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2. Juni 2020 Brüssel NATO & Bündnis Wichtiges Ereignis

Deutsches Non-Paper „in together, out together“

Deutschland legt im NATO-Rat ein Papier mit dem Grundsatz vor, dass Bündnispartner gemeinsam hineingegangen sind und gemeinsam herausgehen sollen.

Was passiert ist

Am 2. Juni 2020 brachte Deutschland im NATO-Rat ein Non-Paper ein. Sein Leitsatz lautete „in together, adjust together, out together“ (gemeinsam hinein, gemeinsam anpassen, gemeinsam heraus). Es war eine Bestandsaufnahme der Lage und ein Versuch, die Verbündeten zu einem koordinierten Vorgehen zu bewegen.

Beteiligt: Auswärtiges Amt, BMVg, NATO

Warum es zählt

Das Non-Paper war einer der wichtigsten deutschen Versuche, Einfluss auf die Bündnislinie zu nehmen. Der Grundsatz hielt politisch, wurde aber Anfang 2021 von der einseitigen US-Entscheidung Bidens überholt.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (10)

Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.2 — Non-Paper im NATO-Rahmen S. 215–216

Deutsches Non-Paper (02.06.2020): „in together, adjust together, out together“: Bestandsaufnahme im NATO-Rat

Originalstelle
„Getreu dem Grundsatz „in together, adjust together, out together“ („gemeinsam rein, gemeinsam die Dinge in Ordnung bringen, gemeinsam wieder raus“) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Getreu dem Grundsatz „in together, adjust together, out together“ („gemeinsam rein, gemeinsam die Dinge in Ordnung bringen, gemeinsam wieder raus“) schlagen wir vor, dass der Rat eine Bestandsaufnahme der Gesamtlage und eine Bewertung zu der Frage vornimmt, was im Friedensprozess bisher erreicht wurde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 215–216 (Original, neues Fenster)

Vor der NAC-Sitzung am 03.06.2020 verteilte Deutschland ein Non-Paper („Food-for-Thought“) unter Bündnispartnern, das eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu Lage und Friedensprozess anregte. Kriterien waren u. a. substanzielle Gewaltreduzierung und Fortschritte bei den innerafghanischen Verhandlungen. Bei der NAC-Sitzung am 03.06.2020 habe es laut Zeuge S. eine sehr breite Unterstützung wortnehmender Nationen gegeben. Welche Staaten Deutschland unterstützten, konnte der Ausschuss nicht aufklären.

Thema: Ressortabstimmung 2020-06-02/03 Akteure: Auswärtiges Amt, Nordatlantikrat abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 4.2.1 — Anlass Eventualfallplanung S. 501–502

BMVg-Weisung zur Eventualfallplanung am 22.04.2021; Anlass: Abzugsentscheidung vom 14.04.2021

Originalstelle
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Oberst i. G. Rapp hat in seiner Vernehmung erläutert, dass der „Anlass“ für die Erstellung einer Eventualfallplanung die Abzugsentscheidung vom 14. April 2021 gewesen sei. Zuvor habe die NATO „eine zentrale Rolle […] bei Evakuierungsüberlegungen“ gespielt. Nach der Abzugsentscheidung am 14. April 2021 sei „absehbar“ gewesen, dass diese Rolle wegfallen werde und entschieden worden, sich für die „Phase nach dem Abzug“ aufzustellen. Aufgrund der Beurteilung der Sicherheitslage sei davon ausgegangen worden, dass „Afghanistan auch nach einem Abzug ein hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage“ haben werde.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 501–502 (Original, neues Fenster)

Oberst i. G. Rapp (Leiter Referat SE I 5 im BMVg) erteilte am 22.04.2021 die Weisung zur Erstellung einer Eventualfallplanung für eine Evakuierungsoperation in Afghanistan. Anlass war die NATO-Abzugsentscheidung vom 14.04.2021, mit der die NATO-Rolle bei Evakuierungsüberlegungen entfiel. Die Bundeswehr ging davon aus, dass Afghanistan nach dem Abzug ein „hohes Potenzial […] für eine eventuelle Evakuierungslage” haben werde.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung 2021-04-22 Akteure: Oberst i. G. Rapp, BMVg, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 4.2.2 — Verzögerungstaktik S. 220

