doha unterzeichnet und stellt den kalendarischen Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums dar. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte auf Seiten der US-Administration durch den US-amerikanischen Sondergesandten Khalilzad und auf Seiten der Taliban durch den Leiter des Büros der Taliban in Doha, Baradar. Mit dem Abschluss des Doha-Abkommens stand – nach einem zwanzigjährigen internationalen Engagement in Afghanistan – zum ersten Mal ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen bis zum 30. April 2021 im Raum.“
Das Doha-Abkommen wurde am 29.02.2020 von US-Sondergesandtem Khalilzad und Taliban-Doha-Bürochef Baradar unterzeichnet. Das ist der kalendarische Ausgangspunkt des Untersuchungszeitraums; erstmals stand ein konkreter Abzugstermin der internationalen Truppen (30.04.2021) im Raum.
„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“
Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.
„Neben den vier Teilen und den Konkretisierungen der jeweiligen Pflichten existieren noch Annex-Vereinbarungen zu dem Doha-Abkommen, die durch die US-Administration als vertraulich klassifiziert wurden und nur von einem kleinen Personenkreis eingesehen werden durften. … das war ein spezifisches Verfahren, eher ungewöhnlich, wo man einen Vertreter vor Ort hatte, der dann kurz die Dokumente anschauen und sich dazu Notizen machen durfte; aber die wurden nicht eingestuft verteilt. … [E-Mail Botschaft Kabul, 08.03.2020:] im Anschluss an heutiges Briefing zu laufenden US-Aktivitäten in Bezug auf Wahlen und Frieden gewährten USA Einblick in die beiden Annexe (kurze Möglichkeit zur Lektüre, keine Notizen, Bitte um close-hold und Vertraulichkeit).“
Die Annex-Vereinbarungen des Doha-Abkommens wurden von der US-Administration als Verschlusssache klassifiziert; eine Einsichtnahme der Alliierten erfolgte erst auf NATO-Bitten in einem ungewöhnlichen Verfahren (kurze Lektüre vor Ort, keine Notizen, keine Verteilung). Die Botschaft Kabul bestätigte diesen Modus in einer E-Mail vom 08.03.2020. Inhaltlich hätten die Annexe laut Zeugen S. und Krüger keine entscheidenden neuen Erkenntnisse gebracht.
„Das BMVg, das eine autarke Infrastruktur und schweres Gerät zu finanzieren hat, gab 12,3 Milliarden Euro aus, das AA 2,48 Milliarden Euro, das BMZ 2,46 Milliarden Euro. Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung war über den gesamten Zeitraum 2002-2021 ein Schwerpunktsektor des BMZ-Engagements im Bereich Entwicklungszusammenarbeit. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe betrugen lediglich 425 Millionen Euro. Das große Ungleichgewicht zwischen militärischem und zivilem Engagement stand bis 2014 im Verhältnis 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach dem Ende von ISAF.“
Der Einsatz deutscher Soldaten und ziviler Kräfte kostete laut Bundesregierung mehr als 17,3 Milliarden Euro: BMVg 12,3 Mrd. €, AA 2,48 Mrd. €, BMZ 2,46 Mrd. €. Humanitäre Hilfe machte lediglich 425 Mio. € aus. Das Verhältnis von militärischem zu zivilem Engagement stand bis 2014 bei etwa 2,5 zu 1 und veränderte sich erst nach Ende der ISAF-Mission.
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“
Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.
… und 1 weitere.
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“
Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.
„Im Rahmen der Ausschussarbeit hat sich klar der Eindruck verfestigt, dass das AA im Kontext der Konditionierung des Truppenabzugs die US-Zusagen einer Konditionierung einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretierte und somit falsche Hoffnungen auf die Zusagen der USA und auch auf eine mögliche Nachverhandlung des Doha-Abkommens hegte. […] Die FDP-Fraktion bewertet sowohl die Strategie und die Verhandlungstaktik des AA im Ergebnis als bemerkenswert unrealistisch.“
Die FDP-Fraktion bewertet die Strategie und Verhandlungstaktik des AA, insbesondere die Hoffnung auf eine nachträgliche Konditionierung des Doha-Abkommens, als „bemerkenswert unrealistisch”. Das AA habe US-Zusagen zu „conditions-based” einigermaßen unhinterfragt im eigenen Sinne interpretiert.
„Die Bundesregierung konnte keinen Einfluss auf das Doha-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und den Taliban nehmen. Im weiteren Verlauf verfügte die Bundesregierung über keinen Hebel, um die USA dazu zu bringen, das zeitbasierte Abkommen nachträglich an Konditionen zu knüpfen. Gleichwohl bestand im Auswärtigen Amt (AA) die Überzeugung, es könne gelingen, die Amerikaner, spätestens Präsident Biden, von einer anderen Afghanistan-Strategie zu überzeugen.“
Die FDP-Fraktion stellt fest: Die Bundesregierung hatte weder Einfluss auf den Abschluss des Doha-Abkommens noch einen Hebel, um die USA zu einer nachträglichen Konditionierung zu bewegen. Gleichwohl habe im AA die Überzeugung bestanden, die USA spätestens unter Biden von einer anderen Strategie überzeugen zu können.
„Im Doha-Friedensprozess ab 2018 traten die USA erstmals in offizielle Verhandlungen mit den Taliban.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)
Mit dem Doha-Prozess ab 2018 verhandelten die USA erstmals offiziell mit den Taliban; das Doha-Abkommen vom 29. Februar 2020 zwischen den USA und der Taliban-Führung wird als historischer Moment eingeordnet.
„Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, erklärten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten Afghanistans. Wie schon 2014 brauchte es die harte amerikanische Peitsche, um erneut eine sogenannte Regierung der nationalen Einheit zu erzwingen – die aber keine war.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 1 (Original, neues Fenster)
Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, hätten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten erklärt; wie schon 2014 habe es harten US-Druck gebraucht, um eine „Regierung der nationalen Einheit” zu erzwingen, die aber keine war.