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1. September 2021 Berlin Nach der Evakuierung Wichtiges Ereignis

Ressortübergreifende Grundsätze für die Nachevakuierung

Die Bundesregierung einigt sich auf Grundsätze für die weitere Ausreise. Sie gelten rückwirkend ab 2013 und schließen Kernfamilien ein.

Was passiert ist

Am 1. September 2021 einigte sich die Bundesregierung auf ressortübergreifende Grundsätze für die Phase nach der militärischen Evakuierung. Aufnahmeberechtigt waren Ortskräfte rückwirkend ab 2013, gemeinsam mit ihrer Kernfamilie. Eine individuelle Gefährdungsprüfung wurde wieder eingeführt. Mehrere zehntausend Menschen reichten Zuschriften ein.

Warum es zählt

Diese Grundsätze bestimmten über Monate die Praxis der Nachevakuierung. Sie waren das Ergebnis der harten Auseinandersetzungen während der Krise und stellten einen Kompromiss zwischen Schutz und Verfahrenskontrolle dar.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

25 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (17)

Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 624

Ressortübergreifende Grundsätze ab 01.09.2021: rückwirkend bis 2013, „Ortskraft plus Kernfamilie“, individuelle Gefährdungsprüfung

Originalstelle
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Danach werden Gefährdungsanzeigen durch OrtsKr [Ortskräfte], die sich ab dem 1. September 2021 melden, weiterhin an die jeweils zuständigen Ressortbeauftragten gestellt. Es folgt eine Prüfung der individuellen Gefährdung durch die Tätigkeit für Deutschland (selbsterklärend z.B. bei Tätigkeit für Bw/BPol) und Bestätigung des Ortskräfte-Verhältnisses durch Ressort/Arbeitgeber. Dies gilt rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt sich auf OrtsKr [Ortskräfte] und ihre Kernfamilie.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 624 (Original, neues Fenster)

Im BMVg-Sachstand vom 07.09.2021 wurden ressortübergreifende Grundsätze festgehalten: Gefährdungsanzeigen ab 01.09.2021 an Ressortbeauftragte, individuelle Gefährdungsprüfung durch Tätigkeit für Deutschland, rückwirkend bis 2013 für alle Ressorts und beschränkt auf „Ortskraft plus Kernfamilie“. Werkvertragnehmer konnten bei tätigkeitsbedingter Gefährdung aufgenommen werden. Die abschließende Zusammenstellung der weiteren schutzbedürftigen Personen (Stichtag 31.08.2021) erfolgte durch das AA, insbesondere Wissenschaft, Politik, NGOs, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten.

Thema: Ortskräfte ab 2021-09-01 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, Bundespolizei abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 3 — BMVg Sachstand 07.09.2021 S. 623

BMVg-Sachstand 07.09.2021: knapp 1.900 Ortskräfte zwischen 15.05. und 15.08.2021 ausgereist, wenige während Evakuierung

Originalstelle
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In diesem Sachstandsbericht wurde mitgeteilt, dass allen Ortskräften des BMVg und deren Familien bereits vor der militärischen Evakuierungsoperation die Möglichkeit gegeben worden sei, nach Deutschland auszureisen. Zwischen dem 15. Mai und dem 15. August 2021 hätten fast 1 900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation hätten jedoch nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können. Grund sei die schwierige Situation um den Flughafen in Kabul gewesen.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 623 (Original, neues Fenster)

Im Sachstandsbericht des BMVg an den Verteidigungsausschuss vom 07.09.2021 (MAT A-BMVg 4.20) wurde mitgeteilt, dass allen BMVg-Ortskräften und Familien bereits vor der militärischen Evakuierung die Möglichkeit zur Ausreise nach Deutschland gegeben worden war; zwischen dem 15.05. und 15.08.2021 hätten fast 1.900 Personen diese Möglichkeit genutzt. Während der militärischen Evakuierungsoperation selbst hätten wegen der schwierigen Lage am Flughafen Kabul nur wenige Ortskräfte ausgeflogen werden können.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-09-07 Akteure: BMVg, Verteidigungsausschuss abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

