Unterzeichnung des Doha-Abkommens zwischen USA und Taliban
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Der deutsche Außenminister fordert, dass jeder weitere Schritt des Truppenabzugs an Bedingungen geknüpft wird.
Am 2. April 2020 schlug Außenminister Heiko Maas einen sogenannten Abzugsreview nach Abschluss der ersten Truppenreduzierung vor. Damit sollte verhindert werden, dass der Abzug automatisch nach Kalender fortgesetzt wird. Statt Automatismen sollten nach jeder Phase die Bedingungen am Boden geprüft werden.
Maas brachte damit den deutschen Kerngedanken in die Bündnisdebatte ein: Conditions-based, also bedingungsgeknüpfter Abzug. Diesen Ansatz sollte Deutschland in den NATO-Beratungen über Monate vertreten.
Die USA und die Taliban unterzeichnen in Doha ein Abkommen, das den US-Truppenabzug innerhalb von 14 Monaten regelt.
Deutschland legt im NATO-Rat ein Papier mit dem Grundsatz vor, dass Bündnispartner gemeinsam hineingegangen sind und gemeinsam herausgehen sollen.
19 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.
„Wir wollten […] diese Lageeinschätzung, die wir dann auch initiiert hatten durch unseren Minister, weil die Lage vor Ort, so wie sie sich uns dargestellt hat, nicht so war, dass wir sagen konnten: „Wir können jetzt einfach hier die Speichen einklappen“ - sage ich mal - „und mit Abzugsvorbereitungen beginnen“, sondern wir das offenhalten wollten, bis diese Lageeinschätzung auch noch mal erfolgt, auch im Alliiertenkreis, um damit auch noch mal das Signal auch an die USA zu geben: Bitte, jetzt hier kein Automatismus.“
Beim NATO-Außenministertreffen am 02.04.2020 schlug AM Maas vor, nach Phase A light eine gemeinsame Lagebewertung („Abzugsreview“) vorzunehmen, um über weitere Truppenreduzierungen zu entscheiden. Ziel: kein Automatismus. Die Ressorts wollten zudem ein Signal an die USA setzen und gegenüber afghanischer Regierung und Gesellschaft signalisieren, dass das Land nicht ohne Kriterien verlassen werde.
„Ergänzend wird angemerkt, dass es wohl langsam an der Zeit ist, dem Leser der UdP – wie heute in der MoLa SE [Morgenlage Strategie und Einsatz] vom acting UAL [Unterabteilungsleiter] SE III vorgeschlagen – in homöopathischen Dosen darzustellen, dass die Taliban sich zwar an das USA-Taliban-Abkommen halten, was dies aber für AFG und seine Zukunft bedeutet.“
In einer BMVg-internen E-Mail vom 09.04.2020 (Referat SE II 1) wurde, auf Vorschlag des „acting UAL SE III“ (Zeuge Kapitän z. S. B.), angeregt, den UdP-Leser „in homöopathischen Dosen“ über die Folgen des Doha-Abkommens für Afghanistan zu informieren. Der Ausschuss prüfte, ob das Parlament dadurch bewusst zurückhaltend informiert worden sei.
„Meine Einschätzung ist, dass es völlig unklar ist, in welchem Zustand wir AFG „zurücklassen“ werden. Von Frieden bis Bürgerkrieg sehe ich alle Optionen als gegeben an! … Darüber sollten wir reden, bevor die Welle uns trifft! Dass sie früh oder später kommt, falls wir gehen, ist wohl kaum zu bezweifeln.“
Mit einer Rundmail am 26.03.2020 alarmierte Oberstleutnant B. (BMVg), nur knapp einen Monat nach dem Doha-Abkommen, alle am Ortskräfteverfahren beteiligten Ressorts: Eine „Welle“ an Gefährdungsanzeigen sei zu erwarten, das Verfahren von 2013 könne sie nicht bewältigen. Er rief zu einer ressortübergreifenden Neukonzeption auf.
„Im August 2021 wurde im AA ein Krisenstab einberufen, der alle an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts bzw. deren nachgeordnete Behörden einbezog. Im Untersuchungszeitraum fanden vom 13. August bis zum 26. August 2021 fast täglich Krisenstabssitzungen statt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 13 Sitzungen des Krisenstabes abgehalten …“
Vom 13.08. bis 26.08.2021 tagte der AA-Krisenstab im Krisenreaktionszentrum Berlin fast täglich (13 Sitzungen), geleitet von Außenminister Maas oder Staatssekretärin Leendertse. Teilnehmer: AA, BKAmt, BMVg, BMI, BMZ, BKA, BPol, BND; Botschaft Kabul über Geschäftsträger van Thiel digital zugeschaltet, ab 20.08. auch Brigadegeneral Arlt vor Ort.
