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7. bis 9. August 2020 Kabul, Afghanistan Innerafghanische Verhandlungen Wichtiges Ereignis

Große Ratsversammlung billigt Freilassung von 5.000 Taliban-Gefangenen

Eine große afghanische Ratsversammlung legitimiert die Freilassung von 5.000 Taliban-Gefangenen, eine Bedingung aus dem Doha-Abkommen.

Was passiert ist

Vom 7. bis 9. August 2020 trat in Kabul eine große Ratsversammlung, die Loya Jirga, zusammen. Sie billigte die Freilassung von rund 5.000 Taliban-Gefangenen. Das war eine Vorbedingung aus dem Doha-Abkommen für den Beginn der innerafghanischen Verhandlungen. Frauen waren in der Delegation und im Aussöhnungsrat vertreten.

Warum es zählt

Die Gefangenenfreilassung war politisch umstritten und ermöglichte erst den Start der Verhandlungen. Das geschah auf Kosten der afghanischen Regierung, die viele dieser Gefangenen als Sicherheitsrisiko ansah.

Vorher

Folgewirkungen

Stimmen dazu

19 verknüpfte Aussagen aus den Berichten, sortiert nach Art.

Was die Berichte als Sachverhalt feststellen (12)

Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.1 — Verzögerung Verhandlungsbeginn S. 350

Gefangenenaustausch verzögerte Beginn um sechs Monate; BMVg: Taliban wollten Verhandlungen bis zum Truppenabzug ziehen

Originalstelle
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Absicht der TALIBAN ist es hier, den Beginn und noch vielmehr den Abschluss von innerafghanischen Verhandlungen - mit dem Ziel eines Friedensabkommens und eines „postsettlement Governments” - so weit zu verzögern, dass der internationale Truppenabzug bereits beendet ist. So wollen sie den Einfluss der USA/internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis der Verhandlungen minimieren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 350 (Original, neues Fenster)

Der Beginn der Verhandlungen war im Doha-Abkommen an einen Gefangenenaustausch (bis zu 5.000 Talibankämpfer und bis zu 1.000 Regierungsangehörige) gekoppelt. Über die Freilassung wurde mehrere Monate „gefeilscht”; Ghani musste am 09.08.2020 eine Loja Jirga einberufen, um sie zu legitimieren. Eine BMVg-Kurzanalyse vom 30.04.2020 (Oberstleutnant i. G. G.) hielt fest: Die Taliban wollten Beginn und Abschluss der Verhandlungen so verzögern, dass der internationale Truppenabzug schon beendet sei, um den Einfluss der USA und der internationalen Gemeinschaft auf das Ergebnis zu minimieren.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen März–September 2020 Akteure: Taliban, Aschraf Ghani, BMVg abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Erster Abschnitt 3.6 — Frühjahr 2021 S. 354–355

Frühjahr 2021: Taliban schinden Zeit, reisten nach Teheran und Moskau statt zu verhandeln; Ghanis „Bunkermentalität”

Originalstelle
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Vertreter der Republik waren pünktlich da - ich glaube, es war am 5. Januar -, aber die Taliban ließen sich Zeit. Sie fingen an, Zeit zu verschwenden, sie reisten irgendwie herum, nach Teheran, nach Moskau. … Gleichzeitig habe sich laut Aussage des Zeugen Krüger beim afghanischen Präsidenten Dr. Ghani eine Art „Bunkermentalität” entwickelt, die dazu geführt habe, dass er bis zum tatsächlichen Fall Kabuls nicht geglaubt habe, dass die Amerikaner wirklich abziehen würden.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 354–355 (Original, neues Fenster)

Im Frühjahr 2021 begannen die Taliban laut Nadery „Zeit zu schinden”; sie wollten nicht mehr über Agenda, Verfassung und politische Struktur sprechen, sondern „über Bildung”. Caro: Sie reisten nach Teheran und Moskau. Krüger: Mit der Offenlegung der Biden-Linie sei die Verhandlungsbereitschaft der Taliban dramatisch gesunken. Ghani entwickelte eine „Bunkermentalität”; er glaubte bis Kabuls Fall nicht an den US-Abzug. Sein Washington-Besuch Ende Juni 2021 zeigte einen „enormen Disconnect” zu Biden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Januar–Juni 2021 Akteure: Aschraf Ghani, Joe Biden, Taliban, Krüger (AA)… abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json
Feststellung Teil 2, Kap. 3, Abschnitt 1.1.2 — Sachgebiet LBAE S. 281

