Sicherheitspolitischer Jour fixe lehnt Charterflüge ab
Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.
In der Bundespressekonferenz kündigt Merkel eine pragmatische Lösung für Ortskräfte an, auch mit Charterflügen.
Am 22. Juli 2021 sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Bundespressekonferenz von einer „pragmatischen Lösung“ für Ortskräfte ab dem Jahr 2013, auch durch Charterflüge. Am selben Tag mahnte der deutsche Geschäftsträger in Kabul, Jan Hendrik van Thiel, die Symbolwirkung eines Charters sei „vergleichsweise eine Lappalie“, denn andere Staaten wie Frankreich, Großbritannien und die USA evakuierten bereits sichtbar.
Merkels Aussage signalisierte einen Kurswechsel, dem schnelle Schritte folgen sollten. In der Praxis blieb der Abstand zur Lage am Boden groß.
Die Ressorts lehnen Charterflüge zur Ausreise von Ortskräften mit Verweis auf einen drohenden „Saigon-Effekt“ ab.
Die Bundeswehr beginnt eine militärische Evakuierungsoperation vom Flughafen Kabul. Der Befehl wird „von Cockpit zu Cockpit“ gegeben.
18 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Unser Ziel ist, dass diejenigen, die ab 2013 für Deutschland gearbeitet haben, auch die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen, wenn sie das wünschen, um eben genau nicht bedroht zu werden. Ich setze mich sehr dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, soweit das in unserer Hand liegt, und das heißt eben auch, dass der Flug nicht daran scheitern darf, dass man das Geld nicht hat. Darum werden wir uns kümmern. Das heißt gegebenenfalls auch, über Charterflugzeuge nachzudenken.“
Bundeskanzlerin Merkel nahm am 22.07.2021 in der Bundespressekonferenz Stellung zum Ortskräfteverfahren: Wer ab 2013 für Deutschland gearbeitet habe, solle die Möglichkeit erhalten, nach Deutschland zu kommen. Sie warb für „pragmatische Lösungen“: Flüge dürften nicht am Geld scheitern, gegebenenfalls über Charterflugzeuge. Sie habe gerade tags zuvor im Kabinett dafür geworben.
„Und dann habe ich eine Staatssekretärin, die sagt: Na ja, ist denn da überhaupt irgendwas? - Und draußen höre ich das Maschinengewehr rattern, hatte gerade noch die Einschläge. Das hat mich schon ein bisschen geschockt in dem Moment.“
Am Abend des 03.08.2021 zündete ein Selbstmordattentäter vor dem Haus des afghanischen Verteidigungsministers in unmittelbarer Nähe der Green Zone in Kabul; mindestens acht weitere Menschen wurden getötet. Geschäftsträger van Thiel war über die Reaktion der Staatssekretärin Leendertse, die seinen Bericht zunächst angezweifelt habe, „tief überrascht“; sie habe „unter wahnsinnigem Druck aus dem BMI“ gestanden, einen geplanten Abschiebeflug durchzuführen.
„Die Symbolwirkung von Chartern […] ist mittlerweile jedenfalls völlig irrelevant geworden. FRA [Frankreich] hat mil. Flugzeug geschickt, GBR [Großbritannien] sendet bisher einen in Zukunft drei Charter pro Woche, USA haben tausende Begünstigte per E-Mail direkt angeschrieben und werden ebenfalls eine sehr sichtbare massive Luftbrücke aufbauen. […] Die Symbolwirkung eines Charters ist vergleichsweise eine Lappalie und für das Überleben der „Republik“ eine Marginalie.“
Geschäftsträger van Thiel meldete am 22.07.2021 aus Kabul: Frankreich (Militärflugzeug), Großbritannien (1–3 Charter pro Woche) und die USA (massive Luftbrücke) evakuierten bereits sichtbar. Die deutsche Sorge um Symbolwirkung sei „vergleichsweise eine Lappalie“. Er warnte vor der deutschen Selbstüberschätzung: „weil wir so was ganz Besonderes sind, können wir eigentlich nichts machen, ohne dass wir die Republik destabilisieren“.