Bundesregierung-Strategie während Trump-Restzeit: „Zeit kaufen, Point of no Return hinter die US-Wahl bekommen“

Originalstelle
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zeit kaufen für den politischen Prozess, möglichst viel; an den Konditionen anknüpfend irgendwie versuchen, was auf die Schiene zu setzen, was das Ganze etwas besser macht; keine Automatismen; politische Kontrolle; jeder Schritt mit politischem Beschluss und der Versuch - was das BMVg immer „Point of no Return“ genannt hat -, also die Stellen im Truppenabzug, die man dann auch im Falle eines Regierungswechsels nicht mehr heilen kann, möglichst hinauszuzögern und hinter die amerikanische Wahl zu bekommen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 220 (Original, neues Fenster)

Bis zur US-Wahl am 03.11.2020 versuchte die Bundesregierung laut den Zeug:innen Blaurock, Stemmler und Bellmann, Entscheidungen über das Ende der RSM auf NATO-Ebene zu verzögern, in der Hoffnung, dass eine neue US-Administration das Doha-Abkommen und den Gesamtansatz überprüfen würde. Bellmann fasste die Strategie zusammen: „Zeit kaufen“, keine unwiederbringlichen Entwicklungen zulassen, den „Point of no Return“ hinter die US-Wahl bekommen.

Thema: Ressortabstimmung März bis November 2020 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3.1 — BM-Initiative S. 213–214

AM Maas-Vorschlag (02.04.2020): „Abzugsreview“ nach Phase A light, gegen „Automatismen“

Originalstelle
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns dargestellt hat, nicht so war, dass wir sagen konnten: „Wir können jetzt einfach hier die Speichen einklappen“ - sage ich mal - „und mit Abzugsvorbereitungen beginnen“, sondern wir das offenhalten wollten, bis diese Lageeinschätzung auch noch mal erfolgt, auch im Alliiertenkreis, um damit auch noch mal das Signal auch an die USA zu geben: Bitte, jetzt hier kein Automatismus.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 213–214 (Original, neues Fenster)

Beim NATO-Außenministertreffen am 02.04.2020 schlug AM Maas vor, nach Phase A light eine gemeinsame Lagebewertung („Abzugsreview“) vorzunehmen, um über weitere Truppenreduzierungen zu entscheiden. Ziel: kein Automatismus. Die Ressorts wollten zudem ein Signal an die USA setzen und gegenüber afghanischer Regierung und Gesellschaft signalisieren, dass das Land nicht ohne Kriterien verlassen werde.

Thema: Ressortabstimmung 2020-04-02 Akteure: Heiko Maas, Auswärtiges Amt, NATO abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Erster Abschnitt 3 — Werben für Conditions-based S. 213

Deutschland innerhalb der NATO „Wortführer“ für Conditions-based, von 7 von 28 Staaten unterstützt

Originalstelle
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der Zeuge Blaurock hat ausgesagt, Deutschland sei in dieser Hinsicht innerhalb der NATO „Wortführer“ gewesen und auch von anderen NATO-Partnern unterstützt worden. Einem Gedankenpapier von BMVg und AA nach handelte es sich hierbei um sieben von 28 NATO Staaten mit unterschiedlichem Gewicht.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 213 (Original, neues Fenster)

Nach Doha warb die Bundesregierung in der NATO für eine Rückkehr zum Conditions-based Approach. Laut Zeuge Blaurock (AA, Leiter NATO-Referat) sei Deutschland „Wortführer“ gewesen, unterstützt von 7 von 28 NATO-Staaten mit unterschiedlichem Gewicht (Gedankenpapier von BMVg und AA, 21.04.2020). Laut Zeuge Generalleutnant Schütt (BMVg) habe die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den Einsatz schnell zu beenden; dies sei erst durch die mangelnde Verfügbarkeit der US-Enabler notwendig geworden.