BND-Sachgebiet LBAE (Militär und Sicherheitslage AFG) am 17.08.2020 „chronisch unterbesetzt”; keine detaillierte Berichterstattung auf taktischer Ebene flächendeckend möglich

Originalstelle
„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„So vertrat der Zeuge in einer E-Mail an den Leitungsstab im BND am 17. August 2020 den Standpunkt, dass eine „detaillierte” Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage auf „taktischer Ebene” nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen könne. Das Sachgebiet LBAE sei schon seit längerem „chronisch unterbesetzt”.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 281 (Original, neues Fenster)

Das BND-Sachgebiet LBAE (Militär, Sicherheitslage, Militante Opposition für Afghanistan) sei laut einer E-Mail des Sachgebietsleiters O. W. vom 17.08.2020 „chronisch unterbesetzt” gewesen; eine detaillierte taktische Berichterstattung zur Sicherheits- und Bedrohungslage habe nicht für sämtliche Regionen Afghanistans erfolgen können.

Thema: Nachrichtendienste 2020-08-17 Akteure: BND, O. W. abschlussbericht\teil2-kap3-lageentwicklung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 2, Dritter Abschnitt 1.4 — Pontecorvo zu 14./15.08.2021 S. 256–257

Pontecorvo (NATO): „in letzter Minute“-Abkommen in Doha am 14.08.2021; Ghani-Flucht am 15.08.2021 verhinderte politische Lösung

Originalstelle
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In der Nacht des 14. [August] wurde in Doha in letzter Minute ein Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und der Republik Afghanistan zu einer politischen Lösung geschlossen, das den Aufständischen, Afghanistan und den verbliebenen amerikanischen und internationalen Interessen im Land genutzt hätte. Ungeachtet dessen entschloss sich der afghanische Präsident, der dem politischen Abkommen zugestimmt hatte, um die Hauptstadt vor Chaos und weiterem Blutvergießen zu bewahren, aus nur ihm bekannten Gründen am darauffolgenden Tag plötzlich, das Land zu verlassen, was zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates führte.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 256–257 (Original, neues Fenster)

Experte Pontecorvo (damaliger NATO Senior Civilian Representative für Afghanistan) berichtete: In der Nacht des 14.08.2021 sei in Doha „in letzter Minute“ ein Abkommen zwischen der politischen Taliban-Führung und der Republik Afghanistan über eine politische Lösung geschlossen worden, dem Präsident Ghani zugestimmt habe. Auf dieser Basis wären noch zwei Wochen für eine Evakuierung in Kabul verblieben. Ghanis Flucht am 15.08.2021 habe „zum endgültigen Zusammenbruch des afghanischen Staates“ geführt, was die Evakuierung deutlich beschleunigte. Insgesamt seien letztlich knapp 125.000 Menschen evakuiert worden.

Thema: Evakuierungsoperation 2021-08-14 / 2021-08-15 Akteure: Stefano Pontecorvo (NATO), Aschraf Ghani, Taliban abschlussbericht\teil2-kap2-abzug-rueckverlegung.json
Feststellung Kap. 4.2.1.3 — Verhandlungen 2018–2021 S. 87

Sommer 2018: Bundesregierung wusste vom „Einstieg in den Ausstieg“

Originalstelle
„im Sommer 2018 klar, dass wir den Einstieg in den Ausstieg finden mussten. (…) Denn uns war natürlich klar, dass das deutsche Parlament nicht auf Ewigkeiten jedes Jahr die Mandate für das militärische Engagement in Afghanistan verlängern würde.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 87 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung war ab Sommer 2018 klar, dass eine gewaltfreie Konfliktlösung nur noch bei Einbeziehung der Taliban möglich sein würde. Im Juli 2018 begannen die Vorbereitungsgespräche der USA mit den Taliban. Das Auswärtige Amt knüpfte einen eigenen Draht zum Doha-Office, flankiert durch technische Workshops der Berghof Foundation.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Sommer 2018 Akteure: Bundesregierung, Auswärtiges Amt, USA, Taliban… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.2.1.2 — Steiner-Gesprächskanal S. 86

2010: Deutscher Sonderbeauftragter Steiner öffnet diskreten Gesprächskanal zu Taliban