„In einer Vorlage zur Information an den damaligen Bundesinnenminister Seehofer, in der über den Asyllagebericht berichtet wurde, hieß es, dass „der aktuelle Lagebericht zu keiner grundlegend veränderten Lageeinschätzung in AFG” komme. Dort hieß es mitunter, dass darin „keine gravierenden Veränderungen der Sicherheitslage” erkennbar gewesen seien.“
Der Asyllagebericht des AA vom 15.07.2021 (inhaltlicher Bearbeitungsstand Mai 2021) stellte „keine grundlegend veränderte Lageeinschätzung” für Afghanistan fest. Eine Vorlage an Innenminister Seehofer wertete den Bericht entsprechend. Krüger erklärte: Zum Erstellungszeitpunkt seien die meisten Provinzen noch nicht in „Talibangewalt” gewesen, der „schleichende, aber stetige Prozess der Unterdrückung” sei noch nicht feststellbar gewesen.
„Zusammenfassend bewerten wir die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”. Einen „Sturm der Taleban auf Kabul” – ebenso den Zusammenbruch der ANDSF sowie der Republik an sich – halten wir (vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung) kurzfristig für unwahrscheinlich.“
Ein BND-Sprechzettel für ein Gespräch mit Sonderbeauftragtem Dr. Wieck vom 26.07.2021 bewertete die Bedrohungslage für Kabul-Stadt als „hoch”, einen kurzfristigen Sturm der Taliban auf Kabul oder Zusammenbruch der ANDSF und Republik aber als „unwahrscheinlich” (5–20 %), vorbehaltlich fortgesetzter finanzieller Unterstützung. Eine begleitende E-Mail nannte das Ziel, „elegant einen Spagat zwischen DEU-Bo und BND Perzeption” zu schaffen.
„[Müller:] Wenn wir auch für alle EZ Ortskräfte, -Tätige bis 2013 diesen Anspruch ausweiten, dann können darauf bis zu 50 000 ehemalige oder tatsächlich noch beschäftigte Ortskräfte zurückkommen. Und das habe ich in der damaligen Zeit für sehr unwahrscheinlich gehalten, das überhaupt zu administrieren.“
Erst nach der Machtübernahme der Taliban entschied Bundeskanzlerin Merkel am 22.08.2021, das erweiterte Verfahren auch auf Ortskräfte des BMZ und AA bis 2013 zurückzudatieren. BMZ-Minister Müller hatte zuvor vor „bis zu 50.000“ potenziell anspruchsberechtigten Personen gewarnt; StS Jäger (BMZ) ordnete am 23.08.2021 an, neu eingehende Anträge jenseits der Zweijahresfrist nur entgegenzunehmen, aber „bis auf weiteres nicht (!) an AA und BMI weiterzuleiten“.
„BK'in hat entschieden, dass BMVg-Wünsche nachvollziehbar und Gefährdungssituation für BMVg- und BMI-OK anders einzuschätzen sind als für BMZ- und AA-OK; für BMVg- und BMI-OK soll daher die Zweijahresfrist nicht mehr gelten. … Auch solle das BMZ das Verfahren „nicht mit großen Zahlen verunmöglichen.“
Am Rande des Kabinetts entschied Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 nach Vorstoß von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer: Die Zweijahresfrist für die Antragsberechtigung wird für Ortskräfte des BMVg und BMI bis ins Jahr 2013 zurückgenommen; für BMZ und AA bleibt sie bestehen. Auf Initiative von StS Hoofe (BMVg) galt die Erweiterung nur für ehemalige Ortskräfte mit früher abgelehntem Antrag, was Grohmann scharf kritisierte; das BMI hob diese Einschränkung intern wieder auf.
„Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik Afghanistan war für den 5. August geplant – mehr deutsche Realitätsverweigerung geht nicht. Ich habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghaninnen und Afghanen zurück in den Krieg abgeschoben hat.“
Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)101(neu), S. 2 (Original, neues Fenster)
Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik sei für den 5. August (2021) geplant gewesen, ein Höhepunkt deutscher Realitätsverweigerung; Petersmann habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghan:innen zurück in den Krieg abgeschoben habe.
„Zwar konnte eine niedrige dreistellige Zahl von Ortskräften und weiteren schutzbedürftigen Personen evakuiert werden. Die Evakuierung dieser Personengruppe war jedoch nicht ausreichend zielgerichtet. Verantwortlich dafür waren unzureichende Planungen der Bundesregierung für die massenhafte Evakuierung von Ortskräften. Zu spät, erst mit Beginn der Evakuierung wurde seitens der Bundeskanzlerin überhaupt entschieden, dass auch Ortskräfte und deren Familien mit evakuiert werden sollen.“
Die SPD-Fraktion bewertet: Die Evakuierung von Ortskräften sei nicht ausreichend zielgerichtet gewesen. Verantwortlich seien unzureichende Planungen, nicht die operativ Handelnden. Erst mit Beginn der Evakuierung sei seitens der Bundeskanzlerin entschieden worden, Ortskräfte einzubeziehen. Auch berechtigte Ortskräfte seien bedauerlicherweise abgewiesen worden.
„Allerdings machte sie von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch, um eine klare Weisung an die Ressorts zu erteilen und die Umsetzung zu erzwingen. Der praktische Nutzen der von der Bundeskanzlerin geforderten Charterflüge wurde von mehreren Zeug:innen während des Untersuchungsausschusses infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass logistische Herausforderungen und bürokratische Hürden gegen Charterflüge gesprochen hätten. Tatsache ist jedoch, dass andere NATO-Partner wie Frankreich erfolgreich Charterflüge einsetzten, um ihre Ortskräfte und gefährdete Personen aus Afghanistan zu evakuieren.“
Die Fraktion kritisiert: Im Juli 2021 forderte Merkel die Ressorts auf, Charterflüge zur Evakuierung zu prüfen; die Ressorts kamen dem nicht nach. Merkel insistierte ein weiteres Mal, machte aber von ihrer Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch. Andere NATO-Partner wie Frankreich nutzten Charterflüge erfolgreich. Es bleibe „ein schwerwiegendes Versäumnis”, dass kein politischer Wille zur Umsetzung bestand.
„Dies war jedoch eine Schätzung auf Basis der sogenannten ELEFAND-Liste (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland). Wie der Untersuchungsausschuss in seinen Beweiserhebungen herausarbeitete, wurde die Anzahl der in Afghanistan befindlichen deutschen Staatsbürger um fast die Hälfte unterschätzt. Dass diese Zahl falsch war, war dem AA laut dem damaligen Leiter des Krisenreaktionszentrums bereits lange vor der Machtübergabe in Kabul bewusst.“
Die CDU/CSU dokumentiert: AA gab dem BMVg ~300 deutsche Staatsbürger als Planungsgröße; tatsächlich befanden sich fast doppelt so viele dort. Staatssekretärin Leendertse meldete am 13.08.2021 noch „88 Deutsche neben Botschaftspersonal”. Die Reise- und Sicherheitshinweise wurden erst am 12.08.2021 nach interner Diskussion und Druck aus Kabul angepasst.
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stand dem Untersuchungsanliegen von Anfang an überwiegend aufgeschlossen gegenüber. […] Angestrebt wurde aber ein gemeinsamer Einsetzungsantrag der Bundestagsfraktionen, die seit 2002 gemeinsam die Mandate für den Afghanistan-Einsatz getragen haben.“
Die CDU/CSU stellt fest, dass sie dem Untersuchungsanliegen, das sie schon im August 2021 gefordert hatte, überwiegend aufgeschlossen gegenüberstand und gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen Einsetzungsantrag erarbeitete (21.06.2022). Ein eigener Entwurf habe bereits zur Jahreswende 2021/2022 vorgelegen.