Thema: Ressortabstimmung April 2020 Akteure: Auswärtiges Amt, BMVg, Bundesregierung abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

Originalstelle
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 3 — Anregung Kurzberatung S. 482–483

Botschafter Zeidler regte schon am 08.11.2020 ein Krisenvorsorgeteam an; AA wartete auf NATO-Abzugsentscheidung

Originalstelle
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der deutsche Botschafter in Kabul Zeidler hatte bereits in einem Vermerk zur „Sicherheit der Botschaft Kabul“ vom 8. November 2020 die „zügige Prüfung der Entsendung eines […] Krisenvorsorgeteams“ empfohlen. … Anlass für die Empfehlung der Entsendung eines Krisenvorsorgeteams sei laut Aussage des Zeugen Bledjian, damaliger Sicherheitsbeauftragter der Botschaft, das drohende Ende der RSM am 30. April 2021 gewesen. … Andererseits müssen die konkreten Fragen vor Ort angegangen werden, allerdings mit Blick darauf, dass durch die vorgegebene Rotation der MA [Mitarbeiter] der StV [Stellvertreter] regelmäßig während seiner Anwesenheit vor Ort Leiter der Vertretung ist, und insofern seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter nur sehr eingeschränkt und keinesfalls, wie es erforderlich wäre, vorübergehend mit ganzer Arbeitskraft wahrnehmen kann. … Im AA habe man aber auf eine Entscheidung der NATO über das Ende des Militäreinsatzes warten wollen, die zum damaligen Zeitpunkt spätestens bei dem Treffen der NATO-Verteidigungsminister am 17./18. Februar 2021 erwartet worden sei. Das AA habe erst ein Krisenvorsorgeteam schicken wollen, wenn es eine Entscheidung über das Datum des Abzuges gebe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 482–483 (Original, neues Fenster)

Botschafter Zeidler empfahl bereits am 08.11.2020 in einem Vermerk die zügige Entsendung eines Krisenvorsorgeteams (KVT) wegen des absehbaren RSM-Endes am 30.04.2021 und Kapazitätsproblemen durch die Rotation. Das AA wollte allerdings erst nach der NATO-Entscheidung (erwartet zum NATO-Verteidigungsminister-Treffen am 17./18.02.2021) tätig werden, um den Truppenabzugsplan abzuwarten.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung November 2020 – Februar 2021 Akteure: Zeidler, Auswärtiges Amt, Krisenreaktionszentrum, NATO abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json
Feststellung Teil 2, Kap. 6, Abschnitt 2.2.2 — Sicherung HKIA S. 480–481

Sicherung des HKIA bis zur Evakuierung ungeklärt; TUR-Übernahme intransparent, US-CHOD Milley lehnt US-Absicherung ab

Originalstelle
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Frage mil. Flughafensicherheit Kabul und Betrieb des mil. [militärischen] Teils des Kabuler Flughafens (HKIA) noch nicht geklärt. TUR [Türkei] und USA hierzu in (intransparenten) bil. [bilateralen] Gesprächen mit Ziel einer Weiterführung unter TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilungs-Erwartung ggü. anderen Nationen. TUR [türkisches] Commitment wohl noch nicht abschließend gesichert. […] TUR ursprünglicher Wunsch nach Weiterbetrieb unter NATO Flagge nicht realisierbar. US Chod [Chief of Defense] Milley hat Übernahme der Absicherung Flughafensicherheit durch USA abgelehnt.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 480–481 (Original, neues Fenster)

Laut Sachstand vom 25.05.2021 war die militärische Flughafensicherheit und der Betrieb des militärischen HKIA-Teils zwischen Türkei und USA in intransparenten bilateralen Gesprächen (Ziel: TUR-Lead mit US-Anteil und Lastenteilung). Der türkische Wunsch nach NATO-Flagge war nicht realisierbar; US-CHOD Milley lehnte eine US-Übernahme der Flughafensicherheit ab. BMVg schloss DEU-Soldaten aus, prüfte aber finanzielle Beteiligung. Bei Ausreise des Botschafts-Referenten R. am 09.08.2021 war die Frage ungeklärt; die Botschaft hatte „allergrößte Sorgen”.