Originalstelle
„Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem erfahrenen US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem erfahrenen US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam entwickelten, diskreten Gesprächskanal mit Taliban-Vertretern auf, die mutmaßlich über einen direkten Zugang zu deren Führer, Mullah Omar, verfügten. Ziel der deutschen Gesprächsbemühungen war es, im Vergleich zur Forderung der Taliban in umgekehrter Reihenfolge zunächst sich in Verhandlungen auf ein inklusives Regierungsmodell zu einigen, um nachfolgend mit dem internationalen Truppenabzug zu beginnen. Darüber hinaus sollte den Taliban erlaubt werden, ein Verbindungsbüro in Doha (Katar) zu eröffnen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 86 (Original, neues Fenster)

Im Jahr 2010 nahm der deutsche Sonderbeauftragte Michael Steiner einen, in Abstimmung mit dem US-Diplomaten Richard Holbrooke gemeinsam entwickelten, diskreten Gesprächskanal mit Taliban-Vertretern auf, die mutmaßlich über einen direkten Zugang zu Mullah Omar verfügten. Ziel: zunächst Verhandlungen über inklusives Regierungsmodell, dann Truppenabzug. Den Taliban sollte ein Verbindungsbüro in Doha erlaubt werden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2010 Akteure: Michael Steiner, Richard Holbrooke, Taliban, Mullah Omar enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Teil 2, Kap. 7, 6.9 — Kipppunkte S. 570–571

Alle fünf Kipppunkte trafen am 15.08.2021 in schneller Folge ein, Ghani-Flucht als fünfter

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„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Kippunkte sind ja eingetroffen. Der letzte Kipppunkt war der Abgang von Ghani aus Kabul. … Es war ein Zusammenbruch der afghanischen Sicherheitskräfte, der für eine gewisse Zeit ein Vakuum hinterlassen hat, und die Taliban haben das gefüllt. Und sie waren – im Nachgang haben sie das zumindest ausgesagt – selbst überrascht davon.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 570–571 (Original, neues Fenster)

Am 15.08.2021 traten laut BND alle fünf Kipppunkte in schneller Folge ein: Aufgabe der Green Zone (10.58 Uhr), Empfehlung zur sofortigen Evakuierung (11 Uhr), Umzingelung Kabuls durch Taliban (vor 12 Uhr), Flucht Präsident Ghanis (mittags). Karzai habe die Taliban gebeten, in die Stadt vorzudringen, um Chaos zu vermeiden; die Taliban selbst seien davon überrascht gewesen. Es war keine militärische Einnahme.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-15 Akteure: BND, Aschraf Ghani, Karzai, Taliban abschlussbericht\teil2-kap7-evakuierung.json
Feststellung Teil 2, Kap. 4, Zweiter Abschnitt 4 — Gespräche mit den Taliban S. 370

Bundesregierung führte direkte Gespräche mit Taliban: Potzel wöchentlich, Krüger ca. 10 Gespräche; Themen u. a. Frauen- und Menschenrechte

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„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Der damalige Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan Potzel habe laut eigener Aussage während den innerafghanischen Friedensverhandlungen „einmal die Woche” mit den Taliban gesprochen. Auch der Zeuge Krüger, Leiter des Länderreferates Afghanistan und Pakistan im AA, habe in dieser Zeit zur Unterstützung des politischen Prozesses mehrfach, „ungefähr zehn Gespräche”, mit den Taliban geführt. … Man wollte wissen, wie die ticken. Sind die Taliban des Jahres 2020 noch dieselben, die wir im Jahr 1995 gesehen haben oder bis 2001?“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 370 (Original, neues Fenster)

Die Bundesregierung führte laut Ausschuss-Feststellung direkte Gespräche mit den Taliban: Sonderbeauftragter Potzel „einmal die Woche”, Krüger insgesamt ca. zehn Gespräche, teils in der Residenz des deutschen Botschafters Dr. Fischbach in Doha. Themen waren u. a. Menschenrechte, Frauenrechte und Bildung; Ziel war es, die Taliban „kompromisswilliger” zu stimmen und ihnen „auf den Zahn zu fühlen”. Im Vergleich zu den Gesprächen mit der Republik waren jene mit den Taliban deutlich seltener und formaler.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Markus Potzel, Krüger (AA), Dr. Fischbach, Taliban abschlussbericht\teil2-kap4-friedensverhandlungen.json

… und 4 weitere.