„Diesbezüglich hat der damalige Bundesaußenminister Maas am 3. Mai 2021 entschieden, die Deutsche Botschaft Kabul weiter zu betreiben (8.1.1.), während der Betrieb des Generalkonsulates Masar-i-Scharif eingestellt wurde (8.1.2.). … Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam (Kurz-KVT), das eine Bestandsaufnahme des bestehenden Sicherheitskonzeptes der Deutschen Botschaft und Empfehlungen für die Zeit nach dem Abzug der Resolute Support Truppen machen sollte, reiste jedoch erst Anfang März 2021 nach Kabul. Die Empfehlungen für das neue Sicherheitskonzept wurden Ende März 2021, einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum, vorgelegt.“
AM Maas entschied am 03.05.2021: Botschaft Kabul wird weiterbetrieben, Generalkonsulat Masar-i-Scharif (auf Camp Marmal) zum 30.06.2021 geschlossen. Aufgaben gingen auf die Botschaft Kabul über. Ein Kurz-Krisenvorsorgeteam reiste erst Anfang März 2021 nach Kabul; das neue Sicherheitskonzept wurde Ende März 2021 (einen Monat vor dem damals noch gültigen Abzugsdatum) vorgelegt. Eine bereits 2020 entworfene Vorlage zur Schließung des Generalkonsulats war im Frühjahr 2020 „angehalten“ worden, um nicht das Signal zu senden, dass der Abzug bereits beschlossen sei.
„Im Nachgang zur Machtübergabe in Kabul gab es innerhalb einiger Ressorts und Behörden einen strukturierten Lessons-learned-Prozess. Insbesondere BMVg und BND betrieben dies gezielt und mit großem Aufwand. Dem AA fehlte jedoch laut dem damaligen Außenminister Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für einen solchen Prozess der Aufarbeitung.“
Im Nachgang zur Machtübergabe gab es in einigen Ressorts strukturierte Lessons-learned-Prozesse, gezielt und mit großem Aufwand v.a. bei BMVg und BND. Im AA fehlte laut Maas während seiner Amtszeit „schlicht die Zeit“ für eine solche Aufarbeitung.
„[Maas:] dass die bestehenden Sicherheitsstandards des AA den Betrieb einer neuen Visastelle in Kabul nicht erlaubt hätten. Es sei ihm bewusst gewesen, dass hierdurch „Probleme […] für Menschen, die Visa beantragen“ wollen, entstünden.“
Trotz mehrfacher Vorschläge, auch durch das Krisenkurzberatungsergebnis Ende März 2021 („in erster Priorität“ eine Visastelle nahe der Botschaft planen), schloss das AA den Wiederaufbau einer Visastelle in Kabul aus Sicherheitsgründen aus. Auch ein BMVg-Vorschlag, im Camp Marmal (Masar-i-Scharif) eine temporäre Visumbearbeitung einzurichten, wurde nicht umgesetzt. AM Maas bestätigte: Sicherheitsstandards ließen einen Betrieb nicht zu.
„Deutschland sei laut Aussage des Zeugen Nadery, Sprecher und Unterhändler der Delegation der afghanischen Republik, „eines der fünf Länder mit ständiger Präsenz in Doha” gewesen. … Deutschland war demnach unter anderem im Rahmen der informellen „Host Country Support Group” (HCSG) gemeinsam mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien sowie den Vereinten Nationen an der Unterstützung des Doha-Prozesses beteiligt. … Entscheidende Parameter für uns bleiben das Ende des bewaffneten Konflikts und ein AFG von dem keine terroristische Bedrohung mehr ausgeht.“
Deutschland war eines von fünf Ländern mit ständiger Präsenz in Doha (neben USA, Norwegen, Katar, UN). Als Vertreter waren alternierend Krüger (AA-Länderreferatsleiter) und Sonderbeauftragter Potzel bzw. dessen Nachfolger Dr. Wieck vor Ort. Deutschland gehörte zur informellen „Host Country Support Group” mit Norwegen, Usbekistan, Indonesien und UN. Eine AA-Vorlage an Maas (21.09.2020) definierte als Ziele: Ende des bewaffneten Konflikts und ein Afghanistan ohne terroristische Bedrohung. Krüger räumte einen „sehr leichten Fußabdruck” Deutschlands ein; mehr Personal wäre wünschenswert gewesen.
… und 2 weitere.