Thema: Krisenvorsorge & Evakuierungsplanung Mai–August 2021 Akteure: Türkei, USA, NATO, BMVg… abschlussbericht\teil2-kap6-krisenvorsorge.json

… und 2 weitere.

Bewertungen im Bericht (2)

Bewertung Kap. 4.2.1.5 — Nationale Strukturen Diplomatie S. 92–93

Erst 2006/2009: Afghanistan-Staatssekretärsrunde und Sonderbeauftragte als „zögerlicher Lernprozess“

Originalstelle
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die auf Initiative des BMVg geschaffene sogenannte Afghanistan-Staatssekretärsrunde sowie die ab 2009 erfolgte Ernennung von Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach dem Beginn des Afghanistaneinsatzes geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess in der Bundesregierung zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 92–93 (Original, neues Fenster)

Wesentliche Instrumente der internen Koordinierung der Bundesregierung wurden erst spät gebildet: ab 2006 die Afghanistan-Staatssekretärsrunde, ab 2009 Sonderbeauftragte. Dass beide Gremien erst fünf bzw. acht Jahre nach Einsatzbeginn geschaffen wurden, belegt den zögerlichen Lernprozess zur Notwendigkeit einer engeren internen Abstimmung. Die monatliche Staatssekretärsrunde erwies sich als ungeeignet für die Entwicklung ressortübergreifender Strategien.

Thema: Ressortabstimmung 2006/2009 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, BMI… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.6 — Kontrolle des OEF-Einsatzes S. 34

Parlamentskontrolle beim OEF-Einsatz erreichte „selbst verschuldeten Tiefpunkt“

Originalstelle
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 34 (Original, neues Fenster)

Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.

Thema: Parlament & Öffentlichkeit 2002–2008 Akteure: Bundestag, KSK, BMVg, Auswärtiges Amt enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (7)

Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 3.1.3 — Schutz durch Taliban S. 1001–1002

Taliban-„Schutz des Nichtangreifens” auch für EZ-Standorte, von BMZ-Referatsleiter Fischer bestätigt

Originalstelle
„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im Auswärtigen Amt (Referat 201) erläuterte gegenüber dem Ausschuss, dass die Weitergabe der Standorte an die Taliban für die Sicherheit der NATO-Truppen von Vorteil gewesen sei: „Also, es war ja eine […] Maßnahme zum Schutz der internationalen Truppenkontingente vor Ort.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001–1002 (Original, neues Fenster)

BMZ-Referatsleiter Helmut Fischer sagte vor dem Ausschuss aus, dass auch Standorte deutscher EZ-Vorhaben an die Taliban weitergegeben worden seien, und zwar als „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im AA (Referat 201) bestätigte: Die Weitergabe an die Taliban habe dem Schutz der internationalen Truppenkontingente gedient.

Thema: Taliban Akteure: Helmut Fischer (BMZ), Auswärtiges Amt, Taliban, NATO sondervoten\afd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 6 — Rückverlegung S. 672

SPD: Bundeswehr-Abzug nicht selbstbestimmt, Souveränitätsverzicht als Kehrseite der Bündnissolidarität

Originalstelle
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Schließlich ist festzuhalten, dass der Abzug der Bundeswehr nicht selbstbestimmt war, sondern auf Basis einer Entscheidung der USA getroffen wurde … „Eine nationale, aber auch NATO-Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung der USA war nach meiner Bewertung zu dieser Zeit maximal begrenzt gegeben.“ … bedeutet andererseits zu einem gewissen Grade die Aufgabe von Souveränität, die Akzeptanz von Abhängigkeiten und die Notwendigkeit zu Kompromissen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 672 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion stellt klar: Der Bundeswehr-Abzug sei nicht selbstbestimmt gewesen, sondern auf Basis einer US-Entscheidung getroffen. Der damalige Abteilungsleiter Strategie und Einsatz im BMVg habe die nationale und NATO-Einflussnahme als „maximal begrenzt“ beschrieben. Internationale Einsätze als Bündnissolidarität bedeuten auch Souveränitätsverzicht und Abhängigkeiten.

