Unterzeichnung des Doha-Abkommens zwischen USA und Taliban
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Der Bundestag verlängert das Bundeswehrmandat für Resolute Support, das als Übergangsmandat bezeichnet wird.
Am 25. März 2021 verlängerte der Bundestag das Mandat für die deutsche Beteiligung an der Resolute Support Mission um zehn Monate. 432 Abgeordnete stimmten dafür, AfD, Linke und Teile der Grünen dagegen. Das Mandat wurde ausdrücklich als Übergangsmandat bezeichnet, das einen geordneten Abzug ermöglichen sollte. Die Taliban erklärten daraufhin ihre bisherige Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten für aufgehoben.
Die Mandatsverlängerung verschaffte der Bundeswehr Zeit, gefährdete aber zugleich die in Afghanistan verbliebenen Soldaten, weil sich der Schutz durch die Taliban entzog.
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
US-Präsident Biden verkündet den vollständigen Abzug aller US-Truppen vor dem 11. September 2021.
Die deutsche Beteiligung an Resolute Support endet. Der Empfang in Wunstorf am Folgetag findet ohne politische Spitze statt.
23 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Am 25. März 2021 verlängerte der Deutsche Bundestag das Bundeswehrmandat für die Beteiligung an der RSM um weitere zehn Monate bis zum 31. Januar 2022. … Und bereits das Mandat, das letzte RSM-Mandat im März 2021, haben wir schon immer als ein „Übergangsmandat“ bezeichnet, auch im Mandatstext selbst.“
Am 25.03.2021 verlängerte der Bundestag das RSM-Mandat um zehn Monate (bis 31.01.2022). Die kürzere Dauer (statt zuvor 12 Monaten) sollte den „Übergangscharakter“ verdeutlichen, wie Zeuge Dr. Wächter (BMVg, Abteilungsleiter Politik) erläuterte; bereits im Mandatstext sei von einem „Übergangsmandat“ gesprochen worden.
„Am 23. März 2021 wurde der Antrag in der 76. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. und 1 Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. … In der 218. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2021 wurde die Beschlussempfehlung mehrheitlich mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen angenommen.“
Am 25.03.2021 nahm der Bundestag in seiner 218. Sitzung das verlängerte RSM-Mandat mit 432 von 629 abgegebenen Stimmen an. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten zuvor CDU/CSU, SPD, FDP und eine Stimme der Grünen zugestimmt; AfD, LINKE und eine weitere Grünen-Stimme votierten dagegen.
„Die TLB haben im Gegenzug in einem vorbereiteten (und somit mit der TLB-Führung abgestimmten) Statement erläutert, dass sie die DEU Entscheidung als grundsätzlich falsch verurteilen, in der Mandatsverlängerung eine Ankündigung für einen Verbleib DEU und damit als Verstoß gegen das USA-TLB-Abkommen sehen. Dies hebe somit die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber DEU Soldaten explizit auf; die Verantwortung dafür liege allein bei DEU.“
Der Bundestag verlängerte am 25.03.2021 das RSM-Mandat bis 31.01.2022. Gießmann und Krüger trafen Taliban-Vertreter, um Hintergründe zu erläutern; laut Gießmann konnte die Befürchtung einer längeren deutschen Anwesenheit ausgeräumt werden. Eine BMVg-Vorlage vom 21.04.2021 stellte demgegenüber dar: Die Taliban hätten in einem abgestimmten Statement die Verlängerung verurteilt, als Verstoß gegen das US-Taliban-Abkommen gewertet und die Nicht-Angriffsgarantie gegenüber deutschen Soldaten ausdrücklich aufgehoben.
