Kanzlerin Merkel weitet das Ortskräfteverfahren aus
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
Erst während der Evakuierungsoperation wird das Ortskräfteverfahren auch auf Helfer von AA und BMZ ausgedehnt.
Am 22. August 2021, während die Evakuierung am Flughafen Kabul bereits lief, wurde das erweiterte Ortskräfteverfahren auch auf Helferinnen und Helfer des Auswärtigen Amts und des Entwicklungsministeriums ausgedehnt. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ schutzbedürftigen Personen gewarnt. Eine zwischenzeitlich diskutierte „Bleibeprämie“ für afghanische GIZ-Mitarbeitende wurde später als unzulässig bewertet.
Die späte Ausweitung war eine Reaktion auf den Druck der Lage und wird im Untersuchungsausschuss als zu spät kritisiert. Sie war zugleich Grundlage für die spätere Nachevakuierung über mehrere Monate.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
Das AA legt einen Fünfpunkteplan für die Nachevakuierung über die Nachbarstaaten vor.
Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“
Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.
„Dann, am 15., erfolgte, sagen wir mal, eine sehr große Mandatserweiterung für uns. … Damit wurden in einem Tag aus 300 bis 400 Personen 10 000 bis 20 000 Personen. Das war eine politische Entscheidung, die für unseren Apparat, ich will mal ganz vorsichtig sagen, sehr, sehr anspruchsvoll war. Dafür war, um es noch deutlicher zu sagen, unser Apparat nicht ausgelegt.“
Mit der Krisenstabsentscheidung vom 15.08.2021, auch Ortskräfte und schutzbedürftige Personen zu evakuieren, erweiterte sich der Personenkreis von „300 bis 400“ auf „10.000 bis 20.000“. Krisenreaktionszentrumsleiter Jokisch: Für eine Aktion dieser Dimension sei der Apparat „nicht ausgelegt“ gewesen.
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“
Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.
„Im Moment geht einiges durcheinander.[…]. Wir haben klare Rückmeldung aus Washington dass USA weiterhin die Sicherung der Green Zone übernehmen.“
Am 14.08.2021 herrschte ein „Disconnect“: Aus Kabul meldete van Thiel, die USA verließen die Green Zone in 48–72 Stunden. Aus Washington meldete Botschafterin Haber nach Gespräch mit dem State Department: Die US-Botschaft werde „runtergefahren“, aber im Kernbestand erhalten; Verlegung zum Flughafen erst „Ende des Monats“. Auch Bidens Statement vom 14.08. kündigte 5.000 zusätzliche US-Soldat:innen für einen geordneten Abzug an. Erst am 15.08. „implodierte“ alles.
„Die deutsche Botschaft Kabul weist ausdrücklich darauf hin, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten und begrenzten Kapazitäten keine Garantie dafür geben kann, dass auch bei einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage … die konsularische Betreuung durch die Botschaft gewährleistet werden kann.“
Geschäftsträger van Thiel hatte schon im Juli 2021 um den Versand eines Landsleutebriefes gebeten. Bis Donnerstag, 12.08.2021, sei dies „verweigert“ worden. Der Versand wurde laut Dr. Diehl mit der Veröffentlichung des verschärften Asyllageberichts gekoppelt („politische Vorgabe“). Inhalt: dringende Ausreiseaufforderung; Hinweis, dass konsularische Betreuung „bald wegzufallen droht“.
„[Neumann:] Als ich am Montagmorgen nach dem 15.08. ins Auswärtige Amt kam, hieß es, das BMI hat auf Ministerebene diese Bedenken angesichts der faktischen Lage aufgegeben; es wird jetzt Visa on arrival stattfinden. - Aber das war uns auf Arbeitsebene bis unmittelbar vor dem 15.08. nicht gelungen, dazu ein Einverständnis zu erzielen.“
Visa on Arrival wurden erst nach der Machtübernahme der Taliban am 15.08.2021 in großem Umfang erteilt. Das BMI gab seine Bedenken laut Neumann (AA) „auf Ministerebene“ wegen der „faktischen Lage“ auf. Innenminister Seehofer betonte: „Wir haben da keine Fehler gemacht“. Die Entscheidung sei eine Abwägung von „Humanität und Ordnung“ gewesen.
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“
In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“
Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.
… und 1 weitere.
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“
Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“
Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.