Thema: Abzug & Rückverlegung Akteure: Bundeswehr, USA, NATO, BMVg… sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 1, Abschnitt 4.2 — Bewertung und Reaktion S. 661–662

SPD: Bewertungen der Bundesregierung zu Doha einheitlich kritisch (keine verbindliche Gewaltreduzierung, kein Friedensprozess-Junktim)

Originalstelle
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Bewertungen der Bundesregierung zum Abkommen waren einheitlich kritisch. … In den Bewertungen der Bundesregierung wurde insbesondere problematisiert, dass es keine verbindliche Reduzierung des Gewaltniveaus der Taliban gegenüber der afghanischen Regierung gebe und der Truppenabzug nicht mit Fortschritten im afghanischen Friedensprozess verknüpft worden ist.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 661–662 (Original, neues Fenster)

Die SPD-Fraktion betont, dass die Bewertungen der Bundesregierung zum Doha-Abkommen einheitlich kritisch waren, sowohl in Vorlagen als auch in Zeugenaussagen. Hauptkritikpunkte: keine verbindliche Gewaltreduzierung gegenüber der afghanischen Regierung; keine Verknüpfung des Truppenabzugs mit Fortschritten im Friedensprozess.

Thema: Doha-Abkommen Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, SPD-Fraktion sondervoten\spd.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 7.5 — Ressortprinzip S. 884–886

Ressortprinzip als Kooperationshindernis, Patt-Situationen wurden nicht aufgelöst

Originalstelle
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Dadurch wurde das im Doha-Abkommen festgelegte Abzugsdatum nicht mehr eingehalten. Weil aber der Interessenkonflikt zwischen dem BMVg und dem AA de facto zugunsten des AA entschieden wurde, kam es zu einer erheblichen Gefahr für die deutschen Soldat:innen. Denn der BND prognostizierte für die Zeit ab dem 1. Mai 2021 eine deutlich erhöhte Gefahr von Angriffen auf deutsche Soldat:innen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 884–886 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion stellt fest, dass das Ressortprinzip beim Abzugsdatum und beim Ortskräfteverfahren zu unaufgelösten Patt-Situationen führte. Beim Abzugsdatum sei der Konflikt zwischen AA und BMVg de facto zugunsten des AA entschieden worden, mit erhöhter Gefahr für die Soldat:innen ab 01.05.2021. Beim OKV habe das BMI bis zuletzt „Visa Upon Arrival” verweigert. Die Staatssekretärsrunden hätten reinen Abgleichscharakter gehabt; Bundeskanzlerin und Minister:innen hätten ihre politische Verantwortung nicht wahrgenommen.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Ressortabstimmung Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI, BKAmt… sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 6.2 — NATO-Abstimmung S. 871

NATO-Abzugsentscheidung erst 14.04.2021, späte Entscheidung gefährdete Soldat:innen

Originalstelle
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Somit wurde im Rahmen der NATO die endgültige Entscheidung über den Abzug erst am 14. April 2021 getroffen. Das mit der Taliban im Doha-Abkommen vereinbarte Datum für den abgeschlossenen Abzug war jedoch der 30. April 2021. Es bestand also die ernst zu neh mende Gefahr, dass sich die Taliban nicht mehr an den im Abkommen vereinbarten Angriffsverzicht auf alliierte Truppen gebunden fühlte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 871 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung an „in together, out together” festhielt und damit die NATO-Abzugsentscheidung erst am 14.04.2021 fiel, nach dem im Doha-Abkommen vorgesehenen Datum 30.04.2021. Dadurch habe die ernsthafte Gefahr bestanden, dass die Taliban den Angriffsverzicht aufkündigen würden; das Leben der Soldat:innen sei „vermeidbar gefährdet” worden.