AA-Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 als Grundlage der „Phase 2“ für nachträgliche Ausreise

Originalstelle
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Während die Evakuierung noch lief, haben wir einen sogenannten Fünfpunkteplan aufgelegt, am 23.08., der dann auch die Grundlage der weiteren Arbeit war, insbesondere der Einrichtung der Phase 2. Wir haben das Phase 2 genannt, mit einem sogenannten Team Land, Team Luft, um so schnell wie möglich eben nach dem Ende der Evakuierungsoperation sicherzustellen, auch mit dem verbliebenen Personal vor Ort, dass wir auf dem Landweg und auf dem Luftweg Evakuierungen weiter durchführen können.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Das AA legte laut Aussage des damaligen Staatssekretärs Berger noch während der militärischen Evakuierungsoperation am 23.08.2021 einen Fünfpunkteplan auf. Er bildete die Grundlage der „Phase 2“ mit „Team Land“ und „Team Luft“ zur Fortführung der Evakuierungen über Land- und Luftweg nach Ende der militärischen Operation.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 5, Abschnitt 3.3 — Werkvertragsnehmer S. 396

Uneinheitliches Vorgehen bei Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren; BMI/M3: „nie ein einheitliches Vorgehen“

Originalstelle
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„BMVg weist darauf hin, dass das AA die Berücksichtigung dieser Gruppen offensichtlich großzügiger ausgelegt habe und mahnt in diesem Zusammenhang eine einheitliche Vorgehensweise an. BKAmt verweist auf ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Ministern in dem festgestellt worden sei, dass die Aufnahme und Berücksichtigung dieser Gruppen durchaus großzügiger gehandhabt werden sollte, auch Subunternehmer sollen dabei Berücksichtigung finden. BMI/M3 hebt hervor, dass es dazu nie ein einheitliches Vorgehen gegeben habe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 396 (Original, neues Fenster)

In einer Ressortbesprechung am 27.08.2021 wurde dokumentiert: Beim Umgang mit Werkvertragsnehmern, Subunternehmern, Contractoren und sonstigen Gruppen habe es laut BMI/M3 „nie ein einheitliches Vorgehen“ gegeben. Das BMVg habe restriktiv, das AA großzügiger entschieden. Das BKAmt verwies auf eine Aussage der Bundeskanzlerin, dass auch Subunternehmer großzügiger berücksichtigt werden sollten.

Thema: Ressortabstimmung 2021-08-27 Akteure: BMVg, Auswärtiges Amt, BMI/M3, BKAmt… abschlussbericht\teil2-kap5-ortskraefte.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 2 — BMZ und GIZ S. 622–623

Ortskräfteverfahren 2.0 ab 09.09.2021: Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung; mehrere Zehntausend Zuschriften

Originalstelle
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach dem Ende der militärischen Evakuierung am 26. August 21 haben die Afghanistan-Ressorts sich darauf verständigt, von diesem vereinfachten und beschleunigten Listenverfahren zurückzukehren zu einem Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung, so wie es auch zuvor in der Zeit zwischen 2013 bis etwa Mitte 2021 gegolten hat. Grundlage hierfür, für diese Rückkehr zur individuellen Gefährdungsprüfung, ist das im Ressortkreis auf Leitungsebene abgestimmte Thesenpapier vom 9. September 2021.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622–623 (Original, neues Fenster)

Nach Ende der militärischen Evakuierung verständigten sich die Afghanistan-Ressorts auf eine Rückkehr zum Ortskräfteverfahren mit individueller Gefährdungsprüfung. Grundlage: Thesenpapier vom 09.09.2021 (rechtlich vollständig ab 05.10.2021). Das BMZ schuf neue Verfahren in einer „Ortskräfteverfahren-Taskforce“; Dr. Spatz (GIZ) sprach von mehreren Zehntausend Zuschriften: „Ich habe bei 40 000 aufgehört, zu zählen.“

Thema: Nach der Evakuierung ab 2021-09-09 Akteure: BMZ, GIZ, Dr. Spatz, Fischer (BMZ) abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.3 — Reise Maas in Nachbarstaaten S. 622