Bewertungen im Bericht (1)

Bewertung Kap. 4.2.1.3 — Bewertung Verhandlungen S. 90

Deutschland hatte „kein glaubwürdiges Druckpotenzial“

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„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem blieben die Beratungsstränge von Anbeginn an ungleich stark: Während auf der Republik-Seite durchweg Zugang zu allen entscheidungsverantwortlichen Führungskräften bestand, waren die Kontakte auf der Taliban-Seite auf das für Gespräche mit westlichen Staaten offenere Doha-Office beschränkt, deren Führungskräfte zwar auch dem erweiterten Führungszirkel der Taliban zuzurechnen waren, nicht jedoch dem engsten Kreis um deren Anführer Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen der Taliban bestimmte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 90 (Original, neues Fenster)

Deutschland genoss zwar das Vertrauen der USA und seiner afghanischen Partner, konnte jedoch selbst kein glaubwürdiges Druckpotenzial in die Waagschale werfen. Auf der Republik-Seite bestand Zugang zu allen Führungskräften, auf Taliban-Seite waren die Kontakte auf das Doha-Office beschränkt, nicht jedoch auf den engsten Kreis um Haibatullah Akhundzada, der von Pakistan aus die entscheidenden Positionen bestimmte. Das Scheitern wird oft auf das US-Taliban-Abkommen zurückgeführt; diese Perspektive greift zu kurz.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Deutschland, USA, Taliban, Pakistan… enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Stimmen der Fraktionen (4)

Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 5 — Innerafghanischer Friedensprozess S. 868

Innerafghanische Verhandlungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt

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„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Die Verhandlungen waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn das Abkommen hatte mit einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen keine weiteren Anreize für die Taliban verbunden. Die Taliban simulierten daraufhin lediglich Verhandlungsbereitschaft und warteten in Ruhe auf den Abzug der internationalen Truppen. Der afghanischen Republik wurde durch das Doha-Abkommen jeglicher Hebel genommen, um Druck auf die Taliban auszuüben. Die Verhandlungsdelegation der afghanischen Republik war zusätzlich belastet von Animositäten verschiedener politischer Interessensgruppen, die eine Einigung erschwerten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 868 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion bewertet die innerafghanischen Verhandlungen (IAV) als „von Anfang an zum Scheitern verurteilt”: Das Doha-Abkommen knüpfte keine weiteren Anreize an einen erfolgreichen Abschluss, sodass die Taliban Verhandlungsbereitschaft nur simulierten und auf den Abzug warteten. Der afghanischen Republik sei jeglicher Hebel genommen worden; die Verhandlungsdelegation unter Abdullah sei zusätzlich durch interne Animositäten zu Ghani belastet gewesen.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Abdullah Abdullah, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 3, Abschnitt 4 — Doha-Abkommen S. 864–865

Zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: einseitiger Time-Based-Abzug und Nichtbeteiligung der afghanischen Regierung

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„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Es gibt zwei wesentliche Defizite des Doha-Abkommens: Erstens die einseitige Verpflichtung der USA und der Alliierten zu einem festen Zeitpunkt die Soldat:innen abzuziehen, während die Taliban sich nur für einen bis zum Abzug andauernden Gewaltverzicht gegenüber den USA und den Alliierten bereiterklären mussten. Der Gewaltverzicht der Taliban gegenüber den USA und den Alliierten diente dem stillen Rückzug. Mit der Entscheidung für diesen sogenannten „Time-Based Approach“ wurde auf einen „Condition-Based Approach“ verzichtet, bei dem für den Abzug gewisse Bedingungen bezüglich der innerafghanischen Lage erfüllt werden müssten.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 864–865 (Original, neues Fenster)

Die Fraktion identifiziert zwei wesentliche Defizite: (1) einseitige Verpflichtung der USA und Alliierten zum festen Abzugstermin gegen einen bloßen Gewaltverzicht der Taliban gegenüber USA und Alliierten; der Time-Based-Approach gab den Taliban ihr wichtigstes Ziel bereits; (2) die afghanische Regierung wurde nicht beteiligt und mit einem fait accompli konfrontiert, der jede spätere Augenhöhe verhinderte. Die Taliban hätten kein Interesse an Machtteilung gehabt, weil sie auf den militärischen Sieg nach US-Abzug hoffen konnten.