Hinweis: Kritische Bewertung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: NATO & Bündnis April 2021 Akteure: NATO, Bundesregierung, Biden-Administration sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 6.6 — Bundeswehr-Visaverfahren S. 782

CDU/CSU: Bundeswehr-Lösung bewies, dass schnelles Visa-Verfahren möglich war; Frage, warum AA dies nicht früher umsetzte

Originalstelle
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Mit dieser Zusammenarbeit der Ressorts – insbesondere des AA und des BMVg – bei der Erteilung von Visa für Ortskräfte der Bundeswehr, konnte in gerade einmal zwei Monaten ein Problem gelöst werden, über das zuvor lange diskutiert wurden war, ohne zu greifbaren Ergebnissen zu kommen. […] Allerdings bleibt im Nachhinein die Frage, warum das AA nicht bereits im Jahr 2020 genau diese Konstruktion zur Erteilung von Visa mit eigenem Personal oder mit der Bundeswehr umsetzte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 782 (Original, neues Fenster)

Im Mai und Juni 2021 nahmen Bundeswehrangehörige in Camp Marmal Visa-Anträge und biometrische Daten gefährdeter Ortskräfte auf, das AA bearbeitete die Visa in Tagen. Fast 1.900 Personen konnten so vor dem 14.08.2021 ausreisen. Die CDU/CSU fragt, warum dies nicht bereits 2020 umgesetzt wurde. Der Vorschlag des BMVg habe mehrfach vorgelegen.

Thema: Ortskräfte Mai–Juni 2021 Akteure: Bundeswehr, Auswärtiges Amt, BMVg sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 5, Abschnitt 13.3 — Evakuierungszahlen S. 1091–1093

MilEvOP: nur 231 Ortskräfte + 46 „besonders Schutzbedürftige”; 3.093 weitere Afghanen ohne Mandatszuordnung evakuiert

Originalstelle
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„11.3 Die große Mehrzahl der von der Bundeswehr evakuierten Afghanen gehört nicht zum von Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Berechtigtenkreis Im Ergebnis wurden dann allerdings nur erstaunlich wenige Ortskräfte und „besonders schutzbedürftige Repräsentanten der afghanischen Zivilgesellschaft“ von der Bundeswehr ausgeflogen. Unter den 4296 evakuierten afghanischen Staatsangehörigen sind nur 231 Ortskräfte und 848 Familienangehörige dieser Ortskräfte gewesen. Lediglich 46 der sogenannten „besonders Schutzbedürftigen“ und 78 ihrer Familienangehörigen wurden evakuiert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 1091–1093 (Original, neues Fenster)

Laut Bundestagsdrucksachen 19/32490 und 20/3430 evakuierte die Bundeswehr 4.296 afghanische Staatsangehörige; davon nur 231 Ortskräfte + 848 Familienangehörige; 46 „besonders Schutzbedürftige” + 78 Familienangehörige. 3.093 Afghanen standen nicht auf den Berechtigtenlisten und gehörten nicht zum von Merkel gegenüber dem Bundestag angezeigten Personenkreis. 17 zuvor in Deutschland Strafverfolgte, darunter zwei Vergewaltiger, kamen mit. Auch eine Ortskraft, die mutmaßlich am Sprengstoffanschlag 2015 auf die Botschaft beteiligt war, gelangte zurück nach Deutschland.

Thema: Evakuierungsoperation 16.–26.08.2021 Akteure: Bundeswehr, BMVg, Auswärtiges Amt, Angela Merkel sondervoten\afd.json

Stimmen der Sachverständigen (3)

Sachverständige:r Kap. 5.4 — UNAMA S. 225–226

Lyons: NATO schätzte Sicherheitslage durchgängig positiver ein als UNAMA; Mitgliedstaaten begrenzten UNAMA-Rolle

Originalstelle
„Die Bemühungen der UNAMA, in zentralen Bereichen die Führung zu übernehmen, selbst nur informell, wurden häufig durch die Dynamik der Mitgliedstaaten, insbesondere der Großmächte und der Länder in der Region, behindert.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 225–226 (Original, neues Fenster)