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; „Compact for Afghanistan“ in EU eingebracht

Originalstelle
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Minister Maas ist dann Ende August in die Region gereist, und wir haben einen sogenannten „Compact for Afghanistan“ ausgearbeitet, in die Europäische Union eingebracht, bei dem es im Wesentlichen darum ging: „Wie können wir mit den Nachbarstaaten Afghanistans kooperieren?“, einmal natürlich wegen der weiteren Evakuierung, wegen der Stabilisierung, wegen der humanitären Hilfe.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 622 (Original, neues Fenster)

Außenminister Maas reiste am 31.08.2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans, um Ausreise über den Landweg zu organisieren (u. a. Treffen mit dem pakistanischen Armeechef). Menschen seien „in Bussen an die pakistanische Grenze gebracht worden“. Parallel wurde ein „Compact for Afghanistan“ für die Kooperation mit Nachbarstaaten ausgearbeitet und in die EU eingebracht.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-31 Akteure: Heiko Maas, Pakistan, Europäische Union, Staatssekretär Berger abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 8, Abschnitt 1.1 — Fünfpunkteplan AA S. 621

Inhalt des Fünfpunkteplans: Flughafen Kabul zivil, Nachbarstaaten, Visa, Personal, +10 Mio. € Aufnahmeprogramm

Originalstelle
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Nach Punkt 1 des Fünfpunkteplanes sollte der Flughafen Kabul in Absprache mit „der Türkei, den USA, und den Taliban [...] zivil weiterbetrieben werden“, um Evakuierungen über den Luftweg zu ermöglichen. Im zweiten Punkt sollten mit den „Nachbarstaaten Afghanistans“ Gespräche geführt werden, „damit diese Flüchtlinge aufnehmen, die das Land auf dem Landweg verlassen“. Nach dem dritten Punkt sollten die Betroffenen in den Nachbarstaaten „schnell und unkompliziert Visa für eine Einreise nach Deutschland“ erhalten. Punkt 4 sah die personelle Aufstockung „in den diplomatischen Vertretungen vor“, um einen „reibungslosen Ablauf [von] Punkt 3 zu ermöglichen“.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 621 (Original, neues Fenster)

Der Fünfpunkteplan vom 23.08.2021 (MAT A BPol-2.99) enthielt: (1) zivile Weiterbetreibung des Flughafens Kabul in Absprache mit Türkei, USA, Taliban; (2) Gespräche mit Nachbarstaaten zur Aufnahme von Flüchtlingen auf dem Landweg; (3) schnelle und unkomplizierte Visa für Einreise nach Deutschland; (4) personelle Aufstockung der diplomatischen Vertretungen; (5) Erhöhung des Programms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen um zehn Millionen Euro.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-23 Akteure: Auswärtiges Amt, Türkei, USA, Taliban abschlussbericht\teil2-kap8-nachevakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7 Zweiter Abschnitt 3.2 — Ramstein-Vereinbarung S. 611–612

Ramstein-Vereinbarung 20.08.2021: maximal 10 Tage Transitaufenthalt afghanischer US-Ortskräfte

Originalstelle
„(1) maximaler Aufenthalt von sieben Tagen; (2) reiner Transitaufenthalt (3) Ortskräfte bleiben unter US-Obhut auf deren Liegenschaften (4) Alle Ortskräfte werden danach in die USA oder in einen sicheren Drittstaat gebracht“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 611–612 (Original, neues Fenster)

Auf Bitte der USA wurde am 20.08.2021 per Verbalnote die temporäre Unterbringung afghanischer US-Ortskräfte auf der Air Base Ramstein vereinbart. Ursprünglich 4.700 Personen geplant, Option auf Verdoppelung. Maximaler Aufenthalt 10 Tage (in Berger-E-Mail noch 7), reiner Transit, US-Betreuung, anschließend in USA oder Drittstaaten. Engelke (BMI) sorgte sich, dass aus US-Sicht gefährliche Personen in Deutschland blieben.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-20 Akteure: Berger (AA), Engelke (BMI), USA, Angela Merkel abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json

… und 9 weitere.