Hinweis: Analytische Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Thema: Doha-Abkommen Akteure: USA, Taliban, Aschraf Ghani sondervoten\gruene.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 12.7 — Überraschung S. 854

CDU/CSU-Kernerkenntnis 7: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021

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„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Im Hinblick auf die Erwartungen für den August 2021 ergaben die Befragungen ein sehr einheitliches Bild: Alle Zeugen sahen eine hohe Dynamik, aber niemand erwartete das Ende der afghanischen Republik für den 15. August 2021 – inklusive Taliban und afghanischer Regierung. […] Die CDU-CSU-Bundestagsfraktion sieht es als gesichert, dass die Räumung der US-Botschaft und der Green Zone sowie die Flucht des afghanischen Präsidenten Dr. Ghani die notwendigen Auslöser für die Entwicklungen des 15. August 2021 waren.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 854 (Original, neues Fenster)

Siebte CDU/CSU-Kernerkenntnis: Niemand, auch nicht Taliban oder afghanische Regierung, erwartete das Ende der Republik am 15.08.2021. Auslöser: Räumung US-Botschaft und Green Zone sowie Flucht Ghanis. Deutschland hatte ein gutes, aber zeitlich falsches Lagebild, eine „historische Realität”.

Thema: Lehren für die Zukunft 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, USA, Taliban, BND sondervoten\cducsu.json
Sondervotum Teil 3, Kap. 2, Abschnitt 3.3 — Machtübergabe S. 756–757

CDU/CSU: Bundesregierung musste Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen, selbst direkt Beteiligte waren von Ghanis Flucht überrascht

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„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Alles in allem stellte sich für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Frage, ob die Bundesregierung die Entwicklungen am 15. August 2021 hätte voraussehen müssen. Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse des Zeitlaufs muss die Antwort „Nein” lauten. Hiernach waren selbst die direkt beteiligten Parteien von der Flucht Dr. Ghanis überrascht und das Resultat war tatsächlich eine de facto Machtübergabe in Kabul.“

Quelle: Drs. 20/14700, S. 756–757 (Original, neues Fenster)

Die CDU/CSU kommt zu dem Schluss, dass die Bundesregierung die Entwicklungen am 15.08.2021 nicht voraussehen musste: Auch Taliban und afghanische Regierung waren von der Flucht Ghanis überrascht; geplante hochrangige Gespräche zur Machtübergabe waren für den 16.08. in Doha angesetzt; Taliban hatten zugesagt, Kabul für 2 Wochen nicht einzunehmen.

Thema: Lageeinschätzung 2021-08-13 bis 2021-08-15 Akteure: Aschraf Ghani, Taliban, USA sondervoten\cducsu.json

Stimmen der Sachverständigen (2)

Sachverständige:r Strukturelle Schwächen des Doha-Abkommens S. 1

Taliban erkannten afghanische Regierung nie als Verhandlungspartner an

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„Gleichzeitig wurde die afghanische Regierung nie als Verhandlungspartner von der Taliban-Führung anerkannt.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)104, S. 1 (Original, neues Fenster)

Die Taliban-Führung habe die afghanische Regierung zu keinem Zeitpunkt als Verhandlungspartner anerkannt.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Afghanische Republik stellungnahmen\05-zeino.json
Sachverständige:r Frage 9 — Taliban-Angebote zur Regierungsbeteiligung S. 8

Keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen; Taliban-Partizipation von Ghani, Abdullah und USA nicht akzeptiert

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„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Interessante Frage – ich habe KEINE Angebote der Regierung Ghani gesehen, nur immer wieder gehört, dass „man” keine Taliban in der Regierung haben wolle. Ich vermute, dass vor und während der Verhandlungen in DOHA über eine Taliban-Partizipation an der Regierung gesprochen wurde, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah UND den USA nicht akzeptiert wurde.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 8 (Original, neues Fenster)

Domröse habe keine Angebote der Ghani-Regierung gesehen, nur die Aussage gehört, „man” wolle keine Taliban in der Regierung; er vermutet, dass eine Taliban-Partizipation vor oder in Doha thematisiert, aber von Ghani, insbesondere von Abdullah und den USA, nicht akzeptiert wurde.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Aschraf Ghani, Abdullah Abdullah, USA stellungnahmen\06-domroese.json