Deborah Lyons, 2020–2022 VN-Sonderbeauftragte und UNAMA-Leiterin, berichtete: UNAMA habe sich als Koordinatorin verstanden; diese Rolle sei aber durch das Mandat begrenzt gewesen. Der UN-Sicherheitsrat habe sich nie auf eine Führungsrolle einigen können. Die NATO habe die afghanische Sicherheitslage durchgängig positiver eingeschätzt als UNAMA. Deutschland sei „ein starker, kooperativer und hoch angesehener Partner“ gewesen.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Deborah Lyons, UNAMA, NATO enquete\zwischenbericht-anhoerungen.json
Sachverständige:r 3.4 Bündnis- und Institutionendynamiken S. 32–33

Deutschland war in der NATO wegen Caveats und Irak-Distanz marginalisiert

Originalstelle
„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Inder politischen Logik der NATO führte das beinah zu einer Marginalisierung: Die wesentlichen Policy-Entscheidungen wurden in den USA, bestenfalls noch nach Konsultation mit dem vereinigten Königreich, getroffen; wegen der Caveats, aber auch wegen des Widerstands gegen den Irakkrieg, galt Deutschlands Position auch in der Operationalisierung wenig. Trotz phasenweiser Teilnahme an Missionen der OEF blieb Deutschland auf die ihrerseits schwache ISAF-Mission begrenzt.“

Quelle: Gutachten Florian Kuehn: Drogenökonomie Afghanistan 2001–2021 (Enquete-Kommission), S. 32–33 (Original, neues Fenster)

Die wesentlichen Policy-Entscheidungen seien in den USA, allenfalls nach Konsultation mit dem UK, getroffen worden; wegen Caveats und Widerstand gegen den Irakkrieg habe Deutschlands Position auch operativ wenig gegolten. Trotz phasenweiser OEF-Teilnahme blieb Deutschland auf die schwache ISAF-Mission begrenzt.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Bundesregierung, USA, Vereinigtes Königreich, NATO enquete_gutachten\kuehn-drogenoekonomie.json
Sachverständige:r 5.4 — Internationale Koordinierung vernetzter Kriseneinsätze S. 74

Erdmann (Botschafter a. D.): Koordinierungsleistung der NATO in Afghanistan rückblickend „vorbildlich”, die Realität im Einsatz aber „hinter einer Nebelwand”

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„Zum Beginn des Afghanistan-Einsatzes, so erinnerte sich Botschafter Erdmann, sei die NATO durch den festgestellten Bündnisfall „schrittweise und ohne …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zum Beginn des Afghanistan-Einsatzes, so erinnerte sich Botschafter Erdmann, sei die NATO durch den festgestellten Bündnisfall „schrittweise und ohne definierten Fahrplan“ in das Zentrum des internationalen Engagements geraten. Der Nordatlantikrat sei zum „Maschinenraum“ und zum „Nukleus der operativen Führung“ der internationalen Stabilisierungs- und Unterstützungsmission (ISAF) geworden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 74 (Original, neues Fenster)

Botschafter a. D. Martin Erdmann (ehemaliger Beigeordneter des NATO-Generalsekretärs) erinnerte in der Anhörung am 03.06.2024: Zum Beginn des Afghanistan-Einsatzes sei die NATO durch den Bündnisfall „schrittweise und ohne definierten Fahrplan” ins Zentrum geraten. Der Nordatlantikrat sei zum „Maschinenraum” und „Nukleus der operativen Führung” der ISAF geworden. Je nach Zeitpunkt seien neben den NATO-Mitgliedstaaten etwa 30 weitere Nicht-NATO-Staaten an ISAF beteiligt gewesen. Trotz der präzedenzlosen Komplexität sei die NATO-Koordinierung rückblickend „vorbildlich” gewesen. Doch keine noch so gute Koordinierung könne verhindern, dass „das plötzlich auftretende Unerwartete” die Regel sei und die Realität „hinter einer Nebelwand” liege.