Stimmen der Fraktionen (5)

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 3.1.4 — BMVg-Löschmoratorium S. 861–862

BMVg-Löschmoratorium vom 01.09.2021, proaktiv fast ein Jahr vor Ausschusseinsetzung

Originalstelle
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„„Und zu dem Zweck müssen die entsprechenden Dokumente jedweder Art - auch elektronische Kommunikation gehört dazu -, was auch immer, gesichert werden, und zwar jenseits der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Dokumenten, weil die gesetzlichen Vorschriften erfassen nicht alles. … Und deswegen habe ich es getan.” (Zeuge Hoofe)“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 861–862 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion würdigt, dass das BMVg am 01.09.2021, also vor der Bundestagswahl und fast ein Jahr vor Antragstellung, ein Löschmoratorium für Afghanistan-Unterlagen erließ. Staatssekretär Hoofe begründete dies mit der Notwendigkeit, die Geschehnisse umfassend aufzuarbeiten. Die anderen Ministerien erließen formale Löschmoratorien erst bei Antragstellung zum Untersuchungsausschuss.

Hinweis: Positive Bewertung des BMVg-Handelns durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Geheimschutz 2021-09-01 Akteure: BMVg, Staatssekretär Hoofe sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 2 — Executive Summary S. 921

FDP: Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst 22.08.2021, „Viel zu spät”

Originalstelle
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im November 2020 regte die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an, das Ortskräfteverfahren angesichts der sich verschärfenden Lage in Afghanistan zu überprüfen und auszuweiten. […] Eine abschließende Entscheidung zu diesem kritischen Thema erfolgte erst am 22. August 2021 – während der bereits laufenden Evakuierungsmission – durch die damalige Bundeskanzlerin. Viel zu spät.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 921 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die abschließende Entscheidung zur Ausweitung des Ortskräfteverfahrens erst am 22.08.2021, während der laufenden Evakuierungsmission, durch die Bundeskanzlerin getroffen wurde. Das sei „viel zu spät” gewesen, obwohl Kramp-Karrenbauer das Thema bereits im November 2020 angeregt hatte.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Ortskräfte 2021-08-22 Akteure: Angela Merkel, Annegret Kramp-Karrenbauer, BMVg sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Ramstein S. 847

CDU/CSU lobt: Nutzung Ramstein durch USA in „Rekordzeit von 24 Stunden” abgestimmt, Beleg gelungener Kooperation

Originalstelle
„Insgesamt kann die Operation der USA in Ramstein als erfolgreich für beide Seiten eingestuft werden. Sie war ein wichtiges Signal einer internationalen Zusammenarbeit, die selbst in schwierigsten Momenten für beide Seiten funktionierte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 847 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU bewertet positiv: Das Temporary Relocation Transit Agreement (USA nutzten Airbase Ramstein als Transit) wurde am 19.08.2021 in Rekordzeit von 24 Stunden zwischen allen Ressorts unter Bundeskanzlerin Merkel abgeschlossen. Hunderte deutsche Staatsbürger und Ortskräfte konnten mit US-Maschinen nach Doha und anderen Zielen ausgeflogen werden.

Thema: Nach der Evakuierung 2021-08-19 Akteure: USA, Angela Merkel, Miguel Berger, Hans-Georg Engelke sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 4, Abschnitt 4.5.4 — CDU-Abgeordneter S. 969–970

FDP: Öffentliche Äußerung eines CDU-Außenpolitikers behinderte KSK-Hubschraubereinsatz

Originalstelle
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Am 19. August 2021 hatte ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschrauber-Einsatz gesprochen. […] „Stellen Sie sich vor: Ich erfahre davon nicht selber, weil ich „Anne Will” gucke — weil das war mir ja nicht möglich —, sondern ich erfahre das am nächsten Tag von ausländischen Spezialkräften von sonstigen Nationen, die meinen Gefechtsstand stürmen, die im Endeffekt alle diese Hubschrauber wollen.”“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 969–970 (Original, neues Fenster)

Die FDP-Fraktion dokumentiert: Am 19.08.2021 sprach ein CDU-Außenpolitiker in einer Politiksendung öffentlich über einen potenziellen Hubschraubereinsatz. Laut KSK-Kommandeur „Tobias” hatte das nachteilige Folgen für die Zusammenarbeit mit Partnernationen vor Ort und behinderte die Evakuierungsbemühungen.