„Das Auswärtige Amt legte außerdem einen „Fünfpunkteplan“ vor, der Maßnahmen zur Unterstützung der nachträglichen Ausreise enthielt. Der Plan beinhaltete sinnvolle Maßnahmen zur Gesprächsaufnahme mit den Nachbarstaaten Afghanistans, damit Schutzsuchende Personen auf dem Landweg Afghanistan verlassen konnten. Es ist außerdem zu begrüßen, dass Außenminister Maas am 31. August 2021 in die Nachbarstaaten Afghanistans reiste, um dies zu unterstützen. Positiv ist zu bewerten, dass die Deutsche Botschaft Islamabad ab dem 27. September 2021 eine Reihe von Verbalnoten an das Außenministerium von Pakistan verfasste und damit um Unterstützung der visumfreien Einreise afghanischer Ortskräfte bat.“
Die Fraktion würdigt, dass die Ressorts sich nach Abschluss der militärischen Evakuierung auf ressortübergreifende Grundsätze einigten (Erweiterung des Berechtigtenkreises bis 2013, individuelle Gefährdungsprüfung). Das AA legte einen Fünfpunkteplan vor; Maas reiste am 31.08.2021 in Nachbarstaaten; die Botschaft Islamabad (Pakistan) verfasste ab 27.09.2021 Verbalnoten zur visumfreien Einreise. Kritisch sei jedoch, dass mit Ausnahme von Ortskräften von Bundeswehr und Bundespolizei weiterhin eine individuelle Gefährdungsprüfung galt. Das sei angesichts der Lage nicht nachvollziehbar.
„„… wenn wir evakuieren wollen, müssen wir anfangen.” (Geschäftsträger van Thiel, 23.07.2021)“
Die Fraktion kritisiert, dass die Evakuierungsentscheidung für die Botschaft Kabul „zu spät” erfolgte. Geschäftsträger van Thiel habe seit dem 22./23.07.2021 in DKOR und E-Mails eindringlich gewarnt; ein DKOR von Botschafterin Haber (06.08.2021) sei wegen Wochenende erst am 09.08.2021 bearbeitet worden. Trotz BND-Prognose vom 13.08.2021 (Fall Kabuls in 30–90 Tagen) sei am 14./15.08.2021 die Botschaft nur durch US-Hubschrauber „in letzter Minute” evakuiert worden. Maas habe in dieser Krise keine steuernde Rolle gespielt.
„Der damalige Außenminister Heiko Maas stellte in seiner Befragung die unterschiedlichen Sichtweisen auf das Abkommen dar und gab zu Protokoll, dass die negativen Einschätzungen am Ende überwogen. Was seine eigene Einschätzung war und mit welcher Haltung er das Amt hinsichtlich Afghanistans leitete, blieb in der Befragung allerdings offen. Im Bundesministerium der Verteidigung wurde der Abschluss des Abkommens überwiegend kritisch gesehen. Entsprechend begann das BMVg zu planen, wie ein Abzug der Bundeswehr in verschiedenen Szenarien realisiert werden könnte.“
Die Fraktion stellt die Ressort-Bewertungen gegenüber: Das AA bewertete Doha uneindeutig (Maas: negative Einschätzungen überwogen am Ende); das BMVg sah den Abschluss überwiegend kritisch und begann Abzugsplanungen; das BMI (Seehofer) sah Chancen, behielt aber die Einzelfallprüfung im OKV bei; das BMZ wollte am Verbleib festhalten (Müller war vom Abschluss überrascht); der BND erkannte das Ungleichgewicht rasch und legte die Szenarioanalyse „Emirat 2.0” vor; das BKAmt erkannte die Verschlechterung, wurde aber nicht ressortkoordinierend aktiv.
„Anhand dieser operativen Schlussfolgerungen und „Regieanweisungen” wird deutlich, dass das AA bereits vor der Krisenstabsitzung am 13. August 2021 plante, keine unmittelbare Evakuierung oder Verlagerung der Botschaft zu beschließen. […] Dass nicht die Bewertung des BND, sondern die Vorbereitung des AA ausschlaggebend für die Operativen Schlussfolgerungen war, wurde in weiteren Befragungen des Untersuchungsausschusses deutlich.“
Die CDU/CSU widerspricht der Maas-Erzählung („BND lag falsch”) deutlich: Das Ergebnis der Krisenstabssitzung am 13.08.2021 (keine sofortige Evakuierung) sei nicht aus dem BND-Lagebild, sondern aus einer AA-Vorabentscheidung (Hausbesprechung 12.08., „Regieanweisung” für Leendertse) gefolgt. Geplant waren zwei Charterflüge in der Folgewoche, die Botschaft sollte offen bleiben.