Thema: NATO & Bündnis 03.06.2024 Akteure: Martin Erdmann, NATO, ISAF enquete\kap5-anhoerungen.json

Empfehlungen, die daraus folgen (3)

Empfehlung Frage 3 — NATO/GSVP-Arbeitsteilung S. 6

Framework-Nation-Konzept und „Anlehnungspartner“ Deutschland als Kern europäischer Handlungsfähigkeit, JEF als Vorbild

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„Vor diesem Hintergrund, sollte sich Deutschland dafür einsetzen, das Framework-Nation-Konzept der NATO zum Kern für den Aufbau europäischer …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Vor diesem Hintergrund, sollte sich Deutschland dafür einsetzen, das Framework-Nation-Konzept der NATO zum Kern für den Aufbau europäischer militärischer Handlungsfähigkeit zu machen und in diesem Sinne auch die Idee Deutschlands als „Anlehnungspartner“ in Europa weiter verfolgen. … Die, außerhalb der NATO organisierte, Joint Expeditionary Force (JEF), die um Großbritannien herum unter Mitwirkung der baltischen und nordischen Staaten aufgebaut wurde, bietet hierfür ein Vorbild.“

Quelle: Drs. KOM-Drs-20-28-61, S. 6 (Original, neues Fenster)

Deutschland solle das NATO-Framework-Nation-Konzept zum Kern europäischer Handlungsfähigkeit machen und die „Anlehnungspartner“-Rolle weiter verfolgen; like-minded-Verbünde um eine Rahmennation seien geographisch nah, sicherheitspolitisch ähnlich und flexibel zu bilden; die Joint Expeditionary Force um Großbritannien sei Vorbild.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: Deutschland, Großbritannien, NATO enquete_gutachten\peters.json
Empfehlung Kap. 3.3.1 — Nationale strategische Kooperation und Steuerung S. 25

Empfehlung 20: Engere Kooperation der nationalen Entscheidungsebene für integriertes Engagement

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„Für ein besseres integriertes Engagement und mehr Kohärenz im internationalen Handeln der Bundesregierung sollte die nationale Entscheidungsebene enger kooperieren.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 25 (Original, neues Fenster)

In Afghanistan gab es Lernprozesse, etwa die Staatssekretärsrunde, gemeinsame Ertüchtigungsinitiative von AA und BMVg, der Nexus-Chapeau-Ansatz von AA und BMZ. Trotzdem beschränkten sich Treffen oft auf gegenseitige Unterrichtung. Künftig sollen Ressorts (BKAmt, AA, BMVg, BMZ, BMI, BMF, BMWK, BMUV, BMJ) enger koordinieren. Zusammenlegung von Projektfinanzierungen aus den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung und Stabilisierung zu einem ressortgemeinsamen Haushaltstitel ist zu prüfen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, BKAmt, Auswärtiges Amt, BMVg… enquete\kap3-empfehlungen.json
Empfehlung Kap. 3.2.4 — Krisenmanagement der NATO S. 23

Empfehlung 16: VN-NATO-EU-Dreieck: strategisch erfüllbare Aufträge anhand realistischer Fähigkeitsanalyse

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„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Künftige Bundesregierungen sollten in komplexen Einsätzen gemeinsam mit den VN, der NATO und der EU anhand realistischer Fähigkeitsanalysen verstärkt und nachhaltig dafür sorgen, dass innerhalb dieses Dreiecks strategisch erfüllbare Aufträge erteilt und Teilaufträge an befähigte Organisationen vergeben werden.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 23 (Original, neues Fenster)

Das NATO Strategische Konzept 19.06.2022 stellt heraus: Krisenmanagement bleibt Kernaufgabe; Erfahrungen aus Afghanistan sollen einfließen. Das Dreieck VN-NATO-EU bietet die leistungsfähigste Konstellation; bei Ausfall einer Organisation (z. B. Veto im VN-Sicherheitsrat) muss die Aufgabe an die handlungsfähige Organisation gegeben werden.

Thema: NATO & Bündnis Akteure: NATO, Vereinte Nationen, EU, Bundesregierung enquete\kap3-empfehlungen.json