Hinweis: Fraktionsposition der FDP.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-19 Akteure: KSK, Oberstleutnant Tobias, CDU-Außenpolitiker sondervoten\fdp.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 11.3 — Kabul Luftbrücke S. 845–846

CDU/CSU: Charteraktion „Kabul Luftbrücke” (Marquardt) behinderte die Evakuierung; Berger nannte Vorgehen „unerträglich”

Originalstelle
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Was uns extrem genervt hat, war, dass ein Flugzeug gelandet ist auf dem Flughafen ohne jede Planung, ich glaube, fünf oder sechs Stunden mit den laufenden Motoren, das die Landebahn blockiert hat. Die Amerikaner waren extrem verärgert, und diese unabgestimmte Vorgehensweise hat die Evakuierung de facto behindert.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 845–846 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU dokumentiert kritisch: Die zivilgesellschaftliche Initiative „Kabul Luftbrücke” um den Grünen-MdEP Erik Marquardt sei am 25.08.2021 ohne Planung in Kabul gelandet, habe die Landebahn blockiert, ohne Passagiere abfliegen müssen. AA-StS Berger („unerträglich”). Maas habe die Aktion gleichwohl mit NATO-Callsign unterstützt.

Hinweis: Politisch zugespitzte Kritik an Akteur eines anderen Lagers.
Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-25 Akteure: Erik Marquardt, Kabul Luftbrücke, Miguel Berger, Heiko Maas sondervoten\cducsu.json

Stimmen der Sachverständigen (1)

Sachverständige:r Frage 3 — Glaubwürdigkeit der Taliban-Versprechen S. 5

UN-Sicherheitsrat-Resolution 30.08.2021 zu freier Ausreise; Russland und China enthielten sich

Originalstelle
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der UN-Sicherheitsrat hat die Taliban aufgefordert, Afghanen und ausländische Staatsangehörige ungehindert ausreisen zu lassen. Man erwarte, „dass die Taliban diese und alle anderen Verpflichtungen einhalten”, hieß es in einer am Montag beschlossenen Resolution des mächtigsten UN-Gremiums. Diese wurde in New York mit 13 Ja-Stimmen angenommen, Russland und China enthielten sich. Die Resolution bezieht sich auf eine Erklärung der Taliban vom Freitag dem 27.08.2021 … Eine vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde in der Resolution nicht erwähnt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 5 (Original, neues Fenster)

Die UN-Sicherheitsrats-Resolution vom 30. August 2021 (13 Ja-Stimmen, Russland und China enthielten sich) habe die Taliban zur ungehinderten Ausreise von Afghan:innen und Ausländer:innen aufgefordert; sie nahm Bezug auf die Taliban-Erklärung vom 27.08.2021. Die von Präsident Macron geforderte Sicherheitszone in Kabul wurde nicht erwähnt.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-30 Akteure: UN-Sicherheitsrat, Russland, China, Emmanuel Macron stellungnahmen\06-domroese.json

Empfehlungen, die daraus folgen (1)

Empfehlung Kap. 3.7.1 — Fähigkeiten der Bundesregierung S. 47

Empfehlung 58: Standardisierter ressortgemeinsamer Arbeitsmodus für IKM

Originalstelle
„Die effektive Beteiligung am Internationalen Krisenmanagement (IKM) bedarf eines standardisierten ressortgemeinsamen Arbeitsmodus der gesamten Bundesregierung.“

Quelle: Drs. 20/14500, S. 47 (Original, neues Fenster)

Standardisierte Verfahrensprinzipien (Standard Operating Procedures, SOPs) zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung entwickeln. Common Effort Community (seit 2016, mit Niederlanden) als Vorbild. Gemeinsame Beschlüsse von AA und BMVg zur Sicherheitssektorentwicklung auf weitere Arbeitsfelder ausdehnen.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, BMVg, Niederlande enquete\kap3-empfehlungen.json