„Der Zeuge Krüger … berichtete in einer E-Mail vom 31. März 2021 aus Gesprächen mit den Taliban, wonach die Mandatsverlängerung Deutschlands aus Sicht der Taliban eine „unerwartete Entscheidung“ gewesen sei. Die Taliban hätten erklärt, dass diese Entscheidung „den Boden“ bereite „für diejenigen, die den Friedensprozess stören wollten“. Deutschland verletze damit „das Doha-Abkommen und habe andere Staaten dazu ermutigt, dies ebenfalls zu tun“. Sie warnten, dass diese Ankündigung „auch den Schutz von den deutschen Soldaten [nehme], den diese seit dem 29. Februar 2020 genossen hätten; sollte – [G]ott verhüte – ‚etwas geschehen', dann sei dies allein die Verantwortung der deutschen Regierung“.“
Laut E-Mail Krüger (AA, Länderreferat Afghanistan) vom 31.03.2021 bezeichneten die Taliban die deutsche Mandatsverlängerung als „unerwartete Entscheidung“, die das Doha-Abkommen verletze und andere Staaten zur Nachahmung ermutige. Der Schutz deutscher Soldat:innen seit 29.02.2020 entfalle; sollte „etwas geschehen“, sei das allein Verantwortung der deutschen Regierung. Die Bedenken konnten durch Erläuterung der parlamentarischen Prozesse gemildert werden.
„Lieber Andreas, ich gehe davon aus, dass es gelingen wird, die notwendige Zeit zu verhandeln, wenn an die TLB ein eindeutiges, glaubwürdiges und in den eigenen Reihen verhandelbares Abzugssignal gesendet werden kann. D.h. für uns: wenn es „geordnet“ ablaufen soll 4-6 Monate! Alle kürzeren Zeiten, die da herumgeistern sind Gestümpe.“
Im Frühjahr 2021 drängte die Bundesregierung verstärkt auf eine NATO-Entscheidung, denn die Abzugsfrist 30.04.2021 rückte näher. NATO-Militärbehörden (SHAPE, JFC Brunssum) forderten „Prudent Planning“. Am 12.03.2021 schrieb Oberst i. G. Groeters (BMVg) an Krüger (AA): mindestens 4–6 Monate für eine geordnete Rückverlegung seien nötig, alles Kürzere sei „Gestümpe“. Selbst große Truppensteller hätten 4 Monate Bedarf kommuniziert.
„Seit der rechtlichen Klarstellung bedürfen Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren der Parlamentsbeteiligung konkretisiert.“
Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht den Charakter der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“. Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Bündnisgebietes bedürfen der konstitutiven Zustimmung des Bundestages. Mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 wurde das Verfahren konkretisiert. Der Bundestag kann den Antrag nicht verändern, nur zustimmen oder ihn ablehnen.
„Bei einer vorhergehenden Unterrichtung der Koalitionsfraktionen hatte Außenminister Joschka Fischer am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben. Der Einsatz bleibe räumlich begrenzt und werde wahrscheinlich sehr stark von Europa mitgestaltet. Deutschlands Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen.“
Am 22. Dezember 2001 billigte der Bundestag mit großer Mehrheit die Teilnahme von bis zu 1.200 Bundeswehrsoldat:innen an der VN-mandatierten ISAF. Außenminister Fischer hatte am 11. Dezember 2001 erklärt, es bestehe nicht die Absicht, wie im Kosovo länger zu bleiben; Schwerpunkte seien Bildung, Erziehung und Frauen. Ab Anfang Januar 2002 waren 5.000 ISAF-Soldat:innen aus 21 Nationen im Großraum Kabul eingesetzt.
„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Beratungsmission Resolute Support bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten im Vorfeld vor einem terminfixierten, nicht an Übernahmefähigkeit orientierten ISAF-Abzug gewarnt, der von den Taliban nur noch abgewartet werden musste. Die gewachsene Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar – und angesichts der Entwicklungen des Afghanistan-Einsatzes und konkurrierender neuerer Krisen erklärbar.“
Am 18. Dezember 2014 votierte der Bundestag mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten vor einem terminfixierten ISAF-Abzug gewarnt. Die Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar. Ignoriert wurde, dass es im ISAF-Abzugsjahr mit mehr als 5.000 gefallenen Polizisten und Soldaten so viele gefallene Einsatzkräfte gab wie nie seit 2002.
… und 3 weitere.
