Ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu Ortskräften eingerichtet
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
Die Ressorts einigen sich darauf, das Ortskräfteverfahren beizubehalten und IOM-Büros in Afghanistan einzurichten.
Im August 2020 einigten sich die zuständigen Ministerien auf einen Kompromiss zum Ortskräfteverfahren. Statt das Verfahren abzuschaffen oder zu einer reinen humanitären Geste umzubauen, blieb es bestehen. Die Internationale Organisation für Migration sollte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif eröffnen, um Gefährdungsanzeigen anzunehmen.
Der Kompromiss bestimmte das deutsche Vorgehen bis kurz vor dem Kollaps. Im Rückblick zeigte sich, dass die geplante Infrastruktur nicht ausreichend funktionierte: Das IOM-Büro in Masar-i-Scharif eröffnete nie, das in Kabul nur wenige Tage.
Die vier zuständigen Ressorts setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um das Ortskräfteverfahren weiterzuentwickeln.
Ein vereinfachtes Verfahren für Ortskräfte soll Aufnahmezusagen innerhalb weniger Tage ermöglichen.
Merkel hebt für Ortskräfte des BMVg und BMI die Zweijahresfrist bis 2013 auf. BMZ und AA werden nicht einbezogen.
25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„[Grohmann:] am Ende hat aber diese Idee - IOM nimmt die Gefährdungsanzeigen an, macht eine Art Vorprüfung und sendet uns alles, was nur annähernd, was nur eine winzige Chance hat, sodass wir es bewerten können - nicht funktioniert, nicht in Masar-i-Scharif. … [B.:] zu keinem Zeitpunkt hat IOM die Funktion übernommen, wie sie ihr ursprünglich angedacht war, zu keinem Zeitpunkt.“
Der Aufbau der drei IOM-Büros (zwei für Gefährdungsanzeigen, eins für Visa) verzögerte sich bis Sommer 2021: Das Büro Masar-i-Scharif wurde wegen Sicherheitslage nie eröffnet; das Visumbüro Kabul war Anfang August 2021 nur „für wenige Tage“ tätig, auch wegen vertauschter Biometriegeräte. Oberstleutnant B. fasste zusammen: IOM habe „zu keinem Zeitpunkt“ ihre vorgesehene Funktion erfüllt.
„Im Ergebnis hätten sich die Ressorts im August 2020 laut Aussage des Zeugen Dr. Ehrentraut darauf geeinigt, „mit dem Ortskräfteverfahren wie es vorher bestanden hat, grundsätzlich fortzufahren“. Für die Entgegennahme von Gefährdungsanzeigen sollten laut Aussage des Zeugen Oberst i. G. Grohmann durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) betriebene und durch das AA finanzierte Büros in Masar-i-Scharif und Kabul eingerichtet werden.“
Erste ressortübergreifende Einigung im August 2020: Das Ortskräfteverfahren bleibt grundsätzlich bestehen; nach dem militärischen Abzug soll die IOM zwei AA-finanzierte Büros in Kabul und Masar-i-Scharif zur Annahme von Gefährdungsanzeigen einrichten. Am 20.01.2021 wurde ein drittes Büro in Kabul für die Visumannahme vereinbart.
„Auf Initiative des Zeugen B., Referent im Referat Militärpolitik und Einsatz Region Asien, Ozeanien und Amerika des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), wurde in einer Telefonkonferenz am 13. Mai 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Auswärtigem Amt (AA), dem BMI, dem BMVg und dem BMZ zum Ortskräfteverfahren eingerichtet. Diese Gruppe sollte das Ortskräfteverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Afghanistan neu bewerten und Lösungsansätze für den Fall eines Abzuges der Bundeswehr entwickeln.“
Auf Initiative eines BMVg-Referenten (Zeuge B.) wurde am 13.05.2020 in einer Telefonkonferenz eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe von AA, BMI, BMVg und BMZ zum Ortskräfteverfahren gegründet. Ziel: Neubewertung des Verfahrens und Lösungsansätze für den Fall eines Bundeswehr-Abzugs. Erstes Treffen: 16.06.2020. Streitige Fragen (z. B. Anpassung der zweijährigen Antragsfrist) konnten auf Arbeitsebene nicht gelöst werden.
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“
Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“
Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.
„[Graf, AA:] Endgültig schwierig wurde es dann, als sich herausstellte, dass es auch viele Helfer gibt, die eigentlich von unserem Ortskräftebegriff relativ-weit weg waren, und wir dann zu Zahlen kamen, die weit in den vierstelligen Bereich hineingingen, bis am Schluss - wenn man dann die Familienangehörigen dazurechnet, und da haben wir für unsere eigenen Berechnungszwecke in der Regel immer den Faktor fünf angesetzt: ein Ehepaar und drei Kinder - wir dann zu gewaltigen, hohen Zahlen kamen, die sich schon irgendwo im Bereich von 20 000 abspielten.“
Die Ortskräftezahlen waren ressortübergreifend unklar: BMI ~7 Ortskräfte (März 2021); BMVg ~520 (Ende 2020), nach Erweiterung +~350; AA „mittelstark zweistellig“; BMZ-Bereich „viele Tausende“; Müller warnte vor bis zu 50.000 inkl. Familien (Faktor 5). Erst im Juli und August 2021 lieferte die GIZ erste konkrete Listen (~800 Ortskräfte in 24 Stunden, sukzessive bis Ende September).