„Noch in der Krisenstabssitzung vom 13. August 2021 hat das AA es vermieden, sich zu Charterflügen festzulegen. Das BKAmt notierte dazu „keine klare Aussage seitens AA, aber Hinweis auf die zwei von BM Maas angekündigten Flüge bis Ende des Monats […]. AA weist darauf hin, dass sich seit Positionierung des Ministers die Sicherheitslage verschlechtert habe.”“
Die CDU/CSU belegt anhand BKAmt-Notiz: Noch am 13.08.2021 im Krisenstab habe das AA es vermieden, sich klar zu Charterflügen festzulegen, und nur auf die zwei angekündigten Flüge verwiesen. Erst öffentlicher Druck habe Maas bewegt, sich zu Chartern zu positionieren.
„Damit hatten sich auch die Versuche der Bundesregierung, zusammen mit Partnern einen Conditions-Based-Approach weiterzuverfolgen, erledigt. Fortan stand beim Thema Truppenabzug im Fokus, Soldaten und Material geordnet und sicher aus Afghanistan rückzuverlegen.“
Die CDU/CSU bewertet die Bemühungen für eine Konditionierung des Abzugs (AA-Non-Paper Juni 2020; Maas-Gespräche; Merkel-Vorlagen) als konsequent. Mit der Biden-Entscheidung am 12./14.04.2021 (Komplettabzug bis 11.09.2021) waren diese Versuche erledigt.
„„Mit dem 15.08. wurde sie nicht eingestellt, sondern sie wurde vorübergehend ausgesetzt.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1109–1110 (Original, neues Fenster)
Trotz Maas' öffentlicher Ansage am 11.08.2021 („keinen Cent mehr nach Afghanistan, wenn die Taliban übernommen haben”) wurde die EZ laut BMZ-Referentin nicht eingestellt: Risk Management Office, Gehälter an Ortskräfte u.a. liefen weiter. Anfang September 2021 entschied das AA laut Abteilungsleiterin Warning ohne Absprache mit BMZ: „Wir machen weiter.” Spätere Hawala-Geldtransfers wurden trotz BaFin-Beurteilung („eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien”) durch eine Staatssekretärsrunde freigegeben. Wolfgang Schmidt (SPD, damals Finanzstaatssekretär) konnte sich auf AfD-Befragung „nicht erinnern”, dabei gewesen zu sein.
„„Ich weiß […], dass hier auch Standorte für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit weitergegeben worden sind.” Näherhin sprach Fischer vom „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im Auswärtigen Amt (Referat 201) erläuterte gegenüber dem Ausschuss, dass die Weitergabe der Standorte an die Taliban für die Sicherheit der NATO-Truppen von Vorteil gewesen sei: „Also, es war ja eine […] Maßnahme zum Schutz der internationalen Truppenkontingente vor Ort.“
Quelle: Drs. 20/14700, S. 1001–1002 (Original, neues Fenster)
BMZ-Referatsleiter Helmut Fischer sagte vor dem Ausschuss aus, dass auch Standorte deutscher EZ-Vorhaben an die Taliban weitergegeben worden seien, und zwar als „Schutz des Nichtangreifens”. Der Leiter des NATO-Referats im AA (Referat 201) bestätigte: Die Weitergabe an die Taliban habe dem Schutz der internationalen Truppenkontingente gedient.
„Zum Beginn des Afghanistan-Einsatzes, so erinnerte sich Botschafter Erdmann, sei die NATO durch den festgestellten Bündnisfall „schrittweise und ohne definierten Fahrplan“ in das Zentrum des internationalen Engagements geraten. Der Nordatlantikrat sei zum „Maschinenraum“ und zum „Nukleus der operativen Führung“ der internationalen Stabilisierungs- und Unterstützungsmission (ISAF) geworden.“
Botschafter a. D. Martin Erdmann (ehemaliger Beigeordneter des NATO-Generalsekretärs) erinnerte in der Anhörung am 03.06.2024: Zum Beginn des Afghanistan-Einsatzes sei die NATO durch den Bündnisfall „schrittweise und ohne definierten Fahrplan” ins Zentrum geraten. Der Nordatlantikrat sei zum „Maschinenraum” und „Nukleus der operativen Führung” der ISAF geworden. Je nach Zeitpunkt seien neben den NATO-Mitgliedstaaten etwa 30 weitere Nicht-NATO-Staaten an ISAF beteiligt gewesen. Trotz der präzedenzlosen Komplexität sei die NATO-Koordinierung rückblickend „vorbildlich” gewesen. Doch keine noch so gute Koordinierung könne verhindern, dass „das plötzlich auftretende Unerwartete” die Regel sei und die Realität „hinter einer Nebelwand” liege.