„Die sog. „Rühe-Kommission“ schlug vor, „eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und zur Vorlage eines Evaluierungsberichts nach Abschluss eines Einsatzes“ in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.“
Die Parlamentsbeteiligung blieb hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die parlamentarische Kontrolle fokussierte sich auf eine „Detailkontrolle der Durchführungsebene“. Eine regelmäßige und systematische politisch-strategische Kontrolle unterblieb. Die Rühe-Kommission schlug 2015 vor, eine Pflicht zur Vorlage von regelmäßigen bilanzierenden Bewertungen und eines Evaluierungsberichts in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufzunehmen.
„Im Laufe der Jahre wurde deutlich, dass die Mandate der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht entsprachen. Der Bundestag unterließ es, die Bundesregierung zu der notwendigen Auftrags- und Zielklarheit zu veranlassen: • Die Aufträge wurden immer sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung und ohne Bezug zum maßgeblichen NATO-Operationsplan formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage im deutschen Verantwortungsbereich seit 2008 und der Übergang eines Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider.“
Die Mandate entsprachen der zentralen Forderung des Brahimi-Reports nach realistischen, klaren und glaubwürdigen Aufträgen nicht: Sie wurden sehr allgemein und losgelöst von der konkreten Lageentwicklung formuliert. Die Verschärfung der Sicherheitslage seit 2008 und der Übergang vom Stabilisierungs- zu einem Kampfeinsatz spiegelten sich nicht im Mandat wider. Der unveränderte Auftrag „Aufrechterhaltung der Sicherheit“ verschwieg die Realität der NATO-Aufstandsbekämpfung. Mandate wurden nicht auf überprüfbare Teilziele heruntergebrochen.
„Diese Mandatierung war formell und materiell rechtmäßig. Rechtmäßig war insbesondere auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. … Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandatierung dieses Einsatzes bestehen keine.“
Die SPD-Fraktion stellt fest: Die Mandatierung der Evakuierungsoperation (Beginn 15.08., Kabinett 18.08., Bundestag 25.08.2021) sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, auch die Evakuierung von Personen mit ausschließlich afghanischer Staatsangehörigkeit. Die Bedingung „Gefahr in Verzug“ (§ 5 Abs. 1 ParlBG) sei hinreichend begründet gewesen.
„Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es mindestens erforderlich, für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission eine Exit-Strategie vorzuhalten, um auf kurzfristige und radikale Lageveränderungen vorbereitet zu sein. Der Deutsche Bundestag sollte die Mandatierung solcher Einsätze auch von der Existenz einer entsprechenden Exit-Strategie abhängig machen.“
Empfehlung der FDP-Fraktion: Für jeden Auslandseinsatz der Bundeswehr und jede internationale Polizeimission soll eine Exit-Strategie vorgehalten werden; der Bundestag soll die Mandatierung von deren Existenz abhängig machen. Szenarien gegen den eigenen politischen Willen müssen frühzeitig durchgeplant werden.
„Der Deutsche Bundestag sollte als Mitauftraggeber von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Entscheider über den Bundeshaushalt seiner Einsatzverantwortung und mitgestaltenden Rolle bei deutschen Beteiligungen an internationalen vernetzten Engagements wirksamer gerecht werden.“
Mitbestimmungsrechte des Bundestages sind weitreichend (BVerfG 1994; Parlamentsbeteiligungsgesetz 2005). Startmandate werden oft unter Zeitdruck beraten. Daher ist sorgfältige Unterrichtung essenziell. Fachabgeordnete sollen sicherheitspolitische Notwendigkeit, Völkerrechtslegitimität, Auftragsrealitätsnähe und Verantwortbarkeit prüfen; innenpolitische Rücksichten sollen nicht ausschlaggebend sein.
„Die Bundesregierung sollte ihre Beziehungen zum Parlament sowie ihre Berichte zu strategischen, vernetzten Einschätzungen an das Parlament intensivieren und verstetigen.“
Ein Verbindungselement der Bundestagsverwaltung soll den Informationsfluss sicherstellen. Berichterstattende sollen über strategische Einsatzentscheidungen regelmäßig unterrichtet werden. Einmal jährlich soll ein eingestufter Bericht zur sicherheitspolitischen Lage und strategischen Vorausschau dem Bundestag vorgelegt werden, verknüpft mit einer sicherheitspolitischen Debatte.
„Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen für strategisch relevante Dokumente der Bundesregierung zur Planung und Durchführung vernetzter IKM-Einsätze sollten durch den Deutschen Bundestag verlängert werden können.“
Die Arbeit der Enquete-Kommission zeigte mehrfach Lücken in der Dokumentation des 20 Jahre dauernden Afghanistan-Einsatzes. Der Bundestag soll fallbezogen über Verlängerung von Aufbewahrungs- und Löschfristen entscheiden und dabei Art, Umfang und Dauer festlegen können. Aufbewahrung digital durch federführende Behörde; nach Frist Übergabe an Bundesarchiv. Zugang für Evaluationen sichern.
„Nach Beendigung jedes Engagements – und bei langfristigen Einsätzen prozessbegleitend – sollten unabhängige Evaluationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung sollte den Bundestag darüber hinaus über die Umsetzung von Lessons Learned informieren.“
Unabhängige strategische Evaluationen mindestens alle 5 Jahre; Ergebnisse veröffentlichen. Im Afghanistan-Einsatz wurden „Neigungen zur Schönfärberei” erkannt. Politische Entscheider, Wissenschaftler:innen und ehemalige Einsatzkräfte in Evaluationsgruppen. Prüfung: dauerhafte Institution (Vorbild SIGAR, gefördertes Evaluierungsinstitut) vs. fallbezogene Einsetzung. Niederländisches Modell: verpflichtende Berichterstattung zu Lessons-Learned-Umsetzung. OECD-DAC-Evaluierungskriterien als Orientierung.
„Strategische Kommunikation sollte ressortübergreifend abgestimmt und verbessert werden.“
Klare kurz- und langfristige Kommunikationsziele zwischen Ressorts. Einheitliches Wording. Niedrigschwellige Angebote (Townhall-Gespräche, Diplomatie macht Schule), besonders im digitalen Raum. AA soll eigene Analysekapazitäten erweitern und im digitalen Raum Zielgruppen mit regionalen Schwerpunkten adressieren. Bundeswehr-Fähigkeiten in diesen Bereichen stärken. Regelmäßige Evaluation der Kommunikationsstrategie.
„Internationales Krisenmanagement sollte realitätsnah, ungeschönt und glaubhaft von der strategischen bis zur Umsetzungsebene kommuniziert werden.“
Die kommunikative Dimension von Einsätzen sendet immer Botschaften an lokale UND eigene Bevölkerung. Beim Afghanistan-Engagement war die Wahrnehmung stark auf Bundeswehreinsätze fokussiert; auch Kenntnisse dazu waren gering. Klare, ehrliche Kommunikation gehört zum Erwartungsmanagement. Angesichts hybrider Angriffe ist Kommunikation als sicherheitspolitisches Instrument zu verstehen.
„Die Bundesregierung sollte jährlich zu multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten an den Bundestag und die zuständigen Ausschüsse berichten.“
Beispiele für multilaterale Verbundfähigkeiten: AWACS, EU-Battlegroups, NATO Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), Europäisches Lufttransportkommando. Die jährliche Unterrichtung würde gegenseitige Abhängigkeiten ins politische Bewusstsein rücken. Auf diese Empfehlung hatte bereits 2015 die Rühe-Kommission hingewiesen.
„Bei Mandatsdebatten sollten auch die zivilen und polizeilichen Komponenten von vernetzten Engagements mit ihren Zielen, Kräften und Ressourcen klar benannt werden.“
Zivil-militärische Engagements werden in Öffentlichkeit und Parlament überwiegend verkürzt als Militäreinsätze wahrgenommen. Mandatierung auch der zivilen Komponenten wird abgelehnt (verfassungsrechtlich problematisch). Stattdessen: Bundesregierung legt zu Schwerpunkteinsätzen Bericht zur Kenntnisnahme vor (Auftrag, Ziele, Kräfte- und Ressourcenansatz). Abgeordnetenbesuche brauchen vermehrten Austausch mit Akteuren des Vernetzten Ansatzes.