„[B.:] Erst mit dem Bericht des BND vom 30. März 2021, der VS-Vertraulich eingestuft ist, in dem der BND aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan alle Ortskräfte als latent bedroht eingestuft hat, sowie mit dem Pressestatement der damaligen Bundesministerin Annegret Kramp-Karrenbauer vom 17. April 2021 wurden innerhalb der Bundesregierung aktive Prozesse zur Anpassung des OKV [Ortskräfteverfahrens] eingeleitet.“
Zwei Auslöser führten zum vereinfachten Verfahren ab Mai 2021: (1) ein BND-Bericht vom 30./31.03.2021, der alle Ortskräfte als „latent bedroht“ einstufte; (2) das Pressestatement von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer am 17.04.2021. Das vereinfachte Verfahren galt zunächst nur für Ortskräfte von BMVg und BMI.
„Option 2 bleibt einzige Lösungsmöglichkeit, um die migrationspolitischen Ziele einerseits sowie die Fürsorgeverantwortung andererseits einhalten zu können. … Option 3 wurde mit Verweis auf die Migrationspolitik ebenfalls vom BMI abgelehnt.“
In Ressortbesprechungen am 16.06. und 27.08.2020 wurden drei Varianten diskutiert: (1) Abschaffung des OKV nach Abzug, (2) Beibehaltung mit individueller Gefährdungsprüfung, (3) „humanitäre Geste“ / Pauschalaufnahme ohne Einzelfallprüfung. Das BMVg sprach sich für Variante 3 aus (523 berechtigte Ortskräfte). Das BMI lehnte Varianten 1 und 3 mit Verweis auf Migrationspolitik und Hausleitung ab; AA und BMZ unterstützten Variante 2.
… und 1 weitere.
„Alle deutschen Organisationen (inkl. Bundeswehr) förderten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan. Dies verstärkte die soziökonomische Ungleichheit zwischen den Profiteuren der Intervention und der restlichen Gesellschaft.“
Quelle: Gutachten BICC: Korruption in Afghanistan (Enquete-Kommission), S. 1 (Original, neues Fenster)
Alle deutschen Organisationen einschließlich der Bundeswehr hätten bestimmte Patronagesysteme in Afghanistan gefördert; dies habe die sozioökonomische Ungleichheit zwischen Interventionsprofiteuren und der restlichen Gesellschaft verstärkt. Innerhalb der Bundesregierung verfolgten die vier Ressorts unterschiedliche Politiken, die von Ausblendung bis Ambivalenz reichten.
„Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vereinfachten Ortskräfteverfahrens ein Erfolg war, der in erster Linie dem Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer und der erfolgreichen Kooperation von BMVg und AA bei der Erteilung von Visa zuzurechnen ist.“
Die SPD-Fraktion würdigt: Das vereinfachte Ortskräfteverfahren ab Mai 2021 sei ein Erfolg, primär zurückzuführen auf das Engagement von Bundesministerin a. D. Kramp-Karrenbauer (CDU) und die Kooperation BMVg–AA bei der Visumerteilung in Masar-i-Scharif. Mit „Managed Workplaces“ und Wochenendschichten in Berlin habe das Verfahren für 1.856 Personen bis Mitte August funktioniert.
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
„Das Büro von der IOM in Masar -e Scharif war zudem ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet, den Visumsantrag selbst hätten – wäre es jemals so weit gekommen - die Betroffenen nur in Kabul stellen können. Die Antragsunterlagen und Pässe sollten dann an das Generalkonsulat in Istanbul versandt werden, dort visiert und dann postalisch wieder zurück nach Kabul geschickt werden. Dieser Prozess sollte planmäßig pro Antrag bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommt: Obwohl bereits im Dezember 2020 darüber gesprochen wurde, die IOM zu beauftragen, waren die Büros noch bei der Ressortbesprechung am 16. Juni 2021 nicht arbeitsfähig.“
Die Fraktion bewertet die IOM-Beauftragung als „ungeeignet”: Beauftragung viel zu spät, Umfang viel zu klein (max. 10 Anträge pro Tag und Standort), nie umgesetzt; das Büro in Masar-e Scharif war ausschließlich zur Annahme von Gefährdungsanzeigen ausgerichtet; Visaanträge sollten erst in Istanbul visiert werden (5 Wochen Bearbeitung); aus Sicherheitsgründen wurden die Büros nicht für Publikumsverkehr geöffnet, laut Zeuge Grohmann ein „Humbug”-Argument: Die Taliban kannten die Ortskräfte ohnehin.