„Auf Beschluss des Krisenstabes am 15. August 2021 wurde diese Planung um die Mitnahme tausender Ortskräfte und anderer afghanischer Berechtigter erweitert. Gleichzeitig kollabierte mit der Räumung der Botschaft Kabul und damit dem Wegfall des Sammelpunktes für deutsche Staatsbürger am 15. August 2021 die gesamte Krisenplanung des AA.“
Sechste CDU/CSU-Kernerkenntnis: Bundeswehr hatte auf Basis AA-Planungsgröße von 300 Berechtigten geplant; am 15.08. wurde dies auf tausende Ortskräfte erweitert. Gleichzeitig kollabierte die AA-Krisenplanung mit der Räumung der Botschaft. Durch beispiellosen Einsatz konnten >5.000 evakuiert werden.
„Ich hatte keine Liste. Die Liste – und das muss ich so sagen, wie es ist – hatte ich erst am Samstag, dem 21. Vorher lag mir keine ELEFAND-Liste vor. Und die war auch in einem katastrophalen Zustand.“
Die CDU/CSU dokumentiert: Der Einsatzführer der KSK-Spezialkräfte, die deutsche Staatsbürger in Kabul retten sollten, erhielt erst fünf Tage nach Beginn der Evakuierung (21.08.2021) eine ELEFAND-Liste, und diese in „katastrophalem Zustand”. Vorher musste er sich mit Mund-zu-Mund-Recherche behelfen. Erst nach Intervention des stv. Generalinspekteurs bei StS Berger wurde eine Liste übergeben.
„Bundeskanzlerin Dr. Merkel entschied auf der Grundlage dieser Information am nächsten Tag ein Mehr-Minister-Gespräch mit Vizekanzler Scholz, Bundesminister Seehofer, Bundesminister Maas und Bundesministerin Kramp-Karrenbauer durchzuführen. […] Zwar setzte das AA weiterhin auf einen Verbleib der deutschen Botschaft bis mindestens zum 31. August 2021, auf Drängen der Kanzlerin wurde jedoch die Umsetzung des Mandates und die Vorbereitung der militärischen Evakuierung für die Woche ab dem 16. August 2021 entschieden.“
Die CDU/CSU stellt heraus: Die robuste militärische Evakuierung wurde am 14.08.2021 in einem Mehr-Minister-Gespräch unter Leitung der Bundeskanzlerin Merkel entschieden, gegen den Wunsch des AA (das auf den Verbleib der Botschaft bis 31.08. setzte). Auch Innenminister Seehofer mahnte mehr Charterflüge an. Treibende Kraft war Kramp-Karrenbauer.
„„Also, die [Lokalbeschäftigen] konnten wir nicht mitnehmen. Das MoU [Memorandum of Understanding] deckte die Lokalbeschäftigten nicht ab, bezog sich ausschließlich auf Diplomaten oder zumindest Diplomatenpassinhaber.” (Zeuge „Fisch”)“
Die Fraktion stellt fest: Die Botschaftsevakuierung am 15.08.2021 erfolgte unter enormem Zeitdruck mit US-Hubschraubern. Die Lokalbeschäftigten konnten nicht mitgenommen werden; das deutsch-amerikanische Memorandum of Agreement bezog sich nur auf Diplomat:innen. Sie waren am 15.08.2021 nicht in der Botschaft (Entscheidung von „Fisch” und Kanzler wegen Wochenende) und mussten sich auf dem Landweg zum Flughafen durchschlagen. BND-Material musste teils auf dem NATO-Gelände zurückgelassen werden; ob es von der Partnernation zerstört wurde, blieb ungeklärt.
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“
Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.
„Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass in Berlin erst ein Handlungsdruck einsetzte, nachdem man durch die öffentliche Ankündigung der USA sich dazu gezwungen sah nachzuziehen. Mögliche Erzählungen die damalige Verteidigungsministerin Annegret-Kramp Karrenbauer (CDU) oder der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) hätten das unabhängig davon forciert sind aus Sicht der FDP-Fraktion wenig plausibel.“
Die FDP bewertet: Die Vorverlegung der Krisenstabsitzung vom 16. auf den 13.08.2021 sei erst durch die öffentliche US- und UK-Truppenankündigung ausgelöst worden, nicht durch eigene Lageerkenntnis. Erzählungen, Kramp-Karrenbauer oder Maas hätten dies unabhängig davon forciert, seien „wenig plausibel”.
… und 7 weitere.
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)
Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.