„Am folgenden Tag schrieb der damalige Staatssekretär Jäger dann an die zuständige damalige Abteilungsleiterin im BMZ, dass ihm die Dinge im Ressortkreis aus dem Ruder zu laufen schienen: „Wir laufen Gefahr, dass am Ende zu viele und die falschen nach Deutschland kommen.“. Die Härtefälle würde deswegen weiterhin eng ausgelegt werden. Die Bundeskanzlerin erklärte dazu in ihrer Befragung vor dem Ausschuss, dass ihr dies nicht bekannt gewesen sei und von Staatssekretär Jäger auch nicht erwartet habe: „Also mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!“.“
Die SPD-Fraktion dokumentiert: Trotz Kanzlerin-Entscheidung (22.08.2021) zur OKV-Erweiterung auf BMZ-Ortskräfte habe Staatssekretär Jäger (BMZ) am 23.08.2021 angewiesen, die Härtefälle „eng auszulegen“; „zu viele und die falschen“ könnten kommen. Bundeskanzlerin Merkel: „Donnerwetter!“ Sie habe davon nichts gewusst.
„„… you can trust on our best efforts to provide you with a safe working environment and with job security. We will be there when you need us. Therefore, please stay with us.” (Jäger/Schäfer-Gümbel, Mai 2021)“
Die Fraktion kritisiert das BMZ-Verhalten: Ein Brief von StS Jäger (BMZ) und GIZ-Vorstand Schäfer-Gümbel (Anfang Mai 2021) bat die Ortskräfte ausdrücklich, im Land zu bleiben, verbunden mit vagen Versprechen. Eine „Bleibeprämie” wurde gegen Verzicht auf das Ortskräfteverfahren angeboten, verfassungsrechtlich nicht haltbar laut interner GIZ-Prüfung, dennoch noch am 13.08.2021 weiterverfolgt. BMZ erstellte trotz Zusage vom 25.05.2021 keine Ortskräfte-Listen; die Task Force startete erst am 15.08.2021. Merkel reagierte auf die Konfrontation mit Jägers E-Mail vom 23.08.2021: „mir lag auf der Zunge, zu sagen: Donnerwetter!”
„Der Wunsch des BMZ, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit auch in diese Regelung aufzunehmen, wurde letztlich von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Merkel am 16. Juni 2021 unter Verweis auf eine unterschiedliche Gefährdungslage und mit dem Hinweis, das BMZ solle das Ortskräfteverfahren nicht durch hohe Zahlen verunmöglichen, abgelehnt.“
Die FDP dokumentiert: Trotz klaren Doha-Horizonts brauchten die Ressorts von März 2020 bis Juni 2021 für die Anpassung des Ortskräfteverfahrens. Den BMZ-Wunsch, die Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen, lehnte Bundeskanzlerin Merkel am 16.06.2021 unter Verweis auf unterschiedliche Gefährdungslage und „hohe Zahlen” ab.
„Da auf Ministerebene keine gemeinsame Position zur Ausweitung der Zweijahresfrist gefunden wurde, eskalierte die Verteidigungsministerin das Thema auf die Ebene der Bundeskanzlerin. Am 16. Juni 2021 fand unter ihrer Leitung ein Gespräch im BKAmt statt […]. Frau BK'in [hat] festgestellt, die OK der Bundeswehr und des BMI seien höher gefährdet als die nationalen Beschäftigten anderer Ressorts und der EZ.“
Die CDU/CSU dokumentiert: BMI, AA, BMZ lehnten Ausweitung der Zweijahresfrist (Anzeigerecht bis 2013 rückwirkend) für die Bundeswehr-Ortskräfte ab. Erst durch Eskalation Kramp-Karrenbauers auf BKin-Ebene und Entscheidung Merkels (16.06.2021) wurde Ausweitung für Ortskräfte von BMVg und BMI beschlossen: ~300–500 zusätzliche Ortskräfte mit bis zu 1.500 Familienangehörigen.
… und 2 weitere.