„Die grundsätzlich positiv zu bewertende Entscheidung, im Sinne der Menschen mit dem zivilen Engagement vor Ort zu bleiben, hatte nach Einschätzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen im Nachhinein klar erkennbaren nicht-intendierten Effekt, der sich als problematisch erwies. […] Durch seine Entscheidung hatte sich Deutschland hier einer Pfadabhängigkeit unterworfen, die bis in den Sommer 2021 Bestand hatte.“
Die CDU/CSU sieht in der Entscheidung zur Fortsetzung des zivilen Engagements eine grundsätzlich positive, aber pfadabhängige Festlegung: Von der Einstellung ziviler Projekte oder frühen Ausreiseplänen für Ortskräfte habe „zwingend das Signal ausgehen müssen, dass Deutschland Afghanistan aufgegeben hat”. Das AA habe bis Mitte August 2021 an der Fortführung festgehalten. Das sei der Hauptgrund dafür, dass für tausende Ortskräfte kaum Ausreise-Vorbereitungen getroffen wurden.
„Wenige Tage später attestierte der damalige Leiter der Unterabteilung Militärpolitik und Einsatz im BMVg dem BMI in einer Vorlage an den Generalinspekteur eine „blockierende Haltung“: „BMI muss dazu seine bisherige, eher blockierende Haltung, aufgeben, da BMI bisher „die Bremse“.“
Die SPD-Fraktion attestiert dem BMI eine „blockierende Haltung“ bei OKV-Vereinfachungen: Schritte zur Beschleunigung seien insbesondere durch die BMI-Leitungsebene blockiert oder verzögert worden. Die Migrationsabteilung habe bis 15.08.2021 weitgehend an den formalen Anforderungen festgehalten.
„Statt die realen Familienstrukturen vor Ort zu berücksichtigen, orientierte sich die Definition strikt an einem am deutschen Recht ausgerichteten Verständnis von Familie. Dies führte dazu, dass zahlreiche gefährdete Angehörige afghanischer Ortskräfte von der Evakuierung ausgeschlossen blieben, obwohl sie tatsächlich in die familiäre Verantwortung der Ortskräfte fielen. Besonders problematisch war dies in drei Fällen: 1. Volljährige ledige Kinder: Im afghanischen Familienverständnis unterscheiden sich volljährige ledige Kinder nicht von minderjährigen Kindern.“
Die Fraktion kritisiert, dass die strikt am deutschen Recht orientierte Kernfamilien-Definition zahlreiche gefährdete Angehörige ausschloss: volljährige ledige Kinder (besonders Töchter unter Taliban-Regime), pflegebedürftige Eltern in Mehrgenerationenhaushalten, Zweitfrauen aus Mehrehen. Eine Ressortbesprechung von AA und BMI vom 20.05.2021 instruierte Vertreter:innen, „pro OK jeweils nur eine Ehefrau” aufzunehmen, was dem von Seehofer öffentlich genannten „pragmatischen Ansatz” widerspreche.
„Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei nicht rechtlich zulässig. Die Erteilung von Ausnahmevisa an der Grenze sei praktisch nicht umsetzbar. Diese Begründungen können jedoch nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht überzeugen. Zumal der Umstieg auf Visa-on-Arrival während der Evakuierungsmission sehr wohl problemlos möglich war.“
Die Fraktion stellt fest: Das AA schlug bereits im Dezember 2020 „Visa on Arrival” vor. Das BMI lehnte mit drei Begründungen ab (Sicherheit, rechtlich nicht zulässig, praktisch nicht umsetzbar). Während der Evakuierungsmission sei der Umstieg jedoch „problemlos möglich” gewesen. Die Beweisaufnahme habe gezeigt: Die Entscheidung gegen Visa-on-Arrival sei „ausschließlich politisch” gewesen. Eine doppelte Sicherheitsüberprüfung sei nicht erforderlich.
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“
Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.
… und 5 weitere.
„Der Umgang mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem Ortskräften, sollte ressortübergreifend geregelt und das Maß der Verantwortung Deutschlands den Betreffenden transparent zur Kenntnis gegeben werden.“
Deutschland erwies sich beim Abzug aus Afghanistan als nicht ausreichend vorbereitet auf den Schutz der im Land zurückgebliebenen Ortskräfte und ihrer Angehörigen. Klare frühzeitige Festlegung von Anspruchsberechtigung, Rechtsgrundlagen und Nachweisen wäre entscheidend gewesen. Verantwortung erstreckt sich über Abzug hinaus auf bedrohte Ortskräfte einschließlich Kernfamilie; vereinfachte Visaverfahren prüfen. Erfahrungen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Menschen aus Afghanistan (seit 2021) aufarbeiten.
„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“
In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.